Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Kürzere Dauer des Ermittlungszeitraums (§ 7 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine kürzere Dauer als 12 Kalendermonate kann der Ermittlungszeitraum zB dann haben, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (s § 7 Abs 3 S 3 KStG). Das ist zB bei Gründung oder Löschung einer Kö sowie bei Erwerb, Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs im Laufe des Kj der Fall. Gleiches gilt etwa bei der Umstellung eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.3 Wohnsitzverlegung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Tz. 1122 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die BetrSt-Verw-Grds enthalten keine Aussage zu dieser Bsp-Konstellation. Anhand des nachfolgenden Bsp soll die Frage umfassend dargestellt werden. Beispiel: Der StPfl X hat in D ein Bauunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betrieben. Am 01.01.01 gründete er zus mit seinen Söhnen die Bauunternehmen X-GmbH, an deren Stamm-Kap...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 1616 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach dem DBA sind die Gewinnanteile beschr stpfl Gesellschafter deutscher Pers-Ges von der B-Rep zu besteuern, soweit die Gewinnanteile inl BetrSt zuzurechnen sind. Nach innerstaatlichem Recht (s § 15 Abs 1 Nr 2 EStG) gelten dabei auch Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.9 Zulässige oder unzulässige Rückwirkung

Tz. 1649 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Soweit § 52 Abs 59a S 8 EStG anordnet, dass § 50d Abs 10 EStG auch auf EZ/VZ vor 2009 anzuwenden ist, in denen die ESt und KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, liegt nach überwiegender Auff in der Lit (s Günkel/Lieber, Ubg 2009, 301; s Ms, IStR 2009, 888; s Salzmann, IWB 2007, Gr3 F3, 1465; s Schmidt, DStR 2010, 2436) eine sog ec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kombiniertes Erfordernis der Einbehaltung und Abführung

Rz. 92 [Autor/Stand] Keine Erstattung bei mangelnder Steuerabführung. Wurde die Abzugsteuer hingegen einbehalten, aber nicht abgeführt, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen kein Erstattungsanspruch zu.[2] Rz. 93 [Autor/Stand] Begründung für das Erfordernis des Steuerabzugs. Der Gesetzeswortlaut belässt keinen Zweifel daran, dass die Erstattung voraussetzt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Antrag und zuständige Behörde

Rz. 250 [Autor/Stand] Antragserfordernis. Das Freistellungsverfahren erfordert einen Antrag des Vergütungsgläubigers oder seines Bevollmächtigten. Der Antrag ist an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Er muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt werden (Satz 1 Halbs. 1). Rz. 251 [Autor/Stand] Antragsform. Dabei hat der Gläubiger der Kapitalerträge oder Verg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Mitteilungspflicht des Vergütungsgläubigers (Satz 4 Halbs. 3)

Rz. 310 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen ist verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Freistellung unverzüglich dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen (Satz 4 Halbs. 3). Die Mitteilungspflichten umfassen auch den Wegfall der Voraussetzungen des § 50d Abs. 3, allerdings in differenzierender Weise im Wege v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.4 Schiffe und Luftfahrzeuge

Tz. 1062 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Auf Eink, die eine beschr stpfl Kö durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge aus einem Unternehmen bezieht, dessen Geschäftsleitung sich in einem ausl Staat befindet, gilt § 49 Abs 1 Nr 2b EStG. Eink aus Gew, die ein Unternehmen iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Pool-Abkommens erzielt, unterlie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Entscheidungsfrist und deren Beginn (Sätze 6 und 7)

Rz. 313 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Gemäß Satz 6 ist über den Freistellungsantrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Satz 7 bestimmt, dass die Frist mit der Vorlage aller für die Entscheidung erforderlichen Nachweise beginnt. Rz. 314 [Autor/Stand] Für den Fristbeginn ggf. vorzulegende Nachweise. Das Gesetz konkretisiert nicht, was zu den erforderlichen Nachweisen g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.4 Lizenzzahlungen einer Personengesellschaft an ihren ausländischen Mitunternehmer – Konkurrenz zwischen Vorweggewinn und (angemessener) Betriebsausgabe

Tz. 976 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Lit wird von Spensberger (IStR 2000, 50) die Frage untersucht, ob bei Lizenzzahlungen ein Vorweggewinn iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG vorliegt und sie damit im Inl als Teil der gew MU-Eink besteuert werden, oder ob diese beim ausl MU als BA zu behandeln sind und damit über Art 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / i) Versicherung statt Vorlage der Bescheinigung i.S.d. § 50d Abs. 1 Satz 4 (Satz 8)

Rz. 150 [Autor/Stand] Voraussetzungen und Inhalt der Regelung. Die Regelung des Satzes 8 ergänzt die des Satzes 4 und betrifft die Fälle des § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (Kapitalertragsteuer-Abzug bei Dividendenausschüttungen an Anteilsinhaber von girosammel- und streifbandverwahrten Aktien). Wird der Antrag in diesen Fällen auf EDV-Datenträgern gestellt, hat der Antragst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. Kontrollmeldeverfahren

Abweichend von § 50d Abs. 2 EStG kann das BZSt in den Fällen des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG den Vergütungsschuldner auf Antrag allgemein ermächtigen, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vorzunehmen. Hinweis: Beim BZSt ist ein besonderes Merkblatt zum Kontrollmeldeverfahren erhältlich.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor-schriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-UmsG) vom 22.6.2011 (BGBl. I 2011, 1126)

Rz. 11 [Autor/Stand] OGAW-IV-UmsG. § 50d Abs. 1 wurde an den ergänzten § 43 Abs. 1 EStG angepasst, wonach in den Fällen des Einbehalts von Kapitalertragsteuer gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG dem Erstattungsantrag gem. Abs. 1 Satz 4 eine Kapitalertragsteuerbescheinigung beizufügen ist; bei elektronischer Antragstellung ist hingegen nach Abs. 1 Satz 8 nunmehr die Versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Entscheidung durch Freistellungsbescheid

Rz. 133 [Autor/Stand] Entscheidung durch Freistellungsbescheid als Steuerbescheid. Über den Erstattungsantrag wird durch den Freistellungsbescheid entschieden. Hierbei handelt es sich um einen Steuerbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO.[2] In ihm wird der Erstattungsanspruch festgesetzt. Der Erstattungsanspruch entspricht dem Differenzbetrag zwischen der einbehaltenen Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.2 Veranlagungszeiträume ab 2008

Tz. 29 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die ges Neuregelung des § 1 Abs 1 AStG durch das URefG 2008 ist auf den ersten Blick widersprüchlich. § 1 Abs 1 AStG stellt in S 1 – entspr der unter Tz 24 genannten Verw-Auff – klar, dass eine Einkommens-Korrektur nach § 1 AStG gegenüber anderen stlichen Korrekturvorschriften nachrangig ist, bzw dass anderen Korrekturvorschriften, wie zB § 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 35 [Autor/Stand] Drei Anwendungsfälle. § 50d Abs. 1, 2 betrifft nur drei, dafür aber die in der Praxis häufigsten Fälle der Steuerfreiheit von Einkünften. So gilt § 50d Abs. 1, 2 für alle Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die nach §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA nicht oder nur nach einem niedri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.11 Widerspruch zu den OECD-Betriebstättenberichten v 17.07.2008 bzw 22.07.2010 (AOA-Ansatz)

Tz. 1651 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gegen die "einseitige" ges Lösung in § 50d Abs 10 EStG und die weitere Nachbesserung im Jahre 2013 (Fiktionen zur Zuordnung der Vergütungen) wird auch das Konzept in den OECD-Berichten, die sich ergebende stliche Verselbständigung der "normalen" BetrSt, vorgebracht. Salzmann (IWB 2010, 902: "Keine Rspr-Brechung durch § 50d Abs 10 EStG – das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Abweichender Ermittlungszeitraum bei nicht nach HGB Buchführungspflichtigen

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die nicht nach hr-lichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, ist der Ermittlungszeitraum grds das Kj (zB bei sonstigen jur Pers des privaten Rechts, Vereinen, BgA). Eine stliche Buchführungspflicht besteht in diesen Fällen (zB bei beschr St-Pflicht, s Schr des BMF v 16.05.2011, BStBl I 2011, 530, Rn 1ff) nach § 141 Abs 1 AO fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.4 Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Tz. 1571 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entspr Eink unter Art 7 OECD-MA bzw des jeweiligen DBA fallen. Beispiel Betriebsaufspaltung: Die Schweizer X-AG und Y-AG sind Gesellschafter der Frankfurter XY-GmbH. Eine personenidentische GbR (Grundstücks-GbR XY) vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Allgemeines

Ist in einem DBA mit einem Staat, in dem der beschränkt steuerpflichtige Künstler/Sportler ansässig ist, festgelegt, dass die abzugspflichtigen Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteuert werden können, darf der Vergütungsschuldner den Steuerabzug nur unterlassen, wenn das BZSt eine entsprechende Bescheinigung erteilt hat(§ 50d Abs. 2 EStG). Einzelheiten hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Freistellung vom Steuerabzug (Satz 1)

Rz. 242 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 2 Satz 1. Gemäß Satz 1 Halbs. 1 kann der Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen in den Fällen der §§ 43b, 50a Abs. 1, § 50g EStG den Steuerabzug nach Maßgabe von § 43b oder § 50g EStG oder des Abkommens unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen, wenn das Bundeszentralamt für Steuern dem Gläubiger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kein Treaty Override

Rz. 62 [Autor/Stand] Treaty Override. Es stellt sich die Frage, ob sich aufgrund des Fortbestands des Quellensteuerabzugs gem. Abs. 1 Satz 1 ungeachtet einer Steuerfreistellung oder -reduzierung durch ein DBA das Problem eines Treaty Override ergibt. Ungeachtet dessen, dass ein solches Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist,[2] liegt ein solches auch nicht vor. De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzliches

Rz. 239 [Autor/Stand] Freistellungsverfahren als Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs. Eine Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs bildet das Freistellungsverfahren gem. § 50d Abs. 2. Das Freistellungsverfahren ist auf die Fälle des Steuerabzugs gem. §§ 43b, 50a Abs. 1, 50g EStG anwendbar. In der Rechtsfolge ermöglicht es das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung

Rz. 307 [Autor/Stand] Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung. Wird die Abzugsteuer festgesetzt, entrichtet und dann nachträglich die Freistellungsbescheinigung erteilt, hat der Vergütungsgläubiger bei Aufhebung der Festsetzung die Möglichkeit einer Erstattung gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO. Rz. 308 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage einer Erstattung. Der E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.11.7 Die Bedeutung der Freistellungs- oder Anrechnungsmethode; die sogenannte Symmetrietheorie

Tz. 2103 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Infolge der Abschaffung des § 2a Abs 3 und 4 EStG 1999 erstreckt sich nach Auff der Fin-Verw (und auch der Rspr) die Freistellungsmethode auch auf negative Eink (sog Symmetriethese). Damit ist nur eine Berücksichtigung iRd negativen ESt-Progressionsvorbehalts in den Fällen des § 2a Abs 2 EStG (vorgenannter Aktivitätsvorbehalt) möglich. Eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Abstandnahme vom Steuerabzug als Rechtsfolge der Freistellungsbescheinigung (Satz 5)

Rz. 312 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Satz 5 regelt, dass die Abstandnahme vom Steuerabzug voraussetzt, dass dem Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die Freistellungsbescheinigung vorliegt. Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens ist der Zuflusszeitpunkt. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG, § 50a Abs. 5 Satz 1 und 2 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Unbeschränkt (auch doppelt ansässige) Steuerpflichtige

Rz. 113 [Autor/Stand] Grundsätzlich keine Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Auf unbeschränkt Steuerpflichtige (auch doppelt ansässige) ist § 50d Abs. 1 grundsätzlich nicht anwendbar. Der Kapitalertragsteuer-Einbehalt hat bei diesen Steuerpflichtigen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG keine abgeltende Wirkung. Die Steuer wird vielmehr gem. § 31 KStG i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Entlastungsverfahren

Die Entlastung vom deutschen Steuerabzug erfolgt entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge (§ 50d Abs. 1 EStG) oder – vor Zahlung der Vergütung an den Vergütungsgläubiger- durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung (§ 50d Abs. 2 EStG). Antragsvordrucke werden auf der Homepage des BZSt unter www.bzst.de bereitgestellt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Regelung bei Qualifikationskonflikten, insbes. hybriden Gesellschaften (Satz 11)

Rz. 180 [Autor/Stand] Einführung und zeitlicher Anwendungsbereich der Regelung. Satz 11 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013[2] eingeführt. Die Regelung gilt für Zahlungen nach dem 30.6.2013 (§ 52 Abs. 59a Satz 7 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung

Rz. 268 [Autor/Stand] Über Unterlassung des Steuerabzugs hinausgehende Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung. Neben der Unterlassung des Steuerabzugs für den entsprechenden Gläubiger und den jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach § 50a Abs. 4 EStG durch den Vergütungsschuldner (§ 50d Abs. 2 Satz 1) kann eine Freistellungsbescheinigung darüber hinaus auch Rechtswirkungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1576 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine "gemischte" Gesellschaft liegt vor, wenn in einer Einheitsgesellschaft sowohl eine originäre gew Tätigkeit vorliegt als auch (als eine Art zweiter Teilbetrieb) eine umfassende vermögensverwaltende Tätigkeit. Auch hier ging die Fin-Verw urspr entspr Art 3 Abs 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von einheitlichen gew Eink a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I 2008, 2794)

Rz. 10 [Autor/Stand] JStG 2009. In § 50d Abs. 1 Satz 1 wurde klargestellt, dass die Durchführung des Steuerabzugs von der Person des Abzugsverpflichteten unabhängig ist, indem das Tatbestandsmerkmal "durch den Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen im Sinne des § 50a " gestrichen wurde.[2] Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen in § 50d Abs. 1a Satz 8, Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuständige Behörde

Rz. 130 [Autor/Stand] Bundeszentralamt für Steuern. Zuständig für die Erstattung gem. § 50d Abs. 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern (§ 50d Abs. 1 Satz 3 EStG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG), das insoweit auch die Voraussetzungen des Abs. 1 prüft. Der Antrag ist folglich an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Rz. 131 [Autor/Stand] Prüfungskompetenz kraft eigener Zuständigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.1 Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007

Tz. 23 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Das in Tz 21 aufgezeigte Rechtsverhältnis der einzelnen Vorschriften wird von der hM in der Lit (s ua Menck, in Blümich, § 1 AStG Rz 14; Debatin, DB 1974, Beilage 15, 4; Raupach, JbFStR 1977/1978, 424, 430; Manke, JbFStR 1977/1978, 460, 464) überwiegend dahingehend ausgelegt, dass § 1 AStG zumindest dann nicht zur Anwendung kommen soll, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft

Entsprechend der Regelung in Art. 16 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) weisen fast alle zur Zeit geltenden DBA das Besteuerungsrecht für Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen dem Staat zu, in dem die zahlende Gesellschaft ansässig ist. Damit es jedoch nicht zu einer Doppelbesteuerung der Einkünfte kommt, besteuert der Wohnsitzstaat des Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieds...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.3 Abzugsmodelle (Fälle nach dem DBA USA und vergleichbaren DBA)

Tz. 1596 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Fall, der der Rspr des BFH zugrunde liegt (s Urt des BFH v 31.05.1995, DStZ 1995, 699), hatte sich eine inl Kap-Ges atypisch still an einer US-amerikanischen Kap-Ges beteiligt und ergänzend ein Darlehen gewährt. Der BFH entschied, dass zwar die Zinsen aus dem Darlehen nach nationalem Recht gew Gewinnanteile nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG sind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Gewinnabgrenzung":

Zu dem Unterthema Verrechnungspreismethoden vgl. auch den Teil "Dokumentation". Becker, Zum Entw des OECD-Verrechnungspreisberichts, IWB Int Gr 2, 1033; IWB 2000 F 8 USA Gr 2, 1021; Sieker, Die Verrechnungspreismethoden der neuen US-Richtlinien im Überblick, IWB 1999 F 8 USA, Gr 2, 711; Borstell/Brüninghaus/Dworaczek, Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verrechnungspreiskorrektur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. Beispiel: An einer Pers-Ges sind die in D wohnhaften Gesellschafter A-GmbH und B-GmbH beteiligt. Die Pers-Ges übt ihre Tätigkeit im Ausl in einer do...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.1 Allgemeines

Tz. 1593 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wird (wurde) einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform: Kap-Ges). Andererseits wurde diese Gestaltung aber auch gewählt, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG in Anspruch nehmen zu können (bis einschließlich 1998 bzw auch danach wegen ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.3.1 Grundsatz

Tz. 1226 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Als Teil des Gesamtunternehmens unterliegt die ausl BetrSt eines St-Inländers den Buchführungsvorschriften des HR und des StR der B-Rep. Ist für eine ausl BetrSt eine gesonderte Finanzbuchhaltung eingerichtet, so ist diese Bestandteil des Rechenwerks des Gesamtunternehmens. § 146 Abs 2 AO bestimmt, dass Bücher und Aufzeichnungen eines inl U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.2 Regelfall der Betriebsaufspaltung

Tz. 1120 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei einer Betriebsaufspaltung über die Grenze befindet sich die BetrSt des Verpächters dort, wo er seine Tätigkeit ausübt; das wird idR der Sitz des Besitzunternehmens sein (s Urt des BFH v 14.08.1974, BStBl II 1975, 112). Beispiel: Die X-Corp USA ist MG der Stuttgarter Y GmbH. Sie vermietet der GmbH die mehrere 1000 qm großen Produktionsgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2 Dreistufige Prüfungsreihenfolge

Tz. 830 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Frage, ob der entspr Aufwand abzugsfähig ist, sind nachfolgende drei Prüfungsebenen zu untersuchen. Die Schritte sind jeweils autonom, wobei folgende Grundsätze voranzustellen sind:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.2 Regelungsbereiche und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2050 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Regelung des § 50d Abs 9 EStG kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss im Verhältnis zu anderen Rückfallklauseln geprüft werden. Tz. 2051 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Erstattungsanspruch (Satz 2)

Rz. 88 [Autor/Stand] Gesetzlicher Regelungsinhalt. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 bleibt der Anspruch des Gläubigers der Kapitalerträge oder Vergütungen auf völlige oder teilweise Erstattung der einbehaltenen und abgeführten oder der aufgrund eines Haftungsbescheid oder Nachforderungsbescheids entrichteten Steuer unberührt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.6 Vergleichbare Fälle

Tz. 1611 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Buciek (Urt-Anm in HSO) weist darauf hin, dass neuere Abkommen mit vergleichbaren Regelungen wie die DBA A, Rumänien, Kroatien und Slowenien ausdrücklich die Anwendung des Schachtelprivilegs ausschließen. Tz. 1612 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw leitet aus der Rspr und Kommentierung in den Verw-Grds Pers-Ges (Rn 4.1.1.1.3) zusammenfas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Zeitpunkt der Auszahlung (Satz 5)

Rz. 144 [Autor/Stand] Inhalt der Regelung. Satz 5 (Satz 4 a.F.) regelt den Zeitpunkt der Auszahlung des Erstattungsbetrags. Hiernach wird der zu erstattende Betrag nach Bekanntgabe des Freistellungsbescheids ausgezahlt. Eine Ausnahme kann insoweit jedoch nach Satz 6 bestehen. Rz. 145 [Autor/Stand] Grundsatz der Nicht-Verzinsung und Ausnahmen. Der Erstattungsbetrag ist grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VIII. AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809 = BStBl. I 2013, 802)

Hinweis: Die ersten Entwürfe des Jahressteuergesetzes 2013 zur Änderung (u.a.) von § 50d EStG waren gescheitert.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Änderung der Steueranmeldung gemäß § 164 Abs. 2 AO oder § 173 AO

Rz. 302 [Autor/Stand] Änderung der Festsetzung des Steuerabzugbetrags vor Eintritt der Festsetzungsverjährung. Vor Eintritt der Festsetzungsverjährung kommt eine Änderung der Festsetzung des Steuerabzugbetrags nach § 50a EStG oder der Kapitalertragsteuer aufgrund der dann vorgelegten Freistellungsbescheinigung gem. § 164 Abs. 2 AO oder § 173 AO in Betracht. Ist bereits Fests...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.4 Die steuerliche Prüfungsreihenfolge

Tz. 2056 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die stliche Behandlung derartiger Qualifikationskonflikte ist iR einer Stufenbetrachtung vorzunehmen: Tz. 2057 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Verschiedene DBA (in Europa: Estland, Lettland, Litauen, Niederlande [2016], Norwegen) enthalten Klauseln zum Übergang auf die Anrech...mehr