Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.4 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Rz. 89 Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind nach IFRS 9 zunächst mit dem fair value anzusetzen. Die Aktivierung einer Forderung hat zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem das Unternehmen Vertragspartner geworden ist und hieraus ein Anspruch auf Empfang von liquiden Mitteln entstanden ist.[1] Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzieru...mehr

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Durchlauferhitzer / 2 Mietereigene Geräte

Die Parteien können vereinbaren, dass die Anschaffung von Warmwassergeräten Sache des Mieters sein soll. In diesem Fall steht es dem Mieter frei, einen Durchlauferhitzer zu erwerben. Ein vom Mieter beschafftes Gerät bleibt in dessen Eigentum mit der Folge, dass der Mieter den Durchlauferhitzer bei Beendigung des Mietverhältnisses mitnehmen kann.[1] Für die Wartung und die In...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.3 Sachanlagen (property, plant and equipment)

Rz. 74 Als Sachanlagen sind solche materiellen Vermögenswerte zu bezeichnen, die ein Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder zu Verwaltungszwecken besitzt. Zusätzlich müssen diese Vermögenswerte länger als eine Periode genutzt werden.[1] Bei der Frage des Ansatzes spielt das rechtliche Eigentum an dem Vermöge...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.2.1 Vermögenswert (asset)

Rz. 33 Nach den Rahmenkonzept besteht eine Ansatzpflicht für Vermögenswerte (assets), wenn es sich um eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende wirtschaftliche Ressource handelt, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt (CF 4.3) und die Ressource das Potenzial besitzt, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren (CF 4.4). In CF 4.4 wird die wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 161 Die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren müssen von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abgegrenzt werden. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, andererseits eine Vermutung für die S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 56 Bauzeitzinsen: Berechnete Bauzeitzinsen sind Entgelt für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige Kreditgewährung. Auch ein getrennter Ausweis von Bauleistungen und Bauzeitzinsen normiert keine gesonderte Vereinbarung i. S. d. Abschn. 3.11 Abs. 2 Nr. 1 UStAE. Entsprechend stellen Zinsen, die dem Käufer für die Befugnis der Inanspruchna...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Umsätze im Geschäft mit Forderungen

Rz. 96 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG befreit die Übertragung von Geldforderungen ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund. Die Befreiung gilt z. B. für die Übertragung von Kaufpreis-, Werklohn- und Darlehensansprüchen, von "abstrakten" Forderungen aus Wechseln, Schecks und anderen auf Zahlung von Geld gerichteten Orderpapieren. Bei nicht verbrieften Forderungen (sog. Buchforderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 2. Geplante Änderungen des BewG

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 16.11.2022 – II R 39/20, ErbStB 2023, 98 [Marfels], in § 158 Abs. 2 Sätze 3 und 4 BewG-E wird der Begriff eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft weiter präzisiert. In § 158 Abs. 2 Satz 3 BewG-E wird i.S.d. § 158 Abs. 1 Satz 2 BewG geregelt, dass die Überlassung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder von Teile...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Land- und Forstwirte

Rz. 2 Land- und Forstwirte i. S. d. AO sind solche Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[1] beziehen.[2] Hierzu zählen alle, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstige Nutzungsberechtigte bewirtschaften. Keine Land- und Forstwirte sind hingegen Gartenbau-, Saatzucht- und Bau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 7.1 Allgemeines

Rz. 52 Nach § 141 Abs. 3 S. 1 AO geht die Buchführungspflicht auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter übernimmt.[1] Einer besonderen (erneuten) Mitteilung an den Übernehmer bedarf es in diesen Fällen gem. § 141 Abs. 3 S. 2 AO nicht. Dieser Übergang der Buchführungspflicht folgt aus der Objektbezogenheit der Pflicht.[2] Die Fort...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erwerb von Waren

Rz. 6 Die Aufzeichnungspflicht besteht nur für Waren, die der Unternehmer im Rahmen seines Gewerbebetriebs erworben hat. Entscheidend ist insoweit die Zuführung der Ware aus der Sphäre einer anderen Person[1] in die Sphäre des Unternehmers, sodass dieser sie verarbeiten, verbrauchen oder veräußern kann.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob der Lieferer seinerseits Unternehmer o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.2 Benachrichtigung des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Finanzbehörde soll die betroffenen Personen nach § 99 Abs. 1 S. 2 AO angemessene Zeit vor der beabsichtigten Maßnahme benachrichtigen. Für einen schlichten Besichtigungstermin scheint eine Vorankündigung von zwei Wochen angemessen.[1] Hiervon ist nur im Ausnahmefall, nämlich bei sonst drohender Gefährdung oder Vereitelung des Beweiszwecks [2], abzusehen.[3] Dies is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.4 Inhalt

Rz. 16 Im Anbauverzeichnis ist nachzuweisen, mit welchen Fruchtarten die selbst bewirtschafteten Flächen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bestellt waren. Zu den selbst bewirtschafteten Flächen gehören alle tatsächlich genutzten Flächen, wobei der Charakter des Nutzungsrechts (Eigentum, Pacht, unentgeltliche Überlassung etc.) unerheblich ist.[1] Die Fruchtarten sind entspreche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Wirtschaftswert

Rz. 27 Bezugsgröße für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht von Land- und Forstwirten ist zudem ein Wirtschaftswert i. S. v. § 46 BewG von mehr als 25.000 EUR.[1] Gemäß § 141 Abs. 1 S. 3 AO sind alle vom Land- oder Forstwirt selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Flächen, ob sie vom Land- ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 1 Zivilrechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Rz. 1 Das Erbbaurecht ist ausweislich § 1 Abs. 1 ErbbauRG [1] das vererbliche und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Bauwerk in diesem Sinne werden zumeist Gebäude sein, es kommen jedoch auch andere Anlagen wie Keller oder Lagerhallen in Betracht.[2] Gem. § 1 Abs. 3 ErbbauRG ist dagegen die Beschränkung des Erbbaur...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.1.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 6 Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum am Grundstück verbleibt nach Bestellung des Erbbaurechts grundsätzlich beim Grundstückseigentümer und ist ihm damit steuerlich nach § 39 Abs. 1 AO zuzurechnen.[1] Es muss, sofern es bei ihm im Betriebsvermögen gehalten wird, bei ihm bilanziert werden. Die typischen Eigentümerrechte, wie Veräußerung des Grundstücks bzw. seine ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Zuwendung des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG)

Rz. 25 Gegenüber der Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[2] und der Neuregelung des § 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG mit Wirkung zum 1.1.2009 die Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendung des zu Wohnzwecken genutzten Familienheims unter Familienangehörigen erheblich ausgeweitet.[3] D...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Erbrechtliche Grundsätze

Rz. 2 Nach den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen ist der Erblasser nicht darauf beschränkt, im Wege einer testamentarischen Verfügung den Übergang seines Vermögens auf einen bzw. mehrere Erben für den Fall seines Todes anzuordnen. Nach § 2100 BGB hat der Erblasser zudem die Möglichkeit, bezogen auf sein Vermögen das zeitliche Aufeinanderfolgen verschiedener Erben anzuord...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.4 Behandlung von Erschließungskosten

Rz. 19 Erschließungskosten sind gem. § 134 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich vom Eigentümer des betreffenden Grundstücks zu zahlen. Von diesem Grundsatz macht § 134 Abs. 1 Satz 2 BauGB jedoch eine Ausnahme und bürdet diese Verpflichtung dem Erbbauberechtigten auf. Dies betrifft jedoch nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Erbbauberechtigten und der beitragsberechtigten Gemei...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.4 Ermittlung und Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach IFRS

Rz. 27 Gemäß IFRS sind die Anteile des assoziierten Unternehmens ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht (IAS 28.32), mittels Equity-Methode auszuweisen. Auch für Gemeinschaftsunternehmen ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens erfüllt sind. Dabei findet jeweils eine der deutschen...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.1.2 Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück

Rz. 8 Bezüglich der Rechtslage am Grundstück ist auf die Ausführungen unter Rz. 6 f. zu verweisen. Das auf dem Grundstück errichtete Gebäude geht nunmehr in das (zivilrechtliche und) wirtschaftliche Eigentum des Erbbauberechtigten über, da nach § 12 Abs. 1 ErbbauRG das auf dem Erbbaurechtsgrundstück errichtete Gebäude als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt. Die s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 36 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erweitert die Steuerfreiheit für die Zuwendung des Familienheims gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] auf entsprechende Zuwendungen von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft – es ist ausreichend, wenn dem überleben...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.2.2 Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück

Rz. 13 Hinsichtlich der Bilanzierung des Erbbaurechts gilt das Gleiche wie bei einem unbebauten Grundstück, vgl. auch Rz. 8. Rz. 14 Ferner ist nun zu beachten, dass das auf dem Erbbaugrundstück befindliche Gebäude gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts ist und damit in das zivilrechtliche Eigentum des Erbbauberechtigten übergeht, solange d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Kulturgüter (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 10 Der Erwerb bestimmter Kulturgüter, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG teilweise (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei gestellt (Buchst. b). Hintergrund der Steuerbefreiung ist die regelmäßig eingeschränkte Ertragskraft der entsprechenden Vermögensgegenstände einerseits und das öffentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwimmbad (WEMoG)

Zusammenfassung Verfügt die Wohnanlage über ein Schwimmbad, handelt es sich bei diesem regelmäßig um Gemeinschaftseigentum. Insoweit gelten keine Besonderheiten gegenüber anderen, für jeden Eigentümer zugänglichen Einrichtungen. Das Schwimmbad ist dem Sondereigentum zuzurechnen, wenn dies in der Teilungserklärung entsprechend bestimmt oder das Schwimmbad in Sondereigentumsrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 3 Verfallsregelung

Viele Eigentümergemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1] Regeln die Wohnungseigentümer etwa konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiode im Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schikaneverbot (WEMoG) / 2 Ausprägungen im Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentum kann jeder Eigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, soweit nicht das Gesetz oder die Rechte Dritter entgegenstehen.[1] Hierbei kann er aufgrund des Gebots zur Rücksichtnahme von seinem Eigentum nur insoweit Gebrauch machen, als hierdurch weder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer noch den anderen Wohnungseig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schikaneverbot (WEMoG) / 3.1 Rücksichtnahme gegenüber dem anderen Wohnungseigentümer

Der Wohnungseigentümer hat sich insgesamt rücksichtsvoll gegenüber den anderen Wohnungseigentümern zu verhalten. Dies bezieht sich auf sein eigenes konkretes Verhalten beim Gebrauch seines Eigentums. Hierzu gehört aber auch die Duldungspflicht bezüglich Maßnahmen anderer Eigentümer. Praxis-Beispiel Erhaltung, bauliche Veränderung Muss zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen o...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schikaneverbot (WEMoG) / 1 Allgemeiner Rechtsgrundsatz

Die Ausübung und Durchsetzung von Rechten ist neben den allgemeinen Gesetzen auch durch die Rechte Dritter und Treu und Glauben beschränkt. Hierbei handelt es sich um eine allen Rechten, Rechtslagen und Normen immanente Inhaltsbegrenzung. Die gegen diese Regel[1] verstoßende Rechtsausübung ist als Rechtsüberschreitung rechtsmissbräuchlich und unzulässig. Da sich dies je nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schikaneverbot (WEMoG) / 3.3 Rücksichtnahme gegenüber dem Verwalter

Außer dem Verwaltungsbeirat hat auch der einzelne Wohnungseigentümer jederzeit das Recht, sämtliche Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen einzusehen.[1] Den Wohnungseigentümern ist durchaus auch wiederholt Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren. Begrenzt ist dieses Einsichtsrecht wiederum lediglich durch das Schikaneverbot und das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.2 Vervielfachung der Freigrenze von 2.500 EUR

Wird der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgebende Wert von 2.500 EUR nicht überschritten, ist der betreffende Erwerb nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Fraglich ist jedoch, ob die Befreiungsvorschrift auch gilt, wenn mehrere Miteigentümer ein Grundstück an mehrere Erwerber veräußern. Grundsätzlich gilt: Werden durch ein Rechtsgeschäft mehrere Grundstücke übertragen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern bestehenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem störenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schikaneverbot (WEMoG) / 3.2 Rücksichtnahme gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Rücksichtnahme des einzelnen Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wirkt sich insbesondere beim Stimmverhalten in der Eigentümerversammlung aus. Grundsätzlich ist das Stimmrecht des Wohnungseigentümers Ausfluss seines Mitgliedschaftsrechts in der Wohnungseigentümergemeinschaft.[1] Es vermittelt ihm das Recht und die Möglichkeit, an der Gestaltung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseige... / 2 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtlich unauflösbar. Als Korrektiv muss also ein Mittel gefunden werden, um untragbare Zustände, die von einem Wohnungseigentümer ausgehen, beenden zu können. Als sog. ultima ratio – als letztes und äußerstes Mittel – steht der Gemeinschaft die Entziehung des Wohnungseigentums eines ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Entziehung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 6 Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft jedoch nicht als Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Sie können vielmehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.13 Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung beim Erwerbsgegenstand Teileigentum

Mit Erklärung vom 1.4.2021 hat das BMF ein weiteres aktuelles Urteil des BFH für allgemein anwendbar erklärt. In seinem Urteil v. 16.9.2020 nahm der BFH zur Frage Stellung, ob die Instandhaltungsrückstellung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist.[1] Die Revisionsklägerin begehrte die Minderung des vereinbarten Kaufpreises beim Erwerb von Teile...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Eigentümer

Rz. 921 Pflichtwidrigkeit besteht bei gleichzeitiger Vertretung von Fahrer und Eigentümer eines Fahrzeuges jedenfalls dann, wenn die Haftung unklar ist: Der Fahrzeugeigentümer kann aus der Überlassung des Fahrzeuges Ersatzansprüche (z.B. aus pVV des Leihvertrages) gegenüber dem Fahrer haben.mehr

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§ 5 Verjährung / (1) Herausgabeansprüche des Eigentümers

Rz. 200 Gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB (§ 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. in der bis 30.6.2013 geltenden Fassung) verjähren Herausgabeansprüche (nicht jedoch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche,[147] vgl. § 199 Abs. 5 BGB) aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten in 30 Jahren.mehr