Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.4 Höhe

Die Aufsichtsratsteuer beträgt 30 Prozent der Aufsichtsratsvergütungen (§ 50a Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.2 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2064 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nur wenige DBA wie zB Art 7 Abs 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als BA. Bereits nach der bisherigen Rspr (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444; s Tz 1620ff) kam es regelmäßig nicht zur StBefreiung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Umfang des Einwendungsausschlusses

Rz. 207 [Autor/Stand] Uneinigkeit hinsichtlich des Umfangs des Einwendungsausschlusses. Es ist umstritten, ob sich der Einwendungsausschluss gem. § 50d Abs. 1 Satz 13 nur auf die sich aus dem Abkommen ergebenden Rechte bezieht, oder ob dies auch für die sich aus den §§ 43b und 50g EStG ergebenden Entlastungen gilt. Soweit dies bejaht wird, wird dies damit begründet, dass der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 43 [Autor/Stand] Zeitlicher Anwendungsbereich. Der zeitliche Anwendungsbereich von § 50d Abs. 1 und 2 EStG ist aufgrund vielfältiger Änderungen und Ergänzungen nicht einheitlich.[2]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rechtslage vor Einführung der Frist

Rz. 154 [Autor/Stand] Einführung der Antragsfrist durch das StÄndG 2001. Die Antragsfrist wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001[2] mit Wirkung ab dem 1.1.2002 eingeführt (§ 52 Abs. 59a EStG). Davor sah § 50d Abs. 1 keine eigenständigen Antragsfristen vor. Demzufolge galten insoweit die allgemeinen Regelungen der AO zur Festsetzungsverjährung.[3] Rz. 155 [A...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.8 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung

Tz. 1646 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das deutsche Treaty override zur Besteuerung von Sondervergütungen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der dt Qualifikation nicht folgt und zB Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grds verpflichtet, die Doppelbesteuerung zu vermeiden; dies gil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Rahmen des § 7 Abs 3 und 4 KStG sind die folgenden Begrifflichkeiten zu unterscheiden:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.5.1 EuGH Urteil v 23.10.2008, C-157/07 "Krankenheim Ruhesitz am Wannsee"

Tz. 2112 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Das Folge-Urt des EuGH v 23.10.2008 (BStBl II 2009, 566) enthält keine Präzisierung der Definition "endgültiger Verlust", jedoch einschr Hinw zu Verpflichtigungen der beteiligten Staaten. Die inl Krankenheim Ruhesitz am Wannsee GmbH unterhielt eine BetrSt in Österreich. In dieser BetrSt fielen in den Jahren 1982 bis 1990 Verluste an, die nac...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.6 Rückfallklausel und Entstrickung in Umwandlungsfällen

Tz. 2069 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Frage der Anwendung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG stellt sich häufig auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen im Ausl. Beispiel 1: Die X GmbH ist bislang an der ungarischen KG (1) beteiligt. Diese wird in Ungarn als Kö behandelt. Ungarn weist abkommensrechtlich D nach Art 13 Abs 5 DBA Ungarn das Besteuerungsrecht für VG zu. D kann nac...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.1 Das Problem

Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink ausgeschlossen, wenn s...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.3 Steuerbelastung des Anteilseigners im Quellenstaat

Tz. 42 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf die vGA bei einer Verrechnungspreiskorrektur in D entfallende St wird, unabhängig von der stlichen Bewertung dieses Vorgangs im Ausl, durch einen KapSt-Abzug gem § 43 Abs 1 Nr 1 EStG erhoben, wobei die inl TG gem § 44 Abs 1 S 3, Abs 5 EStG für die Einbehaltung und Abführung der KapSt haftet. Hierbei ist zu beachten, dass auch für den ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Formalia

Rz. 258 [Autor/Stand] Ausfertigung der Freistellungsbescheinigung an Vergütungsschuldner. Der inländische Vergütungsschuldner erhält eine Ausfertigung der Freistellungsbescheinigung.[2] Die Freistellungsbescheinigung kann eine einzelne Zahlung oder einen bestimmten Zeitraum betreffen. Rz. 259 [Autor/Stand] Aufbewahrungspflicht des Vergütungsschuldners. Der Vergütungsschuldner...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Entlastungsverfahren

Die Entlastung vom deutschen Steuerabzug erfolgt entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge (§ 50d Abs. 1 EStG) oder – vor Zahlung der Vergütung an den Vergütungsgläubiger – durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung (§ 50d Abs. 2 EStG). Antragsvordrucke finden Sie hier.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. JStG 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049)

Rz. 4 [Autor/Stand] JStG 1997. § 50d Abs. 3 Satz 2 (jetzt Abs. 2 Satz 3) wurde eingefügt. Hiernach kann die Freistellung in den Fällen des § 50a Abs. 1 EStG von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 50a Abs. 5 EStG nachgewiesen werden.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.2 Die zeitliche Anwendung

Tz. 2073 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im Gegensatz zur Rückfallklausel des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG ist diese Regelung erst ab 01.01.2007 anwendbar.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Ausländische Personengesellschaften

Rz. 114 [Autor/Stand] Zweifel an der Gläubigereigenschaft und damit Antragsberechtigung einer ausländischen Personengesellschaft. Sehr zweifelhaft ist die Frage, ob eine ausländische Personengesellschaft Gläubigerin i.S.d. § 50d und damit antragsberechtigt ist. Nach dem Urteil des FG Köln[2] fällt eine Personengesellschaft in den persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (b) Intransparenz im Inland und Transparenz im Ausland

Rz. 119 [Autor/Stand] Intransparenz der Personengesellschaft im Inland und Transparenz im Ausland. In dieser Konstellation gilt das gleiche wie in der vorangegangenen Konstellation (Transparenz im Inland und Intransparenz im Ausland), jedoch "spiegelverkehrt". Die Personengesellschaft ist beschränkt steuerpflichtiger Schuldner der Quellensteuer. Mangels Ansässigkeit im Sitzs...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.3 Die deutsche Lizenzschranke

Tz. 985e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nachdem Österreich zum 01.03.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in D die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen (Hess Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014 und BR-Initiative v 20.07.2015). Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.2 Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer ausländischen Personengesellschaft

Tz. 1501 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Beteiligung an einer ausl Pers-Ges bedarf es für die inl Kap-Ges der Abwägung folgender Vor- und Nachteile (hierzu auch s Prinz/Breuninger, IWB F10 International Gr 2, 1293): Tz. 1502 Stand: EL 86 – ET: 05/2016mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.1 Überblick und Systematik

Tz. 2000 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wegen ausgewählter Literaturhinweise s auch vor Tz 1050. Die dt DBA sehen entspr der Verhandlungsgrundlage zum Abkommensrecht vom August 2013 idR die Freistellung unternehmerischer Eink iS des Art 7 OECD-MA sowohl für BetrSt-Gewinne als auch für Gewinne aus ausl Pers-Ges vor. Nur ausnahmsweise im Verhältnis zu typischen St-Oasen oder Niedrig-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.1 Inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1243 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Unterhält eine nach § 2 KStG beschr stpfl ausl Kap-Ges eine BetrSt im Inl oder ist sie dort durch einen ständigen Vertreter tätig, ist zu prüfen, ob ihre inl BetrSt-Eink zutr ermittelt worden sind. Hierbei sind folgende nationale Vorschriften neben den DBA-Regelungen zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 15, 49 Abs 1 Nr 2a, § 4, § 5, § 50 EStG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.2 Die ursprüngliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Tz. 1540 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sämtliche Fallkonstellationen lassen sich auf die Grundfrage zurückführen, ob auch grenzüberschreitend eine innerstaatliche Qualifikation iSd § 15 Abs 3 EStG maßgebend ist, oder ob aufgrund des Abkommensvorrangs Regelungen zu den eigentlichen Aktivitäten (in den Bsp KapV, Grundstück-Eink, Beteiligungen) Vorrang genießen. Nach den urspr Verw-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.4 Die Rechtsprechung

Tz. 1545 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH hat in einer Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550) entschieden, dass eine gew Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art 7 Abs 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach zB vorrangig Dividend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / i) Versicherung statt Vorlage der Bescheinigung i.S.d. § 50d Abs. 1 Satz 4 (Satz 8)

Rz. 150 [Autor/Stand] Voraussetzungen und Inhalt der Regelung. Die Regelung des Satzes 8 ergänzt die des Satzes 4 und betrifft die Fälle des § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (Kapitalertragsteuer-Abzug bei Dividendenausschüttungen an Anteilsinhaber von girosammel- und streifbandverwahrten Aktien). Wird der Antrag in diesen Fällen auf EDV-Datenträgern gestellt, hat der Antragst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätze

Rz. 152 [Autor/Stand] Grundsätzlich: vierjährige Antragsfrist ab Vergütungsbezug. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 9 setzt die die Kapitalertragsteuererstattung nach § 50d Abs. 1 u.a. voraus, dass der Antrag auf Erstattung innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Kapitalerträge oder Vergütungen bezogen worden sind, gestellt wird. Diese Frist end...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners

Rz. 214 [Autor/Stand] Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners. Der Vergütungsgläubiger ist zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners grundsätzlich nicht notwendig beizuladen.[2] So enthält der Haftungsbescheid ebenso wenig wie die z.B. gem. § 50a Abs. 1 EStG vom Vergütungsschuldner abzugebende Steueranmeldung ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Kürzere Dauer des Ermittlungszeitraums (§ 7 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine kürzere Dauer als 12 Kalendermonate kann der Ermittlungszeitraum zB dann haben, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (s § 7 Abs 3 S 3 KStG). Das ist zB bei Gründung oder Löschung einer Kö sowie bei Erwerb, Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs im Laufe des Kj der Fall. Gleiches gilt etwa bei der Umstellung eine...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.3 Wohnsitzverlegung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Tz. 1122 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die BetrSt-Verw-Grds enthalten keine Aussage zu dieser Bsp-Konstellation. Anhand des nachfolgenden Bsp soll die Frage umfassend dargestellt werden. Beispiel: Der StPfl X hat in D ein Bauunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betrieben. Am 01.01.01 gründete er zus mit seinen Söhnen die Bauunternehmen X-GmbH, an deren Stamm-Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Abweichender Ermittlungszeitraum bei nicht nach HGB Buchführungspflichtigen

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die nicht nach hr-lichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, ist der Ermittlungszeitraum grds das Kj (zB bei sonstigen jur Pers des privaten Rechts, Vereinen, BgA). Eine stliche Buchführungspflicht besteht in diesen Fällen (zB bei beschr St-Pflicht, s Schr des BMF v 16.05.2011, BStBl I 2011, 530, Rn 1ff) nach § 141 Abs 1 AO fü...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 1616 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach dem DBA sind die Gewinnanteile beschr stpfl Gesellschafter deutscher Pers-Ges von der B-Rep zu besteuern, soweit die Gewinnanteile inl BetrSt zuzurechnen sind. Nach innerstaatlichem Recht (s § 15 Abs 1 Nr 2 EStG) gelten dabei auch Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlas...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung

Rz. 307 [Autor/Stand] Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung. Wird die Abzugsteuer festgesetzt, entrichtet und dann nachträglich die Freistellungsbescheinigung erteilt, hat der Vergütungsgläubiger bei Aufhebung der Festsetzung die Möglichkeit einer Erstattung gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO. Rz. 308 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage einer Erstattung. Der E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.9 Zulässige oder unzulässige Rückwirkung

Tz. 1649 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Soweit § 52 Abs 59a S 8 EStG anordnet, dass § 50d Abs 10 EStG auch auf EZ/VZ vor 2009 anzuwenden ist, in denen die ESt und KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, liegt nach überwiegender Auff in der Lit (s Günkel/Lieber, Ubg 2009, 301; s Ms, IStR 2009, 888; s Salzmann, IWB 2007, Gr3 F3, 1465; s Schmidt, DStR 2010, 2436) eine sog ec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kombiniertes Erfordernis der Einbehaltung und Abführung

Rz. 92 [Autor/Stand] Keine Erstattung bei mangelnder Steuerabführung. Wurde die Abzugsteuer hingegen einbehalten, aber nicht abgeführt, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen kein Erstattungsanspruch zu.[2] Rz. 93 [Autor/Stand] Begründung für das Erfordernis des Steuerabzugs. Der Gesetzeswortlaut belässt keinen Zweifel daran, dass die Erstattung voraussetzt, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Antrag und zuständige Behörde

Rz. 250 [Autor/Stand] Antragserfordernis. Das Freistellungsverfahren erfordert einen Antrag des Vergütungsgläubigers oder seines Bevollmächtigten. Der Antrag ist an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Er muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt werden (Satz 1 Halbs. 1). Rz. 251 [Autor/Stand] Antragsform. Dabei hat der Gläubiger der Kapitalerträge oder Verg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Mitteilungspflicht des Vergütungsgläubigers (Satz 4 Halbs. 3)

Rz. 310 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen ist verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Freistellung unverzüglich dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen (Satz 4 Halbs. 3). Die Mitteilungspflichten umfassen auch den Wegfall der Voraussetzungen des § 50d Abs. 3, allerdings in differenzierender Weise im Wege v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.4 Schiffe und Luftfahrzeuge

Tz. 1062 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Auf Eink, die eine beschr stpfl Kö durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge aus einem Unternehmen bezieht, dessen Geschäftsleitung sich in einem ausl Staat befindet, gilt § 49 Abs 1 Nr 2b EStG. Eink aus Gew, die ein Unternehmen iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Pool-Abkommens erzielt, unterlie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Entscheidungsfrist und deren Beginn (Sätze 6 und 7)

Rz. 313 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Gemäß Satz 6 ist über den Freistellungsantrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Satz 7 bestimmt, dass die Frist mit der Vorlage aller für die Entscheidung erforderlichen Nachweise beginnt. Rz. 314 [Autor/Stand] Für den Fristbeginn ggf. vorzulegende Nachweise. Das Gesetz konkretisiert nicht, was zu den erforderlichen Nachweisen g...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2 Abführung der Abzugsteuer im Zeitraum zwischen Antragstellung und der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sofern Vergütungen geleistet werden, für die (noch) keine Freistellungsbescheinigung nach§ 50d Abs. 2 EStG erteilt worden ist. In Fällen, in denen im Zeitraum zwischen Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und der tatsächlichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.4 Lizenzzahlungen einer Personengesellschaft an ihren ausländischen Mitunternehmer – Konkurrenz zwischen Vorweggewinn und (angemessener) Betriebsausgabe

Tz. 976 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Lit wird von Spensberger (IStR 2000, 50) die Frage untersucht, ob bei Lizenzzahlungen ein Vorweggewinn iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG vorliegt und sie damit im Inl als Teil der gew MU-Eink besteuert werden, oder ob diese beim ausl MU als BA zu behandeln sind und damit über Art 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. Kontrollmeldeverfahren

Abweichend von § 50d Abs. 2 EStG kann das BZSt in den Fällen des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG den Vergütungsschuldner auf Antrag allgemein ermächtigen, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vorzunehmen. Hinweis: Beim BZSt ist ein besonderes Merkblatt zum Kontrollmeldeverfahren erhältlich.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor-schriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-UmsG) vom 22.6.2011 (BGBl. I 2011, 1126)

Rz. 11 [Autor/Stand] OGAW-IV-UmsG. § 50d Abs. 1 wurde an den ergänzten § 43 Abs. 1 EStG angepasst, wonach in den Fällen des Einbehalts von Kapitalertragsteuer gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG dem Erstattungsantrag gem. Abs. 1 Satz 4 eine Kapitalertragsteuerbescheinigung beizufügen ist; bei elektronischer Antragstellung ist hingegen nach Abs. 1 Satz 8 nunmehr die Versicher...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.2 Veranlagungszeiträume ab 2008

Tz. 29 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die ges Neuregelung des § 1 Abs 1 AStG durch das URefG 2008 ist auf den ersten Blick widersprüchlich. § 1 Abs 1 AStG stellt in S 1 – entspr der unter Tz 24 genannten Verw-Auff – klar, dass eine Einkommens-Korrektur nach § 1 AStG gegenüber anderen stlichen Korrekturvorschriften nachrangig ist, bzw dass anderen Korrekturvorschriften, wie zB § 8...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Entscheidung durch Freistellungsbescheid

Rz. 133 [Autor/Stand] Entscheidung durch Freistellungsbescheid als Steuerbescheid. Über den Erstattungsantrag wird durch den Freistellungsbescheid entschieden. Hierbei handelt es sich um einen Steuerbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO.[2] In ihm wird der Erstattungsanspruch festgesetzt. Der Erstattungsanspruch entspricht dem Differenzbetrag zwischen der einbehaltenen Steu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 35 [Autor/Stand] Drei Anwendungsfälle. § 50d Abs. 1, 2 betrifft nur drei, dafür aber die in der Praxis häufigsten Fälle der Steuerfreiheit von Einkünften. So gilt § 50d Abs. 1, 2 für alle Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die nach §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA nicht oder nur nach einem niedri...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.11 Widerspruch zu den OECD-Betriebstättenberichten v 17.07.2008 bzw 22.07.2010 (AOA-Ansatz)

Tz. 1651 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gegen die "einseitige" ges Lösung in § 50d Abs 10 EStG und die weitere Nachbesserung im Jahre 2013 (Fiktionen zur Zuordnung der Vergütungen) wird auch das Konzept in den OECD-Berichten, die sich ergebende stliche Verselbständigung der "normalen" BetrSt, vorgebracht. Salzmann (IWB 2010, 902: "Keine Rspr-Brechung durch § 50d Abs 10 EStG – das...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.4 Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Tz. 1571 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entspr Eink unter Art 7 OECD-MA bzw des jeweiligen DBA fallen. Beispiel Betriebsaufspaltung: Die Schweizer X-AG und Y-AG sind Gesellschafter der Frankfurter XY-GmbH. Eine personenidentische GbR (Grundstücks-GbR XY) vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Allgemeines

Ist in einem DBA mit einem Staat, in dem der beschränkt steuerpflichtige Künstler/Sportler ansässig ist, festgelegt, dass die abzugspflichtigen Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteuert werden können, darf der Vergütungsschuldner den Steuerabzug nur unterlassen, wenn das BZSt eine entsprechende Bescheinigung erteilt hat(§ 50d Abs. 2 EStG). Einzelheiten hier...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Freistellung vom Steuerabzug (Satz 1)

Rz. 242 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 2 Satz 1. Gemäß Satz 1 Halbs. 1 kann der Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen in den Fällen der §§ 43b, 50a Abs. 1, § 50g EStG den Steuerabzug nach Maßgabe von § 43b oder § 50g EStG oder des Abkommens unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen, wenn das Bundeszentralamt für Steuern dem Gläubiger ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 798 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Als Reaktion auf das oben (s Tz 788) genannte Urt wurde mit Wirkung ab 01.01.2003 § 1 Abs 4 AStG (ab 01.01.2013 § 1 Abs 5 AStG) klarstellend geändert, indem ebenfalls auf die schuldrechtliche Vereinbarung abgestellt wird. Die ges Neuregelung enthält allerdings die Ausnahmebestimmung, dass dies nicht gilt, wenn es sich um eine gesellschaftsre...mehr