Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. StReformÄndG vom 30.6.1989 (BGBl. I 1989, 1267)

Rz. 2 [Autor/Stand] StReformÄndG. Durch das StReformÄndG wurde eine Anpassung von § 50d EStG bzgl. der Abschaffung der sog. "kleinen" Kapitalertragsteuer ab 1.7.1989 vorgenommen.[2]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.3.2 Strukturproblem – § 1 AStG als reine Gewinnabgrenzungsvorschrift

Tz. 1212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Verrechnungspreiskorrekturvorschrift des § 1 AStG (s Tz 89ff) greift als außerbilanzielle Korrekturvorschrift nur, wenn eine Einkommensminderung vorliegt gegenüber dem Ergebnis, das sich bei Betrachtung des Fremdverhaltensgrundstzes hätte ergeben (s Tz 141ff). Es handelt sich daher um keine allgemeine nationale Gewinnermittlungsvorschri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz vom 2.12.2004 (BGBl. I 2004, 3112)

Rz. 8 [Autor/Stand] EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz. Die Überschrift wurde neu gefasst. Vor allem aber wurde angesichts der Einführung von § 50g EStG zur Umsetzung der europäischen Zins- und Lizenzrichtlinie[2] in § 50d Abs. 1 der Anwendungsbereich um Fälle des § 50g EStG erweitert.[3] Darüber hinaus wurde die in der Zins- und Lizenzrichtlinie vorgesehene Verzinsungspflicht de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.2 Gesetzliche Nachbesserungen ab 2017

Tz. 2076 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine solche unterschiedliche Wirkung des Rückfalls des Besteuerungsrechts, je nachdem ob Eink gar nicht oder zu einem (ggf nur sehr kleinen) Teil der Besteuerung unterlegen haben, würde jedoch zu unbilligen Ergebnissen führen. Aufgrund der Zielrichtung der Regelungen zum Rückfall des Besteuerungsrechts, die tats Besteuerung bestimmter Eink ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Verhältnis zum Freistellungsverfahren

Rz. 200 [Autor/Stand] Frage der Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 Satz 11 im Freistellungsverfahren. Es erscheint problematisch, ob Satz 11 auch im Freistellungsverfahren zur Anwendung gelangt. Nach den Gesetzesmaterialien berührt die Neuregelung nicht das Recht zur Teilnahme am Freistellungsverfahren nach § 50d Abs. 2. Ist eine Person erstattungsberechtigt, kann sie hiernach u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809)

Rz. 12 [Autor/Stand] AmtshilfeRLUmsG. § 50d Abs. 1 Satz 11 wurde eingeführt, der das Erstattungsverfahren bei übrigen Gesellschaften regeln soll und den Erstattungsanspruch der Person zurechnet, der nach ausländischem Steuerrecht die Einkünfte zuzurechnen sind.[2]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Satz 1)

Rz. 65 [Autor/Stand] Sachlicher Anwendungsbereich. Satz 1 regelt u.a. den sachlichen Anwendungsbereich des Abs. 1. Dieser umfasst hiernach Einkünfte, die einerseits dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die aber andererseits nach den §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz bes...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.8 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung

Tz. 1646 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das deutsche Treaty override zur Besteuerung von Sondervergütungen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der dt Qualifikation nicht folgt und zB Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grds verpflichtet, die Doppelbesteuerung zu vermeiden; dies gil...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Entlastungsverfahren

Eine Befreiung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG im Wege des Freistellungsverfahrens ist bei Aufsichtsratsvergütungen nicht möglich. In Betracht kommt lediglich eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer nach § 50d Abs. 1 EStG. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antra...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung

Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der Leitsatz lautet: "Die von einer ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.2 Das Urteil des BFH vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1628 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 a) Sachverhalt (vereinfacht) In seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 17.10.2007, IStR 2008, 300) ist der BFH der Verw-Auff nicht gefolgt. Dem Urt liegt folgender Sachverhalt zugrunde: E ist Gesellschafter der in D gew tätigen EFG-OHG. E hat seinen Wohnsitz in den USA (zugleich Ansässigkeitsstaat). Die OHG erwirtschaftete im Jahr 2007 einen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2 Steuerausländer mit Inlandsbetriebstätte

Tz. 1057 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine gew Tätigkeit wird hingegen bei einer ausl Kö grds nur im Inl besteuert, wenn die Tätigkeit durch eine BetrSt oder einen ständigen Vertreter ausgeübt wird (s § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 Abs 1 Nr 2 EStG). Im Ausl gegebene Tätigkeitsmerkmale werden hierbei nicht berücksichtigt, wenn anderenfalls aufgrund dieser Merkmale der dt Besteuerungsan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rechtslage vor Einführung der Frist

Rz. 154 [Autor/Stand] Einführung der Antragsfrist durch das StÄndG 2001. Die Antragsfrist wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001[2] mit Wirkung ab dem 1.1.2002 eingeführt (§ 52 Abs. 59a EStG). Davor sah § 50d Abs. 1 keine eigenständigen Antragsfristen vor. Demzufolge galten insoweit die allgemeinen Regelungen der AO zur Festsetzungsverjährung.[3] Rz. 155 [A...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 1556 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 52 Abs 59d EStG ist § 50i EStG auf die Veräußerung von WG oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.06.2013 stattfinden bzw die Ersatztatbestände des Abs 2 greifen. Hinsichtlich der lfd Eink ist die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die St noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist. Der Wegzug ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.2 Reaktion der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v 28.12.1998)

Tz. 1599 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.12.1998, IStR 2000, 23) regelt hinsichtlich der Qualifikation folgende Punkte: 1. Vorrang abkommensspezifischer Regelungen Soweit die DBA Sonderregelungen enthalten (DBA Luxemburg Protokoll Nr 11; DBA NL Protokoll Nr 9; DBA A Protokoll Nr 15; DBA Tunesien Art 7 Abs 6) ergibt sich kein Qualifikationskonflikt. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.2 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2064 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nur wenige DBA wie zB Art 7 Abs 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als BA. Bereits nach der bisherigen Rspr (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444; s Tz 1620ff) kam es regelmäßig nicht zur StBefreiung vo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1635 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 2. Hs EStG werden ausdrücklich den abkommensrechtlichen Unternehmensgewinnen zugeordnet, sofern das DBA keine spezifischen Regelung bzgl dieser Vergütungen enthält. Die Regelung ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden (§ 52 Abs 59a S 8 EStG). Nach der Ges-Begr soll es sich nicht um ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. StSenkG vom 23.10.2000 (BGBl. I 2000, 1433)

Rz. 5 [Autor/Stand] StSenkG 2000. Es erfolgten redaktionelle Änderungen, die sich aufgrund der Änderung der Paragrafen-Reihenfolge der Vorschriften über die Kapitalertragsteuer ergaben.[2] Außerdem wurde eine eigene Regelung der 10 %-Schwelle in Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 a.F.[3] geschaffen.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. Weitere Rechtsfragen zur Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Erlass vom 25.11.2010, BStBl. 2010 I, S. 1350 ff. zu vielen Rechtsfragen, die sich in Zusammenhang mit der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler/Sportler in Deutschland ergeben, Stellung genommen (z.B. zur Problematik ausländischer Künstlerverleihgesellschaften oder zu Werbeverträgen der Künstler/Sportler). Nach Tz....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Kulturorchester und Kulturvereinigungen

Ausländische Kulturvereinigungen, die nicht aufgrund der Vorschriften eines DBA vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG freizustellen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 50 Abs. 4 EStG von der inländischen Einkommensteuer befreit werden. Zuständig für diese Freistellung ist jedoch nicht das BZSt, sondern das Finanzamt (zu den Zuständigkeiten s. Tz. 5.1 des BM...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.2 Ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1244 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Hierbei sind zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 34d EStG, § 34c EStG, § 26 KStG. Daneben ist in Verlustfällen § 2a EStG zu beachten. Bei der Ermittlung der aufzuteilenden Eink und bei der Zuordnung (Aufteilung) der Eink und des Vermögens zwischen inl/ausl Stammhaus und inl/ausl BetrSt sind alle Umstände des Einzelfalls zu beachten; dazu gehö...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (hh) Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen in Fällen der Kapitalertragsteuer

Rz. 288 [Autor/Stand] Zeitpunkt des Entstehens der KapESt. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt entsteht, in dem die Kapitalerträge dem Vergütungsgläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 EStG fließen Dividenden, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wurden, dem Vergütungsgläubiger an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.3 Die Beurteilung ausländischer Staaten

Tz. 1542 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das OECD-MA 2000 (BStBl I 2001, 72) enthält erstmals in Art 3 Abs 1 Buchst c nachfolgende Einschr: "... der Ausdruck ‚Unternehmen‘ bezieht sich auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit...". Soweit ein aktuell anzuwendendes DBA den Begriff definiert, stellt sich die Frage, ob insoweit eine eigenständige Auslegung idS geboten ist oder entspr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.4 Höhe

Die Aufsichtsratsteuer beträgt 30 Prozent der Aufsichtsratsvergütungen (§ 50a Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG).mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.3 Bemessungsgrundlage

Dem Steuerabzug unterliegt grundsätzlich der gesamte Betrag der Aufsichtsratsvergütung ohne jeden Abzug (§ 50a Abs. 2 Satz 1 EStG). Das bedeutet, dass die Vergütungen nicht um Betriebsausgaben, Aufsichtsratsteuer oder Umsatzsteuer gekürzt werden. Nur soweit § 13b UStG einschlägig ist, zählt die Umsatzsteuer ausnahmsweise nicht zur Bemessungsgrundlage. Allgemeine Unkostenpaus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Umfang des Einwendungsausschlusses

Rz. 207 [Autor/Stand] Uneinigkeit hinsichtlich des Umfangs des Einwendungsausschlusses. Es ist umstritten, ob sich der Einwendungsausschluss gem. § 50d Abs. 1 Satz 13 nur auf die sich aus dem Abkommen ergebenden Rechte bezieht, oder ob dies auch für die sich aus den §§ 43b und 50g EStG ergebenden Entlastungen gilt. Soweit dies bejaht wird, wird dies damit begründet, dass der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 43 [Autor/Stand] Zeitlicher Anwendungsbereich. Der zeitliche Anwendungsbereich von § 50d Abs. 1 und 2 EStG ist aufgrund vielfältiger Änderungen und Ergänzungen nicht einheitlich.[2]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Rahmen des § 7 Abs 3 und 4 KStG sind die folgenden Begrifflichkeiten zu unterscheiden:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.6 Rückfallklausel und Entstrickung in Umwandlungsfällen

Tz. 2069 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Frage der Anwendung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG stellt sich häufig auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen im Ausl. Beispiel 1: Die X GmbH ist bislang an der ungarischen KG (1) beteiligt. Diese wird in Ungarn als Kö behandelt. Ungarn weist abkommensrechtlich D nach Art 13 Abs 5 DBA Ungarn das Besteuerungsrecht für VG zu. D kann nac...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.1 Das Problem

Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink ausgeschlossen, wenn s...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.3 Steuerbelastung des Anteilseigners im Quellenstaat

Tz. 42 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf die vGA bei einer Verrechnungspreiskorrektur in D entfallende St wird, unabhängig von der stlichen Bewertung dieses Vorgangs im Ausl, durch einen KapSt-Abzug gem § 43 Abs 1 Nr 1 EStG erhoben, wobei die inl TG gem § 44 Abs 1 S 3, Abs 5 EStG für die Einbehaltung und Abführung der KapSt haftet. Hierbei ist zu beachten, dass auch für den ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.5.1 EuGH Urteil v 23.10.2008, C-157/07 "Krankenheim Ruhesitz am Wannsee"

Tz. 2112 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Das Folge-Urt des EuGH v 23.10.2008 (BStBl II 2009, 566) enthält keine Präzisierung der Definition "endgültiger Verlust", jedoch einschr Hinw zu Verpflichtigungen der beteiligten Staaten. Die inl Krankenheim Ruhesitz am Wannsee GmbH unterhielt eine BetrSt in Österreich. In dieser BetrSt fielen in den Jahren 1982 bis 1990 Verluste an, die nac...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Formalia

Rz. 258 [Autor/Stand] Ausfertigung der Freistellungsbescheinigung an Vergütungsschuldner. Der inländische Vergütungsschuldner erhält eine Ausfertigung der Freistellungsbescheinigung.[2] Die Freistellungsbescheinigung kann eine einzelne Zahlung oder einen bestimmten Zeitraum betreffen. Rz. 259 [Autor/Stand] Aufbewahrungspflicht des Vergütungsschuldners. Der Vergütungsschuldner...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Entlastungsverfahren

Die Entlastung vom deutschen Steuerabzug erfolgt entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge (§ 50d Abs. 1 EStG) oder – vor Zahlung der Vergütung an den Vergütungsgläubiger – durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung (§ 50d Abs. 2 EStG). Antragsvordrucke finden Sie hier.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. JStG 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049)

Rz. 4 [Autor/Stand] JStG 1997. § 50d Abs. 3 Satz 2 (jetzt Abs. 2 Satz 3) wurde eingefügt. Hiernach kann die Freistellung in den Fällen des § 50a Abs. 1 EStG von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 50a Abs. 5 EStG nachgewiesen werden.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.3 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 2065 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kap-Ges), andererseits aber auch, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: MU-Schaft). Des Weiteren kann sich wegen eine...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.2 Die zeitliche Anwendung

Tz. 2073 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im Gegensatz zur Rückfallklausel des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG ist diese Regelung erst ab 01.01.2007 anwendbar.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Ausländische Personengesellschaften

Rz. 114 [Autor/Stand] Zweifel an der Gläubigereigenschaft und damit Antragsberechtigung einer ausländischen Personengesellschaft. Sehr zweifelhaft ist die Frage, ob eine ausländische Personengesellschaft Gläubigerin i.S.d. § 50d und damit antragsberechtigt ist. Nach dem Urteil des FG Köln[2] fällt eine Personengesellschaft in den persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (b) Intransparenz im Inland und Transparenz im Ausland

Rz. 119 [Autor/Stand] Intransparenz der Personengesellschaft im Inland und Transparenz im Ausland. In dieser Konstellation gilt das gleiche wie in der vorangegangenen Konstellation (Transparenz im Inland und Intransparenz im Ausland), jedoch "spiegelverkehrt". Die Personengesellschaft ist beschränkt steuerpflichtiger Schuldner der Quellensteuer. Mangels Ansässigkeit im Sitzs...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.3 Die deutsche Lizenzschranke

Tz. 985e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nachdem Österreich zum 01.03.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in D die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen (Hess Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014 und BR-Initiative v 20.07.2015). Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.2 Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer ausländischen Personengesellschaft

Tz. 1501 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Beteiligung an einer ausl Pers-Ges bedarf es für die inl Kap-Ges der Abwägung folgender Vor- und Nachteile (hierzu auch s Prinz/Breuninger, IWB F10 International Gr 2, 1293): Tz. 1502 Stand: EL 86 – ET: 05/2016mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2 Abführung der Abzugsteuer im Zeitraum zwischen Antragstellung und der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sofern Vergütungen geleistet werden, für die (noch) keine Freistellungsbescheinigung nach§ 50d Abs. 2 EStG erteilt worden ist. In Fällen, in denen im Zeitraum zwischen Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und der tatsächlichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.1 Überblick und Systematik

Tz. 2000 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wegen ausgewählter Literaturhinweise s auch vor Tz 1050. Die dt DBA sehen entspr der Verhandlungsgrundlage zum Abkommensrecht vom August 2013 idR die Freistellung unternehmerischer Eink iS des Art 7 OECD-MA sowohl für BetrSt-Gewinne als auch für Gewinne aus ausl Pers-Ges vor. Nur ausnahmsweise im Verhältnis zu typischen St-Oasen oder Niedrig-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.1 Inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1243 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Unterhält eine nach § 2 KStG beschr stpfl ausl Kap-Ges eine BetrSt im Inl oder ist sie dort durch einen ständigen Vertreter tätig, ist zu prüfen, ob ihre inl BetrSt-Eink zutr ermittelt worden sind. Hierbei sind folgende nationale Vorschriften neben den DBA-Regelungen zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 15, 49 Abs 1 Nr 2a, § 4, § 5, § 50 EStG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.2 Die ursprüngliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Tz. 1540 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sämtliche Fallkonstellationen lassen sich auf die Grundfrage zurückführen, ob auch grenzüberschreitend eine innerstaatliche Qualifikation iSd § 15 Abs 3 EStG maßgebend ist, oder ob aufgrund des Abkommensvorrangs Regelungen zu den eigentlichen Aktivitäten (in den Bsp KapV, Grundstück-Eink, Beteiligungen) Vorrang genießen. Nach den urspr Verw-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.4 Die Rechtsprechung

Tz. 1545 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH hat in einer Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550) entschieden, dass eine gew Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art 7 Abs 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach zB vorrangig Dividend...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 798 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Als Reaktion auf das oben (s Tz 788) genannte Urt wurde mit Wirkung ab 01.01.2003 § 1 Abs 4 AStG (ab 01.01.2013 § 1 Abs 5 AStG) klarstellend geändert, indem ebenfalls auf die schuldrechtliche Vereinbarung abgestellt wird. Die ges Neuregelung enthält allerdings die Ausnahmebestimmung, dass dies nicht gilt, wenn es sich um eine gesellschaftsre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätze

Rz. 152 [Autor/Stand] Grundsätzlich: vierjährige Antragsfrist ab Vergütungsbezug. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 9 setzt die die Kapitalertragsteuererstattung nach § 50d Abs. 1 u.a. voraus, dass der Antrag auf Erstattung innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Kapitalerträge oder Vergütungen bezogen worden sind, gestellt wird. Diese Frist end...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners

Rz. 214 [Autor/Stand] Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners. Der Vergütungsgläubiger ist zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners grundsätzlich nicht notwendig beizuladen.[2] So enthält der Haftungsbescheid ebenso wenig wie die z.B. gem. § 50a Abs. 1 EStG vom Vergütungsschuldner abzugebende Steueranmeldung ein...mehr