Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Art. 27 OECD-MA und deutsche Abkommenspraxis

Rz. 14 Hinzuweisen ist schließlich auf Art. 27 OECD-MA. Dieser wurde 2003 neu in das Musterabkommen der OECD aufgenommen.[1] Auch die deutsche Verhandlungsgrundlage für das DBA v. 17.4.2013 sieht in Art. 26 eine Amtshilfe bei der Steuererhebung vor.[2] Sofern sich ein entsprechender Artikel in dem jeweiligen DBA findet, verpflichtet er die jeweils beiden Vertragsstaaten inne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Amtshilfe aufgrund bilateraler Verträge

Rz. 10 Mit einer Reihe von Staaten bestehen und bestanden völkerrechtliche Abkommen, die die gegenseitige Amtshilfe allgemein betreffen. Diese Abkommen stehen teilweise neben den mit diesen Staaten abgeschlossenen DBA. Zum Verhältnis der Rechtsgrundlage vgl. BMF v. 23.1.2014, BStBl I 2014,188, Tz. 1.2.4. Verträge zur gegenseitigen Amtshilfe hinsichtlich der Vollstreckung von ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 7 Kein Fall des § 250 AO ist gegeben, wenn Amtshilfe für eine ausländische Behörde in einem Vollstreckungsverfahren geleistet wird. Die erforderliche Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich entweder aus völkerrechtlichen Abkommen mit einzelnen Staaten oder dem EU-Beitreibungsgesetz v. 7.12.2011.[1] Bis zum 31.12.2011 galt hierzu das EG-BeitrG v. 3.5.2003.[2] Einen Überblick ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines grenzüberschreitenden Rohrfernleitungsnetzes

Teile eines Rohrleitungsnetzes, das durch verschiedene Staaten verläuft, stellen in den jeweiligen Ländern unselbständige Betriebsstätten dar. FG Düsseldorf v. 12.5.2023 – 3 K 1940/17 F, EFG 2023, 1474, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 37/23 Aufteilung nach hypothetischem Gewinn: Nach Art. 5 Abs. 2 DBA-NL und Art. 7 DBA-Belgien hängt die Aufteilung des Gewinns eines grenzübers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.2 Entsprechende Anwendung bei vorhandenem DBA

Rz. 80 § 32d Abs. 5 S. 2 EStG enthält Bestimmungen zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG für den Fall, dass mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge ein DBA besteht. Die Vorschrift regelt, dass § 32d Abs. 5 S. 1 EStG entsprechend gilt, soweit in einem DBA die Anrechnung einer ausl. Steuer einschließlich ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.1 Sonderregel für Kapitalerträge bei fehlendem DBA

Rz. 76 § 32d Abs. 5 S. 1 u. 3 EStG enthält Vorgaben zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, wenn mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge kein DBA besteht. § 32d Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass in den Fällen des § 32d Abs. 3 und 4 EStG bei unbeschränkt Stpfl., die mit ausl. Kapitalertr...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto / 2.2 Aufzeichnungen im Lohnkonto

Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Großbuchstaben U bei Wegfall des Arbeitslohns für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen – unter Angabe d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Anrechnung von ausl. Quellensteuern, § 32d Abs. 5 EStG

Rz. 75 § 32d Abs. 5 EStG regelt die Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Vorschrift knüpft an § 32d Abs. 1 S. 2 EStG an, der bestimmt, dass sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG um die nach § 32d Abs. 5 EStG anrechenbaren ausl. Quellensteuern mindert. In diesem Zusammenhang regelt § 32d Abs. 5 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.4 Aufsichtsrat

Rz. 99 Aus dem EStG ergibt sich nicht unmittelbar, was unter einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zu verstehen ist. Aus der Vorschrift des § 10 Nr. 4 KStG kann aber entnommen werden, dass Tätigkeiten erfasst werden sollen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschäftsführung einer Körperschaft zu überwachen.[1] Der Begriff "Überwachung" ist weit auszulegen.[2] Nicht auf di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Auswirkungen der Steuerfreistellung nach dem Methodenartikel der DBA

Infolge der Abschaffung des § 2a Abs. 3 und 4 EStG 1999 erstreckt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung die Freistellungsmethode auch auf negative Einkünfte, d. h. symmetrisch zur Behandlung positiver Einkünfte. Somit ist in den Fällen des § 2a Abs. 2 EStG [1] eine Verlustberücksichtigung nur im Rahmen des negativen ESt-Progressionsvorbehalts möglich. Seit 2004 ist allerdi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Verlustabzugsbeschränkungen nach DBA und nationalem Recht

3.2.1 Abzugsbeschränkungen nach § 2a EStG Mit der Abzugsbeschränkung des § 2a EStG will der Gesetzgeber bei ausländischen Verlusten volkswirtschaftlich unerwünschte Verlusttransporte ins Inland, wie z. B. Beteiligungen an Touristikvorhaben oder der Erwerb von Plantagen oder Tierfarmen, verhindern, die lediglich das Ziel haben, die deutsche Steuerbelastung zu senken (bei Geltu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Abzugsmöglichkeit in den Fällen der Steueranrechnungsmethode

Allgemein Aus der Anwendung der Symmetriethese folgt aber auch, dass es zu einer Verlustberücksichtigung kommen kann, wenn die Freistellungsmethode des DBA nicht zur Anwendung kommt. Dies könnte der Fall sein, wenn entweder das DBA ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vorsieht (z. B. DBA Vereinigte Arabische Emirate); das DBA für passive Einkünfte (Aktivitätsvorbehalt) die ante...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Abzugsbeschränkungen nach § 2a EStG

Mit der Abzugsbeschränkung des § 2a EStG will der Gesetzgeber bei ausländischen Verlusten volkswirtschaftlich unerwünschte Verlusttransporte ins Inland, wie z. B. Beteiligungen an Touristikvorhaben oder der Erwerb von Plantagen oder Tierfarmen, verhindern, die lediglich das Ziel haben, die deutsche Steuerbelastung zu senken (bei Geltung des Welteinkommensprinzips oder bei An...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Vorabprüfung der Betriebsstättenbegründung

Keine Abzugsverbote ergeben sich aus verlustträchtigen Direktgeschäften mit ausländischen Kunden; Aktivitäten, die noch nicht den Betriebsstättenbegriff der DBA erfüllen. Diese Ausnahmefälle sind regelmäßig aus dem Katalog des Art. 5 Abs. 4 des jeweiligen DBA zu entnehmen. Allen Fällen ist gemeinsam, dass es sich lediglich um Hilfstätigkeiten oder vorbereitende Handlungen hande...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Verlustabzugsbeschränkungen bei Direkt-Investitionen und Aktivitäten im Ausland

Abzugsbeschränkungen sowohl nach § 2a Abs. 1 und 2 EStG als auch im Hinblick auf die Freistellungsmethode der DBA können sich nur ergeben, wenn eine Betriebsstätte i. S. v. § 12 AO bzw. des entsprechenden DBA vorliegt. 3.1 Vorabprüfung der Betriebsstättenbegründung Keine Abzugsverbote ergeben sich aus verlustträchtigen Direktgeschäften mit ausländischen Kunden; Aktivitäten, die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Weiterführende Literatur

Pyszka, Gestaltungsüberlegungen zum grenzüberschreitenden Ausgleich von Betriebsstättenverlusten bei DBA mit Aktivitätsklausel, IStR 2002 S. 342; Kessler/Schmitt/Janson, Berücksichtigung abkommensrechtlich befreiter Betriebstsättenverluste?, IStR 2001, 729-737 und IStR 2003 S. 307; Balmes/Grammel/Sedemund, Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten trotz Freistellungsmethod...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Trotz zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und des Anlegermarktes fehlen staatenübergreifend abgestimmte Regelungen zur grenzüberschreitenden Verlustbehandlung. Auch die Ansätze der EU-Kommission zur Beseitigung von Hindernissen wie einem grenzüberschreitenden Verbot einer Verlustberücksichtigung[1] sind noch nicht weit gediehen. Dies kann zur Folge habe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Vorbemerkung

In diesem Beitrag wird der aktuelle Rechtsstand nur für den Bereich der Unternehmenseinkünfte dargestellt; insbesondere soll erläutert werden, wie grenzüberschreitende Verluste in Deutschland behandelt werden und welche Probleme damit einhergehen. Zu beachten ist, dass Fiktionen des deutschen Steuerrechts nicht zu unternehmerischen Einkünften i. S. des DBA führen. D. h. Verl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Ergänzende Fragen bei Beteiligung an bzw. der Gründung von ausländischen Personengesellschaften

Beteiligungen an Personengesellschaften sind im Hinblick auf das Transparenzprinzip grundsätzlich als Betriebsstätten zu qualifizieren.[1] Insoweit gelten die unter Tz. 2.2 ff. dargestellten Grundsätze. Es stellt sich jedoch die Frage, ob auch Verluste aus dem Sonderbetriebsvermögen oder aus Sondervergütungen (z. B. wegen der Zuordnung von Refinanzierungskosten) dem Betriebss...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) VGA: Als Anschaffungsnebenkosten eines Grundstücks zu beurteilende Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters

Der Bilanzansatz eines erworbenen Grundstücks ist auch dann um den Betrag der vGA zu mindern, wenn es bei als Anschaffungsnebenkosten zu beurteilenden Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Der Auffassung, auch ein überhöhter Kaufpreis s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Fremdwährungsverluste im Zusammenhang mit der Aufgabe einer ausländischen Betriebsstätte

Die steuerliche Nichtberücksichtigung von Fremdwährungsverlusten im Zusammenhang mit der Aufgabe einer ausländischen Betriebsstätte verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit, wenn Deutschland nach dem DBA auf die Besteuerung der Einkünfte aus dieser Betriebsstätte verzichtet hat. FG München v. 10.7.2023 – 7 K 3340/18, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 45/23mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.3 Beitreibung

Rz. 41 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG setzt die Abziehbarkeit von Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger voraus, dass der betreffende Ansässigkeitsstaat Unterstützung bei der Beitreibung leistet. Unter dem Begriff "Beitreibung" ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 5 KStG die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Sinne oder entsprechend der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.2 Amtshilfe

Rz. 40 Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG nur abziehbar, wenn der betreffende Ansässigkeitsstaat dem deutschen Staat Amtshilfe leistet. Den Begriff "Amtshilfe" in § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG definiert § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 KStG als Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie nach § 2 Abs. 2 des EU-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik.[2] Die Norm dürfte weder europarechtskonform noch praxistauglich sein. Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rn. 2620 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 DBA als vorrangiges Recht (§ 2 AO) können wirken als sachliche Steuerbefreiung (Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt, Art 23 A OECD-MA; s BFH BStBl II 1989, 649) oder Steuerermäßigung (Anrechnungsmethode, Art 23 B OECD-MA). Zu beiden Methoden s Schönfeld/Häck in Schönfeld/Ditz, DBA, Systematik Rz 51f. Rn. 2620a Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / B. Ansässigkeit nach den DBA Österreich/Deutschland

I. DBA Österreich/Deutschland Gem. Art. 4 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland[38] ist eine natürliche Person grundsätzlich in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie nach dem Recht dieses Staats aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts oder eines ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Falls eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, entsch...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. DBA Österreich/Deutschland

Gem. Art. 4 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland[38] ist eine natürliche Person grundsätzlich in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie nach dem Recht dieses Staats aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts oder eines ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Falls eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, entscheiden nach Art. 4 Abs. 2 DBA ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. DBA Österreich/Deutschland (E) a.F.

Nachdem der österr. Verfassungsgerichtshof, wie dargestellt, die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer für verfassungswidrig erklärt hatte und absehbar war, dass der Gesetzgeber keine betreffenden verfassungsgemäßen Gesetze schafft, sah sich die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, das DBA Österreich/Deutschland (E) zum 31.12.2007 zu kündigen. Mittels eines zusätzlichen ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / C. Auswirkungen der DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf die im Rahmen des Wegzugs von Deutschland erhobenen Steuern

Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt zahlreiche Vorschriften u.a. im Einkommensteuer-, Erbschaft- und Schenkungssteuer- sowie im Außensteuergesetz, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können. Nachfolgend sollen die Auswirkungen der DBA Österreich/Deutschland auf diese Vorschriften untersucht werden. I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 ...mehr

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Grenzpendler / 3.1 Nach DBA beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 90 % bleiben Einkünfte außer Ansatz, die nach den Bestimmungen eines DBA im Inland der Höhe nach nur beschränkt besteuert werden dürfen.[1]mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typischerwe...mehr

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Grenzpendler / Zusammenfassung

Begriff Grenzpendler sind ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen. Grenzpendler fallen auf Antrag unter die unbeschränkte Steuerpflicht (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht). Soweit sie inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG beziehen, sind sie den inlän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 267 Für unternehmerische Betätigungen im Ausland über dortige Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften sehen die zwischen Deutschland und diversen ausländischen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) häufig eine Freistellung der im Ausland erzielten Unternehmensgewinne von der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor.[485] Unter diesen Voraus...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.11 Auslandstätigkeiten nach dem Auslandstätigkeitserlass

Nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE)[1] setzt die Steuerfreiheit von begünstigten Tätigkeiten u. a. voraus, dass die jeweilige Tätigkeit für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Monaten in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Deutschland mit dem betroffenen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, in das Arb...mehr

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ZErb 01/2024, Internationales Erbrecht

Einfluss des Unionsrechts auf das Internationale Erbrecht In zwei Urteilen vom 12.10.2023[1] hat sich der EuGH mit zwei zentralen Bereichen des internationalen Erbrechts befasst, die in jedem internationalen Erbfall eine Rolle spielen: dem anwendbaren Recht und der Auswirkung des Auslandsbezugs auf das Erbschaftsteuerrecht. Während das Internationale Privatrecht (scheinbar) u...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 8 Kurzarbeitergeld, Grenzgänger ist verheiratet und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Mitarbeiter arbeitet bei einer Firma in Saarbrücken, wohnt aber in Frankreich und pendelt jede Woche zu seinem Wohnsitz (sog. Grenzgänger). Er ist verheiratet, hat keine Kinder. Wegen Kurzarbeit erzielt er im Januar 2024 ein Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 1.240 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er in diesem Monat 3.585 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeiterg...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 24 Homeoffice im Ausland, ausschließlich

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. Er hat weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G ausschließlich von seinem Homeoffice in W-Staat aus tätig. A ist Buchhalter. Zwischen Deutschland und W-Staat besteh...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / V. Zinseinkünfte

Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z.B. bei...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Veräußerun...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / VI. Einkünfte von Künstlern und Sportlern

Aufgrund des "Sportler-Erlasses" (siehe hierzu weiter oben) ist Österreich ein attraktives Zuwanderungsland für Sportler. Nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland dürfen Einkünfte, die ein im Vertragsstaat (A) ansässiger Künstler oder Sportler aus seiner persönlich ausgeübten Tätigkeit im Vertragsstaat (B) bezieht, in diesem Staat (B) besteuert werden. Daneben dür...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 4 Ausländische Praktikanten

Praktikanten sind regelmäßig Arbeitnehmer. Die Bezüge aus der Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften.[1] Das gilt auch für Studentenpraktikanten aus dem Ausland.[2] Eine Steuerbefreiung kann sich jedoch aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Die Aufwendungen des Praktikanten für das Dienstverhältnis können als Werbungsko...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.4 Sonderregelung für Auslandswohnungen

Eine besondere Bewertungsregelung gilt für Wohnungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass einer Auslandstätigkeit am ausländischen Beschäftigungsort zur Verfügung stellt. Die Verwaltung begrenzt hier den Ansatz der ortsüblichen Miete auf einen bestimmten Prozentsatz des Arbeitslohns. Der maximal ansetzbare Mietwert für die im Ausland gelegene Wohnung berechnet si...mehr