Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.8 Teilbetriebe kraft Fiktion

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges Gem § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt die 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges des BV als Teilbetrieb. Diese Fiktion ist auf § 20 Abs 1 UmwStG nicht übertragbar. Denn § 21 UmwStG enthält einen eigenen Sacheinlagetatbestand (Anteilstausch) für die Einbringung einer derartigen Betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen Tz. 324 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertragstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Verei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Bilanzierung der erhaltenen Anteile

Tz. 299a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für die Frage, ob die erhaltenen Anteile zum PV oder BV des Einbringenden gehören, gelten die allg Grundsätze. Die aus der Einbringung erhaltenen (neuen) Anteile an der Übernehmerin werden zB originär im BV erworben, wenn Einbringende eine Kap-Ges ist, oder wenn eine Pers-Ges einen Teilbetrieb ausgliedert. Bringt hingegen eine Pers-Ges ihr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.1 Begriff und handelsrechtliche Beurteilung

2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008 Tz. 180 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 158a) umgeht. Hier entsteht zunächst eine Kap-Ges d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 155 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als sog "übernehmende Gesellschaft" für eine Sacheinlage nach dem Sechsten Teil des UmwStG kommt (nur) eine "Kap-Ges" oder eine "Gen" in Frage (s § 20 Abs 1 UmwStG). Die Begriffe "Kap-Ges" und "Gen" werden im Ges nicht erläuert. Auch wird nicht danach differenziert, ob die "Kap-Ges" und "Gen" im Inl oder Ausl ansässig ist und, ob es sich um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Grundsätze der Bewertung

Tz. 208 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Ist eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG gegeben, gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs des § 20 UmwStG (s § 20 Abs 1 2. Satzteil UmwStG). § 20 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG: ((Anführungen prüfen))▪▪›Die … Gesellschaft hat … anzusetzen). Dies gilt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.1 Teilbetriebsbegriff

Tz. 74 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die in § 20 Abs 1 UmwStG genannte Sachgesamtheit "Teilbetrieb" ist nicht auf Teilbetriebe in gew Unternehmen beschr. Bei freiberuflichen und l + f Betrieben gibt es ein gleichrangiges Bedürfnis nach Umstrukturierung von mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbereichen wie dies auch bei gew Betrieben der Fall ist. Weder aus dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Rückbezugszeitraum

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als "Rückbezugszeitraum" oder "Rückwirkungszeitraum" wird der Zeitabschnitt vom rückbezogenen stlichen Einbringungsstichtag bis zur zivilrechtlichen Übertragung des Eigentums an den WG des Sacheinlagegenstands verstanden (geht das wirtsch Eigentum früher über, ist dieses maßgeblich, s Tz 301). Erfolgt die Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG du...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 54 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46). Zusammenfassend ergibt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Nachträgliche Wertaufstockung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

Tz. 230d Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Seit Novellierung der Einbringungsvorschriften der §§ 20ff UmwStG durch das SEStEG führt die Veräußerung der aus der Sacheinlage erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft durch den Einbringenden innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab der Einbringung (auch) zu Auswirkungen bei der Einkommensermittlung der Übernehmerin hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.3 Altanteile stammen nicht aus einer Sacheinlage – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 151 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Wird bei einer Kap-Ges, die durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG entstanden ist, eine Kap-Erhöhung gegen Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG zu Bw oder Zwischenwerten beschlossen, gehen stille Reserven von den jungen Anteilen auf die Altanteile über, wenn die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.4 Zeitliche Anwendung

Tz. 292i Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 ist im Einklang mit dem Inkrafttreten des § 2 Abs 4 UmwStG idF des JStG 2009 in § 27 Abs 9 UmwStG idF des JStG 2009 geregelt (dazu s § 2 UmwStG Tz 129: zum Verlustuntergang führender Beteiligungserwerb oder anderes Ereignis nach dem 28.11.2008). Im Einzelnen s § 27 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Weitere Leistungen des Einbringenden neben der Sacheinlage

Tz. 298 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Trägt der Einbringende Kosten der Einbringung, die nach dem Veranlassungsprinzip der übernehmenden Gesellschaft zuzuordnen sind (s Tz 252, zB Gründungskosten der Übernehmerin), können diese nicht sofort abgezogen werden Es handelt sich um zusätzliche AK der durch die Sacheinlage erhaltenen Anteile (ebenso s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.4 Rückwirkende Anwendung des § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG und steuerliche Folgen

Tz. 184 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Neuregelungen zur verdeckten Sacheinlage gem § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG (ggf iVm § 56 Abs 2 GmbHG, dazu s Tz 181) sind gem § 3 Abs 4 EGGmbHG auch für vor dem Inkrafttreten des MoMiG (01.11.2008) bewirkte Einlageleistungen anzuwenden. Für das Aktienrecht gibt es eine vergleichbare Regelung (s § 20 Abs 7 EGAktG idF des ARUG). Diese Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.9 Teilbetriebe im Aufbau

Tz. 106 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Voraussetzungen der Einbringung eines gew, freiberuflichen oder l + f Teilbetriebs iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann auch der "Teilbetrieb im Aufbau" erfüllen (glA s S/H/S, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn 85; s H/M, 4. Aufl, § 20 UmwStG Rn 113; s Herlinghaus, in R/H/vL, 2. Aufl, § 20 UmwStG Rn 69; s Nitzschke, in Blümich, § 20 UmwStG 2006 Rn 55; s Blum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Umwandlungen im Konzern (Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel) nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Tz. 51 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erfolgt eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG im Wege einer ab 01.01.2010 im Reg eingetragen hr-lichen Verschmelzung oder Spaltung im Konzern und kommt es dadurch zu einem Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Nr 3 S 1, Abs 2, Abs 2a, Abs 3 oder Abs 3a GrEStG (s u), wird die GrESt (unter bestimmten Voraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Blumers, Die Teilbetriebe des UmwStR, DB 2001, 722; Pickl/Schneck, Die Qualifikation der Vertriebsfunktion als Teilbetrieb nach dem UmwStR, DStR 2003, 1813; Kofmann, Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umw-Vorgängen, SteuerStud 2007, 219; Blumers, Europäische Umw mit Teilbetrieben, BB 2008, 2041; Weier, Der dt Teilbetrieb wird europäisch, DStR 2008, 1002; Goebel/Ungemach/Seidenfad, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Übernehmerin mit fortführungsgebundenem Verlustvortrag (§ 8d KStG)

Tz. 230a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Verfügt die übernehmende Gesellschaft über einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (s § 8d Abs 1 KStG), geht dieser unter, wenn das nach § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV mit dem Bw oder einem (beliebigen) Zwischenwert angesetzt wird (dh unterhalb des gW, s § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG, s § 8d KStG Tz 76 mit Bsp). Dies gilt nur dann nicht,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Antrag auf Auskunftserteilung: Keine verbindliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 15h Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird in einem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Fin-Beh gegenüber erklärt, dass eine Sacheinlage (zB) zum Bw erfolgen solle, so ist hierin kein Antrag iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG zu sehen, der in der Folge die übernehmende Gesellschaft entspr binden würde (weil ein solcher Antrag weder abänderbar wäre noch zurückgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Im Sacheinlagegegenstand enthaltene einbringungsgeborene Anteile aus einer "Alteinbringung"

Tz. 145 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören zum BV des nach § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils auch Anteile an Kap-Ges, rechnen diese Anteile grds als unselbständiger Bestandteil zum Sacheinlagegegenstand (s Tz 30ff). Dies gilt auch, wenn die Beteiligungen aus einer vorangegangenen Einbringung gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG idF vor dem SEStEG unterhalb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 232 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch die Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich im Zeitpunkt des stlichen Übertragungsstichtags – unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts gem § 20 Abs 2 UmwStG – ein Gewinn bei der Übernehmerin ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist zB durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten möglich ("Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns

Tz. 258 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. Der Einbringungsgewinn ist bei der ESt der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Betriebe mit Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gehört ein MU-Anteil zum Vermögen des eingebrachten Betriebs der natürlichen Pers (s Tz 24–27), einer Kö (s Tz 28–29) oder einer Pers-Ges (s Tz 39) und wird der Betrieb im Ganzen inkl der Beteiligung an der MU-Schaft in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, sind – unabhängig von der Höhe der MU-Beteiligung – stets mehrere eigenständige Sacheinlagevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.1.2 Rechtslage ab Inkrafttreten (01.11.2008) der Neuregelungen des GmbHG durch das MoMiG

Tz. 181 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Regelungen zur verdeckten Sacheinlage und zur verdeckten Sach-Kap-Erhöhung sind für die GmbH durch Neufassung des § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG (bzw §§ 56 Abs 2 iVm 19 GmbHG) grundlegend geändert worden. Gleiches gilt für Sacheinlagen in eine AG (s § 27 Abs 3 AktG idF des ARUG). Der Begriff der verdeckten Sacheinlage ist nunmehr zwar in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.3 Rückgängigmachung der verschleierten Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung und Auswirkung auf § 20 UmwStG

Tz. 183 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In seinem Beschl hat der BGH (v 04.03.1996, DB 1996, 872, NJW 1996, 1473; bestätigt durch Urt des BGH v 07.07.2003, GmbHR 2003, 1051; ebenso s Heidenhain, GmbHR 2006, 455) eine Möglichkeit der Umwidmung einer verdeckten Sacheinlage in eine GmbH zu einer ordnungsgemäßen Sachgründung oder Sach-Kap-Erhöhung eröffnet (dies gilt nicht für die AG,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter als wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bewegliche WG sind funktional wes Betriebsgrundlagen, wenn sie für die Betriebsführung ein wirtsch Gewicht besitzen und nicht jederzeit ersetzbar sind. Hier kommen insbes WG des AV in Betracht, die für den Betriebsablauf unerlässlich sind, so dass ein Erwerber des Betriebs diesen nur mit ihrer Hilfe in der bisherigen Form fortführen könnte (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.2 Bilanzberichtigung

Tz. 214 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ändern sich die Buchansätze des eingebrachten BV nachträglich (zB auf Grund einer Bp wegen Nachaktivierung, anderer Abschr-Methoden oder anderer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) und hat die übernehmende Gesellschaft im Antrag auf Minderbewertung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Bw übernommen hat, ist die Bil der aufnehmend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Stundung

Tz. 263 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung der St auf einen Einbringungsgewinn enthalten weder § 20 UmwStG (anders noch die Vorgängerregelung, s § 20 Abs 6 UmwStG aF) noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten die allg Grundsätze des § 222 AO. Selbst in den Fällen, in denen wegen Wegfall oder Beschränkung des inl Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 3 KStG (idF des UntStFG) geht auf § 27 Abs 7 KStG idF des StSenkG zurück. Die Vorschrift regelt in ihren S 1–3 den spaltungsbedingten Vermögensübergang zwischen Kö und in ihrem S 4 den spaltungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges. Ebenso wie sein Abs 2 regelt auch der Abs 3 des § 29 KStG die stlichen Folgen sowo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.3 Abgabe der "steuerlichen Schlussbilanz" als Fristende

Tz. 211b Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Minderbewertung wird dem zuständigen FA gegenüber (spätestens) abgegeben, wenn eine stliche Schluss-Bil iSd §§ 8 Abs 1 KStG, 5 Abs 1 S 1 EStG (idR zusammen mit der St-Erklärung) der Übernehmerin für das Wj, in das der stliche Übertragungsstichtag fällt, vorgelegt wird. Zeitgleich mit Einreichung der stlichen Schluss-Bil kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.5 Mehrere Betriebe einer natürlichen Person

Tz. 35 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine natürliche Pers kann für Zwecke der ErtrSt einen einheitlichen (Gesamt-)Betrieb oder (zeitgleich) mehrere eigenständige Betriebe bei derselben Einkunftsart oder vd Einkunftsarten führen (Rückschluss aus § 6 Abs 5 S 1 EStG; ebenso s § 2 Abs 1 S 1 und 2 GewStG; ständige Rspr s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1989, 901 unter Nr 2); v 24...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.1 Grundsätze der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

Tz. 11 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nur wenn die Pers des Einbringenden die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG erfüllt, gelten § 1 Abs 3 UmwStG (s Einleitungssatz zu § 1 Abs 4 UmwStG) und folglich auch die Anwendungsberechtigung für die §§ 20, 21 und 25ff UmwStG (s Tz 9). In § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG sind zwei Pers-Kreise genannt. An den Pers-Kreis gem § 1 Abs 4 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Tz. 80 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Teilbetrieb in einem landwirtsch Gesamtbetrieb beurteilt sich grds nach denselben Grundsätzen wie auch der gew Teilbetrieb. Der Landwirt betätigt sich – wie der Gewerbetreibende – nachhaltig und mit Gewinnerzielung unter Einsatz der dafür erforderlichen Betriebsmittel. Grundlage der Einkünfteerzielung in der Landwirtschaft ist die Erzeugu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Umwandlungsfälle iSd § 1 UmwG

Tz. 10 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Kap-Herabsetzungsfiktion des § 29 Abs 1 KStG gilt grds für alle Umw-Fälle iSd § 1 UmwG, und zwar sowohl für Umw von Kö auf Kö als auch von Kö auf Pers-Ges, im Einzelnen: Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung). § 29 Abs 1 KStG gilt, um Verschiebungen des Sonderausweises zwischen Überträgerin und Übernehmerin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Werteverknüpfung mit dem Ansatz für das eingebrachte Betriebsvermögen (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 294 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Vermögen ansetzt (s § 20 Abs 2 UmwStG), gilt für den Einbringenden als AK der Gesellschaftsanteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG; Werteverknüpfung). Unmaßgeblich ist, ob durch den Zugang des BV bei der Übernehmerin ausschließlich Nominalkap oder auch zusätzlich eine Kap-Rücklage ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.6 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 153a Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Es stellt sich die Frage, ob im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten werden, sondern auch AK von den entreicherten Altanteilen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile übergehen. Dies wird von der hA – sowohl für GmbH-Anteile als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Tz. 49 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Auch immaterielle WG können (funktional) wes Betriebsgrundlage des Betriebs sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese WG bilanziert werden oder wegen § 5 Abs 2 EStG nicht aktiviert werden dürfen (zB s Urt des BFH v 16.12.2008, BStBl II 2010, 808 unter Rn 14; s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 113). Erworbene oder selbst gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9. Keine verschmelzungs- oder spaltungsbedingte Erhöhung des Einlagekontos über die in § 29 KStG genannten Fälle hinaus

Tz. 66 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Anders als bei einer Einbringung in eine Kap-Ges (dazu s § 27 KStG Tz 125) können sich in Verschmelzungs- und Spaltungsfällen bei der übernehmenden Kö Zugänge zum stlichen Einlagekonto ausschl durch eine fiktive Herabsetzung des NennKap (§ 29 Abs 1 KStG, dazu s Tz 11ff) und durch die in § 29 Abs 2 und 3 KStG geregelte Zusammenfassung (s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.2 Sonderbetriebsvermögen II

Tz. 130 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Sonder-BV II ist anzunehmen, wenn die dem MU gehörenden oder zuzurechnenden WG unmittelbar zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden (ständige Rspr s Urt des BFH v 10.11.1994, BStBl II 1995, 452; v 01.10.1996, BStBl II 1997, 530; v 15.10.1998, BStBl II 1999, 286; v 23.01.2000, BStBl II 2001, 825 und v 10.04.2015, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2011 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Keine Sacheinlage bei Umwandlung ohne neue Anteile

Tz. 176 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG liegt mangels Gewährung neuer Anteile bei einer Umwandlung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung (Auf- oder Abspaltung) nicht vor, wenn ein vollständiges Kap-Erhöhungsverbot nach §§ 54 Abs 1 S 1, 68 Abs 1 S 1 UmwG (ggf iVm § 125 UmwG) besteht (glA s S/H/S, 7. Aufl, § 20 UmwStG Rn 211, s R/H/vL, 2. Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sachei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sache...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Keß/Zillmer, Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei Umstrukturierungen – Teuer erkaufte Rechtssicherheit?, DStR 2008, 1466; Misera/Baum, Verbindliche Auskünfte im Besteuerungsverfahren, Ubg 2008, 221; Hendricks/Rogall/Schönfeld, Probleme der behördlichen Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umwandlungsfällen nach dem UmwStG, Ubg 2009, 197; Hage...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.11 Fiktive Rückzahlung der offenen Rücklagen bei Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 55 In Zeile 55 ist die Zwischensumme nach Abzug des Kapitalabgangs durch die Einbringung zu bilden. Vor Zeilen 55a–55e In den Zeilen 55a–55e werden die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und der Formwechsel einer Personengesellschaft, an der ein Betrieb gewerblicher Art oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beteiligt ist, in eine Kapitalgesellschaft dargestellt....mehr