Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 5. Einkünfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token für Lending

a) Begriff – Lending (Tz. 26) Überlassung von Einheiten einer virtuellen Währung zur Nutzung auf Zeit b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Erträge aus der Überlassung von virtueller Währung und sonstigen Token als Betriebseinnahmen (Tz. 64), für die Nutzungsüberlassung erhaltene Einheiten einer virtuellen Währung und sonsti...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Beendigung von Optionsgeschäften (Rz. 14)

Optionen erlöschen mit Ablauf der Optionsfrist durch Verfall, durch Ausübung der Option oder an der EUREX auch durch sog. Glattstellung. Optionen können grundsätzlich auch auf Dritte übertragen werden. Entgegen den bisherigen Ausführungen wurde durch die Finanzverwaltung nun geregelt, dass es dem Anleger an der EUREX, anders als bei außerbörslichen Optionsgeschäften und bei Opti...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / III. Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG)

1. Stückzinsen (Rz. 50) Der Veräußerer hat die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (vgl. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG und die Urteile des BFH v. 7.5.2019 – VIII R 22/15, BStBl. II 2019, 576 = Erb...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 7. Ertragsteuerrechtliche Behandlung der durch Airdrops erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token

a) Begriff – Airdrop (Tz. 29) Unentgeltliche Verteilung von Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token häufig unter Auflage i.R.v. unterschiedlich ausgestalteten Marketing-Aktionen. b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Erhalt von virtueller Währung und sonstigen Token als Betriebseinnahme (Tz. 69), Bewertung mi...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Private Kapitalforderungen; Besserungsscheine (Rz. 58)

Eine Forderung, die kein am Finanzmarkt angebotenes Produkt darstellt, z.B. eine private Darlehens- oder Gesellschafterforderung, ist eine Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG findet auf diese Forderung erstmals Anwendung, wenn die Forderung nach dem 31.12.2008 angeschafft oder begründet wurde.mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / bb) Security Token (Tz. 2)

Token, die mit herkömmlichen Wertpapieren vergleichbar sind. Dabei kann grundsätzlich zwischen Equity Token (Beteiligungs- bzw. Dividendenrechte) bzw. Debt Token (Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehen bzw. Genussrechten) unterschieden werden.mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / a) Begriff – Staking (Tz. 13)

Einheiten einer virtuellen Währung werden für einen Stake bereitgestellt, ohne selbst als sog. Forger an der Blockerstellung beteiligt zu sein. Seitens des Steuerpflichtigen erfolgt ein temporärer Verzicht auf die Nutzung der in seinem Verfügungsbereich stehenden Einheiten einer virtuellen Währung. Dafür erhält er als Bereitsteller vom Forger eine Vergütung, häufig in Form v...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / bb) Sonstige Token (Tz. 2)

Token ist ein Oberbegriff für digitale Einheiten, denen bestimmte Ansprüche bzw. Rechte zugeordnet werden, wobei deren Funktionen (Zahlungsmittel, allgemeine Nutzungsrechte, wertpapierähnliche Instrumente („Equity Token, "Debt Token") variieren können.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von ADRs (Rz. 123)

Die Ausführungen in Rz. 123 wurden aktualisiert. Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von ADRs (American Depository Receipts) und GDRs (Global Depositary Receipts) fallen diese unter die eingeschränkte Verlustverrechnung i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Im Ergebnis werden derartige Verluste wie Aktienveräußerungsverluste behandelt.mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 6. Einkünfte aus durch Hard Forks erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung

a) Begriff – Hard Fork (Tz. 27) Erhalt von zusätzlichen Einheiten einer neuen virtuellen Währung ohne Erbringung einer Gegenleistung in gleicher Menge infolge der Aufspaltung einer Blockchain, auf der eine virtuelle Währung basiert. b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Neue virtuelle Währungen aufgrund einer Hard Fork stel...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Gewerbliche Einkünfte gem. § 15 ESG Geltung der allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze (Tz. 77), Differenzierung zwischen Finanzanlagen und Forderungen (Tz. 77). Ertragsteuerliche Behandlung im Privatvermögen: Es ist zu differenzieren zwischen Utility Token und Security Token (Tz. 78–87): aa) Utility Token (Tz. 79–80) Alternative 1: Einlösung von Utility Token für ein Produkt bzw. D...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / aa) Utility Token (Tz. 79–80)

Alternative 1: Einlösung von Utility Token für ein Produkt bzw. Dienstleistung ohne ertragsteuerliche Auswirkung. Alternative 2: Veräußerung eines angeschafften Utility Token als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / bb) Proof of Stake – Forging (Tz. 12)

Die Auswahl eines Blockerstellenden erfolgt über eine sog. gewichtete Zufallsauswahl. Erforderlich ist der Nachweis eines sog. Stake. Bei einem Stake handelt es sich um eine Anzahl von Einheiten einer bestimmten virtuellen Währung, deren Vorlage zur Dokumentation des Interesses des Blockerstellenden an einer ordnungsgemäßen Blockerstellung erfolgt.mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / aa) Proof of Work – Mining (Tz. 9 ff.)

Zur Blockerstellung ist bei dieser Alternative derjenige berechtigt, der zuerst durch Ausprobieren eine bestimmte Zufallszahl (sog. Nonce) ermittelt hat. Der Findungsprozess der Zufallszahl ist i.d.R. mit einem hohen Rechnerleistung und damit einem entspr. Energieaufwand verbunden.mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 10. Verbilligte Überlassung von Token i.R. eines Arbeitsverhältnisses

a) Begriff – Token (Tz. 3) Siehe hierzu oben 9. a) die Ausführungen zu Utility Token und Security Token. b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten Ertragsteuerliche Auswirkungen gem. § 19 EStG Alternative 1: Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG (Tz. 88), Alternative 2: Sachbezug i.S.d. § Abs. 2 Satz 1 EStG (Tz. 88), Bewertung des Sachbezuges mit dem um die üblichen Preisnac...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Vollrisikozertifikate – sonstige Kapitalforderungen (Rz. 105)

Die Ausführungen in Rz. 105 wurden durch Zeitablauf im Vergleich zur bisherigen Fassung gekürzt. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die Regelungen in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auch auf Vollrisikozertifikate Anwendung finden, sofern die Andienung nach dem 31.12.2009 erfolgt und diese Zertifikate nach dem 14.3.2007 angeschafft wurden. Definition von Vollrisikozertifikaten: Vollr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Teilweise Tilgung der Kapitalforderung in bar (Rz. 107a)

Die Rz. 107a wurde neu in das Anwendungsschreiben eingefügt und dient der Erläuterung von Fallkonstellationen, die nicht von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG erfasst werden, wenn es sich nicht um Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt. In diesen Fällen sind die Regelungen für den Tausch von Wertpapieren analog anzuwenden; diesbezügliche Ausführungen befinden sich in den R...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Verlustverrechnung (Rz. 118/119)

Die Ausführungen und Fallbeispiele wurden auf die aktuelle Rechtslage fortgeschrieben und ergänzt. Insbesondere sind die Übergangszeiträume, die noch im Schreiben des BMF v. 3.6.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 = ErbStB 2021, 253 [Günther]) dargestellt waren, nicht mehr Gegenstand des Anwendungsschreibens. Beraterhinweis Nicht ausgeglichene Verluste ei...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 7. Einlagewert für Kapitalanlagen (Rz. 71)

Die Einlage ist grundsätzlich keine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Ausnahme: Es handelt sich um eine verdeckte EInlage. Beraterhinweis Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG oder Investmentanteile i.S.d. § 2 Abs. 4 InvStG, die ab dem 1.1.2009 eingelegt werden, sind mit dem Teilwert, höchstens mit den (ursprünglichen) Anschaffungskosten, zu bewerten. Bei verdeck...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Verkaufsoption (Rz. 33)

Übt der Inhaber die Verkaufsoption aus und liefert er den Basiswert, liegt beim Stillhalter ein Anschaffungsgeschäft nach § 20 Abs. 2 EStG hinsichtlich des Basiswerts vor, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG handelt. Bei einer späteren Veräußerung wird die vereinnahmte Optionsprämie, die nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG zu versteuern ist, bei der Erm...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (Rz. 62)

Bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein verzichtet der Gläubiger unter der Bedingung, dass die Forderung (ggf. rückwirkend auch Zinsen) wiederauflebt, wenn beim Schuldner die Besserung eintritt. Erst im Zeitpunkt des endgültigen Verzichts, d.h. Wegfall des Besserungsscheins ohne, dass die Besserung eingetreten ist, sind die für den Forderungsverzicht geltenden Gr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung eines Barausgleichs von Bruchteilen (Rz. 106)

Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde der Anwendungsbereich der Regelung in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auf angediente Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insb. Aktien, eingeschränkt. Die Ausführungen in Rz. 106 wurden entspr. angepasst. Werden bei der Tilgung von sonstigen Kapitalforderungen mittels Andienung von Wertpapieren im o.g. Sinne Bruchteile nicht geli...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG (Rz. 111 bis 112)

Bonusanteile/Freianteile: Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde die gesetzliche Regelung zur ertragsteuerrechtlichen Würdigung der Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG modifiziert. Werden einem Stpfl. von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat, Anteile i.S.d. ...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Steuerpflichtigen in Form von Einheiten einer virtuellen Währung (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form der virtuellen Währung mit dem Marktku...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Stückzinsen (Rz. 50)

Der Veräußerer hat die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (vgl. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG und die Urteile des BFH v. 7.5.2019 – VIII R 22/15, BStBl. II 2019, 576 = ErbStB 2020, 3 [Anemüller]...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Als Festgeschäft ausgestaltete Termingeschäfte (Futures und Forwards) (Rz. 36)

Futures und Forwards stellen im Gegensatz zu Optionen für Käufer und Verkäufer die feste Verpflichtung dar, nach Ablauf einer Frist einen bestimmten Basiswert (z.B. Anleihen) zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Mit dem Begriff Futures werden die an einer amtlichen Terminbörse (z.B. EUREX) gehandelten, standardisierten Festgeschäfte, mit dem Begriff Forwards di...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Ausbuchung wertloser Wertpapiere (Verfall) (Rz. 63)

Die Ausbuchung wertloser Wertpapiere führt gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust. Ein Wertpapier ist wertlos, wenn es aufgrund der Insolvenz des Emittenten eingezogen, infolge der Herabsetzung des Kapitals ausgebucht (vgl. BFH v. 3.12.2019 – VIII R 34/16, BStBl. II 2020, 836) oder infolge des Erreichens der Knock-out-Sc...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung (Rz. 61a)

Vereinbaren der Anleiheschuldner und die Gläubiger i.R. einer Restrukturierung eine Kombination von Einzelmaßnahmen dergestalt, dass auf einen Teilbetrag der Nominalforderung eine Rückzahlung zu erfolgen hat, auf einen Teilbetrag der Forderung verzichtet und für den Restbetrag eine Reduzierung des Nennwertes der Forderung vorgenommen wird, liegt i.H.d. Teilverzichts ein steu...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / VIII. Private Veräußerungsgeschäfte – Abgrenzungsfragen zu Fremdwährungsgeschäften (Rz. 130/131)

Die bisher im Anwendungsschreiben (Rz. 130) enthaltenen Ausführungen zur Behandlung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG 2008 wurden wegen Zeitablauf ersatzlos gestrichen. Die Finanzverwaltung nimmt in der neu gefassten Rz. 131 in größerem Umfang als bisher zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Währungsgewinnen und -verlusten im Privatvermög...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Allgemeines (Rz. 59)

§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG in eine Ka...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Veräußerungserlöse als Betriebseinnahmen (Tz. 51), Berücksichtigung der individuellen, ggf. fortgeführten Anschaffungskosten der veräußerten virtuellen Währung oder sonstigen Token (Tz. 51), in Ausnahmefällen Berücksichtigung der durchschnittlichen Anschaffungskosten (Tz. 51), gewerbliche Tätigkeit bei wiederholtem An- und Verkauf (Tz...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Ausfall nicht verbriefter Kapitalforderungen (Rz. 60)

Unter Hinweis auf das BFH-Urteil v. 24.10.2017 (BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller]) handelt es sich bei der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nunmehr um einen steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, soweit keine Berücksichti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / V. Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto (Rz. 92)

Die Herabsetzung des Nennkapitals einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

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Organschaft: Überblick über... / Zusammenfassung

Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung einer Firma (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden; teilweise sind aktienrechtliche Vorschrifte...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht: Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst gewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[1] Eine nur gewerblich gepr...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten (zu § 15a UStG)

Kommentar Nachdem sich der EuGH und nachfolgend der BFH mit einem speziellen Thema zur Frage der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG auseinandergesetzt hatten, nimmt nun auch die Finanzverwaltung zu der Frage Stellung, wie sich eine Änderung der Verhältnisse auf die Vorsteuerberichtigung auswirkt, wenn der Unternehmer eine von mehreren (steuerlich unterschiedlich zu beurte...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.3 Organisatorische Eingliederung: Tatsächliche Beherrschung und vollständige Personenidentität

Mit Schreiben vom 7.3.2013[1] hat das BMF die Voraussetzungen für die organisatorische Eingliederung neu gefasst und in den UStAE eingearbeitet: Die Beherrschung der Organgesellschaft muss tatsächlich stattfinden (Beherrschung der Geschäftsführung der Organgesellschaft durch den Organträger). Eine vollständige Personenidentität in der Geschäftsleitung zwischen Organträger und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Regionale Hebesatzanpassung

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Notwendigkeit von regionalen Hebesatzanpassungen ist ohnehin unvermeidbar. Ursächlich hierfür ist insb. die Tatsache, dass die regionalen Verhältnisse von den bei der Festlegung der Steuermesszahlen von 0,31 bzw. 0,34 Promille maßgebenden bundesdurchschnittlichen Verhältnissen abweichen können. Ferner ist anzumerken, dass der Gesetzgeber bislang kein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Ausländischer "Formwechsel"

Tz. 16 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bestimmungen von § 25 S 1 iVm § 20 bis 23 UmwStG gelten auch für ausl Vorgänge, die dem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § 190 UmwG vergleichbar sind (s § 1 Abs 3 Nr 3 Alternative 2 UmwStG und § 25 S 1 Alt 2 UmwStG). Im EuR findet sich keine Leitlinie für die Grundsätze eines Formwechsels; insbes die EU-FRL behandelt den Fo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Gesetzliche Regelung der Entstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

In Deutschland wurde mit dem SEStEG durch die Einführung der nationalen Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 4g EStG und § 12 Abs. 1 KStG eine erstmalige Rechtsgrundlage geschaffen, die an die Stelle der BFH-Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie bzw. der Verwaltungspraxis in den Betriebsstättenverwaltungsgrundsätzen (BSVerwGrs)[1] tritt. In Fortführung der BFH-Rech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.3 EuGH-Musterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland best...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / VII. Anwendungsregelung

Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2023. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist dieses Schreiben erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2022 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die n...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG zu gewähren ist.[2]. Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, dass §...mehr