Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 48 Zweifelhaft sind die Folgen der zinslosen Stundung des Pflichtteilsanspruchs.[60] Im Grundsatz ist von der Rechtsprechung des BFH anerkannt und überzeugend, dass der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eines Anspruchs eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist, die eine entsprechende Schenkungsbesteuerung auslösen kann.[61] Dieser Sichtweise liege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eigenschaft von Einnahmen als Betriebseinnahmen ist deren betriebliche Veranlassung.[1] Es kommt nicht darauf an, wie die Leistung bezeichnet wird (Entgelt, Vergütung, Abfindung, Entschädigung, Honorar, Incentive, Schadensersatz, Miet- oder Pachtzahlungen usw.). Auch ein geldwerter Vorteil kann als Betriebseinnahme zu erfassen sein. Darunter fällt auch ...mehr

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Steuerfortentwicklungsgeset... / 1 Einkommensteuer

1.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) / Sammelposten § 6 Abs. 2a EStG (neu im Regierungsentwurf) Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, kann künftig ein Sammelposten im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs gebildet werden, wenn die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Zuordnung von... / 4 Zuordnung von Gegenständen zum umsatzsteuerlichen Unternehmen: Grundsätze

Gegenstände, die ein Unternehmer teilweise zu unternehmerischen und teilweise zu nichtunternehmerischen Zwecken nutzt, kann er bei der Umsatzsteuer entweder insgesamt seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen oder insgesamt seinem nichtunternehmerischen (privaten) Bereich oder anteilig entsprechend seinem unternehmerischen Nutzungsanteil dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen....mehr

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Steuerfortentwicklungsgeset... / 1.2 Verlängerung der degressiven AfA, § 7 Abs. 2 EStG (neu im Regierungsentwurf)

Die degressive AfA soll auch für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2029 angeschafft oder hergestellt worden sind, möglich sein. Der AfA-Satz soll in diesen Fällen auf das 2,5-fache (aktuell 2-fache) der linearen Abschreibung und 25 % aktuell 20 %) begrenzt sein.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Zuordnung von... / 5 Besonderheiten bei der Zuordnung eines Firmenwagens, der auch privat genutzt wird

Ein Pkw kann umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet werden, wenn er zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird. Maßgebend ist das Verhältnis der unternehmerisch gefahrenen Kilometer zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. Umsatzsteuerlich spielt es keine Rolle, ob der Pkw bei der Einkommensteuer zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Die umsatzsteuerli...mehr

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Umsatzsteuer, Zuordnung von... / 3 Ertragsteuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern

Bei einem Gebäude ist die Zuordnung abhängig von der Nutzung, sodass ein Gebäude aus 4 Wirtschaftsgütern bestehen kann und zwar aus einem eigenbetrieblich genutzten Gebäudeteil, fremdbetrieblich genutzten Gebäudeteil, zu fremden Wohnzecken vermieteten Gebäudeteil, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteil. Jeder entsprechend genutzte Teil eines Gebäudes ist ertragsteuerlich al...mehr

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Steuerfortentwicklungsgeset... / 1.5 Erhöhung des Kindergelds, § 66 Abs. 1 und 3 EStG § 6 Abs. 1 und 2 BKKG

Das Kindergeld soll zum 1.1.2025 von 250 EUR auf 255 EUR monatlich angehoben werden. Außerdem soll geregelt werden, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. Die konkrete Höhe des monatlichen Kindergeldes soll aber weiterhin in § 66 Abs. 1 EStG betragsmäßig ausgewiesen werden. Dementsprechend s...mehr

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Steuerfortentwicklungsgeset... / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 die Regierungsentwürfe für ein "Steuerfortentwicklungsgesetz" (als Referentenentwurf "Zweites Jahressteuergesetz 2024") und für ein "Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen für die Jahre 2024,...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 13 Kein Vorsteuerabzug für nachträglich eingebauten Stromspeicher

Ein nachträglich erworbener und eingebauter Stromspeicher wird durch seinen Einbau nicht Teil der Photovoltaikanlage, weil er nicht für den Betrieb erforderlich ist und auch nicht der Erzeugung, sondern der Speicherung des bereits erzeugten Stroms dient. Das entschied das FG München mit Urteil vom 9.7.2015.[1] Im entschiedenen Fall betrieb der Kläger seit 2010 eine Photovolt...mehr

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Steuerfortentwicklungsgeset... / 1.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) / Sammelposten § 6 Abs. 2a EStG (neu im Regierungsentwurf)

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, kann künftig ein Sammelposten im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nrn. 5 bis 6 EStG an deren Stelle t...mehr

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Steuerfortentwicklungsgeset... / 1.3 Anpassungen im Einkommensteuertarif, §§ 32 Abs. 6 Satz 1, 32a Abs. 1, 39b Abs. 2 Satz 7 EStG

Die Anpassungen im Einkommensteuertarif sollen zum einen die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen. Sie sollen außerdem insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen trotz immer noch erhöhter Inflation eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung verhindern. Daher ergibt sich insgesamt für die VZ 2024...mehr

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Steuerfortentwicklungsgeset... / 1.4 Faktorverfahren statt der Steuerklassen 3 und 5, §§ 38b, 39 Abs. 4, 39a Abs. 1, 39b Abs. 2, 39e Abs 1a, 39g und 39g EStG

Mit Gesetzentwurf soll auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren umgesetzt werden, um die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu verteilen. Vorgesehen ist die Überführung zum 1.1.2030. Durch eine weitgehende Digitalisierung und Automatisierung soll das bisherige Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 3): Initial Coin Offerings und Liquidity Mining aus Sicht der Einkommensteuer (estb 2024, Heft 7, S. 268)

Uneinigkeit bei steuerrechtlicher Einordnung Dr. Christian Bertrand, RA / FASt und Michael Görlich, RA/FASt[*] Nachdem in Teil 2 unserer neuen Kompakt-Aufsatzreihe "Krypto 2 Go" ein Überblick über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten vermittelt wurde (Bertrand/Görlich, EStB 2024, 188), wenden sich die Autoren in diesem Teil 3 der Beitragsreihe ausgewählten Spezialfrage...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5 Einkommensteuer des Gesellschafter-Geschäftsführers

5.1 Arbeitslohn Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerrechtlich i. d. R. als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Die Bezüge sind nach den allgemeinen Vorschriften der Lohnsteuer zu unterwerfen und als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG zu versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein Fremd-Geschäftsführer bestellt ist...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 3.6 Steuern

Umsatzsteuer Gemäß § 12 Abs. 3 UStG sind Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von maximal 30 Kilowatt einschließlich der für ihren Betrieb wesentlichen Komponenten von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass sie in der Nähe u. a. von Privatwohnungen und Wohnungen installiert werden. Entsprechendes gilt für die Kosten der Installation der Photovoltaikanlage. ...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.5 Sonderausgabenabzug

Erhält ein Alleingesellschafter eine betriebliche Altersversorgung (Pensionszusage), hat er diese wirtschaftlich aus eigenen Mitteln erbracht.[1] Deshalb ist der Vorwegabzug bzw. der Höchstbetrag der Basisversorgung ab 2005 für den Sonderausgabenabzug nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen. Der BFH hat dies auch für 2 jeweils zu 50 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.2 Zeitwertkonten

Ein in den letzten Jahren immer beliebter gewordenes Vergütungsmodell sind die Zeitwertkonten. Hierauf werden Zeitguthaben bzw. Überstunden angespart und durch eine Gutschrift auf einem Wertguthabenkonto dokumentiert. Das Zeitwertkonto kann dann in späteren Jahren genutzt werde, um z. B. vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Von Beginn an war strittig, ob die Gutschrift bei de...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.1 Arbeitslohn

Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerrechtlich i. d. R. als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Die Bezüge sind nach den allgemeinen Vorschriften der Lohnsteuer zu unterwerfen und als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG zu versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein Fremd-Geschäftsführer bestellt ist.mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.4 Arbeitgeberzahlungen zur Renten- und Krankenversicherung

Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitnehmer und damit nicht sozialversicherungspflichtig. Zahlungen des Arbeitgebers zur Renten- bzw. Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung können damit auch nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei erfolgen. Werden diese dennoch geleistet, kann dadurch eine verdeckte Gewinnauss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 5 Gewinnermittlungszeitraum

Nur für Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, oder für Land- und Forstwirte sind vom Kalenderjahr abweichende Gewinnermittlungszeiträume zulässig. Einnahmen-Überschussrechner müssen somit immer das Kalenderjahr der Gewinnermittlung zugrunde legen. Für Selbstständige wie z. B. Freiberufler ergibt sich der Gewinnermittlungszeitraum aus § 2 Abs. 7 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) §§ 233a, 236 AO – Festsetzung von Prozesszinsen anstelle festgesetzter Erstattungszinsen

Die Klägerin erhob gegen die ESt-Festsetzung 1999 vor dem FG Klage, die am 16.4.2014 rechtshängig wurde. Nachdem das FA dem Klagegebegehren mit Bescheid v. 5.8.2016 abgeholfen hatte, erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit vor dem FG übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt. Der Abhilfebescheid v. 5.8.2016 führte zu einer Erstattung, die auch an diesem Tag ausgezahl...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 40.000 EUR (bis 31.12.2024). Daneben existiert eine Jahresumsatzgrenze zur Qualifzierung eines Unternehmers als Kleinststeuerzahler für Zwecke von Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Ab 1.1.2024: Der Schwellenwert für die Einstufung als kleiner Steuerzahler für Mehrwertsteuerzwecke beträgt 9,218...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte

Rz. 11 Die Anfechtungsklage dient der Abwehr hoheitlicher Eingriffe durch die Finanzbehörden und ist ihrem Charakter nach eine Gestaltungsklage. Allerdings gewährt die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ihrem Wortlaut nach Rechtsschutz nur in Fällen, in denen die Finanzbehörden durch Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO gehandelt haben.[1] Es reicht daher nicht aus, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.2 Verpflichtungs- oder Bescheidungsantrag

Rz. 36 Im Erfolgsfall ist die Verpflichtungsklage allerdings nicht wie die Anfechtungsklage nach § 100 FGO selbst vollziehend, d. h. das FG kann den beantragten oder unterlassenen Verwaltungsakt nicht selbst erlassen. Die Verpflichtungsklage ist daher nach § 101 FGO auf den Ausspruch der Verpflichtung gerichtet, den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen, wenn die Sache spruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.7 Isolierte Anfechtungsklage gegen Einspruchsentscheidung

Rz. 30 Soweit eine Einspruchsentscheidung eine erstmalige Beschwer enthält, kann eine solche auch isoliert mittels einer Anfechtungsklage angefochten werden. Dies kann beispielsweise in Kindergeldfällen wegen der Kostenentscheidung nach § 77 EStG [1] oder im Zusammenhang mit einer Einspruchsentscheidung zu Lasten eines nicht am Einspruchsverfahren Beteiligten[2] in Betracht k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Die Zulässigkeitsprüfung

Rz. 2 Das angerufene Gericht darf in die gewünschte Sachprüfung – d. h. die Frage nach der Begründetheit – nur dann eintreten, wenn die Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit des auf eine sachliche Entscheidung gerichteten Verfahrens als solches und im Ganzen abhängt, vorliegen.[1] Das Vorliegen dieser sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen ist vom angerufenen Gericht[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003, 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu den beid...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.2 Mehrheit von betroffenen Personen

Rz. 81 Sind mehrere Personen als Inhaltsadressaten von einem Verwaltungsakt betroffen, kann grundsätzlich jeder Inhaltsadressat selbständig klagebefugt sein. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Denn der aufgrund der Zusammenveranlagung erlassene Einkommensteuerbescheid ist ein zusammengefasster Steuerbescheid i. S. des § 155 Abs. 3 AO, ...mehr