Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Vermeidung einer Schlussbesteuerung bei einer Umwandlung

Auch bei Umwandlungen kann sich die Frage der "Vorschaltung" einer gewerblich geprägten Personengesellschaft stellen. Praxis-Beispiel Schlussbesteuerung bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft Der in der Schweiz ansässige Unternehmer D betreibt in Freiburg ein Einzelunternehmen. Aufgrund der guten Geschäftsergebnisse besteuert er diesen Gewinn in Deutschland mit dem S...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.1 Sachliche Beschränkung der Haftung

Rz. 42 Die Haftung besteht nur für: • Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet. Beim Übergang eines gesondert geführten Betriebs muss sich die Haftung noch enger, als der Wortlaut der Vorschrift sagt, auf die Steuern beschränken, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Teilbetriebs gründet. Eine weitergehende Haftung für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

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Keine erweiterte Gewinnkürzung bei Personengesellschaften für Tätigkeitsvergütungen

Leitsatz Für Sonderbetriebseinnahmen eines Mitunternehmers (z. B. Haftungsvergütung, Arbeitslohn, Zinsen) ist keine erweiterte Gewinnkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG möglich. Auch ist diese Norm keiner teleologischen Reduktion zugänglich. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG (KG) ist im Bereich der Vermietung eigener Immobilien tätig. Neben der A-GmbH als Komplementärin gibt e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 4 Haftungsschuldner kann mit Ausnahme des Steuerschuldners[1] jeder sein, der eine Steuerhinterziehung[2] oder Steuerhehlerei[3] begeht. Im Fall der Aufteilung der Steuerschuld von zusammen veranlagten Gesamtschuldnern nach §§ 268, 278 AO kommt eine Haftung nach § 71 AO insoweit in Betracht, als gegen den Steuerschuldner nicht vollstreckt werden kann.[4] Haftungsschuldne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.2.2 Gesondert geführter Betrieb

Rz. 7 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn eine mit einer gewissen Selbstständigkeit versehene für sich lebensfähige Einheit besteht, die unabhängig von der sonstigen wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmers betrieben worden ist und nach außen hin[1] als in sich organisch geschlossenes, selbstständiges Wirtschaftsgebilde in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 4 Haftungsumfang

Rz. 8 Eine Haftung tritt für die verkürzten Steuern bzw. die zu Unrecht gewährten Steuervorteile, beide gem. § 370 Abs. 4 AO, sowie für die Hinterziehungszinsen nach § 235 und ab 1.1.2017 auch für die Zinsen nach § 233a AO ein, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] ein. Für andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[2] ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.1 Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 EStG

Rz. 103 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb neben den Gewinnanteilen der Gesellschafter einer Personengesellschaft auch die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen haben. Zu diesen Vergütungen gehören auch Versorgungszusagen, die ein Mitunternehmer für seine Tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.4 Regelung des § 4b S. 2 EStG

Rz. 84 Nach S. 2 tritt die Rechtsfolge des S. 1 – keine Aktivierung bei widerruflicher Bezugsberechtigung (Rz. 63) – im Fall einer Abtretung oder Beleihung des Versicherungsanspruchs am Bilanzstichtag nur ein, wenn der Arbeitgeber sich in diesem Zeitpunkt dem Bezugsberechtigten gegenüber durch eine schriftliche Erklärung verpflichtet hat, ihn bei Eintritt des Versicherungsfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.2 Ausnahmen von der Aktivierungspflicht (§ 4b S. 1 EStG)

Rz. 63 Teilweise abweichend von diesen allgemeinen Aktivierungsgrundsätzen besteht nach § 4b S. 1 EStG keine Aktivierungspflicht, soweit der Arbeitnehmer (oder seine Hinterbliebenen) – auch nur widerruflich – als Bezugsberechtigter benannt ist. Die Aktivierungspflicht entfällt, weil "der Versicherungsanspruch dem Betriebsvermögen des Stpfl. nicht zuzurechnen" ist. Es besteht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5 Beleihung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber (§ 4b S. 2 EStG)

5.1 Allgemeines Rz. 77 Ansprüche aus Lebensversicherungen können vom Arbeitgeber abgetreten oder beliehen werden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Eintritt der Unverfallbarkeit spätestens bei Eintritt des Versicherungsfalls so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre.[1] Rz. 78 § 4b S. 2 EStG stellt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.1 Arbeitnehmer

Rz. 45 Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV als Zukunftssicherungsleistungen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn, der ihm im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge an den Versicherer zufließt[1] und damit grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, jedoch nach Maßgabe von § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei ist (§ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.3 Besonderheiten bei der Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 64 Die Regelung des § 4b EStG hat keine unmittelbaren Berührungspunkte mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, weil der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Veränderungen im Bestand des Betriebsvermögens ermittelt wird. Allerdings sind nach § 4 Abs. 3 S. 4 EStG in der bis zum 5.5.2006 geltenden Fassung (Rz. 68) die Anschaffungs- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Die Direktversicherung ist eine der fünf möglichen Formen betrieblicher Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 3). Sie dient der Versorgung vornehmlich der Arbeitnehmer eines Unternehmens, kann aber auch Personen, die nicht die Arbeitnehmereigenschaft besitzen, aber "für ein Unternehmen" tätig sind[1], gewährt werden. Die Direktversicherung ist ein Institut des Arbeitsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.1 Ausgangslage

Rz. 12 Anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) können nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei – bzw. nach § 1 Nr. 10 SvEV sozialabgabenfrei – auf einen Pensionsfonds übertragen werden. Dies verschafft den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Bilanzen von Pensionsrückstellungen zu bereinigen und damit vor dem Hintergrund der International...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.1 Allgemeines

Rz. 77 Ansprüche aus Lebensversicherungen können vom Arbeitgeber abgetreten oder beliehen werden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Eintritt der Unverfallbarkeit spätestens bei Eintritt des Versicherungsfalls so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre.[1] Rz. 78 § 4b S. 2 EStG stellt klar, dass die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die gesetzliche Regelung der Direktversicherung im arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich beruht auf dem BetrAVG v. 19.12.1974.[1] Sinn und Zweck des Gesetzes war in erster Linie die Einführung der sog. Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung im Fall der Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor Eintritt des Versorgungsfalls, al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.2 Aufwandsverteilung auf zehn Jahre

Rz. 13 § 4e Abs. 3 EStG befasst sich mit den Auswirkungen der Übertragung bestehender Pensionsverpflichtungen oder -anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) auf die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Diese Übertragungsmöglichkeit vollzieht sich außerhalb des Regelungsbereichs der Übertragungen nach § 4 BetrAVG, weil sich diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.5 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit der Beiträge gem. Abs. 2

Rz. 11 Beiträge an einen Pensionsfonds der in § 4e Abs. 2 EStG genannten Art dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie bei unmittelbarer Erbringung nicht betrieblich veranlasst wären. Entgegen der in § 4e Abs. 1 EStG enthaltenen Regelung fehlt es hier an der betrieblichen Veranlassung, sodass der Aufwand nicht Betriebsausgabe ist. Solche Beiträge sind desh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.2 Gleichgestellte Personen, § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG

Rz. 54 Werden aufgrund der Öffnungsklausel in § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG (Rz. 36f.) anderen Personen als Arbeitnehmern Direktversicherungen zugesagt, sind die vom Arbeitgeber bzw. Versicherungsnehmer gezahlten Versicherungsprämien bei den Begünstigten als zugeflossener geldwerter Vorteil anzusehen, der betrieblich veranlasst, also eine Betriebseinnahme, ist. Da es sich nicht u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e Beiträge an Pensionsfonds

1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift über den Betriebsausgabenabzug von Beiträgen an Pensionsfonds ist durch das im Rahmen der sog. "Riesterschen Rentenreform" erlassene AVmG v. 26.6.2001[1] eingefügt worden (Vor § 4b EStG Rz. 2, 24). Eine der wesentlichen Neuerungen des AVmG ist die Zulassung sog. Pensionsfonds für die betriebliche Altersversorgung gem. der §§ 23...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b Direktversicherung

1 Allgemeines 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung Rz. 1 Die Direktversicherung ist eine der fünf möglichen Formen betrieblicher Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 3). Sie dient der Versorgung vornehmlich der Arbeitnehmer eines Unternehmens, kann aber auch Personen, die nicht die Arbeitnehmereigenschaft besitzen, aber "für ein Unternehmen" tätig sind[1], gewährt werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.1 Grundsätze der bilanziellen Erfassung

Rz. 55 Die Beiträge für eine betrieblich veranlasste Lebensversicherung sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zweifel an der betrieblichen Veranlassung bestehen regelmäßig nicht, weil die Direktversicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer dient und die Aufwendungen des Arbeitgebers somit zusätzlichen Lohnaufwand darstellen. Entsprechendes gilt für die Altersvorso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.4 Nichtabziehbarkeit (Abs. 2)

Rz. 10 § 4e Abs. 2 EStG untersagt den Betriebsausgabenabzug von Beiträgen des Arbeitgebers an den Pensionsfonds, die sich bei direkter Gewährung des Leistungsempfängers an den Arbeitnehmer als nicht betrieblich veranlasst darstellen würden. Diese Vorschrift hat nur deklaratorische Bedeutung, weil sie der Regelung des § 4 Abs. 4 EStG inhaltlich entspricht (§ 4c EStG Rz. 23ff....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.2 Eingeschränkte Abziehbarkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Beiträge des Trägerunternehmens an den Pensionsfonds beruhen unabhängig von der Durchführungsform immer auf einer arbeitsrechtlichen "Grundverpflichtung" des Arbeitgebers.[1] Die Zuwendungen sind im Regelfall betrieblich veranlasst, weil sie ein zusätzliches oder umgewandeltes Entgelt für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen. Sie sind deshalb grundsätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5.2 Auswirkungen bei der Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 74 Treten entsprechende Fälle im Bereich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auf, so können die in der Vergangenheit eingetretenen Gewinnauswirkungen nicht durch eine "Aktivierung" neutralisiert werden. Im Widerruf liegt auch kein Ereignis, das steuerliche Rückwirkung für die Vergangenheit i. S. v. § 175 S. 1 Nr. 2 AO haben könnte; denn der Widerruf hat weder zivil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.1 Maßgeblichkeit der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung

Rz. 8 Die Regelung des § 4b EStG betrifft den "Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung", die vom Stpfl. aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wurde. Da das Steuerrecht keine eigene Definition der Direktversicherung kennt, ist die Definition des BetrAVG auch für den Regelungsbereich des § 4b EStG maßgeblich.[1] Lediglich das arbeitsrechtliche Merkmal für die betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5.3 Widerruf durch Beleihung

Rz. 75 Wird bei widerruflicher Bezugsberechtigung der Versicherungsanspruch beliehen, so geht das Recht aus der Beleihung (Pfandrecht, Sicherungsabtretung) dem widerruflichen Bezugsrecht vor. Ob damit gleichzeitig ein konkludenter Widerruf des Bezugsrechts verbunden ist, ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten (Sicherungsnehmer und Siche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 6 Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere seit das gesetzliche Rentenversicherungssystem durch die demografische Entwicklung und andere Ursachen – vor allem Belastungen mit versicherungsfremden Ausgaben – in Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist (Vor § 4b EStG Rz. 12). Rz. 7 Die Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.3 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit nach Abs. 1

Rz. 9 Beiträge, die nach § 4e Abs. 1 EStG nicht abziehbar sind, sind zwar – weil grundsätzlich betrieblich veranlasst – Betriebsausgaben, dürfen aber den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. Sie sind deshalb außerhalb der Bilanz, in der sie handels- und steuerbilanzmäßig als Aufwand erfasst sind, dem Gewinn wieder hinzuzurechnen (im Einzelnen § 4c EStG Rz. 22).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3 Beiträge des Arbeitgebers

3.1 Allgemeines Rz. 5 § 4e EStG flankiert steuerlich die Einführung von betrieblichen Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorschrift regelt abschließend den Umfang der als Betriebsausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitgebers (Trägerunternehmens), die der Finanzierung der von dem Fonds rechtsverbindlich zugesagten Versorgungsleistungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

4.1 Grundsätze der bilanziellen Erfassung Rz. 55 Die Beiträge für eine betrieblich veranlasste Lebensversicherung sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zweifel an der betrieblichen Veranlassung bestehen regelmäßig nicht, weil die Direktversicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer dient und die Aufwendungen des Arbeitgebers somit zusätzlichen Lohnaufwand darstellen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6 Sonderfälle

6.1 Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen 6.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung Rz. 91 Besteht zwischen dem Unternehmer und seinem Ehegatten oder einem anderen nahen Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis, so kann innerhalb eines solchen Arbeitsverhältnisses auch eine Altersversorgung des Ehegatten-Arbeitnehmers bzw. des sonstigen nahe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5 Bezugsberechtigung

2.5.1 Grundsatz Rz. 38 Nach Versicherungsvertragsrecht ist grundsätzlich der Arbeitgeber als Vertragspartner des Versicherungsunternehmens berechtigt, die Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu fordern. Er kann jedoch einen Dritten, – bei der Direktversicherung den versicherten Arbeitnehmer –, als Bezugsberechtigten benennen; die Benennung kann widerruflich oder unwiderrufl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1 Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

6.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung Rz. 91 Besteht zwischen dem Unternehmer und seinem Ehegatten oder einem anderen nahen Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis, so kann innerhalb eines solchen Arbeitsverhältnisses auch eine Altersversorgung des Ehegatten-Arbeitnehmers bzw. des sonstigen nahen Angehörigen u. a. auch durch eine Direktversicherungszu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1 Allgemeines

1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung Rz. 1 Die Direktversicherung ist eine der fünf möglichen Formen betrieblicher Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 3). Sie dient der Versorgung vornehmlich der Arbeitnehmer eines Unternehmens, kann aber auch Personen, die nicht die Arbeitnehmereigenschaft besitzen, aber "für ein Unternehmen" tätig sind[1], gewährt werden. Die Direktv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.2 Bezugsberechtigung und Unverfallbarkeit

Rz. 40 Von der Widerruflichkeit oder Unwiderruflichkeit der Bezugsberechtigung ist die Frage der Unverfallbarkeit zu unterscheiden. Während die Bezugsberechtigung vornehmlich die versicherungsrechtliche Ausgestaltung und steuerrechtliche Anerkennung der Direktversicherung betrifft, handelt es sich bei der Unverfallbarkeit um ein arbeitsrechtliches Institut des BetrAVG (Vor §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5.1 Auswirkungen beim Vermögensvergleich

Rz. 72 Wurde ein Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung wegen § 4b S. 1 EStG in vergangenen Wirtschaftsjahren aufgrund einer erteilten Bezugsberechtigung nicht aktiviert und wird die Bezugsberechtigung widerrufen, so ist zum nächstfolgenden Bilanzstichtag der Versicherungsanspruch erfolgswirksam mit dem Teilwert (Deckungskapital einschließlich Gewinnbeteiligung, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift über den Betriebsausgabenabzug von Beiträgen an Pensionsfonds ist durch das im Rahmen der sog. "Riesterschen Rentenreform" erlassene AVmG v. 26.6.2001[1] eingefügt worden (Vor § 4b EStG Rz. 2, 24). Eine der wesentlichen Neuerungen des AVmG ist die Zulassung sog. Pensionsfonds für die betriebliche Altersversorgung gem. der §§ 236ff. VAG. Damit wurde neben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.3 Beleihung bei Unverfallbarkeit

Rz. 83 Tritt bei einer mit widerruflicher Bezugsberechtigung ausgestatteten Direktversicherung die Unverfallbarkeit ein, so hindert dies die Beleihbarkeit durch den Arbeitgeber nicht. Denn durch die Unverfallbarkeit erwirbt der Arbeitnehmer nicht etwa das Forderungsrecht aus dem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherer, vielmehr wird der Arbeitgeber lediglich dem Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 § 4e EStG flankiert steuerlich die Einführung von betrieblichen Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorschrift regelt abschließend den Umfang der als Betriebsausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitgebers (Trägerunternehmens), die der Finanzierung der von dem Fonds rechtsverbindlich zugesagten Versorgungsleistungen dienen sollen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 2 Begriff und Ausgestaltung des Pensionsfonds

Rz. 2 Ein Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die ausschließlich Altersversorgungsleistungen für einen oder mehrere Arbeitgeber im Kapitaldeckungsverfahren erbringt und den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch hierauf gewährt (§ 236 Abs. 1 VAG). Er steht damit der Pensionskasse nahe (§ 4c EStG Rz. 1a). Der Pensionsfonds ist zwar nicht wie die Pensionska...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2 Arbeits- und versicherungsrechtliche Grundlagen der Direktversicherung

2.1 Maßgeblichkeit der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung Rz. 8 Die Regelung des § 4b EStG betrifft den "Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung", die vom Stpfl. aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wurde. Da das Steuerrecht keine eigene Definition der Direktversicherung kennt, ist die Definition des BetrAVG auch für den Regelungsbereich des § 4b EStG maßgebli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4 Verteilung des bei der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf den Pensionsfonds entstehenden Aufwands (Abs. 3)

4.1 Ausgangslage Rz. 12 Anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) können nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei – bzw. nach § 1 Nr. 10 SvEV sozialabgabenfrei – auf einen Pensionsfonds übertragen werden. Dies verschafft den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Bilanzen von Pensionsrückstellungen zu bereinigen und damit vor dem Hintergrund d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2 Direktversicherung für Gesellschafter

6.2.1 Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 EStG Rz. 103 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb neben den Gewinnanteilen der Gesellschafter einer Personengesellschaft auch die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen haben. Zu diesen Vergütungen gehören auch Versorgungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3 Steuerrechtliche Behandlung bei den Versicherten

3.1 Arbeitnehmer Rz. 45 Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV als Zukunftssicherungsleistungen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn, der ihm im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge an den Versicherer zufließt[1] und damit grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, jedoch nach Maßgabe von § 3 Nr. 63 EStG st...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5 Widerruf der Bezugsberechtigung

4.5.1 Auswirkungen beim Vermögensvergleich Rz. 72 Wurde ein Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung wegen § 4b S. 1 EStG in vergangenen Wirtschaftsjahren aufgrund einer erteilten Bezugsberechtigung nicht aktiviert und wird die Bezugsberechtigung widerrufen, so ist zum nächstfolgenden Bilanzstichtag der Versicherungsanspruch erfolgswirksam mit dem Teilwert (Deckungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2 Definition

Rz. 9 Die Direktversicherung besteht nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.4 Arbeitnehmer und gleichgestellte Personen als Versicherte

Rz. 36 Ihre Grundlage findet die Direktversicherung in einer auf dem Arbeitsvertrag beruhenden Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie kann aber auch außerhalb von (echten) Arbeitsverhältnissen in Betracht kommen, wenn nämlich anderen Personen, die zwar für das Unternehmen tätig, aber nicht Arbeitnehmer sind, aus Anlass dieser Tätigkeit eine Versorgungszu...mehr