Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.2 Juristische Personen

Rz. 108 Zwischen juristischen Personen, insbesondere also Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, und ihren Gesellschaftern (bzw. Genossen oder Mitgliedern) können zivilrechtliche Verträge und damit auch Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Der Leistungsaustausch aufgrund solcher Verträge ist steuerlich als solcher anzuerkennen. Eine Grenze zieht lediglich § 8 Abs. 3 KS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.2 Beleihungsrecht

Rz. 80 Ansprüche aus Lebensversicherungen können durch Beleihung Kreditunterlage sein. Die Kreditierung erfolgt i. d. R. durch Verpfändung oder Sicherungsabtretung der Ansprüche aus der Lebensversicherung (Rückkaufsanspruch, Leistungsanspruch). In Betracht kommt aber auch eine Vorauszahlung auf den künftigen Versicherungsanspruch. Eine solche Vorauszahlung unterscheidet sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3 Lebensversicherung: Begriff und Abgrenzung

Rz. 21 Gegenstand der Direktversicherung muss eine Lebensversicherung sein, deren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, also der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG; Vor § 4b EStG Rz. 3, 28), dienen. Rz. 22 Der Begriff der Lebensversicherung ist gesetzlich nicht bestimmt. Eine Lebensversicherung hat den Zweck, Vorsorge für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung

Rz. 91 Besteht zwischen dem Unternehmer und seinem Ehegatten oder einem anderen nahen Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis, so kann innerhalb eines solchen Arbeitsverhältnisses auch eine Altersversorgung des Ehegatten-Arbeitnehmers bzw. des sonstigen nahen Angehörigen u. a. auch durch eine Direktversicherungszusage mit steuerlicher Wirkung vereinbart ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.3 Gespaltenes Bezugsrecht

Rz. 44 Eine Bezugsberechtigung kann auf Teile der Leistung aus einem Versicherungsvertrag beschränkt sein (sog. gespaltenes Bezugsrecht). Das gespaltene Bezugsrecht kann sich entweder auf einen Teilbetrag der Versicherungsleistung (quantitative Spaltung) oder auf eine Leistungsart oder die Art der Widerruflichkeit (qualitative Spaltung) beziehen, wenn der Arbeitgeber etwa fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.1 Grundsatz

Rz. 38 Nach Versicherungsvertragsrecht ist grundsätzlich der Arbeitgeber als Vertragspartner des Versicherungsunternehmens berechtigt, die Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu fordern. Er kann jedoch einen Dritten, – bei der Direktversicherung den versicherten Arbeitnehmer –, als Bezugsberechtigten benennen; die Benennung kann widerruflich oder unwiderruflich ausgestalte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1.2 Versorgungsberechtigung des Arbeitgeber-Ehegatten im Überlebensfall

Rz. 101 Der Arbeitgeber-Ehegatte und/oder die gemeinsamen Kinder werden im Direktversicherungsvertrag regelmäßig im Todesfall des Arbeitnehmer-Ehegatten als Bezugsberechtigte benannt sein. Ist der Arbeitgeber-Ehegatte Einzelunternehmer, stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung entstehen kann, weil sich ein solcher Anspruch gegen ihn selbst richtet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.4 Aktivierung bei gespaltenem Bezugsrecht

Rz. 70 Wurde dem Arbeitnehmer das Bezugsrecht nur für einen Teil der Direktversicherungsleistungen gewährt, so entfällt eine Aktivierungspflicht der Versicherungsansprüche nur, "soweit" der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Entsprechend Rz. 44 kann es sich dabei um eine quantitative (betragsmäßige) oder eine qualitative (leistungsspezifische) Spaltung des Bezugsrechts hande...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 5 Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 29 Die bloße Zusage einer Altersversorgung stellt noch keinen Zufluss von Arbeitslohn dar. Leistet der Arbeitgeber indes Beiträge an eine Versorgungseinrichtung, die – wie die Pensionskassen – dem versicherten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt, fließt dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Form des sich vermehrenden Rechtsanspruchs zu (BFH ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.2 Rechtsfolge der Nichtabziehbarkeit gemäß Abs. 2

Rz. 28 Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen die von Abs. 2 erfassten Zuwendungen "als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden …". Richtigerweise müsste die Formulierung lauten: "… dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden …". Denn mangels betrieblicher Veranlassung handelt es sich bei den von § 4c Abs. 2 EStG erfassten Zuwendungen – anders als bei den Zuwendungen nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.1 Zweck der Regelung

Rz. 23 Nach § 4c Abs. 2 EStG dürfen Zuwendungen, auch wenn sie sich im Rahmen des § 4c Abs. 1 EStG halten, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie der Finanzierung von Kassenleistungen dienen, die bei direkter Gewährung durch das Trägerunternehmen nicht abziehbar wären. Dieser Grundsatz gilt für alle mittelbaren Versorgungszusagen in gleicher Weise (so ausdrück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 "Zuwendungen" des Trägerunternehmens an die Pensionskasse sind die Beiträge, die die Kasse in die Lage versetzen sollen, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Dies können – je nach Zusage und vereinbarter Finanzierungsart – Einmalbeiträge oder laufende jährliche Beiträge sein (zu den Möglichkeiten der Beitragsgestaltung im Einzelnen Höfer, BetrAVG, Bd. 2, Rz. 1916, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2 Begriff der Pensionskasse

Rz. 8 Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die die betriebliche Altersversorgung durchführen und den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewähren. Diese in § 1b Abs. 3 BetrAVG enthaltene Definition gilt auch für § 4c EStG, weil § 4c EStG keine eigene Begriffsbestimmung enthält.[1] Rz. 8a Durch die Rechtsfähigkeit der Pensionskasse wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c Zuwendungen an Pensionskassen

1 Allgemeines 1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.4 Rechtsfolgen der eingeschränkten Abziehbarkeit gemäß Abs. 1

Rz. 22 Zuwendungen, die nach den in § 4c Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen (zu § 4c Abs. 2 EStG s. Rz. 28) nicht abziehbar sind, dürfen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sie dürfen also den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. § 4c Abs. 1 EStG gehört somit sachlich zu dem Bereich der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Tatbestände nichtabziehbarer Betriebsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 3 Trägerunternehmen

Rz. 12 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, "das die Zuwendungen leistet", das also die Pensionskasse durch seine Zuwendungen finanziert, weil diese die Durchführung der Altersvorsorge für die Arbeitnehmerschaft übernommen hat. Auf welcher Rechtsgrundlage die Verpflichtung beruht, ist unerheblich. Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit zwischen Trägerunternehmen und Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Bis 1974 war die steuerliche Behandlung der Zuwendung von Trägerunternehmen an Pensionskassen im Zuwendungsgesetz v. 26.3.1952[1] geregelt. Rz. 7 Die durch das BetrAVG 1974 eingeführte Regelung des § 4c EStG beschränkt im Zusammenhang mit den ebenfalls novellierten Vorschriften über die KSt-Befreiung der Pensions- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG)[2] die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen

Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 1 S. 2 Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.3 Zeitliche Zuordnung der Zuwendungen

Rz. 20 In welchem Wirtschaftsjahr des Trägerunternehmens sich die Zuwendungen auswirken, richtet sich nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften, also nach den Bilanzierungsvorschriften oder nach § 4 Abs. 3 EStG. Beruht die Zuwendung auf einer Verpflichtung des Trägerunternehmens, also aufgrund Satzung, Geschäftsplan oder auch einer verbindlichen Zusage im Einzelfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1 Allgemeines

1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelbaren Versorgu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4 Zuwendungen des Trägerunternehmens

4.1 Allgemeines Rz. 13 "Zuwendungen" des Trägerunternehmens an die Pensionskasse sind die Beiträge, die die Kasse in die Lage versetzen sollen, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Dies können – je nach Zusage und vereinbarter Finanzierungsart – Einmalbeiträge oder laufende jährliche Beiträge sein (zu den Möglichkeiten der Beitragsgestaltung im Einzelnen Höfer, BetrAVG, Bd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.2 Eingeschränkte Abziehbarkeit gemäß Abs. 1

Rz. 14 Als Lebensversicherungsunternehmen hat die Pensionskasse die zu erhebenden Beiträge nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen, also unter Berücksichtigung biometrischer Faktoren wie Lebenserwartung oder Invaliditätsrisiko und unter Abzinsung auf den Leistungszeitpunkt. § 4c Abs. 1 EStG beschränkt die Abziehbarkeit der Zuwendungen an Pensionskassen auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5 Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen gemäß Abs. 2

4.5.1 Zweck der Regelung Rz. 23 Nach § 4c Abs. 2 EStG dürfen Zuwendungen, auch wenn sie sich im Rahmen des § 4c Abs. 1 EStG halten, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie der Finanzierung von Kassenleistungen dienen, die bei direkter Gewährung durch das Trägerunternehmen nicht abziehbar wären. Dieser Grundsatz gilt für alle mittelbaren Versorgungszusagen in gle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Vorbemerkungen zu §§ 101ff. EStG

1.1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Durch das G. zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019[1] werden m. W. z. Vz 2021 ausgehend von der beschlossenen CO2-Reduktion bis 2030 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Entferungskilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Formalien und Frist

Rz. 2 Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag soll in der Regel mit der ESt-Erklärung zusammen beim zuständigen FA des Stpfl. für die Besteuerung nach dem Einkommen gestellt werden. Im Antrag nach amtlichen Vordruck müssen insbesondere die Einnahmen und Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen der Wohnung des Stpfl. und der ersten Tä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Begrenzung der Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Die Anspruchsberechtigung ist nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG auf den Grundfreibetrag des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) können nur berücksichtigt werden, sofern sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag i. S. d. § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG übersteigen. Werbungskosten, die höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Überblick der steuerlichen Entlastungen

Rz. 2 Zur Entlastung der Stpfl., die einen Arbeitsweg von 21 Entfernungskilometer oder darüber hinausgehend haben und hierbei nicht auf ein ausgewogenes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen können, wurde die Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8 EStG zur Abgeltung der Mehraufwendungen aufgrund der CO2-Bepreisung, unabhängig vom benutzten Verkehr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Grundsätze

Rz. 6 Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie ergibt sich aus dem Produkt der erhöhten Entfernungspauschale (35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer für den Vz ab 2021 und 38 Cent ab dem Vz 2024 bis einschließlich Vz 2026) und der Summe aus den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (oder Betriebstätte) sowie für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Ra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 109 Verordnungsermächtigung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung Rz. 2 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie ist in § 105 EStG geregelt. Einzelheiten zum Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverord...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 107 Anwendung der Abgabenordnung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Vorschriften zur Steuervergütung Rz. 2 § 107 EStG ermächtigt das FA die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auch auf die Mobilitätsprämie anzuwenden. Dies gilt aber nicht für § 163 AO. Es gibt keine Mobilitätsprämie aus Billigkeitsgründen. Die Steuergesetze bestimmen, wer Gläubiger e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 101 Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

1 Vorbemerkungen zu §§ 101ff. EStG 1.1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Durch das G. zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019[1] werden m. W. z. Vz 2021 ausgehend von der beschlossenen CO2-Reduktion bis 2030 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Entferungskilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 103 Entstehung der Mobilitätsprämie

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Zeitraum für die Bemessung der Mobilitätsprämie Rz. 2 § 103 EStG definiert den Zeitraum für die Bemessung der Mobilitätsprämie. Dies ist der Zeitraum, für den der Stpfl. eine Festsetzung des Prämienbescheids erhält. Der Bemessungszeitraum ist dabei das Kj. Die Mobilitätsprämie entsteht erst nach Ablauf des Kj., in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG 1ff. 2 Steuerliche Einordnung der Mobilitätsprämie Rz. 2 Die gewährte Mobilitätsprämie gehört bei den Pendlern nicht zu den stpfl. Einnahmen i. S. d. EStG. Diese Regelung ist erforderlich, um letztlich die Wirkung der Prämie nicht wieder zu konterkarieren, ergibt sich aber schon aus der Zuordnung der Mobilitätsprämie gem. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 104 Antrag auf die Mobilitätsprämie

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Formalien und Frist Rz. 2 Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag soll in der Regel mit der ESt-Erklärung zusammen beim zuständigen FA des Stpfl. für die Besteuerung nach dem Einkommen gestellt werden. Im Antrag nach amtlichen Vordruck müssen insbesondere die Einnahmen und Werbungskosten oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragsteller bei Beantragung der Mobilitätsprämie und bewusst fehlerhaften Angaben zu seinen Gunsten auch mit einer Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO rechnen m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 102 Anspruchsberechtigung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 werden m. W. z. Vz 2021 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und einer Mobilitätsprämie vorgenommen (§ 101 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Steuerliche Einordnung der Mobilitätsprämie

Rz. 2 Die gewährte Mobilitätsprämie gehört bei den Pendlern nicht zu den stpfl. Einnahmen i. S. d. EStG. Diese Regelung ist erforderlich, um letztlich die Wirkung der Prämie nicht wieder zu konterkarieren, ergibt sich aber schon aus der Zuordnung der Mobilitätsprämie gem. § 101 S. 1 EStG als Werbungskosten. Rz. 3 Zudem würde der Schutzzweck der Lenkungsnorm ausgehebelt. §§ 10...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Mobilitätsprämie bei Eheleuten

Rz. 9 Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nach §§ 26, 26b EStG ist das gemeinsame Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag zugrunde zu legen.[1] Dementsprechend ist die Entfernungspauschale zunächst für beide Ehegatten gemeinsam zu berechnen und für den verbleibenden Wert zu prüfen, ob die Entstehung der Mobilitätsprämie in Betracht kommt. Hiervon unberührt soll die indi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Durch das G. zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019[1] werden m. W. z. Vz 2021 ausgehend von der beschlossenen CO2-Reduktion bis 2030 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Entferungskilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilomet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie

3.1 Grundsätze Rz. 6 Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie ergibt sich aus dem Produkt der erhöhten Entfernungspauschale (35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer für den Vz ab 2021 und 38 Cent ab dem Vz 2024 bis einschließlich Vz 2026) und der Summe aus den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (oder Betriebstätte) sowie für eine wöchentliche Familienh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 werden m. W. z. Vz 2021 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und einer Mobilitätsprämie vorgenommen (§ 101 EStG Rz. 1ff.).[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung

Rz. 2 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie ist in § 105 EStG geregelt. Einzelheiten zum Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung regeln.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Anspruchsberechtigte

Rz. 2 Grundsätzlich sind alle unbeschränkt und beschränkt Stpfl. zur Beantragung der Mobilitätsprämie berechtigt. Unter Berücksichtigung der §§ 101 S. 1 i. V. m. 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG sind dies grundsätzlich nur diejenigen, deren Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle oder der wöchentlichen Familienheimfahrt über 20 Kilometer beträgt.mehr