Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Wie die Digitalisierung die... / 2 Skalieren und Kalkulieren

Ein Erfolgsrezept der vordigitalen Zeit bestand darin, dass Produkte ausgereift und fehlerfrei in den Markt gebracht wurden. Die meisten der neuen digitalen Projekte werden aber nicht mehr bis zum letzten Qualitätsstandard ausgetestet, sondern ganz bewusst bereits vor der "alten" Marktreife an den Kunden gebracht. Nachbesserungen werden mitgeliefert. Die Produkteinführung is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.3 Aufstellung des Inventars und der Bilanz

Rz. 17 Zum Grundsatz der zeitgerechten Buchung gehören auch die zeitgerechte Aufstellung des Inventars und die Bilanzerstellung aufgrund des Buchführungswerks.[1] Das Inventar ist das Verzeichnis der Vermögensgegenstände auf den Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Dies erfordert grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag[2], sofern nicht gem. § 241 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Härtefall

Rz. 9 Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, die grundsätzlich zumutbar ist (s. Rz. 1), muss im jeweiligen Einzelfall für den Stpfl. eine Härte mit sich bringen. Hierbei muss es sich um eine aus der Sache, d. h. der Buchführungstätigkeit, entstehende Härte handeln, also insoweit eine sachliche Unbilligkeit vorliegen.[1] Rz. 9a Eine solche sachliche Unbilligkeit soll z. B. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Fristbeginn

Rz. 47 Nach § 147 Abs. 4 AO beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte für die Entstehung der Geschäftsunterlage erforderliche Maßnahme erfolgt ist, also die letzte Eintragung in das Buch vorgenommen, das Inventar oder die Bilanz auf- bzw. festgestellt, die Korrespondenz empfangen oder abgesandt worden ist oder der Buchungsbeleg und d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 31 Nach § 141 Abs. 1 S. 2 AO gelten für die steuerliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht die Bestimmungen des HGB entsprechend. Hierzu wird auf die allgemeinen Regelungen der §§ 238, 240, 241, 242 Abs. 1 und §§ 243 bis 256 HGB verwiesen. Ausgenommen von dem Verweis ist die Bestimmung des § 241a HGB. Es besteht demnach die Verpflichtung, im Rahmen der Grundsätze ord...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Inhalt der Buchführungspflicht

Rz. 10 Sowohl für die nach § 140 AO als auch für die nach § 141 AO buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte gelten für den Inhalt der Buchführungspflicht die allgemeinen Regelungen der §§ 238ff. HGB. Danach sind insbesondere – wie § 142 AO wiederholend hervorhebt – ein Inventar[1] sowie eine Bilanz[2] zu erstellen, sodass die Vermögenslage ersichtlich gemacht wird. Für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2.1 Verfolgbarkeit der Geschäftsvorfälle

Rz. 14 Der Zweck der Buchführung, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens zu geben (s. Rz. 13), erfordert zwangsläufig die Übersichtlichkeit des Buchführungswerks.[1] § 145 Abs. 1 S. 2 AO bestimmt, dass die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgbar sein müssen.[2] Die Verfolgbarkeit muss vom Beleg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Kosten der Buchführung und Aufzeichnung

Rz. 32 Die Kosten der Buchführung, der Aufzeichnung und der Aufbewahrung hat der von der Pflicht betroffene Stpfl. zu tragen.[1] Da der mit der Pflichterfüllung verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand regelmäßig nicht unerheblich ist, trifft aufgrund des ihm erteilten Auftrags einen Steuerberater eine Beratungspflicht. Er soll einen Kleingewerbetreibenden pflichtgemäß dara...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / d) Fehlende Zustimmung der Mitgesellschafter

Es bleibt die Frage was zu gelten hat, wenn die vorstehend dargestellten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil im Einzelfall nicht gegeben sind, weil die Zustimmung der Mitgesellschafter fehlt. In diesem Fall soll es zu einer Mischverwaltung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben kommen. Die abspaltbaren Vermögensrecht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 145 AO regelt die allgemeinen Anforderungen, die an die Führung von Büchern und Aufzeichnungen[1] zu stellen sind. Diese allgemeinen Grundregeln werden ergänzt durch §§ 146, 147 AO mit detaillierten Einzelregelungen. Zusammen ergeben sich aus §§ 145–147 AO die steuerlichen Ordnungskriterien für die formelle Durchführung der Buchführung, die erforderlichen Aufzeichnun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2.2 Überschaubarkeit für sachverständige Dritte

Rz. 15 Die Darstellung der Geschäftsvorfälle und der Vermögenslage muss nach § 145 Abs. 1 S. 1 AO [1] so gestaltet sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.[2] Diese Formulierung findet sich auch in § 238 Abs. 1 S. 2 HGB.[3] Im Hinblick auf die Kompliziertheit des Buchführungswesens ist für den Grundsatz der Übe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Aufbewahrungsfrist

Rz. 45 Nach § 147 Abs. 3 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist: zehn Jahre für Geschäftsunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, also Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen sowie die zugehörigen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen; Buchungsbelege i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO; Zollunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO; sechs Jahre für alle übrigen Geschäfts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Zeitpunkt

Rz. 51 Aufgrund der Mitteilung der Finanzbehörde ist der Stpfl. nach § 141 Abs. 2 S. 1 AO verpflichtet, im folgenden Wirtschaftsjahr Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Durch diese Zeitverschiebung hat der Stpfl. die Möglichkeit, die erforderlichen Dispositionen zu treffen. Diese Verschiebung gilt auch für Land- und Forstwirte.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.3 Begriff der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 6 In der AO werden die allgemeinen Begriffe "Bücher" und "Aufzeichnungen" nicht definiert, sondern i. S. d. handelsrechtlichen Sprachgebrauchs vorausgesetzt.[1] Nach § 238 Abs. 1 HGB enthalten die Bücher die Darstellung der einzelnen Handelsgeschäfte und der Vermögenslage.[2] Rz. 7 Die Buchführung ist ein Rechenwerk des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebs[3], in dem die...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 2 Grundsätzliche handelsbilanzielle Behandlung

Rz. 4 Ausdrückliche Vorschriften für die bilanzielle Behandlung des Erbbaurechts existieren nicht, sodass diese aus den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit hergeleitet werden muss. Handelsbilanziell wird das Erbbaurecht als dinglich abgesichertes Nutzungsverhältnis auf Zeit und damit als ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.2 Ermittlung des Wertansatzes der Beteiligung nach HGB

Rz. 15 Nach HGB wird das assoziierte Unternehmen mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen, wobei der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge gem. § 312 Abs. 3 HGB auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen wurde (i. d. R. der Erwerb der Anteile), ermittelt werden (DRS 26.39). Al...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.5 Eigenkapitalquote

Rz. 31 Die Eigenkapitalquote[1] gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens an und zeigt potenziellen Kapitalgebern, welche Haftungsmasse im Falle einer Insolvenz zur Verfügung steht. Rz. 32 Eine hohe Eigenkapitalausstattung erhöht die Flexibilität bei unternehmerischen Entscheidungen und ist bei inhabe...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.2.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 11 Da der Grund und Boden zivilrechtlich wie steuerlich dem Erbbauverpflichteten zuzurechnen ist, hat der Erbbauberechtigte lediglich nach den §§ 266 Abs. 2 Buchst. A II 1, 246 HGB i. V. m § 5 Abs. 1 EStG das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht zu bilanzieren.[1] Rz. 12 Die Bewertung erfolgt, da das Erbbaurecht ein abnutzbares Recht ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 5 Gesonderter Abschreibungsbedarf bei assoziierten Unternehmen

Rz. 36 Trotz der Equity-Bewertung sind zusätzlich dauerhafte Wertminderungen auf der Ebene des Konzernabschlusses durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. V. m. § 298 HGB bzw. Wertminderungen gem. IAS 28.40 – IAS 28.42 nach IAS 39 und IAS 36 zu berücksichtigen.[1] Diese Überprüfung hat zu jedem Konzernabschlussstichtag zu erfolgen (DRS 26.57). Bei...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.4 Kundenziel

Rz. 29 Eine schnelle Bezahlung der Rechnungen durch die Kunden ist für das Unternehmen von großer Bedeutung. Die Messung kann über das Kundenziel (Debitorenlaufzeit)[1] erfolgen: Rz. 30 Spät zahlende Kunden belasten die Liquidität und führen zu zusätzlichem Kapitalbedarf für die Zwischenfinanzierung. Zudem wei...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.7 Anlagendeckungsgrad (Langfristdeckungsgrad)

Rz. 38 Der häufig verwendete Anlagendeckungsgrad[1] gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristige Finanzierungsmittel gedeckt ist. Diese Kennzahl stellt auf die Fristenkongruenz der Finanzierung ab. Langfristig im Betrieb verbleibendes Vermögen sollte langfristig finanziert sein, sonst besteht die Gefahr, dass bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten (z. B. ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.6 Änderung des Status und/oder Kapitalausstattung eines assoziierten Unternehmens

Rz. 30 Nach DRS 26.67 bzw. IAS 28.22 darf die Equity-Methode ab dem Zeitpunkt nicht mehr angewandt werden, ab dem das Unternehmen nicht mehr die Form eines assoziierten Unternehmens (oder eines Gemeinschaftsunternehmens) hat. Für das HGB ergeben sich für folgende Sachverhalte Regelungen aus DRS 26,[1] wobei der Gesetzgeber eine diesbezügliche Klarstellung in § 301 HGB plant:...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 1 So kontieren Sie richtig!

Sowohl bei einer betrieblich veranlassten Reise eines Unternehmers als auch bei einer privat veranlassten Reise kann es zum Beispiel durch Falschparken zu einem Verwarnungsgeld kommen. Den Verwarngeldern aus beiden Reisen ist eines gleich: es handelt sich um nicht abzugsfähige Ausgaben. Der Unterschied aber zeigt sich beim Buchen: Geldbußen einer betrieblich veranlassten Fahr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1 So kontieren Sie richtig!

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wer Waren über eBay verkauft, zahlt dafür eine Gebühr. Diese Gebühren sind als Betriebsausgaben abziehbar und mindern nicht die Betriebseinnahmen.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Sicherungsein... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Sollbesteuerung zahlt der Unternehmer die Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum, in dem er seine Leistung erbracht hat. Soweit die Kunden...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch, prüft es zunächst die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Wenn z. B. die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist und sic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4 Geldbußen: Kein Betriebsausgabenabzug

Zu den Geldbußen gehören alle Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). Hierzu gehören gemäß § 30 OWiG auch Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen, Geldbußen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes oder der Länder, z. B. der Bundesrechtsa...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Nordrhein-Westfalen

Rz. 236 Das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand hatte u.a. das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[241] für die Jahre seit 1976 wie folgt ermittelt:[242] (1) Polizei und Vollzugsdienst Rz. 237 Tabelle 6.38: Pensionierungsalter (Landesbeamte in NRW)mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Beamte

Rz. 344 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[260] Rz. 345 Beispielsweise das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[261] ermittelt regelmäßig das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand. Rz. 346 Beamte werden – ähnlich den Arbeitnehmern – überwiegen...mehr

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Gesellschafterdarlehen / 3.2 Forderungsverzicht

Erklärt der Gesellschafter einen Forderungsverzicht, führt dies auf Ebene der Gesellschaft handelsrechtlich zu einer erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit. Im steuerlichen Bereich hängt hingegen die Behandlung zum einen davon ab, ob der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis oder betrieblich veranlasst ist, und zum anderen davon ab, ob und ggf. in welcher Höhe das ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4 Tatsächliche Unmöglichkeit der Antragstellung

Rz. 290 Sofern die Anwendungs- und die materiellen Buchwertvoraussetzungen des § 20 UmwStG erfüllt sind, kann nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG auf Antrag einheitlich für den gesamten Sacheinlagegegenstand bei der übernehmenden Gesellschaft der Buchwert oder ein Zwischenwert angesetzt werden. Rz. 291 Der Antrag ist nach § 20 Abs. 2 S. 3 UmwStG bis zur Abgabe der steuerlichen Schlu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.5 Antragsform

Rz. 247 Vielfach wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung der bisherigen Wahlrechtsausübung der Ansatz in der Schlussbilanz konkludent als Antrag zu werten ist. Entscheidend ist, dass sich die Wahlrechtsausübung eindeutig aus den eingereichten Unterlagen ableiten lässt.[1] Nach inzwischen ausdrücklicher Auffassung zumindest der bayrischen Fina...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Jedes Unternehmen bilanziert auf der Passivseite der Bilanz unter anderem auch das jeweilige Nominalkapital. Dieses wird bei Gesellschaften – je nach Gesellschaftsform – als gezeichnetes Kapital, Stammkapital, Grundkapital, Nennkapital und bei Einzelunternehmen als Eigenkapital bzw. Betriebsvermögen bezeichnet. Über das Nominalkapital hinaus kann eine Gesellschaft en...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Geschenke bzw. Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn macht, br...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Computer, Notebook, Tablet-PC / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kein Unternehmer oder Freiberufler kommt ohne Computer bzw. Notebook aus. Im ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 1 So kontieren Sie richtig!

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 1 Ausweis von Gesellschafterdarlehen als Verbindlichkeit

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern müssen in der Bilanz der GmbH[1] gesondert gem. § 42 Abs. 1 GmbHG ausgewiesen oder im Anhang[2] dargestellt werden.[3] Insbesondere, wenn sie in anderen Posten enthalten sind, muss hierauf explizit hingewiesen werden.[4] Für Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind, da sie z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 1 So kontieren Sie richtig!

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