Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 238a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses kennzeichnet das Ergebnis der auf einer objektiven Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestehenden Wertung, dass ein vom ArbG an den ArbN zugewendeter Vorteil nicht Gegenleistung für die Dienste des ArbN ist. Dieser ist vielmehr notwendige Begleiterscheinung betriebsfunkti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.1 Gewinnbegriff iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 297 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei der Besteuerung des Kap-Erträge aus BgA ohne eigene Rechtsspersönlichkeit geht es um die Erfassung von Vorgängen, die bei anderen Kö als (tats) GA anzusehen wären, und die Höhe des zur GA tats zur Verfügung stehenden Betrags richtet sich nach dem hr-lichen Jahresüberschuss (s Urt des FG Ddf v 18.03.2016, EFG 2016, 1179). Als an die Träge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1 Originäre Buchführung

3.1.1 Originäre Buchführung nach HGB Rz. 21 Bei dieser Alternative findet die Primärdatenerhebung gemäß HGB (also allgemein landesrechtlicher Buchführungserfordernisse) statt. In einem 2. Bewertungsbereich[1] (z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis) erfolgt die Überleitung zu IFRS. Rz. 22 Für die originäre Buchführung gemäß landesrechtlichen Vorschriften sprech...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.2 Originäre Buchführung nach IFRS

Rz. 23 Sofern IFRS als originäres Buchführungssystem gewählt wird, erfolgt auf IFRS-Konten die Primärdatenerfassung für die Finanzbuchhaltung. In einem 2. Bewertungsbereich findet die Überleitung zu der den HGB-Vorschriften entsprechenden Buchführung statt, welche die Aufstellung des HGB-Jahresabschlusses gestattet. Im internationalen Konzern liegt die Verantwortung für die ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.1 Originäre Buchführung nach HGB

Rz. 21 Bei dieser Alternative findet die Primärdatenerhebung gemäß HGB (also allgemein landesrechtlicher Buchführungserfordernisse) statt. In einem 2. Bewertungsbereich[1] (z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis) erfolgt die Überleitung zu IFRS. Rz. 22 Für die originäre Buchführung gemäß landesrechtlichen Vorschriften sprechen folgende Gründe: Höherer Grad an V...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3 Entscheidungsaspekte für die organisatorische Durchführung der Buchführung nach IFRS und HGB

Rz. 20 Hinsichtlich der Generierung IFRS-relevanter Informationen mittels Kontenplan sind 4 Grundsatzfragen zu beantworten: Originäre Buchführung nach HGB oder IFRS? Buchung von Originalwerten oder Differenzen? Systemtechnische Möglichkeiten der Umsetzung (Kontenklasse vs. Buchungskreis)? Abgrenzung der mittels Kontenplan abzubildenden quantitativen Anhanginformation? Bereiche, i...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung

1 Einführung Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht beste...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2 Überleitung zwischen IFRS und HGB

3.2.1 Reine Differenzbuchungen Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen H...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3 Systemtechnische Möglichkeiten der Überleitung

3.3.1 Kontenklasse Rz. 39 Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen. Rz. 40 Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtli...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5.1 Konzernkontenplan und Konzernkontenrahmen

Rz. 116 In multinationalen Konzernen stellt sich das Problem der Überleitung zwischen verschiedenen landesrechtlichen Buchführungen bzw. Abschlüssen zum IFRS-Abschluss, der Ausgangspunkt für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses bildet. Zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in multinationalen Konzernen[1] kann entwed...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.2 Buchungskreis

Rz. 42 Sofern im Ausgangszustand nach HGB keine freie Kontenklasse vorhanden ist, hat das Unternehmen für die Überleitung zwischen HGB und IFRS i. d. R. einen eigenen Buchungskreis einzurichten. Die Buchungen des originären Buchführungssystems nach lokalem Recht oder IFRS erfolgen im 1.Buchungskreis. Die Überleitungsbuchungen zwischen dem originären und dem derivativen Buchf...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5 Besonderheiten in multinationalen Konzernen

5.1 Konzernkontenplan und Konzernkontenrahmen Rz. 116 In multinationalen Konzernen stellt sich das Problem der Überleitung zwischen verschiedenen landesrechtlichen Buchführungen bzw. Abschlüssen zum IFRS-Abschluss, der Ausgangspunkt für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses bildet. Zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethode...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.1 Reine Differenzbuchungen

Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen HGB und IFRS). Das Auslesen der...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.3 Modifizierte Differenzbuchungen

Rz. 30 Die Differenzen zwischen den Konteninhalten des 1. Rechnungslegungssystems (z. B. HGB) und denjenigen des 2. Rechnungslegungssystems (z. B. IFRS) werden über die Konten des 2. Bewertungsbereichs abgebildet. Auf diesen Konten finden zunächst die Stornierungen der – im 2. Rechnungslegungssystem – abweichenden Buchungen des 1. Rechnungslegungssystems sowie anschließend d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.2 Bilanzielle Steuereffekte

Rz. 91 IAS 12 enthält hinsichtlich der IFRS-Bilanz 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der (aktiven und passiven) temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gemäß IAS 12.81 g) (i), Angabe der unmittelbar gegen das Eigenkapital (IAS 12.81 a) und der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Steuereffekte (IAS 12.81 ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.2 Buchung von Originalwerten

Rz. 28 Bei der Buchung von Originalwerten ist in einem 1. Schritt der Kreis der jeweils nach HGB und IFRS ausschließlich zu buchenden Konten exakt festzulegen. Der Kreis der ausschließlich zu buchenden Konten muss auch sämtliche potenzielle Gegenkonten bei Buchung auf einem dieser Konten einschließen (empfehlenswert: Abgrenzung bestimmter Kontenbereiche, z. B. immaterielles ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.1 Kontenklasse

Rz. 39 Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen. Rz. 40 Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtlichen) Buchführungs...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1 Erfolgsunwirksame Veränderungen des IFRS-Eigenkapitals

4.4.1.1 Anpassung der Gewinnrücklagen im IFRS-Abschluss Rz. 68 Sofern ein Unternehmen erstmalig nach IFRS bilanziert, hat das Unternehmen den Abschluss grundsätzlich so aufzustellen, als ob es seit Beginn der Unternehmenstätigkeit nach IFRS bilanziert hätte.[1] Der kumulierte Eigenkapitaleffekt aus dem Übergang zu IFRS ist nach IFRS 1.11 im Regelfall[2] als Anpassung des Eröf...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5 Angaben zu den Ertragsteuern im IFRS-Abschluss

4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tat...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4 Ausgewählte Erweiterungen des Kontenplans zur Abbildung quantitativer Angaben im IFRS-Jahresabschluss

4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen 4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3 Rückstellungen und abgegrenzte Verbindlichkeiten

4.3.1 Pensionsrückstellungen Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.1...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 7 Weiterführende Literatur

Kirsch, IFRS 5 – Aufgabe von Geschäftsbereichen, in Freidank/Peemöller, Corporate Governance und Interne Revision, 2008, S. 547 ff.; Kuhn, DB 2005, S. 1341 ff.; Pawelzik, DB 2008, S. 733 ff.mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2 Phasen der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS

Rz. 4 Die Umstellung der Rechnungslegung vollzieht sich (häufig auch zeitlich getrennt) in mehreren Phasen, zwischen denen teilweise Rückkoppelungen auftreten können.[1] Abb. 1: Phasen der Umstellung der Rechnungslegung 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzi...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6 Ausgewählte Angaben zur Gesamtergebnisrechnung

4.6.1 Aufgliederung von Erlösen Rz. 97 Die in IFRS 15.110 formulierte übergreifende Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen soll den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzeigen. Im Einzelnen dienen zur Umsetzung dieses Zwecks die folgenden Kategorien von Anhangangabe...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dageg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.1 Anlagenspiegel

Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dagegen müssen die Abgäng...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 65 IAS 37.84 schreibt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung vor. Zusätzlich zur üblichen Darstellung der Rückstellungsentwicklung in der deutschen Rechnungslegung sind die Zuführung aufgrund der Aufzinsung der Rückstellungen im Zeitablauf sowie die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes gesondert darzustellen. Aufgrund der Regelung des § 277 Abs. 5 Satz 1 H...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.3 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnung für Finanzinvestitionen

Rz. 48 Gem. IAS 40.30 hat ein Bilanzierender das grundsätzliche Bewertungswahlrecht zwischen der Anwendung des Kostenmodells (d. h. fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) oder des erfolgswirksamen Zeitwertbewertungsmodells. Unabhängig davon, welches Bewertungsmodell gewählt wird, hat der Bilanzierende jeweils Überleitungsrechnungen zur Entwicklung der in der IFR...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2 Exkurs: Operative Pflichtangaben

Rz. 101 Neben den mittels der Finanzbuchhaltung zu generierenden, offenlegungspflichtigen Informationen eines IFRS-Jahresabschlusses sind zur Erfüllung der Anforderungen eines IFRS-Abschlusses auch Informationen aus anderen Teilen des Finanz- und Rechnungswesens, insbesondere aus der Kostenrechnung und dem Controlling, erforderlich. Im Folgenden sollen die Anforderungen der ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.3 Abgegrenzte Verbindlichkeiten

Rz. 66 Nach IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen, die auf bereits vollzogenen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen der Vergangenheit basieren (so genannte Verbindlichkeits-Rückstellungen) unter den Verbindlichkeiten als "accruals" oder "abgegrenzte Verbindlichkeiten"[1]. Beispiele hierfür sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, aus nich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.3 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 111 Die nach IAS 1.90 und 1.92 für das sonstige Gesamtergebnis vorgeschriebenen Angabepflichten lassen sich problemlos durch Erweiterung des entsprechenden IFRS-Kontenplans umsetzen. Beispielsweise sind für die Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges (effektiver Teil) folgende Aufgliederungen im sonstigen Gesamtergebnis vorzunehmen:[1] in der Berichtsperiode entstehende ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.1 Aufgliederung von Erlösen

Rz. 97 Die in IFRS 15.110 formulierte übergreifende Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen soll den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzeigen. Im Einzelnen dienen zur Umsetzung dieses Zwecks die folgenden Kategorien von Anhangangaben: Angaben zu den Kundenverträge...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 6 Ausblick

Rz. 132 Die Umstellung der externen Rechnungslegung von HGB auf IFRS ist nicht nur auf die Erstellung von Abschlüssen beschränkt; zur Generierung der in Jahres- und Zwischenberichten veröffentlichten IFRS-Daten sind die Voraussetzungen im Finanz- und Rechnungswesen zu schaffen. Rz. 133 Dies setzt zum einen entsprechende Anpassungen in der Finanzbuchhaltung des nach IFRS beric...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.3 Komponenten der steuerlichen Überleitungsrechnung

Rz. 94 Nach IAS 12.81 c) ist die Relation zwischen dem Steueraufwand bzw. -ertrag und dem IFRS-Periodenergebnis in Form einer Überleitungsrechnung (Abstimmung von Absolutbeträgen oder Steuersätzen) zu erörtern. Die Struktur der steuerlichen Überleitungsrechnung hat sich an sämtlichen möglichen Abweichungen zwischen dem theoretisch zu erwartenden Steueraufwand bzw. -ertrag, d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.2 Neubewertungsrücklage

Rz. 72 Nach IAS 16.31 sowie 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen das Wahlrecht, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens im Falle eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder erfolgsneutral zum Neubewertungsbetrag anzusetzen.[1] Darüber hinaus kann die Neube...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.2 Ermittlung des Informationsbedarfs

Rz. 6 Bei zahlreichen in der Phase 1 identifizierten zwingenden und möglichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden wird das Unternehmen feststellen, dass man zur Quantifizierung der Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede eine Vielzahl von Informationen (in der 1. Phase primär quantitative Informationen) benötigt, die nur teilweise durch das auf einer HGB-Finanzbuchh...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5.2 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 129 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe treten als Bestandteil des Eigenkapitals nur in Konzernabschlüssen auf, sofern eine Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, welche in der funktionalen Währung aufgestellt werden, in eine andere (Konzern-)Berichtswährung erfolgt.[1] Die im Eigenkapital ausgewiesenen Währ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.7 Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung

Rz. 113 Nach IAS 7.31 und 7.35 sind Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern jeweils gesondert anzugeben.[1] Bei buchhalterischer Abbildung dieser Anforderung müssen Konten zur Herausfilterung der zahlungswirksamen Zinsen, Dividenden und Steuern (sowohl Auszahlungen als auch Einzahlungen) eingerichtet werden. Eine 2. Möglichkeit zur Generie...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.2 Aufgabe von Geschäftsbereichen

Rz. 106 IFRS 5 schreibt sowohl für die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen als auch für die aufgegebenen Geschäftsbereiche zahlreiche Angaben im Anhang zum IFRS-Abschluss vor. Die bilanzbezogenen Angabepflichten zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen lassen sich dadurch abbilden, inde...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.2 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnungen für immaterielle Vermögenswerte

Rz. 46 Für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (z. B. Software, Entwicklungskosten, Mastertonträger oder Masterfilme) besteht nach IFRS grundsätzlich[1] eine Aktivierungspflicht, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:[2] technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er genutzt oder verkauft werden kann, Absicht d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.4 Leasingverhältnisse

Rz. 51 IFRS 16 schreibt für die Bilanzierung der Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer im Grundsatz die Anwendung eines einheitlichen Leasingbilanzierungsmodells (single lessee accounting model) vor. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eines Leasingverhältnisses bildet der Leasingnehmer dieses durch die Aufnahme eines Nutzungsrechts (sog. Right-of-use-Asset bzw. RoU-Ass...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4 Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 67a Nach IAS 1.10 besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss aus Bilanz, GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang. Die GuV-Rechnung und das sonstige Gesamtergebnis ihrerseits bestehen aus 2 Teilen, welche auch extern getrennt offengelegt werden können: Gewinn- und Verlustrechnung, welche sämtliche erfolgswir...mehr