Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Umsatzsteuerrecht

Leitsatz 1. Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S. des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln. 2. Die ertragsteuerrechtliche Behandlung ist umsatzsteuerrechtlich auch dann unerheblich, wenn sie zur Annahme mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe führ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.1 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 9 Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe schreibt das Gesetz zwingend das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni vor. Dies gilt sowohl für buchführende als auch für nicht buchführende Betriebe, also auch für Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln. Das abweichende Wirtschaftsjahr gilt ferner auch in dem Fall, da...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

Leitsatz Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen entfällt, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Mit Urteil vom 11.5.2021 hat das FG Münster diesen Fall bei dem Betrieb einer Seniorenresidenz angenommen, der eng mit einem benachbarten Gastgewerbe derselben Gesellschafter verwoben war. Sachverhalt Im Mitt...mehr

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Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

Leitsatz 1. Ist ein Vermächtnis auf Zuwendung von Grundbesitz gerichtet, ist für die Besteuerung der nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert festzustellende Grundbesitzwert maßgeblich. 2. Vermächtnisnehmer sind wie Erben und Miterben am Feststellungsverfahren beteiligt, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert zu bewertendes G...mehr

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Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. 2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht...mehr

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Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Aberkennung aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz Der Kläger tauschte mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte steht nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert liegt. Sachverhalt Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahme...mehr

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Gemeiner Wert / Zusammenfassung

Begriff Der "gemeine Wert" ist im Bewertungsgesetz definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert, Einzelveräußerungspreis) – und entspricht dem Preis, den ein fremder Dritter bezahlen würde. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Definitio...mehr

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Gemeiner Wert / 3.3.1 Gemeiner Wert mit / ohne Umsatzsteuer

Die Frage, ob der gemeine Wert die Umsatzsteuer beinhaltet, oder der "Nettowert" – Wert ohne Umsatzsteuer – als gemeiner Wert gilt, wird in der Literatur unterschiedlich beschrieben. Nach Definition in § 9 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wär...mehr

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Gemeiner Wert / 3.4.2 Bedarfsbewertung bei Grundstücken

Im Falle einer Schenkung bzw. im Erbfall ist für die Bemessung der Erbschaftsteuer ein Bedarfswert für das Grundstück zu ermitteln. Bei unbebauten Grundstücken beträgt der Bedarfswert 80 % der Bodenrichtwerte (lt. Gutachterausschüssen). Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert des unbebauten Grundstücks niedriger als der berechnete Bedarfswert ist, ist der gemei...mehr

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Gemeiner Wert / 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert. Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert (sofern keine tatsächlichen Verkaufe vorliegen) seit 2009 nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt. Ertragswert ist der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mal Kapitalisierungsfaktor.[1]mehr

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Gemeiner Wert / 1 So wird der gemeine Wert definiert

Der "gemeine Wert" oder auch "Verkehrswert"[1] gilt neben vielen anderen "Werten" als Maßstab in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die unterste Grenze bildet, insbesondere, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr gebrauchsfähig ist, der Material- bzw. Schrottwert. Bei der Wertfindung sind alle Umstände, die den Preis beeinfl...mehr

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Gemeiner Wert / 2 Abgrenzung zum Teilwert

Als Teilwert [1] eines Wirtschaftguts gilt der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für dieses einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Was würde ein Unternehmer, der ein ganzes Unternehmen kauft und fortführen möchte, für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen? Zu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schreiben v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug), BStBl. I 1974, 442 (aufgehoben durch BMF-Schreiben v. 7.6.2005 – IV 6 – O 1000 – 86/05, BStBl. I 2005, 717) Inhaltsübersicht [...] 4. Erbschaft- und Schenkungsteuer 4.0 Erweiterte beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht 4.1 Umfang der erweiterten b...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach § 14 Abs. 2 BewG

Leitsatz 1. Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich. 2. Nicht nur bei der Ermittl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Grundstücksübertragung gegen Nutzungs- und Leistungsauflagen zur Ermittlung der Gegenleistung der Kapitalwert der Auflagen nach § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu kürzen ist. Die Klägerin ist Erbin der am […] 2012 im Alter von 81 Jahren verstorbenen Frau A (im Folgenden: Übergeberin). Mit notariellem Vertrag vom 9.10.20...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG – Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt.[1] Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sof...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quantitative Interessen bezogen auf Vermögen (Nr. 3)

„... oder 3. zu Beginn des Veranlagungszeitraums ...” Rz. 291 [Autor/Stand] Zeitbezug. Die dritte Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe des Vermögens einer natürlichen Person, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht-ausländische Einkünfte i.S. des § 34d EStG wären. Dabei kommt es auf die Verhältnisse zu Beginn ...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 3 Anmerkung

1. Unabhängig davon, ob und inwieweit das Schenkungsteuerrecht an das Zivilrecht gebunden ist, in einem Punkt sind sich beide einig: Beide sagen, dass ein Austauschgeschäft nur dann ein Element der Schenkung oder der freigebigen Zuwendung enthalten kann, wenn eine objektive Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Damit eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB vorli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 16 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4 zeichnet sich dadurch aus, dass für seine Anwendung sowohl ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt-DBA) als auch ein DBA auf dem Gebiet der Einkommensteuer (ESt-DBA) Bedeutung haben. Rz. 17 [Autor/Stand] Begrenzung des erweitert beschränkt steuerpflichtigen Erwerbs durch das Erbschaftsteuer-DBA. Auch im Rahmen ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / Leitsatz

1. Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich. 2. Nicht nur bei der Ermittlung des ...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / II. Grundlagen zum jungen Verwaltungsvermögen

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13b ErbStG genannte begünstigte Vermögen. Zu diesem begünstigen Vermögen zählen u.a. inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Erblasser ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. Wie § 2 gehört auch § 4 zu den seltenen Steuernormen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehr geändert wurden als in der Folgezeit. Im 1. RefE war die Vorschrift noch parallel zu § 2 konzipiert. Der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht sollte das Vermögen unterliegen, welches nicht als Auslandsvermögen (i.S. des d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 12 [Autor/Stand] Freiheit des Kapitalverkehrs. Art. 63 AEUV gewährleistet den freien Kapitalverkehr. Was Kapitalverkehr im Einzelnen bedeutet, entnimmt der EuGH in ständiger Rspr. der Nomenklatur der Richtlinie 88/361/EWG v. 24.6.1988[2], obschon Art. 67 des EWG-Vertrages, der mittels dieser Richtlinie durchgeführt werden sollte, zwischenzeitlich aufgehoben wurde.[3] Unt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 21 [Autor/Stand] Verstoß gegen Freiheit der Niederlassung. In der Literatur wird verbreitet angenommen, dass § 2 gegen die Grundfreiheiten des AEU-Vertrages verstößt, namentlich gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) und auch die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).[2] Worin genau die Verletzung der Grundfreiheite...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 7 Kollegenecke: Feststellungserklärungen zu Einheitswerten abrechnen

Frage: Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Mitteilung, wie die Anfertigung einer Erklärung zur Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte für Grundbesitz nach der StBVV abgerechnet werden muss. Der frühere § 24 Abs. 4 Nr. 1 StBGebV ist ja aufgehoben. Antwort: Da es sich bei der Feststellung von Einheitswerten um Bewertungen nach dem BewG handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.2 Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (Nr. 2)

Rz. 9 Außer den Beamten und Richtern können auch andere natürliche Personen in einem "sonstigen" öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Ein solches muss mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vergleichbar sein. Dafür in Betracht kommen die Notare und Notarassessoren,[1] die nichtbeamteten Mitglieder des Bewertungsbeirats[2] und des Gutachterausschusses[3], ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens; Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Beteiligter am Verfahren der gesonderten Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens und des jungen Verwaltungsvermögens ist der Erwerber, der die Steuerbegünstigung für das Betriebsvermögen in Anspruch nehmen könnte. Dies kann auch ein Vermächtnisnehmer sein, wenn der Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / C. Regelungen des Bewertungsgesetzes (§§ 4–8 BewG)

I. Allgemeines Rz. 24 [Autor/Stand] Grundgedanke der Regelung über die bewertungsrechtliche Behandlung der Bedingungen und Befristungen in den §§ 4–8 BewG ist, dass der am Bewertungsstichtag bestehende ta4tsächliche Zustand maßgebend sein soll, dagegen Verhältnisse, von denen ungewiss ist, ob sie später eintreten, zunächst nicht berücksichtigt werden.[2] Das Maß der Aussichten...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG

A. Bedingte und befristete Rechtsgeschäfte; Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Rechtsgeschäfte werden oft mit dem Vorbehalt geschlossen, dass ihre Rechtswirkung erst eintreten bzw. wieder wegfallen soll, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, von dem ungewiss ist, ob es eintritt. Soll die Rechtswirkung erst mit dem Eintritt des Ereignisses beginnen, so liegt eine aufschiebende B...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / V. Geltung der §§ 4–8 BewG für den Zweiten Teil des BewG und für andere Steuerarten

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BewG finden die Vorschriften des Ersten Teils des BewG – also auch §§ 4–8 BewG – neben den §§ 19–150 BewG Anwendung, soweit sich aus diesen Vorschriften nichts anderes ergibt. Ohne Änderung des Wortlauts hat sich der unmittelbare bewertungsrechtliche Anwendungsbereich der §§ 4–8 BewG mit dem Wegfall der Vermögensteuer, der Einheit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 7 Auflösend bedingte Lasten

A. Grundaussagen I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Bei einer auflösend bedingten Last ist ungewiss, ob die bereits entstandene Last Bestand haben wird. Die Fortdauer der Last hängt also von einem zukünftigen Ereignis ab, wobei ungewiss ist, ob das Ereignis eintreten wird. Die Bedingung bewirkt einen Schwebezustand. Beispiel Erblasser E hat dem Erben A die Verpflichtung auf...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / III. Ausschaltung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

Rz. 26 [Autor/Stand] Die AO 1977 enthält im Gegensatz zu § 4 AO 1919 und zu § 1 des früheren StAnpG keine Vorschrift des Inhalts, dass bei der Auslegung von Steuergesetzen die wirtschaftliche Betrachtungsweise zu berücksichtigen ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuerrecht nunmehr ausscheidet (vgl. hierzu § 2 BewG Rz. 7). Soweit j...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt

A. Grundaussagen I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Sind die durch ein Rechtsgeschäft gewollten Wirkungen von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig oder sollen die Rechtswirkungen nur bis zum Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses dauern, so steht das Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung i.S. der §§ 4–7 BewG. Ist der Erwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 5 Auflösend bedingter Erwerb

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 BewG regelt die bewertungsrechtliche Behandlung des Erwerbs von Wirtschaftsgütern unter einer auflösenden Bedingung. Der Begriff der auflösenden Bedingung und die bewertungsrechtliche Behandlung eines Wirtschaftsguts, das unter einer auflösenden Bedingung erworben wird, entsprechen den hierfür maßgebend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 248 Begriff der bebauten Grundstücke

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 248 Satz 1 BewG enthält die Definition des Begriffs "bebautes Grundstück". Die Definition der bebauten Grundstücke entspricht im Wesentlichen dem bei der Einheitsbewertung geltenden § 74 BewG. Danach liegt ein bebautes Grundstück vor, wenn sich auf dem Grundstück benutzbare Gebäude befinden. Rz. 2 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 6 Aufschiebend bedingte Lasten

A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Die aufschiebend bedingte Last[2] bildet das Gegenstück zu dem aufschiebend bedingten Erwerb, § 4 BewG. Unter Lasten fallen Verpflichtungen jeder Art, also nicht nur Schulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie Rentenverpflichtungen und andere wiederkehrende Leistungen.[3] Erfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 4 Aufschiebend bedingter Erwerb

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 4 BewG befand sich früher in § 147 AO; sie ist durch die VO v. 1.12.1930 sachlich unverändert in das BewG 1931 (dort § 3) übernommen worden. Die Vorschrift hat dann ihren Platz, ebenfalls ohne Änderung, in § 4 BewG 1934 und 1965 gefunden, vgl. auch Vor §§ 4–8 BewG Rz. 25. II. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / A. Bedingte und befristete Rechtsgeschäfte; Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Rechtsgeschäfte werden oft mit dem Vorbehalt geschlossen, dass ihre Rechtswirkung erst eintreten bzw. wieder wegfallen soll, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, von dem ungewiss ist, ob es eintritt. Soll die Rechtswirkung erst mit dem Eintritt des Ereignisses beginnen, so liegt eine aufschiebende Bedingung vor. Soll die Rechtswirkung dagegen sofort beg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 248 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG[2] eingeführt worden. Nahezu wortgleich ist die Vorschrift mit der bei der Einheitsbewertung geltenden Parallelvorschrift des § 74 BewG. Allerdings wurde insoweit die Ausnahmeregelung für die in § 72 Abs. 2 und Abs. 3 BewG bezeichneten Grundstücke nicht übernommen. Nach § 72 Abs. 2 BewG führen Gebäude, deren Zweckbesti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Eingeschränkter Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Den größten praktischen Anwendungsbereich hat die Vorschrift derzeit für Erwerbe im Sinne des ErbStG . Dort verweist insbesondere § 12 ErbStG auf "den Ersten Teil des Bewertungsgesetzes" und damit auch auf § 4 BewG. Die Vorschrift hat als Bewertungsregel nicht nur für die Feststellung des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) Bedeutung, sondern ist als a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / II. Regelung im Einzelnen

Rz. 25 [Autor/Stand] Die steuerliche Behandlung der bedingten und befristeten Rechtsgeschäfte war bereits in den §§ 147–151 AO 1919 im Grundsatz in der gleichen Weise wie nach dem zur Zeit bestehenden Recht gem. §§ 4–8 BewG geregelt. Die Vorschriften der §§ 147–151 AO 1919 sind später von der AO in das BewG übernommen worden. Da sie in ihrem sachlichen Inhalt bisher nicht we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Berichtigung der laufend veranlagten Steuern

Rz. 7 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz lässt für die laufend veranlagten Steuern (Grundsteuer) beim Eintritt der auflösenden Bedingung keine Berichtigung bisheriger Veranlagungen zu; das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 1 BewG. Andernfalls müssten oft viele Veranlagungen für eine weit zurückliegende Zeit berichtigt werden. Das wäre praktisch kaum durchzuführen und würde auc...mehr