Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Versagung des Vorsteuerabzu... / 5. EuGH Rs. Enteco Baltic (C-108/17)

Anwendung der "Missbrauchsrechtsprechung" auf Ausfuhrlieferungen: In der Rechtssache Enteco Baltic [11] prüfte der EuGH, ob die "Missbrauchsrechtsprechung" auf die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen Anwendung findet. Im Ergebnis ist grds. die Steuerbefreiung für die Ausfuhr auch bei der Einfuhr zu versagen, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.4 Aufbau des UmwStG

Rz. 20 Das UmwStG ist in den Allgemeinen Teil mit den §§ 1, 2 UmwStG sowie in 2 deutlich voneinander getrennte Bereiche zur Regelung der einzelnen Umwandlungsarten eingeteilt. Die §§ 3–19 sowie § 25 UmwStG richten sich in starkem Maße nach dem UmwG (Umwandlungen im eigentlichen Sinne), während die Einbringungen der §§ 20–24 UmwStG keine unmittelbare Entsprechung im Unternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Anteilstausch

Rz. 151 Der sachliche Regelungsbereich des Anteilstauschs erfasst die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Anteile an dieser Körperschaft. Unternehmensrechtlich kann dies eine Ausgliederung durch Teilrechtsnachfolge oder Übertragung in Einzelrechtsnachfolge sein, steuerrechtlich handel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Geschäftsleitung oder Sitz innerhalb EU/EWR

"(6) Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ..." Rz. 261 [Autor/Stand] Familienstiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Aus dem von § 15 Abs. 6 hergestellten Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 ergibt sich zunächst, dass mit "Familienstiftung" der in § 15 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) FKAustG

Rz. 793 [Autor/Stand] Zu den strafrechtlichen Konsequenzen § 379 Rz. 350 ff. Bereits am 20.7.2013 billigten die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 den OECD-Vorschlag zu einem globalen Modell für den automatischen Austausch im multilateralen Rahmen. Am 6.9.2013 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G20 diese Botschaft. Daraus resultierte der am 15.7.201...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablehnungsmöglichkeiten des Vollstreckungsstaates

Rz. 1172 [Autor/Stand] Immer wieder kommt es zum Erlass von Europäischen Haftbefehlen auch wegen Nichtigkeiten oder bei völlig unverhältnismäßigen Sachverhaltskonstellationen, insb. bei Bagatellen. Der RbEuHB enthält eine Vielzahl von Ablehnungsmöglichkeiten (Art. 3 Nr. 1, 3 RbEuHB)[2]. Die Justizbehörde des Vollstreckungsstaats lehnt die Vollstreckung des Europäischen Haftb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Art. 26 OECD-MA

Rz. 769 [Autor/Stand] Der Auskunftsaustausch mit Drittstaaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, erfolgt durchweg auf Grundlage des Art. 26 OECD-MA [2] (s. Rz. 732). Im Vordergrund stehen hierbei Auskünfte auf Ersuchen. Mit der Verpflichtung zur Auskunftserteilung des ersuchten Staates korrespondiert auf Abkommensebene der Auskunftsanspru...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Nachweis nach Abs. 6 bei nachgeschalteten Zwischengesellschaften i.S. von Abs. 9 und nachgeschalteten Stiftungen i.S. von Abs. 10

Rz. 289 [Autor/Stand] Nachweis greift unabhängig vom Stiftungsvermögen. Es stellt sich die Frage, ob der Nachweis des Abs. 6 auch für Einkünfte eröffnet ist, welche der Familienstiftung auf der Grundlage von Abs. 9 oder Abs. 10 von nachgeschalteten Zwischengesellschaften oder nachgeschalteten Stiftung zugerechnet werden. Die Frage ist zu bejahen. Soweit die ausländische Zwis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert[2]. Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausländische Einfuhr-/Ausfuhrabgaben und Auslandstaten (§ 373 Abs. 4 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] Auf die Hinterziehung von Einfuhr-/Ausfuhrabgaben, die von anderen Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA oder einem mit dieser assoziierten Staat verwaltet werden, fand § 373 AO früher keine Anwendung[2]. Der klare Wortlaut des § 373 AO verbot eine derartige Auslegung des Tatbestands. Eine Erstreckung des § 373 AO auch auf die Einfuhrabgaben eines Drittst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1150 [Autor/Stand] Auslieferungen im Steuerstrafrecht sind mittlerweile genauso üblich, wie in anderen Bereichen des Strafrechts auch. Auch in Bezug auf Drittländer, wie die Schweiz, hat sich in der Praxis gezeigt, dass – sofern die dortigen Voraussetzungen für eine Auslieferung ebenso erfüllt sind (z.B. Steuerbetrug oder schwere persönliche Bereicherung) – eine Festnahm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2013, 351; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im ...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 1 Systematische Einordnung

Die Maßnahmen im Rahmen des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) haben bei der OECD zu einer Reihe von Änderungen im OECD-Musterabkommen und dessen Kommentierung geführt. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung für die Ausgestaltung der DBA zwischen den Mitgliedstaaten und ggf. darüber hinaus, wenn sich diese denn gegenüber Drittstaaten durchsetzen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Im Drittlandsgebiet genutzte oder ausgewertete Umsätze (§ 3a Abs. 8 UStG)

Rz. 530 In § 3a Abs. 8 UStG findet sich eine weitere Sonderregelung für die Nutzung bestimmter sonstiger Leistungen im Drittlandsgebiet zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010[1] ist mWv 1.1.2011 in § 3a UStG die Regelung des Abs. 8 eingefügt worden. Diese Ergänzung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Leistungsort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.1 Erbfall

Rz. 250 Beim Tod des Inhabers eines Geschäftsanteils an einer GmbH folgt aus der Existenz der juristischen Person, dass die Kapitalgesellschaft vom Erbfall unberührt bleibt. § 15 Abs. 1 GmbHG stellt klar, dass der Geschäftsanteil vererblich ist.[1] Nach dem Regelstatut des GmbHG fällt damit der Geschäftsanteil in den Nachlass und bei Vorhandensein mehrerer Miterben in die Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.3 Kurzfristige Vermietung bestimmter Fahrzeuge zur Nutzung im Drittlandsgebiet (§ 3a Abs. 7 UStG)

Rz. 525 Die Regelung des § 3a Abs. 7 UStG sieht eine Verlagerung des Leistungsorts vom Inland in das Drittland vor, wenn ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Inland aus betreibt, ein Schienenfahrzeug, einen Kraftomnibus oder ein ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmtes Straßenfahrzeug vermietet und dieses Fahrzeug im Drittland genutzt wird; hierbei han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.2 Abgrenzung kurzfristiger zur langfristigen Vermietung

Rz. 205 Nicht erst seit der Neufassung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zum 30.6.2013[1] kommt der Abgrenzung zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bei der Bestimmung des Leistungsorts erhebliche Bedeutung zu; durch die unionsrechtlich vorgegebene (Rz. 200) neue Regelung hat sich diese aber noch erhöht, weil der Leistungsort auch in ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 127 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Der Leistungsbezug durch juristische Personen, die sowohl nichtunternehmerisch als auch unternehmerisch tätig sind

Rz. 140 Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 1. HS 2. Alt. UStG gelten die S. 1 und 2 der Regelung zudem entsprechend bei sonstigen Leistungen an solche juristischen Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätig sind; dies – im Unterschied zu der im letzten Kapitel genannten Alternative - unabhängig von der Erteilung einer USt-IdNr. Auch diese Regelung ist nachtr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.5 Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zwischen Unternehmern

Rz. 187a Der besonderen Betrachtung bei den grundstücksbezogenen sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG bedürfen die Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, weil bei ihnen regelmäßig auch ein Zusammenhang mit einem Grundstück besteht. Wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinaus sind dabei gerade die Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 490 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck

Rz. 26 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], meinen aber inhaltlich dasselbe. Der wesentliche Zweck der Regelung besteht in der Festlegung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen im Inland, in ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 513 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 466 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.11 Zugang zu Erdgas- und Energienetzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 UStG)

Rz. 450 Für die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung und Verteilung über diese Netze und damit zusammenhängende Leistungen an im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" wird der Leistungsort nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 [1] dort bestimmt, wo der im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" seinen Wohnsitz hat. Durch das Jah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 193 AO

Rz. 7 Das Institut der Außenprüfung ist verfassungsgemäß. Die mit der Durchführung einer Außenprüfung für den Stpfl. verbundenen Belastungen sind im Interesse einer effektiven Wahrnehmung der den Finanzbehörden nach § 85 AO obliegenden Aufgabe grundsätzlich hinzunehmen.[1] Aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU folgt auch kein unmittelbar für die Mitgliedstaaten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht kommen im Hinblick auf den allein auf das Aufklärungsbedürfnis abstellenden § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO alle Stpfl. als Prüfungssubjekte in Betracht.[1] In der Praxis steht allerdings die Außenprüfung der in § 193 Abs. 1 AO genannten Unternehmer im Vordergrund, wie auch in der landläufigen Bezeichnung "Betriebsprüfung" und den auf diesen Personenkrei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.2 Diskriminierungsverbot gemäß Art. 45 Abs. 2 AEUV

In Art. 45 Abs. 2 AEUV findet sich das Verbot der Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (umgekehrt: ein Gebot zur Inländergleichbehandlung). Daher darf ein EU-Bürger, der in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit sucht oder eine Beschäftigung gefunden hat, nicht schlechter behandelt werden als Inländer in vergleichbarer Position. Dieser Grundsatz konkretisiert d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.1 Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß Art. 45 Abs. 3 AEUV

Art. 45 Abs. 3 AEUV gewährt als unmittelbar anwendbares Recht die Einreise und den Aufenthalt eines EU-Angehörigen zum Zwecke einer unselbstständigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat. Diese Rechte sind durch die Freizügigkeitsverordnung 1612/68/EWG vom 15.10.1968[1], die durch die Freizügigkeitsverordnung (EU) 492/2011 zum 16.6.2011 abgelöst wurde[2], und die Richtlinie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / V. Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto (Rz. 92)

Die Herabsetzung des Nennkapitals einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG für Tz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Gesellschaft neuer Rechtsform/"übernehmende" Gesellschaft

Tz. 20 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Anwendung des § 25 UmwStG auf den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen wird von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der Europäisierung des Tatbestands der Einbringung. Nach der bisherigen Rechtslage (s § 25 S 1 UmwStG idF vor SEStEG), die sich nur auf inl ...mehr