Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG Vorbem... / 2.2.2 Wegzugsbesteuerung

Rz. 8 Bereits das Preußische Allgemeine Landrecht v. 1794 kannte Steuern auf den Wegzug (sog. Abfahrtsgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 141ff.) und das Erbe bei einem Ausländer (sog. Abschossgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 161ff.). Das Gesetz gegen die Steuerflucht v. 26.7.1918[1] stellte die erste Maßnahme bei Aufgabe des "dauernden Aufenthaltes" dar und sah das Weiterbestehen der ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.2 Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Werkspensionen, Leistungen aus Unterstützungskassen)

Sind Versorgungsbezüge schuldrechtlich auszugleichen (z. B. Betriebsrenten und Werkspensionen aus einer Direktzusage, Leistungen aus Unterstützungskassen), unterliegen zunächst die vollen Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge und des Werbungskosten-Pauschbetrags beim Ausgleichspflichtigen dem Lohnsteuerabzug sowie der Besteuerung als ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vergleichbare Verdienstmöglichkeiten

Rz. 203 Die Verdienstmöglichkeit stellt einen für die Prägung der bisherigen Lebensstellung gewichtigen Umstand dar. Der mögliche Verweisungsberuf muss dem Versicherten eine vergleichbare Vergütung ermöglichen, wobei die Vergütung grundsätzlich nicht unter das Niveau des zuletzt in gesunden Tagen bezogenen Einkommens absinken darf.[496] Für die Frage, ob der Vergleichsberuf ...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / 1. Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1578 Abs. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Entsprechend ist auch im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten gemäß § 1361 Abs. 1 BGB angemessener Unterhalt nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten geschuldet. Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse ist im ...mehr

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Homeoffice im Rechnungswesen / 4.6 Fürsorgepflicht

Die Führungskräfte im Rechnungswesen haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. In deren Rahmen müssen verschiedene Inhalte berücksichtigt werden. Viele Mitarbeiter können im Homeoffice ihre Belastungsgrenze nicht erkennen. Sie arbeiten sehr engagiert, um ihre Aufgabe zu erledigen. Da direkte Kontakte zu Kollegen erschwert sind, kann auch sonst übliche schnelle Hilfe be...mehr

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Lohnsteuererstattung / 2 Erstattung durch Finanzamt an Arbeitnehmer

Wird zu viel erhobene Lohnsteuer vom Arbeitgeber nicht erstattet, weil der Arbeitgeber von seiner Berechtigung zur Änderung des Lohnsteuerabzugs keinen Gebrauch macht und/oder der Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt hat oder eine Lohnsteuererstattung durch ihn nicht mehr möglich ist, kann die Erstattung nur noch vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Einkommenst...mehr

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Lohnsteuererstattung / 1 Erstattung durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist berechtigt – aber nicht verpflichtet – für bereits abgelaufene Lohnzahlungszeiträume dem Arbeitnehmer die zu viel erhobene Lohnsteuer zu erstatten. Dies gilt, wenn ihm elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder der Mitarbeiter ihm eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit Eintragungen vorlegt, die auf ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Pauschalierung bei Sachzuwendungen

Nach § 37b Abs. 1 S. 1 EStG können Steuerpflichtige die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlasste Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden (Nr. 1), und Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG (Nr. 2), die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersat...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewinn aus Zwangsversteigerung und Masseverbindlichkeit

Die Zwangsversteigerung eines bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam beschlagnahmten Grundstücks hat zur Folge, dass es sich bei der vom FA auf den erzielten Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG festgesetzten Einkommensteuer jedenfalls nicht um eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 InsO handelt. FG Münster v. 25.1.2024 – 10 K 1934/21 E, EFG 2024, 1030, ...mehr

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Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 1.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach Maßgabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei werden ab dem ersten Entfernungskilometer verkehrsmittelunabhängig 0,30 EUR pro vollem Entfernungskilometer und ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem der Arbeitnehmer von der Wo...mehr

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Haushaltshilfe / 2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem im EU/EWR-Bereich liegenden Privathaushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag bei einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8a SGB IV, für die der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 5 % zu entrichten ist, um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchsten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererstattung / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die als Quellensteuer von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit einbehalten wird. Gründe für zu viel einbehaltene Lohnsteuer können z. B. fehlerhafte ELStAM oder eine falsche Lohnabrechnung sein. Eine Lohnsteuererstattung durch den Arbeitgeber kann durch eine Änderung des Lohnsteuerabzugs erfolgen ode...mehr

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Lohnsteuertabelle / 1 Unterschied zwischen Lohnsteuerberechnung und Einkommensteuertarif

Wesentlicher Unterschied zwischen der Lohnsteuerberechnung und dem Einkommensteuertarif ist der Ausgangswert: Bei der Lohnsteuer wird ausgehend vom Bruttolohn unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Abzugsbeträge ein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen ermittelt, auf welches dann der Einkommensteuertarif anzuwenden ist. Für die ausschließliche Anwendung des E...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.13 Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn

Soweit Arbeitslohn ermäßigt besteuert wird (Fünftelregelung), z. B. weil es sich um Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre oder um eine ermäßigt besteuerte Entschädigung handelt, müssen diese ebenfalls im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Auch hier ist die Angabe des jeweiligen Betrags sowie die darauf erhobene Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag no...mehr

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Lohnsteuertabelle / 3 Manuelle Berechnung der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird heutzutage regelmäßig mittels maschineller Lohnabrechnungsprogramme stufenlos für jeden Arbeitslohn berechnet. Lohnsteuertabellen werden nur noch bei manueller Lohnsteuerberechnung angewendet, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: In den Tabellen wird die Lohnsteuer jeweils nur für bestimmte Beträge ausgewiesen ("von … bis …"), sog. Tabellenstufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 2.3.2 Steuerfreie Arbeitgebererstattung auch pauschal zulässig

Die Nachweispflicht für die Einkommensteuer gilt nicht für das Lohnsteuerverfahren. Der Arbeitgeber kann für Inlands- und Auslandsreisen weiterhin zwischen dem Kostennachweis und den Übernachtungspauschalen wählen. Übernachtungskosten im Inland darf der Arbeitgeber mit einem Pauschbetrag von 20 EUR [1] pro Übernachtung steuerfrei ersetzen, wenn die tatsächliche Übernachtung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 4.3 Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Der Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dies gilt für pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Der Teilbetrag orientiert sich an den gezahlten Beiträgen; angesetzt wird jedoch ein gesondert berechneter Arbeitnehme...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.3 Lohnsteuerabzug und Mitteilung an Arbeitnehmer

Alternativ zum eigenen Handeln kann der Arbeitgeber/Auftraggeber die Arbeitnehmereigenschaft vom vermeintlichen Arbeitnehmer prüfen lassen. Dazu behält der Arbeitgeber/Auftraggeber die Lohnsteuer ein und informiert seinen Mitarbeiter. Dieser leitet selbst notwendige Schritte ein, um eine Entscheidung der Steuergerichte herbeizuführen. Dazu legt der vermeintliche Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren

Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.3 Versteuerung durch die Optionsberechtigten

Rz. 187 Bei auf den Kauf von Aktien gerichteten Optionen außerhalb von Arbeitsverhältnissen werden die Optionsrechte von deren Käufern bezahlt. Je nachdem, ob der spätere Kurs der Aktien im Erwerbszeitpunkt so günstig ist, dass beim Erwerb der Aktien das Entgelt für die Option wettgemacht wird, übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht aus. Andernfalls verzichtet er auf di...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hypotax-Zahlungen / 2 Berichtigung bei zu hohem Bruttoarbeitslohn

Sollte der Arbeitgeber den Bruttoarbeitslohn zu hoch ausgewiesen haben, weil er die negative Einnahme bei der Berechnung des laufenden Arbeitslohns nicht mindernd berücksichtigt hat, ist Folgendes zu beachten: Wurde dem Arbeitnehmer versehentlich ein zu hoher Betrag ausgezahlt, den er zurückerstatten muss, ist die Rückzahlung im Jahr des Abflusses als negative Einnahme zu ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hypotax-Zahlungen / 1 Lohnsteuerberechnung bei Nettolohnvereinbarungen

Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede zu verstehen, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ungekürzt durch sämtliche oder bestimmte gesetzliche Abgaben als Nettolohn zahlt und sich zugleich verpflichtet, die Beträge – grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe – für den Arbeitnehmer zu tragen. Der Abschluss einer Nettolohnvereinbarung soll klar u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4 Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld nach dem SGB III entspricht dem früheren Winterausfallgeld bzw. Schlechtwettergeld. Es ist als besondere Form des Kurzarbeitergelds steuerfrei[1]; die Zahlungen werden jedoch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt [2] unterworfen. Wurde Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt, darf der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer keinen Lohns...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 4.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer OHG sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer[1]. Sie sind Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] erzielen. Für diese Einkünfte fällt bei den Gesellschaftern Einkommensteuer an. Auf Ebene der OHG werden die Einkünfte mit Gewerbesteuer belastet.mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.12 Selbstanzeige

Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Abs. 3 AO) einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Der Gegenstandswert bestimmt sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angabe, er beträgt jedoch minde...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1 Einkommensteuer

1.1 Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Mit der Änderung wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kW (peak). Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (p...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 3.6 Steuern

Umsatzsteuer Gemäß § 12 Abs. 3 UStG sind Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von maximal 30 Kilowatt einschließlich der für ihren Betrieb wesentlichen Komponenten von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass sie in der Nähe u. a. von Privatwohnungen und Wohnungen installiert werden. Entsprechendes gilt für die Kosten der Installation der Photovoltaikanlage. ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.18 Abzug von Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen wird künftig nur durch Banküberweisung anerkannt. Bisher Derzeit werden auch andere Zahlungswege zugelassen (z. B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten). Nachweiserleichterungen können nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (etwa im Falle eines Krieges) im Wohn...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.26 Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48c EStG)

Die verbindliche elektronische Antragstellung auf Erstattung des Bausteuerabzugsbetrages wird eingeführt. Sie gilt nicht, wenn es sich um einen Härtefall handelt und die elektronische Antragstellung für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellen würde. In diesem Fall bleibt es bei der bisherigen Beantragung. Gilt ab 1.1.2026.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.13 Entgelte von dritter Seite (§ 20 Abs. 3 Satz 2 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Nach dem neuen § 20 Abs 3 Satz 2 EStG liegen auch besondere Entgelte oder Vorteile vor, wenn Bestandsprovisionen, Verwaltungsentgelte oder sonstige Aufwendungen durch den Schuldner der Kapitalerträge nach Absatz 1 oder 2 oder durch einen Dritten erstattet werden. Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.21 Lohnsteuerfreibetrag II (§ 39a Abs. 2 EStG)

Die Frist für die Antragstellung des Lohnsteuerfreibetrag wird auf den 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll, verschoben (bisher: 1. Oktober). Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.25 Dividendenerträge (§ 45b Abs. 2 bis 7 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Die Meldestandards zu Dividendenerträgen nach Maßgabe des AbzStEntModG werden an die Vorgaben der FASTER-Richtlinie angepasst. Meldeinhalte und -verfahren werden langfristig vereinheitlicht und Zwischenverwahrstellen von den Haftungsregeln erfasst. Gilt für Dividendenzahlungen, die nach dem 31.12.2026 zufließen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.1 Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Mit der Änderung wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kW (peak). Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft betragen. Gilt e...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.16 Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2 Satz 10 und 12 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Es wird eine "vorzeitige" Befugnis für die Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer durch mitteilungspflichtige Stellen nach § 139b AO geschaffen, sofern die Erhebung der Identifikationsnummer zur Durchführung des Rentenübersichtsgesetzes erforderlich ist. Gilt ab 1.1.2027.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.7 Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Bisher können zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Begrenzung von zwei Drittel der Aufwendungen wird auf 80 Prozent der Aufwendungen und der Höchstbetrag auf 4.800 EUR erhöht. Gilt ab VZ 2025.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.22 Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 Abs. 2 Nr. 8 EStG)

Statt der Einführung eines Mobilitätsbudgets wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge über ganzheitliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vereinfachungen bei Sachbezügen sowie weitere Typisierungen und Pauschalierungen bei Arbeitnehmereinkünften zu erarbeiten.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.17 Gesamthandsgemeinschaften bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Die Änderung in § 23 EStG stellt klar, dass die Anschaffung und Veräußerung von Anteilen an Gesamthandsgemeinschaften (und damit insbesondere von Anteilen an Erbengemeinschaften) der Anschaffung und Veräußerung der zur Gesamthand gehörenden Wirtschaftsgüter gleichgestellt ist. Gilt in allen offenen Fällen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.30 Behinderten-Pauschbetrag (§ 64 Abs. 3, 3a EStDV)

Die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 EStG setzt bei Neufeststellungen künftig zwingend eine elektronische Datenübermittlung der für die Feststellung einer Behinderung zuständigen Stelle (Versorgungsverwaltung) an die zuständige Finanzbehörde voraus. Dies gilt auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird. Gilt ab 1.1.2026mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.3 Ausgleichsposten bei Entstrickung (§ 4g EStG)

Durch die Neufassung des § 4g Abs. 1 Satz 4 EStG sind die Regelungen zur Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens entsprechend anzuwenden, wenn es aufgrund einer Umwandlung zu einer Aufdeckung stiller Reserven infolge der Beschränkung oder des Ausschlusses des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland kommt. Gilt in allen offenen Fällen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.4 Mittelbare Übertragungen (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG)

In der Praxis sind Gestaltungen bekannt geworden, in denen die Anteile an der übernehmenden Personengesellschaft mittelbar veräußert wurden und vertreten wird, dass diese Fälle nicht von § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG erfasst sind. § 18 Abs. 3 Satz 3 (neu) UmwStG regelt daher ausdrücklich, dass ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn auch der Gewerbesteuer unterliegt, soweit ein Ant...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.10 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 6 EStG)

Die Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 17 Abs. 6 EStG ist eine Folgeänderung aufgrund der Anpassungen von § 27 Abs. 3 UmwStG. Nach geltendem Recht erfasst § 17 Abs. 6 EStG in den Fällen der Sacheinlage nur Anteile unter 1 %, die im zeitlichen Anwendungsbereich des SEStEG liegen, also aufgrund einer Sacheinlage nach dem 12.12.2006 entstanden sind. Da § 21 UmwStG a.F. kü...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.4 Erweiterter Datensatz der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Mit einer Ergänzung soll die Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen werden, die nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis betrifft. Die Übermittlungsverpflichtung für den Anlagenspiegel, die sich bislang zum Teil aus handelsrechtlichen Regelungen ergibt, wird jetzt ausdrücklich in § 5b Abs. 1 EStG geregelt. Der Über...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.23 Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte (§ 40 Abs. 4 EStG)

Mit dem neuen Absatz 4 soll die Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt BFH-Urteil v. 1.9.2021, VI R 38/19, BFH/NV 2022 S. 321) gesetzlich festgeschrieben sowie praxisgerecht weiterentwickelt werden. Die Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte wird nunmehr grundsätzlich durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung erfolgen. Von der ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.8 Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen I (§ 10 Abs. 2 EStG)

Grundsätzlich ist der Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben nicht möglich, wenn diese in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Hiervon wird jedoch aus unionsrechtlichen Gründen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 eine Ausnahme gemacht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätig...mehr