Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 52 ist mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) weitgehend in Form des Regierungsentwurfs in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 geändert und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.1 Organisation und Rechtsstellung der Landesverbände

Rz. 3 Das Gesetz enthält für die Einrichtung von Landesverbänden der Pflegekassen keine dem § 207 SGB V nachgebildete Vorschrift. Vielmehr überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen nach Abs. 1 Satz 1 den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, namentlich den Landesverbänden der Ortskrankenkassen, den Landesverbänden der Betriebskr...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.2 Arbeitsmarktrente

Rz. 15 Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, in denen das krankheitsbedingt geminderte Restleistungsvermögen auf einen täglichen Arbeitseinsatz von unter 3 Stunden reduziert ist. Voll erwerbsgemindert ist über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch der Versicherte, der noch 3, aber keine 6 Stunden täglich mehr erwerbstäti...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) LSt-Haftung: Zufluss und Steuerpflicht von Abfindungsleistungen auf Zeitwertkonten und anschließender Übertragung an die DRV

Streitig ist, ob Abfindungen wirksam Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) steuerfrei übertragen werden können, um einen Zufluss bei den Arbeitnehmern zu vermeiden. Zufluss: Abfindungsbeträge, die an die Arbeitnehmer weder bar ausgezahlt noch deren Bankkonten gutgeschrieben wurden, sind zugeflossen, wenn die Arbeitnehmer m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Überblick

Rz. 1 § 92b EStG regelt das Verfahren bei Verwendung von gefördertem AV-Vermögen für eine selbst genutzte Wohnung nach § 92a Abs. 1 EStG. Die Verfahrensvorschrift ist mit dem Eigenheimrentengesetz[1] an die gesetzlichen Veränderungen des § 92a EStG durch die Einführung des Eigenheimrentenmodells (§ 92a EStG Rz. 2) m. W. v. Vz 2008 angeglichen worden. Das Antragserfordernis is...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.2 Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund

Durch eine Änderung des KSVG wurde – wie bereits erwähnt – der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) neben der KSK die Erfassung und Prüfung abgabepflichtiger Unternehmen übertragen. Die DRV verfügt über eine entsprechend große Datenbank mit den gemeldeten Arbeitgebern und kann diese auf die Abgabepflicht hin überprüfen, ohne erst in öffentlich zugänglichen Quellen nach Ad...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gründe: 1. Scheidung Die Ehegatten haben am 22.10.1979 vor dem Standesbeamten des Standesamts …/Russland unter Heiratsregister Nr. … die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 19.12.2020 zugestellt. Die Ehegatten leben seit Februar 2019 getrennt. Die Antragstellerin trägt vor, die Ehe sei gescheitert. Sie be...mehr

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Einführung

Die Künstlersozialkasse (KSK) steht kurz vor ihrem 40. Geburtstag nach der Gründung im Jahr 1983 – und sie ist eine Erfolgsgeschichte: Der Zustrom an Versicherten ist ungebrochen, und dieser Zustrom zeigt, dass die KSK für viele freie Künstler wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung ist. 2023 jährt sich zum 15. Mal auch die parallele Zuständigkeit der Deutschen Rentenvers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.3 Abgabepflicht "dem Grunde nach" und "der Höhe nach"

Zwei Normen des KSVG sind für die abgabepflichtigen Unternehmen von besonderer Bedeutung: § 24 regelt, welche Unternehmen abgabepflichtig sind, § 25 regelt die konkrete Höhe der Abgabeschuld[1]. Beispiel Die KSK schreibt einen Berufsverband an mit der Aufforderung, den "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht" auszufüllen und zurückzusenden. Nach der Rücksendu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die elektronische Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Öffentliche Kasse

Rz. 23 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die AE muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt werden; steuerfrei ist sie aber nur, wenn der Empfänger außerdem öffentliche Dienste leistet (> Rz 30). Öffentliche Kassen sind die Kassen der inländischen (> Rz 25) juristischen Personen (> Juristische Person) des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum Erlass von VA (> Verwaltungsakt) sind die FinBeh iSv § 6 Abs 2 AO berufen. IdR tritt das FA dem Stpfl als sachlich zuständige Behörde gegenüber. Das gilt – beispielhaft – für den Erlass eines Steuerbescheids bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern und eines Haftungsbescheids gegen den ArbG oder andere (> Haftung für Lohnsteuer), zB nach e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aserbaidschan

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Aserbaidschan (Hauptstadt: Baku; Amtssprache: Aserbaidschanisch) ist ein Staat in Vorderasien zwischen Kaukasus und Kaspischem Meer. Sie grenzt an > Russland im Norden, den > Iran im Süden, > Armenien im Westen, > Georgien im Nordwesten sowie über die Exklave Nachitschewan an die > Türkei. Es gilt das DBA vom 25.08.2004 (vgl Geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Slowenien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Slowenien (Hauptstadt: Ljubljana; Amtssprachen: Slowenisch, regional Italienisch, Ungarisch) ist ein europäischer Staat mit Grenzen zu > Italien im Westen, > Österreich im Norden, > Ungarn im Osten und > Kroatien im Süden. Slowenien ist Mitglied der > Europäischen Union und verwendet als Währung den > Euro. Das DBA vom 03.05.2006 (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einnahmen

Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum steuerpflichtigen > Arbeitslohn gehören neben der normalen Heuer die tarifliche Seefahrtszulage sowie die Vergütungen bei Unterbesetzung (vgl DB 1979, 1013). Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben nach Maßgabe des § 3b EStG und der > R 3b LStR steuerfrei (zu Einzelheiten > Lohnzuschläge). Zur Steuerfreiheit von Lohn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Beschäftigte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2004 regelte sie die sachliche Zuständigkeit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für abhängig beschäftigte Angestellte und für Personen, die für eine Beschäftigung als Angestellte ausgebildet worden sin...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie bestimmte die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1 Nr. 4 bis 6, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.4 Sonstige Aufgaben des Renten Service der Deutschen Post AG

Rz. 6 Aus § 119 Abs. 3 ergeben sich für die Deutsche Post AG weitere Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Auszahlung von Geldleistungen und der Durchführung von Rentenanpassungen für die Träger der Rentenversicherung stehen; konkretisiert werden diese in §§ 20 bis 27 RentSV i. V. m. § 120 Nr. 1. Danach übernimmt der Renten Service der Deutschen Post AG für die Träger der Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 132 Versicherungsträger

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Bis zum 31.12.2004 bestimmte sie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als sachlich zuständigen Träger der Angestelltenversicherung. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift ...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig ist. Sie wird durch die in §§ 273, 273a enthaltenen Übergangsregelungen ergänzt. Nach Nr. 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Durchführung der Versicherung in der kn...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Seit dem Inkrafttreten des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) zum 1.1.2005 ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Rentenversicherungsträger untereinander für die Erfüllung der Aufgaben in der allgemeinen Rentenversicherung in § 127 geregelt. Träger der allgemeinen Rentenversicherung sind gemäß § 23 Abs. 2 SGB I i. V. m. § 126 die Regionalträger, Deutsche Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die von ihnen zu erbringenden laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes – durch die Deutsche Post AG aus. Darüber hinaus sind die Rentenversicherungsträger nach Abs. 1 Satz 2 ermächtigt ("können"), auch andere als laufende Geldleistungen durch die Deutsche Post AG auszahlen zu las...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.1 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben

Rz. 3 Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit für einen Arbeitgeber gegen Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und für dessen Rechnung insbesondere in einem Arbeitsverhältnis abhängig beschäftigt sind (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Persönliche Abhängigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüg...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 126 in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung enthielt generelle Regelungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander für die von ihnen in der allgemeinen Rentenversicherung zu betreuenden Versicherten und Hinterbliebenen. Abweichend von den in § 126 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthaltenen Zuständigkeitsregelungen war die ehemalige Bundesknappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.3 Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen

Rz. 7 Für Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergbaus wahrnehmen, ist nach § 133 Nr. 3 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung für mindestens 5 Jahre Beiträge zur knappschaftlichen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.1 Auszahlung der laufenden Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§§ 20, 21 SGB VI i. V. m. §§ 65 ff. SGB IX) – durch die Deutsche Post AG aus. Dies gilt auch für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, soweit diese Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung auszuzahlen hat. Die rec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie bestimmte die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2004 regelte sie die sachliche Zuständigkeit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für abhängig beschäftigte Angestellte und für Personen, die für eine Beschäftigung als Angestellte ausgebildet worden sind. Durch Art. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.6 Anspruch auf angemessene Vergütung

Rz. 8 Für die Wahrnehmung der in § 119 Abs. 1 bis 3 genannten Aufgaben hat die Deutsche Post AG Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 119 Abs. 6 i. V. m. § 32 Abs. 1 RentSV), die zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig wird (§ 35 Abs. 1 RentSV). Auch auf die Vergütung sind gemäß § 119 Abs. 6 i. V. m. § 35 Abs. 2 RentSV rechtzeitig monatlich angemessene Vorschüsse zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.5 Vorschüsse für die Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 7 Mit der Auszahlung von Geldleistungen für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bereitstellung eines erheblichen Finanzvolumens verbunden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhält der Renten Service der Deutschen Post AG von den Rentenversicherungsträgern gemäß § 119 Abs. 5 rechtzeitig monatliche Vorschüsse. Soweit der finanzielle Bedarf für die Auszahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 119 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist am 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824), in Kraft ab 1.1.1996 (Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes), wurde der Privatisierung der Deutschen Bundespost durch redaktionelle Änderung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.2 Durchführung der Versicherung wegen eines Wehr- oder Zivildienstes

Rz. 7 Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten[1], sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht werden grundsätzlich alle Wehr- oder Zivildienstleistenden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zuletzt vor der Dienstpflicht aufgrund einer Beschäftigung oder selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.1 Rechtsverordnung

Rz. 3 Aufgrund der in § 120 enthaltenen Verordnungsermächtigung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (Renten Service Verordnung – RentSV) v. 28.7.1994 (zuletzt geändert durch Art. 20 des 7. SGB IV...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.2 Ausschließliche oder überwiegende Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist gemäß § 133 Nr. 2 für Versicherte zuständig, die ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten (§ 134 Abs. 4) verrichten. Die Ausübung von knappschaftlichen Arbeiten i. S. v. § 134 Abs. 4 steht somit einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb gleich. Knappschaftliche Arbeiten werden von Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.3 Sonderzuständigkeit bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht

Rz. 9 Die in § 136 Satz 1 und 2 geregelte Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Leistungen sowie für die Durchführung der Versicherung gilt nach Satz 3 der Vorschrift auch bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht. Satz 3 wurde durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.2 Sonderzuständigkeit für die Durchführung der Versicherung

Rz. 7 Nach § 136 Satz 2 gilt die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für die Durchführung der Versicherung. Insoweit ist die Zuständigkeitsregelung des § 136 weitergehender als seine Vorgängervorschrift (§ 140 i. d. F. bis 31.12.2004). Ergänzend zu § 140 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthielt in der Vergangenheit allerdings bereits § 16...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.3 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen und andere Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 11 Die im Zusammenhang mit der Auszahlung und Anpassung laufender Geldleistungen anfallenden statistischen Daten hat der Renten Service der Deutschen Post AG zu erstellen und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übermitteln (§§ 119 Abs. 3 Nr. 2, 120 Nr. 1 i. V. m. § 26 RentSV). Des Weiteren ist der Renten Service ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.3 Durchführung der Versicherung wegen des Bezugs von Sozialleistungen oder Vorruhestandsgeld

Rz. 11 Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung[1], Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Pflegeunterstützungsgeld sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 [2] als sonstige Versicherte rentenversicherungspflichtig, wenn sie "im letzten Jahr" vor Beginn der Leistung "zuletzt" versicherungspflichtig waren. Darüber hinaus sind privat krankenversicherte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.6 Angemessene Vergütung (Abs. 6)

Rz. 14 Die Deutsche Post AG erhält für ihre Tätigkeit von den Trägern der Rentenversicherung eine angemessene Vergütung und auf die Vergütung monatliche Vorschüsse (Abs. 6 Satz 1). Angemessen ist die Vergütung, wenn sie die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anfallenden Kosten für die Dienstleistungen des Renten Service sowie dessen...mehr