Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

1. Ursprünglich nur Zusammenveranlagung Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Jahrzehnte hindurch galt im deutschen ESt-Recht unangefochten für die Besteuerung unbeschränkt stpfl und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten das Prinzip der Zusammenveranlagung iSd § 26 EStG 1934–1955 (Haushaltsbesteuerung). Das Wesen der Zusammenveranlagung bestand in der Zusammenrechnung der Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Materielle Steuerberechnung

A. Freibeträge bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Freibetrag nach § 13 Abs 3 EStG , aufgrund dessen Einkünfte aus LuF in die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines jeden Ehegatten nur einbezogen werden, soweit sie 900 EUR übersteigen, ist bei jedem Ehegatten gesondert zu berücksichtigen. Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. SA u ag Belastungen

1. Allgemeines Rn. 48 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um SA und ag Belastungen zeigt sich, dass die getrennte Veranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gütergemeinschaft

a) Allgemeines Rn. 21 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungspflichtige

a) Jeder Steuerpflichtige Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erklärungspflicht

1. Grundsatz Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Besteuerungsgegenstand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erklärungsfrist

1. Grundsatz Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz:

ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung Rn. 66 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen. bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung Rn. 66a Stand: EL 137 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vereinbarungen zwischen Ehegatten

1. Allgemeines Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Form u Inhalt der Steuererklärung

1. Amtlich vorgeschriebener Vordruck Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine ESt-Erklärung stellt nur dann einen wirksamen Antrag iSd § 46 EStG dar, wenn die Formvorschriften des § 150 AO u § 25 Abs 3 EStG erfüllt sind. Fehlt es daran, ist der Antrag nicht wirksam gestellt, vgl BFH v 22.05.2006, BStBl II 2007, 2 mwN. Nach § 150 Abs 1 S 1 AO, ebenso für Feststellungserklärungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Ehegattenbesteuerung

A. Wirkung der Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 S 1 EStG) 1. Rechtslage bis VZ 2012 Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Luf, gewerbliche, freiberufliche Mitunternehmerschaft

ba) Gemeinsame Grundsätze Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Gütergemeinschaft ist als ein dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis, das Grundlage von Mitunternehmerinitiative und -risiko sein kann, im Beschluss des GrS BFH BStBl II 1984, 751 ausdrücklich erwähnt. Damit steht fest, dass die seit dem Gutachten BFH BStBl III 1959, 263...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Veranlagungsverfahren

1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegenstand der Veranlagung ist mit der festzusetzenden ESt die Steuerschuld des jeweiligen VZ. Auf ihre Festsetzung zielt das Ermittlungsverfahren ab, so dass die Frage, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten StPfl und FinBeh im Ermittlungsverfahren haben, unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Durchführung der Veranlagung

1. Regelfall Rn. 23 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung wird grundsätzlich nach Ablauf des Kj (VZ) durchgeführt, für das die ESt erhoben wird, die Veranlagung zur ESt 2017 also nach dem Einkommen des Kj 2017 frühestens im Jahre 2018, § 25 Abs 1 EStG. 2. Vorzeitige Veranlagung Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine vorzeitige Veranlagung ist dann möglich, wenn die StPfl v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Steuererklärung

A. Erklärungspflicht 1. Grundsatz Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelheiten zu SA u ag Belastungen

a) Unterhaltsleistungen Rn. 65 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Aufwendungen, die der StPfl für den üblichen Lebensunterhalt seines nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl Ehegatten erbringt, sind nach st Rspr des BFH nicht nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar, denn die allg Vorschrift über den Unterhaltsabzug wird bei Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten iSd § 26 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eheliches Güterrecht

1. Zugewinngemeinschaft u Gütertrennung Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zurechnung der Einkünfte

A. Grundsatz Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26a Abs 1 S 1 EStG wiederholt die Aussagen des § 2 Abs 1 EStG u des § 25 Abs 1 EStG, nach denen jedem Ehegatten (= der StPfl) die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen sind. Die Vorschrift stellt für die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) klar, dass die von Ehegatten iRd Ehegattenbesteuerung nach § 26 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wesen der Einzelveranlagung bzw bis VZ 2012 getrennten Veranlagung

A. Grundsatz der Individualbesteuerung Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Zulassung der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) von Ehegatten ist vom Gesetzgeber als notwendig erachtet worden, nachdem das BVerfG BStBl I 1957, 193 die überwiegend nachteiligen Auswirkungen der bis dahin gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenveranlagung, die auf dem Gedanken d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterschriftserfordernis

Rn. 45 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuererklärungen müssen eigenhändig unterschrieben werden (§ 25 Abs 3 S 1 EStG). Die gemeinsame Erklärung zusammenveranlagter Ehegatten ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben, § 25 Abs 3 S 2 EStG, und die Ehegatten versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Falsche Angaben eines Ehegatten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Innengesellschaft u verdeckte Mitunternehmerschaft

Rn. 12 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach dem GrS BFH BStBl II 1984, 751 kann einer Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG neben einem zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnis auch ein wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis (Innengesellschaft) – wie zB eine Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft oder eine durch schlüssiges Verhalten (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewerbebetrieb

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Hängt bei Gewerbebetrieben der Geschäftserfolg im Wesentlichen vom eingesetzten Betriebskapital (erhebliches AV und UV) ab, so führt die Zuordnung des eingebrachten BV zum Gesamtgut mit der Begründung der Gütergemeinschaft zur Mitunternehmerschaft der Ehegatten. So BFH v 25.01.1979, IV R 132/75 nv zu einer von der Ehefrau betriebenen Gaststä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rn. 34 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist in §§ 179–183 AO geregelt. Nach dieser Vorschrift haben eine Erklärung zur gesonderten Feststellung einkommensteuerlich relevanter Sachverhalte abzugeben: bei gemeinschaftlicher Einkünfteerzielung durch mehrere Personen iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO jeder Feststellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vorzeitige Anforderung

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt den spätesten Zeitpunkt, bis zu dem die Steuererklärungen abzugeben sind. Im begründeten Einzelfall, insb in Fällen der vorzeitigen Veranlagung (s Rn 24), kann auch eine frühere Erklärungsabgabe verlangt werden, und zwar selbst dann, wenn die für das maßgebliche Kj zu verwendenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Begründung u Aufhebung der Gütergemeinschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wird durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft zwischen den Ehegatten eine Mitunternehmerschaft begründet, so ist die Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens nach Maßgabe des § 24 UmwStG durchzuführen. Die möglichen steuerlichen Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft hat Thoma, DStR 1980, 279 anhand von Bsp erläutert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv § 1418 BGB; hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Betrieb o Gesellschaftsanteil im Sondergut o Vorbehaltsgut

Rn. 29 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gehört ein Betrieb zum Vorbehaltsgut oder die Beteiligung einer PersGes zum Sondergut eines Ehegatten, so wird dadurch die Sphäre der Einkunftserzielung des anderen Ehegatten nicht berührt. Unbeachtlich ist, dass die Gewinne/Gewinnanteile güterrechtlich unmittelbar ins Gesamtgut fallen, BFH BStBl II 1975, 166; 1977, 201 mwN. Dagegen hat BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufforderung zur Erklärungsabgabe

Rn. 33 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der FinBeh aufgefordert wird, § 149 Abs 1 S 2 AO. Die Aufforderung kann durch öff Bekanntmachung, zB in der Tagespresse, erfolgen, § 149 Abs 1 S 3 AO. Als solche gilt bereits die Zusendung der Steuererklärungsvordrucke. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe ist in das Erme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familien-Personengesellschaft

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 u 108a (Bitz). Ist wegen Unangemessenheit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von Steuererklä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfahrensfragen

Rn. 39 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ist str, welche einkommensteuerlichen Auswirkungen die jeweilige Güterstandsvereinbarung nach sich zieht, so ist über die str Einkünfte (Höhe und Zurechnung) im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach §§ 179 Abs 1, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, nicht im ESt-Veranlagungsverfahren zu befinden, BFH BStBl II 1971, 730; 1977, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 9 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Im Anschluss an BVerfG BStBl I 1962, 492; 1962, 506 erkennt der BFH Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten in st Rspr steuerlich an, wenn vor Beginn des Leistungsaustauschs klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen worden sind und der tatsächliche Vollzug dem Vereinbarten entspricht. Des Weiteren sind Vertragsgestaltung und -durchführung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Bis VZ 2012

Rn. 72 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch gemeinsamen Antrag können die Ehegatten eine abweichende Aufteilung beantragen. Für diesen Antrag gelten die Grundsätze des Veranlagungswahlrechts entsprechend (vgl R 26a Abs 2 EStR 2008), insb im Hinblick auf: keine Zustimmungspflicht des anderen Ehegatten, s § 26 Rn 77 (Schneider) Form und Frist des Antrags, s § 26 Rn 61, 62 u 65 (Schn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Vorschriften über die Errungenschaftsgemeinschaft (§§ 1520–1548 BGB), die durch das Gleichberechtigungsgesetz (BGBl I 1957, 609) aufgehoben worden sind, gelten für Ehegatten fort, die am 01.07.1958 im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebten. Die einkommensteuerlichen Auswirkungen dieses Güterstandes sind im Wesentlichen die gle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Andere Rechtsverhältnisse

Rn. 16 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuerliche Folgen insb aus der Nutzungsüberlassung von WG oder Kapital können grundsätzlich nur gezogen werden, wenn die Ehegatten hierüber ernstlich gewollte, klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen und tatsächlich durchgeführt haben. Der Miet-, Pacht-, Darlehensvertrag oä Vertrag muss zudem einem Fremdvergleich standhalten und nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fristverlängerung

Rn. 39 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Frist für die Abgabe der ESt-Erklärung kann nach § 109 Abs 1 AO verlängert werden. Von dieser Möglichkeit machen die obersten FinBeh der Länder alljährlich durch gleichlautende Erlasse Gebrauch. Danach wurde die Abgabefrist für die Fälle, in denen die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe (galt auch für Erklärunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungsinhalt

Rn. 42 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Angaben in Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, § 150 Abs 2 AO. Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung, wenn der Vordruck dies vorsehe (§ 150 Abs 2 S 2 AO aF) ist mit Wirkung zum 01.01.2017 nicht mehr erforderlich, vgl dazu Seer in Tipke/Kruse, § 150 AO Rz 43. Sind StPfl oder StB im Zweifel ...mehr

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Wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zur wahlweisen Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und in diesem Zusammenhang gewährte Erhöhungsbeträge des Arbeitgebers Stellung genommen. Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber dürfen ab 1.1.2018 vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 16 Erhaltungsaufwand bei bestimmten Gebäuden (§ 4 Abs. 8 EStG)

Rz. 904 § 4 Abs. 8 EStG bestimmt, dass Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen entsprechend §§ 11a, 11b EStG auf 2 bis 5 EStG Jahre verteilt werden kann. Die Vorschrift ist eingeführt worden durch G. v. 22.12.1989[1] für Erhaltungsaufwand, der nach dem 31.12.1989 entstanden ist. Sie verweist auf di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 13 GewSt und Nebenleistungen (§ 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 886 Nach § 4 Abs. 5b EStG, eingefügt durch G. v. 14.8.2007[1], sind die GewSt und ihre steuerlichen Nebenleistungen keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht abzugsfähig. Die Regelung wurde im Zusammenhang mit der Senkung der GewSt von 5 % auf 3,5 % eingeführt. Die Vorschrift ist nach § 52 Abs. 12 S. 7 EStG erstmals auf GewSt anzuwenden, die für Erhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 15 Aufzeichnungspflichten (§ 4 Abs. 7 EStG)

Rz. 893 § 4 Abs. 7 EStG enthält für bestimmte Arten von Betriebsausgaben, die in § 4 Abs. 5 EStG genannt sind, eine besondere Abzugsvoraussetzung in Form von Aufzeichnungspflichten. Bei den betroffenen Betriebsausgaben ergibt sich damit eine zweifache Prüfung der Abzugsfähigkeit. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob diese Betriebsausgaben bereits nach § 4 Abs. 5 EStG ga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 14 Aufwendungen für staatspolitische Zwecke (§ 4 Abs. 6 EStG)

Rz. 890 § 4 Abs. 6 EStG bestimmt, dass Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 2 EStG keine Betriebsausgaben sein können. Ausgaben für staatspolitische Zwecke sind nach § 10b Abs. 2 EStG Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien. Die Vorschrift ist durch G. v. 22.12.1983[1] mit Wirkung ab 1.1.1984 eingefügt worden und. Ausfluss der D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.15 Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 12 EStG)

Rz. 877 Durch G. v. 13.12.2006[1] wurde § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 12 EStG mit Wirkung ab Vz 2007 eingeführt. Danach sind die Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO wegen Nichterfüllung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO [2] oder wegen verzögerter Vorlage der Dokumentation nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.[3] Hintergrund der Regelung ist, dass diese Zuschläge zwar nach § 3 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14 Aufwendungen im Zusammenhang mit Gewinnen, die der Tonnagebesteuerung unterliegen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 875 Die Vorschrift wurde durch G. v. 22.12.2003[1] für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 enden, eingeführt. Sie ist also erstmals anwendbar für das Wirtschaftsjahr 2004 bzw. das abweichende Wirtschaftsjahr 2003/2004. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG soll bestimmte Steuergestaltungen i. V. m. der Tonnagesteuer nach § 5a EStG verhindern. Diese Steuergestaltungen bestande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 701 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG nichtabziehbar sind die Aufwendungen für Gästehäuser des Stpfl., die sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Stpfl. befinden. Gästehäuser sind nach der Legaldefinition der Nr. 3 Einrichtungen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (zur umsatzsteuerlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.7 Mehraufwendungen aus doppelter Haushaltsführung und Übernachtungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6a EStG)

Rz. 757 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6a EStG enthält das Verbot zum Betriebsausgabenabzug für Mehraufwendungen der betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung, soweit diese die nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 bis 4 EStG abziehbaren Beträge übersteige. Folglich sind die Kosten der doppelten Haushaltsführung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, höchstens jedoch 1.000 EU...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.9 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 35 EUR pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Geld- oder Sachzuwendungen ...mehr