Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wahlrecht im Insolvenzverfahren

Rn. 81 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten berührt die Anwendung der §§ 26ff EStG nicht, es ist für den gesamten VZ unter Berücksichtigung aller Besteuerungsgrundlagen vor und nach Insolvenzeröffnung die Ehegattenbesteuerung durchzuführen. Nach inzwischen st Rspr (vgl BGH v 24.05.2007, DStR 2007, 1411; FG Münster ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 53 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26 Abs 1 S 2 EStG hat der wiederverheiratete Ehegatte kein Wahlrecht, auf welche Ehe er die §§ 26ff EStG anwenden möchte. Dies führt zu Nachteilen, wenn der erste Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte, der zweite Ehepartner aber hohe eigene Einkünfte hatte. Der Splittingvorteil geht bei einer solchen Einkünftesituation (weitgehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelfall

Rn. 23 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung wird grundsätzlich nach Ablauf des Kj (VZ) durchgeführt, für das die ESt erhoben wird, die Veranlagung zur ESt 2017 also nach dem Einkommen des Kj 2017 frühestens im Jahre 2018, § 25 Abs 1 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Wahlmöglichkeit zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung besteht nur, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Beide Ehegatten/Lebenspartner müssen im maßgeblichen VZ unbeschränkt estpfl iSd § 1 Abs 1 o 2 EStG o § 1a EStG sein. Dies betrifft zunächst Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, § 1 Abs 1 EStG. Ausländische Konsulbeamte mit Wohnsitz im Inland sind nicht unbeschränkt stpfl nach Art 49 I der Wiener Konsularrechtsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nicht dauerndes Getrenntleben

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 1567 Abs 1 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Getrenntleben im bürgerlich-rechtlichen Sinne schließt das dauernde Getrenntleben iSd § 26 EStG nicht mit ein, ebenso Seeger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibeträge bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Freibetrag nach § 13 Abs 3 EStG , aufgrund dessen Einkünfte aus LuF in die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines jeden Ehegatten nur einbezogen werden, soweit sie 900 EUR übersteigen, ist bei jedem Ehegatten gesondert zu berücksichtigen. Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 vorläufig frei Rn. 42 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Alters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.03.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?, DB 1987, 713; Schulze zur Wiesche, "Andere" Gesellschaften als "Faktische bzw verdeckte Mitunternehmerschaften", DStZ 1987, 9; Hiller, Stillschweigende Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der LuF, INF 1987; Voss, Eheverträge in steuerlicher Sicht, DB 1988, 108...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Freiberufliche Tätigkeit

Rn. 28 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Da bei freier Berufstätigkeit ebenfalls die persönliche Arbeitsleistung im Vordergrund steht, gilt das zu s Rn 27 Gesagte entsprechend. Eine freiberufliche Mitunternehmerschaft kann nur bestehen, wenn beide Ehegatten die berufliche Qualifikation erfüllen, s Rn 14. Ein in diesem Fall vereinbartes und durchgeführtes Arbeitsverhältnis löst die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterhaltsleistungen

Rn. 65 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Aufwendungen, die der StPfl für den üblichen Lebensunterhalt seines nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl Ehegatten erbringt, sind nach st Rspr des BFH nicht nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar, denn die allg Vorschrift über den Unterhaltsabzug wird bei Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten iSd § 26 Abs 1 S 1 EStG durch die Sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veranlagungswahlrecht u Verlustabzug

Rn. 87 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Will der den Verlust erlittene Ehegatte im Verlustentstehungsjahr den Verlustausgleich mit positiven Einkünften des anderen Ehegatten vermeiden und stattdessen von der Möglichkeit des Verlustabzugs Gebrauch machen, so kann er für dieses Jahr die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) wählen. Diese Wahl ist nicht willkürlich un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ursprünglich nur Zusammenveranlagung

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Jahrzehnte hindurch galt im deutschen ESt-Recht unangefochten für die Besteuerung unbeschränkt stpfl und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten das Prinzip der Zusammenveranlagung iSd § 26 EStG 1934–1955 (Haushaltsbesteuerung). Das Wesen der Zusammenveranlagung bestand in der Zusammenrechnung der Einkünfte, die jeder Ehegatte bezogen hatte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Besteuerungsgegenstand und Bemessun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1 a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 48 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um SA und ag Belastungen zeigt sich, dass die getrennte Veranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass SA und ag Bel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erweiterung auf EU-/EWR-Staatsbürger

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das JStG 1996, BStBl I 1995, 1250, wurde in § 26 Abs 1 S 1 EStG "iSd § 1 Abs 1 oder 2 oder des § 1a" eingefügt, wodurch die Ehegatten-Veranlagungswahlrechte der §§ 26–26c EStG unter bestimmten Voraussetzungen Angehörigen von EU- oder EWR-Staaten eröffnet wurden, ausführlich dazu s Rn 18, 37.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtlich vorgeschriebener Vordruck

Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine ESt-Erklärung stellt nur dann einen wirksamen Antrag iSd § 46 EStG dar, wenn die Formvorschriften des § 150 AO u § 25 Abs 3 EStG erfüllt sind. Fehlt es daran, ist der Antrag nicht wirksam gestellt, vgl BFH v 22.05.2006, BStBl II 2007, 2 mwN. Nach § 150 Abs 1 S 1 AO, ebenso für Feststellungserklärungen § 3 Abs 2 der VO zu § 180 Abs 2 AO, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Luf Betrieb

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei luf Betrieben folgt die Mitunternehmerschaft regelmäßig daraus, dass zum Gesamtgut gehörendes Grundvermögen als betriebsnotwendiges Kapital durch Fruchtziehung genutzt wird, s Rn 13 und die dort angeführte Rspr. Für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Ehegatten bleibt steuerlich kein Raum, gezahlter Arbeitslohn ist Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Arbeitnehmer

Rn. 96 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gewährt einerseits den ArbN-Ehegatten das Recht, die Durchführung einer Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) zu beantragen, und schreibt andererseits die Durchführung einer Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) für den ArbN-Ehegatten vor, wenn der andere Ehegatte diese beantragt. Die na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beizufügende Unterlagen

Rn. 47 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wer Bücher führt und regelmäßig Abschlüsse macht (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 o § 5 EStG), muss seiner Steuererklärung eine Abschrift der Vermögensübersicht (Bilanz) beifügen, § 60 Abs 1 EStDV. Diese muss auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruhen. Bei Betriebseröffnung während des VZ ist auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorzeitige Veranlagung

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine vorzeitige Veranlagung ist dann möglich, wenn die StPfl vor Ablauf des KJ endet, glA Seeger in Schmidt, § 25 EStG Rz 15, 38. Aufl. Eine Einschränkung gilt aber für den Fall, dass eine Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) vorzunehmen ist und die unbeschränkte StPfl des anderen Ehegatten bis zum Ende des VZ besteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Parteispenden

Rn. 93 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ab VZ 1984 ermäßigt sich die tarifliche ESt nach § 34g EStG um jeweils 50 % der Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen, höchstens um jeweils 825 EUR. Bei der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) steht die Tarifermäßigung nur dem Ehegatten zu, der die Ausgaben dieser A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung iSd § 25 EStG ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Über das Ergebnis der Veranlagung ist ein Steuerbescheid zu erteilen. Danach wird die Steuerfestsetzung iSd §§ 155ff AO im EStG Veranlagung genannt, ohne etwas anderes zu meinen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zur Haftung des ArbG

Rn. 9 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Liegen bei einem ArbN die Voraussetzungen des § 46 EStG für eine Veranlagung vor, so ist in diese auch Arbeitslohn einzubeziehen, für den der ArbG – aus welchen Gründen auch immer – LSt nicht einbehalten und abgeführt hat. Hierüber darf das FA keine Ermessenserwägungen anstellen, auch nicht mit Rücksicht darauf, dass nach § 42d Abs 3 EStG zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Veranlagungsfristen

Rn. 16 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung zur ESt – wie auch die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – unterliegt der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff AO. Für VZ vor 2005 war für den Antrag auf die Veranlagungen nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG eine Zweijahresfrist vorgeschrieben. Seit dem VZ 2005 gilt bei der Antragsveranlagung nur noch die vierjährige F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zugewinngemeinschaft u Gütertrennung

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und zu Dritten. Der gesetzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Entwicklung der Ehegattenbesteuerung 1. Ursprünglich nur Zusammenveranlagung Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Jahrzehnte hindurch galt im deutschen ESt-Recht unangefochten für die Besteuerung unbeschränkt stpfl und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten das Prinzip der Zusammenveranlagung iSd § 26 EStG 1934–1955 (Haushaltsbesteuerung). Das Wesen der Zusammenveranlagung b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 32 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind allein dem Ehegatten zuzurechnen, der aufgrund seiner persönlichen Arbeitsleistung den Arbeitslohn bezieht, ggf auch als Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis (§ 19 Abs 1 Nr 2 EStG). Die unmittelbare Zurechnung der Einkünfte zum Gesamtgut vollzieht sich allein auf vermögensrechtlichem Gebie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Unwirksamkeit der Erklärung eines Ehegatten

Rn. 75 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei widerstreitenden Anträgen der Eheleute/Lebenspartner ist der Antrag eines Ehegatten auf Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) unwirksam, wenn hierin ein Willkürakt zu sehen ist, weil dieser Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hatte oder diese so gering waren, dass sie weder zu einer ESt-Veranlagung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Ehegattensplittin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Verlustabzug kann grundsätzlich nur von dem StPfl geltend gemacht werden, der die negativen Einkünfte erzielt hat, R 10d Abs 4 S 1 EStR 2012. Dieser Grundsatz gilt auch bei Ehegatten, vgl BFH v 22.02.2005, BStBl II 2005, 624 zu II.2. b. Bei Zusammenveranlagung sind aber im Verlustabzugsjahr die Verluste des Ehegatten vorrangig mit positi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zum Vorauszahlungsverfahren

Rn. 7 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es besteht ein Konkurrenzverhältnis zwischen § 25 Abs 1 EStG, der die Veranlagung der ESt nach Ablauf des Kj vorschreibt, und § 37 Abs 3 S 3 EStG, nach dem die ESt-Vorauszahlungen noch bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats angepasst werden können. Mit der nachträglichen Anpassung der Vorauszahlungen wird für eine Übergang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 18 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die unterschiedliche Besteuerung Gebietsansässiger und Gebietsfremder, auch im Hinblick auf eine familiengerechte Besteuerung, ist Gegenstand langjähriger Diskussion und war Anlass verschiedener Gesetzesinitiativen. Zum Einfluss der Rspr des EuGH im Einzelnen s § 1 Rn 46, 47 (Teller). Grundlegend für den Anwendungsbereich des Splittingverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zur LSt-Pauschalierung

Rn. 8 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach den §§ 40 Abs 3 S 3, 40a Abs 5, 40b Abs 5 EStG bleiben pauschal besteuerter Arbeitslohn und pauschale LSt bei der Veranlagung zur ESt außer Ansatz. Aus diesen Regelungen folgt keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung der im LSt-Pauschalierungsverfahren getroffenen Entscheidungen für das ESt-Veranlagungsverfahren des ArbN. Das FA ist de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Progressive Ehegattenbesteuerung verfassungswidrig

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das BVerfG BStBl I 1957, 193 hatte in den Nachteilen, die sich aus der Anwendung des progressiven ESt-Tarifs auf das gemeinsame Einkommen der Ehegatten ergaben, einen Verstoß gegen Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) gesehen und daraufhin § 26 EStG in den für die VZ 1949–1955 geltenden Fassungen für verfassungswidrig erklärt. Durch das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gemeinsame Grundsätze

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Gütergemeinschaft ist als ein dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis, das Grundlage von Mitunternehmerinitiative und -risiko sein kann, im Beschluss des GrS BFH BStBl II 1984, 751 ausdrücklich erwähnt. Damit steht fest, dass die seit dem Gutachten BFH BStBl III 1959, 263 vorherrschende Betrachtu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Zulassung der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) von Ehegatten ist vom Gesetzgeber als notwendig erachtet worden, nachdem das BVerfG BStBl I 1957, 193 die überwiegend nachteiligen Auswirkungen der bis dahin gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenveranlagung, die auf dem Gedanken der Haushaltsbesteuerung beruhte, wegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Verfahrensrechtliche Hinweise

Rn. 82 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegen einen gegen die Änderung der Veranlagung ablehnenden Bescheid ist nur die Verpflichtungsklage zulässig, § 40 Abs 1 Hs 2 FGO (2. Alt). Nach § 101 FGO wird das Gericht bei begründeter Klage die beantragte Veranlagung nicht selbst durchführen, sondern das zuständige FA hierzu verpflichten. Vgl auch BFH BStBl II 1978, 215; 1989, 225; 1992,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgabefrist bei abweichendem Wj

Rn. 37 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei abweichendem Wj der Land- und Forstwirte ist der Gewinn nach § 4a Abs 2 Nr 1 EStG zeitanteilig aufzuteilen auf das Kj, in dem das Wj beginnt, und das Kj, in dem das Wj endet. Für diese Fälle sieht § 149 Abs 2 S 2 AO als spätesten Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung den Ablauf des dritten bzw seit VZ 2018fünften Monats nach Schluss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegenstand der Veranlagung ist mit der festzusetzenden ESt die Steuerschuld des jeweiligen VZ. Auf ihre Festsetzung zielt das Ermittlungsverfahren ab, so dass die Frage, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten StPfl und FinBeh im Ermittlungsverfahren haben, unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung beantwortet werden muss. Unter dieser P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 95 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wählt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) (wegen der Einzelheiten zur Ausübung des Veranlagungswahlrechts Hinweis auf s § 26 Rn 60ff (Schneider)), so sind beide Ehegatten getrennt zur ESt zu veranlagen. Da nach § 25 Abs 3 S 3 EStG jeder Ehegatte eine Steuererklärung abzugeben hat (s § 25 Rn 26 (Schne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Jeder Steuerpflichtige

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich die an die Steuererkläru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung

Rn. 66 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarifregelungen

1. Tarifliche ESt Rn. 91 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Im Rahmen des § 26a EStG ist stets der Grundtarif nach § 32a Abs 1 EStG anzuwenden. Die Anwendung des Splittingverfahrens nach § 32a Abs 6 EStG kann ein verwitweter StPfl, der in dem auf das Todesjahr seines Ehegatten folgenden Kj wieder geheiratet hat, ebenso wenig durch Wahl der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abweichende Aufteilung

ca) Bis VZ 2012 Rn. 72 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch gemeinsamen Antrag können die Ehegatten eine abweichende Aufteilung beantragen. Für diesen Antrag gelten die Grundsätze des Veranlagungswahlrechts entsprechend (vgl R 26a Abs 2 EStR 2008), insb im Hinblick auf: keine Zustimmungspflicht des anderen Ehegatten, s § 26 Rn 77 (Schneider) Form und Frist des Antrags, s § 26 Rn 61...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschaftsverhältnisse

a) Familien-Personengesellschaft Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 u 108a (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Veranlagung

A. Begriff Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung iSd § 25 EStG ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Über das Ergebnis der Veranlagung ist ein Steuerbescheid zu erteilen. Danach wird die Steuerfestsetzung iSd §§ 155ff AO im EStG Veranlagung genannt, ohne etwas ander...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahrensrechtliche Hinweise

A. Allgemeines Rn. 95 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wählt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) (wegen der Einzelheiten zur Ausübung des Veranlagungswahlrechts Hinweis auf s § 26 Rn 60ff (Schneider)), so sind beide Ehegatten getrennt zur ESt zu veranlagen. Da nach § 25 Abs 3 S 3 EStG jeder Ehegatte eine Steuererklärung abzugeben hat (s § 2...mehr