Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Grundsatz

Rz. 107 [Autor/Stand] Grundsätzliche Antragsberechtigung des Vergütungsgläubigers. Grundsätzlich ist nur der Vergütungsgläubiger, also der Steuerschuldner berechtigt, den Antrag auf Erstattung zu stellen.[2] Er kann allerdings auch den Antrag über einen Bevollmächtigten einreichen. Dies kann auch der Vergütungsschuldner sein.[3] In diesen Fällen ist dem Antrag eine entsprech...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.4 Sondervergütungen von gewerblich geprägten/infizierten Gesellschaften

Tz. 1642 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In der Fassung ab 2013 wird auch geregelt, dass § 50d Abs 10 EStG nicht anwendbar ist, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Form des Antrags

Rz. 122 [Autor/Stand] Form. Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen (Satz 3 Halbs. 2). Ein formlos gestellter Antrag ist unwirksam und kann auch nicht in einen Freistellungsantrag umgedeutet werden.[2] Möglich ist jedoch eine Antragstellung auf maschinell verwertbaren Datenträgern. Dies setzt allerdings gem. Abs. 1 Satz 7 voraus, dass das Bundeszentr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 272 [Autor/Stand] Klare Rechtsbehelfsbefugnis des Vergütungsgläubigers und ungeklärte Rechtsbehelfsbefugnis des Vergütungsschuldners. Rechtsbehelfsbefugt ist der Vergütungsgläubiger als Adressat der Freistellungsbescheinigung. Fraglich ist, ob daneben auch der Vergütungsschuldner als potentieller Haftungsschuldner Drittbetroffener und damit ebenfalls rechtsbehelfsbefugt ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Kritik

Rz. 199 [Autor/Stand] Praktische Zweifel und Probleme. In praktischer Hinsicht dürfte Satz 11 zu erheblichen Zweifeln und Problemen führen.[2] Dabei wird insbesondere auch die Frage diskutiert, ob die Norm rechtsfolgenseitig eine verfahrensrechtliche und/oder materiell-rechtliche Wirkung entfaltet.[3] Insgesamt dürfte Einiges dafür sprechen, die Regelung des Abs. 1 Satz 11 a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Sonderfall der Beifügung einer Bescheinigung nach § 45a Abs. 2 (Satz 4)

Rz. 142 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. Die Regelung des Satzes 4 ist eine Folge der Neuausrichtung des Kapitalertragsteuereinbehalts bei Dividendenausschüttungen an Anteilsinhaber von girosammel- und streifbandverwahrten Aktien. Für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2011 zufließen (§ 52a Abs. 16b EStG), muss dem Antrag in den Fällen des § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (Kapit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE, das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.3 Die nationale BEPS-Umsetzung

Tz. 1801 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Gestaltungsmöglichkeit der Doppelberücksichtigung von Aufwendungen wurde zweimal vom BR aufgegriffen. Urspr sollte ein absolutes Abzugsverbot in einem Entw von § 4 Abs 5a S 2 EStG idF des Zollkodex-AnpG geregelt werden. Ausweislich der Ges-Begr sollte der Regelungs-E sog "Double-Dip"-Strukturen bekämpfen, die durch hybride Rechtsträger,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.7 Sonderbetriebseinnahmen bei doppelstöckigen Personengesellschaftsstrukturen

Tz. 2070 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 In dieser Fallkonstellation stellt sich die Frage, ob die Beteiligung an der geschäftsführenden Kpl-Gesellschaft der Obergesellschaft (zur Durchsetzung ihrer Ziele) oder der Untergesellschaft (wegen der Leitung des Tagesgeschäfts) zuzuordnen ist. Der BFH hatte dies im Verfahren I R 49/14 (s Urt des BFH v 21.01.2016, BFH/NV 2016, 1088) zu en...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.8.4 Aufwand in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Tz. 929 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In den Fällen der Entsendung im gesellschaftsrechtlichen Interesse der MG kann zwar kein Entgelt verrechnet werden bzw eine Korrektur nach § 1 AStG erfolgen, es stellt sich aber stlich die Frage, ob nicht ein BA-Abzug im Inl nach § 3c EStG bzw § 8b Abs 5 KStG ausgeschlossen ist. Während Krabbe (FR 1984, 473) die Anwendung des § 3c EStG in di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.5 Venture Capital Fonds

Tz. 2068 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Auch bei diesem Kap-Markt-Modell stellt sich die Frage der StFreistellung für gew Gewinne. Ausgangspunkt ist, dass sich inl Investoren zB an einer britischen gew geprägten Pers-Ges beteiligen, deren Ziel der Erwerb und die spätere Börsenkapitalisierung von Start-Up-Unternehmen ist. Die britische St-Verwaltung bescheinigt eine "Nicht-Gewerbl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Hybride Gesellschaften und andere Anwendungsfälle

Rz. 186 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. Dem Gesetzeswortlaut ist dabei keine Beschränkung auf hybride Gesellschaftsformen zu entnehmen. Denkbar sind auch Konstellationen, in denen Deutschland und der ausländische Staat die Gesellschaft einheitlich als Kapitalgesellschaft qualifizieren, der ausländische Staat die Vergütung z.B. auf Grundlage eines Gruppenbesteuerungssystems ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.1 Der Regelungsinhalt

Tz. 2072 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG hebt die nach DBA vorgesehene Freistellung in den Fällen auf, in denen der ausl Staat die dort erzielten Eink iRd beschr StPflicht nach innerstaatlichem Recht nicht besteuern kann. Die Regelung greift indessen nicht, wenn die Eink nach dem innerstaatlichen Recht des ausl Staates allgemein von der Besteuerung ausgen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.5 Sondervergütung an untergeordnete Personengesellschaften

Tz. 1643 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gem § 15 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG stellen Tätigkeitsvergütungen oder Nutzungsentgelte, die eine untergeordnete Pers-Ges an den AE der übergeordneten Pers-Ges zahlt, bei diesem Sondervergütungen dar. Die Regelung des § 50d Abs 10 EStG enthält keinen Verweis auf § 15 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG. Es stellt sich die Frage, ob auch im Falle der mehrstöckigen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt (Abs. 1–2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Besondere verfahrensrechtliche Regelung und ihr Hintergrund. § 50d Abs. 1–2 regelt Verfahrensfragen, die sich daraus ergeben, dass das nationale Recht in bestimmten Konstellationen einen Steuerabzug vorsieht, der jedoch nach anderen nationalen Vorschriften oder nach internationalem Recht nicht oder nur begrenzt zulässig ist. Rz. 14 [Autor/Stand] Regelung ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2 Steueranhebung

Die Steuererhebung erfolgt durch Abzug beim Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 2 EStG). Sie kann ggf. auch durch Nachforderungsbescheid gegenüber dem Steuerschuldner (= Vergütungsgläubiger) oder Haftungsbescheid gegenüber dem Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) erhoben werden. Auch wenn ein DBA die Bezüge freistellt oder die Besteuerung der Höhe nach begrenzt, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Überblick

Rz. 64 [Autor/Stand] Tatbestand im Überblick. Die Erstattung setzt gem. Abs. 1 voraus: Einkünfte i.S.d. Abs. 1 Satz 1, also Einkünfte, für die eine Steuerentlastung gem. §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA besteht (Satz 1); die tatsächliche Einbehaltung und Abführung der Steuerbeträge, auch im Haftungswege (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) oder aufgrund eines Nachforderungsbescheids (Sat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.1 Die Bedeutung des Problems

Tz. 1534 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gew geprägte Gesellschaften wurden in der Vergangenheit grenzüberschreitend vor allem dazu genutzt, Abschirmwirkungen aufzubauen: Tz. 1535 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beispiel 1: Die inl A-GmbH ist Gesellschafter einer ausl Pers-Ges, die durch die Eins...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.1 Die Vorlagebeschlüsse des BFH vom 28.06.2006 und vom 29.11.2006

Tz. 2104 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der BFH hat in den Verfahren I R 84/04 und I R 116/04 (BetrSt-Verluste nach dem DBA USA) zwar anerkannt, dass die DBA die stliche Berücksichtigung von BetrSt-Verlusten ausschließen, wegen der europarechtlichen Problematik der Ungleichbehandlung mit inl Verlusten dem EUGH diese Frage aber zur Entsch vorgelegt. In dem Grundsatzverfahren "Lidl"...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.3 Beurteilung und Auswirkungen des BFH-Urteils vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1630 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Bewertung der Auswirkungen des Urt ergeben sich folgende Aspekte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.4 DBA-Entlastungsansprüche

Tz. 43 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Im Einzelnen ist hinsichtlich der "Quellen-St-Belastung" von vGA über die Grenze Folgendes zu beachten: Die meisten der von D abgeschlossenen DBA sehen für abfließende Schachteldividenden eine KapSt von nur 5 % (s Art 10 Abs 2 OECD-MA) bzw 10 % oder 15 % bei einer mind 25 %-Beteiligung der ausl Kap-Ges an der inl Gesellschaft vor. Die Formulie...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.3 Zuständigkeiten

Für die Entlastung von der Abzugsteuer im Sinne von § 50a Abs. 1 EStG aufgrund von DBA ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Finanzverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 50d EStG). Für die Feststellung, ob eine beschränkte Steuerpflicht inländischer Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG vorliegt und ob für diese Einkünfte Abzugsteuer gemäß § 50a Abs...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.7 Verlustfälle

Tz. 2062 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Ergibt sich in einer Fallkonstellation, die im Gewinnfall grds unter § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG fallen würde, ein Verlust, stellt sich die Frage, ob der Rückfall des Besteuerungsrechts auf D auch im Verlustfall gilt. Dies ist grds zu bejahen. Damit wird uU das ansonsten für gew Verluste geltende Abzugsverbot über die Grenze unterlaufen. Alle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 84 [Autor/Stand] Haftungsverfahren gegen Vergütungsschuldner. Erfüllt der Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die ihm obliegende Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nicht, so wird die Abzugsteuer in der Regel durch Haftungsbescheid (§§ 44 Abs. 5 Satz 1, 50a Abs. 5 Satz 4 EStG i.V.m. § 191 AO) nachgefordert. Die Inanspruchnahme des Ver...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1554 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der sachliche Anwendungsbereich des in § 50i Abs 1 S 1 EStG enthaltenen sog Treaty Override ist bereits systematisch auf St-Ausländer begrenzt, da nur für diese eine Besteuerung "ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Doppelbesteuerung" in Betracht kommt. Zudem hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge des § 50i Abs 1 S 1 ESt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Schuldner der Kapitalerträge/Vergütungen und andere zum Steuerabzug Verpflichtete

Rz. 262 [Autor/Stand] Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung. Wird die Freistellungsbescheinigung erteilt, so kann der Steuerschuldner den Steuerabzug für den entsprechenden Gläubiger und den jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach § 50a Abs. 4 EStG entsprechend dem DBA oder nach §§ 43b oder 50g EStG unterlassen bzw. nach dem niedrigeren DBA-Satz vornehmen (§ 50d Abs. 2 Satz ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7340)

Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) 20a. § 50d wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach § 43b oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. StReformÄndG vom 30.6.1989 (BGBl. I 1989, 1267)

Rz. 2 [Autor/Stand] StReformÄndG. Durch das StReformÄndG wurde eine Anpassung von § 50d EStG bzgl. der Abschaffung der sog. "kleinen" Kapitalertragsteuer ab 1.7.1989 vorgenommen.[2]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.3.2 Strukturproblem – § 1 AStG als reine Gewinnabgrenzungsvorschrift

Tz. 1212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Verrechnungspreiskorrekturvorschrift des § 1 AStG (s Tz 89ff) greift als außerbilanzielle Korrekturvorschrift nur, wenn eine Einkommensminderung vorliegt gegenüber dem Ergebnis, das sich bei Betrachtung des Fremdverhaltensgrundstzes hätte ergeben (s Tz 141ff). Es handelt sich daher um keine allgemeine nationale Gewinnermittlungsvorschri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz vom 2.12.2004 (BGBl. I 2004, 3112)

Rz. 8 [Autor/Stand] EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz. Die Überschrift wurde neu gefasst. Vor allem aber wurde angesichts der Einführung von § 50g EStG zur Umsetzung der europäischen Zins- und Lizenzrichtlinie[2] in § 50d Abs. 1 der Anwendungsbereich um Fälle des § 50g EStG erweitert.[3] Darüber hinaus wurde die in der Zins- und Lizenzrichtlinie vorgesehene Verzinsungspflicht de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.2 Gesetzliche Nachbesserungen ab 2017

Tz. 2076 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine solche unterschiedliche Wirkung des Rückfalls des Besteuerungsrechts, je nachdem ob Eink gar nicht oder zu einem (ggf nur sehr kleinen) Teil der Besteuerung unterlegen haben, würde jedoch zu unbilligen Ergebnissen führen. Aufgrund der Zielrichtung der Regelungen zum Rückfall des Besteuerungsrechts, die tats Besteuerung bestimmter Eink ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Verhältnis zum Freistellungsverfahren

Rz. 200 [Autor/Stand] Frage der Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 Satz 11 im Freistellungsverfahren. Es erscheint problematisch, ob Satz 11 auch im Freistellungsverfahren zur Anwendung gelangt. Nach den Gesetzesmaterialien berührt die Neuregelung nicht das Recht zur Teilnahme am Freistellungsverfahren nach § 50d Abs. 2. Ist eine Person erstattungsberechtigt, kann sie hiernach u...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.3 Bemessungsgrundlage

Dem Steuerabzug unterliegt grundsätzlich der gesamte Betrag der Aufsichtsratsvergütung ohne jeden Abzug (§ 50a Abs. 2 Satz 1 EStG). Das bedeutet, dass die Vergütungen nicht um Betriebsausgaben, Aufsichtsratsteuer oder Umsatzsteuer gekürzt werden. Nur soweit § 13b UStG einschlägig ist, zählt die Umsatzsteuer ausnahmsweise nicht zur Bemessungsgrundlage. Allgemeine Unkostenpaus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809)

Rz. 12 [Autor/Stand] AmtshilfeRLUmsG. § 50d Abs. 1 Satz 11 wurde eingeführt, der das Erstattungsverfahren bei übrigen Gesellschaften regeln soll und den Erstattungsanspruch der Person zurechnet, der nach ausländischem Steuerrecht die Einkünfte zuzurechnen sind.[2]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Satz 1)

Rz. 65 [Autor/Stand] Sachlicher Anwendungsbereich. Satz 1 regelt u.a. den sachlichen Anwendungsbereich des Abs. 1. Dieser umfasst hiernach Einkünfte, die einerseits dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die aber andererseits nach den §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz bes...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Entlastungsverfahren

Eine Befreiung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG im Wege des Freistellungsverfahrens ist bei Aufsichtsratsvergütungen nicht möglich. In Betracht kommt lediglich eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer nach § 50d Abs. 1 EStG. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antra...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung

Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der Leitsatz lautet: "Die von einer ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.2 Das Urteil des BFH vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1628 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 a) Sachverhalt (vereinfacht) In seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 17.10.2007, IStR 2008, 300) ist der BFH der Verw-Auff nicht gefolgt. Dem Urt liegt folgender Sachverhalt zugrunde: E ist Gesellschafter der in D gew tätigen EFG-OHG. E hat seinen Wohnsitz in den USA (zugleich Ansässigkeitsstaat). Die OHG erwirtschaftete im Jahr 2007 einen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.3 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 2065 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kap-Ges), andererseits aber auch, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: MU-Schaft). Des Weiteren kann sich wegen eine...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2 Steuerausländer mit Inlandsbetriebstätte

Tz. 1057 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine gew Tätigkeit wird hingegen bei einer ausl Kö grds nur im Inl besteuert, wenn die Tätigkeit durch eine BetrSt oder einen ständigen Vertreter ausgeübt wird (s § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 Abs 1 Nr 2 EStG). Im Ausl gegebene Tätigkeitsmerkmale werden hierbei nicht berücksichtigt, wenn anderenfalls aufgrund dieser Merkmale der dt Besteuerungsan...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 1556 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 52 Abs 59d EStG ist § 50i EStG auf die Veräußerung von WG oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.06.2013 stattfinden bzw die Ersatztatbestände des Abs 2 greifen. Hinsichtlich der lfd Eink ist die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die St noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist. Der Wegzug ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.2 Reaktion der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v 28.12.1998)

Tz. 1599 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.12.1998, IStR 2000, 23) regelt hinsichtlich der Qualifikation folgende Punkte: 1. Vorrang abkommensspezifischer Regelungen Soweit die DBA Sonderregelungen enthalten (DBA Luxemburg Protokoll Nr 11; DBA NL Protokoll Nr 9; DBA A Protokoll Nr 15; DBA Tunesien Art 7 Abs 6) ergibt sich kein Qualifikationskonflikt. ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2 Abführung der Abzugsteuer im Zeitraum zwischen Antragstellung und der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sofern Vergütungen geleistet werden, für die (noch) keine Freistellungsbescheinigung nach § 50d Abs. 2 EStG erteilt worden ist. In Fällen, in denen im Zeitraum zwischen Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und der tatsächlichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1635 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 2. Hs EStG werden ausdrücklich den abkommensrechtlichen Unternehmensgewinnen zugeordnet, sofern das DBA keine spezifischen Regelung bzgl dieser Vergütungen enthält. Die Regelung ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden (§ 52 Abs 59a S 8 EStG). Nach der Ges-Begr soll es sich nicht um ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. StSenkG vom 23.10.2000 (BGBl. I 2000, 1433)

Rz. 5 [Autor/Stand] StSenkG 2000. Es erfolgten redaktionelle Änderungen, die sich aufgrund der Änderung der Paragrafen-Reihenfolge der Vorschriften über die Kapitalertragsteuer ergaben.[2] Außerdem wurde eine eigene Regelung der 10 %-Schwelle in Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 a.F.[3] geschaffen.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. Weitere Rechtsfragen zur Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Erlass vom 25.11.2010, BStBl. 2010 I, S. 1350 ff. zu vielen Rechtsfragen, die sich in Zusammenhang mit der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler/Sportler in Deutschland ergeben, Stellung genommen (z.B. zur Problematik ausländischer Künstlerverleihgesellschaften oder zu Werbeverträgen der Künstler/Sportler). Nach Tz....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Kulturorchester und Kulturvereinigungen

Ausländische Kulturvereinigungen, die nicht aufgrund der Vorschriften eines DBA vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG freizustellen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 50 Abs. 4 EStG von der inländischen Einkommensteuer befreit werden. Zuständig für diese Freistellung ist jedoch nicht das BZSt, sondern das Finanzamt (zu den Zuständigkeiten s. Tz. 5.1 des BM...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.2 Ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1244 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Hierbei sind zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 34d EStG, § 34c EStG, § 26 KStG. Daneben ist in Verlustfällen § 2a EStG zu beachten. Bei der Ermittlung der aufzuteilenden Eink und bei der Zuordnung (Aufteilung) der Eink und des Vermögens zwischen inl/ausl Stammhaus und inl/ausl BetrSt sind alle Umstände des Einzelfalls zu beachten; dazu gehö...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (hh) Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen in Fällen der Kapitalertragsteuer

Rz. 288 [Autor/Stand] Zeitpunkt des Entstehens der KapESt. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt entsteht, in dem die Kapitalerträge dem Vergütungsgläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 EStG fließen Dividenden, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wurden, dem Vergütungsgläubiger an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.3 Die Beurteilung ausländischer Staaten

Tz. 1542 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das OECD-MA 2000 (BStBl I 2001, 72) enthält erstmals in Art 3 Abs 1 Buchst c nachfolgende Einschr: "... der Ausdruck ‚Unternehmen‘ bezieht sich auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit...". Soweit ein aktuell anzuwendendes DBA den Begriff definiert, stellt sich die Frage, ob insoweit eine eigenständige Auslegung idS geboten ist oder entspr...mehr