Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.4 Antragsform

Rz. 141 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist auch entscheidend, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als "eingebracht" gilt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz

Rz. 149 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 24 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG)

3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG Rz. 147 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 148 einstweilen frei 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz Rz. 149 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Darauf konnte der Gesetzgeber verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In einer etwaigen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertungswahlrecht na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig dürfte sein, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG insoweit nicht zur Anwendung, als die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3 Steuerfolgen

Rz. 279 Soweit innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt eine Veräußerung der eingebrachten Anteile erfolgt oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II ermittelt sich in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Ant...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.3 Zahl der Einbringungsvorgänge

Rz. 68 Die Frage, ob ein oder mehrere Einbringungsvorgänge vorliegen, entscheidet u. a. darüber, ob ein etwaiges Bewertungswahlrecht nur einheitlich oder unterschiedlich ausgeübt werden kann. Die Zahl der Einbringungsvorgänge wird nach der hier vertretenen Auffassung von der Zahl der Sacheinlagegegenstände bestimmt. Rz. 69 Der Sacheinlagegegenstand ist immer der Gegenstand de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 46 Nach der Gesetzesbegründung soll die zu einem Betriebsvermögen gehörende 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG gelten.[1] Dementgegen hat der BFH entschieden, dass die zu einem Betriebsvermögen gehörende 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft keinen Teilbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG darstellt. Dies fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn, der bei natürlichen Personen grundsätzlich zu Einkünften nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führt. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.5 Gewerbesteuer

Rz. 172 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 173 einstweilen frei Rz. 174 Soweit der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, unterliegt er auch der GewSt. Rz. 175 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Einbringungsfolgegewinn

Rz. 237 Entsprechend § 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1 und 3 UmwStG kann die übernehmende Personengesellschaft eine ihren steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden, wenn sich ihr Gewinn infolge des Erlöschens von Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen ihr und dem Einbringenden bestanden haben, oder infolge der Auflösung von Rückstellungen erhöht. Ein Gewinn entste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Natürliche Person als Einbringender

Rz. 164 Es wird ebenfalls auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 165 – 168 einstweilen frei Rz. 169 Soweit der Einbringungsgewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, kommen die Vergünstigungen des § 16 Abs. 4 EStG und des § 34 Abs. 1 und 3 EStG nicht zur Anwendung, da diese das Vorliegen eines Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 133b Es wird verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 133c – 133d einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Für den Zwischenwertansatz gelten jedoch auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwStG entsprechend, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.3 "Überdimensionierte" sonstige Gegenleistung

Rz. 133f In Ausnahmefällen, in welchen der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung weit über dem Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens liegt, kann der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung noch über dem sich nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Wert liegen.[1] In diesen Ausnahmefällen ist das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 24 Abs. 2 S. 4 UmwStG mindestens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1 Einbringender

Rz. 11 An die Person des Einbringenden werden keine Bedingungen geknüpft. Damit kann Einbringender insbesondere jede natürliche oder juristische Person sein, unabhängig davon, ob diese unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bzw. in einem EU-/EWR- oder Drittstaat ansässig ist. Rz. 12 Ist eine Personengesellschaft Ausgangsrechtsträger[1], deren Betriebsvermögen übertragen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 114 Zwar spricht § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG im Gegensatz zu § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht ausdrücklich davon, dass das übernommene Betriebsvermögen "einheitlich" mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen ist. Jedoch ist dem wohl keine weitere Bedeutung beizumessen. Auch nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist für jeden einzelnen Einbringungsvorgang entweder einheitlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2 Ersatztatbestände

Rz. 278 Gem. § 24 Abs. 5 UmwStG kommt es auch dann zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II, wenn die übernehmende Personengesellschaft die eingebrachten Anteile durch einen Ersatztatbestand entsprechend § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 bis 5 UmwStG weiter überträgt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Wegfall eines Zinsvortrags

Rz. 283 Gem. § 4h EStG sind Zinsaufwendungen ggf. im Jahr ihres Anfalls steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Die nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen können ähnlich wie ein Verlust auf künftige Jahre vorgetragen werden. Dieser Zinsvortrag kann gem. § 24 Abs. 6 i. V. m. § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen. Entsprechendes gilt für e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 152 Der Wert, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 S. 1 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts gem. § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Personengesellschaft ist für den Einbringenden bindend. E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.2 Sonstige Gegenleistung

Rz. 77 Unschädlich für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung, z. B. in Form einer Gutschrift auf einem Darlehenskonto des Einbringenden[1], soweit der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr beträgt als 25 Prozent des Buchwerts des eingebrachten Betriebsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.2 Überschreiten der Wertobergrenze

Rz. 133e Die Möglichkeit zur Buchwertfortführung besteht nur, soweit die Wertobergrenze nicht überschritten wird. Bei einem Überschreiten der Wertobergrenze kommt es zwangsläufig zu einer anteiligen Aufdeckung der stillen Reserven. Nach der Gesetzesbegründung wird der die Wertobergrenze übersteigende gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen im Ergebnis als (schädliches) En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG)

Rz. 94 An dieser Stelle wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 95 – 100 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 186 Die entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 1 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (oder einem Zwischenwert) ansetzt. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 187 – 189 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.1 Allgemeines

Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind entsprechend § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Ausübung des Bewertungswahlrechts

Rz. 143 Das Bewertungswahlrecht wird durch den Ansatz in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft und die Einreichung der entsprechenden Steuererklärung beim FA ausgeübt. Hierbei ist unbeachtlich, wenn die Handelsbilanz aufgrund formeller Mängel, z. B. der fehlenden Feststellung durch die Gesellschafterversammlung, (noch) nicht wirksam ist.[1] Für die Feststel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Ansatz zum gemeinen Wert

Rz. 218 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 219 Soweit einzelne Wirtschaftsgüter lediglich in das Sonderbetriebsvermögen "überführt" werden, liegt weder eine Übertragung im Wege der Einzel- noch der Gesamtrechtsnachfolge vor. Da dieser bloßen "Überführung" die Fiktion eines Anschaffungsvorgangs gänzlich fremd ist, sollten auch für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Allgemeines

Rz. 151 Gem. § 24 Abs. 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft zählt dieser Wert grundsätzlich automatisch, d. h. ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung, auch als Anschaffungskost...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 31 Zum steuerlichen Betriebsvermögen der übertragenden Personengesellschaft kann neben dem Gesamthandsvermögen auch Sonderbetriebsvermögen I oder II gehören, welches, sofern es sich dabei um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt[1], in einem einheitlichen Vorgang mit auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden muss. Werden die Übertragungen in einem zeitlichen und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.2 Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter

Rz. 41 Im Rahmen sowohl des § 20 UmwStG [1] als auch des § 21 UmwStG [2] ist es zulässig, dem Einbringenden neben den neuen Anteilen auch andere Wirtschaftsgüter, z. B. die Einräumung einer Forderung gegenüber der übernehmenden Kapitalgesellschaft, zu gewähren. Rz. 42 Im Fall eines Formwechsels ist die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung neben der Gewährung neuer Anteile nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.1 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 39 § 20 UmwStG wie auch § 21 UmwStG setzen voraus, dass dem Einbringenden als Gegenleistung für den Einbringungsvorgang neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft gewährt werden. Ist Ausgangsrechtsträger – wie hier im Fall des Formwechsels – eine Personengesellschaft, die durch den Formwechsel für steuerliche Zwecke fiktiv "untergeht", sind unstreitig die Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Gesamthandsvermögen

Rz. 26 Beim Formwechsel einer gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten bzw. infizierten Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft stellt die Gesamtheit der Mitunternehmeranteile den Einbringungsgegenstand dar. Hierbei kommt es zur entsprechenden Anwendung des § 20 UmwStG. Einbringende sind grundsätzlich die Gesellschafter der Personengesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Anwendung der Fusionsrichtlinie

Rz. 50 Ungeachtet der Frage, ob § 20 oder § 21 UmwStG entsprechend anzuwenden ist, wird der Formwechsel auch einer ausländischen hybriden Personengesellschaft nicht von der Fusionsrichtlinie erfasst, da weder eine "Fusion" noch eine "Einbringung von Unternehmensteilen" noch ein "Austausch von Anteilen" i. S. d. Fusionsrichtlinie vorliegt. Daher kann sich ein Steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft

Rz. 62 Die Steuerfolgen (Zugehörigkeitsdauer zum Betriebsvermögen, Eintritt in die Rechtsstellung, AfA, spätere Erhöhung der Anschaffungskosten im Falle eines Einbringungsgewinns I oder II) auf der Ebene der formgewechselten Kapitalgesellschaft ergeben sich aus der entsprechenden Anwendung des § 23 UmwStG. Zu einer entsprechenden Anwendung der Regelung des § 23 Abs. 6 i. V. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.1 Art des Einbringungsvorgangs

Rz. 22 Die Einbringung i. S. d. §§ 20 bzw. 21 UmwStG setzt grundsätzlich die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums von einem Rechtsträger auf eine übernehmende Kapitalgesellschaft voraus. Nach h. M. ist (auch weiterhin) die Übertragung nur des wirtschaftlichen Eigentums ausreichend. Obwohl der Formwechsel zivilrechtlich lediglich einen Wechsel des Rechtskleids (ohne Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Der Achte Teil des UmwStG besteht lediglich aus § 25 UmwStG und befasst sich mit Fällen des Formwechsels bzw. vergleichbaren ausländischen Vorgängen der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft. § 25 UmwStG ist ebenfalls anwendbar auf den Übergang bestimmter Personengesellschaften (sog. optierende Gesellschaft[1]) zur Körper...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.6 Zwischenfazit

Rz. 251 Ein Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der umfassenden steuerlichen Privilegierung; ferner können Spenden oder Zustiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Gefahren resultieren aus Verstößen gegen die Satzung und der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die eine rückwirkende Vollbesteuerung für die letzten 10 Jahre bewirkt (§ 61 Abs. 3 AO). Die Einbringung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 156 Beim Vorbehalt eines Unternehmensnießbrauchs wird der Betrieb zwar auf den Nachfolger übertragen, der Alteigentümer bleibt aber weiterhin unternehmerisch tätig. Steuerrechtlich entstehen – ebenso wie beim Zuwendungsnießbrauch – zwei Gewerbebetriebe: Aktiver Betrieb des Nießbrauchers und ruhender Betrieb des Erwerbers. Der Alteigentümer als Nießbraucher erzielt weiter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragender und übernehmender Rechtsträger

Rz. 18 Übertragender Rechtsträger der Spaltung muss eine Körperschaft sein. Dies entspricht der Regelung bei § 15 UmwStG. [1] Rz. 19 Die übertragende Körperschaft kann im Inland oder im EU-Ausland ansässig sein, d. h. Sitz und Geschäftsleitung im Inland oder im EU-Ausland haben.[2] Für Umwandlungen, deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt, wurde § 1 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Die handelsrechtliche Auf- und Abspaltung (§ 123 Abs. 1 und 2 UmwG) als Tatbestand des § 16 UmwStG

Rz. 9 Die Anwendung von § 16 UmwStG setzt eine handelsrechtlich wirksame Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft nach § 123 Abs. 1 und 2 UmwG voraus. Dies folgt aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwStG, der auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verweist. Rz. 9a Während nach § 124 Abs. 1 UmwG i. V. m. § 3 Abs. 1 UmwG als übertragender Rechtsträger nahezu alle Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.7 Mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft (mehrere Sachverhalte)

Beinhaltet eine Antragsschrift mehrere voneinander abgrenzbare Sachverhalte und werden zu jedem Sachverhalt konkrete Rechtsfragen gestellt, handelt es sich um mehrere Anträge auf Erteilung der verbindlichen Auskunft, die in einem Schriftsatz zusammengefasst sind. Lt. FG München erfolgt eine mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft bei geplanter Übertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. § 106 bildet die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der vertrags- und zahnärztlichen Versorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verwirklicht sich in § 106 das dem SGB V immanente Prinzip gemeinsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.3 Übergangsbesteuerung bei Mitunternehmerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung

Veräußert ein Unternehmer, der seinen Gewinn bislang durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, seinen Betrieb, so muss er nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] übergehen. Die dabei – zur Vermeidung von Doppel- und Nichterfassungen von Erträgen und Aufwendungen – gebotenen Übergangskorrekturen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / Zusammenfassung

Begriff Nach Auflösung einer GbR, OHG[1] oder KG[2] findet prinzipiell die Liquidation statt.[3] Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der § 736 ff. BGB bzw. § 144 ff. HGB, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt.[4] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine "andere Art der Abwicklung" vereinbaren.[5] Eine "andere Art der Abwick...mehr