Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 6.3 Sonstige – nicht schwerbehinderte – Arbeitnehmer

Weniger weitreichend sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gegenüber sonstigen Arbeitnehmern. Hier ist § 106 GewO zu beachten, der das Direktionsrecht des Arbeitgebers regelt, dabei aber auch klarstellt, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung des Direktionsrechts ggf. auf gesundheitliche Einschränkungen unterhalb einer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 7.4 Weisungsrecht

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusamm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 6.1 Umgang mit den Ergebnissen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Die Verpflichtung der Arbeitgeber im Rahmen des § 167 Abs. 2 SGB IX besteht zunächst nicht in konkreten Maßnahmen, sondern sie haben "nur" die Pflicht zur Klärung möglicher Maßnahmen zur Reduzierung oder Überwindung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und darüber hinaus auch noch zur Hinzuziehung der Rehabilitationsstellen oder des Integrationsamts. Weiter­gehende Handlungspflicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 6.4 Exkurs: Atteste über gesundheitliche Einschränkungen

In der Praxis verursachen häufig unklar formulierte oder auch unzureichend begründete ärztliche Bescheinigungen, nach denen der Arbeitnehmer eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben darf, kann oder soll, Schwierigkeiten. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass von ihm bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt werden können, stellt s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.2 Keine Haftungsfreistellung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber konnte seine Verantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten auch nicht mit haftungsbefreiender Wirkung auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG steht die Verantwortung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit neben der Verantwortung des Arbeitgebers, d. h., sowohl dem Arbeitgeber als auch der Fachkraft für...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 1 Jugendhilfeträger

Der Jugendhilfeträger muss die Kosten für eine Hilfemaßnahme nur tragen, wenn er selbst nach Maßgabe eines Hilfeplans und unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts darüber entschieden hat.[1] Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass der Jugendhilfeträger nicht bloßer Kostenträger, sondern ein Leistungsträger ist. Wichtig Gerichte haben kein Weisungsrecht Auch das Familien...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.1 Weisungsrecht

Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe haben vor allem beratende und koordinierende Aufgaben. Sie haben kein Weisungsrecht gegenüber den örtlichen Trägern.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 3 Unternehmerpflichten

Wie schon allein der Begriff erkennen lässt, ist ein "Unternehmen" i. d. R. keine Ein-Mann-Veranstaltung, obwohl das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und das Arbeitsschutzrecht mit seinen Nachfolge-Verordnungen durchaus auch Regelungen für den selbstständigen Unternehmer ohne eigene Mitarbeiter kennt. Der Normalfall des Unternehmens dürfte also auf arbeitsteiliges W...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2.2 Ursprung der Unternehmerverantwortung

Dabei kommt auch dem Ursprung der Unternehmerverantwortung besondere Bedeutung zu. Der Unternehmer bestimmt die Unternehmensziele und die Geschäftspolitik, trifft grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen, setzt Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und verfügt über die finanziellen Mittel und betrieblichen Einrichtungen. Der Unternehmer hat bei der Führung s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 4.1 Rechtsstellung gegenüber dem Arbeitgeber

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei ihren arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Aufgaben weisungsfrei. Diese Rechtsstellung entspricht ihrer besonderen Funktion. Ein Nichtfachmann kann weder medizinische noch sicherheitstechnische Fragen beurteilen und entscheiden. Das Direktionsrecht des Vorgesetzten, etwa des Vorstands, muss hier aus sach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.2 Selbstständigkeit

Rz. 10 Das Merkmal der Selbstständigkeit einer gewerblichen Tätigkeit dient der Abgrenzung zur Tätigkeit als Arbeitnehmer, die im Einzelfall schwierig sein kann. Die selbstständige Tätigkeit kann Aspekte einer unselbstständigen Tätigkeit haben, z. B. die Einflussnahme des Auftraggebers auf die Durchführung der Tätigkeit. Ebenso kann eine Tätigkeit als Angestellter Aspekte ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.1 Betriebsleiter

Die Figur des "Betriebsleiters" hat nicht nur in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ihren Niederschlag gefunden, sondern auch in § 13 Abs. 2 StGB. Danach gilt Folgendes: Ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, ist auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber beim Inhaber des Betriebs vorliegen. Voraussetzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchverbot / Arbeitsrecht

Für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gelten geringere Schutzpflichten: Gemäß § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber hier Schutzmaßnahmen nach Abs. 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Insbesondere sind in diesem Bereich landesgesetzliche Regelungen, die sog. Landesnichtraucherschutzgesetze, zu beachten. Diese G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.7 Wichtige Entscheidungen

Fallen Erkrankung und Erholungsurlaub zusammen, ohne dass eine vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, findet § 9 BUrlG weder direkt noch – mangels Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage – analog Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Erkrankung per Bescheid eine Quarantäne während des Urlaubs angeordnet wurde.[1] Für eine Nichtanrechnung von U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Die Kündigungsschutzregelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 1.1.1 Ausübung des Direktionsrechts

Das erste wichtige Instrument zur Implementierung von Compliance-Regeln ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder ges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 1.1.2 Arbeitsvertragliche Vereinbarungen

Das zweite wichtige Instrumentarium des Arbeitgebers, um Compliance-Regeln zu implementieren, ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung. Es kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn die Compliance-Regelungen die Vertragspflichten des Arbeitnehmers erweitern und somit die Grenzen des Direktionsrechts überschreiten. Im Unterschied zum Direktionsrecht nach § 106 GewO können hi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2.4 Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen (Internal Investigations)

"Investigations" sind unternehmensinterne Untersuchungen zur Aufklärung von (möglichen) Verstößen gegen Compliance-Regeln von Managern und/oder Arbeitnehmern. Unternehmensinterne Untersuchungen sind in den USA ein seit Jahren bekanntes und häufig genutztes Instrument der Unternehmensleitung, um Verstöße gegen Compliance-Regeln aufzuklären. Typische Untersuchungsgegenstände s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 1.1 Die arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance-Regelungen im Unternehmen

Compliance-Regelungen verhindern Gesetzesverstöße nur dann, wenn sie für alle Arbeitnehmer verbindlich sind. Nur bindende Compliance-Regeln können arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen rechtfertigen. Um verbindliche Regelungen zu schaffen, stehen dem Arbeitgeber bei der Einführung von Compliance-Regeln im Wesentlichen 3 verschiedene Instrumentarien des Individual- und Kol...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abberufung eines Leitenden ... / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des LAG Berlin befasst sich mit Fragen der Bestellung und Abberufung eines Leitenden Betriebsarztes. Das Urteil ist gleichermaßen auf die Bestellung und Abberufung einer Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragbar. Auch die Entscheidung des LAG Brandenburg vom 2.4.1998 befasst sich u. a. mit dieser Fragestellung. Die Grund...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abberufung einer Fachkraft ... / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgende Entscheidung des LAG Brandenburg betrifft verschiedene (Teil-)Komplexe der Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber. Die Grundsätze des Urteils können in drei Leitsätzen wie folgt zusammengefasst werden: Die Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 9 Abs. 3 S. 2 ASiG ist Wirksamkeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abberufung eines Leitenden ... / 2 Urteil des LAG Berlin vom 2.2.1998, 9 Sa 114/97

Zum Sachverhalt Die Klägerin wurde im Wege der Versetzung als Betriebsärztin für den Bereich der Beklagten, die damals noch ein Eigenbetrieb von Berlin war, übernommen. Für das Arbeitsverhältnis galt der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die Beklagte erstellte – wie auch schon in der Vergangenheit – mit Wirkung vom 2. Dezember 1996 ein Organigramm, nach dem die Klägerin a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Regelung der Bestellung von... / 2 Mustertext einer Betriebsvereinbarung mit Anmerkungen

1. Bestellung Geschäftsleitung und Betriebsrat bestellen für alle Bereiche des Betriebes Sicherheitsbeauftragte. Die Zahl und die jeweiligen Einsatzbereiche der Beauftragten wird unter Überprüfung folgender Kriterien festgelegt: Welche Unfall- und Gesundheitsgefahren bestehen im Unternehmen? Wer hat die erforderliche räumliche Nähe zu den Beschäftigten? Wer hat die erforderliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.2 Inhalt der Arbeitspflicht

Rz. 133 § 611 Abs. 2 BGB besagt, dass Gegenstand des Dienstvertrags "Dienste jeder Art" sein können. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitsvertrag, wenn auch dahingehend eingeschränkt, dass es sich um Dienste in Abhängigkeit von einem anderen, dem Arbeitgeber, handeln muss. Hinsichtlich der Art der in einem Arbeitsvertrag zu vereinbarenden Leistung besagt § 611 Abs. 2 BGB l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.1 Allgemeines

Rz. 152 Der Arbeitsort gehört zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NachwG vorgesehenen Pflichtangaben, die schriftlich niederzulegen sind. Bei der Beschäftigung an mehreren Orten ist hierauf hinzuweisen. Der Ort der Arbeitsleistung wird sich im Allgemeinen zumeist dem Arbeitsvertrag i. V. m. den Umständen der Arbeitsleistung entnehmen lassen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Einzelfälle

Rz. 118 Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann.[1] Aus diesem weiten Ansatz heraus haben sich verschiedene Fallgruppen entwickelt, die einen großen Teil der Anwendung abdecken: Erhöht der Arbeitgeber die Gehälter seiner außertariflichen Angestellten während mehrerer Jahre jeweils zu einem bestimmten Termin in A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.3 Tätigkeiten als Arbeitszeit

Rz. 151 Für die Frage, welche Tätigkeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, ist entscheidend, welches Verhalten den Begriff der "Arbeit" erfüllt. Bereitschaftsdienst liegt – sofern Gesetz, TV oder BV nichts anderes bestimmen – nach Definition des BAG vor, wenn der Arbeitnehmer sich für Zwecke des Betriebs lediglich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.2 Versetzung und Umsetzung des Arbeitnehmers

Rz. 154 Die Begriffe Umsetzung und Versetzung werden häufig (anders für Landespersonalvertretungsrecht z. B. BAG, Urteil v. 15.5.1984, 1 AZR 289/83) voneinander unterschieden, wobei die Umsetzung im Allgemeinen die vorübergehende oder dauerhafte einseitige oder einvernehmliche Zuweisung eines neuen individuellen Einsatzorts innerhalb des Betriebs meint, während die Versetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2.1 Maßnahmen mit kollektivem Bezug

Rz. 80 Dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterfallen alle Maßnahmen und Entscheidungen des Arbeitgebers, die einen kollektiven Bezug haben, die sich also nicht allein in der einzelfall- und einzelpersonbezogenen Regelung erschöpfen. Erfasst werden vertragliche Vereinbarungen, insbesondere arbeitsvertragliche Einheitsregelungen und Gesamtzusagen, aber auch die Ausübung des Direk...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsanweisungen / Zusammenfassung

Begriff Eine Arbeitsanweisung stellt eine Vorgabe für die ordnungsgemäße Ausführung einer bestimmten Arbeit dar. Sie beschreibt detailliert und für den Ausführenden (Anwender) verständlich, verbindlich und verpflichtend, wann, wo und auf welche Art eine Arbeit/Tätigkeit (was) auszuführen ist. Sie besitzt häufig den Charakter einer Checkliste. Falls erforderlich werden Schutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrat / Zusammenfassung

Begriff Zu den Aufgaben des Betriebsrats gemäß BetrVG gehört auch, über die Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu wachen. Auf der Grundlage des BetrVG kann der Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb nehmen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Es gelten das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.1 Bestimmung der Dauer

Rz. 144 Die Dauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich Gegenstand freier Vereinbarung bei Vertragsschluss,[1] der jedoch vor allem durch die Bestimmungen des ArbZG, außerdem sehr häufig durch tarifvertragliche Normen, Grenzen gezogen werden. Gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen über die (Höchst-)Dauer der Arbeitszeit begründen weder eine Verpflichtung des Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.2 Rechtsfolge

Rz. 190 Rechtsfolge der Befreiung von der Arbeitsleistungspflicht nach § 275 Abs. 1- 3 BGB ist grundsätzlich der Wegfall des Vergütungsanspruchs gem. § 326 Abs. 1 Satz 1 kraft Gesetzes. Der Gesetzgeber hat auch für das Arbeitsrecht als Grundentscheidung die Regel "ohne Arbeit kein Lohn" im BGB manifestiert.[1] Die Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung richtet sich nach R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.8 Kontrolle und Untersuchung

Rz. 184 Soweit der Arbeitgeber durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen aufgrund einer BV stichprobenartige Taschenkontrollen anordnet, um Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen Untersuchungen zu unterziehen, die Eigentumsdelikte zu seinem Nachteil aufdecken sollen, wird das Verhalten der Arbeitnehmer insoweit geregelt, als sie verpflichtet werden, die Taschenkontrollen zu dulde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.2 Zulagen

Rz. 56 Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zulagen ergeben sich häufig aus TV oder dem Einzelarbeitsvertrag, sie können aber Gegenstand aller Rechtsquellen des Arbeitsrechts sein. Der Arbeitnehmer kann in Anerkennung einer besonderen Leistung oder Leistungsfähigkeit eine höhere Entlohnung durch Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe oder durch die Zahlung einer Zulage zum bi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Vertragsparteien und inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 19 Auf der Arbeitnehmerseite kann grundsätzlich nur eine natürliche Person oder im Fall eines Gruppenarbeitsverhältnisses eine Personenmehrheit Vertragspartei sein. Als Vertragspartner auf der Arbeitgeberseite kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, sowie jede Personengesellschaft einen Arbeitsvertrag abschließen. Arbeitgeber u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.2 Bestimmung der Lage

Rz. 148 Anders als die Dauer der Arbeitszeit entzieht sich jedoch die Regelung ihrer Lage bei einem betrieblichen Arbeitsverhältnis weitgehend der individualvertraglichen Festlegung, denn der einzelne Arbeitnehmer ist eingebunden in die Arbeitsorganisation, etwa in einen arbeitstechnisch festgelegten Produktionsprozess. Die weitgehende Unfähigkeit der Einflussnahme des einze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Arbeitspflicht

Rz. 132 Grundlage der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung ist der Arbeitsvertrag, der vertragstypische Verpflichtungen i. S. v. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB begründet. Die Arbeitspflicht ist die dem Arbeitnehmer obliegende Hauptpflicht. Wie in Zusammenschau mit § 611a Abs. 2 BGB hervorgeht, steht sie im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Pflicht des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.2 Einzelfälle

Rz. 149 Als Überstunden wird im Allgemeinen die Überschreitung der durch Einzelarbeitsvertrag, TV oder BV festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit bezeichnet.[1] Da Überstunden wegen bestimmter besonderer Umstände zusätzlich geleistet werden, kann, wenn ein Arbeitnehmer ständig eine bestimmte Arbeitszeit leistet, die mit der betriebsüblichen oder tariflichen Arbeitszeit nicht ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.4.3 Schlechtleistung

Rz. 201 Der Arbeitnehmer haftet auch für Schlechtleistungen, d. h. für alle Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten, die weder Verzug noch Unmöglichkeit der Arbeitsleistung darstellen oder zu einer darüber hinaus gehenden Schädigung des Arbeitgebers führen. Wird die Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nicht wie geschuldet erbracht, begeht er eine Pflichtverletzung i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Voraussetzungen und Verhinderung einer betrieblichen Übung

Rz. 111 Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers eine betriebliche Übung mit Anspruch auf eine zukünftige Gewährung entsteht oder ob aus dem Verhalten des Arbeitgebers nur eine Vergünstigung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist, ist in den Tatsacheninstanzen unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.[1] Eine vertragliche Bindung kann nur d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht

Rz. 12 Innerhalb des Arbeitsrechts ging bereits bislang die h. M. von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus.[1] Bei seiner Bestimmung im Einzelfall wird also nicht in Abhängigkeit vom jeweiligen anwendbaren Gesetz differenziert, es sei denn, der persönliche Anwendungsbereich der jeweiligen Kodifikation ist vom Gesetzgeber durch eine gesonderte Regelung speziell zugesch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.1 Ausgangspunkt von Rechtsprechung und Schrifttum

Rz. 15 Maßgebend ist im Ausgangspunkt immer noch, dass Arbeitnehmer ist, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienst eines anderen verpflichtet ist".[1] Die Definition war weitgehend anerkannt, jedoch unvollkommen. Nunmehr ist in § 611a eine Bestimmung des Arbeitsvertrags aufgenommen worden. Inhaltlich knüpft § 611a an den Vertragstypus, also den Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 32 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung konkretisiert, entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB.[1] Das Gesetz spricht von einem Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete hinsichtlich seiner Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 bleibt die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten maßgebliches Kriterium des Arbeitsvertrags, wie es bereits zuvor das BAG angenommen hatte.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistung "im Rahmen einer von Dritten best...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.3 Nebeneinander und Übergang von arbeitsrechtlicher und nicht-arbeitsrechtlicher Beziehung

Rz. 17 Neben einem nicht-arbeitsrechtlichen Verhältnis, aufgrund dessen Arbeit erbracht wird, kann auch ein Arbeitsverhältnis bestehen. Im Verhältnis freier Dienstvertrag/Arbeitsvertrag ist man zurückhaltend[1], umfassende Rspr. liegt aber zu den Nebentätigkeiten von Beamten vor. Die Gleichzeitigkeit von Beamten- und Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen. Die Begründung...mehr