Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 219 Roh- und Hilfsstoffe sind Stoffe, die durch Be- oder Verarbeitung in die zu produzierende Ware eingehen, wobei der Rohstoff Haupt- und der Hilfsstoff Nebenbestandteil wird. Zu den Hilfsstoffen gehören u. a. auch Verpackungsmaterialien, soweit sie zur Verkehrsfähigkeit der Ware notwendig sind. Rz. 220 Betriebsstoffe sind die bei der Produktion zu verbrauchenden Stoffe,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.6 Bilanzvermerke, § 251 HGB

Rz. 511 Soweit sie (noch) nicht zu passivieren sind, sind die folgenden Eventualverpflichtungen (Rz. 493) – ungeachtet etwaiger Rückgriffsforderungen – in der Bilanz zu vermerken. Ein Bilanzvermerk ist das Anführen einer bezifferten Position, deren Wert nur nachrichtlich und nicht unter Einbeziehung in die Vermögensrechnung angegeben wird. Gesondert zu vermerken sind: Verbindl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.2 Technische Anlagen und Maschinen

Rz. 193 Die Bezeichnung "technische Anlagen und Maschinen" wird handelsrechtlich vornehmlich im Hinblick auf Fabrikationsbetriebe als "Kraft- und Arbeitsmaschinen" sowie als entsprechende Anlagen, d. h. als Zusammenfügung zu einer Sachgesamtheit verstanden (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, § 266 Rz. 49). Der Bilanzposten ist aber nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.7 Euro-Umrechnungs-Rücklage, § 6d

Rz. 322 Ergibt sich aus der Umrechnung der Buchwerte von Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten (einschl. Rückstellungen) oder von sonstigen Wirtschaftsgütern (Aktivvermögen) in EUR nach dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs ein Gewinn, kann dieser in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage ist aufzulösen, wenn das (aktive oder passive) Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 197 Durch diesen Bilanzposten werden Aufwendungen auf Sachanlagen erfasst, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht zu einem fertigen, bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgut geführt haben. Die Aufwendungen werden dadurch sachgerecht innerhalb des Anlagevermögens aktiviert. Rz. 198 Durch den Ausweis der getätigten Ausgaben auf selbst zu errichtende technische und maschinelle Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 181 Das Gliederungsschema des § 266 HGB sieht – wie auch bei anderen Gliederungspunkten – den gesonderten Ausweis von geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vor, also von Vorauszahlungen auf noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen der in diesem Gliederungsteil genannten Aktiva. Voraussetzung für den Ansatz von Anzahlungen ist, dass das zu erwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.3 Fertige Erzeugnisse und Waren

Rz. 223 Neben den fertigen, d. h. versandbereiten, selbst hergestellten Erzeugnissen sind hier die Handelswaren zu erfassen.[1] Sind im Rahmen einer Gesamtlieferung am Bilanzstichtag Teillieferungen erfolgt, so ist nicht die gelieferte Ware, sondern eine Kaufpreisforderung zu bilanzieren, wenn die Teillieferung abgerechnet ist. Ist die Teillieferung nicht abgerechnet und erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehenden Einfluss auszuüben.[1] Ob di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 240 Anteile an verbundenen Unternehmen sind zunächst gesondert aufzuführen, jedoch nur insoweit, als sie nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, also soweit sie kurzfristig verwertet werden sollen (Veräußerung, Einziehung). Anteile, die ein Beteiligungsverhältnis i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB begründen, sind nach der Definition dieser Vorschrift immer Anlagevermögen (" … ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.2 Saldierungsverbot

Rz. 496 Eine passivierungsfähige und passivierungspflichtige Verbindlichkeit ist in der Bilanz auch dann auszuweisen, wenn sie mit einem wertgleichen Aktivposten zusammenhängt. Eine Saldierung zwischen Aktivposten und Passivposten verstößt gegen den Grundsatz der Bilanzklarheit. Der entsprechende in § 246 Abs. 2 HGB formulierte Grundsatz ist Bestandteil der GoB (Rz. 28). Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.1 Passivierungspflicht

Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven Vermögens; das Vollständigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.6 Ungewissheit

Rz. 372 Rückstellungen dürfen nur für Verbindlichkeiten gebildet werden, die nach Grund, Höhe oder Grund und Höhe ungewiss sind. Die Ungewissheit kann auch darin liegen, dass die Verpflichtung auflösend oder aufschiebend bedingt ist und ungewiss ist, ob die Bedingung eintreten wird.[1] Ungewissheit bedeutet, dass für den Kaufmann keine Sicherheit hinsichtlich Grund und/oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 224 Unter dieser Bilanzposition sind Anzahlungen auf die unter B I zu erfassenden Gegenstände des Umlaufvermögens auszuweisen, insbesondere also auf Vorräte und (Handels-)Waren. Solange innerhalb eines Leistungsaustauschvertrags von keiner Seite vorgeleistet ist, sind weder Forderungen noch Verpflichtungen auszuweisen, weil bzw. solange sie gleichwertig sind (Rz. 79ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.1 Gliederung der Finanzanlagen

Rz. 200 Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen. Dabei sind diejenigen Werte, die an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowie an solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesondert aufzuführen. Ausleihungen sind längerfristige (Darlehens-) Forderungen. Die früher im Gliederungsschema de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.1 Bedeutung der Passivpositionen

Rz. 266 Während die Aktivseite der Bilanz die im Unternehmen eingesetzten Vermögenswerte enthält und damit ausweist, wie die im Unternehmen eingesetzten Mittel verwendet werden, zeigt die Passivseite mit der Darstellung des Eigen- und Fremdkapitals die Herkunft der im Unternehmen eingesetzten Mittel. Die Positionen auf der Passivseite werden unterschieden in Eigenkapital, d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.)

Rz. 165 Aufwendungen für die Ingangsetzung oder die Erweiterung des Geschäftsbetriebs konnten nach § 269 HGB a. F. als "Bilanzierungshilfe" in der Handelsbilanz aktiviert werden (Abschreibung nach § 282 HGB a. F. in den folgenden Wirtschaftsjahren mit mindestens jeweils einem Viertel). Die Vorschrift galt nur für Kapitalgesellschaften, andere Bilanzierende durften eine solch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.5 Aktive Ausgleichsposten

Rz. 265a Eine im Wesentlichen nur in der Steuerbilanz anzusetzende Position sind die aktiven Ausgleichsposten. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH[1] leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Posten hinzugefügt werden dü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 267 Das Eigenkapital kann in verschiedenen Bilanzpositionen ausgewiesen werden, z. B. bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB als gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. I. d. R. werden alle Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen damit das i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 31 Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen, Geschäftsbriefe, Buchungsbelege sowie sonstige Unterlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen (§ 257 HGB) und steuerrechtlichen (§ 147 AO) Vorschriften aufzubewahren. Bedeutsam ist, dass steuerlich die Aufbewahrungsfrist nicht abläuft, soweit und solange die Unterlagen fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden werden. Gleichwohl wird es empfehlenswert sein, den Bilanzausweis des Grundvermögens weiter zu untergliedern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.1 Allgemeines

Rz. 142 Wechselkurssicherung wird regelmäßig durch Termingeschäfte betrieben. Dabei wird, wenn eine Fremdwährungsforderung besteht, der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag der Forderung verkauft. Wenn eine Fremdwährungsverbindlichkeit besteht, wird der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag gekauft. Das Wechselkursrisiko für die Zeit bis zur Fälligkeit wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.5 Rücklage für Zuschüsse, R 6.5 Abs. 4 EStR

Rz. 320 Werden dem Stpfl. zur Beschaffung von Anlagegütern Zuschüsse gewährt, hat er nach R 6.5 Abs. 1 EStR die Wahl, ob er die Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen ansetzen oder erfolgsneutral durch Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge der in Zukunft geminderten Abschreibungen behandeln will (vgl. § 4 Rz. 460 "Zuschüsse"). Werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.6 Übergang von Rückstellung zur Verbindlichkeit

Rz. 510 Treten die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer drohenden Verpflichtung als Verbindlichkeit ein, nachdem zunächst wegen Ungewissheit bezüglich des Grunds oder der Höhe der Verpflichtung eine Rückstellung gebildet war, so ist der Ausweis der Verbindlichkeit weder dem Grunde noch der Höhe nach an den bisherigen Bilanzansatz der Rückstellung gebunden. Dies ist, wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.4 Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 192 Unter dieser Bilanzposition sind alle Bauten auszuweisen, die auf fremdem Grund und Boden errichtet worden sind. Ohne Bedeutung ist, ob das Gebäude wesentlicher Bestandteil[1] oder nur Scheinbestandteil[2] des Grundstücks geworden ist, solange der Bilanzierende wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist. Unter dieser Position ist ein Gebäude auf fremdem Grund und B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.13 Umsatzprämien

Rz. 146 Nach BFH v. 9.2.1978, IV R 201/74, BStBl II 1978, 370; BFH v. 12.4.1984, IV R 112/81, BStBl II 1984, 554; ist ein Anspruch auf Warenrückvergütung gegen eine Genossenschaft bereits mit Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahrs zu aktivieren, wenn die Satzung der Genossenschaft einen Anspruch auf die Warenrückvergütung gewährt. Daher hat der Stpfl. Umsatzprämien, auf die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.4 Eventualverbindlichkeiten

Rz. 493 Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen, für die vorrangig ein anderer in Anspruch genommen werden kann oder die zusätzlich zu inhaltsgleichen Verpflichtungen aus einer anderen Rechtsgrundlage treten wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Haftungsübernahmen, Gewährleistungs- und Garantieverträgen, Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, soweit sie nicht mit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.9 Rücklage für den Umwandlungsfolgegewinn, § 6 UmwStG

Rz. 324 Vereinigen sich durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person Forderungen und Schulden, so erlöschen diese (Konfusion). Hierdurch kann ein Umwandlungsgewinn entstehen, wenn die Verbindlichkeit höher bewertet war als die (abgewertete) Forderung oder die Forderung (noch) nicht aktiviert war (Umwandlungsfolgegewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3 Vorräte

Rz. 217 Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sind, wie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, zum Verbrauch oder, wie die Erzeugnisse und Waren, zur Weiterveräußerung bestimmt. Die Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Bereich hängt von der Art der betrieblichen Tätigkeit ab. Das vom Sägewerk hergestellte Brett beispielsweise ist bei diesem Erzeugnis, beim Möbelherstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.6 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rz. 241 Neben dem Bestand an barem Geld und den als besonders gesichert anerkannten Bundesbank- und Postgiroguthaben sind getrennt hiervon die Guthaben bei Kreditinstituten auszuweisen. Außerdem sind die hereingenommenen und noch nicht begebenen Schecks aufzuführen. Nicht auf EUR lautende Beträge sind mit dem Kurs der Hereinnahme, Sorten im Kassenbestand mit dem Kurs des Bila...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.3 Vor- und nachverlegte Stichtagsinventur

Rz. 20 § 241 Abs. 3 HGB sieht als weiteres vereinfachtes Inventurverfahren die vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur vor. Bei diesem Verfahren erfolgt die Inventur zu einem vom Bilanzstichtag abweichenden Stichtag, der aber höchstens drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag liegen darf. Der durch die Inventur ermittelte Bestand wird dann wertmäßig, nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.2 Gewinnausweis nach dem Realisationsprinzip bei schwebenden Verträgen

Rz. 79 Ein schwebender Vertrag liegt vor, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag, der auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, der zur Sach- oder Dienstleistung Verpflichtete noch nicht vollständig erfüllt hat. Sind beide Vertragsparteien zu einer Sach- oder Dienstleistung verpflichtet (Tausch oder tauschähnlicher Vertrag), handelt es sich um eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse[1] werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118; BFH v. 17.2.1998, VIII R 28/95, BStBl II 1998, 505, BFH/NV 1998, 1407). Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht ak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.5 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 362 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann nur gebildet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Inanspruchnahme erfolgt und ein vorsichtiger Kaufmann dafür Vorsorge treffen wird.[1] Durch das Erfordernis der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme unterscheidet sich die Passivierung einer Rückstellung von der einer Verbin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.3 Lizenzverträge

Rz. 126 Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Inhaber gewerblicher Schutzrechte oder ähnlicher Rechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Urheberrechte) oder von ungeschützten Verfahren und Erfindungen (Know- how) dem Lizenznehmer die Benutzung gewährt. Der Lizenzvertrag als Dauerrechtsverhältnis ist grundsätzlich ein schwebender Vertrag, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.1 Begriff der Steuerbilanz

Rz. 35 Eine Steuerbilanz i. S . einer eigenständigen Bilanz gibt es nicht. Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist Grundlage der Besteuerung grundsätzlich die Bilanz, die aus der (ordnungsmäßigen) Buchführung abgeleitet ist, und damit die Handelsbilanz. Lediglich für die Fälle, in denen die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen (w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.3 Auswirkungen der Rechnungsabgrenzung

Rz. 255 Verallgemeinernd kann man somit sagen, dass RAP nur bei Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei Darlehensverträgen und ähnlichen Verträgen, die eine nach Zeiteinheiten zu bemessende Berechtigung gewähren, denkbar sind (Versicherungsverträge, Zeithonorare etc.). Aber nicht nur für privatrechtliche Rechtsverhältnisse, auch für öffentlich-rechtliche Berechtigungen, die z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 226 Die Bilanzposition betrifft Forderungen aus Umsatzgeschäften, die innerhalb des eigentlichen Unternehmenszwecks liegen. Forderungen aus Hilfsgeschäften, wie etwa aus der Verwertung von Anlagevermögen, werden üblicherweise nicht hier, sondern als sonstige Vermögensgegenstände erfasst. Rz. 227 Mit Einbuchung einer Forderung aus Lieferung oder Leistung tritt regelmäßig G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.4 Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 453 § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Aufwandsrückstellungen, d. h. Rückstellungen ohne Schuldcharakter, grundsätzlich nicht gebildet werden dürfen. § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Passivierungspflicht für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.3 Abgrenzung zur Verbindlichkeitsrückstellung

Rz. 449 Der steuerliche Ausschluss der Drohverlustrückstellung führt zu der Notwendigkeit, Drohverlustrückstellungen von Verbindlichkeiten und Verbindlichkeitsrückstellungen, die im Rahmen von schwebenden Geschäften anfallen können, abzugrenzen.[1] Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellung unterscheiden sich nicht danach, ob der Rückstellungsbedarf aus einem schwebenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.10 Treuhandgeschäfte

Rz. 138 Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem dem Treuhänder von dem Treugeber ein Recht (Eigentum, Forderung usw.) in der Weise übertragen wird, dass der Treuhänder im Außenverhältnis uneingeschränkt Berechtigter des Rechts ist und darüber in eigenem Namen verfügen kann (Vollrechtsübertragung). Im Innenverhältnis ist der Treuhänder aber dem Treugeber gegenüber ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.8 Rücklage für die Auflösung von Bilanzpositionen

Rz. 323 Das Institut des Sonderpostens mit Rücklageanteil wird regelmäßig als technisches Mittel genutzt, um die Gewinne aus der Auflösung von Bilanzpositionen aufgrund von Gesetzesänderungen über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Das ist etwa der Fall bei der Änderung der gesetzlichen Regelung für die Bewertung von Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a i. d. F. des Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit

Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen nach dem Bilanzschema des § 266 Abs. 3 HGB Verbindlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.6 Kommissionsgeschäft

Rz. 114 Der Kommissionär hat den Anspruch auf die Kommission zu aktivieren und damit den Gewinn aus dem Geschäft zu realisieren, wenn er seine Hauptpflichten aus dem Kommissionsvertrag erfüllt, insbesondere also das übernommene Geschäft ausgeführt hat.[1] Zum gleichen Zeitpunkt hat der Kommittent die entsprechende Verbindlichkeit zu passivieren. Die von dem Kommissionär gekau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.1 Allgemeines

Rz. 472 Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie zum Betriebsvermögen gehören. Ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört, ist grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden, die bei der Abgrenzung des aktiven Betriebsvermögens vom Privatvermögen gelten, vgl. § 4 Rz. 18ff. Verbindlichkeiten gehören zum Betriebsvermögen, wenn der Entstehungsgrund de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr