Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.12 Switch-over-Klausel bei Qualifikationskonflikten

Tz. 1652 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ergänzend ist zu beachten, dass neuere dt DBA eine sog "Switch-over"-Klausel enthalten, die es bei Qualifikationskonflikten (idR Null-Besteuerung in beiden Staaten) ermöglicht, dass im Ansässigkeitsstaat D anstelle der St-Freistellung auf die St-Anrechnung übergegangen wird (zB s Protokoll Nr 18 zum DBA Italien; s Protokoll Nr 28a zum DBA Ö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.12 Keine Quellensteuer

Tz. 1033 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Aufgrund der Systematik als Innengesellschaft regelt Rn 4.4 der Verw-Grds Umlagen, dass eine Umlage grds nicht dem St-Abzug nach § 50 a Abs 4 EStG unterliegt. Die OECD – s Rn 8.23 der GL-2010 – geht ebenfalls grds davon aus, dass Beiträge nicht als Lizenzen zu behandeln sind, verweist aber auf die Möglichkeit der Qualifikation nach Art 12 O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (§ 7 Abs 1 KStG)

Tz. 3 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die KSt bemisst sich gem § 7 Abs 1 KStG nach dem zvE. Die tarifliche KSt ermittelt sich unter Berücksichtigung des zvE und dem in § 23 Abs 1 KStG festgelegten linearen St-Satz iHv 15 %. Die St-Belastung erhöht sich demnach bei steigendem zvE und verringert sich mit sinkendem zvE. Ist das zvE negativ oder beträgt das zvE null, entfällt die St-B...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.3 Ausnahmen für Beteiligungen an vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2003 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Für Beteiligungen an ausl vermögensverwaltenden Pers-Ges ist hingegen entspr des Transparenzprinzips auf die jeweils erzielten Eink abzustellen. Eine gew Prägung oder Infektion ist unbeachtlich (s Tz 1545ff). Hiernach gelten folgende Grundsätze: Eink aus V + V: Regelfall St-Freistellung (Ausnahme: Anrechnung ua für Schweiz, Spanien, Finnland ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Widerruf

Rz. 261 [Autor/Stand] Widerrufbarkeit der Freistellungsbescheinigung und deren Voraussetzungen. Die Freistellungsbescheinigung kann unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO widerrufen werden. Bei Widerruf trifft den Vergütungsschuldner kein Haftungsrisiko, da er auf die Freistellungsbescheinigung vertrauen konnte.[2] Dies gilt allerdings nur, wenn das Vertrauen schutzwür...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Sonderfall des Steuereinbehalts trotz Vorliegens eines Freistellungsbescheids

Rz. 105 [Autor/Stand] Steuereinbehalt trotz Vorliegens eines Freistellungsbescheids. Einen Sonderfall bildet die Konstellation, dass der Vergütungsschuldner – versehentlich – einen Steuereinbehalt vorgenommen hat, obwohl bereits ein Freistellungsbescheid vorgelegen hat. In diesem Fall kann der Freistellungsbescheid nicht mehr die Rechtsgrundlage für eine Erstattung bilden, d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. Nachweis über die Abführung der 2. Stufe

Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 6 bzw. § 50d Abs. 2 Satz 3 EStG kann die Erteilung eines Freistellungsbescheides bzw. einer Freistellungsbescheinigung von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Vergütungsgläubiger nachweist, seinen eigenen Verpflichtungen zum Steuerabzug bezüglich der Künstlergagen nachgekommen zu sein. Diese Verpflichtung besteht, soweit Zahlungen für künst...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalend...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.4 Der Escape nach § 1 Abs 5 S 8 AStG

Tz. 1213 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Von dem Grundsatz, dass der in § 1 Abs. 5 AStG kodifizierte AOA vorgeht, sollen gem § 1 Ab. 5 S 8 AStG Ausnahmen gelten, sofernmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.11 Das Sonderproblem von Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen

Tz. 2146 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Es stellt sich die Frage, ob auch Verluste aus dem BV oder aus Sondervergütungen (zB wegen der Zuordnung von Refinanzierungskosten) dem BetrSt-Gewinn zuzuordnen sind. Nur für diesen Fall würde sich das Problem der Verlustabzugsbeschränkung stellen. Der BFH hat hierzu – allerdings nur für den Bereich der VSt (s Urt des BFH v 09.09.2006, BFH/...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.7 Floating Income

Tz. 1645 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Meretzki (IStR 2009, 217) weist ergänzend auf das Problem der sog Floating income hin. Er stellt die Frage, ob bei einer fehlenden inl MU-BetrSt § 50d Abs 10 EStG "ins Leere läuft". UE ist dies nicht der Fall. Besteht keine ausl BetriebSt des MU (zB wegen einer fehlenden Verwaltung im Wohnsitzstaat) ist davon auszugehen, dass entspr dem nat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (ff) Antragstellung erst nach Durchführung der Tätigkeit, für die die Freistellung begehrt wird

Rz. 285 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Antragstellung erst nach Durchführung der Tätigkeit, für die die Freistellung begehrt wird. Vergütungen, die bereits vor der Beantragung der jeweiligen Freistellungsbescheinigung gezahlt wurden, werden von der entsprechenden Freistellungsbescheinigung nicht erfasst. Die Steuerabzugsbeträge, die hierauf entfallen, werden ni...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.3 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu einer verbundenen Personengesellschaft

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.1 Allgemeines

Tz. 2049 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Soweit nicht die abkommensrechtlichen Rückfallklauseln gelten (s Tz 2027ff), gilt der Grundsatz der virtuellen Vermeidung der Doppelbesteuerung nach der Freistellungsmethode, dh es bedarf keines Nachweises der tats Besteuerung im Ausl (s Urt des BFH v 23.10.1996, BStBl II 1997, 313). Als Reaktion sowohl auf diese Rspr als auch der damaligen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsatz: Einwendungsausschluss

Rz. 205 [Autor/Stand] Praktische Relevanz. Diese Regelung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Vergütungsschuldner pflichtwidrigerweise den Steuerabzug unterlassen hat und sodann durch Haftungsbescheid i.S.d. §§ 191 AO (§§ 44 Abs. 5 Satz 1, 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) in Anspruch genommen wird. Rz. 206 [Autor/Stand] Grund für den Einwendungsausschluss. Für die innerstaat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.3 Steuerrechtliche Folgen bei Verletzung der Vorlagepflicht

Tz. 1231 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Legt der Stpfl die Bücher einer ausl BetrSt nicht vor und sind ihre Geschäftsvorfälle auch nicht in einer im Inl geführten Buchführung erfasst, so ist die Buchführung seines Gesamtunternehmens nicht vollständig und somit iSd Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht ordnungsmäßig. Auf die Gründe, die ihn an der Vorlage der Buchführung od...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.4 Höhe der prognostizierten Gewinne

Tz. 580 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei der Ermittlung des Barwerts sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Der hypothetische Fremdvergleich bedingt als Investitionsrechnung eine Nach-St-Betrachtung, auch wenn dies dem tats Fremdpreis widerspricht, wonach Ausgangspunkt Lieferpreise, dh Preise vor St sind. Tz. 581 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die erforderliche Bewertung auf Basis ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.3 Das Konkurrenzverhältnis der Höhe nach

Tz. 19 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Korrekturnormen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen bzw ihres Anwendungsbereichs sondern auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Während § 1 AStG wie auch die vGA nach § 8 Abs 3 KStG auf den Fremdvergleichspreis abstellen, ist bei einer Entnahme der Tw bzw bei § 12 KStG der gW anzuwenden. Das Konkurrenzve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fristen

Rz. 253 [Autor/Stand] Keine Antragsfristen. Es bestehen keine Antragsfristen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, den Antrag rechtzeitig vor dem Vergütungszufluss zu stellen. Denn nur bei Vorliegen der Freistellungsbescheinigung und nicht schon bei Antragstellung ist der Vergütungsschuldner berechtigt, von dem Steuerabzug abzusehen (Satz 5). Außerdem ist zu beachten, das...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.4 Das Musterverfahren beim BFH

Tz. 1705 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur Besteuerung von Eink aus US-amerikanischen S-Corporations im Ansässigkeitsstaat D ist inzwischen das Revisionsverfahren I R 42/15 anhängig. Das FG Köln (s Urt des FG Köln v 20.05.2015, IWB 2015, 667) hat entschieden, dassmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Allgemeines

Für die Beurteilung der Frage, ob die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte auch nach Maßgabe eines bestehenden DBA im Inland besteuert werden dürfen, sind dessen einschlägige Vorschriften zu beachten. Insbesondere wird hingewiesen auf die Einzelregelungen der DBA zu nichtselbständiger Arbeit selbständiger Arbeit Lizenzgebühren und Künstlern und Sportlern. Im Rahmen dieses Mer...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.5 Nachweisfragen

Tz. 2060 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Falls trotz Hinw auf die erweiterten Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs 2 AO kein Nachw einer Besteuerung durch den Stpfl erfolgt, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall das FA von der beantragten Freistellung abweichen kann. Die VerwGrS-PG enthalten hierzu keine Aussage. Allein die Tatsache, dass der Stpfl seinen erhöhten Mitwirkungspflic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.1 Gewinnkorrektur im Quellenstaat

Tz. 40 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In den Fällen der Gruppe 1 (s Tz 37) liegen jeweils vGA einer inl TG an ihre ausl MG vor. Dies hat für die TG zur Folge, dass bei ihr das Einkommen um den mit Hilfe des Fremdvergleichs zu ermittelnden Minderungsbetrag wieder erhöht wird. Für die ausl MG ergibt sich als Rechtsfolge im Inl, dass sie mit der vGA als St-Ausländer beschr stpfl ist....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.4.2 Qualifikationskonflikte auf Ebene der DBA

Tz. 2038 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im Wechselspiel mit der nationalen Besteuerungsmöglichkeit bzw -regelung, für D somit § 15 EStG, kann dies zu Qualifikationskonflikten führen. Diese bedingen entweder eine Doppelbesteuerung (positive Qualifikationskonflikte) oder doppelte St-Freistellung (negative Qualifikationskonflikte). Sofern für positive Qualifikationskonflikte keine g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Durch DBA geregelte Erstattungsfristen

Rz. 170 [Autor/Stand] DBA-Erstattungsfristen. Zum Teil gibt es DBA, die eigene Erstattungsfristen vorsehen. Diese sind nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Vergütungsgläubiger günstiger als die Frist des Abs. 1, Satz 9 (und 10) sind. Ist die im DBA geregelte Erstattungsfrist hingegen kürzer, so gilt die Frist des Abs. 1.[2] Denn die in den DBA geregelten Fristen stellen ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.2 Der ergänzende Betriebsstättenvorbehalt – der "Kombinationsfall", BFH-Urteil v 10.07.2002

Tz. 1623 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ergänzende Entwicklungen ergeben sich aus der Folge-Rspr (s Urt des BFH v 10.07.2002, BStBl II 2003, 191). Diesem Urt liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine inl AG & Co mit ausl Gesellschaftern schloss einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer schweizerischen AG, die sich zur Ausübung der Tätigkeiten wieder ihrer Gesellschafter bedient...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.2 Personengesellschaften

Tz. 98 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Pers-Ges sind zwar Subjekte der Gewinnermittlung, jedoch im Hinblick auf das allgemeine stliche Transparenzprinzip keine "Personen". Der BFH hat diese Frage nicht abschließend entschieden (s Urt des BFH v 30.05.1990, BStBl II 1990, 875). Allerdings stellt sich die Frage, ob sich über das Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsbeziehung" in § 1 Abs 5...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.5.2 Immaterielle Wirtschaftgüter

Tz. 1906 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Ein vergleichbares Problem besteht beim Versuch, Markennamen oder sonstige immaterielle WG stneutral auszulagern. Beispiel: Die X-AG ist Markenrechtsinhaber der Marke X. Die Marke X wird nicht nur im originären Geschäftsfeld (Textilproduktion) genutzt sondern auch fremdlizensiert (zB Sportart, Parfüm etc). Das gesamte Markenportfolio sowie d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen

(1) Von der materiellen Anspruchsberechtigung abweichende steuerliche Zurechnung Rz. 191 [Autor/Stand] Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Tatbestand des Satzes 11 geht zunächst von dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen aus. Dies ist die Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen steuerlich zuzurechnen sind. Satz 11 setzt des Weiteren voraus, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4 Atomisierung (das "Wenn"- oder "Soweit"-Problem)

6.10.4.1 Das Problem Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink au...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3.2 Die gesetzliche Nachbesserung 2013

Tz. 1641 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rückwirkend anzuwendende Regelung umfasst inzwischen auch diese Vergütungen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Anwendungsbereich

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 35 [Autor/Stand] Drei Anwendungsfälle. § 50d Abs. 1, 2 betrifft nur drei, dafür aber die in der Praxis häufigsten Fälle der Steuerfreiheit von Einkünften. So gilt § 50d Abs. 1, 2 für alle Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die nach §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Steuererstattung (Abs. 1)

1. Grundsätzliches Rz. 44 [Autor/Stand] Europarechtliche Zweifelsfragen. Angesichts der von § 50d Abs. 1 statuierten besonderen Regelung für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte stellt sich die Frage, ob diese Regelung mit Unionsrecht vereinbar ist. Dabei werden im Folgenden zunächst die Vereinbarkeit des Abzugsverfahren im Allgemeinen mit Unionsrecht (Rn. 45) und soda...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.2 Vorrang abkommensrechtlicher Sonderregelungen

Tz. 1618 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Abkommensrechtlich geregelt ist diese Problematik nur in wenigen Sonderfällen wie zB im DBA Schweiz. Art 7 Abs 7 DBA Schweiz hat folgenden Wortlaut: ›Art 7 (Unternehmensgewinne) … 7) Dieser Art gilt auch für Eink aus der Beteiligung an einer Pers-Ges. Er erstreckt sich auch auf Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Pers-Ges von der Gesell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Zuständiges Gericht

Rz. 139 [Autor/Stand] FG Köln. Zuständig für den gerichtlichen Rechtsschutz ist ausschließlich das FG Köln (§§ 35, 38 Abs. 1 FGO).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Rechtsnatur und Verhältnis des Freistellungsbescheids als Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 und der Freistellungsbescheinigung i.S.d. Abs. 2 Satz 1

Rz. 26 [Autor/Stand] Differenzierung zwischen Freistellungsbescheid und Freistellungsbescheinigung. Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 ist der Freistellungsbescheid (§ 50d Abs. 1 Satz 3). Hiervon streng zu unterscheiden ist die in § 50d Abs. 2 Satz 1 genannte Bescheinigung über die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuerabzug, die sog. Freistellungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (dd) Bereits erfolgte Abführung der Abzugsteuern und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die in der Steueranmeldung zu sehende Steuerfestsetzung

Rz. 280 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die Steuerfestsetzung. Es fehlt – mit Blick auf die vorangegangenen Erwägungen – auch in den Fällen an einem Rechtsschutzinteresse, in denen der Vergütungsgläubiger die Vergütung zwar erst nach Beantragung der Freistellungsbescheinigung erhalten hat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tätigkeit bzw der überlassene Nutzen der nutzenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Freistellungsverfahren (Abs. 2)

1. Grundsätzliches Rz. 239 [Autor/Stand] Freistellungsverfahren als Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs. Eine Ausnahme zum Grundsatz des fortbestehenden Quellensteuerabzugs bildet das Freistellungsverfahren gem. § 50d Abs. 2. Das Freistellungsverfahren ist auf die Fälle des Steuerabzugs gem. §§ 43b, 50a Abs. 1, 50g EStG anwendbar. In der Rechtsfolge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3 Der erste Hauptanwendungsfall der Qualifikationskonflikte

6.9.5.3.1 Begriff der Qualifikationskonflikte Tz. 2052 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wie sich aus der Ges-Begr ergibt, betrifft der Hauptanwendungsfall sog Qualifikationskonflikte den Bereich der DBA. Qualifikationskonflikte resultieren aus einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; dies kann unterschiedliche Ursachen haben, s. Tz 2053ff. 6.9.5.3.2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Erfasste Kapitalerträge und Vergütungen

(1) Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge i.S.v. § 43b EStG Rz. 243 [Autor/Stand] Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Hiernach ist das Freistellungsverfahren anwendbar auf Vergütungen i.S.v. § 50a Abs. 1 EStG, Kapitalerträge (offene und verdeckte Gewinnausschüttungen) i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und § 43 Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen

a) Überblick Rz. 64 [Autor/Stand] Tatbestand im Überblick. Die Erstattung setzt gem. Abs. 1 voraus: Einkünfte i.S.d. Abs. 1 Satz 1, also Einkünfte, für die eine Steuerentlastung gem. §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA besteht (Satz 1); die tatsächliche Einbehaltung und Abführung der Steuerbeträge, auch im Haftungswege (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) oder aufgrund eines Nachforderungsbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Vereinbarkeit der Frist mit Unionsrecht

Rz. 156 [Autor/Stand] Unionsrechtmäßigkeit der Frist. Die Fristenregelung ist mit Unionsrecht vereinbar.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Anfechtungsbefugnis des Vergütungsgläubigers

Rz. 209 [Autor/Stand] Einspruchs- und Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Der Vergütungsgläubiger ist befugt, die Steueranmeldung aus eigenem Recht anzufechten.[2] Gemäß § 350 AO 1977 ist zur Einlegung eines Einspruchs befugt, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine vergleichbare Regelung enthält § 40 Abs. 2 FGO in Bezug auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einbehaltung und Abführung des Steuerabzugsbetrags

(1) Rechtsgrundlage der Entrichtung Rz. 91 [Autor/Stand] Unerheblichkeit der konkreten Rechtsgrundlage der Entrichtung des Steuerabzugsbetrages. Gemäß Satz 2 ist es für den Erstattungsanspruch ohne Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuer gezahlt wurde. Sie kann vom Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen einbehalten und abgeführt oder auf der Grundlage eines H...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 6.6.1989 (BT-Drucks. 11/4712)

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Einschränkungen des Besteuerungsrechts aufgrund von DBA

Die Texte der derzeit geltenden DBA finden Sie hier.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.1 Kulturaustausch

Der Künstler/Sportler tritt im Inland im Rahmen des von den Vertragsstaaten gebilligten offiziellen Kulturaustausches auf. Diese Klausel findet sich in den DBA mit:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verzinsung (Abs. 1a)

1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sac...mehr