Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 1.2 Regelungsgrund

Rz. 2 § 6d EStG n. F. ist durch das Euro-Einführungsgesetz [1] v. 9.6.1998[2] in das EStG aufgenommen worden. Die Vorschrift knüpft an die handelsrechtliche Norm des Art. 43 EGHGB an, die es erlaubt, für Erträge aus der Euroumrechnung einen "Sonderposten aus der Währungsumstellung auf den Euro" zu bilden. Das im Wesentlichen ab dem Vz 2001 anzuwendende Gesetz zur Senkung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.4 Umrechnungsmethode

Rz. 16 Im Zuge der Umrechnung findet keine Neubewertung der Bilanzpositionen statt. Soweit vor der Umrechnung Teilwertabschreibungen vorgenommen wurden, ist ein eventueller Umstellungsgewinn auf der Basis des Wechselkurses zum Zeitpunkt der Wertberichtigung zu berechnen. Ein mögliches Bonitätsrisiko ist unabhängig davon neu zu bestimmen.[1] Daneben kann auch die Wertaufholun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Die Rücklage konnte von allen Stpfl., die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 oder § 5) ermittelten, gebildet werden. Das galt auch für Körperschaften i. S. v. § 1 KStG [1] einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die einen Betrieb gewerblicher Art unterhielten und bilanzierten. Im Falle einer körperschaftsteuerlichen Organschaft wurde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.1 Umrechnungspflichtige Positionen

Rz. 8 Wechselkursbedingte Gewinne/Verluste konnten nach Ansicht der Europäischen Kommission (WPg 1997, 455) bei den sog. "monetären Posten" entstehen. Dazu zählten Barmittel (Sorten) sowie Aktiva und Passiva einschließlich bilanzunwirksamer Posten, die in bestimmten oder zu bestimmenden Geldbeträgen ausstanden oder zu entrichten waren; alle anderen Aktiva oder Passiva, also ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 7 Umstellungskosten

Rz. 29 Durch die notwendigen Umstellungsmaßnahmen entstehen erhebliche Kosten, z. B. für neue eurofähige Software, Schulungsmaßnahmen, aber auch für neue Preislisten, Prospektmaterial etc. Aufwendungen für die Umstellung sind nach Tz. 9.4 des Euro-Einführungsschreibens sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, soweit sie nicht zu aktivieren sind. Daneben kommen Teilwertabschreib...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 3.3 Bildung der Rücklage

Rz. 20 Es bestand ein steuerliches Wahlrecht, die Euroumrechnungsrücklage zu bilden. Bei der Entscheidung hierüber warzu bedenken, dass die Rücklagenbildung einen u. U. unverhältnismäßig hohen, zusätzlichen und fehleranfälligen Verwaltungsaufwand erforderlich machte; es musste eine Schattenbuchhaltung für umrechnungsbedingte Rücklagen geführt werden.[1] Andererseits bewirkte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 5.2 Rücklage nach § 6d Abs. 2

Rz. 27 § 6d Abs. 2 S. 2 EStG verweist nur auf Abs. 1 S. 3. Zwingend vorgeschrieben war die Auflösung deshalb nur bei Ausscheiden des Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen, also nach Abwicklung des schwebenden Geschäftes. Auf § 6d Abs. 1 S. 4 EStG wird dagegen nicht verwiesen. Fälle, in denen der Schwebezustand länger als 5 Jahre andauert, waren kaum denkbar. War dies aber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.1.3 Verbindlichkeiten

Rz. 12 Verbindlichkeiten sind[1] insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und auch erhaltene Anzahlungen. Rückstellungen waren nicht umrechnungspflichtig, da sie zu jedem Bilanzstichtag neu zu bewerten sind[2] und deshalb das strenge Anschaffungskostenprinzip nicht gilt. Obwohl insbesondere Verbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 1 Allgemeines — Sinn und Zweck

1.1 Aufbau der Norm Rz. 1 § 6d EStG bestimmt in Abs. 1 S. 1 Zeitpunkt und Umfang der durch die zwingend vorgeschriebene Umrechnung eintretenden Gewinnrealisierung. § 6d Abs. 1 S. 2 EStG schafft die Möglichkeit, Erträge, die sich aus der Umrechnung bestimmter Bilanzansätze ergeben, in eine Rücklage einzustellen und bestimmt in S. 3 u. 4, wann die Rücklage wieder aufzulösen ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 4 Rücklage gem. § 6d Abs. 2

Rz. 22 § 6d Abs. 2 EStG enthält einen Auffangtatbestand für Erträge, die sich aus der Aktivierung von WG aufgrund der Umrechnungspflicht ergeben. Die Vorschrift setzt damit einen Ertrag aus einer aktivierungspflichtigen Währungsdifferenz voraus. Bei einem nicht bilanzierungsfähigen schwebenden Geschäft könnte nämlich eine Rücklage nach Abs. 1 nicht gebildet werden, da eine u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 3 Euroumrechnungsrücklage (§ 6d Abs. 1 S. 2)

Rz. 17 Im Gegensatz zu anderen steuerlichen Rücklagen, wie z. B. nach § 6b Abs. 3 EStG, sollte die Euroumrechnungsrücklage dem Stpfl. keinen Liquiditätsvorteil verschaffen, sondern vielmehr einen Liquiditätsnachteil insbesondere bei umfangreichen Auslandsaktivitäten abmildern, der dadurch entstand, dass stille Reserven ohne gleichzeitigen Liquiditätszufluss aufgedeckt wurden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 5 Auflösung der Rücklage

Rz. 25 Die Euroumrechnungsrücklage war gewinnerhöhend aufzulösen, wobei die Regelungen für die Rücklagen nach Abs. 1 und Abs. 2 nicht völlig übereinstimmen. 5.1 Rücklage nach § 6d Abs. 1 Rz. 26 Die Rücklage war zunächst dann aufzulösen, wenn das Wirtschaftsgut, dessen Bewertung den in die Rücklage eingestellten Gewinn ergab, aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (§ 6 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2 Euroumrechnung (§ 6d Abs. 1 S. 1)

Rz. 7 Mit der Einführung des Euro zum 1.1.1999 und während der bis zum 31.12.2001 dauernden Übergangszeit konnten Euro und die bisherige nationale Währung als Buchgeld parallel verwendet werden . Da lediglich die Umrechnungskurse verbindlich festgelegt werden, änderten sich nur die Zahlen, während die Wertrelationen erhalten blieben. Deshalb handelte es sich nicht um eine Wä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.1.1 Ausleihungen

Rz. 10 Nur längerfristige (nach h. M. mit einer Gesamtlaufzeit von wenigstens einem Jahr) Finanz- oder Kapitalforderungen, nicht dagegen Waren- und Leistungsforderungen (außer bei Vereinbarung einer Novation) gelten als Ausleihungen. Hierher gehören auch typische stille Beteiligungen und partiarische Darlehen sowie Kautionen bei Miet- oder Pachtverträgen, während die aus den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.3 Umrechnungskurse

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.1.2 Forderungen

Rz. 11 Der Begriff "Forderungen" ist weit zu verstehen, er umfasst neben (bilanzierten) Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) des Umlaufvermögens und des Anlagevermögens, wie Anzahlungen, auch Forderungen, die nicht in engem Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen und daher nicht unter § 266 Abs. 2 B.II.1. HGB fallen (Forderungen aus dem Verkauf von Gegenst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.2 Teilnehmerstaaten

Rz. 13 Teilnehmerländer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sind seit 1.1.1999 Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Die EU-Staaten Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Norwegen und Schweden nahmen zum 1.1.1999 (noch) nicht an der Einführung des Euro teil. Obwohl mit den Wä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Behandlung von Aufwendungsersatz

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Auch Amateurfußballspieler können steuerfreien Aufwendungsersatz erhalten. Sie müssen eigens zu diesem Zweck nicht unbedingt Arbeitnehmer des Vereins sein. Auslagenersatz sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG (Anhang 10) z. B. Beträge, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vergütungen an Amateurfußballspieler

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 (Gilt nicht für die Frage der Gemeinnützigkeit)mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Amateurfußballspielern

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Amateurfußballspieler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.4 Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG

Rz. 19 Der Stpfl. kann durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 11a EStG) oder einem Baudenkmal (§ 11b EStG) in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Im U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.1 Bescheinigung der Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG

Rz. 5 Die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG müssen dem Grunde nach vorliegen (§ 10f Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG). Wesentliche Voraussetzung ist hiernach, dass das Gebäude in einem Sanierungsgebiet bzw. einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt oder ein Baudenkmal ist.[1] Insbesondere hat der Stpfl. durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Baumaßnahme an dem bestehenden Gebäude, soweit sie auf den eigengenutzten Teil entfallen. Beziehen sich die Aufwendungen auch auf nicht eigengenutzte Gebäudeteile, ist eine entsprechende Aufteilung – z. B. nach qm – vorzunehmen. Auch andere sachgerechte Aufteilungsmaßstäbe sind zulässig.[1] So ist etwa eine Aufteilung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.2 Aufwendungen an einem eigenen Gebäude

Rz. 5a Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10f EStG sind nur "Aufwendungen an einem eigenen Gebäude" begünstigt; der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden ist nicht privilegiert.[1] Damit sind nur Herstellungskosten an als Baudenkmälern geschützten, bestehenden Gebäuden begünstigt, nicht hingegen der vollständige Neu- oder Wiederaufbau von Gebäuden.[2] § 10f EStG nimmt – wie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Zeitraum und Höhe des Abzugs

Rz. 10 Der Abzug ist maximal 10 Jahre lang zulässig und kann in jedem Kj. bis zur Höhe von 9 % (bei vor dem Vz 2004 begonnenen Maßnahmen noch 10 %) der Bemessungsgrundlage in Anspruch genommen werden. Bei voller Inanspruchnahme erreicht er daher 90 % der Bemessungsgrundlage. Rz. 11 Der Abzugsbetrag kann erstmals in dem Kj. in Anspruch genommen werden, in dem die Baumaßnahme a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Objektverbrauch (Abs. 3)

Rz. 26 Gegenstand des Objektverbrauchs ist das Gebäude, nicht die einzelne Baumaßnahme. Daher können an demselben Gebäude mehrere Baumaßnahmen neben- oder nacheinander durchgeführt werden, für die die Begünstigung jeweils in Anspruch genommen werden kann.[1] Das Gebäude ist also für Zwecke des § 10f EStG nicht auswechselbar.[2] Für andere Objekte scheidet eine Inanspruchnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.3 Keine Ausweitung von Abs. 2 S. 3

Rz. 23 Der Sofortabzug ist auf den Fall des Übergangs zur Einkunftserzielung beschränkt. Andere Vorgänge wie z. B. die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung lösen keinen Sofortabzug aus. Ein Sofortabzug ist dementsprechend unzulässig, wenn der Stpfl. das Gebäude in einem nicht absehbaren Zeitraum nicht nutzt, das Gebäude abreißt oder das Grundstück einschließlich Gebäude...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.2 Unentgeltliche Überlassung (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4)

Rz. 7 Bei § 10f EStG ist ein Sonderfall der Eigennutzung darin zu sehen, dass Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden dürfen (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4 EStG). Der unentgeltlich überlassene Teil wird damit der Eigennutzung des Stpfl. zugerechnet. Dies gilt aber nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 3 Die Begünstigung kann von jedem unbeschränkt oder beschr. ESt-Pflichtigen – also nur von natürlichen Personen – in Anspruch genommen werden, der bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des geförderten Objekts ist. Der Abzug von Sonderausgaben wegen Sanierungsaufwendungen gem. § 10f EStG ist auch bei einer Wohnung, die der doppelten Haushaltsführung dien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Gebäude

Rz. 4 Dem Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) sind nach § 10f Abs. 5 EStG gleichgestellt: selbstständige Gebäudeteile und Eigentumswohnungen. Auch Teile eines Gebäudes können begünstigungsfähig sein. Einen Ausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen enthält § 10f EStG nicht (Rz. 6).[1] Voraussetzung ist zudem nicht, dass das Gebäude den Lebensmittelpunkt des Stpfl. darstellt.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Miteigentum (Abs. 4)

Rz. 27 Der Anteil an einem Gebäude steht einem Objekt gleich (§ 10f Abs. 4 S. 1 EStG). Somit tritt auch durch die Inanspruchnahme eines Sonderausgabenabzugs nach Abs. 1 oder 2 für einen Miteigentumsanteil Objektverbrauch ein.[1] Als Konsequenz daraus, dass Gegenstand des Objektverbrauchs nicht die einzelne Baumaßnahme, sondern das Objekt als solches ist (Objektbezogenheit), k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.1 Überblick

Rz. 16 § 10f Abs. 2 EStG begünstigt Erhaltungsaufwendungen, die an einem eigenen Gebäude entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, wenn die Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG vorliegen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.2 Noch nicht berücksichtigter Teil des Erhaltungsaufwands

Rz. 22 M. E. handelt es sich bei dem "noch nicht berücksichtigten Teil" des Erhaltungsaufwands lediglich um denjenigen Teil, der in der Zukunft noch hätte abgezogen werden können, wenn der Übergang zur Einkunftserzielung nicht eingetreten wäre. Die Einbeziehung vergangener Jahre könnte zu einer Nachholwirkung für nicht verbrauchte Abzugsbeträge führen, die das Gesetz jedoch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 10f EStG ist durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt worden. Durch G. v. 29.12.2003[2] wurde § 10f EStG geändert.[3] Da das BVerfG in einer nicht die steuerlichen Vorschriften des Gesetzes betreffenden Entscheidung entschieden hatte, dass die Regelungskompetenz des Vermittlungsausschusses überschritten wurde[4], war die Änderung aus formellen Gründen verfassu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Bemessungsgrundlage ist der Erhaltungsaufwand, der aus Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB oder solchen Maßnahmen resultiert, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals entstehen, soweit er auf den eigengenutzten Teil des Gebäudes entfällt. Ausgenommen sind Aufwendungen, die nach § 10e Abs. 6 EStG oder § 10i EStG abgezogen word...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Überblick

Rz. 2 Anzuwenden ist § 10f Abs. 1 EStG auf Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.1990 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen. Der Abzug von Erhaltungsaufwendungen ist gem. § 10f Abs. 2 EStG seit dem Vz 1990 zulässig (Rz. 16ff.).[1] § 10f Abs. 3 EStG regelt den Objektverbrauch. Abs. 4 enthält Regelungen für Miteigentümer. Abs. 5 normiert, dass die Abs. 1-4 auch auf Gebäudet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.3 Eigenes Gebäude

Rz. 18 Auch § 10f Abs. 2 EStG setzt rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Gebäude voraus (Rz. 5b).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.1 Eigennutzung

Rz. 6 Da sich § 10f EStG nicht auf Wohnungen, sondern auf Gebäude bzw. Gebäudeteile bezieht, ist es nicht erforderlich, dass der eigengenutzte Teil des Gebäudes begrifflich eine Wohnung darstellt. Es reicht aus, wenn ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen eigenen Wohnzwecken dient, ohne dass diese die Voraussetzungen einer Wohnung erfüllen. Andererseits kann der eigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3 Vorliegen von Aufwendungen

Rz. 5c Die vom Gesetz angeordnete Behandlung der Aufwendungen "wie Sonderausgaben" erfordert eine wirtschaftliche Belastung des Stpfl.[1] Daran fehlt es, wenn der Stpfl. für die von ihm gezahlten Beträge einen Ersatz erhält, sei es von öffentlichen oder privaten Stellen im öffentlichen Interesse.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Abzugsbetrag nach Abs. 1

4.1 Bemessungsgrundlage Rz. 8 Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Baumaßnahme an dem bestehenden Gebäude, soweit sie auf den eigengenutzten Teil entfallen. Beziehen sich die Aufwendungen auch auf nicht eigengenutzte Gebäudeteile, ist eine entsprechende Aufteilung – z. B. nach qm – vorzunehmen. Auch andere sachgerechte Aufteilungsmaßstäbe sind zulässig.[1] So i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 10f EStG ist durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt worden. Durch G. v. 29.12.2003[2] wurde § 10f EStG geändert.[3] Da das BVerfG in einer nicht die steuerlichen Vorschriften des Gesetzes betreffenden Entscheidung entschieden hatte, dass die Regelungskompetenz des Vermittlungsausschusses überschritten wurde[4], war die Ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 21 Beim Übergang zur Einkunftserzielung ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Kj. des Übergangs in einem Betrag als Sonderausgabe abzuziehen (§ 10f Abs. 2 S. 3 EStG). Abs. 2 S. 3 sieht kein Wahlrecht vor; der Sonderausgabenabzug ist daher zwingend. Ein Verlustabzug lässt sich – dies ist die allgemeine Folge eines Sonderausgabenabzugs – nicht h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Sonderausgabenabzug bei selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen (Abs. 5)

Rz. 28 § 10f Abs. 5 EStG stellt Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie Eigentumswohnungen dem ganzen Gebäude als Objekt gleich. Diese Aussage ist bei Auslegung des Umfangs der begünstigten Aufwendungen zu berücksichtigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Abzugsbetrag nach Abs. 2

5.1 Voraussetzungen 5.1.1 Überblick Rz. 16 § 10f Abs. 2 EStG begünstigt Erhaltungsaufwendungen, die an einem eigenen Gebäude entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, wenn die Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG vorliegen. 5.1.2 Erhaltungsaufwand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Ansatz der Höhe nach

Rz. 25 Der jährliche Abzugsbetrag beträgt bei ab dem Vz 2004 begonnenen Maßnahmen höchstens 9 % (davor 10 %). Ein Mindestansatz ist nicht vorgeschrieben; die Möglichkeit der Nachholung nicht angesetzter oder nicht ausgenutzter Beträge besteht nicht (vgl. Rz. 12, 22).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Voraussetzungen

5.1.1 Überblick Rz. 16 § 10f Abs. 2 EStG begünstigt Erhaltungsaufwendungen, die an einem eigenen Gebäude entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, wenn die Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG vorliegen. 5.1.2 Erhaltungsaufwand Rz. 17 Erhaltungsauf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Übergang zur Einkunftserzielung (Abs. 2 S. 3)

5.3.1 Allgemeines Rz. 21 Beim Übergang zur Einkunftserzielung ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Kj. des Übergangs in einem Betrag als Sonderausgabe abzuziehen (§ 10f Abs. 2 S. 3 EStG). Abs. 2 S. 3 sieht kein Wahlrecht vor; der Sonderausgabenabzug ist daher zwingend. Ein Verlustabzug lässt sich – dies ist die allgemeine Folge eines Sonderausgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 10f EStG ist durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt worden. Durch G. v. 29.12.2003[2] wurde § 10f EStG geändert.[3] Da das BVerfG in einer nicht die steuerlichen Vorschriften des Gesetzes betreffenden Entscheidung entschieden hatte, dass die Regelungskompetenz des Vermittlungsausschusses überschritten wurde[4], war die Änderung aus f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Sachliche Voraussetzungen

3.1 Gebäude Rz. 4 Dem Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) sind nach § 10f Abs. 5 EStG gleichgestellt: selbstständige Gebäudeteile und Eigentumswohnungen. Auch Teile eines Gebäudes können begünstigungsfähig sein. Einen Ausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen enthält § 10f EStG nicht (Rz. 6).[1] Voraussetzung ist zudem nicht, dass das Gebäude den Lebensmittelpunkt des Stpfl. darst...mehr