Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.4.2 Qualifikationskonflikte auf Ebene der DBA

Tz. 2038 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im Wechselspiel mit der nationalen Besteuerungsmöglichkeit bzw -regelung, für D somit § 15 EStG, kann dies zu Qualifikationskonflikten führen. Diese bedingen entweder eine Doppelbesteuerung (positive Qualifikationskonflikte) oder doppelte St-Freistellung (negative Qualifikationskonflikte). Sofern für positive Qualifikationskonflikte keine g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Durch DBA geregelte Erstattungsfristen

Rz. 170 [Autor/Stand] DBA-Erstattungsfristen. Zum Teil gibt es DBA, die eigene Erstattungsfristen vorsehen. Diese sind nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Vergütungsgläubiger günstiger als die Frist des Abs. 1, Satz 9 (und 10) sind. Ist die im DBA geregelte Erstattungsfrist hingegen kürzer, so gilt die Frist des Abs. 1.[2] Denn die in den DBA geregelten Fristen stellen ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalend...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.5.2 Immaterielle Wirtschaftgüter

Tz. 1906 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Ein vergleichbares Problem besteht beim Versuch, Markennamen oder sonstige immaterielle WG stneutral auszulagern. Beispiel: Die X-AG ist Markenrechtsinhaber der Marke X. Die Marke X wird nicht nur im originären Geschäftsfeld (Textilproduktion) genutzt sondern auch fremdlizensiert (zB Sportart, Parfüm etc). Das gesamte Markenportfolio sowie d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.2 Das Beispiel der US-LP

Tz. 1694 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatzprobleme einer hybriden Struktur sollen anhand des in der Praxis häufigen Bsp der US-LP erläutert werden. Beispiel: Die A-GmbH hält wes Beteiligungen an in den USA ansässigen LP. Diese LP werden kraft US-amerikanischer StR-Vorschriften in ihrem Sitzstaat wie Kap-Ges besteuert, während sie nach den Wertungen des dt ZivR und StR a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen

(1) Von der materiellen Anspruchsberechtigung abweichende steuerliche Zurechnung Rz. 191 [Autor/Stand] Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Tatbestand des Satzes 11 geht zunächst von dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen aus. Dies ist die Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen steuerlich zuzurechnen sind. Satz 11 setzt des Weiteren voraus, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4 Atomisierung (das "Wenn"- oder "Soweit"-Problem)

6.10.4.1 Das Problem Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink au...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.2 Problemfelder der Betriebsstättenbesteuerung

Tz. 1052 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Gegensatz zur (ausschl) Problematik der Verrechnungspreisabgrenzungen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen ergeben sich bei der BetrSt-Besteuerung folgende Problembereiche:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3.2 Die gesetzliche Nachbesserung 2013

Tz. 1641 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rückwirkend anzuwendende Regelung umfasst inzwischen auch diese Vergütungen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Anwendungsbereich

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 35 [Autor/Stand] Drei Anwendungsfälle. § 50d Abs. 1, 2 betrifft nur drei, dafür aber die in der Praxis häufigsten Fälle der Steuerfreiheit von Einkünften. So gilt § 50d Abs. 1, 2 für alle Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die nach §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Steuererstattung (Abs. 1)

1. Grundsätzliches Rz. 44 [Autor/Stand] Europarechtliche Zweifelsfragen. Angesichts der von § 50d Abs. 1 statuierten besonderen Regelung für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte stellt sich die Frage, ob diese Regelung mit Unionsrecht vereinbar ist. Dabei werden im Folgenden zunächst die Vereinbarkeit des Abzugsverfahren im Allgemeinen mit Unionsrecht (Rn. 45) und soda...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.2 Vorrang abkommensrechtlicher Sonderregelungen

Tz. 1618 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Abkommensrechtlich geregelt ist diese Problematik nur in wenigen Sonderfällen wie zB im DBA Schweiz. Art 7 Abs 7 DBA Schweiz hat folgenden Wortlaut: ›Art 7 (Unternehmensgewinne) … 7) Dieser Art gilt auch für Eink aus der Beteiligung an einer Pers-Ges. Er erstreckt sich auch auf Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Pers-Ges von der Gesell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Zuständiges Gericht

Rz. 139 [Autor/Stand] FG Köln. Zuständig für den gerichtlichen Rechtsschutz ist ausschließlich das FG Köln (§§ 35, 38 Abs. 1 FGO).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Rechtsnatur und Verhältnis des Freistellungsbescheids als Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 und der Freistellungsbescheinigung i.S.d. Abs. 2 Satz 1

Rz. 26 [Autor/Stand] Differenzierung zwischen Freistellungsbescheid und Freistellungsbescheinigung. Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 ist der Freistellungsbescheid (§ 50d Abs. 1 Satz 3). Hiervon streng zu unterscheiden ist die in § 50d Abs. 2 Satz 1 genannte Bescheinigung über die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuerabzug, die sog. Freistellungs...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tätigkeit bzw der überlassene Nutzen der nutzenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Freistellungsverfahren (Abs. 2)

1. Grundsätzliches Rz. 239 [Autor/Stand] Freistellungsverfahren als Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs. Eine Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs bildet das Freistellungsverfahren gem. § 50d Abs. 2. Das Freistellungsverfahren ist auf die Fälle des Steuerabzugs gem. §§ 43b, 50a Abs. 1, 50g EStG anwendbar. In der Rechtsfolge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3 Der erste Hauptanwendungsfall der Qualifikationskonflikte

6.9.5.3.1 Begriff der Qualifikationskonflikte Tz. 2052 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wie sich aus der Ges-Begr ergibt, betrifft der Hauptanwendungsfall sog Qualifikationskonflikte den Bereich der DBA. Qualifikationskonflikte resultieren aus einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; dies kann unterschiedliche Ursachen haben, s. Tz 2053ff. 6.9.5.3.2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Erfasste Kapitalerträge und Vergütungen

(1) Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge i.S.v. § 43b EStG Rz. 243 [Autor/Stand] Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Hiernach ist das Freistellungsverfahren anwendbar auf Vergütungen i.S.v. § 50a Abs. 1 EStG, Kapitalerträge (offene und verdeckte Gewinnausschüttungen) i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und § 43 Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Änderung gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis)?

Rz. 303 [Autor/Stand] Frage der Qualifizierung der nachträglichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Es erscheint fraglich, ob eine nachträglich erteilte Bescheinigung ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Hinblick auf eine vorangegangene Steueranmeldung oder (Entrichtungs-)St...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen

a) Überblick Rz. 64 [Autor/Stand] Tatbestand im Überblick. Die Erstattung setzt gem. Abs. 1 voraus: Einkünfte i.S.d. Abs. 1 Satz 1, also Einkünfte, für die eine Steuerentlastung gem. §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA besteht (Satz 1); die tatsächliche Einbehaltung und Abführung der Steuerbeträge, auch im Haftungswege (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) oder aufgrund eines Nachforderungsbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Vereinbarkeit der Frist mit Unionsrecht

Rz. 156 [Autor/Stand] Unionsrechtmäßigkeit der Frist. Die Fristenregelung ist mit Unionsrecht vereinbar.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einbehaltung und Abführung des Steuerabzugsbetrags

(1) Rechtsgrundlage der Entrichtung Rz. 91 [Autor/Stand] Unerheblichkeit der konkreten Rechtsgrundlage der Entrichtung des Steuerabzugsbetrages. Gemäß Satz 2 ist es für den Erstattungsanspruch ohne Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuer gezahlt wurde. Sie kann vom Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen einbehalten und abgeführt oder auf der Grundlage eines H...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 6.6.1989 (BT-Drucks. 11/4712)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Anfechtungsbefugnis des Vergütungsgläubigers

Rz. 209 [Autor/Stand] Einspruchs- und Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Der Vergütungsgläubiger ist befugt, die Steueranmeldung aus eigenem Recht anzufechten.[2] Gemäß § 350 AO 1977 ist zur Einlegung eines Einspruchs befugt, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine vergleichbare Regelung enthält § 40 Abs. 2 FGO in Bezug auf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Einschränkungen des Besteuerungsrechts aufgrund von DBA

Die Texte der derzeit geltenden DBA finden Sie hier.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.1 Kulturaustausch

Der Künstler/Sportler tritt im Inland im Rahmen des von den Vertragsstaaten gebilligten offiziellen Kulturaustausches auf. Diese Klausel findet sich in den DBA mit:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.2 Der ergänzende Betriebsstättenvorbehalt – der "Kombinationsfall", BFH-Urteil v 10.07.2002

Tz. 1623 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ergänzende Entwicklungen ergeben sich aus der Folge-Rspr (s Urt des BFH v 10.07.2002, BStBl II 2003, 191). Diesem Urt liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine inl AG & Co mit ausl Gesellschaftern schloss einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer schweizerischen AG, die sich zur Ausübung der Tätigkeiten wieder ihrer Gesellschafter bedient...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.3 Sonderfall "Bagatellregelung" – nur für USA

In den USA ansässigen Künstlern/Sportlern, die Einkünfte aus Darbietungen im Inland erzielt haben, kann am Ende des betreffenden Kalenderjahres der abgeführte Steuerabzug erstattet werden, wenn ihre Gage inklusive Kostenersatz und sonstigen Zuwendungen US $ 20.000,- nicht überschritten hat. Der Erstattungsantrag kann erst nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale

a) Freistellung vom Steuerabzug (Satz 1) Rz. 242 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 2 Satz 1. Gemäß Satz 1 Halbs. 1 kann der Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen in den Fällen der §§ 43b, 50a Abs. 1, § 50g EStG den Steuerabzug nach Maßgabe von § 43b oder § 50g EStG oder des Abkommens unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen, wenn das Bun...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf eines StÄndG 2001 v. 7.9.2001 (BT-Drucks. 14/6877)

[Dieser Entwurf enthielt noch keine Änderung des § 50d EStG.]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.1 Prüfungsschritt 1: Bilanzsteuerliche Prüfung der Teilwertabschreibung

Tz. 831 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den allgemeinen Grundsätzen ist eine Tw-Abschr möglich, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vorliegen. Hierbei ist auf das Vorliegen einer dauernden Wertminderung zu achten. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Rspr (s Urt des BFH v 06.11.2003, BStB II 2004, 416) der Tw der Darlehensforderung nach denselben Kriteri...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.3 Verfassungsrechtliche Prüfung

Tz. 2074 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Auch insoweit handelt es sich um einen Treaty Override. Auf die Ausführungen zu § 20 Abs 2 AStG wird verwiesen, s Tz 2019.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2 Zuordnungsfragen bei Sondervergütungen im Konzern

5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tät...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.3 Weitere Änderungen ab 2015

Tz. 121a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die differenzierte Betrachtung für BetrSt-Fälle gilt grds auch für die VZ 2015ff (s Tz 109ff (Anwendung des AOA nach dem OECD MA 2010) bzw Tz 120ff (Altfälle). Daneben sind auch noch folgende Änderungen durch das Zollkodex-StAnpG zu berücksichtigen: a) Fiktive Inlandsbetrachtung – Änderung des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a AStG Tz. 121b Stand: E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ii) Rechtsschutz

(1) Statthafte Rechtsbehelfe Rz. 270 [Autor/Stand] Verpflichtungsklage und einstweilige Anordnung bei Ablehnungsbescheid. Wird der Freistellungsantrag abgelehnt, so ist gegen den Ablehnungsbescheid – nach Durchführung eines Einspruchsverfahrens – die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO) statthaft. Vorläufiger Rechtsschutz kann nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.5 Gegenläufige Korrekturen – Frage der Anrechnung fiktiver Quellensteuer bei Korrekturen nach § 1 AStG

Tz. 977 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Fall des einkommenserhöhenden Ansatzes einer fiktiven Lizenz nach § 1 AStG stellt sich im Verhältnis zu TG in Schwellen- und Entwicklungsländern die Frage, ob gegenläufig eine fiktive Quellen-St-Anrechnung nach den maßgebenden DBA zu gewähren ist. Dies soll anhand des Bsp des DBA China (Fassung bis einschl 2017) dargestellt werden. Beispi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Ausgangssituation

Rz. 181 [Autor/Stand] Grundsatz der Bestimmung der Erstattung bzw. Zurechnung der Vergütung nach deutschem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die Erstattungsberechtigung nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Dies ist in der Regel der Gläubiger i.S.d. § 50d Abs. 1, also derjenige, dem die Einkünfte grundsätzlich nach inländischem Recht zuzurechnen sind, also in der Regel der b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

(1) Ausgangssituation Rz. 181 [Autor/Stand] Grundsatz der Bestimmung der Erstattung bzw. Zurechnung der Vergütung nach deutschem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die Erstattungsberechtigung nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Dies ist in der Regel der Gläubiger i.S.d. § 50d Abs. 1, also derjenige, dem die Einkünfte grundsätzlich nach inländischem Recht zuzurechnen sind, al...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (c) Fallgruppen

Rz. 276 [Autor/Stand] Verschiedene Konstellationen. Die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses kann sich in verschiedenen Konstellationen stellen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3 Sondervergütung an ausgeschiedene Gesellschafter

5.3.4.3.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung Tz. 1639 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es stellt sich die Frage, inwieweit Pensionszahlungen an einen ausgeschiedenen, im Ausl ansässigen MU abkommensrechtlich der dt Besteuerung unterliegen. Innerstaatlich handelt es sich um gew Eink. Allerdings fehlte in § 50d Abs 10 EStG 2010 ein Verweis auf § 15 Abs 1 S 2 EStG. In seiner Entsch I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

1. StReformG 1990 vom 25.7.1988 (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074) Rz. 1 [Autor/Stand] StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch den Vergütungsschuldner...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Rechtsschutz

(1) Statthafte Rechtsbehelfe Rz. 134 [Autor/Stand] Bei Ablehnung der Erstattung. Lehnt das Bundeszentralamt für Steuern den Erstattungsantrag vollständig oder teilweise ab, so kann der Vergütungsgläubiger Rechtsschutz geltend machen, indem er zunächst ein Einspruchsverfahren führt und – soweit dies erfolglos ist – im Anschluss hieran eine Verpflichtungsklage erhebt. Vorläufig...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.2 Personengesellschaften

Tz. 98 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Pers-Ges sind zwar Subjekte der Gewinnermittlung, jedoch im Hinblick auf das allgemeine stliche Transparenzprinzip keine "Personen". Der BFH hat diese Frage nicht abschließend entschieden (s Urt des BFH v 30.05.1990, BStBl II 1990, 875). Allerdings stellt sich die Frage, ob sich über das Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsbeziehung" in § 1 Abs 5...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Einschränkungen des Besteuerungsrechts aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (dd) Bereits erfolgte Abführung der Abzugsteuern und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die in der Steueranmeldung zu sehende Steuerfestsetzung

Rz. 280 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die Steuerfestsetzung. Es fehlt – mit Blick auf die vorangegangenen Erwägungen – auch in den Fällen an einem Rechtsschutzinteresse, in denen der Vergütungsgläubiger die Vergütung zwar erst nach Beantragung der Freistellungsbescheinigung erhalten hat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Konkurrenzen

(1) Verhältnis zum Freistellungsverfahren Rz. 200 [Autor/Stand] Frage der Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 Satz 11 im Freistellungsverfahren. Es erscheint problematisch, ob Satz 11 auch im Freistellungsverfahren zur Anwendung gelangt. Nach den Gesetzesmaterialien berührt die Neuregelung nicht das Recht zur Teilnahme am Freistellungsverfahren nach § 50d Abs. 2. Ist eine Person e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3 DBA Qualifikationskonflikt – Besteuerung von Gesellschafterdarlehen und den daraus fließenden Zinsen nach den DBA ohne ausdrückliche Regelung

5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.6 Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften

Tz. 1710 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rumänische OHG – Societate in nume colectiv (SNC) – und KG – Societate in Comandita (SCS) – sind nach rumänischem HR jur Pers. Die Gewinne dieser Gesellschaften unterliegen der rumänischen KSt. Auf die GA wird eine KapSt erhoben, mit der die ESt oder KSt des AE auf die GA abgegolten ist. Diese Behandlung erfolgt bei in Rumänien ansässig...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.6.3.1 Gesamtaufwand (Ziff 1)

Tz. 907 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Arbeitnehmerentsendung sind alle direkten und indirekten Aufwendungen zuzuordnen, soweit sie das Ergebnis des aufnehmenden und/oder des entsendenden Unternehmens gemindert haben, unabhängig davon, ob sie zum stpfl Lohn des Arbeitnehmers gehören oder nicht, zBmehr