Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jamaika (Hauptstadt: Kingston; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Insel gehört zu den Großen Antillen und liegt südlich von > Kuba und westlich von > Haiti. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Japan

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Korea im Westen und > China im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz vom 18.07.2016 –, welches durch Be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Litauen

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Litauen (Hauptstadt: Vilnius; Amtssprache: Litauisch) ist der südlichste, größte und bevölkerungsreichste der drei baltischen Staaten in Nordosteuropa. Litauen grenzt im Norden an > Lettland, im Osten und Südosten an > Weißrussland, im Südwesten an > Russland (Oblast Kaliningrad) und im Westen an die Ostsee. Es gilt das Abkommen z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jugoslawien war ein bis 2003 bestehender Staat in Mittel- und Südosteuropa. Nachfolgestaaten sind: > Bosnien/Herzegowina, > Kroatien, > Montenegro, Nordmazedonien (> Mazedonien), > Serbien, > Slowenien sowie > Kosovo, wobei der völkerrechtliche Status des Kosovo umstritten ist. Seit dem VZ 1989 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lettland

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem mittleren der drei baltischen Staaten besteht das DBA vom 21.02.1997 nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 31.03.1998 (BGBl 1998 II, 330 = BStBl 1998 I, 531). Das Abkommen ist am 26.09.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II, 2630 = BStBl 1998 I, 1219) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.1996 Anwendung. Ein Revisionsprotokoll wurde a...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.1 Regelungsbereich eines DBA/des OECD-MA

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ein DBA enthält Regelungen über die Zuweisung des Besteuerungsrechts sowie zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis der beiden vertragschließenden Staaten (Vertragsstaaten) zueinander. Ein DBA begründet selbst keinen Besteuerungsanspruch. Das Abkommen wird regelmäßig durch ein Protokoll zum DBA, eine Denkschrift, Briefwechsel oder...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 141 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchstabe b OECD-MA nicht erfüllt. Rz. 142 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die im Ausland ausgeübte unselbständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann für seinen zivilrecht...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.7 Kaufkraftausgleich, Standortbonus und Sicherung des Wechselkurses

Rz. 303 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gleicht der Arbeitgeber die gegenüber dem bisherigen Ansässigkeitsstaat höheren Lebenshaltungskosten im Tätigkeitsstaat durch Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags/Kaufkraftausgleiches aus und sind die in § 3 Nr. 64 EStG genannten Beträge überschritten, liegt nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, der nach den D...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.2 Abgrenzung – keine Arbeitnehmerentsendung

Rz. 150 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Arbeitnehmerentsendung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer zur Erfüllung einer Dienst- oder Werkleistungsverpflichtung des entsendenden Unternehmens bei einem anderen Unternehmen tätig wird und sein Arbeitslohn Preisbestandteil der Dienst- oder Werkleistung ist (z. B. beim gewerblichen Arbeitnehmerverleih oder bei Werkleistungen). L...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.3 Besondere Regelungen bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts

Rz. 30 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das OECD-MA bzw. die einzelnen DBA enthalten für bestimmte Arbeitnehmer, bestimmte Vergütungen bzw. bestimmte Tätigkeiten von Art. 15 OECD-MA abweichende Regelungen, insbesondere für das für die Geschäftsführung eines Unternehmens verantwortliche Personal (s. Tz. 6.1, Rn. 353), für Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA), für Ruhegehaltszahl...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.5 DBA-Zypern 2011

Rz. 413 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern 2011 hat im Ergebnis der Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn von Bordpersonal, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Arbeitgebers befindet (Nr. 4 des Protokolls zu Artikel 14 des DBA-Zypern 2011). Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern 2011 entspricht im Wesentlichen Art. 15 Abs. 3 ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.1 Virtuelle Aktienoptionen ("Stock-Appreciation-Rights", "Phantom-Stock-Awards")

Rz. 289 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der virtuellen Variante der "Stock-Options" wird auf die tatsächliche Ausgabe von Aktien verzichtet und es werden die finanziellen Auswirkungen entsprechend nachgebildet. Damit werden Neuemissionen sowie die damit verbundene Verwässerung des Aktienkurses und des Stimmrechts vermieden. Im Unterschied zu realen Aktienoptionsplänen besteht...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.4 Abgrenzung zu anderen Abkommen und Bestimmungen

Rz. 40 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vor Anwendung eines DBA sind weitere zwischenstaatliche Abkommen bzw. Vereinbarungen zu beachten, nach denen u. a. Arbeitnehmer von deutschen Steuern befreit sein können (z. B. bei Tätigkeiten für die EU, UNO oder NATO). Der jährlich erscheinende "Fundstellennachweis B" des BGBl. enthält die von Deutschland und seinen Rechtsvorgängern abgesc...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.3 Aktienoptionsplan mit vorgeschaltetem Wandeldarlehen oder Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung)

Rz. 293 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei einem Wandeldarlehen gewährt der Darlehensgeber (hier: Arbeitnehmer) dem Darlehensnehmer (hier: Arbeitgeber) ein Darlehen, das mit einem Wandlungs- bzw. Umtauschrecht auf Aktien des Darlehensnehmers ausgestattet ist. Rz. 294 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung) ist ein von einer Aktiengesellschaft (hi...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.2 Grundsätze bei der Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns

Rz. 225 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach § 90 Abs. 2 AO hat der Steuerpflichtige den Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit in dem anderen Staat und deren Zeitdauer durch Vorlage geeigneter Aufzeichnungen (z. B. Stundenprotokolle, Terminkalender, Reisekostenabrechnungen, Reisekalender) zu führen. Rz. 226 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ist der Arbeitslohn in Deutschland nach eine...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.5 Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 301 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Lohnsteuer entsteht nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der nach § 38 EStG abzugspflichtige Arbeitgeber hat grundsätzlich auch den geldwerten Vorteil aus der Optionsausübung nach den im Zuflusszeitpunkt gegebenen Verhältnissen der Lohnsteuer zu unterwerfen. Die Verpflichtung z...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.1.1 Ermittlung und Nachweis der Höhe der Einkünfte

Rz. 64 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Einkünfte i. S. des § 50d Abs. 8 EStG sind nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme und Begriffsbestimmungen können sich bei den der ausländischen und deutschen Besteuerung zugrunde gelegten Einkünften Abweichungen ergeben. Diese können u. a. entstehen, weil der ausländis...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2 Nachweispflicht

Rz. 61 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufgrund seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO bei Auslandssachverhalten hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass seine Einkünfte im Ausland (ggf. in einem anderen VZ) der Besteuerung unterworfen wurden bzw. werden oder dass der Staat, dem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichte...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.9.2 Treuhandmodelle

Rz. 338 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Von dem vorstehend dargestellten System zu unterscheiden sind Treuhandmodelle, bei denen die Arbeitnehmer freiwillig Beiträge in ein gemeinsames Treuhandvermögen leisten, ohne dass der Arbeitgeber eine Zuschuss- oder Insolvenzpflicht hat und aus diesem Treuhandvermögen die ausländischen Steuern beglichen werden. In diesen Fällen gelten die ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.2 Verzicht des ausländischen Staates auf sein Besteuerungsrecht

Rz. 68 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn der ausländische Staat auf das ihm zugewiesene Besteuerungsrecht verzichtet, hat der Steuerpflichtige Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Verzicht ergibt. Es kann sich hierbei um einen Verzicht gegenüber Einzelpersonen, bestimmten Personengruppen oder um einen generellen Verzicht handeln (z. B. Erlass, Steuerbefreiung, genereller ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.3.1 Besteuerungsrecht des Kassenstaates (Deutschland)

Rz. 71 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sofern Vergütungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gezahlt werden, ist zunächst zu prüfen, ob das anzuwendende DBA durch die Kassenstaatsklausel (Art. 19 Abs. 1 OECD-MA) oder eine sog. Entwicklungshilfeklausel (z. B. Art. 19 Abs. 3 DBA-Bangladesch, Art. 18 Abs. 2 DBA-Bolivien, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ecuador, Art. 19 Abs. 4 DBA-Indien, A...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 83 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen die Steuerfreistellung nach DBA unter den Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG nicht gewährt. Rz. 84 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG erfordert nicht, dass D...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.4.2 Bagatellgrenze

Rz. 78 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aus Vereinfachungsgründen ist die Freistellung von der deutschen Einkommensteuer unter Progressionsvorbehalt auch ohne das Erbringen von Nachweisen zu gewähren, wenn der maßgebende, nach deutschem Recht ermittelte Arbeitslohn, der nach einem oder mehreren DBA freizustellen wäre, in dem jeweiligen VZ insgesamt nicht mehr als 10 000 EUR beträg...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.3 Vorruhestandsgelder

Rz. 363 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Vorruhestand wird der Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters bezeichnet. Laufend ausgezahlte Vorruhestandsgelder haben immer Versorgungscharakter. Sie sind daher dem Art. 18 OECD-MA zuzuordnen und danach im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Rz. 364 Stand: EL 138 – ET:...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.4.2 Verhältnis zu anderen Rückfallklauseln

Rz. 87 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 § 50d Abs. 9 EStG kann auch dann zur Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit führen, wenn die Einkünfte nach § 50d Abs. 8 EStG oder einer DBA-Rückfallklausel steuerfrei belassen werden können. Die Regelungen des § 50d Abs. 8 und 9 EStG sind insoweit nebeneinander anzuwenden (§ 50d Abs. 9 Satz 3 EStG). Rz. 88 Stand: EL 138 – ET: ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.1 Art. 15 OECD-MA

Rz. 25 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA können die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nur im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Vertragsstaat (Tätigkeitsstaat) ausgeübt. Wird die unselbständige Arbeit im anderen Staat ausgeübt, steht grundsätzlich diesem Staat das Besteuerungsrecht für d...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns

Rz. 228 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn ist aufzuteilen. Zum verbleibenden Arbeitslohn gehören z. B. neben den laufenden Vergütungen (z. B. Grundgehalt) auch Zusatzvergütungen, die auf die nichtselbständige Arbeit des Arbeitnehmers innerhalb des gesamten Berechnungszeitraums entfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld). Hat ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.1 Tantiemen und andere Erfolgsvergütungen

Rz. 248 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unabhängig vom Zuflusszeitpunkt werden Erfolgsvergütungen an Arbeitnehmer i. d. R. für eine zuvor ausgeübte unselbständige Tätigkeit gewährt (BFH-Urteil vom 27. Januar 1972, BStBl II S. 459). Sofern sie nicht für eine konkrete Tätigkeit in einem Vertragsstaat (z. B. projektbezogene Erfolgsvergütung) gezahlt werden, erfolgt die Aufteilung na...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.6 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 378 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine betriebliche Altersversorgung nach dem BetrAVG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignis...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.1 Voraussetzungen

Rz. 101 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Abweichend von Art. 15 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA steht nach Art. 15 Abs. 2 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das ausschließliche Besteuerungsrecht für eine nicht in diesem Staat ausgeübte unselbständige Arbeit zu, wenn der Arbeitnehmer sich insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines im jeweiligen DBA näher beschriebenen Z...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.6 Außerhalb des vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatzes ausgeübte Tätigkeiten

Rz. 350 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die unter der Tz. 5.4.2 Rn. 233ff. dargestellten Grundsätze zur Aufteilung des Besteuerungsrechts über den Arbeitslohn zwischen zwei oder mehreren Staaten sind auch auf Sachverhalte anzuwenden, in denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit oder einen Teil seiner Tätigkeit außerhalb des für ihn im Betrieb eingerichteten Arbeitsplatzes (z. B. Tät...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7.1 Allgemeines

Rz. 380 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Berufskraftfahrer halten sich während der Arbeitsausübung in oder bei ihrem Fahrzeug auf (BFH-Urteil vom 31. März 2004, BStBl II S. 936). Das Fahrzeug ist daher ihr Ort der Arbeitsausübung. Der Ort der Arbeitsausübung des Berufskraftfahrers bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufenthalts- oder Fortbewegungsort des Fahrzeugs (BFH-Beschluss vom...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1 Abkürzungsverzeichnis

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.1 Definition der tatsächlichen Arbeitstage

Rz. 230 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die tatsächlichen Arbeitstage sind alle Tage innerhalb eines Kj., an denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich ausübt und für die er Arbeitslohn bezieht. Krankheitstage mit oder ohne Lohnfortzahlung, Urlaubstage und Tage des ganztägigen Arbeitszeitausgleichs sind folglich keine Arbeitstage. Dagegen können auch Wochenend- oder Feier...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.5.3 Erfindervergütungen

Rz. 269 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Vergütung für eine sog. Diensterfindung i. S. des § 9 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen unterliegt als Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG grundsätzlich der Steuerpflicht nach innerstaatlichem Recht (BFH-Urteil vom 21. Oktober 2009, BStBl II 2012 S. 493). Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung nich...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.4 DBA-Vereinigtes Königreich 2010

Rz. 412 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 14 Abs. 3 DBA-Vereinigtes Königreich 2010 können Vergütungen, die eine Person für eine an Bord eines im internationalen Verkehr betriebenen Seeschiffs oder Luftfahrzeugs ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat dieses Besatzungsmitglieds besteuert werden. Soweit das Vereinigte Königreich als Ansässigkeits...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7.2 Arbeitgeber im Inland

Rz. 381 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sind der Berufskraftfahrer und der Arbeitgeber im Inland ansässig und wird der Arbeitslohn nicht von einer ausländischen Betriebsstätte getragen, ist der Anwendungsbereich der DBA nicht betroffen, soweit die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit auf Tätigkeiten des Berufskraftfahrers in Deutschland entfallen. Diese Vergütungen unterliegen ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.2 Dividendenäquivalente

Rz. 290 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei virtuellen Aktienvergütungen ("Phantom-Shares") kommt es mitunter zur Auszahlung von sog. Dividendenäquivalenten, bei denen entsprechend der Auszahlung von Dividenden an "reale" Aktionäre, auch den Inhabern virtueller Aktien eine entsprechende Zahlung gewährt wird. Rz. 291 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Maßgebend ist dabei i. d R. allein die...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.5 Anwendung der 183-Tage-Frist auf das Steuerjahr/Kalenderjahr

Rz. 128 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird in einem DBA bei der 183-Tage-Frist anstelle eines Zwölf-Monats-Zeitraums auf das Steuerjahr oder Kj. abgestellt, so sind die Aufenthalts-/Ausübungstage für jedes Steuerjahr oder Kj. gesondert zu ermitteln. In Deutschland entspricht das Steuerjahr dem Kj. Entspricht das Steuerjahr des anderen Vertragsstaats ebenfalls dem Kj., ergeben s...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.7 DBA-Saudi-Arabien (Luftfahrt) 2007

Rz. 416 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 4 Abs. 1 DBA-Saudi-Arabien (Luftfahrt) können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs ausgeübt wird, das von einem Luftfahrtunternehmen eines Vertragsstaats im internationalen Verkehr betrieben wird, nur in diesem Staat besteuert werden. Rz. 417 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 4 Abs. 2 DBA-Saudi-...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.1 Definition der Arbeitnehmerentsendung

Rz. 149 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung (Personalentsendung) ist die Entsendung eines Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit seitens eines Unternehmens (entsendendes Unternehmen) an ein anderes Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) derselben multinationalen Unternehmensgruppe in einem anderen Staat. Der Arbeitnehmer wird, ohne dass...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 11 Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren

Rz. 423 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die vorstehenden Regelungen stehen der Umsetzung eines Ergebnisses aus einem Streitbeilegungsverfahren nicht entgegen. Rz. 424 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Beantragung und Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens (Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren) vgl. BMF-Schreiben vom 27. August 2021, BStBl I S. 1495. Rz. 425 Stand: EL 138 ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.1.2 Nachweis über die Festsetzung und Entrichtung der Steuern

Rz. 66 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Nachweis über die Entrichtung der festgesetzten Steuern ist grundsätzlich durch Vorlage des Steuerbescheids der ausländischen Behörde und des Zahlungsbelegs (Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg der Bank oder Finanzbehörde) zu erbringen. Sofern der andere Staat ein Selbstveranlagungsverfahren vorsieht und daher keinen Steuerbescheid erläs...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 59 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranlagung ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.3.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates/Freistellung im Tätigkeitsstaat

Rz. 74 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit Arbeitnehmer im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund von zwischenstaatlichen oder diesen vergleichbaren Abkommen oder Vereinbarungen in dem jeweiligen ausländischen Staat von der Steuer befreit sind (Verzicht auf das Besteuerungsrecht), ist dies durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Rz. 75 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Na...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.10 Entsendezulagen

Rz. 339 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Entsendezulage dem Ausgleich von Kosten und Erschwernissen, die durch die Tätigkeit im Staat des aufnehmenden Unternehmens entstehen, ist die Zulage dieser Tätigkeit direkt zuzuordnen. Dagegen ist eine Entsendezulage i. S. der Tz. 5.4, Rn. 228ff. aufzuteilen, wenn sie eine Vergütung für die Tätigkeit für das aufnehmende Unternehm...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.6 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO

Rz. 184 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Arbeitnehmerentsendung ausschließlich oder fast ausschließlich dazu, die deutsche Besteuerung zu vermeiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt. Rz. 185 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer inlän...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.5 Informationsaustausch

Rz. 80 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Auf das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen vom 29. Mai 2019 BStBl I S. 480 (Amtshilfe-Merkblatt) wird hingewiesen. Rz. 81 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Hat der Steuerpflichtige die Nachweise i. S. des § 50d Abs. 8 EStG erbracht, sind diesbezüglich weder Auskunftsersuchen zu stellen noch Sponta...mehr