Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die in § 9 sowie in den §§ 1 und 4 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung bezeichneten Anlagen stehen mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 im Eigentum des Inhabers der Dienstbarkeit. Befinden sich die Anlagen mehrerer Inhaber von Dienstbarkeiten in einem begehbaren unterirdischen Kanal oder einer vergleichbaren Anlage (Leitungssammelkanal), so steht das Eigentum an dieser ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Anwartschaftsschutz

Rz. 26 Der Schutz des Auflassungsempfängers gegen Beeinträchtigungen seiner Rechtsstellung besteht nur während des Eintragungsverfahrens, ist nicht vom Anspruch abhängig, aber in keiner Stufe absolut (siehe Rdn 8, 13, 20).[53] Denn dieser Schutz setzt voraus, dass der Antrag zur Eintragung führt (§ 878 BGB), das Grundbuchamt sich an die Antragsreihenfolge hält (§ 17 GBO), de...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / cc) Abschlagszahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers

Rz. 172 Die Abschlagszahlungsbürgschaft sichert vom Besteller geleistete Abschlagszahlungen für solche Bauteile und Baustoffe, die noch nicht in sein Eigentum übergegangen sind (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B). Damit wird die Eigentumsverschaffung von Baustoffen und Bauteilen gesichert. Beim BGB-Bauvertrag bedarf es jeweils einer separaten Sicherungsabrede.mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 4. Lastenfreier Eigentumserwerb nach HGB

Rz. 79 Die Regelung des § 936 BGB, die nur den guten Glauben an das Nichtbestehen einer dinglichen Belastung schützt, wird durch § 366 Abs. 2 HGB erweitert. Gem. § 366 Abs. 2 HGB erlangt der Erwerber auch dann lastenfreies Eigentum, wenn er die Belastung zwar kennt, aber den Veräußerer gutgläubig für befugt hält, ohne Vorbehalt des Rechts über die Sache zu verfügen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Zur Feststellung des Eigentums an dem Grundstück hat das Grundbuchamt von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und die geeigneten Beweise zu erheben.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Betroffenes Recht

Rz. 13 1. Recht. Gemeint sind Eigentum,[17] Rechte an einem Grundstück und Rechte an Grundstücksrechten. Sie können auch nur berichtigenden oder vorläufigen Charakter haben, wie Verfügungsbeschränkungen, Vormerkungen und Widersprüche.[18] Auch zwischen mehreren Auflassungen sind nach § 17 GBO aufzulösende Kollisionen denkbar: Wird ein Grundstück mehrfach hintereinander aufgel...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Möglichkeit zur Ertragsteuerneutralität

Rz. 384 In Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften besteht in der Praxis Bedarf, dass Gesellschafter Wirtschaftsgüter, insbesondere Anlagevermögen steuerneutral auf die Gesellschaft übertragen. Hierzu sieht der Gesetzgeber bestimmte Möglichkeiten für steuerneutrale Übertragungen vor. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG regelt die Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgut...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.2 Kostenvergleich von selbst genutztem Wohneigentum/Mietwohnungen

Die Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum werden mit den angemessenen Kosten bei Mietwohnungen verglichen. Sie sind in vergleichbarer Höhe zu berücksichtigen. Dabei werden die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt anfallenden Aufwendungen für das Eigenheim mit der für ein Jahr höchstens als angemessenen anzuerkennenden Miete verglichen. Die tatsächliche Berücksic...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Einleitende Regelungen

Rz. 496 Ausgangspunkt der Vereinbarung muss eine eindeutige Bezeichnung der poolgebundenen Anteile der einzelnen Gesellschafter im Poolvertrag sein (ggf. als Präambel). Rz. 497 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.5: Eindeutige Bezeichnung der Geschäftsanteile Die Poolmitglieder: 1.) _________________________, 2.) _________________________, 3.) ________...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG)

Rz. 122 Handelt es sich bei der Joint Venture-Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft, können die Partner unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 UmwStG Vermögen zu Buchwerten einbringen. Die Gegenleistung muss zumindest z.T. in der Gewährung von neuen Anteilen an der Joint Venture-Gesellschaft bestehen. Gegenstand der Einbringung können Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Grundbuchamt kann von Amts wegen Ermittlungen darüber anstellen, ob das Eigentum oder ein eingetragenes Recht dem als Berechtigten Eingetragenen oder einem anderen zusteht, und die hierzu geeigneten Beweise erheben. Inwieweit § 35 anzuwenden ist, entscheidet das Grundbuchamt nach freiem Ermessen. (2) Der ermittelte Berechtigte gilt vom Zeitpunkt seiner Feststellung a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. "Unsichere" Anwartschaft des Auflassungsempfängers

Rz. 15 Der Auflassungsempfänger kann auf Grund Auflassung, Bewilligung und Antrag des Veräußerers (§§ 13, 19 GBO; siehe Rdn 3 Stufe 3) im Grundbuch eingetragen werden und das Eigentum am aufgelassenen Grundstück erwerben (§ 873 Abs. 1 BGB). Er ist aber nicht gegen eine Antragszurücknahme des Veräußerers (siehe § 13 GBO Rdn 66 ff.) und auch nicht gegen Beeinträchtigungen der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gliederung der Eintragungen

Rz. 2 In der folgenden Darstellung sind die Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs wie folgt gegliedert und dargestellt:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Grundsatz

Rz. 1 Hat ein Aufgebotsverfahren nicht stattgefunden, muss vor der Anlegung in jedem Fall zunächst eine öffentliche Bekanntmachung ergehen. Sie ist auch dann nicht entbehrlich, wenn das Eigentum (z.B. im Fall des § 3 Abs. 2 GBO) offenkundig ist.[1]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

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§ 26 Kartellrecht / cc) Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen

Rz. 51 Eine Freistellung für sog. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen enthält die VO 2023/1066 vom 1.6.2023 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Nachfolgeregelung zur VO 1217/2010). Hiernach sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen freigestellt,die folgendes regeln:[117]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Eintragung

Rz. 2 Wird die endgültige Eintragung in einer anderen Spalte eingetragen als die Vormerkung oder der Widerspruch, so wird die Vormerkung oder der Widerspruch über die ganze Breite der Spalte geschrieben. Dies gilt insbes. für die Auflassungsvormerkung. Wird das zu schützende Recht in derselben Spalte wie die Vormerkung oder der Widerspruch eingetragen, so werden diese nur au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sondervorschriften für den Nachweis der Verfügungsberechtigung

Rz. 9 In Abs. 1 Nr. 6 finden sich Regeln über den Nachweis (besser: Nichtnachweis) der Verfügungs-(Bewilligungs-)berechtigung bezüglich beschränkter dinglicher Rechte, die für bestimmte Rechtsinhaber eingetragen sind. Die Regelung ist also nicht anwendbar für Verfügungen über das Eigentum. Sie ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2030.[2] Rz. 10 Der Kern der Regelung in Nr. ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / I. Lieferpflicht des Verkäufers

Rz. 77 Die Verpflichtung des Verkäufers, die verkaufte Ware vertragsgemäß zu liefern, steht für den Käufer im Vordergrund. Sofern die Parteien keine abweichenden Abreden getroffen haben und keine nach Art. 9 CISG maßgeblichen Gebräuche oder Gepflogenheiten einzubeziehen sind, bestimmen sich die Modalitäten der Lieferung nach den Art. 31 ff. CISG. Rz. 78 Unter der "Lieferung" ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz

Rz. 40 Der Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz ist wie der originäre vom rechtsgeschäftlichen Erwerb zu unterscheiden. Er tritt außerhalb des Grundbuchs ohne Auflassung ein,[82] z.B. durch:mehr

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zfs 01/2024, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Klage ist jedoch unbegründet … 2. Bei der Prüfung eines schlüssigen Anspruchs der Klagepartei mit hinreichenden Erfolgsaussichten ist es der Bekl. aus Rechtsgründen nicht verwehrt, sich auf andere Ablehnungsgründe, als die in der Deckungsablehnung vom 19.4.2021 angeführten zu berufen. Gleichzeitig ist die Kammer damit gehalten, den behaupteten Schadensersatzanspruch u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.3 Instandhaltung/Reparatur

Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur können ebenfalls berücksichtigt werden. Dabei werden die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt anfallenden Kosten mit den bei Mietwohnungen angemessenen Kosten verglichen und bis zu dieser Grenze als Zuschuss übernommen. Sind darüber hinaus Aufwendungen unabdingbar erforderlich, können sie darlehensweise übernommen werden. Für ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Abgrenzung zum Schrumpfungsmodell

Rz. 111 Es kann jedoch noch weitgehender vereinbart werden, dass alle Investitionen durch die Betriebsgesellschaft getragen werden und in deren Eigentum übergehen. Hierdurch werden durch Zeitablauf von der Besitzgesellschaft nur noch Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verpachtet, nicht mehr aber ein Betrieb im Ganzen. Dies hat jedoch zur Folge, dass bei Beendigung der Betr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Genossenschaften

Rz. 31 Auflassung erforderlich bei: Grundstückseinbringung in Kapitalgesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter, auch wenn das Grundstück bisher in deren (Mit-)Eigentum oder Gesamthandseigentum gestanden hat;[56] Einbringung des Eigentums (nicht: aller Gesellschaftsanteile!) einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, auch wenn gleiche Gesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bsp für steuerbefreite Leistungen

Rn. 265 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind daher: die Entschädigungen für Schäden am Eigentum und am Vermögen nach §§ 142, 146 BEG (BFH BStBl II 1978, 267); die Entschädigungsleistungen nach § 38ff BEG (vgl FM NW BStBl II 1955, 110); der Härteausgleich durch Beihilfen zum Lebensunterhalt zur Durchführung eines Heilverfahrens, zum Existenzaufbau und zur Berufsausbildung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Bekanntmachung

Rz. 5 Die Regeln dafür ergeben sich aus § 121 GBO:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Grundlagen

Rz. 352 Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst zum einen Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehören, als auch zum Sonderbetriebsvermögen, welches einem Mitunternehmer steuerlich zuzurechnen ist und dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dient. Im Gegensatz zum Handelsrecht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Ungeborene Person (Nasciturus)

Rz. 57 Der Nasciturus kann das Eigentum an einem Grundstück wegen der Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung (§ 925 Abs. 2 BGB) nicht erwerben.[123] Ein Erbbaurecht kann dagegen für die ungeborene Person, vertreten durch dessen Eltern oder einen Pfleger, bestellt werden, wobei das Recht dann erst mit Vollendung der Geburt des Nasciturus entsteht (§ 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG).mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Rechtsgeschäftliche Übertragung von Vermögensgegenständen im Rahmen einer Einbringung

Rz. 492 Die Übertragung von Vermögensgegenständen auf die aufnehmende Kapital- oder Personengesellschaft erfolgt i.R.d. Einzelrechtsnachfolge. Das Eigentum an jedem Vermögensgegenstand muss daher einzeln und nach den jeweiligen spezifischen gesetzlichen Regelungen übertragen werden. Dies bedeutet, dass bewegliche Sachen gem. §§ 929 ff. BGB übertragen werden. Die Eigentumsüber...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Verlässlichkeit von Unternehmensinformationen durch öffentliche Präventivkontrolle

Rz. 2339 Die DRL II verpflichtet die Mitgliedstaaten gem. Art. 10 GesRRL-E auf einen Mindeststandard für eine obligatorische Präventivkontrolle, die zwingend durch Gerichte, Behörden und/oder Notare als öffentliche Kontrollautoritäten durchzuführen ist. Insoweit ergänzt die DRL II die erste Digitalisierungsrichtlinie, indem sie den in Art. 13g Abs. 3 GesRRL bereits derzeit v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Überblick

Rz. 1 Der Nacherbenvermerk soll im Sinne des § 892 Abs. 1 S. 2 BGB die Rechte des Nacherben dokumentieren, die die Verfügungsrechte des Vorerben über das zum Nachlass gehörende Grundstückseigentum oder Grundstücksrechte beschränken. Die Eintragung allein des Vorerben (als Erben) im Grundbuch gäbe die Rechtslage nur unvollständig wieder. Der Nacherbenvermerk schützt die aus d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Erfordernis notarieller Beurkundung

Rz. 129 Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB) ist notwendig, wenn die Verpflichtung gerichtet ist auf Einräumung, Erwerb oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 3 WEG);[590] Übertragung des ganzen WE-Rechtes oder eines Bruchteilsanteils;[591] Übertragung eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum und Übertragung des Sondereigentums an einem Raum ohne Änderung des Miteig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung der Vormerkung

Rz. 2 Im Einzelnen sind nach § 12 GBV zu unterscheiden: Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum am Grundstück beziehen, sind in Abt. II, Spalten 1–3 (Abs. 1 Buchst. a) einzutragen. Hier sind auch die Widersprüche gegen unrichtige Vereinigungen und Zuschreibungen zu vermerken. Rz. 3 Vormerkungen auf Einräumung (Abs. 1 Buchst. b):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastungsgegenstand

Rz. 241 Die Reallast kann an einem Grundstück, einem grundstücksgleichen Recht und auch an einem Wohnungs- oder Teileigentumsrecht bestellt werden. Ein ideeller Bruchteil ist belastbar, sofern er im Eigentum eines Miteigentümers steht (§ 1106 BGB).[868] Dies gilt auch für Miteigentumsanteile am Wohnungseigentum. Bei der Belastung eines realen Grundstücksteiles ist das Grundst...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) § 3 Nr 70 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2591 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, falls (kumulativ) Grund und Boden und Gebäude am 01.01.2007 mindestens 5 Jahre zum AV (s R 6.1 EStR 2012) des inländischen BV des StPfl gehören (vgl mit § 6b Abs 4 Nr 2 EStG: 6 Jahre; Bron, Beilage BB-Special 7/2007, 27 hält die Frist f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt Art. 234 § 4a EGBGB, der die Überleitung des gemeinschaftlichen Eigentums von Ehegatten der ehelichen Vermögensgemeinschaft nach dem Familienrecht des in der ehemaligen DDR geltenden Familiengesetzbuches regelt. Diese Vorschrift war erforderlich, weil sich die sog. Optionslösung des Art. 234 § 4 EGBGB als nicht praktikabel erwiesen hatte, insbes. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Allgemeines

Rz. 231 Das Güterstatut regelt die Wirkungen des maßgeblichen Güterstandes, insbesondere, welche Gütermassen zu unterscheiden sind und wie diese im Einzelnen ausgestaltet sind, z.B. Gesamt-, Vorbehalts-, Sonder-, Gemeinschafts- oder Eigengut. Das Güterstatut entscheidet damit auch, welche Art Beteiligung bei gemeinschaftlich gehaltenen Gegenständen vorliegt. Das Gleiche gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Nutzung meint nicht Übereignung

Rn. 1676 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG befreit nur die Nutzung der Geräte von der ESt, mithin nicht (glA OFD Bln vom 12.06.2001, DB 2001, 1908; Trinks/Heine, NWB 33/2015, 2433) die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung des Eigentums am Gerät auf den ArbN. S dazu aber die Pauschalierungsmöglichkeit der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG (Nacke, NWB 21/201...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Bestimmung des Gläubigers und des Bewilligungsberechtigten

Rz. 35 Soweit bei eingetragenen Grundpfandrechten der Gläubiger nicht mehr bekannt ist oder nicht ermittelt werden kann, bestimmt zum einen Art. 231 § 10 EGBGB die treuhändige Gläubigerschaft des Bundes.[88] Gegenüber dem Grundbuchamt ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau bewilligungsbefugt (Art. 231 § 10 Abs. 3 EGBGB).[89] Zusätzlich bestimmt § 113 Nr. 6 GBV umfangreiche B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundstrukturen des Wohnungseigentums

Rz. 15 Das WEG fügt sich seiner Struktur nach folgenden Überlegungen in das Sachen-, Schuld- und Grundbuchrecht ein:[36]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Verträge zugunsten Dritter

Rz. 58 Die Auflassung zugunsten eines Dritten (d.h. zwischen A und B in der Weise, dass C ohne seine Mitwirkung durch Eintragung im Grundbuch Eigentum erwirbt) ist unabhängig von der Frage, ob dingliche Verträge zugunsten Dritter anzuerkennen sind, in jedem Fall gem. § 925 Abs. 2 BGB unwirksam.[124] Ein dinglicher Vertrag zugunsten eines Dritten analog § 328 BGB ist generell...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 1 Ehewohnung

OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.7.2023 – 18 UF 97/22 1. Bei der Bemessung der Nutzungsvergütung gemäß § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB sind im Rahmen der Billigkeitsprüfung alle Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Billigkeitsabwägung ist nicht nach streng rechnerischen Maßstäben vorzunehmen, sondern es ist eine wertende Betrachtung und Gewichtung der einzelnen Umstände geboten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundbuchgrundstück als Basis

Rz. 8 Das materielle Grundstücksrecht betrifft das Grundstück im Rechtssinne, das im Bestandverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragen ist. Dieses "Grundbuchgrundstück" ist nicht notwendig identisch mit dem katastertechnischen Flurstück und erst recht nicht mit dem Grundstück im Sinne des täglichen Sprachgebrauchs, dessen Grenzen sich nach de...mehr