Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt. Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[1] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zinsen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Kerntaxonomie der GuV-Rechnung

Rz. 220 Die Kerntaxonomie beinhaltet alle Positionen für alle Rechtsformen, wobei im Einzelfall nur die Positionen auszufüllen sind, zu denen auch tatsächlich Geschäftsvorfälle vorliegen (bzw. bei bestimmten Rechtsformen vorliegen können). Für folgende Branchen bestehen gesonderte Branchentaxonomien, die im Folgenden jedoch nicht weiter behandelt werden: Kreditinstitute, Vers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Die Bedeutung der GuV-Rechnung für die Besteuerung

Rz. 15 Da es für die Gewinnbesteuerung mehr auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage "Gewinn", weniger auf den Nachweis der einzelnen Erfolgsbestandteile ankommt, steht die Bilanz im Mittelpunkt der Gewinnermittlung. Dennoch besteht auch ein steuerliches Interesse an den in der GuV-Rechnung nachgewiesenen Erfolgskomponenten, weil: nur beim Vorliegen einer GuV-Rechnung ein U...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Erträge aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags (Pos. 9a GKV, 8a UKV)

Rz. 192 Dem Grunde nach muss es sich um Erträge handeln, die aufgrund eines der 3 genannten Rechtsverhältnisse (bei Abführungsverträgen bei der Obergesellschaft) anfallen. Rz. 193 Gewinngemeinschaft (Interessengemeinschaft) liegt vor, wenn sich ein Unternehmen verpflichtet, seinen Gewinn oder den Gewinn einzelner seiner Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unter...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen (Pos. 7 nur GKV)

Rz. 100 Handelsbilanzrechtlich sind folgende Abschreibungsarten zu unterscheiden (s. "Abschreibungen, AfA, Wertminderungen"): nach der Planmäßigkeit: planmäßige und außerplanmäßige (vgl. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1–4 bzw. 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 sowie Abs. 4 HGB), nach der Vermögenszugehörigkeit des Abschreibungsobjektes; Abschreibungen auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermög...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 214 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.1 Die GuV-Rechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses und der doppelten Buchführung

Rz. 1 Alle Kaufleute i. S. d. HGB sind, sofern sie nicht ausnahmsweise nach § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB von der Jahresabschlusserstellung und Buchführung befreit sind, nach § 242 Abs. 2 HGB verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Sie ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.3 Besonderheiten der Kerntaxonomie für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 255 Kleinstkapitalgesellschaften, welche handelsrechtlich die Erleichterung des § 275 Abs. 5 HGB in Anspruch nehmen, dürfen die Kerntaxonomie 6.7 für Micros verwenden (vgl. Rz. 221). Die nachstehende Tabelle zeigt die Umsetzung der handelsrechtlichen GuV-Abschlusspositionen in die für Kleinstkapitalgesellschaften anwendbare spezielle Kerntaxonomie:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.3 Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Pos. 20a)–e) GKV, 21a)–e) UKV)

Rz. 208 Hier sind separat die Verminderungen der gesetzlichen Rücklage, der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, der satzungsmäßigen Rücklagen und der anderen Gewinnrücklagen und der Entnahmen aus dem Genussrechtskapital auszuweisen. Eine Minderung des Genussrechtskapitals mit Eigenkapitalcharakter aufgrund einer Verlustbeteil...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung nach Erfolgsquellen

Rz. 23 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Jahresabschlusses werden durch Glie...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.6 Postenzusammenfassung

Rz. 41 Obwohl nach dem Gesetzeswortlaut die "mit arabischen Zahlen versehenen Posten der GuV-Rechnung" zusammengefasst werden können, wenn sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht erheblich ist, oder durch die Zusammenfassung die Klarheit der Darstellungsweise ve...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.5 Trennung von Ergebnisermittlung und Ergebnisverwendung

Rz. 27 Zwei Teile der Ergebnisrechnung können unterschieden werden: Ermittlungsrechnung, das ist die Ermittlung des Jahresergebnisses (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen und Verwendungsrechnung, das ist die Überleitung des ermittelten Jahresergebnisses zum Bilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust), wobei über die vorgeschlagen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Vertriebskosten (Pos. 4 UKV)

Rz. 135 Dem Grunde nach zählen zu den Vertriebskosten alle Aufwendungen, die mit Vorbereitung, Förderung, Durchführung und Überwachung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind. Sie fallen durchweg nach der Herstellung an. Im Einzelnen sind dies die i. d. R. dem Produkt direkt zuzurechnenden Vertriebseinzelkosten (z. B. Ausgaben für Spezialverpackung und ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.5 Anpassung der Gliederung und der Bezeichnungen

Rz. 40 Das Regelschema ist auf den Normalfall eines Industrieunternehmens zugeschnitten. Es besteht grundsätzlicher Zwang zur Beachtung der gesetzlichen Reihenfolge und zum gesonderten Postenausweis (§ 275 Abs. 1 Satz 2 HGB). Soweit es jedoch die geschäftszweigbedingten und sonstigen Besonderheiten eines Unternehmens (z. B. des Baugewerbes, der Energieversorgung, der Urprodu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.7 Leerpostenverzicht

Rz. 42 Sofern auch im Vorjahr unter einem GuV-Posten kein Betrag ausgewiesen wurde (Nullposten), braucht dieser Null-EUR-Posten zur Entlastung der GuV-Gliederung nicht ausgewiesen zu werden (§ 265 Abs. 8 HGB). Nicht ausdrücklich geregelt sind in § 265 Abs. 8 HGB die "Davon-Vermerke". Da es sich bei diesen stets um einen Teil eines GuV-Postens handelt, besteht das Wahlrecht a...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.7 Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Pos. 24 GKV, 23 UKV)

Rz. 212 Das Bilanzergebnis ergibt sich als Saldogröße zwischen dem Jahresergebnis und den Posten der Ergebnisverwendung. Dieser Betrag muss mit dem nach § 268 Abs. 1 Sätze 2 f. HGB – im Regelfall – in der Bilanz ausgewiesenen "Bilanzgewinn/-verlust" übereinstimmen.[1] Rz. 212a Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem rechnerisc...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1.2 Besondere Posten des Umsatzkostenverfahrens

Rz. 236 Sofern der Steuerpflichtige zur Aufstellung der GuV-Rechnung handelsrechtlich das Umsatzkostenverfahren anwendet, kann er – vorausgesetzt seine Finanzbuchhaltung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgebaut (dies dürfte der Regelfall sein) – für die Übermittlung der E-Bilanz entscheiden, ob er anstelle der Berichtspositionen des Umsatzkostenverfahrens diejenigen des ...mehr

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Wertpapiere / 3.1 Ermittlung der Anschaffungskosten

Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Hierzu gehören das Entgelt für den Erwerb der Wertpapiere und die Anschaffungsnebenkosten, z. B.: Bankspesen, Maklergebühren, Vermittlungsprovisionen. Stückzinsen, die bei festverzinslichen Wertpapieren in Rechnung gestellt werden, gehören nicht zu den Anschaffungskosten, da es sich hierbei um einen erworbenen Zinsanspru...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1 Positionen des Betriebsergebnisses

5.2.1.1 Gesamtkostenverfahren Rz. 221c Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Brutto- oder Nettoprinzip

Rz. 18 Das Bruttoprinzip beinhaltet die Forderung, sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, also ohne Saldierung, auszuweisen. Es ist in dem für alle Kaufleute geltenden Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verankert[1] und wird für Kapitalgesellschaften mit dem Wort "gesondert" in § 275 Abs. 1 Satz 2 HGB nochmals hervorgehoben. Der Bruttoausweis, insbe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsschemata für die GuV-Rechnung

Rz. 28 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die GoB zu beachten sind, ergibt sich bereits eine gewisse Mindestglieder...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 214 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Geschäftszweigspezifische Besonderheiten, z. B. für Kre...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.1 Darstellungsstetigkeit mit Abweichungsbegründung

Rz. 36 Die Darstellungsform der GuV-Rechnung ist von Jahr zu Jahr i. d. R. beizubehalten. Das Gebot der (formalen) Darstellungsstetigkeit in § 265 Abs. 1 HGB betrifft die Bezeichnung, den Inhalt und die Reihenfolge der Einzelposten sowie die Bildung von Zwischensummen sowie auch die Aufteilung zwischen der GuV-Rechnung und den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses (ins...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.3 Ergänzung bei mehreren Geschäftszweigen

Rz. 38 Verlangen verschiedene Unternehmensgegenstände einer Kapitalgesellschaft (bzw. einer Kapitalgesellschaft & Co.) spezifische Formblatt-Gliederungsvorschriften, so muss die für einen (i. d. R. den wichtigsten[1]) Geschäftszweig vorgeschriebene Gliederung gewählt und die Gliederung nach dem/den für den/die anderen Geschäftszweig(e) geltenden Schema(ta) ergänzt werden (§ ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.2 Vorjahreswerte

Rz. 37 Zur Förderung des Zeitvergleichs im Rahmen der Jahresabschlussanalyse ist für jeden Posten der GuV-Rechnung der entsprechende Vorjahreswert anzugeben. Werden freiwillige Untergliederungen in der GuV-Rechnung (auch in Form von "Davon"-Vermerken) hinzugefügt, so gilt auch für diese Erweiterungen die Angabe der Vorjahresbeträge.[1] Nichtvergleichbarkeit (z. B. wegen Stru...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.4 Gliederungserweiterung

Rz. 39 Eine tiefer gehende Untergliederung im Rahmen des vorgeschriebenen Standardschemas ist zulässig (§ 265 Abs. 5 HGB). Dazu zählen zum einen zusätzliche Vorspaltenausweise ("…, davon …"), zum anderen auch eine weitere Unterteilung eines Hauptpostens in mehrere Einzelposten. Sind Aufwendungen oder Erträge nicht von einem vorgeschriebenen Posten inhaltlich abgedeckt, so dü...mehr

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Wertpapiere / 2.2 Bilanzielle Zuordnung im Anlage- oder Umlaufvermögen

Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie kurzfristig zum Betrieb gehören und eine zeitnahe Veräußerung oder die Realisierung von kurzfristigen Wertsteigerungen im Vordergrund steht. Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, dienen im Gegensatz dazu einer langfristigen Kapitalanlage. Diese kann bspw. bei Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie bei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2 Erträge aus Verlustübernahme (Pos. 16a GKV, 15a UKV)

Rz. 195 Dem Grunde nach handelt es sich um eine tatsächlich durchgeführte Übernahme des ganzen oder teilweisen Verlustes (Fehlbetrag der Untergesellschaft) durch ein anderes Unternehmen (i. d. R. durch die Obergesellschaft). Sie beruht entweder – bei AG und KGaA – auf der gesetzlichen Verpflichtung zur Verlustübernahme aus einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag (§ ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.2 Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Pos. 19 GKV, 18 UKV)

Rz. 207 Dieser Posten weist ergebniswirksame Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach den Vorschriften des § 150 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2 AktG aus. Weiterhin sind hierunter Entnahmen auszuweisen, die bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 229 Abs. 2 AktG zum Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.1 Die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 33 Die GoB gelten gemäß § 243 Abs. 1 HGB auch für die GuV-Rechnung, da diese nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Obwohl sie sich vorwiegend an die Bilanz richten, können insbesondere die folgenden (auch teilkodifizierten) Grundsätze auch für die GuV-Rechnung von Bedeutung sein:[1] Der Grundsatz zeitgerechter Aufstellung (s. au...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.3 Kerntaxonomie zur Ermittlung des Bilanzgewinns/-verlustes

Rz. 259 Im Rahmen der Ergebnisverwendungsrechnung der Taxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3382–3498) steht insbesondere die Ermittlung des Bilanzgewinns/-verlusts im Mittelpunkt.[1] Der Bilanzgewinn/-verlust (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3384–3386) leitet sich aus folgenden Mussfeldern ab:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 191 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unternehmensverträgen sind im gesetzlichen Gliederungsschema keine Positionen vorgesehen; bei Kapitalgesellschaften und entsprechend bei Genossenschaften verlangt jedoch § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB für deren Darstellung jeweils einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung. Bei Kleinstkapitalgesellschaften (einschl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.8 Kurzbezeichnungen

Rz. 43 Die Zulässigkeit von sprachlichen Abkürzungen der gesetzlichen Postenbezeichnungen ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und wegen § 265 Abs. 6 HGB nicht unproblematisch. Eine Kurzbezeichnung wird insbesondere für zulässig erachtet, wenn die gesetzliche Bezeichnung auf mehrere Ertrags- oder Aufwandsposten hinweist, aber im Geschäftsjahr (und Vorjahr) nur ein best...mehr