Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.2 Einkommensanrechnung und Freibeträge

Rz. 14 Da Abs. 4 eine monatliche Einkommensanrechnung regelt, bestimmt Abs. 3 zunächst die Errechnung des monatlichen Anrechnungsbetrags. Dieser beträgt – ausgehend von der auf das Jahreseinkommen abstellenden Einkommenssteuererklärung – ein Zwölftel des Einkommens, das nach Abs. 2 zu berücksichtigen ist. Da aus Gründen der Gleichbehandlung auch mit den Einkünften nach Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.1 Alleinerziehung

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass eine Kindererziehungszeit dem Elternteil zuzuordnen ist, der sein Kind erzogen hat. Alleinerziehung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Kind ausschließlich von einem Elternteil erzogen wird (z. B. von der unverheirateten leiblichen Mutter ohne Mithilfe des Kindesvaters). Bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern lie...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.6 Auswirkungen einer Beitragserstattung

Rz. 16 Durch eine nach dem 31.12.1991 durchgeführte Beitragserstattung gemäß § 210 Abs. 3 und 4 wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst (§ 210 Abs. 6 Satz 2). Grundsätzlich erlöschen damit die Versicherteneigenschaft sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und der Deutschen Rentenversicherung. Daraus folgt, dass alle rentenrechtlichen Zeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.4 Keine Anrechnung von Anpassungsgeldbezugszeiten auf die Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 33 Die Übergangsregelungen zur Prüfung der Wartezeit von 25 Jahren gemäß § 242 Abs. 3 entsprechen im Wesentlichen den zusätzlichen alternativen Wartezeitregelungen des § 238 Abs. 4 , die bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute anzuwenden sind. Im Unterschied hierzu wird jedoch eine Anrechnungszeit wegen des Bezuges von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Vorschrift verpflichtet die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund), die landwirtschaftliche Alterskasse[1], die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anbieten (§ 10 EStG Rz. 62ff.)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 3 Mitteilung der Identifikationsnummer

Rz. 7 Nach § 22a Abs. 2 S. 1 EStG ist der Leistungsempfänger verpflichtet, der mitteilungspflichtigen Stelle, z. B. der Deutschen Rentenversicherung Bund, seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt mitzuteilen, um so eine einfache Zuordnung der gezahlten Rente beim jeweiligen Stpfl. zu ermöglichen. Kommt der Rentenbezieher dieser Verpflichtung trotz Aufforderung ni...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 219 Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[680] der _________________________ (Name Firma) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten folge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Risiken einer Fehleinschätzung

Rz. 775 Die Risiken einer Fehleinschätzung des Status des Mitarbeiters sind in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht immens. Wurde etwa von einem freien Mitarbeiterverhältnis ausgegangen, liegt aber in Wirklichkeit ein Beschäftigungsverhältnis vor, sind nachträglich die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu leisten.[1437] Der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Durchführung des statusbezogenen Anfrageverfahrens

Rz. 1372 Bestehen Zweifel an der zutreffenden Statusbeurteilung des Mitarbeiters, kann sich der Arbeitgeber letztlich nur durch Einschaltung der Sozialversicherungsträger vor nachträglichen Beitragszahlungen wirksam schützen. Dabei bietet sich v.a. die Einleitung eines statusbezogenen Anfrageverfahrens gem. § 7a SGB IV [3030] an, das auch nach Beendigung des Beschäftigungsver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 690 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1270] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 810 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 217 Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 215 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele sowie weitere Formulierungsalternativen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 213 ff.). Rz. 216 Muster 1a.15: Arbeitsvertrag Muster 1a.15: Arbeitsvertragmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Weitere Hinweise sind Anlage 1 des BMFv 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Gesetzliche Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rn. 101 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als gesetzliche Rentenversicherungsträger iSd §§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG bzw § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen die folgenden Versicherungsträger in Betracht (vgl BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Rz 1): die Deutsche Rentenversicherung Bund (gebildet durch Integration der BfA und des Verbandes Deutscher Rentenversicheru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Renten nach dem AAÜG

Rn. 181 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten iSd § 9 Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsG (AAÜG) werden weiterhin mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG besteuert, ggf iVm § 55 Abs 2 EStDV, soweit nicht die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 6 EStG greift. Diese Renten werden zwar von der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgezahlt. Es handelt sic...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Tatbestandsmerkmale der Arbeitslosigkeit sind Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit eines Arbeitnehmers. Die Merkmale stehen gl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 8 Minijobber

Geringfügig Beschäftigte ("450 – Euro – Jobs") fallen unter den TVöD und haben daher Anspruch auf die Corona – Sonderzahlung. Die Gewährung einer steuerfreien Beihilfe oder Unterstützung im Sinne des § 3 Nummer 11a EStG zählen nach Aussage des Bundesfinanzministeriums nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversiche...mehr

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FoVo 11/2020, Die Namensänderung als Vollstreckungshindernis

Den Namen kann man sich nicht aussuchen. Mit der Geburt erhält man ihn von den Eltern und kann ihn dann eigentlich nicht mehr loswerden. Also doch eigentlich kein Problem der Vollstreckung! Einmal tituliert ist der Schuldner – oder auch der Gläubiger – stets zu identifizieren. Leider stellt sich die Wirklichkeit anders dar. Es kann in unterschiedlichen Konstellationen zu Änd...mehr

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Deutschland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 46 Für weite Teile der Bevölkerung besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten selbstständig Tätigen (Ausnahme: § 2 SGB VI), können sich freiwillig versichern (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Rentenversicherung...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 5 Abs. 2 GSiG. Art. 11 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.4 Abschluss von Vereinbarungen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 9 Diese Regelung ist durch Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159) mit Wirkung zum 1.7.2017 gestrichen worden. Nach dieser Regelung konnten bislang die kommunalen Spitzenverbände und die Deutsche Rentenversicherung Bund Vereinbarungen über das Verfahren fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 23 Deutsche Rentenversicherung (Herausg.), Maschinelles Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung, www.dsrv.info (aufgerufen am 15.4.2020).mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 930 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 938) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.6 Maschinelles Meldeverfahren (Abs. 6)

Rz. 22 Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, mit der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Meldeverfahren zu vereinbaren, um die Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung zu erstatten. Ein entsprechendes Verfahren ist mit der Vereinbarung über ein maschinell unterstütztes Meldeverfahren nach § 201 Abs. 6 SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.3 Karenzzeit (Abs. 3)

Rz. 7 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Nach den Regelungen in § 7e Abs. 5 und 6 können Wertguthabenvereinbarungen ohne gleichzeitige Vereinbarung über einen Insolvenzschutz entweder vom Beschäftigten gekündigt werden oder sich im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund als von Anfang an unwirksam erweisen. Die Vertragspar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.3 Wahl des Verwaltungsrates (Abs. 3)

Rz. 8 Zur Wahl sind Vorschlagslisten zu erstellen (Satz 1), die für jede Kassenart gesondert und getrennt nach Versicherten- und Arbeitgebervertretern zu fertigen sind (Ausnahme: Ersatzkassen, deren Verwaltungsrat nicht hälftig besetzt ist). Jede Vorschlagsliste enthält mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerberinnen und Bewerber (Satz 2). Die Regelung bildet eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrates (Abs. 1)

Rz. 4 Die Norm legt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates fest (Satz 1). Danach besteht der Verwaltungsrat aus einer fest definierten Zahl von 52 Mitgliedern. Für die Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen werden Versichertenvertreter und Arbeitgebervertreter gewählt (Satz 2). Für die Deutsche Rentenversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Unterhalt 2020 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 588 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 240 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Liegt ein Dienstverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Der Verein muss Art und Höhe des gezahlten Lohnes sowie einbehaltene Lohnsteuer im Lohnkonto...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.2 Bildung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Bundesebene

Rz. 7 Nach Abs. 2 der Vorschrift bilden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium auf Bundesebene. "Bilden" verpflichtet die 3 Vertragsparteien, das Schiedsgremium nach den gesetzlichen Vorgaben gemeinsam zu erri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1 Bildung der Schiedsämter auf der Landes- bzw. Landesteilebene

Rz. 5 Nach Abs. 1 bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Zwar sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Abs. 1 nicht expressis verbis aufgeführt, aber es gilt der Grundsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 3 Die übliche Rechtskonstruktion mit 2 Vertragsseiten, welche die Landesschiedsstelle bilden, kommt in Abs. 1 zum Ausdruck. Eine Vertragsseite stellen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen dar, die bei der Bildung der Landesschiedsstelle zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind. Ein Dispositionsrecht besteht nicht, die Krankenkassenseite insgesamt ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.1 Vertragspartner und Geltungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Partner der dreiseitigen Verträge auf Krankenkassenseite sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Sie bilden zusammen eine Vertragspartei und sind demzufolge über das Wort "gemeinsam" zu einheitlichem und geschlossenem Handeln auf der jeweiligen Landesebene verpflichtet. Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.6 Klagen gegen Entscheidungen der Landesschiedsstelle

Rz. 11 Eine Klage gegen die Entscheidung der Landesschiedsstelle kann jeder Landesverband der Krankenkassen, die Landesvertretung des vdek und die mit den Aufgaben eines Landesverbandes betraute Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einzeln oder zusammen als sog. Streitgenossenschaft durchführen. Ebenso kann die Landeskrankenhausgesellschaft die Entscheidung der L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden; sie hat § 368i Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, der bereits von Anfang an im Gesetz über Kassenarztrecht (GKAR) v. 17.8.1955 (BGBl. I S. 5130) enthalten war . Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.2 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 7 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handeln. Sie können durch die > Lohnsteuerbescheinigung oder eine Beitragsbescheini...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Knappschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) für > Bergarbeiter ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (> Sozialversicherung Rz 1; vgl §§ 125, 133 SGB VI). Die DRV-KBS ist > Öffentliche Kas...mehr