Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 5 Übersicht: Auslandssachverhalte und Anwendung von DBA

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 2 Auslandstätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat

2.1 Auslandstätigkeitserlass Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann trotzdem eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses[1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkommensteuer dem...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.5 Inländische öffentliche Kasse

Schweizerische Grenzgänger, die im Inland bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, werden den Arbeitnehmern der Privatwirtschaft gleichgestellt. Die Grenzgängerregelung hat also auch bei Lohnbezügen aus einer inländischen öffentlichen Kasse Vorrang.[1]mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.7 Nachweis der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet oder die nach den Bestimmungen...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach werden Arbeitnehmer von ihrem inländischen Arbeitgeber (zeitweise) im Ausland eingesetzt. Von steuerlichem Interesse sind hierbei die Fragen, ob der aus solchen Auslandssachverhalten bezogene Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist und ggf. wie eine Doppelbesteuerung im Verhältnis der betroffenen Staaten untereinander vermieden wird. Rechtliche Bindungswi...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.4 Zahlung des Arbeitslohns zulasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Damit dem Ansässigkeitsstaat für 183 Tage das Besteuerungsrecht verbleibt, ist schließlich Voraussetzung, dass der Arbeitslohn nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen wird (sog. Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Begriffsbestimmung im DBA, nicht etwa nach innerstaatlichen Regelungen. Der Arbeitsloh...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.2 Österreich und Belgien

Die Grenzgängerregelungen nach dem mit Österreich getroffenen DBA entsprechen im Wesentlichen den zu Frankreich dargestellten Grundsätzen.[1] Abweichungen bestehen bezüglich der Grenzzonen. Als Grenzzone zu Österreich gilt ein Gebiet von je 30 km beiderseits der Grenze. Weitere Besonderheiten bestehen hinsichtlich der Berechnung der 45-Tage-Frist, bis zu der eine Nichtrückkehr...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2 Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats (183-Tage-Regelung)

Eine Ausnahme von der Besteuerung im Tätigkeitsstaat gilt dann, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendung der 183-Tage-Regelung müssen folgende ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.4 Luxemburg

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzpendler wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, wenn die nichtselb...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, mit denen eine doppelte Erfassung von Einkünften und damit die gleichzeitige Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat vermieden werden soll.[1] Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnstaat (= Ansä...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.3 Besonderer Lohnsteuerabzug bei schweizerischen Grenzgängern

Schweizerische Arbeitnehmer, die die Grenzgängereigenschaft erfüllen, unterliegen dem Lohnsteuerabzug beim inländischen Arbeitgeber. Abweichend von den ansonsten maßgeblichen Bestimmungen legen die zwischenstaatlichen Abmachungen hier ein eigenständiges Lohnsteuerabzugsverfahren fest, das zu einer ermäßigten Abzugsteuer führt. Die Lohnsteuer des schweizerischen Grenzgängers ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 2.1 Auslandstätigkeitserlass

Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann trotzdem eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses[1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt.[2] O...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.1 Grenzzone

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich[1], nach der das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zusteht, findet auf Arbeitnehmer Anwendung, die im Grenzgebiet des einen Staats ihre Tätigkeit ausüben und im Grenzgebiet des anderen Staats ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Für deutsche Grenzgänger, die in Frankreich beschäftigt sin...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.1 Berechnung der 183-Tage-Frist

Die 183-Tage-Frist bezieht sich auf das im jeweiligen ausländischen Staat maßgebende Steuerjahr. Im Regelfall ist dies das Kalenderjahr. Einzelne DBA sehen jedoch andere Zeiträume als das Kalenderjahr als Steuerjahr vor, z. B. Indien vom 1.4. bis 31.3. oder Südafrika vom 1.3. bis 28./29.2. Eine abschließende Aufstellung der Staaten mit abweichendem Steuerjahr zum 1.1.2018 ha...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.5 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland nach dem DBA freizustellen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslandstätigkeit oder der Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Soweit eine konkrete Zuordnung nicht möglich ist, wird der Arbeitslohn nach den tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr aufgeteilt.[1] Zu den tatsächlichen Arbei...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.2 60-Tage-Regelung

Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubeziehen, deren Nichtrückkehr au...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.3 Besteuerung im Inland

Beim Arbeitslohn, den französische Grenzgänger von einem inländischen Arbeitgeber erhalten, darf auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Grenzgängerregelung der Lohnsteuerabzug nur unterbleiben, wenn dem Arbeitgeber eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Diese wird auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers vom jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt mit dem Inhalt aus...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 3 Werbungskostenabzug bei steuerfreien Auslandsbezügen

Für den Werbungskostenbegriff bei Auslandstätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Unerheblich ist, wenn die beruflich veranlassten Ausgaben im Ausland anfallen. Keine Werbungskosten sind die bei Auslandsbezügen regelmäßig entstehenden Umrechnungskosten für den in fremder Währung bezogenen Arbeitslohn.[1] Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn der im Ausland bezogen...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.6 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen keine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Das Besteuerungsrecht für solche Einmalzahlungen steht nach der Auslegung des OECD-Musterabkommens durch den BFH[1] dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung zu. Dies gilt auch...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in Deutschland oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich. Die meisten zwischenstaatlichen Abkommen orien...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.2 Zahlung durch einen im Tätigkeitsstaat nicht ansässigen Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Arbeitgeber ist dabei derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die von ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.1 Grenzgängereigenschaft

Die Grenzgängereigenschaft nach dem mit der Schweiz getroffenen Abkommen hängt ausschließlich davon ab, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort in dem anderen Staat hat und von dort aus regelmäßig zu seinem Wohnsitz zurückkehrt.[1] Die früher maßgebende 30-km-Grenzzone, in der jeweils Wohnsitz und Arbeitsort liegen mussten, ist entfallen. Weiterhin unerlässlich ist es aber, ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Auslandstätigkeit (= ausländischer Arbeitslohn)

Bei ausländischem Arbeitslohn von unbeschränkt Steuerpflichtigen kann sich eine Steuerbefreiung aus internationalen und zwischenstaatlichen Verträgen sowie aus Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Nach dem sog. Auslandstätigkeitserlass[1] sind steuerfrei der reguläre Arbeitslohn und die sonstigen Zuwendungen, soweit sie auf eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland entfalle...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht das OECD-Musterabkommen 2 Methoden vor.[1] In den von Deutschland abgeschlossenen DBA werden beide Methoden angewandt. In den jeweiligen DBA ist genau bestimmt, für welche Einkunftsart welche Methode der Ansässigkeitsstaat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwenden muss. Ein Wahlrecht, welche Methode angewendet wird, besteht nich...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat

Der Ansässigkeitsstaat muss, wenn ihm das Besteuerungsrecht nicht zusteht, dafür Sorge tragen, dass keine doppelte Besteuerung der gleichen Einkünfte erfolgt. Hierzu bestimmt das jeweilige DBA, wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen muss. 5.3.1 Freistellungsmethode Die im Ausland zu besteuernden Einkünfte sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgeno...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Nicht-Ansässigkeitsstaat

In Fällen, in denen Deutschland nicht der Ansässigkeitsstaat ist und dem anderen Staat das Besteuerungsrecht zusteht, kommt der Methodenartikel in Deutschland nicht zur Anwendung. Die ausländischen Einkünfte sind in diesen Fällen aufgrund des Wortlauts des DBA in Deutschland steuerfrei. Die im Ansässigkeitsstaat zu besteuernden ausländischen Einkünfte werden dann grundsätzli...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2 Anrechnungsmethode

5.3.2.1 Grundsatz: Das OECD-MA gibt nicht vor, in welchen Fällen die Anrechnungsmethode anzuwenden ist. Alle von Deutschland abgeschlossenen DBA sehen aber für bestimmte Einkunftsarten die Anrechnungsmethode vor. Ausweislich der Verhandlungsgrundlage für deutsche DBA soll die Anrechnungsmethode regelmäßig angewendet werden auf Dividenden, soweit der ausländische Staat ein Quell...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.1 Staat mit zugewiesenem Besteuerungsrecht

Wird einem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte nach dem DBA zugesprochen, können die Einkünfte in diesem Staat uneingeschränkt nach den jeweiligen nationalen Vorschriften versteuert werden. Hat z. B. Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Zinsen, werden diese Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem einheitlichen Steuersa...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.3 Behandlung in der deutschen Einkommensteuerveranlagung

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vollständig in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen, also voll versteuert. Die auf diese Einkünfte erhobene ausländische Steuer wird, wenn sie mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist, auf die deutsche Steuer angerechnet.[1] Zur Anrechnung der ausländischen Steuer...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.1 Grundsatz:

Das OECD-MA gibt nicht vor, in welchen Fällen die Anrechnungsmethode anzuwenden ist. Alle von Deutschland abgeschlossenen DBA sehen aber für bestimmte Einkunftsarten die Anrechnungsmethode vor. Ausweislich der Verhandlungsgrundlage für deutsche DBA soll die Anrechnungsmethode regelmäßig angewendet werden auf Dividenden, soweit der ausländische Staat ein Quellenbesteuerungsrech...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.1 Freistellungsmethode

Die im Ausland zu besteuernden Einkünfte sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen. Die ausländischen Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] Die im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.[2] Sieht ein DBA die Freistellungsmethode vor, ist zu prüfen, ob eine Rück...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3 Rückfallklausel

Sieht ein DBA die Freistellungsmethode vor, erfolgt dennoch eine Besteuerung der Einkünfte, wenn eine Rückfallklausel greift. Mit einigen Staaten ist eine "Rückfallklausel" im jeweiligen DBA vereinbart. Eine solche Rückfallklausel kann als sog. "Subject-to-tax-Klausel" (Besteuerungsvorbehalt), "Remittance-base-Klausel" (Überweisungsklausel) oder "Switch-over-Klausel" (Umschaltk...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.2 Ausnahmen

Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten und Zypern kommt ausschließlich die Anrechnungsmethode zur Anwendung.[1] Praxis-Beispiel Anrechnungsmethode: Vereinigte Arabische Emirate Die verheiratete deutsche Staatsangehörige P (Familienwohnsitz in Deutschland) wird von ihrem Arbeitgeber in das Emirat Dubai gesandt. Sie hält sich dort innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 220 Ta...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.1 Rückfallklausel im DBA

Subject-to-tax-Klausel (Besteuerungsvorbehalt) Ist ein solcher Besteuerungsvorbehalt vereinbart, wird die Steuerfreistellung der Einkünfte nur gewährt, wenn die Einkünfte im anderen Vertragsstaat besteuert wurden. In diesen Fällen gilt wegen des Auslandssachverhalts eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Die Besteuerung der Einkünfte im Ausland ist nachzuweisen. Der Nachweis hier...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.2 Rückfallklausel als nationale Vorschrift

Weist ein DBA nicht Deutschland, sondern einem anderen Staat das Besteuerungsrecht für die im Ausland erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen zu, sind diese Einkünfte in Fällen, in denen die Freistellungsmethode zur Anwendung kommt, steuerfrei und werden im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. In diesem F...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.1 Allgemeines

Zu den Themen Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland[1], Grenzgänger und Grenzpendler[2] gibt es gesonderte Beiträge.mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 10 Steuerfreie Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige folgende Auslandseinkünfte bezogen hat: ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG geregelten Fälle. Ausgenommen sind Einkünfte, die n...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.2 Einkünfte aus Zinsen

Das Besteuerungsrecht für Zinsen wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland vereinbarten DBA. Für Zinsen sehen die von Deutschland vereinbarten DBA oftmals kein Quellenbesteuerungsrecht vor. Jedoch ist in einigen DBA unter bestimmten Voraussetzungen ein Quellenbesteuerungsrecht enthalten.[1] Damit keine Doppelbesteuerung er...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3 Begriffsbestimmungen

Die Begriffe der "Person" und unter welchen Voraussetzungen eine Person "in einem Vertragsstaat ansässig" ist, werden im DBA selbst definiert.[1] Nationale Vorschriften sind nachrangig. Als "Personen" versteht das DBA nicht nur natürliche Personen, sondern auch Gesellschaften und andere Personenvereinigungen.[2] Die "Ansässigkeit" einer Person ist wohl als der wichtigste Begri...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche Regelungen für...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in den DBA den "Einkünften aus unbeweglichem Vermögen" zugeordnet.[1] Das Besteuerungsrecht hat grundsätzlich der Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt (sog. Belegenheitsstaat). Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat und liegt das unbewegliche Vermögen im ausländischen Staat, steht dem ausländischen Staat das Besteueru...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden

Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrecht von Dividenden nach den DBA liegt darin, dass das jeweilige DBA dem Staat, aus dem die Dividende stammt, regelmäßig ein Quellensteuerrecht in einer prozentual festgelegten Höhe zubill...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.4 Besonderheit: Niederlande

Ab dem VZ 2016 wurde das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Ruhegehälter (inkl. Sozialversicherungsrenten) in Bezug zu den Niederlanden modifiziert. Das Besteuerungsrecht liegt im Ansässigkeitsstaat.[1] Jedoch hat der Quellenstaat ebenso ein Besteuerungsrecht, wenn der Bruttobetrag der Rente über 15.000 EUR liegt (Freigrenze).[2] Die Doppelbesteuerung wird bei diesen Renten ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.2 Besonderheit: Schweiz

Ruhegehälter aus der Pensionskasse der Schweiz unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 21 DBA Schweiz, da Beiträge in die Pensionskasse mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.[1] Das Besteuerungsrecht der Leistungen wird dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Dies kann also Deutschland sein. Die eidgenössische Steuerverwaltung hingegen ordnet bei ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 1 Systematik eines DBA

Ein DBA kann sowohl bei unbeschränkter, als auch bei beschränkter Einkommensteuerpflicht[1] zur Anwendung kommen. Ein DBA ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Lediglich ein Abschnitt befasst sich mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte. Im Übrigen beinhaltet ein DBA auch nähere Regelungen zu den im DBA verwendeten Begriffen, den Methoden zur Vermeidung der...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.1 Grundsatz bei Vermietungseinkünften: Freistellungsmethode

In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgesc...mehr