Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

1.2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 9 Die zeitliche Anknüpfung ist im Gesetz nicht eindeutig definiert.[1] Auch wenn die Zweigniederlassung im Inland zur Buchführung oder zu einer anderen Form der Gewinnermittlung oder zur Vornahme von Aufzeichnungen verpflichtet ist,[2] kommt es für Zwecke des § 325a HGB nicht darauf an, für welchen Zeitraum sie ihre Rechnungslegung erste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1.3 Nr. 2

Rz. 81 Die Tat ist vollendet, wenn der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Konzernzwischenabschluss einem der bestimmungsgemäßen Adressaten zugegangen sind.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, ggf. mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, zur Erweiterung des JA um einen Anhang sowie – mit Ausnahme von kleinen KapG (§ 267 Rz 10 ff.) – zur Erstellung eines Lageberichts. Sollte eine kapitalmarktorientierte KapG zulässigerweise keinen Konzernabschluss ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten für inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

2.1 Betroffene Personen Rz. 24 Die Zuständigkeit für die Offenlegung bzw. Hinterlegung liegt bei den Personen, die als ständige Vertreter die Ges. in den Angelegenheiten der Zweigniederlassung (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten können. Sie müssen bei Anmeldung der Zweigniederlassung benannt werden (§ 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB). Handelsbevollmächtigte können nur al...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Subjektiver Tatbestand

Rz. 30 Eine Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit ist nur möglich, wenn der Täter, der die Täterqualifikation des § 334 HGB erfüllt, und der Beteiligte vorsätzlich handeln. Handelt nur der Beteiligte vorsätzlich, liegt keine Beteiligung i. S. d. § 14 Abs. 1 OWiG vor.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Grundsatz der Pagatorik und Periodenabgrenzung (Nr. 5)

2.5.1 Regelungsinhalt Rz. 134 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Vorratsvermögen

5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Rz. 292 Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) ist die Ermittlung des beizulegenden Werts beschaffungsmarktorientiert vorzunehmen. Der beizulegende Wert bestimmt sich i. d. R. nach den Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Den Ausgangspunkt zu ihrer Ermittlung bilden die am Abschlussstichtag zu beobachtenden Preise. Anschaffun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Format (ESEF-VO/Abs. 1 Satz 4)

3.2.1 Format-Vorschriften Rz. 28 Für Abschlüsse, die Gj betreffen, welche am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, haben Inlandsemittenten (§ 2 Abs. 14 WpHG), die Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben und keine KapG i. S. d. § 327a HGB sind, ergänzend zu Form und Inhalt auch Vorgaben bzgl. des Berichtsformats zu beachten.[1] Gem. § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB sind Inlandsemittenten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Antragsvoraussetzungen

5.3.1 Fehlende Wahl des Abschlussprüfers Rz. 71 Der AP ist nicht gewählt, wenn das Wahlorgan untätig geblieben ist oder der Wahlbeschluss nichtig gewesen ist oder die Wahl erfolgreich angefochten worden ist. Die Anfechtung muss im Verfahren nach § 246 AktG im Wege einer Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Gem. § 248 AktG steht infolge der Urteilswirkung dann fest, dass ein A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Hintergrund der gesetzlichen Regelung Rz. 1 § 324 HGB mit der Bezeichnung "Prüfungsausschuss" wurde zum 1.1.2010 durch das BilMoG eingeführt. § 324 HGB i. d. F. d. BilMoG resultierte aus der Umsetzung des Art. 41 Abs. 1 Satz 1 der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG vom 17.5.2006. Nach dieser Vorschrift hat jedes Unt von öffentlichem Interesse einen Prüfungsausschuss zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Feststellung der Einzelabschlusswerte

Rz. 14 Liegen die für die Zwischenergebniseliminierung relevanten Konzernbestände vor, sind in einem zweiten Arbeitsschritt die für die Kons. maßgeblichen Einzelabschlusswerte festzustellen. Diese sind den zuvor an die konzerneinheitlichen Bewertungsmethoden angepassten Jahresabschlüssen der die VG haltenden Unt zu entnehmen (HB II).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Haftung gegenüber Dritten

3.2.1 Verbundene Unternehmen der geprüften Gesellschaft Rz. 87 § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB weist verbundenen Unt der geprüften Ges. einen direkten Schadensersatzanspruch gegen den Abschlussprüfer zu, soweit diese durch den Abschlussprüfer geschädigt wurden. Der Begriff verbundenes Unt bestimmt sich nach § 271 Abs. 2 HGB und ist unabhängig davon, ob das verbundene Unt auch tatsäch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.1 Der Begriff "Immateriell" Rz. 10 Der Begriff "immateriell" ist nicht gesetzlich definiert. Für Zwecke der bilanzrechtlichen Abgrenzung wird sowohl im deutschen, als auch im anglo-amerikanischen Schrifttum zwischen immateriellen, materiellen und finanziellen Gütern unterschieden.[1] Auf dieser Grundlage können immaterielle Vermögensgegenstände "als Güter" (i. S. v. wirtsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Empfehlungen (Abs. 8)

Rz. 6 Die vom Rechnungslegungsbeirat im Fall seiner Bildung abzugebenden Empfehlungen haben denselben Charakter wie die des DRSC, wie der Verweis auf § 342 Abs. 2 HGB klarstellt (§ 342q Rz 20).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Vereinfachtes Prüfungsschema

Rz. 10 Abb. 1: Schema zur Prüfung der Buchführungspflichtmehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 9 Grds. indiziert die Tatbestandsmäßigkeit des Handelns dessen Rechtswidrigkeit. Rz. 10 Betreffend die Schuldfrage gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Generalnorm (Abs. 2)

4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Abzinsung von Schulden (Abs. 2)

3.1 Rückstellungen allgemein (Abs. 2 Satz 1) 3.1.1 Grundsatz Rz. 127 § 253 Abs. 2 HGB enthält ein generelles Abzinsungsgebot für ungewisse Verbindlichkeiten. Der Barwertansatz soll den Abschlussadressaten realitätsnahe Informationen über die wahre Belastungswirkung ungewisser Verbindlichkeiten vermitteln und auf diese Weise ein den tatsächlichen Verhältnissen eher entsprechend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Kapitalrücklagen (Abs. 2)

6.2.1 Allgemeines 6.2.1.1 Einstellungen und Entnahmen Rz. 101 § 270 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht vor, dass Einstellungen in die Kapitalrücklage bei Aufstellung der Bilanz vorzunehmen sind.[1] Damit trifft die geschäftsführenden Organe die Zuständigkeit zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Dies setzt aber zumindest voraus, dass auch einer der in § 272 Abs. 2 HGB gere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Verjährung

Rz. 51 Hinsichtlich der Verjährung wird ebenfalls auf die Erläuterungen zu § 331 HGB (§ 331 Rz 95 f.) verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Lage des Unternehmens

3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2) Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aktivseite (Abs. 2)

3.1 Anlagevermögen (Abs. 2 A.) 3.1.1 Überblick Rz. 19 Unter der Position AV sind alle VG auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Rz 18). Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB unterscheidet drei Arten des AV:[1] Immaterielle VG (§ 266 Abs. 2 A. I. HGB), Sachanlagen (§ 266 Abs. 2 A. II. HGB), Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB). Rz....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Wahlrechtsausübung und Dauer des Wegfalls der kaufmännischen Buchführungspflicht

2.4.1 Erklärung der Wahlrechtsausübung Rz. 16 § 241a HGB enthält keine Vorschriften, wie und ob die Ausübung des Wahlrechts zu erklären ist. Mangels Formvorschriften bestehen deshalb keine Bedenken, wenn der EKfm., statt eine Erklärung abzugeben, einfach eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt oder die kaufmännische Buchführung einstellt (faktische Wahlrechtsausübung). Steue...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Formen und Ort der Aufbewahrung (Abs. 3)

3.1 Formen der Aufbewahrung Rz. 17 Die Unterlagen sind geordnet aufzubewahren. Sie müssen so übersichtlich angelegt und gegliedert sein, dass sie in angemessener Zeit und unter angemessenen Kosten problemlos zugänglich und für sachverständige Dritte durchschaubar gemacht werden können. Rz. 18 Alle Unterlagen können im Original aufbewahrt werden. Im Original müssen die Eröffnun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich Rz. 1 Geschütztes Rechtsgut des § 332 HGB ist nach h. M. das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfung von Abschlüssen, Lageberichten und Zwischenabschlüssen durch ein unabhängiges Kontrollorgan.[1] Rz. 2 Zu den durch die Norm geschützten Rechtssubjekten zählen, ebenso wie bei § 331 HGB, zunächst auch die Ges. bzw....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausnahmen von der Befreiung (Abs. 3)

4.1 Inanspruchnahme eines organisierten Marktes (Abs. 3 Nr. 1) Rz. 24 Ein befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten MU kann nicht aufgestellt werden, wenn das zu befreiende MU einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG am Abschlussstichtag in Anspruch nimmt. Voraussetzung für die Versagung der befr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Praxis-Beispiele

4.1 Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen Rz. 36 Beziehen KonzernUnt Anlagegüter von anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt, erweist sich die Ermittlung der Zwischenergebnisse regelmäßig als unproblematisch. Bei langlebigen VG kann sie allerdings über Jahre hinweg entsprechende Anpassungsbuchungen erfordern. Um den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiender Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Drittstaat

2.1 Überblick über die Voraussetzungen von befreienden Drittstaaten-Konzernabschlüssen Rz. 6 Die in § 292 HGB enthaltenen Voraussetzungen sind denen des § 291 HGB nachgebildet und entsprechen diesen in den Eingangsvoraussetzungen weitgehend. Besonderheiten der Rechnungslegung durch übergeordnete MU in Drittstaaten wurden in der Vorschrift ergänzend berücksichtigt (Rz 2).[1] Fo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 European Single Electronic Format (ESEF)

3.2.2.1 (X)HTML und XBRL – Grundlagen Rz. 32 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insb. getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verar...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Kosten des Verfahrens

Rz. 22 Für die Kosten des Verfahrens wird auf die Regelungen des Beschwerdeverfahrens verwiesen (Rz 15).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Unterzeichnungspflichtige

2.1 Einzelkaufmann Rz. 3 Der Jahresabschluss ist vom Einzelkaufmann zu unterzeichnen. Es handelt sich dabei um eine höchstpersönliche Rechtshandlung, eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.[1] Die Unterzeichnungspflicht wird auch nicht durch eine fehlende kaufmännische Ausbildung oder mangelnde Kenntnisse in Buchführung und Bilanzierung des Kaufmanns eingesc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Der Gesetzgeber hat für die Einbeziehung von Unt in den Konzernabschluss eine Stufenkonzeption vorgesehen.[1] Während TU voll zu konsolidieren (§ 301 Rz 30 ff.) und assoziierte Unt nur at equity zu bewerten sind (§ 312 Rz 1 ff.), können GemeinschaftsUnt anteilig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Mit dieser Konzeption soll ein abges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

3.1.1 Definition der Umsatzerlöse Rz. 45 Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU [1] werden Nettoumsatzerlöse als die Beträge definiert, "die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Mehrwertsteuer sowie sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben" (Art. 2 Nr. 5). Der Dienstleistungsbegriff der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Einzelfälle selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände

2.6.1 Entwicklungskosten Rz. 26 Entwicklungskosten sind einer der Hauptanwendungsfälle für selbst geschaffene immaterielle VG des AV. Es gelten die unter Rz 10 ff. genannten Ansatzkriterien entsprechend. Rz. 27 Der Gesetzgeber hat über § 248 HGB hinaus ein weiteres, wesentliches Ansatzkriterium in eine Bewertungsvorschrift "ausgelagert", nämlich das Erfordernis, die Entwicklun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Irrtum

Rz. 13 Hierzu wird auf die Ausführungen zu § 331 Rz 75–Rz 77 verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Drohende Verluste

3.3.1 Begriffsabgrenzung Rz. 130 Der Begriff der drohenden Verluste wird durch zwei Voraussetzungen charakterisiert. Es muss sich um einen Verlust handeln und dieser muss drohen. Rz. 131 Aus einem schwebenden Geschäft ergibt sich ein Verlust, wenn der Wert der vom Bilanzierenden zu erbringenden Leistung den Wert der zu empfangenden Gegenleistung übersteigt. Es handelt sich hie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Stichtagsprinzip

2.3.1.1 Regelungsinhalt Rz. 61 Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ist als logische Konsequenz einer periodengerechten Rechnungslegung[1] auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz 8 ff.) abzustellen. Über die Kodifizierung als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB hinaus findet das Stichtagsprinzip auch in zahlreic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Allgemeine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 1)

2.1.1 Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach HGB/PublG Rz. 9 Eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS setzt eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung des MU voraus (Rz 1, Rz 6). Diese ergibt sich aus §§ 290–293 HGB bzw. § 11ff. PublG.[1] Mit dem BilMoG wurde das für die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung bislang geltende duale System von ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Keine Buchführungspflicht für Scheinkaufleute

Rz. 29 Scheinkaufleute sind keine Kfl., werden aber in analoger Anwendung des § 5 HGB in bestimmten Fällen wie solche behandelt. Scheinkaufleute sind handelsrechtlich nicht buchführungspflichtig.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Elemente der Erklärung

3.1 Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 12 In § 289f Abs. 2 HGB sind die Bestandteile der Erklärung zur Unternehmensführung im Einzelnen aufgeführt. Nach Abs. 2 Nr. 1 ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Nach Art. 46a Abs. 1 Buchstaben a und b der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie hat die Er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einzelheiten der handelsrechtlichen Buchführung

4.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rz. 34 Die Vorschriften des § 238 Abs. 1 HGB verpflichten den Kfm., bei der Führung seiner Bücher die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einzuhalten. Die Anordnung in § 238 Abs. 1 HGB, dass die GoB einzuhalten sind, hat klarstellenden Charakter (zu Einzelheiten zu den GoB vgl. § 239 Rz 5 ff.). 4.2 Handelsgeschäft und Geschäf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 327 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 10) größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. Die gewährten Erleichterungen beschränken sich dabei, analog zu § 326 HGB, auf die nach § 325 Abs. 1 HGB offenzulegenden Unterlagen der Re...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Sonstige relevante Regelungen

4.1 Befreiungsmöglichkeiten Rz. 148 Erleichterungs- und Befreiungsvorschriften bestehen seit dem TransPuG[1] nicht mehr. Daher sind die handelsrechtlich vorgeschriebenen Anhangangaben vollständig zu machen. Befreiungsvorschriften können sich aber aus anderen Vorschriften ergeben: MU, die keine KapG sind und nur nach dem PublG zur Aufstellung des Konzernanhangs verpflichtet sin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Anwendungsbereich

1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1 § 272 HGB ergänzt § 266 Abs. 3 A. HGB. Während § 266 Abs. 3 A. HGB vorschreibt, wie das Eigenkapital (EK) in der Bilanz von KapG auszuweisen ist, umschreibt § 272 HGB die in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Posten inhaltlich. § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB schreibt vor, dass das gezeichnete Kapital zum Nennbetrag anzusetzen ist. § 272 Abs. 1 Sa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Angabeverpflichtungen für Verbindlichkeiten (Abs. 5)

6.1 Fälligkeiten Rz. 29 Abs. 5 Satz 1 schreibt vor, dass der Betrag für jeden innerhalb der Verbindlichkeiten auszuweisenden Posten (§ 266 Abs. 3 HGB) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zu vermerken ist.[1] Grundsätzlich ist diese Angabe in der Bilanz zu machen (Rz 31). Zweck dieser Vorschrift ist es, die kurzfristigen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Schulden

6.1 Grundsätzliches Rz. 111 Schulden ist ein vom Gesetzgeber gewählter Oberbegriff, ohne dass dieser vom Gesetzgeber definiert wird. § 246 Abs. 1 HGB bestimmt lediglich, dass der Jahresabschluss sämtliche Schulden des Kfm. zu enthalten hat. Bilanziell wird üblicherweise – in Anlehnung an die für KapG/KapCoGes vorgeschriebene Gliederung in § 266 Abs. 3 HGB – zwischen Rückstell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)

4.1 Entstehung eines Unterschiedsbetrags (Abs. 3 Satz 1) Rz. 105 Da die Aufrechnung der Beteiligung aus dem Abschluss des MU mit dem anteiligen neu bewerteten EK des TU im Regelfall eine Differenz ergeben dürfte, entsteht ein Unterschiedsbetrag. 4.1.1 Aktiver Unterschiedsbetrag Rz. 106 Ein aktiver Unterschiedsbetrag drückt aus, dass der Buchwert der Beteiligung höher ist als de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Dauer des Wegfalls

Rz. 18 Art und Umfang der "laufenden" Prüfung hat der Gesetzgeber nicht geregelt; mangels vergleichbarer Vorschriften bleiben Art und Umfang einer solchen Prüfung weitgehend unbestimmt.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Vollendung und Beendigung

Rz. 34 Mangels ausdrücklicher Regelung in § 334 HGB kann der Versuch der Tatbestandsverwirklichung nicht geahndet werden (§ 13 Abs. 2 OWiG). 9.1 Tatbestände nach Abs. 1 Nr. 1–4 Rz. 35 Die Tathandlung nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 HGB erfolgt während des Aufstellens von Jahresabschluss oder Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht, der Erstellung des gesonderten ni...mehr