Fachbeiträge & Kommentare zu Blockheizkraftwerk

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haustechnik (ZertVerwV) / 2 Versorgungstechnik

Die Versorgungstechnik bei Wohngebäuden umfasst zunächst die Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden einschließlich der Warmwasseraufbereitung. Die Versorgung mit Frischwasser und eventuell Frischluft ist ebenso ein Bestandteil der Versorgungstechnik. Auch die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie die Herstellung von Kommunikation...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.3 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, § 2 Nr. 4c BetrKV

§ 2 Nr. 4c BetrKV Zitat die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a; Hierunter fallen die Kosten der Fernwärme, der Nahwärme und der Blockheizkraftwerke. Auch das Wärmecontracting fällt h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 21 Erforderlich ist die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Der Investitionsabzugsbetrag wird so auch für gebrauchte (bewegliche) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt. Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings nur für Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr in einem inländisc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
CO2-Kostenaufteilung / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Erfasst sind alle Wärmeerzeugungsanlagen. Unerheblich ist, ob es sich um hauseigene Anlagen oder Blockheizkraftwerke handelt und ob es sich um Nah- oder Fernwärme oder um Contracting handelt. Maßgebend ist allein, dass CO2 emittiert wird. Ausgenommen sind nach § 2 Abs. 3 CO2KostAufG allerdings Wärmelieferungen für Gebäude, die erstmals nach dem 1.1.2023 einen Anschluss an ei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.3 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 18 Besonderheiten bei Silobauten Bei Bauwerken, deren Außenwände aus Teilen von Betriebsvorrichtungen gebildet werden, z. B. bei Silobauten, ist besonders die Standfestigkeit zu prüfen. Bei diesen Bauwerken ist die Frage der Standfestigkeit regelmäßig danach zu beurteilen, ob die Außenwandflächen der als Gebäude anzusehenden Teile des Bauwerks oder ob die Außenwandflächen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Der dem zivilrechtlichen Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschafter

Rn. 23c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der gemeinschaftliche Bezug von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen wäre so verstanden nach dem Wortlaut von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für sich allein nicht ausreichendes Tatbestandsmerkmal für den steuerlichen Status "Mitunternehmer". Eine derart restriktive Eingrenzung des Tatbestandsmerkmals "Mitunternehmer" würde der Absicht des Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Verkauf zuvor vermieteter beweglicher WG (zB Maschinen, Container) im Rahmen eines einheitlichen Geschäftskonzepts

Rn. 136c Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Allein aus dem Umstand, dass nicht nur äußerst kurzfristig vermietete bewegliche WG) vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere WG ausgetauscht werden (wenn diese Vorgänge noch den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Vermietungserlöse gerichteten Tätigkeit darstellen), kann nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertrag von GewSt-Merkmalen der Betriebsgesellschaft auf das Besitzunternehmen bzw dto von Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei der InvZul

Rn. 303a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zwischen Steuergläubiger und Besitzunternehmen bzw Betriebsunternehmen bestehen – ohne Rücksicht auf die personelle und sachliche Verflechtung beider Unternehmen – zwei voneinander unabhängige, je steuerlich selbstständig zu beurteilende Steuerschuldverhältnisse (BFH v 18.12.1997, BFH/NV 1998, 743) mit der Folge, dass Besitz- und Betriebsu...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / 3. Gewerbliche Einkünfte aus gemeinschaftlichem Eigentum

Es sind auch gewerbliche Einkünfte aus der Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums möglich. Beispiel Die GdW erwirbt ein Blockheizkraftwerk für die Wärme- und Stromversorgung der WEG-Anlage. Lösung: Als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§ 94 BGB) dient die Anlage dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer (§ 5 Abs. 2 WEG). Auch wenn die GdW die Kosten aus dem ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Blockheizkraftwerk, das der Wärmegewinnung und Wasserversorgung eines Gebäudes dient

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Urteilskommentierung aus Steuer Office Basic
Bemessungsgrundlage für eine unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer

Leitsatz Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands i.S.d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die si...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage

Leitsatz 1. Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. 2. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedchen, EFG 2017, 1456 (Bewertung einer Entnahme der Abwärme aus einem Blockheizkraftwerk). Verwaltungsanweisungen: R 6.12 EStR 2012.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 162 (Briesemeister)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 4.2 Abs 5 EStR 2012 und H 4.2 Abs 5 EStH 2022; Gleichlautende Ländererlasse v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 (Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen). Rn. 527 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Alarmanlage, BFH BStBl II 1993, 544; anders (Betriebsvorrichtung) bei Einbruchsmeldeanlage einer Bank (BFH BFH/NV 1999, 360); Bäder und Duschen eines Hotels, BFH BStBl II 1...mehr

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CO2-Kostenaufteilung / 1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Erfasst sind alle Wärmeerzeugungsanlagen, also auch Warmwasserbereitungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl oder Kohle). Unerheblich ist, ob es sich um hauseigene Anlagen oder Blockheizkraftwerke handelt und ob es sich um Nah- oder Fernwärme oder um Contracting handelt. Maßgebend ist allein, dass CO2 emittiert wird. Ausgenommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Begriff der BE, FR 1975, 157; Tipke, Zur Abgrenzung zwischen Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 183; Prinz, Veranlassungsprinzip, StuW 1996, 267; Schneider, Die BE bei der Einnahme-Überschussrechnung, BuW 2004, 365; Happe, Die Einnahme-Überschussrechnung, Herne 2023. Verwaltungsanweisungen: R 4.5 Abs 2 EStR 2012; H 4.5 Abs 2 EStH 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsvorrichtungen

Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in so enger Beziehung zu der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängel an Baumaterialien (lit b).

Rn 17 Die praktisch sehr bedeutsame Norm erweitert den Geltungsbereich der 5-Jahres-Frist. Sie hat 3 Voraussetzungen: (1) (a) Qualifizierung als üblicherweise für ein Bauwerk (s BGH NJW 16, 2645 [BGH 24.02.2016 - VIII ZR 38/15] Rz 44f) verwendete Sache, zB Baustoff wie Zement, Ziegel, Bauteil wie Fenster, Rohre, Fertigbauelemente (Forster NZBau 07, 479, 480), technisches Agg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude und Baumaterialien.

Rn 94 Mangel ja: Fehlen einer Fußbodenheizung im WC in einer als ›topsaniert‹ bezeichneten Wohnung, die in anderen Räumen eine Fußbodenheizung besitzt (Hamm BeckRS 22, 38380 Rz 7 ff); Lage eines Wohnhauses im Gewerbegebiet (Brandbg BeckRS 09, 12046); Fehlen (1) Baugenehmigung für Wohnungseigentum (BGH NJW 13, 2182; Frankf BeckRS 12, 16162; vgl zur Abgrenzung Kobl NJW-RR 09, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 7 Beispiele für energiesparende Maßnahmen können sein: Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW), sofern nicht erneuerbare Primärenergie eingespart wird, Fensteraustausch, zB isolierverglaste Kunststofffenster statt Kastendoppelfenstern (LG Berlin GE 15, 1162), Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Umstellungen von einer Ofen- auf eine Gasetagenheizu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Die GdW ist grds in sämtlichen Bereichen rechts- und parteifähig (s.a. § 1 BGB Rn 8). Bsp: Erb- und Grundbuchrecht (BGH ZMR 05, 547; KG IMR 15, 512), Scheck- und Wechselrecht, Verwaltungsprozess (zB OVG Lüneburg ZMR 18, 94; OVG Berlin-Brandenbg ZWE 10, 42, 42). Die GdW kann auch Vereinsmitglied (AG Hannover ZMR 08, 743; str) und Beteiligter iSv § 154 1 ZVG sein (BGH NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestandteile.

Rn 21 Nach § 5 II sind gemE die wesentlichen Bestandteile (Rn 14), die für Bestand und/oder Sicherheit erforderlich sind. Zwingend gemE sind ferner Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch ›der‹ WEigtümer (aber nicht bloße Bruchteilseigentümer: BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – 2 reichen (BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – dienen; dies gilt auch ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.5 Checkliste zur Überprüfung der Voraussetzung des Wahlrechts auf Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken

Werden alle der folgenden 5 Fragen mit "ja" beantwortet, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung der Vereinfachungsregelung gem. BMF-Schreiben vom 29.10.2021 vor und der Antrag auf das Wahlrecht zur Liebhaberei kann vom Anlagenbetreiber gestellt werden: 1. Liegt eine Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von 10,0 kW/kWp oder ein Blockheizkraftwerk mit einer max...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.1 Photovoltaikanlagen mit bis zu 10,0 kW/kWp und Blockheizkraftwerke mit bis zu 2,5 kW

Der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken meint Anlagen mit Leistungen bis zu 10,0 kW/kWP für Photovoltaikanlagen und mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW bei Blockheizkraftwerken. Werden solche Anlagen von Unternehmern oder Mitunternehmerschaften betrieben, kann auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen (und damit ohne weit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12 Wahlrecht zur Liebhaberei – Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

Grundsätzlich liegen ertragsteuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wenn der mit Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken erzeugte Strom mindestens teilweise in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und damit Einnahmen erzielt werden. Auf die Steuerbefreiung bestimmter PV-Anlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG wird hingewiesen (s. 9.). Mit BMF-Schreiben vom 29.10.2021 h...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.3 Folgen bei Ausübung des Wahlrechts auf Liebhaberei

Hat der Anlagenbetreiber vom Wahrecht auf Anwendung der Liebhaberei Gebrauch gemacht, braucht er keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen und demnach auch keine Anlage G und EÜR mehr beim Finanzamt einzureichen. Wichtig Vorsicht, wenn Verluste erwirtschaftet wurden Der Antrag auf Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung gilt für alle zukünftigen aber auch vergangenen Zeiträu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.2 Antragstellung: So beantragen Sie die Anwendung der Liebhaberei

Die Inanspruchnahme des Wahlrechts auf Liebhaberei muss mittels gesondertem – schriftlichen - Antrag gegenüber dem Finanzamt ausgeübt werden. Die Antragstellung erfolgt bei dem örtlich zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt hat hierfür zahlreiche Mustererklärungen veröffentlicht. Eine ist unter anderem hier zu finden:[1] Die Vereinfachungsregelung kann nur für Photovoltaikanlag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.4 Folgen bei Nichtinanspruchnahme des Wahlrechts zur Liebhaberei

Nimmt der Anlagenbetreiber die Vereinfachungsregelung nicht in Anspruch, muss er gegenüber dem Finanzamt seine Gewinnerzielungsabsicht mit der Anlage nachweisen. Für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht gelten die allgemeinen Regeln des § 15 EStG. Es muss eine Totalgewinnprognose über die Nutzungsdauer der Anlage (20 Jahre) erstellt werden. Nach der Rechtsprechung des FG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rn. 338 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Erweiterung eines vorhandenen VG kann sowohl formal als auch materiell interpretiert werden. Als Erweiterung im formalen Sinn soll die Schaffung neuer Substanz im Zusammenhang mit einem vorhandenen VG angesehen werden. Eine Substanzmehrung im Zusammenhang mit dem Ersatz bestehender Teile eines VG führt jedoch nicht zur Schaffung neuer Su...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 5, 6, 7 und 9 bis 11 UStG

Rz. 162 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (zweiter Satzteil) UStG schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Nr. 6, 7 und 9 bis 11 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Durch die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei den in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG genannten Umsätzen wird vermieden, dass sich ein im Ausland ansässi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Aufwendungen für geliefertes Blockheizkraftwerk

Schließt ein Steuerpflichtiger im Rahmen eines Verwaltungsvertragsmodells einen Kaufvertrag über ein mobiles Blockheizkraftwerk ab, nimmt er eine gewerbliche Tätigkeit auf. Ändert er später mangels Lieferung des Kraftwerkes die vertragliche Konstruktion dahingehend, dass er sein noch zu lieferndes Kraftwerk verpachtet, führt dies nicht zur Aufgabe des Gewerbebetriebes. Im St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträger: Übernahme von Ve... / 1 Leitsatz

Die Klausel in einem Bauträgervertrag "Der Käufer/Erwerber übernimmt hiermit mit schuldbefreiender Wirkung für den Verkäufer/Veräußerer mit dem Verrechnungstag alle mit dem Eigentum am Vertragsgegenstand verbundenen Rechte und Verpflichtungen. Dies betrifft … auch die für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründeten Vertragsverhältnisse, insbesondere zur Ver- und Ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträger: Übernahme von Ve... / 3 Das Problem

In Bauträgerverträgen aus dem Jahr 2015 heißt es: "Der Käufer/Erwerber übernimmt hiermit mit schuldbefreiender Wirkung für den Verkäufer/Veräußerer mit dem Verrechnungstag alle mit dem Eigentum am Vertragsgegenstand verbundenen Rechte und Verpflichtungen. Dies betrifft … auch die für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründeten Vertragsverhältnisse, insbesondere zur V...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.2 Verbrauchereigenschaft

In aller Regel handelt es sich bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um eine Verbraucherin gemäß § 13 BGB. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn eine Gemeinschaft ausschließlich aus Unternehmern besteht. Dann wird auch diese Gemeinschaft als Unternehmerin gemäß § 14 BGB behandelt. Gleiches gilt, wenn die Gemeinschaft überwiegend aus Unternehmern besteht. Sie wird auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / 6 Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient.[1] Auch das Halten einer Wohnung oder Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Betreiber einer Spielhalle kann Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht nach dem Flächenschlüssel aufteilen, wenn die Lokalteile mit den dort aufgestellten Geldspielgeräten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7 Vorsteuerabzug

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 5 Nr. 19 Buchst. a Doppelbuchst. aa des StÄndG 2003 (Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) wurde der Wortlaut des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG an die richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift durch die Rechtsprechung (vgl. BFH vom 02.04.1998, Az: V R 34/97, BStBl II 1998, 695; BFH vom 01.02.2001, Az: V R 23/00, BStBl II 2003,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Entnahme und unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b UStG, vgl. § 3 Rz. 54) ist gemein, dass ihnen eine Gegenleistung fehlt, sodass ein Entgelt als Bemessungsgrundlage nicht infrage kommt. Deshalb bedarf es – wie beim i. g. Verbringen eines Gegenstandes (vgl. Rz. 108) – einer "Ersatzbemessungsgrundlage". Diese ergibt sich a...mehr