Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 1 CSRD-Umsetzungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabillity Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 11 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren scheinen nunmehr kaum noch Änderungen zu erwarten zu sein, auch nicht bezüglich der zur Prüfung zugelassenen Personen, auch wenn dies ein relevantes und noch strittiges Mitgliedstaatenwahlrecht ist. Ansonsten hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume. Die flankierenden Punkte, etwa in der Art der Sicherstellung der Qual...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Konzernnachhaltigkeitsbericht

Der Gesetzgeber überträgt gem. Vorgabe der CSRD die gesamten Vorgaben auch auf den Konzernlagebericht.[1] Da dies bis auf die sprachlichen Anpassungen inhaltlich identisch zu den Regelungen auf Einzelunternehmensebene erfolgt, soll darauf hier nicht weiter eingegangen werden.mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 10 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung auch, um den "Abschluss-" und den "Lageberichtseid" in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gemäß § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung nach bestem Wissen auch zu versichern ist, dass ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 5 Regelung der Offenlegung aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Die geänderten Regelungen führen zu Folgeänderungen auch bei den Offenlegungsvorschriften. Zudem wird die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a HGB Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung. Es erfolgt eine Unterteilung in Offenlegung der...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / Zusammenfassung

Überblick Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, hätte dieser bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was Deutschland versäumt hat. Am 22.3.2024 hat das BMJ erst den RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht – ein RegE folgte am 24.7.2024, sodass eine Umsetzung bis zum Jahresende noch möglich erscheint. Mit dem g...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetz...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 9 Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtgemäßer o...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 8 Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EGHGB

Im EGHGB sollen die verschiedenen Zeitpunkte der Anwendung für die unterschiedlichen Unternehmensklassen festgeschrieben werden. Im Ergebnis: Bereits 2024 sind die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen/Konzernen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitenden ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Überblick zum Regierungsentwurf

Zusammenfassung Überblick Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, hätte dieser bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was Deutschland versäumt hat. Am 22.3.2024 hat das BMJ erst den RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht – ein RegE folgte am 24.7.2024, sodass eine Umsetzung bis zum Jahresende noch möglich ersc...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 3 Format des Lageberichts

Nach der CSRD muss eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gemäß § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, den Lagebericht künftig im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen und den Nachhaltigkeitsbericht nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/815 auszeichnen (§ 289g Satz 1 HGB-E). Hier entzündet sich die Diskussion an der No...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 46 Nr. 1 GmbHG obliegt es den Gesellschaftern, die "Feststellung der Jahresabschlusses" (vgl. § 264 Abs. 1) wie auch die "Verwendung des Ergebnisses" (vgl. § 29 GmbHG) zu beschließen. Der Gesellschaftsvertrag kann eine abweichende Kompetenzregelung vorsehen (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG). Die Ausübung dieser Befugnisse sichert und gestaltet d...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2 Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD

Bereits im Januar 2023 ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) in Kraft getreten. Die CSRD baut die bisherige sog. nichtfinanzielle Berichterstattung im Wege einer Änderung der Bilanzrichtlinie inhaltlich zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.3 Vermeidung doppelter Berichterstattung nach LkSG und CSRD

Nach dem Referentenentwurf zur CSRD[1] sollen "doppelte bzw. gleichgelagerte" Berichtspflichten eines sowohl der CSRD als auch dem LkSG unterfallenden Unternehmens vermieden werden, wobei angesichts des Vorstehenden das Adjektiv "gleichgelagert" das Verhältnis zwischen den beiden Berichtspflichten besser beschreibt. Hinweis In Planung: CSRD-Berichterstattung soll LkSG-Bericht...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.2 Allgemeine Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD

Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind grundsätzlich in Art. 19a der Bilanzrichtlinie geänderten Fassung bzw. in § 289c HGB-E geregelt. Grundsätzlich sind in den Nachhaltigkeitsbericht diejenigen Angaben aufzunehmen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten der Kapitalgesellschaft auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.1 Personeller Anwendungsbereich der CSRD

Der personelle Anwendungsbereich der CSRD ist deutlich weiter gefasst als der des LkSG . Es werden also künftig sowohl Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein, die die Sorgfaltspflichten des LkSG zu erfüllen haben, als auch solche, die nicht (jedenfalls nicht unmittelbar) dem LkSG unterliegen, sondern allenfalls als Zulieferer mit entsprechenden Erw...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.4 Einordnung des ESRS S2 sowie Abgrenzung zum LkSG und den anderen ESRS

Die Details der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in der jeweils geltenden Fassung konkretisiert.[1] Der ESRS S2 befasst sich mit dem Thema Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Erfasst sind damit alle Arbeitskräfte, die nicht zur eigenen Belegschaft im Sinne des ESRS S1 gehören. Thematisch überschneide...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.5 Allgemeine Anforderungen an Angaben zur Wertschöpfungskette gemäß ESRS 1

Der ESRS 1 Allgemeine Anforderungen folgt in Abs. 63 ff. den Vorgaben in Art. 19a Abs. 2 CSRD, § 289c Abs. 2 Nr. 6 lit. b) und Abs. 4 HGB-E und sieht vor, dass der Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens (auch) Informationen zur Wertschöpfungskette enthält, und zwar konkret zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die mit dem Unternehmen durch seine direkten un...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthält konkrete Vorgaben für ein umfassendes menschenrechtliches und umweltbezogenes Risikomanagement. Es regelt im Einzelnen, was die Regelungsadressaten des LkSG tun müssen, um menschenrechtliche und spezifische umweltbezogene Risiken und Verletzungen in ihrer Lieferkette zu erkennen und zu minimieren bzw. zu beend...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.8 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Gemäß § 171 AktG hat der Aufsichtsrat u. a. den gemäß § 170 AktG vom Vorstand aufgestellten Lagebericht zu prüfen. Da der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts sein wird,[1] bezieht sich die interne Prüfungspflicht des Aufsichtsrats auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig auch im Rahmen der externen Abschlussprüfung ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.6 Wesentlichkeitsanalyse bzgl. der Wertschöpfungskette

Welche mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlich sind, ist im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln. Die Bewertung der Wesentlichkeit ist der zentrale Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In der Wesentlichkeitsanalyse sind diejenigen Nachhaltigkeitsaspekte zu betrachten, die in den themenbe...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.7 Angabepflichten gemäß ESRS 2 und ESRS S2

In jedem Fall und damit unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, alle unmittelbar im ESRS 2 Allgemeine Angaben selbst benannten Informationen offenzulegen. Im ESRS S2.8 ff. werden zudem aus dem ESRS 2 resultierenden Angabepflichten aufgegriffen und mit Blick auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konkretisiert. Die entsprechend...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 1.5 Aktuelle gesetzliche Vorgaben zu den ESG und Nachhaltigkeit

Grundsätzlich beruhen die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Unternehmen auf deren Freiwilligkeit. Innerhalb der EU wurden einzelne Bereiche der Nachhaltigkeit gesetzlich reguliert. Vorrangig handelt es sich bei den rechtlichen Anforderungen um Berichtspflichten [1] und Dokumentationspflichten.[2] So stellt die CSRD [3] die Finanz- mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 49b Mit dem verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte analysieren und in ihrer Entscheidungsbildung berücksichtigten. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Europäis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht

Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – ausgewertet wird, werden andere Berichte, wie ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.2 Einschätzungsspielräume im Rahmen der Wesentlichkeitsbestimmung

Rz. 49c Bezüglich der großen Einschätzungsspielräume gibt es formale Begrenzungen der Nutzung für das erstellende Unternehmen. In den ESRS wird zwischen grundlegenden und – bislang etwas unglücklich in den offiziellen Dokumenten übersetzt – "sich verbessernden qualitativen" Merkmalen von Informationen unterschieden (ESRS 1.19). In einem eigenen Anhang (Anlage B des ESRS 1) w...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Richtlinie der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 ersetzt. Die NFRD bildete die Grundlage für das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (s. Nichtfinanzielle Erklärung). Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden insbes. große Unternehmen zu einer Nachhaltigk...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3 Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

3.1 Hintergrund Rz. 55 Die EU-Kommission kam im Zuge des sog. Fitness-Checks im Bereich der Unternehmensberichterstattung bereits im Jahr 2018 zu dem Ergebnis, dass die nichtfinanziellen Erklärungen oftmals nicht den Bedürfnissen der Adressaten, insbes. der Investoren, gerecht werden. Neben einer ungenügenden Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit nichtfinanzieller Informatione...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6 Deutscher Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD

Rz. 87 Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht. Die wichtigsten Aspekte des Entwurfs betreffen den Anwenderkreis und die Regelung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte. 3.6.1 Anwenderkreis Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehme...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 7 CSRD schafft erforderliche Grundlage für nachhaltige Finanzierungen

Rz. 24 Bislang wurden Sustainability-Linked Loans v.a. von börsennotierten Unternehmen genutzt. So sind für das kennzahlenbasierte Kreditinstrument die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsindikatoren und quantifizierbaren Nachhaltigkeitszielen essenziell. Zudem erwarten die Geldgeber eine Strategie, die aufzeigt, wie die Ziele erreicht werden sollen. Große börsennotierte Un...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1 CSRD: Wesentlichkeitsanalyse als Basis

Rz. 4 Die Wesentlichkeitsanalyse (auch Materialitätsanalyse) bildet die Basis für den Aufbau der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung und ist Bestandteil der ESRS-Vorgaben.[1] Dabei handelt es sich um einen Prozess, bei dem die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert und bewertet werden. Dies hilft, den Fokus auf die Bereiche zu legen, die den g...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis-Beispiel Wesentlichkeitsanalyse zur Umsetzung der CSRD

Zusammenfassung Die Anforderungen der CSRD sind anspruchsvoll, die Datenerhebung ist aufwändig. Dennoch stehen wir nicht nur vor Herausforderungen, sondern sehen vielmehr die inhärenten Chancen. Das Thema Nachhaltigkeit ist bei der Bionorica SE in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt und die Ergebnisse unserer Wesentlichkeitsanalyse schaffen den Rahmen, uns n...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4 Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 67 Nach der CSRD haben die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen im Lagebericht Informationen aufzunehmen, die für das Verständnis der nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeiten sowie für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erford...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.1 Anwenderkreis

Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehmen umfasst in Umsetzung der CSRD grds. folgende Unternehmen: kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264d HGB mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB, große haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB.[1] Kreditinsti...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.5 Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte und Berichterstattung

Rz. 92 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer werden. Sowohl der Abschlussprüfer als auch ein anderer Wirtschaftsprüfer kann Nachhaltigkeitsprüfer sein.[1] Der Nachhaltigkeitsprüfer ist analog zum Abschlussprüfer gesondert durch die zuständigen Organe zu wählen. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 ist eine Übergangsv...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.1 Prüfungsausschuss

Rz. 77 Nach der CSRD ist vorgesehen, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts gleichwertig zur Prüfung der Finanzberichterstattung zu stellen. So soll die Überwachung sowohl des Finanzberichts als auch des Nachhaltigkeitsberichts durch den Prüfungsausschuss nachfolgende Aufgaben umfassen: Berichterstattung an den Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat zum Prüfungsergebnis, zur Rolle...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.3 Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 65 Nach der CSRD sind Tochterunternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit, sofern sie in einen Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden. Auch Tochterunternehmen eines im Drittland ansässigen Mutterunternehmens sind von der Pflicht zur Aufstellung befreit, sofern diese in den Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden und der Konzer...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.2 Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 59 Im Vergleich zum Entwurf der CSRD enthält dessen verabschiedete Fassung i. W. eine Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts vom 1.1.2023 um 1 Jahr für die bereits zuvor nach der NFRD berichtspflichtigen Unternehmen und um 2 Jahre für alle anderen großen Unternehmen.[1] Darüber hinaus werden erstmalig Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in den Anwendungsbere...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.2 Abschlussprüfer

Rz. 79 Nach der CSRD unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer materiellen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Diese hat zunächst mit einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil zu erfolgen. Die CSRD enthält bereits Aussagen zur Ausweitung der Prüfungstiefe auf eine hinreichende Sicherheit ab 2028.[1] Rz. 80 Bei Prüfungen ...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 2 Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel

Rz. 2 Noch vor wenigen Jahren galt Nachhaltigkeit als ein "Nice-to-have", mit dem jedes Unternehmen nach eigenem Ermessen umgegangen ist. Obwohl die Bionorica SE bisher keiner speziellen Reportingpflicht unterlag, hat sie bereits in der Vergangenheit Nachhaltigkeitsinformationen in einem separaten Bericht veröffentlicht und sich an den geltenden GRI-Standards orientiert. Bis...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 74 Die CSRD stellt klar, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur auf die finanzielle Sicht (Outside-in-Perspektive) bezieht. Dementsprechend müssen nicht nur die ESG-Faktoren, die für ein finanzielles Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens (Geschäftsrelevanz) notwendig sind, in die Nachhaltigkeitsbericht...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.2 Zeitliche Staffelung bei der Einführung der Berichtspflichten

Rz. 89 Die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen – wie in der CSRD bereits vorgesehen – zeitlich gestaffelt:[1] (Mutter-)Gesellschaften, die bisher schon zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren – dies sind i. W. kapitalmarktorientierte Gesellschaften sowie Kredit...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.4 Berichtsumfang und Kontext zu anderen gesetzlichen Regelungen

Rz. 91 Der Referentenentwurf setzt die Berichterstattungspflichten nach der CSRD, d. h. i. W. die Berichterstattung nach den ESRS, in nationales Recht um, während die Berichterstattungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung unmittelbar gelten. Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen, müssen ausschl. die nationalen Vorgabe...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.3 Befreiungsregelungen

Rz. 90 Berichtspflichtige Tochterunternehmen sind insbes. dann von der Erweiterung ihres Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht befreit, wenn sie in einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden, dieser Bericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgestellt und geprüft wird sowie bestimmte...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.2 Ausblick auf die weiteren Projektschritte

Rz. 16 Wie im bisherigen Verlauf der Wesentlichkeitsanalyse aufgezeigt, ergibt sich durch die Umsetzung der Anforderungen der ESRS eine große Menge an sowohl qualitativen (erklärungsbedürftigen) als auch quantitativen (messbaren) Datenpunkten, die es durch ein Unternehmen offenzulegen gilt. Im nächsten Schritt, der Gap-Analyse, muss – ebenfalls wiederum abteilungs- und konze...mehr