Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.4 Sonstige Aufgaben des Renten Service der Deutschen Post AG

Rz. 6 Aus § 119 Abs. 3 ergeben sich für die Deutsche Post AG weitere Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Auszahlung von Geldleistungen und der Durchführung von Rentenanpassungen für die Träger der Rentenversicherung stehen; konkretisiert werden diese in §§ 20 bis 27 RentSV i. V. m. § 120 Nr. 1. Danach übernimmt der Renten Service der Deutschen Post AG für die Träger der Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 132 Versicherungsträger

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Bis zum 31.12.2004 bestimmte sie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als sachlich zuständigen Träger der Angestelltenversicherung. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift ...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig ist. Sie wird durch die in §§ 273, 273a enthaltenen Übergangsregelungen ergänzt. Nach Nr. 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Durchführung der Versicherung in der kn...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Seit dem Inkrafttreten des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) zum 1.1.2005 ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Rentenversicherungsträger untereinander für die Erfüllung der Aufgaben in der allgemeinen Rentenversicherung in § 127 geregelt. Träger der allgemeinen Rentenversicherung sind gemäß § 23 Abs. 2 SGB I i. V. m. § 126 die Regionalträger, Deutsche Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die von ihnen zu erbringenden laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes – durch die Deutsche Post AG aus. Darüber hinaus sind die Rentenversicherungsträger nach Abs. 1 Satz 2 ermächtigt ("können"), auch andere als laufende Geldleistungen durch die Deutsche Post AG auszahlen zu las...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.1 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben

Rz. 3 Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit für einen Arbeitgeber gegen Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und für dessen Rechnung insbesondere in einem Arbeitsverhältnis abhängig beschäftigt sind (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Persönliche Abhängigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüg...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 126 in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung enthielt generelle Regelungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander für die von ihnen in der allgemeinen Rentenversicherung zu betreuenden Versicherten und Hinterbliebenen. Abweichend von den in § 126 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthaltenen Zuständigkeitsregelungen war die ehemalige Bundesknappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.3 Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen

Rz. 7 Für Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergbaus wahrnehmen, ist nach § 133 Nr. 3 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung für mindestens 5 Jahre Beiträge zur knappschaftlichen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.1 Auszahlung der laufenden Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§§ 20, 21 SGB VI i. V. m. §§ 65 ff. SGB IX) – durch die Deutsche Post AG aus. Dies gilt auch für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, soweit diese Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung auszuzahlen hat. Die rec...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie bestimmte die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2004 regelte sie die sachliche Zuständigkeit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für abhängig beschäftigte Angestellte und für Personen, die für eine Beschäftigung als Angestellte ausgebildet worden sind. Durch Art. 1 Nr. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.6 Anspruch auf angemessene Vergütung

Rz. 8 Für die Wahrnehmung der in § 119 Abs. 1 bis 3 genannten Aufgaben hat die Deutsche Post AG Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 119 Abs. 6 i. V. m. § 32 Abs. 1 RentSV), die zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig wird (§ 35 Abs. 1 RentSV). Auch auf die Vergütung sind gemäß § 119 Abs. 6 i. V. m. § 35 Abs. 2 RentSV rechtzeitig monatlich angemessene Vorschüsse zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.5 Vorschüsse für die Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 7 Mit der Auszahlung von Geldleistungen für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bereitstellung eines erheblichen Finanzvolumens verbunden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhält der Renten Service der Deutschen Post AG von den Rentenversicherungsträgern gemäß § 119 Abs. 5 rechtzeitig monatliche Vorschüsse. Soweit der finanzielle Bedarf für die Auszahlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 119 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist am 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824), in Kraft ab 1.1.1996 (Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes), wurde der Privatisierung der Deutschen Bundespost durch redaktionelle Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.2 Durchführung der Versicherung wegen eines Wehr- oder Zivildienstes

Rz. 7 Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten[1], sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht werden grundsätzlich alle Wehr- oder Zivildienstleistenden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zuletzt vor der Dienstpflicht aufgrund einer Beschäftigung oder selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.2 Ausschließliche oder überwiegende Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist gemäß § 133 Nr. 2 für Versicherte zuständig, die ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten (§ 134 Abs. 4) verrichten. Die Ausübung von knappschaftlichen Arbeiten i. S. v. § 134 Abs. 4 steht somit einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb gleich. Knappschaftliche Arbeiten werden von Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.1 Rechtsverordnung

Rz. 3 Aufgrund der in § 120 enthaltenen Verordnungsermächtigung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (Renten Service Verordnung – RentSV) v. 28.7.1994 (zuletzt geändert durch Art. 20 des 7. SGB IV...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.3 Sonderzuständigkeit bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht

Rz. 9 Die in § 136 Satz 1 und 2 geregelte Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Leistungen sowie für die Durchführung der Versicherung gilt nach Satz 3 der Vorschrift auch bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht. Satz 3 wurde durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.2 Sonderzuständigkeit für die Durchführung der Versicherung

Rz. 7 Nach § 136 Satz 2 gilt die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für die Durchführung der Versicherung. Insoweit ist die Zuständigkeitsregelung des § 136 weitergehender als seine Vorgängervorschrift (§ 140 i. d. F. bis 31.12.2004). Ergänzend zu § 140 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthielt in der Vergangenheit allerdings bereits § 16...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.3 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen und andere Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 11 Die im Zusammenhang mit der Auszahlung und Anpassung laufender Geldleistungen anfallenden statistischen Daten hat der Renten Service der Deutschen Post AG zu erstellen und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übermitteln (§§ 119 Abs. 3 Nr. 2, 120 Nr. 1 i. V. m. § 26 RentSV). Des Weiteren ist der Renten Service ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.3 Durchführung der Versicherung wegen des Bezugs von Sozialleistungen oder Vorruhestandsgeld

Rz. 11 Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung[1], Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Pflegeunterstützungsgeld sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 [2] als sonstige Versicherte rentenversicherungspflichtig, wenn sie "im letzten Jahr" vor Beginn der Leistung "zuletzt" versicherungspflichtig waren. Darüber hinaus sind privat krankenversicherte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.6 Angemessene Vergütung (Abs. 6)

Rz. 14 Die Deutsche Post AG erhält für ihre Tätigkeit von den Trägern der Rentenversicherung eine angemessene Vergütung und auf die Vergütung monatliche Vorschüsse (Abs. 6 Satz 1). Angemessen ist die Vergütung, wenn sie die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anfallenden Kosten für die Dienstleistungen des Renten Service sowie dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 119 Abs. 1 bis 3 hat die Deutsche Post AG für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die folgenden Aufgaben wahrzunehmen: monatliche Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§ 119 Abs. 1 Satz 1), Durchführung der Rentenanpassungen im Namen der jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 119 Abs. 2), Erledigung weiterer A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 137 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift bestimmte bis zum 31.12.2004 den Kreis der Beschäftigten, für den die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hatt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.5 Vorschüsse (Abs. 5)

Rz. 13 Damit der Renten Service der Deutschen Post AG die laufenden Geldleistungen, die ein erhebliches Finanzvolumen umfassen, im Zeitpunkt der Fälligkeit (§§ 118 Abs. 1, 272a Abs. 1 und 2) auszahlen kann, haben die Rentenversicherungsträger der Deutschen Post AG rechtzeitig monatlich angemessene Vorschüsse zu zahlen (§ 119 Abs. 5 i. V. m. § 28 RentSV). Die Höhe der Vorschü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.3 Anpassung von Geldleistungen

Rz. 5 Soweit die Deutsche Post AG gemäß § 119 Abs. 1 laufende Geldleistungen für die Träger der Rentenversicherung auszahlt, führt sie gemäß § 119 Abs. 2 im Namen des jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgers auch die Arbeiten zur Anpassung dieser Geldleistungen durch. Dies setzt allerdings das Vorliegen eines Anpassungsauftrags der Rentenversicherungsträger voraus, der...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2 Geltungsbereich des Rahmenvertrages (Abs. 3)

Rz. 9 § 3 des Rahmenvertrages bezieht sich auf den Geltungsbereich des Vertrages. Nach Abs. 1 hat der Vertrag einerseits Rechtswirkung für die in § 4 aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, also für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.2 Anpassung laufender Geldleistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Anpassungen von laufenden Geldleistungen, die der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Rentenversicherungsträger auszuzahlen hat, zum jeweiligen Anpassungstermin (gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 zum 1. Juli eines jeden Jahres) ebenfalls von der Deutschen Post AG durchzuführen sind. Gemäß § 17 Abs. 1 RentSV setzt die Durchführun...mehr

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Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 2.1 Vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Abs. 1)

Rz. 9 Der Vorstand einer Krankenkasse hat deren Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenzgründe; §§ 16 bis 19 InsO) unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Beifügung aussagefähiger Unterlagen anzuzeigen (§ 160 Abs. 2 Satz 1). Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist strafbar. Rz. 10 Eine Krankenkasse ist zahlungsunfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.1 Monatliches Einkommen (Abs. 1)

Rz. 4 Das monatliche Einkommen ist nach Abs. 1 Satz 1 taggenau ("für denselben Zeitraum") zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass sowohl beim Hinzutreten als auch beim Wegfall von Einkommen (während eines Kalendermonats) die Einkommensanrechnung "sofort" und nicht mehr mit Ablauf des Kalendermonats des Zusammentreffens durchgeführt wird. Beim monatliche...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.4 Verantwortung der Rentenversicherungsträger und Mitteilungspflichten der Leistungsberechtigten (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 Satz 1 regelt, dass die Träger der Rentenversicherung nicht von ihrer Verantwortung gegenüber den Leistungsberechtigten entbunden sind, wenn die Deutsche Post AG in ihrem Auftrag handelt (vgl. auch § 89 Abs. 2 SGB X). Nach Abs. 4 Satz 2 sollen die Leistungsempfänger Änderungen in den Verhältnissen, die für die von der Deutschen Post AG zu zahlenden Geldleistung...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.2 Begriff des Erwerbsersatzeinkommens (Abs. 3)

Rz. 13 In Abs. 3 sind sämtliche Einkommensarten (abschließende Aufzählung) genannt, die zum sog. Erwerbsersatzeinkommen i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehören. Seit 2002 zählen dazu nicht nur Leistungen aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch solche auf privatrechtlicher Basis. Erwerbsersatzeinkommen werden nach ihrer Bestimmu...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.5.1 Vermögenseinkommen (Nachweis nach Abs. 1)

Rz. 11a Das nach § 18a Abs. 4 seit dem 1.1.2002 für "Neufälle" anzurechnende Vermögenseinkommen (vgl. Vorbem. zu §§ 18a bis e) ist – wie das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit – im Rahmen von Abs. 1 vom Berechtigten nachzuweisen. Auch hierfür halten die Rentenversicherungsträger entsprechende Formulare bereit. Als Nachweis dient vor allem der Einkommensteuerbesche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.5 Monatliches Einkommen beim Elterngeld (Abs. 5a)

Rz. 19 Für die Höhe des zu berücksichtigenden Elterngeldes i. S. v. § 18a Abs. 1 Nr. 4 enthalten Abs. 1 bis 4 keine diesbezügliche Regelung. Nach der insoweit überzeugenden Ansicht der Rentenversicherungsträger ist es sachgerecht, wenn auf das laufende Elterngeld abgestellt wird. Auf das Elterngeld des Vorjahres kommt es nicht an (vgl. rvRecht – Rechtsportal der Deutschen Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.2 Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 4 Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG gemäß § 119 Abs. 1 setzt grundsätzlich einen Zahlungsauftrag des zuständigen Rentenversicherungsträgers voraus, der alle für die Auszahlung und Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben enthalten muss (§ 6 Abs. 1 und 2 RentSV). Abweichend von diesem Grundsatz soll der Renten S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 954) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 249 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / VI. Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit

Rz. 24 Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit Der behinderte S arbeitete seit mehr als 20 Jahren in einer Behindertenwerkstatt. Er lebt in einer eigenen Wohnung und erhält neben existenzsichernden Leistungen des SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich in der Form der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX. Seine Eltern möchten...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.5 Spezielle Leistungen der Rentenversicherung

Rz. 20 Bei den Teilhabeleistungen nach §§ 15, 15a, 16 sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ist das Reisekostenrecht des § 73 SGB IX anzuwenden, weil diese Maßnahmen entweder den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuzuordnen sind. Die Fahr- bzw. Reisekosten für Präventionsleistungen nach § 14 SGB VI und den Nachsorgeleistunge...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 Rechtliche Arbeitsanweisungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, veröffentlicht auf der Homepage im Internet der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de. Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten, veröffentlicht auf der Homepage des Spitzenve...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.4 Exkurs: Vom Übergangsgeld zu berechnende Beiträge bei der Anrechnung von Arbeitsentgelt

Rz. 15 Vom Übergangsgeld sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Wird das Übergangsgeld allerdings zulasten der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, gelten die hieraus zu zahlenden Beiträge zur Rentenversicherung als entrichtet; die fiktiven Beiträge werden direkt dem Rentenkonto des Versicher...mehr