Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Kündigungsschutz

Rz. 3 Auch im Hinblick auf den Kündigungsschutz kann auf die Kommentierung zu § 58 Abs. 2 BImSchG verwiesen werden.[1] Eine Kündigung, die gegen diese Vorgaben verstößt, ist nach § 134 BGB nichtig. Allerdings betrifft diese Regelung ebenso wie beim Abfallbeauftragten nach § 60 Abs. 3 KrWG nur Gewässerschutzbeauftragte, die gleichzeitig auch Arbeitnehmer des Benutzers sind (s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gewässerschutzbeauftragte sind von Gewässerbenutzern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, zu bestellen (§ 64 Abs. 1 WHG). Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auch in bestimmten, gesetzlich normierten Sonderfällen die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten anordnen (§ 64 Abs. 2 WHG). Gewässerschutzbeauftragte sind nach den gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Klageverzicht

Rz. 8 Verzichtet der Arbeitnehmer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage auf seinen Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, kann die Kündigungsschutzklage unzulässig sein.[1] § 7 KSchG ist nicht einschlägig. Hinweis Der Arbeitnehmer kann nach Zugang der Kündigung auch außergerichtlich auf seinen Kündigungsschutz verzichten, z. B. in Form einer Ausgleichsqu...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.1 Tätigkeit auf dem Gebiet der freien Jugendhilfe

Rz. 8 Nr. 1 setzt voraus, dass der Träger der freien Jugendhilfe auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. d. § 1 tätig ist. Nach § 1 Abs. 1 und Abs. 3 soll die Jugendhilfe zur Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit junge Menschen in ihrer individuellen und soz...mehr

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Probezeit / 4.5.4 SGB IX

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX setzt der Kündigungsschutz der unter den Geltungsbereich des SGB IX fallenden Personen erst dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Ein unmittelbar vorausgegangenes befristetes Arbeitsverhältnis ist jedoch ggf. anzurechnen, da es auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber ankommt.[1] Soweit eine ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 168–175 SGB IX regeln den Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Bis zum 1.1.2018 waren diese Regelungen in den §§ 85–92 SGB IX enthalten. Das SGB IX ist durch das Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016[1] zum 1.1.2018 neu in Kraft getreten. Die Regelungen der §§ 168–175 n. F. entsprechen dabei §§ 85–92 a. F., eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Kern di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 2 Höhe des Altersentlastungsbetrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Praxis-Beispiel Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige mit dem 64. Geburtstag im Jahr 2023 Beispielhaft für 2024 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter un...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.3.3 Werbungskosten-Pauschbetrag

Beim Bezug von Versorgungsbezügen wird für Werbungskosten nur ein reduzierter Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR angesetzt. Der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[1] gilt hier nicht.[2] Um Benachteiligungen gegenüber dem gegenwärtigen Recht und der nur sehr begrenzten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden, wurde nebe...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.9 Freibeträge für Kinder bei Eltern ohne Kindergeldanspruch

Kinderfreibeträge werden bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Während des Kalenderjahres wird der Familienleistungsausgleich durch die monatliche Kindergeldzahlung gewährleistet. Bei Eltern, die weder Anspruch auf Kindergeld noch auf sonstige vergleichbare Leistungen haben, tritt dadurch während des Jahres eine deutliche Benachteiligung gegenüber anderen Fa...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1 Diskriminierung/Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren

1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzun...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskriminierung und Schadensersatz/Entschädigung

Zusammenfassung Überblick Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses findet nicht etwa noch im "rechtsfreien Raum" statt, sondern lässt bereits beiderseitig Rechte und Pflichten entstehen. Auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, besteht bereits von der Vertragsanbahnung an und weiter aufgrund aufgenommener Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten ein gesetzlich...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.4 Weitere Benachteiligungsverbote

Die sonstigen Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität) spielen in der bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf das Vorfeld des Arbeitsverhältnisses eine eher untergeordnete Rolle, wobei sich auch hier mit Blick auf die derzeit intensiv diskutierten Diskriminierungsmerkmale, insbesondere der sexuellen Identi...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2 Entschädigung und Schadensersatz

2.1 Anspruch Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.4 Entschädigungsansprüche mehrerer abgelehnter Bewerber

Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder beim beruflichen Aufstieg eine Entschädigung nach § 15 AGG gerichtlich geltend, so wird auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsgericht, bei dem die erste Klage erhoben ist, auch für die übrigen Klagen ausschließlich zuständig.[1] Die Rechtsstreitigkeiten sind von Amts wegen an di...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / Zusammenfassung

Überblick Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses findet nicht etwa noch im "rechtsfreien Raum" statt, sondern lässt bereits beiderseitig Rechte und Pflichten entstehen. Auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, besteht bereits von der Vertragsanbahnung an und weiter aufgrund aufgenommener Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten ein gesetzliches Schuldverhäl...mehr

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Stellenausschreibung / 4 Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung

Wichtig Detaillierte Stellenausschreibung formulieren Grundsätzlich gilt: Zu beschreiben ist die Stelle, nicht der Bewerber. Die Stellenanzeige soll die Tätigkeit beschreiben, die der Bewerber objektiv zu verrichten hat (körperlich schwere Arbeit, Reisetätigkeit, unregelmäßige Arbeitszeit, Korrespondenz in verhandlungssicherem Englisch, etc.), nicht aber, wie sich der Arbeitg...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.3 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Dem Entschädigungsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. Dieser Einwand fällt oft im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines sog. "AGG-Hoppings". Bis Mai 2016 unterschied das BAG zwischen objektiv und subjektiv geeigneten Bewerbern. Nur wer objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, war auch ein Bewerber. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Das KündFG hat 1993 die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht. Die Grundkündigungsfrist beträgt nach Abs. 1 für alle Arbeitnehmer nunmehr 4 Wochen. Die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber steigt nach Abs. 2 in insgesamt 7 Schritten auf bis zu 7 Monate. Für Angestellte im Haushalt findet Abs. 2 keine Anwendung. Insofern bleibt es auch n...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Rz. 12 § 17 Abs. 1 gewährt der Arbeitnehmerin Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Dabei muss die Schwangerschaft objektiv bestehen. Die irrtümliche Annahme, schwanger zu sein, begründet keinen Kündigungsschutz, andererseits lässt die Unkenntnis der Frau von der Schwangerschaft den Kündigungsschutz nicht entfallen.[1] Der Begriff Schwangerschaft beschreibt aus mediz...mehr

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Stellenausschreibung / Zusammenfassung

Begriff Die Stellenausschreibung ist eine Mitteilung des Arbeitgebers an Mitarbeiter (interne Ausschreibung) und/oder interessierte Dritte (externe Ausschreibung) über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle. Die Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Anforderungsprofil an den Stelleninhaber sowie eine kurze Stellenbeschreibung. Gesetze, Vorschriften und Rechtspre...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.2 Anfechtung

Rz. 52 Wird ein Arbeitsverhältnis von einer Vertragspartei rechtswirksam angefochten, so ist § 17 Abs. 1 nicht anwendbar. Dies ist vorstellbar, wenn eine Arbeitnehmerin in den Einstellungsgesprächen eine für die Tätigkeit vom Arbeitgeber verlangte Qualifikation behauptet, diese aber tatsächlich nicht vorliegt. In diesem Fall ist eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses mit e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Kündigungen des Arbeitgebers

Rz. 41 Von dem absoluten Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 werden alle Arten von Kündigungen des Arbeitgebers erfasst. Hierzu zählen ordentliche, außerordentliche, fristlose sowie mit einer Auslauffrist versehene außerordentliche Beendigungskündigungen. Auch Änderungskündigungen unterfallen dem Anwendungsbereich des § 17 und sind daher untersagt.[1] Zwar strebt der Arbeitgebe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.2 Rechtsfolgen

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 begründet ein absolutes Kündigungsverbot, das in Abs. 2 mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen ist.[1] Nach § 17 Abs. 2 ist eine Kündigung ausnahmsweise möglich, wenn der Arbeitgeber die vorherige behördliche Zustimmung einholt. Dagegen ist eine nachträgliche Zustimmung oder Genehmigung der Kündigung durch die zuständige Behörde nicht mög...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Beruf und Titel des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 3 Überstunden

Sachverhalt In einem Unternehmen ist als regelmäßige Arbeitszeit die 39-Stunden-Woche festgelegt. Ein neuer Mitarbeiter soll als Teilzeitkraft eingestellt werden. Er soll 21 Stunden wöchentlich arbeiten: montags, mittwochs und freitags jeweils 7 Stunden. Das Gehalt für eine Vollzeitstelle beträgt monatlich 2.200 EUR, der Urlaub 24 Arbeitstage jährlich, im Juni werden 50 % Ur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 1 Historie Gebäudeenergiegesetz 2020/2023/2024

GEG 2020 Das im November 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz "Gebäudeenergiegesetz" (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Es ersetzt die...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7.3 Schadensersatzpflicht bei rechtswidriger Benachteiligung

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses hat der Bewerber einen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld (§ 15 Abs. 1 AGG), und auch Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Entgeltdifferenzen, wenn er nachweisen kann, dass er bei benachteiligungsfreier Auswahl eingestellt...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7 Verbot der Benachteiligung – Entschädigungsanspruch

7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verb...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.3 Störungsfreier Verlauf des Arbeitsverhältnisses

Rz. 53 Je länger der Arbeitnehmer zur Zufriedenheit des Arbeitgebers im Unternehmen beschäftigt ist, desto eher hat der Arbeitgeber auftretendes Fehlverhalten zu entschuldigen.[1] Der erarbeitete Vorrat an Vertrauen muss durch einen einmaligen Vorfall nicht vollständig aufgezehrt sein.[2] Die Dauer der Betriebs- oder besser Unternehmenszugehörigkeit ist sogar dann ein wichti...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 6 Prüfungspflicht bei Einstellungen

Die Beschäftigungspflicht stellt eine öffentliche Pflicht des Arbeitgebers dar; sie gibt einem schwerbehinderten Menschen kein subjektives Recht auf Einstellung gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber. Die Beachtung der in § 164 Abs. 1 SGB IX genannten vielfältigen Pflichten des Arbeitgebers ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil ein Verstoß hiergegen als Indiz im S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Einzelfälle der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 60 Für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die – in der Praxis deutlich häufigere – außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Die häufigsten Fälle beruhen auf Vertragsverletzungen des Arbeitgebers. Hinweis Wer durch ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung vera...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 10 Exkurs: Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung

Die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderteneigenschaft (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder einer Gleichstellung (§ 2 Abs. 3 SGB IX) eines Bewerbers wurde wegen der daran anknüpfenden umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen für den Arbeitgeber bisher für zulässig erachtet. Zulässig war auch die Frage danach, ob ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.2 Merkliste Bewerbungsverfahren und Schwerbehinderte

Die nachfolgenden Schritte beruhen auf der Vorschrift des § 164 Abs. 1 SGB IX. Die Missachtung führt in der Regel zu Entschädigungsansprüchen des abgelehnten Bewerbers: Erstellen eines plausiblen Anforderungsprofils, im öffentlichen Dienst nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Prüfung, ob auszuschreibender Arbeitsplatz mit Schwerbehindertem besetzt werden kann Insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 18 Bei Arbeitnehmern, die einzel- oder tarifvertraglich ordentlich unkündbar sind (vgl. z. B. § 34 Abs. 2 TVöD [1]), kann dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen aufgrund dessen langer Dauer unzumutbar sein, sodass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (sog. Orlando-Kündigung); sie kann weder arbeits- noch tarifvert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.5 Abgrenzung Überstunden zu Mehrarbeit

Als Mehrarbeit werden im TVöD diejenigen Arbeitsstunden bezeichnet, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD) leisten, § 7 Abs. 6 TVöD. Mit dieser Definition haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.3 Unverhältnismäßigkeit der Kosten

Kommt der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG zwar mit der erforderlichen Mehrheit zustande, sind die Wohnungseigentümer zur Kostentragung aber dann nicht verpflichtet, wenn die Kosten der beschlossenen Maßnahme unverhältnismäßig sind. Mit Blick auf die Frage, ob eine bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, sind nicht nur die zu erwartenden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Abs. 10

Rz. 152 § 6b Abs. 10 EStG gestattet es allen Stpfl., die keine Kapitalgesellschaften sind (Personenunternehmen), den bei einer Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erzielten Gewinn ganz oder anteilig, allerdings der Höhe nach beschränkt, von den Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.1 Unterschiede KSchG/AGG: Tatbestand

Rz. 6 Tatbestandlich ist das Diskriminierungsrecht strenger als das KSchG . Das KSchG erfasst in seiner aktuellen Ausdeutung durch die Rechtsprechung nicht alle diskriminierenden Kündigungen, d. h. Kündigungen können nach dem KSchG gerechtfertigt sein, sind aber dennoch diskriminierend. Hierfür lassen sich Beispiele finden: Schon in der Vergangenheit galt § 611a BGB a. F. bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.2 Unterschiede KSchG/AGG: Beweislast

Rz. 10 Die Europarechtswidrigkeit des Ausschlusses dürfte sich auch aus den Regeln zur Beweislast ergeben. Für diese gelten die europäischen Vorgaben der Art. 8 der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 der Richtlinie 2000/78/EG sowie des Art. 4 der Beweislastrichtlinie 97/80/EG. Hinsichtlich des Beruhens der Benachteiligung auf einem Grund nach § 1 AGG greift die Beweislastrege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm...mehr