Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kein Treaty Override

Rz. 62 [Autor/Stand] Treaty Override. Es stellt sich die Frage, ob sich aufgrund des Fortbestands des Quellensteuerabzugs gem. Abs. 1 Satz 1 ungeachtet einer Steuerfreistellung oder -reduzierung durch ein DBA das Problem eines Treaty Override ergibt. Ungeachtet dessen, dass ein solches Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist,[2] liegt ein solches auch nicht vor. De...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzliches

Rz. 239 [Autor/Stand] Freistellungsverfahren als Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs. Eine Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs bildet das Freistellungsverfahren gem. § 50d Abs. 2. Das Freistellungsverfahren ist auf die Fälle des Steuerabzugs gem. §§ 43b, 50a Abs. 1, 50g EStG anwendbar. In der Rechtsfolge ermöglicht es das...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.7 Die Bedeutung der Freistellungs- oder Anrechnungsmethode; die sogenannte Symmetrietheorie

Tz. 2103 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Infolge der Abschaffung des § 2a Abs 3 und 4 EStG 1999 erstreckt sich nach Auff der Fin-Verw (und auch der Rspr) die Freistellungsmethode auch auf negative Eink (sog Symmetriethese). Damit ist nur eine Berücksichtigung iRd negativen ESt-Progressionsvorbehalts in den Fällen des § 2a Abs 2 EStG (vorgenannter Aktivitätsvorbehalt) möglich. Eine ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Abstandnahme vom Steuerabzug als Rechtsfolge der Freistellungsbescheinigung (Satz 5)

Rz. 312 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Satz 5 regelt, dass die Abstandnahme vom Steuerabzug voraussetzt, dass dem Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die Freistellungsbescheinigung vorliegt. Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens ist der Zuflusszeitpunkt. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG, § 50a Abs. 5 Satz 1 und 2 ES...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Unbeschränkt (auch doppelt ansässige) Steuerpflichtige

Rz. 113 [Autor/Stand] Grundsätzlich keine Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Auf unbeschränkt Steuerpflichtige (auch doppelt ansässige) ist § 50d Abs. 1 grundsätzlich nicht anwendbar. Der Kapitalertragsteuer-Einbehalt hat bei diesen Steuerpflichtigen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG keine abgeltende Wirkung. Die Steuer wird vielmehr gem. § 31 KStG i...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Entlastungsverfahren

Die Entlastung vom deutschen Steuerabzug erfolgt entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge (§ 50d Abs. 1 EStG) oder – vor Zahlung der Vergütung an den Vergütungsgläubiger- durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung (§ 50d Abs. 2 EStG). Antragsvordrucke werden auf der Homepage des BZSt unter www.bzst.de bereitgestellt.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Regelung bei Qualifikationskonflikten, insbes. hybriden Gesellschaften (Satz 11)

Rz. 180 [Autor/Stand] Einführung und zeitlicher Anwendungsbereich der Regelung. Satz 11 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013[2] eingeführt. Die Regelung gilt für Zahlungen nach dem 30.6.2013 (§ 52 Abs. 59a Satz 7 EStG).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung

Rz. 268 [Autor/Stand] Über Unterlassung des Steuerabzugs hinausgehende Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung. Neben der Unterlassung des Steuerabzugs für den entsprechenden Gläubiger und den jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach § 50a Abs. 4 EStG durch den Vergütungsschuldner (§ 50d Abs. 2 Satz 1) kann eine Freistellungsbescheinigung darüber hinaus auch Rechtswirkungen für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (§ 7 Abs 1 KStG)

Tz. 3 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die KSt bemisst sich gem § 7 Abs 1 KStG nach dem zvE. Die tarifliche KSt ermittelt sich unter Berücksichtigung des zvE und dem in § 23 Abs 1 KStG festgelegten linearen St-Satz iHv 15 %. Die St-Belastung erhöht sich demnach bei steigendem zvE und verringert sich mit sinkendem zvE. Ist das zvE negativ oder beträgt das zvE null, entfällt die St-B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I 2008, 2794)

Rz. 10 [Autor/Stand] JStG 2009. In § 50d Abs. 1 Satz 1 wurde klargestellt, dass die Durchführung des Steuerabzugs von der Person des Abzugsverpflichteten unabhängig ist, indem das Tatbestandsmerkmal "durch den Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen im Sinne des § 50a " gestrichen wurde.[2] Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen in § 50d Abs. 1a Satz 8, Abs. 2 ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.1 Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007

Tz. 23 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Das in Tz 21 aufgezeigte Rechtsverhältnis der einzelnen Vorschriften wird von der hM in der Lit (s ua Menck, in Blümich, § 1 AStG Rz 14; Debatin, DB 1974, Beilage 15, 4; Raupach, JbFStR 1977/1978, 424, 430; Manke, JbFStR 1977/1978, 460, 464) überwiegend dahingehend ausgelegt, dass § 1 AStG zumindest dann nicht zur Anwendung kommen soll, wenn ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.3.1 Grundsatz

Tz. 1226 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Als Teil des Gesamtunternehmens unterliegt die ausl BetrSt eines St-Inländers den Buchführungsvorschriften des HR und des StR der B-Rep. Ist für eine ausl BetrSt eine gesonderte Finanzbuchhaltung eingerichtet, so ist diese Bestandteil des Rechenwerks des Gesamtunternehmens. § 146 Abs 2 AO bestimmt, dass Bücher und Aufzeichnungen eines inl U...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft

Entsprechend der Regelung in Art. 16 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) weisen fast alle zur Zeit geltenden DBA das Besteuerungsrecht für Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen dem Staat zu, in dem die zahlende Gesellschaft ansässig ist. Damit es jedoch nicht zu einer Doppelbesteuerung der Einkünfte kommt, besteuert der Wohnsitzstaat des Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieds...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.3 Abzugsmodelle (Fälle nach dem DBA USA und vergleichbaren DBA)

Tz. 1596 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Fall, der der Rspr des BFH zugrunde liegt (s Urt des BFH v 31.05.1995, DStZ 1995, 699), hatte sich eine inl Kap-Ges atypisch still an einer US-amerikanischen Kap-Ges beteiligt und ergänzend ein Darlehen gewährt. Der BFH entschied, dass zwar die Zinsen aus dem Darlehen nach nationalem Recht gew Gewinnanteile nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG sind...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.4 Das Musterverfahren beim BFH

Tz. 1705 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur Besteuerung von Eink aus US-amerikanischen S-Corporations im Ansässigkeitsstaat D ist inzwischen das Revisionsverfahren I R 42/15 anhängig. Das FG Köln (s Urt des FG Köln v 20.05.2015, IWB 2015, 667) hat entschieden, dassmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. Beispiel: An einer Pers-Ges sind die in D wohnhaften Gesellschafter A-GmbH und B-GmbH beteiligt. Die Pers-Ges übt ihre Tätigkeit im Ausl in einer do...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.1 Allgemeines

Tz. 1593 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wird (wurde) einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform: Kap-Ges). Andererseits wurde diese Gestaltung aber auch gewählt, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG in Anspruch nehmen zu können (bis einschließlich 1998 bzw auch danach wegen ei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.2 Regelfall der Betriebsaufspaltung

Tz. 1120 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei einer Betriebsaufspaltung über die Grenze befindet sich die BetrSt des Verpächters dort, wo er seine Tätigkeit ausübt; das wird idR der Sitz des Besitzunternehmens sein (s Urt des BFH v 14.08.1974, BStBl II 1975, 112). Beispiel: Die X-Corp USA ist MG der Stuttgarter Y GmbH. Sie vermietet der GmbH die mehrere 1000 qm großen Produktionsgeb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2 Dreistufige Prüfungsreihenfolge

Tz. 830 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Frage, ob der entspr Aufwand abzugsfähig ist, sind nachfolgende drei Prüfungsebenen zu untersuchen. Die Schritte sind jeweils autonom, wobei folgende Grundsätze voranzustellen sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.4 Höhe der prognostizierten Gewinne

Tz. 580 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei der Ermittlung des Barwerts sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Der hypothetische Fremdvergleich bedingt als Investitionsrechnung eine Nach-St-Betrachtung, auch wenn dies dem tats Fremdpreis widerspricht, wonach Ausgangspunkt Lieferpreise, dh Preise vor St sind. Tz. 581 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die erforderliche Bewertung auf Basis ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.2 Regelungsbereiche und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2050 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Regelung des § 50d Abs 9 EStG kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss im Verhältnis zu anderen Rückfallklauseln geprüft werden. Tz. 2051 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 vorläufig freimehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Erstattungsanspruch (Satz 2)

Rz. 88 [Autor/Stand] Gesetzlicher Regelungsinhalt. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 bleibt der Anspruch des Gläubigers der Kapitalerträge oder Vergütungen auf völlige oder teilweise Erstattung der einbehaltenen und abgeführten oder der aufgrund eines Haftungsbescheid oder Nachforderungsbescheids entrichteten Steuer unberührt.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.6 Vergleichbare Fälle

Tz. 1611 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Buciek (Urt-Anm in HSO) weist darauf hin, dass neuere Abkommen mit vergleichbaren Regelungen wie die DBA A, Rumänien, Kroatien und Slowenien ausdrücklich die Anwendung des Schachtelprivilegs ausschließen. Tz. 1612 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw leitet aus der Rspr und Kommentierung in den Verw-Grds Pers-Ges (Rn 4.1.1.1.3) zusammenfas...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Gewinnabgrenzung":

Zu dem Unterthema Verrechnungspreismethoden vgl. auch den Teil "Dokumentation". Becker, Zum Entw des OECD-Verrechnungspreisberichts, IWB Int Gr 2, 1033; IWB 2000 F 8 USA Gr 2, 1021; Sieker, Die Verrechnungspreismethoden der neuen US-Richtlinien im Überblick, IWB 1999 F 8 USA, Gr 2, 711; Borstell/Brüninghaus/Dworaczek, Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verrechnungspreiskorrektur...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VIII. AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809 = BStBl. I 2013, 802)

Hinweis: Die ersten Entwürfe des Jahressteuergesetzes 2013 zur Änderung (u.a.) von § 50d EStG waren gescheitert.[1]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1576 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine "gemischte" Gesellschaft liegt vor, wenn in einer Einheitsgesellschaft sowohl eine originäre gew Tätigkeit vorliegt als auch (als eine Art zweiter Teilbetrieb) eine umfassende vermögensverwaltende Tätigkeit. Auch hier ging die Fin-Verw urspr entspr Art 3 Abs 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von einheitlichen gew Eink a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.4 Die steuerliche Prüfungsreihenfolge

Tz. 2056 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die stliche Behandlung derartiger Qualifikationskonflikte ist iR einer Stufenbetrachtung vorzunehmen: Tz. 2057 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Verschiedene DBA (in Europa: Estland, Lettland, Litauen, Niederlande [2016], Norwegen) enthalten Klauseln zum Übergang auf die Anrech...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.12 Switch-over-Klausel bei Qualifikationskonflikten

Tz. 1652 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ergänzend ist zu beachten, dass neuere dt DBA eine sog "Switch-over"-Klausel enthalten, die es bei Qualifikationskonflikten (idR Null-Besteuerung in beiden Staaten) ermöglicht, dass im Ansässigkeitsstaat D anstelle der St-Freistellung auf die St-Anrechnung übergegangen wird (zB s Protokoll Nr 18 zum DBA Italien; s Protokoll Nr 28a zum DBA Ö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.12 Keine Quellensteuer

Tz. 1033 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Aufgrund der Systematik als Innengesellschaft regelt Rn 4.4 der Verw-Grds Umlagen, dass eine Umlage grds nicht dem St-Abzug nach § 50 a Abs 4 EStG unterliegt. Die OECD – s Rn 8.23 der GL-2010 – geht ebenfalls grds davon aus, dass Beiträge nicht als Lizenzen zu behandeln sind, verweist aber auf die Möglichkeit der Qualifikation nach Art 12 O...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Widerruf

Rz. 261 [Autor/Stand] Widerrufbarkeit der Freistellungsbescheinigung und deren Voraussetzungen. Die Freistellungsbescheinigung kann unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO widerrufen werden. Bei Widerruf trifft den Vergütungsschuldner kein Haftungsrisiko, da er auf die Freistellungsbescheinigung vertrauen konnte.[2] Dies gilt allerdings nur, wenn das Vertrauen schutzwür...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Sonderfall des Steuereinbehalts trotz Vorliegens eines Freistellungsbescheids

Rz. 105 [Autor/Stand] Steuereinbehalt trotz Vorliegens eines Freistellungsbescheids. Einen Sonderfall bildet die Konstellation, dass der Vergütungsschuldner – versehentlich – einen Steuereinbehalt vorgenommen hat, obwohl bereits ein Freistellungsbescheid vorgelegen hat. In diesem Fall kann der Freistellungsbescheid nicht mehr die Rechtsgrundlage für eine Erstattung bilden, d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. Nachweis über die Abführung der 2. Stufe

Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 6 bzw. § 50d Abs. 2 Satz 3 EStG kann die Erteilung eines Freistellungsbescheides bzw. einer Freistellungsbescheinigung von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Vergütungsgläubiger nachweist, seinen eigenen Verpflichtungen zum Steuerabzug bezüglich der Künstlergagen nachgekommen zu sein. Diese Verpflichtung besteht, soweit Zahlungen für künst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuständige Behörde

Rz. 130 [Autor/Stand] Bundeszentralamt für Steuern. Zuständig für die Erstattung gem. § 50d Abs. 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern (§ 50d Abs. 1 Satz 3 EStG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG), das insoweit auch die Voraussetzungen des Abs. 1 prüft. Der Antrag ist folglich an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Rz. 131 [Autor/Stand] Prüfungskompetenz kraft eigener Zuständigk...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.7 Floating Income

Tz. 1645 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Meretzki (IStR 2009, 217) weist ergänzend auf das Problem der sog Floating income hin. Er stellt die Frage, ob bei einer fehlenden inl MU-BetrSt § 50d Abs 10 EStG "ins Leere läuft". UE ist dies nicht der Fall. Besteht keine ausl BetriebSt des MU (zB wegen einer fehlenden Verwaltung im Wohnsitzstaat) ist davon auszugehen, dass entspr dem nat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.11 Das Sonderproblem von Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen

Tz. 2146 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Es stellt sich die Frage, ob auch Verluste aus dem BV oder aus Sondervergütungen (zB wegen der Zuordnung von Refinanzierungskosten) dem BetrSt-Gewinn zuzuordnen sind. Nur für diesen Fall würde sich das Problem der Verlustabzugsbeschränkung stellen. Der BFH hat hierzu – allerdings nur für den Bereich der VSt (s Urt des BFH v 09.09.2006, BFH/...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.3 Steuerrechtliche Folgen bei Verletzung der Vorlagepflicht

Tz. 1231 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Legt der Stpfl die Bücher einer ausl BetrSt nicht vor und sind ihre Geschäftsvorfälle auch nicht in einer im Inl geführten Buchführung erfasst, so ist die Buchführung seines Gesamtunternehmens nicht vollständig und somit iSd Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht ordnungsmäßig. Auf die Gründe, die ihn an der Vorlage der Buchführung od...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.3 Ausnahmen für Beteiligungen an vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2003 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Für Beteiligungen an ausl vermögensverwaltenden Pers-Ges ist hingegen entspr des Transparenzprinzips auf die jeweils erzielten Eink abzustellen. Eine gew Prägung oder Infektion ist unbeachtlich (s Tz 1545ff). Hiernach gelten folgende Grundsätze: Eink aus V + V: Regelfall St-Freistellung (Ausnahme: Anrechnung ua für Schweiz, Spanien, Finnland ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (ff) Antragstellung erst nach Durchführung der Tätigkeit, für die die Freistellung begehrt wird

Rz. 285 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Antragstellung erst nach Durchführung der Tätigkeit, für die die Freistellung begehrt wird. Vergütungen, die bereits vor der Beantragung der jeweiligen Freistellungsbescheinigung gezahlt wurden, werden von der entsprechenden Freistellungsbescheinigung nicht erfasst. Die Steuerabzugsbeträge, die hierauf entfallen, werden ni...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.3 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu einer verbundenen Personengesellschaft

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Zeitpunkt der Auszahlung (Satz 5)

Rz. 144 [Autor/Stand] Inhalt der Regelung. Satz 5 (Satz 4 a.F.) regelt den Zeitpunkt der Auszahlung des Erstattungsbetrags. Hiernach wird der zu erstattende Betrag nach Bekanntgabe des Freistellungsbescheids ausgezahlt. Eine Ausnahme kann insoweit jedoch nach Satz 6 bestehen. Rz. 145 [Autor/Stand] Grundsatz der Nicht-Verzinsung und Ausnahmen. Der Erstattungsbetrag ist grundsä...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.1 Allgemeines

Tz. 2049 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Soweit nicht die abkommensrechtlichen Rückfallklauseln gelten (s Tz 2027ff), gilt der Grundsatz der virtuellen Vermeidung der Doppelbesteuerung nach der Freistellungsmethode, dh es bedarf keines Nachweises der tats Besteuerung im Ausl (s Urt des BFH v 23.10.1996, BStBl II 1997, 313). Als Reaktion sowohl auf diese Rspr als auch der damaligen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsatz: Einwendungsausschluss

Rz. 205 [Autor/Stand] Praktische Relevanz. Diese Regelung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Vergütungsschuldner pflichtwidrigerweise den Steuerabzug unterlassen hat und sodann durch Haftungsbescheid i.S.d. §§ 191 AO (§§ 44 Abs. 5 Satz 1, 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) in Anspruch genommen wird. Rz. 206 [Autor/Stand] Grund für den Einwendungsausschluss. Für die innerstaat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Änderung der Steueranmeldung gemäß § 164 Abs. 2 AO oder § 173 AO

Rz. 302 [Autor/Stand] Änderung der Festsetzung des Steuerabzugbetrags vor Eintritt der Festsetzungsverjährung. Vor Eintritt der Festsetzungsverjährung kommt eine Änderung der Festsetzung des Steuerabzugbetrags nach § 50a EStG oder der Kapitalertragsteuer aufgrund der dann vorgelegten Freistellungsbescheinigung gem. § 164 Abs. 2 AO oder § 173 AO in Betracht. Ist bereits Fests...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.5 Nachweisfragen

Tz. 2060 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Falls trotz Hinw auf die erweiterten Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs 2 AO kein Nachw einer Besteuerung durch den Stpfl erfolgt, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall das FA von der beantragten Freistellung abweichen kann. Die VerwGrS-PG enthalten hierzu keine Aussage. Allein die Tatsache, dass der Stpfl seinen erhöhten Mitwirkungspflic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.4 Der Escape nach § 1 Abs 5 S 8 AStG

Tz. 1213 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Von dem Grundsatz, dass der in § 1 Abs. 5 AStG kodifizierte AOA vorgeht, sollen gem § 1 Ab. 5 S 8 AStG Ausnahmen gelten, sofernmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.3 Das Konkurrenzverhältnis der Höhe nach

Tz. 19 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Korrekturnormen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen bzw ihres Anwendungsbereichs sondern auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Während § 1 AStG wie auch die vGA nach § 8 Abs 3 KStG auf den Fremdvergleichspreis abstellen, ist bei einer Entnahme der Tw bzw bei § 12 KStG der gW anzuwenden. Das Konkurrenzve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fristen

Rz. 253 [Autor/Stand] Keine Antragsfristen. Es bestehen keine Antragsfristen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, den Antrag rechtzeitig vor dem Vergütungszufluss zu stellen. Denn nur bei Vorliegen der Freistellungsbescheinigung und nicht schon bei Antragstellung ist der Vergütungsschuldner berechtigt, von dem Steuerabzug abzusehen (Satz 5). Außerdem ist zu beachten, das...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Allgemeines

Für die Beurteilung der Frage, ob die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte auch nach Maßgabe eines bestehenden DBA im Inland besteuert werden dürfen, sind dessen einschlägige Vorschriften zu beachten. Insbesondere wird hingewiesen auf die Einzelregelungen der DBA zu nichtselbständiger Arbeit selbständiger Arbeit Lizenzgebühren und Künstlern und Sportlern. Im Rahmen dieses Mer...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.1 Gewinnkorrektur im Quellenstaat

Tz. 40 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In den Fällen der Gruppe 1 (s Tz 37) liegen jeweils vGA einer inl TG an ihre ausl MG vor. Dies hat für die TG zur Folge, dass bei ihr das Einkommen um den mit Hilfe des Fremdvergleichs zu ermittelnden Minderungsbetrag wieder erhöht wird. Für die ausl MG ergibt sich als Rechtsfolge im Inl, dass sie mit der vGA als St-Ausländer beschr stpfl ist....mehr