Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Erbschaft – Gesamtrechtsnachfolge – § 1922 BGB

Rz. 166 Ob eine "Erbschaft" Einkommen oder Vermögen ist, entscheidet sich nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie, die den Erwerb der Erbenstellung als "normativen" Zufluss ansieht, der den tatsächlichen Zufluss als Differenzierungskriterium verdrängt. Bis zur Entscheidung des BSG vom 24.2.2011[294] hatte die Rechtsprechung keine Veranlassung gesehen, "abschließend die in...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Einkünfte in Geld und Geldeswert aus Erbfall und Schenkung I

Rz. 22 Fallbeispiel 8: Die Erbschaft im Bedarfszeitraum Die 55-jährige Tochter T ist Erbin nach ihrem Vater. Der Nachlass besteht aus einer Eigentumswohnung von 80 qm und 2.000 EUR. Welche Folgen hat das für die T? T bezieht als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte Grundsicherung nach § 41 SGB XII. Variante: T bezieht bereits seit Jahren Grundsicherung nach § 19 SGB II. Rz. 23 Eine...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung

Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber der allgemeinen Regelung in § 11 SGB II speziellere Bestimmung über die einnahm...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall-Zufluss und Vorverlegung des Zuflusses

Rz. 60 Ein Beispiel für einen vom tatsächlichen Zufluss abweichenden "normativen" Zufluss ist die zeitliche Vorverlegung des Zuflusses aufgrund einer rechtlichen Wertung. Das betrifft die rechtliche Qualifizierung einer Erbschaft (§ 1922 BGB) als Einkommen oder Vermögen (in der Literatur "Erbfall-Zufluss" genannt).[110] Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine aus dem E...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Normativer Zufluss bei Anfall einer Erbschaft

Rz. 38 Der Anfall einer Erbschaft gehört nach der Rechtsprechung zu den Zuflüssen, bei denen eine "normative" Korrektur wegen § 1922 BGB zu erfolgen hat. Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen einer Erbschaft ist danach lediglich, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist oder danach.[66] Von anderen wurde und wird noch wei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / C. Unterschiede im Sozialleistungsverhältnis und im "Sozialhilfe"-Regress

Rz. 7 Wesen des Nachranggrundsatzes ist es, dass der Bedürftige vorrangig eigenes Einkommen und/oder eigenes Vermögen einzusetzen hat. Das erfolgt je nach Art der beanspruchten Leistung mehr oder minder strikt.[20] Methodisch geschieht das am häufigsten durch Anrechnung solcher Mittel auf den Bedarf. Und stehen solche Mittel gegenwärtig bedarfsdeckend als "bereite" Mittel nic...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Einmalige Zuflüsse und der Sechs-Monats-Verteilzeitraum

Rz. 75 "Normativ" ist etwas anders in § 82 Abs. 7 SGB XII geregelt. Danach werden einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Die Nutzungen des Nachlasses

Rz. 65 Wenn für den Erben von dem Erblasser nicht befreite Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, so ist der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet, die störende Dritte wie das Sozialamt von der Nachlasssubstanz fernhält. Der Erbe kann beispielsweise nicht über Immobilienvermögen verfügen und auch nichts verschenken. Die Nachlasssubstanz bleibt für den Nacherbe...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 49 Wer Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung oder Ansprüche aus einer selbst getätigten Schenkung hat, ist möglicherweise nicht bedürftig im Sinne des SGB XII. Es ist also zu prüfen, ob es sich um sozialhilferechtliches Einkommen und/oder Vermögen handelt, das aufgrund des Nachranggrundsatzes zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss. Mittel, die zufließen und sozialhilfere...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch im Bedarfs-/Antragszeitraum erfüllt

Rz. 190 Wie zuvor auch, ist ein Anfall eines Pflichtteilsanspruchs vor dem Bedarfs-/Antragszeitraums Vermögen nach § 12 SGB XII. Sodann bietet sich für die weitere Bewertung und Vorgehensweise kein einheitliches Bild. Geiger [342] spricht davon, dass es für die Bestimmung, was Einkommen und was Vermögen sei, keinen Algorithmus gebe. Z.T. wird ohne jede Begründung oder Einschrä...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung

Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wirkt zurück auf den ersten Tag des Antragsmonats (§ 37 SGB II). Auf die U...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Tatsächlicher Zuflusszeitpunkt

Rz. 57 Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen nach dem Zufluss und seinem Zeitpunkt. Das für das SGB XII zuständige BSG[104] folgt bei der Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen insoweit der Rechtsprechung des BVerwG und geht vom tatsächlichen Zufluss [105] eines einzusetzenden Mittels aus, weil sozialhilferechtlicher Bedarf und sozialhilferechtliche Bed...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Der zumutbare Einkommenseinsatz für Hilfen in speziellen Lebenslagen – §§ 85 ff. SGB XII

Rz. 132 In § 92 SGB XII wird die Frage der Zumutbarkeit des Einkommenseinsatzes bei Unterbringung in stationären Einrichtungen für die Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII konkretisiert. Für die Hilfen in speziellen Lebenslagen des 5.–9. Kapitels füllen die §§ 85 ff. SGB XII den Begriff des zumutbaren Einkommenseinsatzes im Sinne von § 19 Abs. 3 SGB XII. Die §§ 8...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (b) Der Pflichtteilsanspruch

Rz. 46 Falllösung Fallbeispiel 55 – Alternative 2: Die sog. "Forderungsrechtsprechung" akzeptierte unter alter Rechtslage zwar den Vermögenscharakter der Pflichtteilsforderung, wenn sie vor dem Leistungszeitraum angefallen war, machte aber vor dem 1.8.2016 aus Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen bei tatsächlichem Zufluss von Geld im Antragszeitraum aus Vermögen Einkommen,...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments

Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Der Einkommensbegriff des SGB IX

Rz. 6 Der Einkommensbegriff, der im SGB II und SGB XII losgelöst von den Regeln des Einkommensteuerrechts ist, ist seit 1.1.2020 für die Eingliederungshilfe an § 2 Abs. 2 EStG angekoppelt bzw. an den Begriff der Renteneinkünfte. Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 SGB IX, den der bedürftige Mensch zu leisten hat, ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahre...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Grundsätzliches

Rz. 107 Schulden gehören nicht zu den in § 82 SGB XII normativ geregelten Abzugsposten. Schuldentilgung ist deshalb im SGB XII mit sehr wenig Ausnahmen[195] weder beim Einkommen noch beim Vermögen als Abzugsposten zu berücksichtigen.[196] Einkommen ist zuvörderst zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Dies gilt – wenn der Zufluss keiner Pfändung unterliegt[197] – s...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 11. Erbteilsverkauf – Veräußerungen aus dem Nachlass

Rz. 180 Erbteilsverkauf und Veräußerungen von einzelnen Gegenständen aus dem Nachlass sind voneinander zu unterscheiden. Ersteres betrifft Miterben, die ihren Anteil aus einer Erbengemeinschaft heraus veräußern wollen, statt den Weg über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu gehen. Ein Erbschaftsverkauf ist nach § 2371 BGB zulässig, ein Verkauf eines Erbteils nach ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 15. Vermächtnis – § 2147 BGB

Rz. 193 Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (§ 1939 BGB). Durch das Vermächtnis wird für den bedachten Bedürftigen das Recht begründet, von dem Beschwerten (§ 2147 BGB) die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt mit dem Erbfall zur Entstehung. Is...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 13. Erbschaftsteuererstattung

Rz. 185 "Zumindest in den Fällen, in denen im gleichen Jahr dem Erbschaftsteuerpflichtigen die zu Unrecht eingezogene Steuer wieder zurücküberwiesen wurde, handelt es sich nicht um im Kalenderjahr zusätzlich zugeflossenes Einkommen", so lautet eine Entscheidung des VG Aachen, die zum SGB VIII ergangen ist. Die Begründung lag darin, dass die Erbschaft vorher bereits Vermögen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII)

Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunft/Heizung und Warmwasserpauschale in Höhe von insgesamt 341 EUR (Gesamt 787 EUR). Alternat...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten (§ 11b SGB II)

Rz. 61 Vom ermittelten Einkommen sind verschiedene Abzugsposten abzuziehen. Die Absetzungsbeträge sind in § 11b SGB II geregelt. Eine allgemeine Härtefallklausel für den Einsatz von Einkommen wie in § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ist im SGB II nicht vorgesehen.[97] Der Umfang der Anrechnung eigenen Einkommens ist abhängig von der Art des jeweiligen Einkommensmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Monatszeitraum

Rz. 73 Was die Bedarfszeit ist, ist gesetzlich nicht definiert, meint aber die Zeitspanne, in der der Bedarf besteht und zu decken ist, nicht aber den Bewilligungszeitraum.[133] Das BVerwG[134] hat sich im Sozialhilferecht für den Monatszeitraum ausgesprochen, aber offengelassen, ob nicht auch etwas anderes gelten könne. Heute wird § 27a Abs. 2 SGB XII als gesetzlicher Anhal...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel: Von allem etwas – aus SGB II und SGB XII? Was ist aus der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung geworden?

Rz. 250 Fallbeispiel 70: Von allem etwas A bezieht Alg II. Seine Ehefrau E ist dauerhaft erwerbsgemindert und im Pflegegrad 2 eingruppiert. Sie bezieht Grundsicherung nach SGB XII. A erreicht in acht Monaten das reguläre Rentenalter. Seine Rente wird auch dann nicht ausreichen, um seinen Elementarbedarf zu decken. Die Eheleute haben ein kleines Hausgrundstück von 90 qm, das ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Der Einsatz fremder Mittel in SGB XII

Rz. 91 Im SGB XII kann der Sozialhilfeanspruch nicht nur durch den Zufluss eigener Mittel gehindert oder vernichtet werden, sondern auch durch die Mittel Dritter. Wenn Bedürftige mit Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern oder minderjährigen Kindern in häuslicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, wird bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht darauf abgestellt, ob ein familienrechtlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Nießbrauch/Wohnungsrecht/Versorgungsrechte

Rz. 147 Zu den Nutzungsrechten, die in der Praxis häufiger zugewendet oder im Rahmen einer Zuwendung vorbehalten werden, gehören z.B. der Nießbrauch (§ 1059 BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 i.V.m. § 1092 BGB). Die Ausübung des Wohnungsrechtes durch den Bedürftigen selbst wirkt auf den sozialhilferechtlichen Leistungsanspruch wie folgt:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einnahmen in Geld (§ 11 Abs. 1 SGB II)

Rz. 29 Nach der seit dem 1.8.2016 geltenden Definition des § 11 SGB II sind als Einkommen nur noch zu verstehen. Zu den klassischen Einkünften in Geld gehören z.B. auch die Zinsen, die aus geschontem Vermögen (§ 12 SGB II) erzielt werden.[48] Einzel...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Was bedeutet Antragstellung?

Rz. 35 Was Antragstellung bedeutet, ist zusätzlich weiter zu differenzieren. Als "erste Antragstellung" gilt im Zusammenhang mit einmaligen Einnahmen, wie sie üblicherweise bei einzelnen Ansprüchen aus Erbfall und Schenkung anfallen, nicht der erste Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, der jemals gestellt wurde. Vielmehr dient die Bezugnahme auf den "ersten" Antrag der Kla...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (a) Die (Mit-)Erbschaft

Rz. 45 Nach alter und neuer Rechtslage werden Einnahmen aus einem Erbfall vor dem Leistungszeitraum mit Zuflüssen daraus im Leistungszeitraum – wie auch heute noch im SGB XII – differenziert betrachtet. Zuflüsse aus Erbschaften – auch, wenn sie in Geld zufließen – werden generell als "Versilbern" von Vermögen und damit weiterhin als Vermögen behandelt. Falllösung Fallbeispiel...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Die Zweckzuwendung

Rz. 91 Die unterschiedliche Behandlung von Verbindlichkeiten spielt bei Zuflüssen aus Schenkung eine besondere Rolle. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Voraussetzung für den Einsatz von Einkommen und Vermögen deren bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit, nicht notwendig dagegen eine Zweckbestimmung.[71] Rz. 92 Von einer Zweckzuwendung geht die Rechtsprechung aus, wenn...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiele

aa) Tarifvertragliches Sterbegeld Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / G. Der "Regress" des BAföG

Rz. 157 Auszubildende müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dazu beitragen, dass rechtswidrige Zahlungen an sie vermieden werden.[155] Gleichwohl kommt es vor. Sei es, weil außerhalb des Anrechnungszeitraums Mittel zugeflossen sind oder weil von Anfang an Mittel vorhanden waren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Das ist ein Le...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Schenkungsrückforderungsanspruch – § 528 BGB

Rz. 154 Der Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB hat in der Praxis der Sozialleistungsträger[271] seine größte Bedeutung, wenn Eltern ins Heim kommen.[272] Vgl. dazu Fallbeispiel 19: Der Schenkungsrückforderungsanspruch des heimpflegebedürftigen Vaters (siehe Rdn 21) und § 12. Dass der Schenkungsrückforderungsanspruch im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis an...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Testamentsvollstreckungslösung

Rz. 97 Eine reduzierte Zwischenvariante stellt die "reine Testamentsvollstreckungslösung" dar, bei der auf die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft verzichtet wird. Der Erbe wird nicht auf die Nutzungen des Nachlasses reduziert, sondern darf den Nachlass unter dem Schutz des Dauertestamentsvollstreckers "verzehren". Manche klassischen Behindertentestamente nähern sich ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / III. Der Einkommensbegriff des SGB VIII

Rz. 22 Bei dem Begriff des Einkommens i.S.d. SGB VIII handelt es sich um einen selbstständigen unbestimmten Rechtsbegriff, der vielfach durch die Rechtsprechung ausgelegt worden ist. Einkommen i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 SGB VIII sindmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Gleichstellungsgeld

Rz. 161 Fallbeispiel 23: Das gestundete Gleichstellungsgeld K (60 Jahre alt) bezog seit dem 1.1.2015 laufend Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII. Durch notariellen Überlassungsvertrag vom 28.4.2015 übertrug die Mutter des K ihrem ältesten Sohn W (Erwerber) drei Grundstücke. Dieser verpflichtete sich, seinem Bruder W innerhalb von 4 Wochen nach Unterschrift 50.00...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 3. Oder kann auch Vermögensschonbetrag des SGB IX gelten?

Rz. 23 In einer Entscheidung zum Vermögensschonbetrag bei Eingliederungshilfeleistungen hat der BGH klargestellt, dass für den Vermögensschonbetrag das Sozialhilferecht des SGB XII und nicht das SGB IX gilt. Fallbeispiel 81: Die Berufsbetreuerin und der Pflichtteilsanspruch B leidet an einer langjährigen und chronifizierten Psychose und steht unter Betreuung einer Berufsbetre...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung für bedürftige behinderte oder pflegebedürftige Menschen (SGB XII und SGB IX)

Rz. 47 Fallbeispiel 11: Der behinderte Sohn M und F haben einen behinderten Sohn S. Als M stirbt, stel...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / IV. Einsatz eigener Mittel zwischen Einkommensanrechnung und Kostenbeitrag

Rz. 121 Auch die Art und Weise, wie das Nachrangprinzip der Form nach durchgesetzt wird, ist höchst unterschiedlich und führt deshalb zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Rz. 122 Fallbeispiel 17: Beratung für ein Behindertentestament Die Eltern E haben einen behinderten Sohn S und wollen ihre Erbfolge gestalten. Sie haben ein klassisches Behindertentestament empfohlen bek...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Der Härtefalltatbestand des § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII

Rz. 126 In begründeten Einzelfällen kann nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ein anderer als in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Die Einkommensvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII kennen – anders als § 90 Abs. 3 SGB XII zum Vermögen – keinen allgemein formulierten Härtefalltatbestand. Das BSG hat in der Vergangenheit § 82 Abs. 3 S. 3 SGB X...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Sozialhilfe im klassischen Sinn (SGB XII) ist die letzte Sozialleistung neben der Grundsicherung nach § 19 SGB II, "wenn sonst nichts mehr geht" und niemand mehr hilft. Der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ist so zu prüfen, dass zunächst der Bedarf des Betroffenen zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen ist, inwieweit dieser durch anzurechnendes Einkommen...mehr