Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.6 Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 61 § 6 AStG i. V. m. § 17 EStG zielt auf die Besteuerung des in Anteilen an Kapitalgesellschaften entstandenen Vermögenszuwachses ab. Ein solcher Vermögenszuwachs kann jedoch nicht nur durch Veräußerung, sondern auch durch Ausschüttung von Gewinnrücklagen realisiert werden. Für diesen Fall sieht § 6 AStG keinen Mechanismus zur Vermeidung einer Doppelbelastung vor (s. Rz....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Steuerpflichtige die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt

Rz. 46.2 [Autor/Stand] Urteilssachverhalt. Dass die Finanzverwaltung mit o.g. Sichtweise falsch lag, zeigt das EuGH-Urteil v. 31.5.2018 in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt.[2] Der Entscheidung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte die in Deutschland ansässige Hornbach-Baumarkt AG. Diese war im Streitjahr 2003 über die Hornbach International GmbH und deren n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.2 Berücksichtigung von Spenden an dem Gewährträger nahe stehende Personen im Rahmen des Fremdspendenvergleichs

Tz. 245 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Schließlich sind auch Spenden an eine dem Gewährträger nahe stehende Pers iRd Fremdspendenvergleichs wie Spenden an den Gewährträger zu beurteilen. Die Frage des "Nahestehens" hat der BFH nicht in erster Linie danach beantwortet, ob die Funktionsträger beim Gewährträger und bei dem Spendenempfänger identisch sind (s Urt des BFH v 08.04.1992...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.3 Für jeden Steuerpflichtigen

Rz. 321 Das Hinzurechnungskorrekturvolumen ist für jeden Steuerpflichtigen gesondert (und ggf. einheitlich) festzustellen. Dies gilt insbesondere, sofern mehrere hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige an einer Zwischengesellschaft beteiligt sind (Beispiel 4 zu § 11 Abs. 3 S. 2 AStG, Rz. 392). Rz. 322 Sind an einer Zwischengesellschaft mehrere hinzurechnungsverpflichtete...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

a) Geschäftsvorfall ... 1. einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle) ... Rz. 2783 [Autor/Stand] Begriff. Der Begriff der Geschäftsbeziehung knüpft seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] nicht mehr an "schuldrechtliche Beziehungen", sondern an "Geschäftsvorfälle" an, die als "einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.1 Berücksichtigung mittelbarer Spenden an den Gewährträger im Rahmen des Fremdspendenvergleichs

Tz. 243 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die der Gewährträger von seiner Sparkasse mit der Auflage erhält, sie an Dritte weiterzuleiten (Durchlaufspenden über den Gewährträger) sind grds keine Spenden an den Gewährträger. Ausnahmsweise sind solche Durchlaufspenden – für die Ermittlung des Fremdspendenrahmens – als Spenden zugunsten des Gewährträgers zu beurteilen, wenn de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fea) Allgemein

Rn. 174 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Es geht dabei um Herabsetzungen des Anschaffungspreises aus den verschiedensten Gründen und mit den unterschiedlichsten Termini: Rabatte, Skonti, Boni, Rückvergütungen, Umsatzprämien, Provisionsnachlässe etc. Auch verdeckte Preisnachlässe – zB bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen – mindern die AK. Provisionszahlung der EK-Vermittl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.2 Ausschluss der Anrechnung bei Erstattungsanspruch im Ausland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 255 § 12 Abs. 1 S. 2 AStG regelt eine Begrenzung der Anrechnung für Fälle des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG, wenn der Zwischengesellschaft, dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, im Falle einer Gewinnausschüttung im Ansässigkeitsstaat der Zwischengesellschaft Ansprüche zustehen, die über eine gemeinsame Belastungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 64 Gem. § 21 Abs. 4 S. 4 AStG wird als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Stpfl. gem. § 10 Abs. 2 AStG a. F. für die Vz 2015–2022 der Besteuerung unterlagen, soweit sie nicht nach § 3 Nr. 41 EStG a. F. steuerfrei sind. Mithin werden nur insoweit Hinzurechnungsbeträge der maßgeblichen Vz ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.3 Zielsetzung der Regelung

Rz. 16 Zielsetzung des § 11 AStG ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die aus der aufeinanderfolgenden oder phasengleichen Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Steuerpflicht der tatsächlichen Beteiligungserträge oder Veräußerungsgewinne droht. Die Norm verknüpft dafür die Entlastung im Falle einer tatsächlichen Ausschüttung seitens der Zwischengesellschaft od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresüber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlage für Erwerbs- und Wirtschaftsgen ist das Ges betr die Erwerbs- und Wirtschaftsgen (GenG) v 01.05.1889 (RGBl I 1889, 55) in der Neufassung v 16.10.2006 (BGBl I 2006, 2230) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Danach sind Gen Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förde...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIII. Modul K – Weitere Forderungen, Ansprüche und Vermögensrechte

Rz. 219 Schon das alte Formular nach der ZVFV 2012 hat mit dem "Anspruch G" die Möglichkeit vorgesehen, weitere Ansprüche, Forderungen und Vermögensrechte zu finden, die in den Modulen E bis J nicht aufgeführt sind. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass die vorgesehene Zeile nicht genügt, um solche Ansprüche hinreichend bestimmt zu bezeichnen. Es besteht einerseits die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.1 Allgemeines

Rz. 420 § 8 Abs. 5 AStG regelt das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung. Eine solche ist erforderlich, um passive Einkünfte i. S. v. § 8 Abs 1 AStG auch als Zwischeneinkünfte zu behandeln.[1] Die Prüfung der Niedrigbesteuerung hat nur für die nicht-aktiven Einkünfte zu erfolgen. Daher ist § 8 Abs. 5 AStG systematisch nach § 8 Abs. 1 AStG anzuwenden. Auch im Anwendungsbereich de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.1 Hintergrund und Zielsetzung

Rz. 188 § 11 Abs. 1 S. 2 AStG erweitert den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG, nämlich den Ansatz des Kürzungsbetrages, für den Fall einer mittelbaren Beteiligung des Steuerpflichtigen an der ausländischen Gesellschaft. Rz. 189 Infolge der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATADUmsG wurde § 14 AStG in der Fassung vom 30.6.2021 gestrichen. Beherrscht ein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schiffers, VGA nach dem Systemwechsel, GmbHR 2001, 888; Gosch, § 8 KStG Rz 460 (3. Aufl). Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.05.2002, BStBl I 2002, 603 (VGA: Korrektur innerhalb oder außerhalb der StB). Rn. 234 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Erwirbt die KapGes von ihrem Gesellschafter ein WG zu einem überhöhten Preis, liegt hinsichtlich des unangemessenen Entgeltanteils eine vGA vor, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.4 Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 218 Für den Ansatz des Kürzungsbetrages ist eine (vorangegangene) Gewinnausschüttung von der mittelbar gehaltenen Zwischengesellschaft an die vermittelnde Gesellschaft nicht erforderlich.[1] Ausschlaggebend ist allein der Bezug eines Ausschüttung von der vermittelnden Gesellschaft. Rz. 219 Auch ist es unerheblich, ob die mittelbar gehaltene Zwischengesellschaft im Zeitpunk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.5 Konkurrenzverhältnis zu anderen Einkünftekorrekturnormen (§ 1 Abs. 1 S. 4 AStG)

Rz. 106 Weitergehende Berichtigungen: Die Wendung "unbeschadet anderer Vorschriften" in § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG impliziert kein Wahlrecht bezüglich der Anwendung von § 1 AStG oder einer gleichzeitig anwendbaren anderen Korrekturnorm (z. B. der vGA).[1] § 1 Abs. 1 Satz 4 AStG macht derweil deutlich, dass "weitergehende Berichtigungen [des § 1 Abs. 1] zusätzlich zu den Rechtsfol...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.5 Niedrige Besteuerung

Rz. 66 Die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter müssen nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Zur Bestimmung einer niedrigen Besteuerung verweist die Norm auf § 8 Abs. 5 AStG. Entscheidend ist insoweit, dass sich die Niedrigbesteuerung ausschließlich auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter bezieht und nicht etwa auf sämtliche Einkünfte der a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Regelung des § 12 AStG befindet sich seit der Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das AStG [1] im Jahr 1972 im Gesetz. In der Folgezeit erfuhren § 12 Abs. 1 und 2 AStG lediglich redaktionelle Anpassung um Änderungen bei § 34c EStG und § 26 KStG durch das StSenkG 2001[2] sowie das UntStFG[3] nachzuvollziehen.[4] Der Regelungsgehalt der Abs. 1 und 2 blieb u...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.1 Allgemeines

Rz. 371 Die Dokumentationsvorschriften ( § 90 Abs. 3 AO) sind Folge der Rechtsprechung des BFH vom 17.10.2001[1]. Der BFH konstatierte hierbei, dass die Beweisführungs- oder Feststellungspflicht hinsichtlich der Existenz von verdeckten Gewinnausschüttungen, selbst bei Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, bei der Finanzbehörde liegt. Während Steuerpflichti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.2 Zeitpunkt des Erfolgens (§ 14 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 1007 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 3 KStG gelten Mehrabführungen nach S 1 und Minderabführungen nach S 2 als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Wj der OG endet. UE ist damit das Wj gemeint, für das die Mehr-oder Minderabführung erfolgt. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT, aber auch für die E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 46 Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung sollte verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer intransparenten, rechtlich selbständigen Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Dieses Ziel wird lt. Gesetzesbegründung des ATAD-UmsG auch heute noch verfolgt („Verhinderung steuerlich indizierter Verlager...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.3 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 56 Grundsätzlich wird § 11 AStG – als Teil des Regelungsgefüges zur Hinzurechnungsbesteuerung – durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt (§ 20 Abs. 1 AStG).[1] Da in der Vorschrift selbst eine Form der Vermeidung der Doppelbesteuerung geregelt ist, ist eine Kollision mit Doppelbesteuerungsabkommen nicht ersichtlich. Rz. 57 Wird im Rahmen der A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.3 Gleichstellung sonstiger Vermögen und Vereinigungen (§ 15 Abs. 4 AStG)

Rz. 66 Das Steuerrecht stellt auf den wirtschaftlichen Istzustand und nicht auf die Bezeichnung eines Vorganges ab.[1] Folglich kann der Anwendungsbereich des § 15 AStG sich nicht nur auf solche Rechtsgebilde beschränken, die in ihrer Rechtsordnung als Stiftung bezeichnet werden. Der Abs. 4 stellt die Anwendung auf andere Körperschaftsteuersubjekte (sonstige Zweckvermögen, V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.2 Mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte

Rz. 82 Um die Schätzung am Maßstab des § 17 Abs. 2 AStG vornehmen zu können, dürfen keine anderen geeigneten Anhaltspunkte für eine präzisere Schätzung vorliegen, wie etwa die Rendite aus Vorjahren, der Wareneinsatz, der Umsatz, Gewinnausschüttungen, Statistiken über die Profitabilität der Branche und ein Betriebsvergleich mit anderen Unternehmen dieser Größenordnung. Die Fi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.1 Hintergrund

Rz. 63 Die Hinzurechnungsbesteuerung führt aus Sicht des Stpfl. zu einer Quasi-Ausschüttung[1], für die allerdings Beteiligungsprivilegien nicht zur Anwendung kommen. Durch die volle Steuerbelastung des Hinzurechnungsbetrags droht im Fall einer späteren Ausschüttung der zugrunde liegenden Gewinne eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung. Nach altem Recht wurde die Vermeidung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S.V. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsorg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist § 13 AStG in der am 1.7.2021 geltenden Fassung erstmals für den Veranlagungs-/Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem nach dem 31.12.2021 beginnenden Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind. Erstmals kommt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung in § 13 AStG für den Vera...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung

Rz. 430 § 6 Abs. 5 Satz 1 AStG ordnet eine Mitteilungspflicht für die Tatbestände des Abs. 4 S. 5 oder S. 7 an. Die in Bezug genommenen Vorschriften definieren Ereignisse, bei deren Eintritt die (Raten-)Stundung nach Abs. 4 zu widerrufen ist. Der Verweis auf § 6 Abs. 4 S. 7 AStG ist zu weitgehend und beschränkt sich auf dessen 4. Halbs., der ebenfalls Widerrufstatbestände no...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell aber auch materielle As...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Fehlende gesetzliche Definition

Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Form der Einkommensverwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG aus Anteilen an einer anderen Gesellschaf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.3 Auslandsbezug

Rz. 204 Die vermittelnde Gesellschaft muss nach dem Gesetzeswortlaut nicht ausländisch i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG sein.[1] Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus dem insoweit nicht differenzierenden Gesetzeswortlaut. Keine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG ist gegeben, wenn der Sitz oder der Ort der Geschäftsleitung (oder beide Merkmale) sich im Inlan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu vGA, vE und § 1 AStG

Rz. 116 Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags der Zwischengesellschaft erfolgt gem. § 10 Abs. 3 AStG „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts“. Demnach hat bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte eine entsprechende Korrektur von nicht fremdüblichen Geschäftsbeziehungen im Wege von verdeckten Gewinnaussch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / G. Immaterielle Werte (Abs. 3c)

Literatur: Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikat...mehr