Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3 Bedeutung und Anwendungsbereich

3.1 Funktion der Vorschrift Rz. 23 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung ist Steuersubjekt der einzelne Stpfl. mit dem von ihm bezogenen Einkommen, für das der Tarif nach § 32a EStG gilt. Die Normen der §§ 25ff. EStG sind hierauf zugeschnitten. § 26 EStG regelt das Wahlrecht der Ehegatten zwischen Einzel- (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) und wer das Wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Gesamtschuld der Ehegatten

7.1 Gesamtschuld Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist.[1] Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden Jahres, wenn die E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.3 Hinzuziehung, Beiladung

Rz. 25 Da die beiden an die einzelnen Ehegatten gerichteten Bescheide eine unterschiedliche Entwicklung nehmen können, d. h. nach Einlegung von Rechtsbehelfen ggf. unterschiedliche Steuerfestsetzungen beinhalten und die Entscheidung deshalb gegenüber den Ehegatten nicht einheitlich zu ergehen braucht, liegen die Voraussetzungen für eine notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.1 Steuerfestsetzung

Rz. 21 Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 AO). Das FA kann auch jedem der beiden Ehegatten gegenüber einen einzelnen inhaltsgleichen ESt-Bescheid richten (§ 155 Abs. 1 und 3 AO). Damit dem Bestimmtheitserfordernis genügt ist, muss das FA in diesem Fall den jeweiligen Ehegatten mit Namen und Anschrift als Adressaten in dem Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung bei der Teilnahme an einer notwendigen Weiterbildungsmaßnahme. Sie konkretisiert § 83 Abs. 1 Nr. 3. Schon danach ist Voraussetzung, dass die Kosten durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unmittelbar entstehen. § 86 ist eine Kann-Bestimmung. Über die...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2019

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Unterhalt Durch das Familienentlastungsgesetz wurden Kindergeld und entsprechend die Kinderfreibeträge sowie der Grundfreibetrag und der für Unterhaltungszahlungen abzugsfähige Höchstbetrag an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Dienstwagenbesteuerung, Jobticket, E-Bikes Im Jahressteuergesetz...mehr

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Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers geäußert. Investitionsabzugsbetrag bei Mitunternehmerschaft Der BFH hatte entschieden[1] , dass eine begünstigte Investition i. S. des § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn ein I...mehr

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Mitunternehmerschaft / 2.2 Ermittlung der Einkünfte

Der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft wird in 2 Stufen ermittelt: 1. Stufe: Gesamthand Zunächst wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft errechnet – der gesamthänderisch erwirtschaftete Gewinn. Dies ist der steuerliche Gewinn, wie er aus der laufenden Buchhaltung der Gesellschaft abgeleitet wird. Damit ist das Ergebnis auch um Zahlungen an die Gesellschafter gemin...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.1 Gewerbliche Mitunternehmerschaften

Voraussetzung für eine Mitunternehmerschaft ist, dass eine gemeinschaftliche gewerbliche Tätigkeit – ein gewerbliches Unternehmen – ausgeübt wird.[1] Hierbei ist die tatsächliche Tätigkeit maßgebend. Eine Eintragung im Handelsregister hat allenfalls Indizwirkung. Dieser Kernbereich der Mitunternehmerschaft ist in der Praxis meist unproblematisch und bedarf keiner weiteren Erö...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.4 Gemischte Tätigkeiten

Ist eine Personengesellschaft und damit auch eine steuerliche Mitunternehmerschaft nur teilweise gewerblich, teilweise und daneben auch nicht gewerblich tätig – die sog. gemischte Tätigkeit –, gilt die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb.[1] Als nicht gewerblich in diesem Sinne kommen in Betracht eine Vermögensverwaltung, eine land- oder forstwirtschaftliche oder eine freib...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.4 Art der Betätigung

Weitere Voraussetzung für eine Mitunternehmerschaft ist, dass eine gemeinschaftliche gewerbliche Tätigkeit – ein gewerbliches Unternehmen – ausgeübt wird.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber den mitunternehmerischen Gedanken auch auf die anderen Gewinneinkünfte übertragen. Damit können Zusammenschlüsse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bzw. mit einer freiberuflichen Tätigkei...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.3 Freiberufliche Mitunternehmerschaften

In der Praxis ist gerade bei Freiberuflern (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern) häufig ein Zusammenschluss anzutreffen. Solch ein Zusammenschluss wird meist als Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät bezeichnet, unter welcher sich die Freiberufler zur gemeinsamen Ausübung ihrer Tätigkeit zusammentun. Als Rechtsform wird hier vor allem auf eine ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften

Werden Land- bzw. Forstwirte gemeinschaftlich tätig und erfolgt dies im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses oder eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses[1], gelten hierfür die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Daraus folgt aber nicht, dass die Einkünfte damit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden; es liegen weiterhin Einkünfte nach § 1...mehr

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Mitunternehmerschaft / Zusammenfassung

Begriff Wird eine betriebliche Tätigkeit nicht im Rahmen eines Einzelunternehmens ausgeübt, sondern als Zusammenschluss mehrerer Personen, kann diese Personengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen. Entscheidend dafür ist, ob die Gesellschafter im Rahmen des Zusammenschlusses ein Mitunternehmerrisiko tragen und eine Mitunternehmerinitiative entfalten können. Sind di...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / Zusammenfassung

Überblick Grundvoraussetzung für ein Gesellschaftsverhältnis ist, dass sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Personengesellschaft, kann diese in steuerlicher Hinsicht als eine Mitunternehmerschaft zu werten sein. Doch nicht jede Personengesellschaft ist auch ...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.2 Vergleichbare Gemeinschaften

Nicht nur Personengesellschaften, sondern auch wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaften können eine Mitunternehmerschaft darstellen.[1] Dies betrifft z. B. eine Bruchteilsgemeinschaft [2] mit einer gewerblichen Betätigung, z. B. gewerblicher Grundstückshandel, Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung; eine Wohnungseigentümergemeinschaft [3], die gewerblich tätig ist. Dies h...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.1 Übliche Gesellschaften

Als mitunternehmerfähige Personengesellschaften werden vom Gesetz ausdrücklich die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) genannt.[1] Daneben kommen auch noch andere Gesellschaftsformen als Mitunternehmerschaft in Betracht. Dies gilt insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), allerdings unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass...mehr

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Mitunternehmerschaft / 2 Steuerliche Rechts­folgen

Die steuerrechtlichen Folgen einer Mitunternehmerschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dieser ordnet auch die Gewinnanteile den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu, die ein Gesellschafter als Vergütung für seine Tätigkeit, die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhält – die sog. Sondervergütungen. Das hat auch Einfluss auf den Umfan...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.3 Gesellschaftsform

Mit Ausnahme von Kapitalgesellschaften können alle Zusammenschlüsse von Personen eine Mitunternehmerschaft sein. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften oder vergleichbare Gemeinschaften, die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ausdrücklich genannt werden. Dies gilt für die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder ei...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3 Teilentgeltliche Praxisveräußerung

Wird eine Praxis oder ein Praxisanteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge z. B. vom Vater auf die Tochter übertragen, muss der Erwerber oft an den Übergeber eine Abfindung oder an Geschwister ein Gleichstellungsgeld zahlen, das niedriger ist als der Wert der Praxis. Dann handelt es sich prinzipiell um eine teilentgeltliche Praxis- oder Anteilsübertragung i. S. d. § 18 Abs...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2.1 Übertragung einer freiberuflichen Praxis

Übergibt ein Freiberufler zu Lebzeiten seine Praxis, eine Teilpraxis oder einen Anteil an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen potenziellen Erben, z. B. seinen Sohn oder seine Tochter, ist dies nicht nur eine unternehmensfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Lösung, weil die Praxis innerhalb der Familie bleibt...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.4 Praxisübergabe gegen Versorgungsleistungen

Die anlässlich einer Praxisübergabe z. B. von Eltern auf Kinder vereinbarten wiederkehrenden Leistungen, die der Versorgung des Empfängers dienen und dem Übernehmer das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ermöglichen, stellen – der widerlegbaren Vermutung nach – sog. private Versorgungsleistungen dar. Der Praxisübergeber behält s...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d. h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewin...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.2 Gewinn- oder umsatzabhängige Bezüge

Ein Wahlrecht besteht nicht, sondern die sukzessive Zuflussbesteuerung ist zwingend, wenn der Kapitalwert des Veräußerungspreises im Zeitpunkt der Veräußerung nicht annähernd bestimmbar ist, z. B. wenn die wiederkehrenden Bezüge gewinn- oder umsatzabhängig sind. Für den Fall gewinn- oder umsatzabhängiger Bezüge bleibt es wegen der fehlenden Möglichkeit zur Schätzung eines Ka...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.1 Sofortbesteuerung

Wählt der Verkäufer die Sofortbesteuerung, wird die Differenz zwischen dem kapitalisierten Barwert der Rente (nach Abzug der vom Veräußerer getragenen Veräußerungskosten) und dem Buchwert des steuerlichen Kapitalkontos im Zeitpunkt der Veräußerung als tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn nach §§ 16, 34 EStG versteuert. Die später zufließenden Rentenzahlungen sind bei der Sof...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1 Tod eines Freiberuflers

Der Tod eines Freiberuflers führt weder notwendigerweise zu einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG noch geht das der freiberuflichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über.[1] Der Übergang eines freiberuflichen Betriebs durch Erbfolge vollzieht sich unentgeltlich und unter zwingender Buchwertfo...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Durch die Wahl der Zuflussbesteuerung konnte die Besteuerung früher i. d. R. aufgeschoben werden. Verwaltungsseitig wurde davon ausgegangen, dass bei Wahl der Zuflussbesteuerung ein Gewinn erst entsteht, sobald die Rentenzahlungen das steuerliche Kapitalkonto des Veräußerers zuzüglich etwaiger Veräußerungskosten des Veräußerers übersteigen.[1] Daran hält die Finanzverwaltung...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe werfen steuerlich eine Reihe von typischen Einzelproblemen auf. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Veräußerung der Praxis gegen wiederkehrende Bezüge. Was beim Tod eines Freiberuflers, bei Praxisübertragungen zwischen nahen Angehörigen und Aufnahme von Partnern in Einz...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1 Sofortige oder sukzessive Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung und Verwaltung räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der Betrieb...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.3 Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz

Statt einer Besteuerung des Veräußerungs-/Aufgabegewinns nach der Fünftel-Regelung kann der Steuerpflichtige nach § 34 Abs. 3 EStG die Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. EUR beantragen, wenn er mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Auch diese Vergünstigung gibt es nur einm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Freiberufler seine Praxis verkauft oder aufgibt und dabei einen Gewinn erzielt, wird er anders als im Normalfall besteuert. Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer freiberuflichen Praxis gehören nach § 18 Abs. 3 EStG zwar zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, werden aber in ganz besonderer Weise steuerlich privilegiert. Auf Antrag wird gem. §...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.4 100 %ige Beteiligung an einer GmbH als Teilbetrieb

Als Teilbetrieb (Teilpraxis) gilt nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auch die Beteiligung z. B. eines Steuerberaters an einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer Steuerberater-GmbH, wenn die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst. Die zum Betriebsvermögen gehörende 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gilt nach den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 3.1 Tarifprivilegien

Die Praxisaufgabe gilt als Veräußerung.[1] Wer als Freiberufler seine Praxis z. B. aus Altersgründen aufgibt, muss die Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens, soweit sie im Rahmen der Praxisaufgabe nicht veräußert worden sind, nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG mit ihrem gemeinen Wert in sein Privatvermögen überführen. Unter gemeinem Wert versteht man den Zeitwert (Verkehrswert...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1 Abgrenzungsmerkmale im Überblick

Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines selbstständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbstständigen Arbeit dient. Der Ausdruck "selbstständiger Teil des Vermögens" in § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG, sog. Teilpraxis, ist im Gesetz nicht definiert. Nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.1 Voraussetzungen

Der steuerliche Freibetrag von maximal 45.000 EUR steht nicht jedem Freiberufler zu, der seine Praxis veräußert, da er an das Alter und den Gesundheitszustand des Freiberuflers, also an personenbezogene Voraussetzungen, geknüpft ist, und außerdem nicht mehrfach gewährt werden kann: Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG nur, wer mindestens 55 ...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / Zusammenfassung

Überblick Begünstigt ist nach § 18 Abs. 3 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe "eines selbstständigen Teils des Vermögens", das der freiberuflichen Tätigkeit dient (Teilpraxis), sowie die Veräußerung oder Aufgabe eines "Anteils am Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient" (Praxisanteil). Unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Veräußerungen/Aufgab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.2 Besteuerung nach der Fünftel-Regelung

Der steuerpflichtige Teil des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns unterliegt einer ermäßigten Besteuerung. Bei der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG, die unabhängig vom Lebensalter und der Frage ist, ob der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, wird der Veräußerungs-/Aufgabegewinn rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, sodass nur 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.4 Weitere Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Angestellter

Oft arbeiten Freiberufler, die ihre Praxis veräußert haben, für eine gewisse Zeit noch in der Praxis des Erwerbers als dessen Mitarbeiter mit, sei es auf freiberuflicher Basis als "freier Mitarbeiter", sei es als Arbeitnehmer. Dies ist für die Gewährung der Veräußerungsprivilegien unschädlich. Nach Meinung des BFH ist nur entscheidend, ob die bisherige Praxis mit ihren immat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.2 Mitveräußerung des Sonderbetriebsvermögens

Der steuerrechtliche Mitunternehmeranteil umfasst neben dem Anteil am Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.[1] Eine steuerbegünstigte Anteilsveräußerung i. S. d. § 18 Abs. 3 EStG liegt daher nur vor, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen, z. B. Praxisgebäude, mitveräußert. Wird d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.2 Vollendung des 55. Lebensjahrs im Veräußerungszeitpunkt

Die Altersvoraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist erfüllt, wenn der Veräußerer im Zeitpunkt der Praxisveräußerung sein 55. Lebensjahr vollendet hat. Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, d. h. das Datum des Kaufvertrags, maßgebend, sondern der Übergang des (mindestens) wirtschaftlichen Eigentums an den we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 3.2 Geringfügige Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit

Wie die Praxisveräußerung erfordert die Praxisaufgabe eine Einstellung der Tätigkeit. Einen steuerbegünstigten Aufgabegewinn erzielt ein Freiberufler also nur, wenn er seine selbstständige Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis, bei Teilpraxen[1] im abgrenzbaren Bereich der Teilpraxis, zumindest für eine gewisse Zeit einstellt. Die spätere Wiederaufnahme einer g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1 Wesentliche Grundlagen der freien Berufstätigkeit

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Praxis-Beispiel Praxis wurde im eigenen Gebäudegrundstück ausgeübt Der 65 Jahre alte Steuerberater A betreibt seine Praxis in einer ihm gehörenden Eigentumswohnung (Wert: 400.000 EUR). Im Dezember 2019 verkauft A a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.1 Fallgruppe 1: Wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten werden für unterschiedliche Leistungsempfänger ausgeübt

Für die Frage, ob eine Teilpraxis vorliegt, sind die Verhältnisse beim Übertragenden im Zeitpunkt der Veräußerung entscheidend.[1] Die Veräußerung einer Teilpraxis setzt eine vor der Veräußerung ausgeübte freiberufliche Tätigkeit voraus, die sich von der übrigen Tätigkeit abgrenzbar unterscheidet.[2] Die Unterscheidung kann nach sachlichen oder nach örtlichen Gesichtspunkten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.4 Antragserfordernis

Der Freibetrag wird gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Folge der Antragspflicht ist auch das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei mehreren begünstigten Veräußerungsvorgängen (z. B. Veräußerung eines Kommanditanteils und Veräußerung eines Sozietätsanteils) zu bestimmen, für welchen Vorgang der Freibetrag gewährt werden soll. Der Antr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.5 Einmalige Gewährung des personenbezogenen Freibetrags

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird personenbezogen – nicht einkunftsartbezogen – gewährt. Er steht dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal zu. "Einmal" bedeutet in diesem Zusammenhang: Nur einmal im Leben, auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe oder Teilbetriebe hat oder an mehreren Personengesellschaften als Mitunternehmer beteiligt is...mehr