Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstfahrrad

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Formulierung im Arbeitsvertrag

Sofern steuerbegünstigte Vergütungsbestandteile [1] ausgezahlt werden sollen, ist es sinnvoll, in den Arbeitsvertrag entsprechende Formulierungen aufzunehmen bzw. eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vorzunehmen. Von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist nach § 8 Abs. 4 Satz 2 EStG aber auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
BGM: Gesundheitsmanagement ... / 3 BGM-Praxis der Volksbank Ulm-Biberach eG

Die Unternehmensführung der Volksbank Ulm-Biberach eG hat sich im Jahr 2012 einstimmig für die Implementierung eines BGM entschieden. Seither tagen regelmäßig der Lenkungsausschuss sowie der Arbeitskreis Gesundheit. In letzterem wirken Vertreter der regionalen Standorte mit. Als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren haben sie die Aufgabe, die Anliegen und Angebote in die Re...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.3 Überlassung eines Dienstrads

Ein umweltschonender Beitrag, der den CO2-Ausstoß deutlich verringert, ist in jedem Fall der Einsatz von Diensträdern im Straßenverkehr. Dementsprechend sieht das Steuerrecht auch eine umfassende Vergünstigung für die betriebliche Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (sog. Diensträder) beim Arbeitnehmer vor. Mitarbeiterprogramme, die für die Belegschaft die kostenlose Nutz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung: Der Geschä... / 2 Geschäftsführungs-Aufgabe "Kommunikation"

Mit zunehmender Digitalisierung ändern sich die Unternehmensziele, die Arbeitsorganisation und die Anforderungen an die Mitarbeiter. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, diese Änderungen zu kommunizieren, den Mitarbeitern zu erklären und die Mitarbeiter zur Mitgestaltung des "neuen" Unternehmens zu motivieren. Im Besonderen geht es dabei um die folgenden Punkte: Lust auf Verä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / (Elektro-)Fahrrad

Für Dienstfahrräder oder E-Bikes, die keine Zulassung zum Straßenverkehr benötigen, weil der Elektromotor nur Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützt, musste der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung (inkl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte) bis zum 31.12.2018 als monatlicher Durchschnittswert mit 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Brutto-Preis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 6.3.3 Kennzahlen beobachten

Kennzahlen sind eine sehr verbreitete Methode, Prozesse zu beobachten. Wir definieren dazu Erfolgsfaktoren, die uns zeigen, dass die Leistung den Erwartungen entspricht. Diese Faktoren wollen wir mit Kennzahlen beobachten. Die vier Zieldimensionen Qualität, Wirtschaftlichkeit, Schnelligkeit und Variabilität geben auch hier den Rahmen vor. Wirtschaftlichkeit Die Kostendimension...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / 3 Steuerliche Grundlage

Um insbes. Emissionen in Großstädten zu reduzieren, wurde die Dienstwagenregelung auch für Dienstfahrräder ausgeweitet. Durch diese Regelung sollen Arbeitnehmer vom Dienstrad Gebrauch machen. Unternehmen haben also die Möglichkeit, ihren Beschäftigten anstatt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde beschlossen, dass...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / 11 Prüfung

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dies gilt auch für ein Fahrrad, sofern es betrieblich genutzt wird (dann gilt es als Arbeitsmittel). In diesem Fall muss der Nutzer (üblicherweise der Arbeitnehmer) das Dienstfahrrad täglich vor Inbetriebnahme durch Inaugenscheinnahme auf seinen sicheren Zustand hin überprüfen. Des Weiteren muss das Dienstrad als Arbeitsmittel i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / Zusammenfassung

Überblick Das Fahrrad ist mittlerweile zu einem alternativen Verkehrsmittel herangewachsen und gewinnt stetig an Attraktivität. Zur umweltfreundlichen Fortbewegung kommt noch das körperliche Training. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass das Fahrrad gerade in verstopften Innenstädten auf kurzen und mittleren Strecken einem Auto in Bezug auf die Geschwindigkeit oftmals überleg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 6.1 Betriebsvereinbarung

Innerhalb des Zuständigkeitskatalogs können verbindliche Regelungen mit Nachhaltigkeitswirkung getroffen und als Betriebsvereinbarung formuliert werden. Der Betriebsrat ist zentraler Verhandlungspartner für den Katalog der Mitbestimmungsrechte nach[1] Die dort geregelte Mitbestimmung umfasst "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb". Abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertbemessung.

Rn 37 Anzusetzen ist regelmäßig der objektive Verkehrswert der Leistung am Erfüllungsort, also nicht der Wert der tatsächlichen Nutzung, doch muss dabei den Umständen des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Bezieht der ArbN Sachleistungen zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, ist deren Wert monatlich zu ermitteln und nachlaufend im Folgemonat als Sachbezug zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.7 Mobilität

Effizienzsteigerungen im Mobilitätsumfeld ist für viele Unternehmen ein relativ neues Thema. Häufig liegen keine validen Daten zu den tatsächlichen Kosten und Bedarfen vor. Das Thema ist grundsätzlich zu unterteilen in die Anreise der Mitarbeitenden, sowie Dienstreisen und den Transport von Waren. Wichtig für die Mobilitätsstrategie des Unternehmens ist eine individuelle Abst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.3 E-Bike als Dienstfahrzeug

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dienstrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1-%-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist, also ein Kennzeichen sowie eine Versicherung für die Zulassung zum Straßenverkehr benötigt.[1] Ist das Dienstrad oder ein E-Bike verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen (E-Motor mit Geschwindigkeit b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 4 Dienstwagen und Dienstrad gleichzeitig

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ab dem 1.1.2024 neben einem vollelektronischen Dienstwagen auch ein Elektrofahrrad, welches verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist, zur privaten Nutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km) überlassen. Der Arbeitnehmer nutzt für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad

1 Nettolohnoptimierung durch Dienstrad per Gehaltsumwandlung Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.7.2024 ein E-Bike sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das E-Bike ist verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 6 Reisekosten mit Dienstrad

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein E-Bike mit UVP von 4.899,90 EUR sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrrad auch für seine beruflichen Auswärtstätigkeiten. Das Elektrofahrrad ist verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 1 Nettolohnoptimierung durch Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.7.2024 ein E-Bike sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das E-Bike ist verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.549 EUR. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 2 E-Bike bis 25 km/h als Gehaltsextra

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein E-Bike (UVP 3.299,99 EUR), das verkehrsrechtlich nicht als Kfz gilt und das er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber least das Dienstrad bei einer Leasingfirma und übernimmt auch die Versicherungsbeiträge i. H. v. 9,98 EUR monatlich für den Arbeitnehmer. Wie hoch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 5 Kauf nach Leasingende

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit der Leasing GmbH (Provider) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden die Leasingkonditionen, die Anzahl der Leasingräder pro Mitarbeiter, der Preisrahmen für die Mitarbeiter und die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ihr Elektrofahrrad bei Beendigung der Überlassung zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 3 E-Bike bis 45 km/h per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.1.2024 ein E-Bike mit einer Elektromotorunterstützung bis 45 km/h sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km). Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.599,99 EUR. Der Arbeitnehmer (Stk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 7 Abwälzung der Lohnsteuer

Sachverhalt Ein 30-jähriger lediger Arbeitnehmer aus NRW (Steuerklasse I) bezieht einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 4.000 EUR. Sein individueller Kassen-Zusatzbeitrag beläuft sich auf 1,6 %. Er ist konfessionslos, die Nichtzugehörigkeit zur einer erhebungsberechtigten Kirche wurde nachgewiesen. Im Februar 2024 schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.3 Mobilitätsleistungen

Die Mobilität des Mitarbeiters kann auf unterschiedliche Weise in ein modernes Vergütungssystem einbezogen werden. Neben dem klassischen Dienstwagen kommen die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie E-Bikes, das Car-Sharing und Car-Leasing sowie der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) in Betracht. Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mobilit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.5 Attraktivierung von Bahn und ÖPNV

Die Arbeit in einer Steuerkanzlei ist häufig mit Dienstfahrten verbunden. Bei kleineren Kanzleien sind es meist kurze Strecken, die mit dem Pkw zurückgelegt werden. Bei größeren Kanzleien kommen regelmäßig Zug- oder Flugreisen vor. Im Rahmen einer Dienstreiserichtlinie kann der Arbeitgeber (in Abstimmung mit dem Betriebsrat) die Grundlagen für eine auf Bahn und ÖPNV ausgeric...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.6 Attraktivierung der Fahrradnutzung

Eine stärkere Nutzung von Fahrrädern für die Wege zur und während der Arbeit bietet den Beschäftigten eine Minderung der Mobilitätskosten und zudem mehr Bewegung. Statt an die Nutzung von den meist vorhandenen Fahrrädern zu appellieren, bietet es sich an, den Beschäftigten im Zuge der Gehaltsumwandlung (oder auch als Netto-Lösung) die Möglichkeit für ein Fahrradleasing (z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 3 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitserfordernis

Eine Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile, für die gesetzlich ein Zusätzlichkeitserfordernis besteht, ist steuerlich nicht anzuerkennen.[1] Mit einem solchen Zusätzlichkeitserfordernis sind folgende Vergünstigungen bzw. Pauschalierungen u. a. verbunden: Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 2 Vergütungsstruktur

Die Vergütungsstruktur eines Unternehmens leitet sich aus den Rahmenbedingungen des Unternehmens und seiner Organisationsstruktur ab. Sie ist als Instrument der Personalpolitik ein unternehmensspezifisches System, um die Gehaltshöhe jedes einzelnen Mitarbeiters zu bestimmen. Die Implementierung einer Vergütungsstruktur im Unternehmen verfolgt den Zweck, eine Entscheidungshil...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.2.2 Dienstrad

Seit Mitte September 2020 bieten Karl Knauer der Belegschaft die Möglichkeit eines Dienstrads an. Das Dienstradleasing wird über den Vertragspartner Kazenmaier Fleetservice GmbH in Zusammenarbeit mit ausgewählten regionalen Fachhändlern durchgeführt. Für das Leasing sind konventionelle Fahrräder sowie Fahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung bis 25 km/h (Pedelecs) zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad

Zusammenfassung Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 1 Faktoren der steuerlichen Beurteilung

Die steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern hängt von mehreren Faktoren ab: Handelt es ich um ein klassisches Fahrrad, ein "kleines" E-Bike (mit Elektrounterstützung bis max. 25 km/h) oder um ein "großes" E-Bike? Wird die Leistung "on top", d. h. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht oder erfolgt die Überlassung in Form einer Barlohnumwandlung? Wann wurde ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag

Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4 Leasingverträge bei Elektrofahrrädern

In der Praxis werden im Zusammenhang mit Elektrofahrrädern häufig Leasingverträge abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Leasingnehmer. Dem einzelnen Arbeitnehmer wird dann das Dienstfahrrad unentgeltlich zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Leasingraten erfolgt häufig durch einen Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers in Höhe der Leasingrate. 4....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 2.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses während laufendem Leasingverhältnis

An der vertraglichen Gestaltung sind regelmäßig 3 Parteien beteiligt: Der Leasinggeber, der Arbeitgeber als Leasingnehmer und der Arbeitnehmer als Nutzer des Fahrrads. Zwischen diesen bestehen verschiedene Verträge.[1] Während der Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft wird, besteht der Leasin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 2 Störungen bei der Abwicklung

Haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Nutzung/Überlassung eines Dienstrades getroffen, können sich Änderungen im Arbeitsverhältnis unter bestimmten Umständen auch auf die Dienstradvereinbarung auswirken. 2.1 Entgeltfortzahlung und Leasing Erkrankt der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, wer die Leasingraten zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkehrsrechtlich als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 2.1 Entgeltfortzahlung und Leasing

Erkrankt der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, wer die Leasingraten zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht Osnabrück[1] auseinandergesetzt. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber mit seiner Arbeitnehmerin die Überlassung von 2 Diensträdern für einen Zeitraum von 36 Monaten vereinbart. Die Arbeitnehmerin verzichtete dafür als Sachlohnbezug auf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.4 Sonderfragen im Zusammenhang mit dem (Elektro-)Fahrrad-Leasing

In der Praxis gibt es im Zusammenhang mit dem Fahrrad-Leasing eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen.[1] Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Leasing-Rad zur Verfügung stellt, ein geldwerter Vorteil sowohl in der vergünstigten Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3 Steuerpflichtige Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehl...mehr