Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Multiple Chemical Sensitivity

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer sog Multiple Chemical Sensitivity (MCS) waren bisher nur dann als ag Belastungen zu berücksichtigen, wenn die Beschwerden durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wurden (BFH BFH/NV 2006, 1284). Nach neuer Rspr des BFH ist ein solcher Nachweis nicht mehr erforderlich (BFH BFH/NV 2011, 503).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Auswanderung

Die Kosten für eine Auswanderung sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig, da es an der Zwangsläufigkeit der Kosten fehlt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hochbegabtes Kind

Aufwendungen für Therapien eines hochbegabten Kindes können ag Belastungen sein, wenn es erkrankt ist. Eine Hochbegabung als solche stellt keine Erkrankung dar (BFH BFH/NV 2016, 393; vgl auch BFH BFH/NV 2011, 1605; BStBl II 2012, 200).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wiedergutmachungsauflage

Die Leistung einer Wiedergutmachungsauflage ist nicht als ag Belastung geltend zu machen (BFH BFH/NV 2017, 26).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bauträgervertrag

Eine verlorene Anzahlung aus Bauträgervertrag wegen Insolvenz des Bauträgers ist keine ag Belastung (FG RP v 24.03.2010, 2 K 1029/09, juris).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verbraucherinsolvenzverfahren

Aufwendungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durch Zahlung an Gläubiger sind keine ag Belastungen (BFH BFH/NV 2010, 206).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kostenselbsttragung

s "Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen"mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung von einer Krankenversicherung sind keine ag Belastung (FG Münster v 17.11.2014, 5 K 149/14 E).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schadensersatzleistung

I. Ausgangspunkt Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Schadensersatzleistungen tragen wohl regelmäßig den Charakter des Außergewöhnlichen. Fraglich ist, ob u ggf inwieweit bei ihnen eine Zwangsläufigkeit anzuerkennen ist. In Betracht kommen nicht ausweichbare rechtliche Gründe; tatsächliche o sittliche Gründe scheiden im Allg aus. Nach Ansicht des BFH BStBl II 1982, 749 kann Zwan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zwangsläufigkeit der Kosten

Rn. 4 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Kurkosten sind nach FG Mchn EFG 1957, 200 bei einem Körperbeschädigten dann keine ag Belastung, wenn dieser auf die Kostentragung durch die Versorgungsbehörde verzichtet. Das ist richtig, denn es fehlt an der Notwendigkeit der eigenen Kostentragung. Allerdings muss ein Anspruch auf Kostentragung überhaupt bestehen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Führerschein

Aufwendungen für die Erlangung eines Führerscheins können bei schwer geh- u stehbehinderten Personen ag Belastungen sein (BFH BStBl II 1993, 749).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beitragsrückerstattung

s "Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen"mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Pflegegeld

Das von der Pflegezusatzversicherung erhaltene Pflegetagegeld oder von der Pflegepflichtversicherung gezahlte Pflegegeld ist auf die als ag Belastungen geltend gemachten Pflegekosten anzurechnen (BFH BStBl II 2011, 701).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wehrdienst

Zahlungen, die ein Ausl an seinen Heimatstaat leistet, um seinen Wehrdienst zu verkürzen, können keine ag Belastungen sein (BFH BStBl II 1986, 459).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Burnout-Behandlung

Bei den Aufwendungen für eine beruflich veranlasste Burn-Out-Behandlung handelt es sich um WK und nicht um ag Belastungen (vgl FG Mchn EFG 2013, 1387); auch s Beschluss des BFH nach § 126a FGO (BFH BFH/NV 2016, 194), wonach offen gelassen wurde, ob bei einem sog "Burnout" ein offenkundiger Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf angenommen werden kann.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 6 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Rspr des BFH zur Anerkennung von Kurkosten als ag Belastung mit ihren strengen Anforderungen verstößt nicht gegen das GG, da Missbrauchsmöglichkeiten groß seien. Das BVerfG DB 1970, 2148 sah in diesem Zusammenhang eine Verfassungsbeschwerde für offensichtlich unbegründet an. Auch s "Abmagerungskur".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorfälligkeitsentschädigung

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der wegen Arbeitslosigkeit verursachten vorzeitigen Kündigung eines Hauskredits entstehen (Vorfälligkeitsentschädigung), können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, weil der Kredit idR freiwillig aufgenommen wurde (FG Köln EFG 2004, 348).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Begriff der SA Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA sind nach § 10 Abs 1 EStG Ausgaben des StPfl, die nicht durch die Einkunftserzielung veranlasst sind und daher weder BA noch WK sind oder wie BA oder WK behandelt werden. § 10 Abs 1 EStG enthält damit keine Legaldefinition des Begriffs der SA, sondern grenzt den SA-Begriff lediglich negativ ab. Auch durch Auslegung der ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schulbuch

Die Aufwendungen für Lernmittel sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig (FG RP EFG 2013, 382).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrtkosten

Aufwendungen für Besuche bei einem im Ausl lebenden minderjährigen Kind (17 Jahre) stellen keine ag Belastungen dar (FG RP EFG 2017,579 mit Anm Burkart). S auch "Krankheitskosten".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vormund

Nicht ag Belastungen, sondern BA o WK stellen grds die Aufwendungen des Vormunds/Betreuers dar, die ausschließlich für die Vermögensvorsorge aufgewandt werden (vgl BFH BStBl II 2000, 69). Auch die Aufwendungen eines ehrenamtlichen Betreuers für den betreuten Angehörigen sind keine ag Belastungen, da sie nicht zwangsläufig entstehen (FG Bln-Bra EFG 2008, 1380).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Politische Tätigkeit

Aufwendungen für eine politische Tätigkeit sind keine ag Belastungen, da sie nicht zwangsläufig sind (BFH BStBl III 1952, 268).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Detektivkosten

Aufwendungen der Mutter für ein Detektivbüro, um den Aufenthaltsort des durch den ausl Vater entführten Kindes zu erfahren (im Streitfall 125 000 DM) sind keine ag Belastungen, da eine aus sittlichen Gründen bestehende Pflicht hierzu nicht angenommen werden kann (FG BdW v 09.07.2003, 5 K 19/03 nv). Gleiches gilt für Detektivkosten im Zusammenhang mit einer Scheidung (FG RP v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Darlehen

s "Beerdigungskosten" Rn 5; s "Schuldaufnahme u Schuldentilgung" u s "BAföG-Rückzahlung"mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Positive Summe der Einkünfte

a) Allgemeines Rn. 20 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bei der zweiten (selbstständigen) Bemessungsgrundlage ist von allen (beachte Ausnahmen in s Rn 32) Einkünften auszugehen, mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und der Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Leibrenten. Diese sind zu einer Summe zusammenzurechnen; dabei findet bei positiven und negativen Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schwangerschaft

Aufwendungen für die Verhütung einer Schwangerschaft sind grds keine ag Belastungen (FG RP EFG 2000, 434 rkr), es sei denn, es liegt eine ärztliche Indikation vor.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbstreit

Gerichts- u Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einem Erbstreit sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig (BFH BFH/NV 2017, 1036; 2016, 1000).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Strafe u Buße

I. Grundsatz Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die st Rspr ging davon aus, dass Geldstrafen u Geldbußen unter keinem Gesichtspunkt steuerlich berücksichtigungsfähig seien, da sie den Bestraften in dem beabsichtigen Umfang treffen sollten u nicht auf dem Wege einer Steuervergünstigung die Allgemeinheit (BFH BStBl III 1955, 338; 1964, 333); dahinter stand der Gedanke der Einheit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Transsexueller

Bekleidungskosten eines Transsexuellen sind keine ag Belastungen (BFH BFH/NV 2008, 544).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohnungsauflösungskosten

Kosten für die Wohnungsauflösung bei den Eltern stellen idR keine ag Belastungen dar (FG Mchn v 23.11.2005, 10 K 3241/03).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Prozesskosten

I. Vorbemerkung – Rspr- u Gesetzesänderung Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Beurteilung von Prozesskosten als ag Belastungen hat sich durch die BFH-Rspr der letzten Jahre geändert. Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Bei den Kosten eines Prozesses sprach nach der langjährigen früherer Rspr des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (BFH BStBl III 1958, 419; BStBl II 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hund

Aufwendungen für einen Blindenführhund, Blindenbegleithund und Epilepsie- bzw Anfallswarnhund können ag Belastungen sein. Befindet sich der Hund noch in Ausbildung, soll dies nicht der Fall sein (FG BdW v 30.11.2016, 2 K 2338/15).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Automatikgetriebe

Mehrkosten für ein Automatikgetriebe sind keine ag Belastungen (FG Nbg v 26.11.2009, 4 K 688/2009).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nachzahlung zur Rentenversicherung

Nachzahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge für die Mutter durch die Tochter ist keine ag Belastung (BFH BStBl II 2002, 473).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Heilpraktiker

Aufwendungen für die Konsultation eines Heilpraktikers sind als ag Belastungen anzuerkennen. Dazu gehören auch Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker (FG Köln v 27.09.2005, 14 K 1793/04 nv).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohngemeinschaft

Nicht erstatte Kosten für die behinderungsbedingte Unterbringung eines Menschen im arbeitsfähigen Alter in einer betreuten Wohngemeinschaft können ag Belastungen sein (H 33.1 – H 33.4 EStH 2017 "Wohngemeinschaft").mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausanhebung

Die Aufwendungen für die Hausanhebung aufgrund gestiegenen Grundwassers sind keine ag Belastungen (FG D'dorf EFG 2006, 1905).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Biophysikalische Informations-Therapie

Die Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen für eine Biophysikalische Informations-Therapie als ag Belastung erfordert einen formalisierten Nachweis nach § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStDV (FG RP EFG 2014, 279).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / AIDS

Aufwendungen für die Linderung von AIDS sind als ag Belastung anzuerkennen. Erfolgte die Infizierung während der Berufsausübung (zB als Krankenschwester), so sind die Aufwendungen als WK abzugsfähig.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Grundstückskauf

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 2014, 931).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Familienheimfahrt

Die Aufwendungen für eine Familienheimfahrt eines verheirateten Wehrpflichtigen sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1970, 210; H 33.1 – 33.4 EStH 2016 "Familienheimfahrten").mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hochzeit

Die Aufwendungen für die Durchführung einer Hochzeitsfeier sind keine ag Belastungen. Gleiches gilt für die Geschenke (BFH BStBl III 1958, 296; 1967, 758).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Sonstige Erstattungsverfahren

A. Keine abschließende Regelung Rn. 44 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 44b EStG regelt nicht abschließend, in welchen Fällen KapSt zu erstatten ist. Das Gesetz sieht selbst in § § 50d EStG noch besondere weitere Erstattungsverfahren vor. Insoweit wird auf die Erläuterungen zu dieser Vorschrift verwiesen (s Erläut zu § 50d (Zuber/Ditsch)). Die Vorschrift des § 45b EStG ist durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Grundsatz

A. Schuldaufnahme durch den StPfl Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Darlehen können grds ag Belastungen sein, soweit die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die eine ag Belastung nach § 33 Abs 1 EStG darstellen. Für die Tilgung der Schulden gilt: Seit der Änderung der Rspr des BFH (BFH BStBl II 1988, 814; s auch BFH BFH/NV 1998, 850; 2008, 1136) sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Trinkgeld

Trinkgelder, die im Zusammenhang mit einer ärztlich verordneten Maßnahme gezahlt wurden, sind nicht außergewöhnlich (BFH BStBl II 2004, 270; 2012, 577; BMF v 24.04.1997, BStBl I 1997, 561; H 33.1 – 33.4 EStH 2018 "Trinkgelder").mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krankheitskosten

I. Grundsatz Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen zur Heilung von Krankheiten u Gebrechen erwachsen dem StPfl aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Sie sind deshalb nach st Rspr des BFH BStBl II 2001, 543; 2016, 40 mwN ag Belastungen iSd § 33 EStG. Dies gilt auch, wenn sich der StPfl die Krankheit durch eigenes Verschulden zugezogen hat (vgl BFH BStBl III 1967, 459...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich führt nicht zu ag Belastungen, da es sich nicht um eine existentiell notwendige private Aufwendung handelt (FG Nds EFG 1965, 585). Dies gilt auch für damit zusammenhängende Verzugszinsen (FG Ha EFG 1988, 368).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Steuerberaterkosten

Aufwendungen für einen StB sind keine ag Belastungen, da der StPfl in Bezug auf die Steuerberatungskosten nicht zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen sind (BFH BStBl II 2010, 617; BFH/NV 2011, 977).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Logopädieschule

Der Besuch einer Logopädieschule durch ein an Dyskalkulie leidendes Kind sind nicht als ag Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Besuch der Schule nicht als Therapie zur Behandlung der Dyskalkulie anzusehen ist (FG Köln EFG 2012, 1754).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zumutbare Belastung

s § 33 Rn 200 (Nacke) u zur Ermittlung BFH BStBl II 2017, 684 bzw zur Verfassungsmäßigkeit BFH BStBl II 2016, 151 (Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen) u BFH BStBl II 2017, 259.mehr