Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 662 Muster 11.42: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter Muster 11.42: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt (Nachlassinsolvenzverwalter) _________________________ Nachlassinsolvenzverfahren in der Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zulet...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Hemmungstatbestände

Rz. 247 Zur Hemmung der Verjährung führen gem. § 204 Abs. 1 BGB:mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB)

Rz. 120 Muster 13.25: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB) Muster 13.25: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, in seiner ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Außergewöhnliche Erhaltungskosten und außerordentliche Lasten

Rz. 104 Die außergewöhnlichen Erhaltungskosten sowie die außerordentlichen Lasten fallen dem Nachlass zur Last (§§ 2124 Abs. 2 S. 1, 2126 BGB). Unter außergewöhnlichen Erhaltungskosten sind vor allem Aufwendungen mit langfristig wertsteigernder Wirkung zu verstehen.[134] Außerordentliche Lasten werden dadurch charakterisiert, dass sie nur einmalig anfallen.[135] Rz. 105 Beis...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

Rz. 162 Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau ___...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Wegfall durch letztwillige Verfügung des Erblassers

Rz. 77 Einen lebzeitigen Wechsel der Person des Bezugsberechtigten kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich jederzeit vornehmen. Dann leistet die Versicherung an den neuen Bezugsberechtigten, die Frage einer Rückforderung stellt sich dann nicht. Eine Änderung der Bezugsberechtigung ist im Deckungsverhältnis zwingend dem Versicherer mitzuteilen. Es kann aber vorkommen, dass ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Grundsatz: Ehewirkungsstatut = Güterrechtsstatut

Rz. 107 Nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB unterliegen die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe grundsätzlich dem bei der Eheschließung für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebenden Recht.[71] Dieses Abstellen auf den Zeitpunkt der Eheschließung bewirkt eine Fixierung des Güterrechtsstatuts, so dass, selbst wenn sich das Ehewirkungsstatut ändert, das Güterrechtsstatut sich nicht ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 390 Die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht oder durch erhebliche Verschuldung des erbenden Abkömmlings gefährdet ist (vgl. Muster "Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht" § 17 Rdn 30). Die Beschränkung ist hierbei nicht nur auf den Pflichtteil bezogen, sie kann vielmehr auch den g...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Bezeichnung als "Ausstattung"

Rz. 106 Bei der Ausstattung handelt es sich um eine objektiv unentgeltliche Zuwendung. Nach dem Wortlaut des § 1624 Abs. 1 BGB ist eine Ausstattung immer dann Schenkung, soweit sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen der Eltern, entsprechende Maß übersteigt. Die Ausstattung dient sowohl der Existenzgründung als auch der Existenzsicherung des Abkömmling...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / II. Satzungsänderung als Sonderfall

Zu beachten ist, dass die Finanzverwaltung bei bestimmten Satzungsänderungen (z.B. einer Zweckänderung oder einer Erweiterung des Begünstigtenkreises bei einer reinen Familienstiftung auf Personen, die einer entfernteren StKl. angehören als die ursprünglichen Begünstigten) auch eine zulässige Zweckänderung dergestalt sanktioniert, dass sie darin die Beendigung der "bisherige...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Zuweisung nach Billigkeit

Rz. 87 Unter Berufung auf BGHZ 58, 146 hat der BGH in BGHZ 63, 348, 352 angenommen, die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft zwischen Ehegatten bei Scheidung der Ehe sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen, und der eine Ehegatte sei nach Treu und Glauben gegen angemessenen Ausgleich zur Übertragung seines Anteils an den anderen Ehegatten verpflichtet, wenn die Zwangsverst...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Nacherbenvermerk im Grundbuch und seine verfahrensmäßige Behandlung

Rz. 158 Der Nacherbenvermerk war gem. § 51 GBO bei der Eintragung des Vorerben als Eigentümer in Abt. II des Grundbuchs von Amts wegen einzutragen. Er ist kein Recht am Grundstück i.S.d. §§ 44, 45 ZVG und ist deshalb auch nicht in das geringste Gebot einzustellen. Der Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nac...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Sittenwidrigkeit einer Wiederverheiratungsklausel

Rz. 364 Eine Wiederverheiratungsklausel, die dem überlebenden Ehegatten für den Fall der Wiederverheiratung seinen erbschaftlichen Erwerb kompensationslos entzieht, ist sittenwidrig und damit nichtig.[431] Seit der Hohenzollern-Entscheidung des BVerfG[432] hat die Literatur die Frage aufgeworfen, ob Wiederverheiratungsklauseln in letztwilligen Verfügungen mit Art. 6 Abs. 1 GG...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Checkliste: Auskunfts-/Herausgabeklage bei Schenkungen des Vorerben an Dritte

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Nachlass als Verwaltungseinheit

Rz. 249 Der Testamentsvollstrecker ist zur Wahrnehmung seiner Befugnis und Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2205 BGB) häufig darauf angewiesen, Forderungen einzuziehen, Gegenstände zu veräußern und neue Gegenstände anzuschaffen. Diese Ersatzgegenstände fallen unmittelbar in den Nachlass, wenn der Testamentsvollstrecker gemäß dem Offenkundigkeitsprinzip...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Surrogation beim Erbschaftsbesitzer

Rz. 252 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Auseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 212 Neben der Aufstellung des Auseinandersetzungsplans durch den Testamentsvollstrecker besteht bei Einigung der Erben untereinander über die Auseinandersetzung des Nachlasses die Möglichkeit des Abschlusses eines Auseinandersetzungsvertrags (vgl. Muster Rdn 220) zwischen ihnen und dem Testamentsvollstrecker, welcher dann an die Stelle des Auseinandersetzungsplans tritt....mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Ersatznacherbenvermerk

Rz. 358 Auch der Ersatznacherbe hat ein Anwartschaftsrecht i.S.v. § 2108 Abs. 2 BGB, das bedingt ist durch den Wegfall des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls. Rz. 359 Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch einzutragen. Dieser hat die Übertragung ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Funktion und Nachweis

Rz. 53 Nach § 52 GBO erfolgt die Eintragung der Testamentsvollstreckung bei Eintragung des Erben im Grundbuch. Eine nur bedingt angeordnete Testamentsvollstreckung ist aber grundsätzlich erst nach Bedingungseintritt im Grundbuch eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zu vermerken.[134] Solange der Vermerk im Grundbuch eingetragen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb wegen § 2...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 447 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern (oder sonstige vertretungsberechtigte Personen wie bspw. Mitgesellschafter, Prokuristen und Testamentsvollstrecker) ihm gegenüber bei Ausübung der Vertretungsmacht begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Mi...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Checkliste: Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Schutz des vertragsmäßig Bedachten

Rz. 144 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so ist eine Beeinträchtigung gegeben. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht, ist umstritten. Es dürfte auf die nachteilige Veränderung der rechtlichen Position des vertr...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Kein Feststellungsinteresse bezüglich des Erbrechts vor dem Tod des Erblassers

Rz. 10 Das Erbrecht des BGB ist beherrscht von dem Grundsatz der Testierfreiheit (§ 2302 BGB). Dem gesetzlichen und auch dem durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Erben steht vor dem Erbfall keine rechtlich geschützte Anwartschaft zu.[16] Vielmehr hat der Erbe lediglich eine tatsächliche Aussicht auf Erwerb der Erbschaft. Mangels eines vor dem Tod des Erblassers zwisc...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Erbfolge in den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters

Rz. 52 Stirbt ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), so gelten dieselben Regeln wie für die OHG. Kraft des durch Richterrecht entwickelten Sondererbrechts treten mehrere Erben eines Komplementärs nicht in erbengemeinschaftlicher Gesamthand an seine Stelle, sondern ohne das Erfordernis einer Erbauseinandersetzung als Gesellschafter zu entsprechenden Anteilen ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Bezeichnung als "Schenkung"

Rz. 104 Man sollte sich davor hüten, vorschnell eine Übergabe als "Schenkung" zu bezeichnen. Zwar kann die Bezeichnung als solche grundsätzlich an den Wertverhältnissen nichts ändern. Jedoch kann in Grenz- und Zweifelsfällen u.U. allein die Bezeichnung Indizcharakter haben und möglicherweise die Einordnung des Rechtsgeschäfts entscheidend beeinflussen, so dass beispielsweise...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / f) Rücklagenbildung

Rz. 115 Eine steuerbegünstigte Stiftung kann auch im Rahmen des § 62 Abs. 1 und 2 AO davon absehen, ihre Mittel ganz oder teilweise für steuerbegünstigte Zwecke einzusetzen, und sie einer Rücklage zuführen. Das Gesetz nennt dabei verschiedene Arten zulässiger Rücklagenbildung:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Direkterwerb – kein Durchgangserwerb

Rz. 244 Die dingliche Surrogation sorgt dafür, dass die Rechtsinhaber des ursprünglichen Nachlassgegenstandes, also die Miterben, keine Schmälerung ihrer Rechtsposition erleiden. Die Miterben erhalten kraft Gesetzes eine gleichwertige Rechtsposition am Ersatzgegenstand und sind nicht auf die Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche angewiesen. Es findet also kein Durchgangse...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Schuldner des Vermächtnisanspruchs

Rz. 11 Schuldner = Beschwerter ist in der Regel der Erbe bzw. die Erbengesamtheit, § 2147 BGB. Das Vermächtnis ist Nachlassverbindlichkeit, § 1967 BGB, das bei einer Erbenmehrheit vor der Erbteilung zu erfüllen ist, § 2046 BGB. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) und tragen im Innenverhältnis die Vermächtnislast im ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rechtsstellung des Bedachten

Rz. 57 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirbt mit dem Abschluss des Erbvertrags – trotz eingetretener Bindung – weder einen künftigen Anspruch noch eine Anwartschaft, sondern nur eine "tatsächliche Aussicht" auf den Erwerb, die noch keinen Rechtsboden für die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgeben kann.[36] Der Erbvertrag ist kein Vertra...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Steuerliche Folgen

Rz. 102 Obwohl der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers kraft Gesetzes entsteht, erfasst die Erbschaftsteuer diesen Anspruch nur, wenn er tatsächlich geltend gemacht wird. Rz. 103 Ferner kommt es darauf an, wann der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Wird der Verzicht auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers erklärt und eine Abfindung vereinbart, liegt eine ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Rechtssurrogation

Rz. 234 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch Ansprüche nach § 985 BGB, bspw. bei der Rückabwicklung eines Nachlassauseinandersetzungsvertrages...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 216 Abwendungsbefugnis: Die gerichtliche Verwaltung dauert bis zum Nacherbfall. Sie ist jedoch aufzuheben, wenn die Sicherheitsleistung erbracht wird, § 2128 Abs. 2 i.V.m. § 1052 Abs. 3 BGB. Rz. 217 Grundbucheintragung: Um einen gutgläubigen Erwerb eines Dritten von dem nicht mehr verfügungsbefugten Vorerben zu verhindern (§§ 2129 Abs. 2, 892 Abs. 1 S. 2 BGB), ist die Ein...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / a) Übergang im Wege der Sondererbfolge

Rz. 45 Geht die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Erblassers auf alle oder einzelne Miterben über (einfache bzw. qualifizierte Nachfolgeklausel), so ist deren Eintritt von allen verbleibenden Gesellschaftern und den Erben des verstorbenen Gesellschafters unter Vorlage eines Erbnachweises anzumelden. Nach h.M. sind die Rechtsnachfolge durch Übertragung unter Lebenden un...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Belastungsobjekt

Rz. 248 Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ist möglich an einem Grundstück,[197] an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, § 1095 BGB, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht. Mehrere Grundstücke können nicht mit einem einheitlichen Vorkaufsrecht belastet werden, vielmehr sind Einzelrechte an jedem einzelnen Grundstück zu bestellen.[198]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Allgemeines

Rz. 230 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstanz wertmäßig zu erhalten und zur Erhaltung der Verwaltungseinheit und -zus...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 285 Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pfl...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / c) Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

Besonders problematisch ist die dritte Stufe des Modells, bei der die Reparaturkosten und die Wertminderung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um bis zu 30 % übersteigen (sog. 130 %-Grenze). Keine Besonderheiten ergeben sich allerdings bei fiktiver Schadensabrechnung. Hier gelten vielmehr die gleichen Grundsätze wie im 100 %-Bereich. Nutzt der Geschädigte das Fahrzeug ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / d) Bezeichnung als "Anstandsschenkung"

Rz. 108 Auch die Titulierung der Zuwendung als "Anstandsschenkung" bringt in der Sache nicht weiter. Ob eine solche vorliegt, beurteilt sich immer nach materiellem Recht. Nur dann ist auch ein Widerruf der Schenkung bei Verarmung des Schenkers gem. § 528 BGB ausgeschlossen, somit auch eine Überleitung von Rückforderungsansprüchen. Anstandsschenkungen sind kleinere Zuwendunge...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Muster: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers

Rz. 116 Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Erwerb der Eigentumswohnung in _________________________, _________________________ straße, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts ________________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Gerichtliche Geltendmachung der dinglichen Surrogation

Rz. 247 Ist unter den Miterben streitig, ob ein bestimmter Gegenstand sich aufgrund der Rechtsfolgen der dinglichen Surrogation im Nachlass befindet, so kann dies auf unterschiedliche Weise geklärt werden: Mittels einermehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Haftungsbeschränkung zugunsten Minderjähriger

Rz. 270 § 1629a BGB sieht eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kindes vor. Die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs werden durch zwei Vermutungstatbestände gewahrt (§ 1629a Abs. 4 BGB) und durch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kindes, mit dem es seine Mitgliedschaft in einer Gesamthandsgemeinschaft (hier: Erbengemeinschaft) bzw. Personengesellschaft ...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / a. Praktische Auswirkungen auf den Gerichtsalltag

Der Entwurf enthält einige Verbesserungen. Insbesondere wäre der Entfall der zwingenden Anwesenheit im Gerichtssaal ein Schritt hin zu mehr Flexibilität und einer effizienteren Nutzung der in manchen Gerichten knappen Ressource "Sitzungssaal".[90] Andererseits kann eine Anordnung der Videoverhandlung gerade bei den Amtsgerichten zu einer Einschränkung des rechtlichen Gehörs ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Hinweise zum Muster

Rz. 139 In diesem Muster verteilt die Mutter einen Teil ihres Erbes auf ihre Kinder und verlangt dafür, von den Verfügungsbeschränkungen der angeordneten Nacherbschaft befreit zu werden (§§ 2112 ff. BGB). Zugleich scheidet der Sohn aus der Erbengemeinschaft aus und lässt sich sein Erbe "auszahlen". Jeder Miterbe kann durch notariellen Vertrag über seinen Anteil am Nachlass ve...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Nießbrauchbestellung am Erbteil

Rz. 48 Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen beu...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 10. Versteigerungserlös

Rz. 253 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 242) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbteilung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG (siehe d...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 30 Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Ich bestimme meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zu meinen Erben zu jeweils gleichen Teilen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs eines gutgläubigen Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 178 Die Veräußerung der streitbefangenen Sache ist gem. § 265 ZPO nicht ausgeschlossen. Verliert ein Vormerkungsberechtigter eines solchen Veräußerungsvorgangs den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers zwischen der Eintragung einer Vormerkung und der Eintragung des hierdurch gesicherten Rechts, so hat dieser Verlust für den Erwerb des gesicherten Rechts keine Aus...mehr