Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.1 Erfordernis der zeitweiligen Einstellung der freien Berufstätigkeit

Steuerbegünstigt ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG auch ein Veräußerungsgewinn, den ein Freiberufler bei der Veräußerung seines "gesamten" Anteils an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft, z. B. Sozietät oder Gemeinschaftspraxis, erzielt. Voraussetzung dafür ist aber ebenfalls, dass der Steuerpflichtige seine freiberufliche Tätigkeit in d...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.2 Teilanteilsveräußerung

Eine Teilanteilsveräußerung liegt vor, wenn ein Freiberufler nicht seinen ganzen Anteil an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Teil davon veräußert, sodass er weiterhin an der Sozietät oder Gemeinschaftspraxis beteiligt bleibt. Es gibt 2 Fälle der Teilanteilsveräußerung: Ein weiterer Freiberufler tritt gegen Zahlung eines Entgelts an den oder die "abgebenden" Gesell...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.6 Freibetrag und Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

Der BFH hat den Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids, mit dem ein Veräußerungsgewinn festgestellt worden ist, in Bezug auf den Freibetrag präzisiert. [1] Daraus ergibt sich Folgendes: Für die Frage, inwieweit ein Feststellungsbescheid für den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG Bindungswirkung entfaltet, ist zwischen der Zurechnung des Veräußerungsgewinns und d...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.2 Fallgruppe 2: Sachlich einheitliche Praxis in örtlich abgegrenzten Bereichen

Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass Teile der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbstständigkeit erreicht haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können.[1] In diesem Fall kann prinzipiell nicht davon ausgegangen werden, dass Teilpraxen ...mehr

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Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Arbeitgeberzuschüsse

Kommentar Die Finanzverwaltung hat umfassend zur Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen. § 3 Nr. 15 EStG bestimmt, dass Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschu...mehr

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Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis zu § 46 EStG

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach § 25 Abs 1 EStG veranlagt, soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, dh, die für ArbN geltende Regelung des § 46 EStG schränkt die Grundsätze des § 25 EStG ein, s § 46 Rn 12 (Barein). Zur Verfassungsmäßigkeit der (bis VZ 2005 geltenden) Antragsfrist nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG aF vgl die Vorlagebeschlüsse des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahme: Auflösung durch Tod (§ 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012)

Rn. 54 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012 wurde durch das StÄndG 1992, BStBl I 1992, 297 ab dem VZ 1992 eingefügt und betrifft den Fall, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wird und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c EStG aF wählen. Der verwitwete Ehegatte hat, da § 26 Abs 1 S 2 EStG nicht gilt, das Wahlrecht, die Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fehlende Erklärung zum Veranlagungswahlrecht (§ 26 Abs 3 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Werden die zur Wahl der Veranlagungsart erforderlichen Erklärungen nach § 26 Abs 2 EStG nicht abgegeben, wird nach § 26 Abs 3 EStG unterstellt, dass die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) die Zusammenveranlagung wählen. Die Regelung ist im Interesse der Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl Pflü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Änderung des Veranlagungswahlrechts (§ 26 Abs 2 S 4 EStG)

a) Rechtslage bis VZ 2012 Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab VZ 2013 (§ 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG idF ab VZ 2013 können die Ehegatten die einmal getroffene Wahl der Veranlagung für einen VZ bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides sowie im Rahmen von Änderungsveranlagungen, Einspruchs- oder finanzgerichtliches Verfahren nicht mehr beliebig oft ändern (BR-Drucks 54/11 v 04.02.2011, 54). Das G sieht lediglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 S 1 EStG)

1. Grundsatz Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Wahlmöglichkeit zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung besteht nur, wenn 2. Ehegatteneigenschaft Rn. 31 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirkung der Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 S 1 EStG)

1. Rechtslage bis VZ 2012 Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ausübung des Veranlagungswahlrechts (§ 26 Abs 2 u 3 EStG)

1. Grundsatz Rn. 60 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 1 EStG stellt die Möglichkeit der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) und der Zusammenveranlagung (zulässig bis VZ 2012 auch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG aF nur für den VZ der Eheschließung) gleichrangig nebeneinander. Damit sind die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderregelung für die Anwendung des § 10d EStG

1. Allgemeines Rn. 73 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Verlustabzug kann grundsätzlich nur von dem StPfl geltend gemacht werden, der die negativen Einkünfte erzielt hat, R 10d Abs 4 S 1 EStR 2012. Dieser Grundsatz gilt auch bei Ehegatten, vgl BFH v 22.02.2005, BStBl II 2005, 624 zu II.2. b. Bei Zusammenveranlagung sind aber im Verlustabzugsjahr die Verluste des Ehegatten vorran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wiederheirat nach Auflösung einer Ehe (§ 26 Abs 1 S 2 EStG)

1. Unbeachtlichkeit der aufgelösten Ehe Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine im VZ aufgelöste Ehe – durch Scheidung, Feststellung der Nichtigkeit oder Aufhebung – bleibt für die Anwendung des § 26 Abs 1 S 1 EStG unberücksichtigt, wenn einer der vormaligen Ehegatten im selben VZ wieder geheiratet hat und mit seinem neuen Ehegatten ebenfalls die Voraussetzungen für die Ausübu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht

Schrifttum: Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26a Getrennte Veranlagung von Ehegatten

Schrifttum: Seer, Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.03.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?, DB 1987, 713; Schulze zur Wiesche, "Andere" Gesellschaften als "Faktische bzw verdeckte Mitunternehmerschaften", DStZ 1987, 9; Hiller, Stillschweigende Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der LuF, INF 1987; Voss, Eheverträge in steuerlicher Sicht, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten

1 Schrifttum: Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Eheg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab VZ 2013

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wurde § 26 EStG an die reduzierten Wahlmöglichkeiten für Ehegatten angepasst. Für Ehegatten gibt es ab dem VZ 2013 nach § 26 Abs 1 EStG nur noch die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung nach § 26a EStG und der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG zu wählen. Somit stehen ab VZ 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung

Rn. 66a Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26a Abs 2 S 1 EStG nF werden SA, ag Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Dies entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung (vgl BT-Drucks 17/6146, 18). Die Vorschrift gilt nicht für die Zurechnung des SA-Pauschbetrags nach § 10c E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Preußische EStG v 24.06.1891/19.06.1906 (PrGS 1906, 260) ging basierend auf der Quellentheorie vom Prinzip der Veranlagung für die Zukunft aus. Nach § 9 S 1 war maßgebend "der Bestand der einzelnen Einkommensquellen bei Beginn des Steuerjahres, für welche die Veranlagung erfolgt". Der zu Beginn des Kj durchgeführten Veranlagung lag das Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht des Rechtsnachfolgers

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Auch für den VZ des Todes eines Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) kann das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs 1 S 1 EStG ausgeübt werden. Dabei treten an die Stelle des verstorbenen Ehegatten dessen Rechtsnachfolger (Erbe bzw Erbengemeinschaft), BFH BStBl III 1965, 86. Dem Erben steht ebenso wie dem verstorbenen Ehegatten eine freie e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranlagungsarten bis zum VZ 2012

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Ehegattenveranlagung gelten unter Einschluss der tariflichen Vorschriften einschließlich bis zum VZ 2012 folgende Veranlagungs- und Tarifvarianten: Einzelveranlagung mit Grundtarif (§§ 25 Abs 1, 32a Abs 1 EStG); Einzelveranlagung mit Verwitweten Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 1 EStG); Einzelveranlagung Sonder-Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 2 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 60 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 1 EStG stellt die Möglichkeit der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) und der Zusammenveranlagung (zulässig bis VZ 2012 auch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG aF nur für den VZ der Eheschließung) gleichrangig nebeneinander. Damit sind die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeachtlichkeit der aufgelösten Ehe

Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine im VZ aufgelöste Ehe – durch Scheidung, Feststellung der Nichtigkeit oder Aufhebung – bleibt für die Anwendung des § 26 Abs 1 S 1 EStG unberücksichtigt, wenn einer der vormaligen Ehegatten im selben VZ wieder geheiratet hat und mit seinem neuen Ehegatten ebenfalls die Voraussetzungen für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beschränkung der Erklärungspflicht

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärungspflicht ist in § 56 EStDV auf die Fälle beschränkt worden, in denen für den abgelaufenen VZ eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist, dh, in denen der StPfl zu veranlagende Einkünfte, für die also die ESt nicht durch Steuerabzug abgegolten ist, in maßgeblicher Höhe bezogen hat. § 56 S 1 EStDV schreibt danach die Abgabe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wahlrecht u Splittingverfahren

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Zukunft (ab VZ 1958) beseitigte der Gesetzgeber mit dem StÄndG 1958, BGBl I 1958, 473 den vom BVerfG beanstandeten Zustand durch Einführung eines gleichrangigen Wahlrechts der Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG). Der Progressionsnachteil im Falle der Zusammenveranlagung wurde dadurc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26a Abs 1 S 1 EStG wiederholt die Aussagen des § 2 Abs 1 EStG u des § 25 Abs 1 EStG, nach denen jedem Ehegatten (= der StPfl) die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen sind. Die Vorschrift stellt für die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) klar, dass die von Ehegatten iRd Ehegattenbesteuerung nach § 26 Abs 1 EStG gewählt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Form der Erklärung

Rn. 61 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bis VZ 2012 sind die Erklärungen der Ehegatten über die getroffene Wahl der Veranlagungsart beim FA schriftlich oder zu Protokoll abzugeben, § 26 Abs 2 S 3 EStG idF bis VZ 2012. Dies geschieht im Regelfall durch Ankreuzen des in der gemeinsamen und von beiden Ehegatten unterschriebenen Steuererklärung dafür vorgesehenen Kästchens. Die Erklär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rechtsanspruch auf Veranlagung

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, hat der StPfl einen nach §§ 347ff AO verfolgbaren Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranlagung. BFH BStBl III 1959, 367 hat das in einem Fall ausgesprochen, in dem die Veranlagung nur erfolgen sollte, um feststellen zu können, ob eine Überzahlung an Vorauszahlungen vorliegt. Ebenso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Obligatorische elektronische Steuererklärung

Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ab VZ 2011 ist nach § 25 Abs 4 EStG die ESt-Erklärung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG erzielt werden. Betroffen sind StPfl, die Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit erzielen. Ab 01.01.2017 gelten die Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 52 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26a Abs 2 S 1 EStG wurde durch das 2. FamFördG v 16.08.2001, BGBl I 2001 2074 neu gefasst. Bei den Änderungen in Abs 2 S 1 handelt es sich um bloße redaktionelle Folgeänderungen aufgrund des Wegfalls hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse nach § 10 Abs 1 Nr 8 EStG und der wieder eingeführten Kinderbetreuungskosten in § 33c EStG aF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Praktische Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Normalfall bildet die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) keine echte Gestaltungsalternative iRd Ehegattenbesteuerung. Im Vergleich zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wird die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) nämlich nur ausnahmsweise zu einer niedrigeren Gesamtsteuerschuld für beide Ehegatt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stichtagsprinzip

Rn. 45 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ehegatteneigenschaft, unbeschränkte StPfl und nicht dauerndes Getrenntleben iSd § 26 Abs 1 S 1 EStG müssen entweder zu Beginn des VZ, also am 01.01. des Jahres 0 Uhr vorgelegen haben oder im Laufe des VZ eingetreten sein, also zB noch am 31.12. des Jahres vor 24 Uhr. Zu beachten ist, dass alle drei Voraussetzungen im VZ gleichzeitig mindesten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zur Verfassungsmäßigkeit der Ehegattenbesteuerung im Allg und zur Vereinbarkeit mit dem EU- Recht Hinweis auf s § 26 Rn 10ff (Schneider). Auch die materiell-rechtlichen Folgen der getrennten Veranlagung stehen sowohl mit dem allg Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG als auch mit dem Gebot des Schutzes von Ehe und Familie nach Art 6 Abs 1 G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gleichbehandlung im LSt-Abzugs- u Veranlagungsverfahren

Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Einem weiteren Verlangen des BVerfG BStBl II 1968, 70 zur Beseitigung unterschiedlicher Regelungen im LSt-Abzugs- und ESt-Veranlagungsverfahren – hier Stichtagsprinzip, dort Viermonatsfrist – entsprach der Gesetzgeber mit dem StÄndG 1968, BGBl I 1969, 414 dadurch, dass ab VZ 1970 auch für das Veranlagungsverfahren nicht mehr auf die Viermonat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tarifliche ESt

Rn. 91 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Im Rahmen des § 26a EStG ist stets der Grundtarif nach § 32a Abs 1 EStG anzuwenden. Die Anwendung des Splittingverfahrens nach § 32a Abs 6 EStG kann ein verwitweter StPfl, der in dem auf das Todesjahr seines Ehegatten folgenden Kj wieder geheiratet hat, ebenso wenig durch Wahl der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Ab VZ 2013

Rn. 72a Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26a Abs 2 S 2 EStG werden auf übereinstimmenden (nicht: gemeinsamen) Antrag der Ehegatten die von § 26a Abs 2 S 1 EStG erfassten Abzugsbeträge jeweils zur Hälfte abgezogen. Der Antrag ist von den Ehegatten durch entsprechende Angabe in ihrer jeweiligen Steuererklärung für den betreffenden VZ zu stellen. Machen beide Ehegatten in ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebliche Besteuerungsgrundlagen

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach dem vom StPfl im VZ bezogenen Einkommen veranlagt. Dieser Wortlaut des § 25 Abs 1 EStG stellt gegenüber § 2 Abs 5 EStG, nach dem das zvE die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt bildet, lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ohne materiellrechtliche Auswirkung dar. Welches Einkommen der StPfl im VZ bezogen hat, richte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagungszeitraum

Rn. 17 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 VZ ist nach § 25 Abs 1 EStG das Kj, in dem der StPfl das Einkommen (zvE nach § 2 Abs 5 EStG) bezogen hat, nach dem sich die tarifliche ESt bemisst, § 32a Abs 1 S 1 EStG. In der ab VZ 2013 geltenden Fassung des § 25 Abs 1 EStG wird auf den Zusatz "abgelaufenen" VZ verzichtet, da die gesetzliche Verpflichtung aus der Mitwirkungspflicht iSd § 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ehegatteneigenschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es muss eine nach bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (§ 11 EheG, Art 13 EGBGB) wirksam geschlossene und im maßgeblichen VZ (noch) gültige Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen, BFH BStBl III 1957, 300; BStBl II 1998, 473; §§ 1, 15 LPartG. Das bloße Zusammenleben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft reicht für die Durchführung der Ehegattenbesteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Neuordnung der Ehegattenveranlagung ab VZ 2013

Rn. 7 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wird die Veranlagung von Ehegatten mit Wirkung ab 01.01.2013 neu geregelt und zugleich vereinfacht. Die Veranlagungsformen wurden reduziert. Nach § 26 Abs 1 S 1 EStG nF können die Ehegatten nur noch zwischen Einzelveranlagung nach § 26a EStG nF und Zusammenveranlagung nach § 26b EStG n...mehr