Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.1.2 Arbeitgeberbezogener Freibetrag

Für die Inanspruchnahme der Beitragsfreiheit wird auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung abgestellt. Bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Kalenderjahres kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag erneut in Anspruch genommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 2.718 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.3 Riester-Förderung

Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal, sondern nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert werden, können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Vorgaben durch die Gewährung der Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efb) Vorrang bestimmter Vorschriften

Rn. 2146 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 1 Hs 2 EStG regelt den Vorrang anderer, dort aufgezählter Steuerbefreiungsvorschriften: Rn. 2146a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in s Rn 2146 genannten Vorschriften sind dem Grunde und der Höhe nach vorrangig (glA Ross in Frotscher/Geurts,...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Beurteilungszeitpunkt für die Zuschusshöhe

Ob Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, ist im Monat des Entstehens der Beitragsansprüche zu beurteilen. Der maßgebende Umfang der Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daher aus der konkreten beitragsrechtlichen Auswirkung der Entgeltumwandlung von laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in dem Mo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund arbeitgeberseitiger Verwertung des Versicherungsanspruchs, gegen eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse[1] oder gegen einen Pensionsfonds nicht oder teilweise nicht erfüllt werden können, weil über das Vermögen des Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragspflichten an den PSVaG

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der PSVaG finanziert seine Insolvenzsicherungsleistungen durch Erhebung von Beiträgen bei den insolvenzsicherungspflichtigen ArbG. Die Finanzierung der Verpflichtungen des PSVaG erfolgt gemäß § 10 Abs 1 BetrAVG durch alle ArbG, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder die betriebliche Altersversorgung...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.5 Wahlrecht des Arbeitgebers

Das Nachweisverfahren bei der pauschalen Kirchensteuer muss der Arbeitgeber innerhalb seines Betriebes nicht einheitlich ausüben. Er kann nicht nur für die einzelnen Pauschalierungsvorschriften, sondern sich sogar für die innerhalb der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen aufgeführten Pauschalierungstatbestände jeweils unterschiedlich für die Kirchensteuerberechnung nach der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Altersvorsorgeverträge (§ 3 Nr 55c EStG)

Rn. 2638a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Vorschrift des § 3 Nr 55c EStG stellt die Portabilität angesparter Altersvorsorgevermögen iSd § 92 EStG auf einen anderen Vertrag der gleichen Person steuerfrei. Der StPfl kann die Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kale...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 5 Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn

Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich nur durch die Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn erfolgen. Die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen zu, dass die Entgeltumwandlung auch bereits erdienten Arbeitslohn umfasst, wenn er noch nicht fällig ist. Die Regelung gilt sowohl für laufenden Arbeitslohn als auch für Einmal- und Sonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kürzung des Verpflichtungsumfangs um die Anrechnungsleistung

Rn. 219 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Pensionsrückstellung darf nur für den tatsächlich bestehenden Verpflichtungsumfang aus der Pensionszusage gebildet werden. Die Zusage kann die Regelung beinhalten, dass auf die Pensionsleistungen andere Bezüge angerechnet werden. Eine solche Kürzung der Pensionsleistungen kann im Rahmen von Gesamtversorgungszusagen oder von Pensionszus...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1 Vorliegen von bAV

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet neben der arbeitsrechtlichen auch die steuerrechtliche Grundlage für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung liegt danach vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines der biometrischen Risiken Alter, Tod, Invalidität zu...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.5 Keine bAV bei Vererblichkeit

Ist die Versorgungsanwartschaft vererblich, liegt keine betriebliche Altersversorgung vor. Von einer Vererblichkeit wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der enge Hinterbliebenenbegriff [1] nicht erfüllt ist oder wenn bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit eine Auszahlung auch an andere Personen möglich ist. Bereits die Möglichkeit, andere Personen als Begünstigte für d...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1 Laufende Zuwendungen

1.3.1.1 Steuerbefreiung Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2024 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West), also bis zu 2.718 EUR steuerfrei (2023: 2.628 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2 Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung

1.2.1 Steuerbefreiung Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2024 beträgt 7.248 EUR (2023: 7.008 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5 BAV-Förderbetrag

1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung Seit 2018 erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.3 Keine Riester-Förderung

Zuwendungen an umlagefinanzierte Versorgungssysteme sind auch bei individueller Lohnversteuerung nach den ELStAM von der Gewährung der Altersvorsorgezulage bzw. des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs ausgeschlossen. Die sog. "Riester-Förderung" begünstigt ausschließlich kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3 Umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung

Nicht alle Pensionskassen wirtschaften im Kapitaldeckungsverfahren. Zu den umlagefinanzierten Pensionskassen gehören im Wesentlichen die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst, die z. B. für Angestellte des Bundes, der Länder oder Gemeinden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen.[1] Für die steuerliche Beurteilung von Zuwendungen an umlagefinanzierte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2639 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 56 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) mWv 01.01.2007 in das EStG eingefügt. Die Vorschrift war erstmals auf nach dem 31.12.2007 geleistete Zuwendungen anwendbar. Ausweislich der Gesetzesbegründung BT-Drucks 16/2712 vom 25.09.2006, II Art 1 Nr 2 Buchst d wurde mit dieser Vorschrift die seit Einführung der Neu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.5 Rückzahlung des BAV-Förderbetrags

Für die Inanspruchnahme des Förderbetrags sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsleistung maßgebend. Spätere Änderungen in den Verhältnissen sind unbeachtlich und führen nicht dazu, dass ein bereits gewährter BAV-Förderbetrag vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden muss.[1] Eine Rückzahlung muss aber erfolgen, wenn eine Anwartschaft des Arbeitnehmers auf betriebliche Al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 2.2 Begünstigte Lohnzahlungen

Gehört der Arbeitnehmer zu dem durch das 5. VermBG begünstigten Personenkreis, kann der Arbeitgeber für ihn zusätzliche begünstigte vermögenswirksame Leistungen zahlen[1] oder Teile des üblichen bzw. vereinbarten Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen, eine Lohnumwandlung ist zulässig.[2] Eine Arbeitnehmersparzulage wird für diese vermögenswirksamen Leistungen nur gezahlt, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 8 Abgrenzung zu eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers

Es ist wichtig, zwischen einer Entgeltumwandlung und den sog. "eigenen Beiträgen" des Arbeitnehmers zu unterscheiden. Leistet der Arbeitnehmer eigene Beiträge zugunsten betrieblicher Altersversorgung, werden dadurch die lohnsteuerlichen Folgen einer Entgeltumwandlung nicht herbeigeführt (Steuerbefreiung oder Pauschalierungsmöglichkeit bei Pensionskassen, Pensionsfonds, Direk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 4 Keine doppelte Beitragspflicht in Ansparphase und bei Leistungsbezug

Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen wird immer wieder mit dem Argument kritisiert, die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge führe zu einer doppelten Beitragspflicht. Zum einen werden von den Aufwendungen während der Ansparphase Beiträge berechnet. Zum anderen sind die daraus entfallenden Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Das BSG hat bereits festgestellt, dass es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2024 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West), also bis zu 2.718 EUR steuerfrei (2023: 2.628 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst. Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Praktikan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 8 Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale

Sofern die Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt wird, muss der Arbeitgeber, z. B. der Verein, den Lohnsteuerabzug vornehmen. Dies kann als laufender Lohnsteuerabzug über die ELStAM erfolgen, aber auch im Rahmen einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Für die Prüfung der Lohngrenzen, innerhalb der die pauschale Versteuerung zulässig ist, bleibt der steuerfre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Aus- und Absonderungsrechte

Die Insolvenz dient der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger.[1] Allerdings hat der Insolvenzverwalter die Aussonderungsberechtigten vorweg zu befriedigen, da ihre Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse gehören und deshalb nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen (dazu gehören z. B. Gegenstände im Eigentum des Arbeitnehmers). Vorrangig zu bedienen sind auch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.11 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 94a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ab 2009 neu eingefügte Nr 10 des § 49 EStG soll die Besteuerung bestimmter Ansprüche aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sicherstellen, soweit diese durch stfreie Beiträge erlangt wurden. Dies kann für Kö allenfalls dann Bedeutung erlangen, wenn solche Ansprüche von natürlichen Pers erworben wurden, was kaum denkb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Leitfaden / 3 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 965 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 7 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 1 Allgemeines

Rz. 551 Der Begriff der Altersvorsorge umfasst die Summe aller Möglichkeiten, die wahrgenommen werden können, um nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Altersvorsorge kann aus drei Bausteinen bestehen: Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufs...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 977 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in → Tz 435 ff. Siehe auch BMF, Schreiben v. 21.3.2023, IV C 3 – S 2221/19/10035:001, BStBl 2023 I S. 611. Rz. 978 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 439 ff. Rz. 979 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 58 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Durchführungswege der bAV kommen die Direktzusage/Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds in Betracht (BMF vom 12.08.2021, Rz 1, BStBl 2021 I, 1050; zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff). Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG begünstigt jedoch nur Beitr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Altersbezüge für frühere Dienstleistungen im privaten und öffentlichen Dienst

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bezüge für frühere Dienstleistungen, zB eine von einem ArbG aufgrund von Pensionszusagen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff) oder aus Unterstützungskassen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff) gezahlte Werkspension, sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 EStG); sie werden aber nur besteuert, soweit sie die > Freib...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Renten aus gesetzlichen und privaten Versicherungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten sind idR > Sonstige Einkünfte iSv § 22 EStG (zur Systematik > Rz 3). Zu den Begriffsmerkmalen einer Leibrente > Renten Rz 3 ff. Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sonstige Einkünfte sind vor allem die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV iSd SGB VI), der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags ausschließlich nicht geförderte Beiträge erbracht, unterliegt eine spätere Rente der Besteuerung in Höhe des Ertragsanteils (vgl § 22 Nr 5 Satz 2 iVm Nr 1 Satz 3 Buchst a/bb EStG; > Rz 45 ff). Rz. 66 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einer Versorgung aus einer betrie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Umfang der Besteuerung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Steuerpflichtig sind grundsätzlich die gesamten Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag; unerheblich ist, ob sie als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden. Das schließt Leistungen ein, die auf gutgeschriebenen Zulagen (vgl §§ 79ff EStG) und den erzielten Erträgen und Wertsteigerungen beruhen (BMF vom 21.12.2017, Rz 137, BStBl 2018 I, 93,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungen, die auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 63 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge erbracht, so sind die Leistungen in der Versorgungsphase für Zwecke der Besteuerung aufzuteilen. Aufgeteilt wird in solche Leistungen, die gemäß § 22 Nr 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang nachgelagert zu besteuern sind, und in solche Leistungen, die Ausnahmeregelungen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Gesetz zur Reform der GRV und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (AVmG) ist ab dem VZ 2002 die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) in das EStG aufgenommen worden. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erweitert worden. Zu a...mehr