Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen gegen Eigentümer... / 3 Eigenmächtige bauliche Veränderungen

Im Fall der Vornahme eigenmächtiger baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums eines Wohnungseigentümers steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein entsprechender Beseitigungsanspruch zu. Sind einzelne Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung konkret in ihrem Sondereigentum beeinträchtigt, haben auch sie einen entsprechenden Beseitigungsanspruch. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Unter Benutzungszwang wird hier eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Einrichtung des Gemeinschaftseigentums verstanden. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Anschluss- und Benutzungszwang im öffentlichen Recht aufgrund eines Gesetzes oder einer kommunalrechtlichen Satzung. Demgegenüber ergibt sich der zivilrechtliche Benutzungszwang aus ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.2.1 Horizontaler Verlustausgleich

Beim horizontalen (internen) Verlustausgleich werden Verluste mit Gewinnen derselben Einkunftsart grundsätzlich unbegrenzt verrechnet. Praxis-Beispiel Steuerpflichtiger als Eigentümer mehrerer Immobilien Der Steuerpflichtige erzielt mit seinem vermieteten Haus (8 Wohnungen) in München einen Überschuss aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG i. H. v. 15.000 EUR. Mit einem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann ist das Unternehmen ei... / a) "Übliches Auftreten" nicht opportun

Feststellungen des FG zum speziellen Marktumfeld ...: Mit Blick auf die Feststellungen des FA wies das FG auf die Besonderheiten des Marktes für die Fahrzeuge hin, um die es ging (s. auch oben III.2.). Das, zumindest nach Ansicht des FA, erforderliche Auftreten "eines Händlers" – d.h. mit Geschäftslokal, Werbeplakaten, Zeitungsanzeigen etc. – sei in diesem Marktsegment nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / 2.3 Treppenhaus

Ähnlich gelagerte Probleme ergaben sich im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlichen Treppenhaus zwischen 2 Eigentümergemeinschaften, die sich um die Verteilung der hierbei anfallenden Kosten stritten. Beide Häuser waren durch ein gemeinsames Treppenhaus verbunden, von dem aus ein Zugang zu den Dachgeschosswohnungen bestand. Die Holztreppe in dem Treppenhaus war jeweils zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / 1.1 Anschluss- und Benutzungszwang im öffentlichen Recht

Die Grundlage eines solchen Anschluss- und Benutzungszwangs ergibt sich regelmäßig aus einer gesetzlichen Grundlage im Kommunal- bzw. Gemeinderecht. Aufgrund einer solchen Regelung werden die Gemeinden ermächtigt, mit der jeweiligen Gemeindeordnung den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung, der Straßenrei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 8 Ausgliederung der Rechtsberatung auf ein externes Unternehmen

Rz. 13 Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 2 Satz 2 ist, dass die zum Zwecke der Rechtsberatung und Prozessführung gegründete juristische Person wirtschaftlich gesehen ein 100 %-iges Tochterunternehmen der Vereinigung ist; die Vereinigung (also der DGB) soll sich nicht dritter Unternehmungen bedienen können, die wirtschaftlich gesehen der Vereinigung nicht zuzurechnen s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 9 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 15 Die Rechtsbehelfsbelehrung muss auf die Besonderheiten des § 166 hinweisen. Der fehlende Hinweis darauf, dass seit der Änderung des § 166 Abs. 2 auch Angestellte juristischer Personen, die im wirtschaftlichen Eigentum von Gewerkschaften oder anderen Organisationen stehen, als Prozessbevollmächtigte vor dem BSG zugelassen sind, macht die Rechtsmittelbelehrung nicht unr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Duldungspflichten des Wohnu... / 1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. In erster Linie erfasst ist insoweit die Pflicht, Erhaltungs- und andere Baumaßnahmen zu dulden, die durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. In die Duldungspflicht sind aber auch alle Einwirkungen mit einbezogen, die einer Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.3 Eigentümer

Der neue Eigentümer kann mangels Nutzungsbefugnis und damit ausgeschlossener Einkunftserzielung weder Werbungskosten noch Abschreibungen geltend machen. Ein Kostenabzug ist grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt vorweggenommener Werbungskosten selbst dann ausgeschlossen, wenn aufgrund des hohen Alters des Nießbrauchers in absehbarer Zeit mit dem Übergang der Nutzungsbefu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.2 Eigentümer

Der Eigentümer erzielt – wie beim Zuwendungsnießbrauch – nur dann steuerpflichtige Einnahmen, wenn die Rechtsbestellung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Insoweit ist er dann auch zum Werbungskostenabzug berechtigt.[1] Nutzt der Berechtigte eine ihm unentgeltlich überlassene Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition, darf der Eigentümer nach Auffassung der Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 1.3 Wirtschaftliches Eigentum

Der Nießbraucher ist zwar zur Nutzung der Sache berechtigt, wird hierdurch i. d. R. jedoch nicht zum wirtschaftlichen Eigentümer. Entsprechend hat der BFH entschieden, dass auch der Vorbehaltsnießbraucher, der das Grundstück bislang als Eigentümer und nach Grundstücksübertragung als Nießbraucher nutzt, nicht allein deshalb schon wirtschaftlicher Eigentümer ist.[1] Dies gil...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs al...mehr

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Unterwegs befindliche (roll... / 1 Wem ist der Gegenstand bilanziell zuzurechnen?

Nach § 240 HGB und § 242 HGB müssen Kaufleute[1] ihre Vermögensgegenstände am Ende des Geschäftsjahrs in eine Bilanz aufnehmen. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn sie Eigentum am Gegenstand erworben haben. Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut so aus, dass der Eigentümer keine Gewalt über das Wirtschaftsgut hat, ist das Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.2 Vorbehaltsnießbrauch

Der bisherige Eigentümer einer Sache (insbesondere eines Grundstücks) oder Inhaber eines Rechts überträgt das Eigentum bzw. das Recht auf einen anderen, behält sich aber gegenüber dem neuen Eigentümer oder Rechtsinhaber ein teilweises oder gesamtes Nutzungsrecht vor. Zivilrechtlich räumt damit der neue Eigentümer dem alten meist einen Nießbrauch (oder ein Wohnrecht) ein. Der ...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1.2 Vorbehaltsnießbrauch

Überträgt der Steuerpflichtige seinen Betrieb unentgeltlich auf einen Abkömmling und behält er sich an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück ein Nießbrauchsrecht vor, das er durch Verpachtung an den Betriebsnachfolger ausübt, führt dies nicht zur Grundstücksentnahme. [1] Anders behandelt die Rechtsprechung dagegen die unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung (Teilungs... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vereinbarung gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, in der Regel Teilungserklärung genannt, erstellt, in der die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes beschrieben wird. In aller Regel enthält die Teilungserklärung als ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.6 Vorbehaltswohnrecht

Wird ein Grundstück entgeltlich gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts übertragen, darf der neue Eigentümer AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Die Finanzverwaltung verfährt in diesen Fällen wie folgt[2]: Die Einräumung des Wohnrechts stellt kein Entgelt für die Übertragung des Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Zum Zwecke der Erbschaftsteuer enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf sehr seltene Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich nicht im Betriebsvermögen befinden. So z. B., wenn der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern di...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.4 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs führen Zahlungen zur Rechtsablösung beim Eigentümer im Jahr der Zahlung zu negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sofern die Versteuerung des Entgelts für die Bestellung des Nießbrauchs auf mehrere Jahre verteilt wurde, ist der noch nicht versteuerte Restbetrag beim Eigentümer als Einnahme zu erfassen. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung (Teilungs... / 1 Teil A

Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes In Teil A (oder Teil I) der Teilungserklärung ist in der Regel die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes erfasst. Das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern? Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch Teilungserklärung bedarf nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1 Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des Zuwendungsnießbrauchs bestellt der Eigentümer des Grundstücks einem Dritten, z. B. einem nahen Angehörigen, ein Nießbrauchsrecht an seinem Grundstück. Die Rechtsbestellung kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. 1.1.1 Entgeltliche, teilentgeltliche und unentgeltliche Rechtsbestellung Eine entgeltliche Rechtsbestellung liegt vor, wenn der Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.1 Vorbehaltsnießbrauch

Erfolgt eine Ablösung im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe, führen einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs an den Vermögensübergeber beim Eigentümer zur Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage.[1] Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs können dagegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen sein[2] Hinweis Sonderausga...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Bei einem unentgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauch stellen Ablösungszahlungen grundsätzlich einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Zuwendungen dar.[1] Eine Ausnahme lässt die Finanzverwaltung lediglich dann zu, wenn der ablösende Eigentümer das Grundstück selbst bereits mit der Belastung des Nießbrauchs erworben hat. In diesem Fall führen die Einmalzahlungen in voller Hö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.1 Nutzender

Der das Grundstück durch Vermietung Nutzende hat die erzielten Einnahmen zu versteuern und kann die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dies gilt auch für ein eventuell an den Eigentümer gezahltes Entgelt.[1] Wichtig Vermieterstellung des Nutzungsberechtigten Bei bereits bestehenden Nutzungsverträgen ist zu beachten, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.4 Gestaltungsempfehlung

Der Vorbehaltsnießbrauch bietet gegenüber dem Zuwendungsnießbrauch den Vorteil, dass auch die Gebäudeabschreibung (vom Nießbraucher) als Werbungskosten abgezogen werden kann. Zumindest aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, den Nießbraucher zur Tragung der übrigen Grundstückskosten zu verpflichten, da dem Eigentümer obliegende Kosten steuerlich verloren gehen. Vorsicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 2 Bodenschatz als Gegenstand der AfS

AfS können nur bei solchen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, bei denen ein Verbrauch der Substanz eintritt. Das ist regelmäßig bei Bodenschätzen, allerdings nicht bei ausströmenden Wasser, der Fall.[1] Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.2 Nießbraucher

Dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.1 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Die Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an Wertpapieren, z. B. Aktien, wird vom BFH nicht anerkannt [1], die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung ab 1.1.1984 uneingeschränkt an. Es sind also die Erträgnisse weiterhin dem Wertpapierinhaber[2], nicht dem Nießbraucher, zuzurechnen, und zwar auch, wenn sie dem Nießbraucher zufließen. Auch die Bestellung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.4 Teilentgeltliche Rechtsbestellung

Bei teilentgeltlicher Rechtsbestellung gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend, wobei die Kosten entsprechend aufzuteilen sind.[1] Allerdings müsste hier, obwohl sich die Finanzverwaltung hierzu im Nießbrauchserlass nicht äußert, die Vereinfachungsregelung des § 21 Abs. 2 EStG zur Anwendung kommen, wonach von einer insgesamt entgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 2 Entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Wird der Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück". Dies bedingt zwingend die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.8 Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Ein Quotennießbrauch liegt vor, wenn dem Nießbraucher ein bestimmter Anteil, die Quote, an den Einkünften aus der Sache eingeräumt wird, z. B. 40 % der Erträge eines Grundstücks. Ein Bruchteilsnießbrauch ist die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Bruchteil, insbesondere des Grundstücks.[1] In solchen Fällen erzielen Nießbraucher und Eigentümer häufig nebeneinander Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung (Teilungs... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 1.4 Gestaltungsmissbrauch

Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann im Einzelfall auch gestaltungsmissbräuchlich sein.[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind ein zeitlich befristetes Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück bestellen, welches das Kind anschließend an seine Eltern zurückvermietet.[2] Umstritten ist, ob die Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung (Teilungs... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.1 Grundsätze

Der Vorbehaltsnießbrauch ist die in der Besteuerungspraxis wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsform. Es handelt sich i. d. R. um vorweggenommene Erbregelungen, im Rahmen derer sich der Übertragende ein Nießbrauchsrecht am übertragenen Grundstück vorbehält und damit weiterhin nutzungsberechtigt bleibt. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch erhält der Erwerber wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 1.1 Nießbrauch keine Gegenleistung

Wird ein bebautes Grundstück unentgeltlich übertragen und behält sich der Übergeber ein Nießbrauchsrecht am gesamten Grundstück vor, ist das vorbehaltene Nießbrauchsrecht keine Gegenleistung des Grundstückerwerbers. Wirtschaftlich gesehen bleibt die Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeit beim Übergeber, während der Übernehmer nur das belastete, um das Nutzungsrecht geminderte E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.3 Wann keine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen möglich ist

In folgenden Fällen ist die Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen ausgeschlossen: Die betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts beträgt weniger als 10 %. Kann der Nachweis einer zumindest 10 %igen betrieblichen Nutzung aufgrund zeitnah gefertigter Aufzeichnungen nicht erbracht werden, so kann das Wirtschaftsgut nicht dem gewillkür...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / d) Treuhandabreden

Bei einer treuhänderischen Gestaltung erhält der Treuhänder die Geschäftsanteile vom Treugeber übertragen und ist damit formell neuer Eigentümer. Mit dem schuldrechtlichen Treuhandvertrag werden regelmäßig besondere Pflichten des Treuhänders normiert; es können aber auch z.B. Stimmrechte des Treugebers vorgesehen werden. Der Treuhänder ist als Gesellschafter der Inhaber aller...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG

Ob ein Unternehmer den eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, ist bedeutungsgleich mit der einkommensteuerrechtlichen Frage, ob noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit und keine gewerblichen Einkünfte vorliegen. Die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ist i.d.R. erst überschritten, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte in einem Zeitraum von fünf Jahren ange...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2 Zivilrechtlicher Eigentümer

5.2.1 Alleineigentümer Rz. 75 Die AfA-Berechtigung setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut voraus. Von daher ist der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.1 Alleineigentümer

Rz. 75 Die AfA-Berechtigung setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut voraus. Von daher ist der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.3 AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rz. 120 Nutzt der frühere Eigentümer, der sich im Rahmen der Übertragung des Wirtschaftsguts den Nießbrauch an diesem Wirtschaftsgut vorbehalten hat, das übertragene Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften, ist er zur Vornahme der AfA auf dieses Wirtschaftsgut berechtigt, da er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des übertragenen Wirtschaftsguts getragen hat und es...mehr