Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4 Die 3. Stufe der Gewinnabgrenzung – Korrektur nach § 1 AStG

Tz. 89 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Gesetzestext hierzu lautet: § 1 Berichtigung von Einkünften (1) 1Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift definiert den Begriff des zvE. Der Begriff ist ab 1977 aus dem ESt-Recht in das KStG übernommen worden und an die Stelle des bisher verwendeten Begriffs "Einkommen" getreten. Wegen der Begriffsunterschiede s R 2 EStR 2012 und s § 8 Abs 1 KStG Tz 5 ff. Das zvE ist nach den Vorschriften des EStG sowie nach den ergänzenden Vorschrif...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt

Rz. 10 [Autor/Stand] Normzweck. Die aus einer steuerlichen Belastung der nachfolgenden Beteiligungserträge resultierende Doppelbelastung der Einkünfte widerspricht dem Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung. Hiergegen kann man einwenden, die Hinzurechnungsbesteuerung wolle nur eine zu geringe ertragsteuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausl. Zwischengesellschaft nachholen. S...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UntStFG v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 1 – Änderung des Einkommensteuergesetzes 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) ... b) Nach Nummer 40 wird folgende Nummer 41 eingefügt: „41. a) Gewinnausschüttungen, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 20.4 [Autor/Stand] Allgemeines. Sollten im Schrifttum noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert werden (s. Vor §§ 7–14 AStG Anm. 29), schlagen diese Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG durch.[2] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorschrift systematisch auf den §§ 7–14 AStG aufbaut, denn als Steuerbefreiungsnorm handelt s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Abs. 1 Satz 1) und Ausnahmen

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsatz des Quellensteuerabzugs. § 50d Abs. 1 Satz 1 statuiert den Grundsatz, dass der Quellensteuerabzug ungeachtet dessen erfolgt, ob ein Anspruch auf Steuerfreistellung oder -reduzierung gem. § 43b, des § 50g EStG oder eines DBA besteht. Dieser Anspruch ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Wege eines sich dem Quellensteuerabzug anschließenden Ers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Steuerabführung auf der sog. Zweiten Ebene als Erstattungsvoraussetzung (Satz 6)

Rz. 146 [Autor/Stand] Steuerabzug auf der sog. Zweiten Ebene. Satz 6 (Satz 5 a.F.) sieht für die Auszahlung des Erstattungsbetrags an einen Gläubiger der Vergütungen i.S.d. § 50a EStG, der nach § 50a Abs. 5 EStG Steuern für Rechnung beschränkt steuerpflichtiger Gläubiger einzubehalten hat, eine Sonderregelung vor. Hiernach kann die Auszahlung des Erstattungsbetrags davon abh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Einfügung von § 3 Nr. 41 EStG a.F. durch das StÄndG v. 18.7.1958. Die ursprüngliche Fassung von § 3 Nr. 41 EStG wurde durch das StÄndG v. 18.7.1958[2] eingefügt, also noch vor Inkrafttreten der Hinzurechnungsbesteuerung (s. Anm. 2), aber ebenfalls zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung. Befreit wurden "Einkünfte der Steuerpflichtigen insoweit, als ihnen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Gesonderte Feststellung (Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Umfang der gesonderten Feststellung. Der Wortlaut von § 3 Nr. 41 Satz 2 EStG ist unglücklich gewählt. Denn danach soll sich die gesonderte Feststellung nach § 18 AStG lediglich auf die Tatsache beziehen, dass Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben. Sowohl § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG als auch § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG verfügen jedoch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Vor Inkrafttreten des SEStEG hatte § 7 UmwStG nur für die AE Bedeutung, für die die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2–4 UmwStG aF nicht galten und für die daher ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln war. Diese AE konnten die AK ihrer Beteiligung stlich nicht geltend machen. Hierbei handelte es sich um die folgenden, an der Um...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Unionsrechtliche Bedenken

a) Grundfreiheiten Rz. 16 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken an den §§ 7–14 AStG. Werden im Schrifttum aus unionsrechtlicher Perspektive noch Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert (s. auch Vor §§ 7–14 AStG Anm. 31 ff.),[2] lassen sich die Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG übertragen.[3] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass § 3 Nr. 41 EStG systemati...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Fälle des Steuerabzugs vom Kapitalertrag

Rz. 67 [Autor/Stand] Steuerabzug vom Kapitalertrag. Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, soweit sie nicht in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG geregelt sind, und Nr. 2) den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Entste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 7 S 1 und 2 UmwStG werden den AE die offenen Rücklagen der Gesellschaft als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. UE werden bei AE, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen und deren Anteile daher zum stlichen Übertragungsstichtag entweder tats zum BV der Pers-Ges gehören bzw zu diesem Stichtag als in das BV d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umwandlung teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2011 Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Widmann (in W/M,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.6.1989 (BT-Drucks. 11/4688)

[...] Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 22. § 50d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Worte "gelten § 36 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 2 bis 6 sinngemäß und" durch das Wort "gilt" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Worte "auf Grund eines Verständigungsverfahrens nach einem Abkommen ein erleichtertes" durch das Wort "erleichterte" ersetzt. [...] B...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf zum EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3679)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 2. § 50d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g”. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "nach § 43b" durch die Angabe "nach §§ 43b, 50g" und die Angabe "des § 43b und" durch die Angabe "der §§ 43b und 50g sowie" ersetzt. c) ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses vom 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 3) Zu Buchstabe b (Nummer 41) Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 41 Buchstabe a dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Beträgen, die zuvor als Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 bis 14 AStG zum individuellen Steuersatz der Einkommensteuer unterlegen haben. Für Ausgaben, die mit den nach § 3 Nr. 41 Buchstabe a steuerfreie...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 27.2.2013 (BT-Drucks. 17/12532)

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 17/12375 – [...] Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 36. § 50d wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 10 wird folgender Satz eingefügt: "Ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach diesem Gesetz oder nach dem Steuerrecht de...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem Entwurf des EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 29.9.2004 (BT-Drucks. 15/3827)

Beschlussempfehlung [...] 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: ,c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: "(1a) Der nach Absatz 1 in Verbindung mit § 50g zu erstattende Betrag ist zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 12 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderli...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 7.11.2001 mit Änderungsvorschlägen (BT-Drucks. 14/7343)

Artikel 1 – Änderung des Einkommensteuergesetzes 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) ... b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: c) „Nach Nummer 40 wird folgende Nummer 41 eingefügt: „41. a) Gewinnausschüttungen, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 37 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2. Der persönliche Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2 erfasst steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen oder Vergütungen, denen nach §§ 43b und 50g EStG oder einem DBA eine Reduzierung der Quellensteuern zusteht. Rz. 38 [Autor/Stand] Anwendungsbereich des § 43b EStG und § 50g ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 05/2019 § 7 UmwStG regelt ergänzend zu § 20 EStG einen Sondertatbestand der Eink aus KapV. Den AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist, werden die anteiligen offenen Rücklagen als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. Tz. 29 Stand: EL 96 – ET: 05/2019 AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist (s Tz 3) ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht

Rz. 45 [Autor/Stand] Grundsätzliche Rechtfertigung des Steuerabzugsverfahrens. Das Steuerabzugsverfahren i.S.d. Abs. 1 Stufe 1 ist grundsätzlich zur Sicherung des nationalen Steueraufkommens gerechtfertigt.[2] Die Art. 56 AEUV (ex-Art. 59 EG-Vertrag, ex-Art. 49 EG) und Art. 57 AEUV (ex-Art. 60 EG-Vertrag, ex-Art. 50 EG) sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1639 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es stellt sich die Frage, inwieweit Pensionszahlungen an einen ausgeschiedenen, im Ausl ansässigen MU abkommensrechtlich der dt Besteuerung unterliegen. Innerstaatlich handelt es sich um gew Eink. Allerdings fehlte in § 50d Abs 10 EStG 2010 ein Verweis auf § 15 Abs 1 S 2 EStG. In seiner Entsch I R 106/09 (s Beschl des BFH v 08.11.2010, BFH/N...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.3 Die nationale Sonderregelung der Abzugsteuerentlastung

Tz. 1518 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ab 2014 ist die Sonderregelung des § 50d Abs 1 S 11 EStG zu beachten, mit der versucht wird, doppelte Entlastungen sowohl auf Ebene der Pers-Ges als auch der beteiligten Mitunternehmer zu vermeiden. Ist der Gläubiger der Kap-Erträge oder Vergütungen eine Person, der die Kap-Erträge oder Vergütungen nach dem EStG oder nach dem StR des anderen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Kein Treaty Override

Rz. 189 [Autor/Stand] Kein Treaty Override. Satz 11 stellt kein Treaty Override dar. Denn Zurechnungsfragen sind in der Regel Gegenstand des nationalen Rechts. Außerdem kommt der Regelung ohnehin lediglich Verfahrenscharakter zu, da sie die Vermeidung möglicher Doppelerstattungen bezweckt, dabei aber nicht eine (innerstaatliche oder abkommensrechtliche) Zurechnungsverschiebu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.1 Allgemeines

Tz. 1552 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur Vermeidung von St-Ausfällen infolge Nichtbesteuerung der stillen Reserven insbes im Beteiligungsfall soll § 50i Abs 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der im BV einer Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (also sowohl gew infizierte als auch gew geprägte Gesellschaften) eingebrachten WG des BV oder Anteile iS des § 17 EStG auch bei nach dem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / h) Bestehende Anmeldepflichten (Satz 8)

Rz. 315 [Autor/Stand] Bestehende Anmeldepflichten. Satz 8 bestimmt, dass bestehende Anmeldeverpflichtungen des Vergütungsschuldners durch die Freistellungsbescheinigung unberührt bleiben. Angesichts dessen muss der Vergütungsschuldner gem. § 45a Abs. 1 Satz 2 EStG die Anmeldung der Kapitalertragsteuer bzw. nach § 73e Satz 3 EStDV die Anmeldung der Abzugsteuer i.S.d. § 50a Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (a) Transparenz im Inland und Intransparenz im Ausland

Rz. 117 [Autor/Stand] Transparenz der Personengesellschaft im Inland und Intransparenz im Ausland. Ist eine solche Personengesellschaft nach dem insoweit anwendbaren DBA abkommensberechtigt, könnte sie ungeachtet ihrer innerstaatlichen Transparenz antragsberechtigt sein.[2] Ist eine solche DBA-Regelung nicht gegeben, ist strittig, ob die Qualifikation der Personengesellschaf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtsgrundlage der Erstattung

Rz. 194 [Autor/Stand] Uneinigkeit hinsichtlich Beschränkung des § 50d Abs. 1 Satz 11 auf DBA-Erstattungsfälle. Es ist umstritten, ob Satz 11 auf Fälle der Erstattung aufgrund eines DBA beschränkt ist. Die Befürworter einer solchen Beschränkung berufen sich auf den klaren Wortlaut der Regelung.[2] Eine andere Auffassung wendet Satz 11 hingegen auf sämtliche inländische Einkün...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Überblick. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, sind die in § 43 EStG geregelten Kapitalerträge. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug gem. § 50a EStG unterliegen, sind hingegen bestimmte Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger. Dabei sieht § 50a Abs. 1 EStG den Regelabzug für die dort näher angeführten Einkünfte vor. Bei diesen ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.5 Zuständigkeiten

Für die Erstattung der Abzugsteuer im Sinne von § 50a Abs. 1 EStG aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Finanzverwaltungsgesetz i. V. m. § 50d EStG). Die Feststellung, ob eine beschränkte Steuerpflicht inländischer Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG vorliegt und ob für diese Einkünfte Abzugsteuer gemäß § 50a Abs. 1 EStG einzubehalten und abzuführen ist, triff...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Besteuerung auf der sog. Zweiten Ebene (Satz 3)

Rz. 295 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Erteilung der Freistellungsbescheinigung kann gem. Satz 3 in den Fällen des § 50a Abs. 1 EStG von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 50a Abs. 5 EStG nachgewiesen wird, soweit die Vergütungen an andere beschränkt Steuerpflichtige weitergeleitet werden. Dies kann insoweit problematisch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2 Lohnsteuerabzug

Beschränkt steuerpflichtige Künstler/Sportler, die im Inland als Arbeitnehmer eines inländischen Arbeitgebers tätig sind, unterliegen nicht dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (vgl. § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG), sondern – wie alle anderen beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer – dem Lohnsteuerabzug gemäß § 38 Abs. 1 i. V. m. § 39d EStG. Kann der Lohnsteuerabzug nicht erhobe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Ausnahmsweise analoge Anwendung von Abs. 1 Satz 2

Rz. 80 [Autor/Stand] Analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 2 gemäß BFH. Allerdings hat der BFH eine analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 2 im Fall einer unionsrechtswidrig einbehaltenen Kapitalertragsteuer zugelassen.[2] Diesem Urteil liegt die besondere Konstellation zugrunde, dass eine französische S.A.S. (société par actions simplifiée) als Muttergesellschaft und Kap...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 89 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage und Rechtsgedanke des Erstattungsanspruchs. Satz 2 bildet damit die Rechtsgrundlage für den Erstattungsanspruch nach erfolgtem Steuerabzug. Aus dieser Regelung ergibt sich, dass der Steuerabzug grundsätzlich ohne Rechtsgrund vorgenommen wird und nur infolge der anschließenden Erstattungsmöglichkeiten gerechtfertigt ist.[2] Die Regelung en...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern

Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 233a AO ausgenommen, weil eine Verzinsung do...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. StÄndG 1992 vom 25.2.1992 (BGBl. I 1992, 297)

Rz. 3 [Autor/Stand] StÄndG 1992. § 50d Abs. 1 und 2 wurde auf den seinerzeit eingeführten § 44d EStG (jetzt § 43b EStG) – das Kapitalertragsteuerabzugsverfahren – als weiteren Ermäßigungsgrund ausgedehnt. Das Freistellungsverfahren (seinerzeit noch in Abs. 3 geregelt) wurde über die Fälle des § 50a Abs. 4 EStG hinaus auf bestimmte Kapitalerträge erweitert. Diese Erweiterung ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.10 Treaty override

Tz. 1650 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Entgegen der Reg-Begr und des Berichts des Fin-Aussch (BT-DrS 16/11108, 28) wird in der Lit (s Meretzki, IStR 2009, 217; s Frotscher, IStR 2009, 593; s Jansen/Weidmann, IStR 2010, 596; s Günkel/Lieber, Ubg 2009, 301; und s Salzmann, IWB 2009 F3 Gr3, 1539) die Auff vertreten, dass es sich bei § 50d Abs 10 EStG um ein Treaty override handelt....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.4 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Tz. 1668 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Vergleichbare Fragen der Qualifikationskonflikte bei GA und Veräußerungsgewinnen stellen sich auch bei der Zuordnung von WG, vor allem Beteiligungen und den daraus beruhenden GA. Beispiel 1: Eine in der CH ansässige Kap-Ges ist an einer dt GmbH & Co KG als Kdst und Gesellschafter der Kpl-GmbH beteiligt. Die GmbH-Anteile sind notwendiges BV d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Von der materiellen Anspruchsberechtigung abweichende steuerliche Zurechnung

Rz. 191 [Autor/Stand] Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Tatbestand des Satzes 11 geht zunächst von dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen aus. Dies ist die Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen steuerlich zuzurechnen sind. Satz 11 setzt des Weiteren voraus, dass diesem Gläubiger die Einkünfte nach dem Steuerrecht eines der beteiligten St...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

Rz. 124 [Autor/Stand] Unschädlichkeit der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft für das Merkmal der Unmittelbarkeit. Bei Einschaltung einer Personengesellschaft im Rahmen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses ändert die Zwischenschaltung der Personengesellschaft nichts an der "Unmittelbarkeit" der Beteiligung der Muttergesellschaft i.S.d. § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG. Dies e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Rechtsfolge

Rz. 195 [Autor/Stand] Erstattungsberechtigter i.S.d. § 50d Abs. 1 Satz 11. Liegen die Voraussetzungen des § 50d Abs. 1 Satz 11 vor, steht der Erstattungsanspruch nur der Person zu, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des anderen Vertragsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden. Die Ermittlung der betreffenden Ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Verhältnis zu weiteren Regelungen

Rz. 202 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen multilateralen Erstattungsregeln und abkommensrechtlichen Eigenregelungen. Andere multilaterale Erstattungsregeln (z.B. §§ 43b oder 44a Abs. 9 EStG) bleiben von Satz 11 unberührt.[2] Die Norm ist auch nachrangig gegenüber abkommensrechtlichen Eigenregelungen, die in Ermangelung eines gesetzlichen Gegenbefehls spezialiter vorgehen.[...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Nachforderung beim Vergütungsgläubiger

Rz. 87 [Autor/Stand] Nachforderungsverfahren gegen Vergütungsgläubiger. Wird die geschuldete Steuer vom Vergütungsschuldner nicht einbehalten und abgeführt, so besteht neben der Möglichkeit der Haftungsinanspruchnahme des Vergütungsschuldners auch die Möglichkeit, die Steuerschuld beim Vergütungsgläubiger als Steuerschuldner durch Steuerbescheid nachzufordern. Dies ist jedoc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2 Zuständigkeiten

Für die Entlastung von der Abzugsteuer im Sinne von § 50a Abs. 1 EStG aufgrund § 50g EStG oder aufgrund von DBA ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Finanzverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 50d EStG) zuständig. Für die Feststellung, ob eine beschränkte Steuerpflicht inländischer Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG vorliegt und ob für diese Einkünfte Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Mutter-Tochter-Beteiligungen: Besonderheiten

Rz. 267 [Autor/Stand] Besondere Voraussetzungen bei Mutter-Tochter-Beteiligungen. In den Fällen von Mutter-Tochter-Beteiligungen i.S.d. § 43b EStG ist zu beachten, dass die Freistellungsbescheinigung gem. § 43b Abs. 2 Satz 5 EStG nur erteilt werden kann, wenn die Mindestbeteiligungsquote von 10 % (§ 43b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) für den Mindestbeteiligungszeitraum von ununte...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.2 Das Konkurrenzverhältnis dem Grunde nach

Tz. 14 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Damit können sowohl hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale als auch der Rechtsfolgen die folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis stehen:mehr