Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.1 In welchem Verhältnis steht die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe des Bundes?

Der Leistungszeitraum der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe überschneidet sich mit der zweiten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum September bis Dezember 2020 und der dritten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum November 2020 bis Juni 2021). Eine Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe II schließt die Inanspruchnahme der Novemberhilfe bz...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.1 Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen antragsberechtigt (mit Ausnahme der unten explizit genannten Ausschlusskriterien), deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November u...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.2 Wer gilt als direkt betroffen?

Als direkt Betroffene für die Novemberhilfe gelten Unternehmen und Soloselbständige, die aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Dazu gehören unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Gastronomiebetriebe (mit Ausnahme von Außerhausverkauf...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.2 Für welchen Zeitraum wird die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe gezahlt?

Die Novemberhilfe ist auf die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns im November 2020 begrenzt – also auf den Zeitraum, für welchen branchenweite Corona-bedingte Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen aufgrund der Ziffern 5 bis 8 des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 hoheitlich angeordnet wurden. Die Dezemberhilfe umfasst die von Bund u...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.7 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe IV und weitere Corona-Hilfen (inklusive Corona-Soforthilfen der Länder) sowie Versicherungsleistungen?

Grundsätzlich gilt: Eine Anrechnung von weiteren Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes, der Länder oder der Kommunen auf die Corona-Überbrückungshilfe findet nur dann statt, wenn sich Förderzweck und -zeitraum überschneiden. Darlehen wie der KfW-Schnellkredit werden grundsätzlich nicht auf die Corona-Überbrückungshilfe angerechnet (sind jedoch beihilferechtlich releva...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.7 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe III Plus und weitere Corona-Hilfen (inklusive Corona-Soforthilfen der Länder) sowie Versicherungsleistungen?

Grundsätzlich gilt: Eine Anrechnung von weiteren Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes, der Länder oder der Kommunen auf die Corona-Überbrückungshilfe findet nur dann statt, wenn sich Förderzweck und -zeitraum überschneiden. Darlehen wie der KfW-Schnellkredit werden grundsätzlich nicht auf die Corona-Überbrückungshilfe angerechnet (sind jedoch beihilferechtlich releva...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.7 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe und weitere Corona-Hilfen (inklusive Corona-Soforthilfen der Länder) sowie Versicherungsleistungen?

Grundsätzlich gilt: Eine Anrechnung von weiteren Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes, der Länder oder der Kommunen auf die Corona-Überbrückungshilfe findet nur dann statt, wenn sich Förderzweck und -zeitraum überschneiden. Darlehen wie der KfW-Schnellkredit werden grundsätzlich nicht auf die Corona-Überbrückungshilfe angerechnet (sind jedoch beihilferechtlich releva...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die dritte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 ("Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jewei...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die vierte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (" Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fas...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.13 Welche weiteren Kontrollen der Anträge beziehungsweise darin gemachter Angaben erfolgen?

Die Bundesländer sind neben verdachtsabhängigen Prüfungen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verpflichtet, im Rahmen der Antragsbearbeitung und Schlussabrechnung stichprobenartig die Anträge im Detail zu prüfen. Dies beinhaltet alle Voraussetzungen für die Gewährung, die Höhe und die Dauer der Hilfen, einschließlich aller maßgeblichen Versicherungen und Erklä...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.6 Wie funktioniert die Abschlagszahlung?

Bei Erstantragstellung bis zum 31. Dezember 2021 werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der beantragten Förderung gewährt, bis zu 100.000 Euro für einen Monat. Die Abschlagszahlung wird auf Grundlage des regulären Antrags gewährt. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobe...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.13 Welche weiteren Kontrollen der Anträge beziehungsweise darin gemachter Angaben erfolgen?

Die Bundesländer sind neben verdachtsabhängigen Prüfungen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verpflichtet, im Rahmen der Antragsbearbeitung und Schlussabrechnung stichprobenartig die Anträge im Detail zu prüfen. Dies beinhaltet alle Voraussetzungen für die Gewährung, die Höhe und die Dauer der Hilfen, einschließlich aller maßgeblichen Versicherungen und Erklä...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.6 Wie funktioniert die Abschlagszahlung?

Bei Erstantragstellung bis zum 30. Juni 2021 werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der beantragten Förderung gewährt, bis zu 100.000 Euro für einen Monat. Dies gilt nicht für Anträge, die die Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, Covid-19 als Beihilferechtsgrundlage wählen. Für Anträge, die nach dem 30. Juni 2021 gestellt w...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.13 Welche weiteren Kontrollen der Anträge beziehungsweise darin gemachter Angaben erfolgen?

Die Bundesländer sind neben verdachtsabhängigen Prüfungen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verpflichtet, im Rahmen der Antragsbearbeitung und Schlussabrechnung stichprobenartig die Anträge im Detail zu prüfen. Dies beinhaltet alle Voraussetzungen für die Gewährung, die Höhe und die Dauer der Hilfen, einschließlich aller maßgeblichen Versicherungen und Erklä...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen cor...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.6 Wie funktioniert die Abschlagszahlung?

Bei Erstantragstellung bis zum 15. Juni 2022 werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt, bis zu 100.000 Euro für einen Monat. Die Abschlagszahlung wird auf Grundlage des regulären Antrags gewährt. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichpr...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.12 Welche weiteren Kontrollen der Anträge bzw. darin gemacht Angaben erfolgen?

Die Bundesländer sind neben verdachtsabhängigen Prüfungen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verpflichtet, im Rahmen der Antragsbearbeitung und Schlussabrechnung stichprobenartig alle Anträge auf Überbrückungshilfe im Detail zu prüfen. Dies beinhaltet alle Voraussetzungen für die Gewährung, die Höhe und die Dauer der Hilfen, einschließlich aller maßgeblichen ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche

Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von September 2021 bis März 2022 erstattet, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums und bis zum 31. Dezember 2021 bezahlt oder ve...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Überbrückungshilfe IV bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (B"undesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fassung) gegebenen...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.6 Welche Unterlagen benötigt der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2019 und 2020 (in den Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, des Monats Oktober 2020 oder des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019, Umsatz-,...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.5 Was gilt für Unternehmen, die nur teilweise geschlossen oder über verschiedene Wege betroffen sind ("Mischbetriebe")?

Im Falle mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeitsfelder innerhalb des selben Unternehmens beziehungsweise Unternehmensverbundes im Sinne des Beihilferechts (vergleiche 5.2) oder im Falle von teilweisen Schließungen („Mischbetriebe“) sind Unternehmen und Soloselbständige dann antragsberechtigt, wenn sie insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dr...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.4 Wer gilt als indirekt über Dritte betroffen?

Als indirekt über Dritte Betroffene gelten Unternehmen und Soloselbständige, die regelmäßig (d. h. im Jahr 2019[1]) mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze im Sinne der November- und Dezemberhilfe (vergleiche 2.3) durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (z. B. Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Antragstelleri...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.8 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe und weitere nicht Corona-bedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Überbrückungshilfe mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht Corona-Soforthilfe oder andere Corona-bedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen), ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen. Eine Anrechnung auf die Corona-Überbrückungshilfe erfolgt nicht. Das Beihilferecht ist zu beachten.mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.2 In welchem Verhältnis stehen die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe und weitere Corona-Hilfen?

Grundsätzlich gilt: Eine Anrechnung von anderen gleichartigen Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe findet dann statt, wenn sich der Leistungszeitraum überschneidet. Darlehen wie der KfW-Schnellkredit werden grundsätzlich nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet (sind jedoc...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.8 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe und weitere nicht Corona-bedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Überbrückungshilfe mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht Corona-Soforthilfe oder andere Corona-bedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen), ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen. Eine Anrechnung auf die Corona-Überbrückungshilfe erfolgt nicht. Kosten können nur einmal erstattet werden. Das Beihilferecht ist zu beachten.mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.8 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe Plus und weitere nicht coronabedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Überbrückungshilfe mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht Corona-Soforthilfe oder andere coronabedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen), ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen und für die steuerliche Forschungszulage. Eine Anrechnung auf die Corona-Überbrückungshilfe erfolgt nicht. Kosten können nur einmal erstattet...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.8 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe IV und weitere nicht coronabedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Überbrückungshilfe mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht Corona-Soforthilfe oder andere coronabedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen), ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen und für die steuerliche Forschungszulage. Eine Anrechnung auf die Corona-Überbrückungshilfe erfolgt nicht. Kosten können nur einmal erstattet...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.3 In welchem Verhältnis stehen Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe und weitere nicht Corona-bedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe mit anderen öffentlichen Hilfen (nicht Corona-Überbrückungshilfe oder andere Corona-bedingte Zuschussprogramme des Bundes oder der Länder), ist zulässig. Dies gilt z. B. für Darlehen, Tilgungsaussetzungen (und andere Stundungen) oder Stipendien. Eine Anrechnung auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilf...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.7 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe und weitere Corona-Hilfen (inklusive Corona-Soforthilfen der Länder) sowie Versicherungsleistungen?

Grundsätzlich gilt: Eine Anrechnung von weiteren Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes, der Länder oder der Kommunen auf die Corona-Überbrückungshilfe findet nur dann statt, wenn sich Förderzweck und -zeitraum überschneiden. Darlehen wie der KfW-Schnellkredit werden grundsätzlich nicht auf die Corona-Überbrückungshilfe angerechnet. Des Weiteren sind zwei Fälle zu unter...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 7 Anhang 1 – Veranstaltungs- und Kulturbranche

Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 erstattet. Dabei sind sowohl interne wie externe verans...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche

Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Januar bis August 2021 erstattet, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums und bis zum 30. Juni 2021 bezahlt oder vertraglich ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die zweite Phase der Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal vier Monate (September, Oktober, November und Dezember 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr. Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellers mit Lis...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Im Falle einer Antragstellung über prüfende Dritte ist eine Schlussabrechnung vorgesehen. Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten, ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes. Die digitale Schlussabrechnung wird erst nach Ende des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III möglich sein, also nicht vor Juli 2021...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Überbrückungshilfe IV sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellers mit Listen verdächtiger IBAN-...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe fällt bei der Antragstellung unter die Regelung zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 (PDF, 130 KB), mit der die Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 final vom 19. März 20...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Überbrückungshilfe III Plus sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellers mit Listen verdächtiger...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.8 Was ist beihilferechtlich bei "kleineren" Anträgen zu beachten?

Die Novemberhilfe und Dezemberhilfe fallen seit Programmbeginn standardmäßig unter die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, ggf. kumuliert mit der De-Minimis-Verordnung: Nach der Kleinbeihilfenregelung können grundsätzlich Beihilfen bis zu 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund vergeben werden, wobei der KfW-Schnellkredit sowie andere Förderungen auf der G...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.1 Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe kann ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag ist grundsätzlich durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellers einzureichen. Auf der Basis der bei der Antragstellung gemachten Angaben erfolgt die Auszahlung der ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für bis zu sechs Monate (Juli 2021 bis Dezember 2021) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur soweit die durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen noch nicht verbraucht sind. Die maxi...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Überbrückungshilfe III sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellenden mit Listen verdächtiger IB...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind bei der Überbrückungshilfe III entsprechend für November und/oder Dezember 2020 nicht antragsberechtigt. Die Überbrückungshilfe III kann in solchen Fällen nur dann beantragt werden, wenn die Anträge auf Novemb...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Altersteilzeit / 2.3 Tarifverträge (Bund und VKA)

Die Interessenlagen bei Bund und VKA hinsichtlich der Weiterführung von Altersteilzeitregelungen waren 2010 differenziert. Der Bund stand einer Weiterführung tarifvertraglich geregelter Altersteilzeit vor dem Hintergrund der damaligen Koalitionsvereinbarung[1] eher ablehnend gegenüber, viele kommunale Unternehmen und Verwaltungen hingegen waren an der weiteren Verfügbarkeit ...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.2 Besonderheiten im TV Bund

2.4.2.1 Arbeitszeit Hinsichtlich der "bisherigen" Arbeitszeit bestimmt die Protokollerklärung zu § 6 Abs. 2 TV Bund für die Beschäftigten, die unter den KraftfahrerTV Bund fallen, die den Pauschalgruppen zugrunde liegende Arbeitszeit als regelmäßige Arbeitszeit. In der Protokollerklärung zu § 6 Abs. 3 TV Bund wird für diese Beschäftigten das Blockmodell als verbindlich festge...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.8 Nebentätigkeit/Mehrarbeit

Beschäftigte dürfen während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 TV FlexAZ/§ 9 Abs. 1 TV Bund keine Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten, es sei denn, diese Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten sind bereits innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn des Altersteilzeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.2.3 Aufstockung

Die Aufstockung des Arbeitsentgelts ist in § 7 Abs. 2 TV Bund geregelt. Bemessungsgrundlage ist das hier speziell in Abweichung zu § 6 Abs. 1 AltTZG definierte Regelarbeitsentgelt. Es erfasst die nach § 7 Abs. 1 TV Bund zustehenden Entgelte zuzüglich des darauf entfallenden sozialversicherungsrechtlichen Teils der vom Arbeitgeber zu tragenden Umlage zur Zusatzversorgungseinr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.2.1 Arbeitszeit

Hinsichtlich der "bisherigen" Arbeitszeit bestimmt die Protokollerklärung zu § 6 Abs. 2 TV Bund für die Beschäftigten, die unter den KraftfahrerTV Bund fallen, die den Pauschalgruppen zugrunde liegende Arbeitszeit als regelmäßige Arbeitszeit. In der Protokollerklärung zu § 6 Abs. 3 TV Bund wird für diese Beschäftigten das Blockmodell als verbindlich festgelegt.mehr