Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.3 Sonderfall "Bagatellregelung" – nur für USA

In den USA ansässigen Künstlern/Sportlern, die Einkünfte aus Darbietungen im Inland erzielt haben, kann am Ende des betreffenden Kalenderjahres der abgeführte Steuerabzug erstattet werden, wenn ihre Gage inklusive Kostenersatz und sonstigen Zuwendungen US $ 20.000,- nicht überschritten hat. Der Erstattungsantrag kann erst nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Kein Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 157 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen MTR. Die Fristenregelung des § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 EStG verstößt nicht gegen die MTR.[2] Rz. 158 [Autor/Stand] Regelungsgehalt der MTR. Die MTR regelt die Besteuerung von Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften in der Europäischen Gemeinschaft. Ihr Zweck besteht darin, Mehrfachbesteuerungen grenzüberschrei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale

a) Freistellung vom Steuerabzug (Satz 1) Rz. 242 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 2 Satz 1. Gemäß Satz 1 Halbs. 1 kann der Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen in den Fällen der §§ 43b, 50a Abs. 1, § 50g EStG den Steuerabzug nach Maßgabe von § 43b oder § 50g EStG oder des Abkommens unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen, wenn das Bun...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf eines StÄndG 2001 v. 7.9.2001 (BT-Drucks. 14/6877)

[Dieser Entwurf enthielt noch keine Änderung des § 50d EStG.]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.1 Prüfungsschritt 1: Bilanzsteuerliche Prüfung der Teilwertabschreibung

Tz. 831 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den allgemeinen Grundsätzen ist eine Tw-Abschr möglich, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vorliegen. Hierbei ist auf das Vorliegen einer dauernden Wertminderung zu achten. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Rspr (s Urt des BFH v 06.11.2003, BStB II 2004, 416) der Tw der Darlehensforderung nach denselben Kriteri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO

Rz. 165 [Autor/Stand] Ausschluss einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Bei Versäumung der Frist des § 50d Abs. 1 Sätze 9, 10 kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO gewährt werden.[2] Die Anwendung des § 110 AO ist bei Ablauf der Festsetzungsfrist ausgeschlossen. Rz. 166 [Autor/Stand] Zusammenfallen von Ablauf der Antragsfrist und Ablauf der Fest...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.3 Verfassungsrechtliche Prüfung

Tz. 2074 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Auch insoweit handelt es sich um einen Treaty Override. Auf die Ausführungen zu § 20 Abs 2 AStG wird verwiesen, s Tz 2019.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.6 Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften

Tz. 1710 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rumänische OHG – Societate in nume colectiv (SNC) – und KG – Societate in Comandita (SCS) – sind nach rumänischem HR jur Pers. Die Gewinne dieser Gesellschaften unterliegen der rumänischen KSt. Auf die GA wird eine KapSt erhoben, mit der die ESt oder KSt des AE auf die GA abgegolten ist. Diese Behandlung erfolgt bei in Rumänien ansässig...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2 Zuordnungsfragen bei Sondervergütungen im Konzern

5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tät...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ii) Rechtsschutz

(1) Statthafte Rechtsbehelfe Rz. 270 [Autor/Stand] Verpflichtungsklage und einstweilige Anordnung bei Ablehnungsbescheid. Wird der Freistellungsantrag abgelehnt, so ist gegen den Ablehnungsbescheid – nach Durchführung eines Einspruchsverfahrens – die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO) statthaft. Vorläufiger Rechtsschutz kann nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.5 Gegenläufige Korrekturen – Frage der Anrechnung fiktiver Quellensteuer bei Korrekturen nach § 1 AStG

Tz. 977 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Fall des einkommenserhöhenden Ansatzes einer fiktiven Lizenz nach § 1 AStG stellt sich im Verhältnis zu TG in Schwellen- und Entwicklungsländern die Frage, ob gegenläufig eine fiktive Quellen-St-Anrechnung nach den maßgebenden DBA zu gewähren ist. Dies soll anhand des Bsp des DBA China (Fassung bis einschl 2017) dargestellt werden. Beispi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Ausgangssituation

Rz. 181 [Autor/Stand] Grundsatz der Bestimmung der Erstattung bzw. Zurechnung der Vergütung nach deutschem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die Erstattungsberechtigung nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Dies ist in der Regel der Gläubiger i.S.d. § 50d Abs. 1, also derjenige, dem die Einkünfte grundsätzlich nach inländischem Recht zuzurechnen sind, also in der Regel der b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

(1) Ausgangssituation Rz. 181 [Autor/Stand] Grundsatz der Bestimmung der Erstattung bzw. Zurechnung der Vergütung nach deutschem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die Erstattungsberechtigung nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Dies ist in der Regel der Gläubiger i.S.d. § 50d Abs. 1, also derjenige, dem die Einkünfte grundsätzlich nach inländischem Recht zuzurechnen sind, al...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3 Inbound-Fallkonstellationen

5.3.3.3.1 Allgemeines Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (c) Fallgruppen

Rz. 276 [Autor/Stand] Verschiedene Konstellationen. Die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses kann sich in verschiedenen Konstellationen stellen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3 Sondervergütung an ausgeschiedene Gesellschafter

5.3.4.3.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung Tz. 1639 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es stellt sich die Frage, inwieweit Pensionszahlungen an einen ausgeschiedenen, im Ausl ansässigen MU abkommensrechtlich der dt Besteuerung unterliegen. Innerstaatlich handelt es sich um gew Eink. Allerdings fehlte in § 50d Abs 10 EStG 2010 ein Verweis auf § 15 Abs 1 S 2 EStG. In seiner Entsch I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

1. StReformG 1990 vom 25.7.1988 (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074) Rz. 1 [Autor/Stand] StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch den Vergütungsschuldner...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.3 Weitere Änderungen ab 2015

Tz. 121a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die differenzierte Betrachtung für BetrSt-Fälle gilt grds auch für die VZ 2015ff (s Tz 109ff (Anwendung des AOA nach dem OECD MA 2010) bzw Tz 120ff (Altfälle). Daneben sind auch noch folgende Änderungen durch das Zollkodex-StAnpG zu berücksichtigen: a) Fiktive Inlandsbetrachtung – Änderung des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a AStG Tz. 121b Stand: E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Rechtsschutz

(1) Statthafte Rechtsbehelfe Rz. 134 [Autor/Stand] Bei Ablehnung der Erstattung. Lehnt das Bundeszentralamt für Steuern den Erstattungsantrag vollständig oder teilweise ab, so kann der Vergütungsgläubiger Rechtsschutz geltend machen, indem er zunächst ein Einspruchsverfahren führt und – soweit dies erfolglos ist – im Anschluss hieran eine Verpflichtungsklage erhebt. Vorläufig...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.2 Klauseln, die das Besteuerungsrecht an den Ansässigkeitsstaat zurückverweisen

Tz. 2029 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eink, für die das Besteuerungsrecht lt DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Eink vereinbart sein oder nur für bestimmte Eink. Tz. 2030 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Bsp für DBA, d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Einschränkungen des Besteuerungsrechts aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4 Die Abkommensberechtigung

Tz. 1514 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Die praktische Bedeutung liegt vor allem im Bereich des BetrSt-Vorbehalts, wonach idR nach Art 10 Abs 4, Art 11 Abs 3 und Art 12 Abs 3 OEC...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Konkurrenzen

(1) Verhältnis zum Freistellungsverfahren Rz. 200 [Autor/Stand] Frage der Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 Satz 11 im Freistellungsverfahren. Es erscheint problematisch, ob Satz 11 auch im Freistellungsverfahren zur Anwendung gelangt. Nach den Gesetzesmaterialien berührt die Neuregelung nicht das Recht zur Teilnahme am Freistellungsverfahren nach § 50d Abs. 2. Ist eine Person e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3 DBA Qualifikationskonflikt – Besteuerung von Gesellschafterdarlehen und den daraus fließenden Zinsen nach den DBA ohne ausdrückliche Regelung

5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.6.3.1 Gesamtaufwand (Ziff 1)

Tz. 907 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Arbeitnehmerentsendung sind alle direkten und indirekten Aufwendungen zuzuordnen, soweit sie das Ergebnis des aufnehmenden und/oder des entsendenden Unternehmens gemindert haben, unabhängig davon, ob sie zum stpfl Lohn des Arbeitnehmers gehören oder nicht, zBmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

1. Norminhalt Rz. 10 [Autor/Stand] Normzweck. Die aus einer steuerlichen Belastung der nachfolgenden Beteiligungserträge resultierende Doppelbelastung der Einkünfte widerspricht dem Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung. Hiergegen kann man einwenden, die Hinzurechnungsbesteuerung wolle nur eine zu geringe ertragsteuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausl. Zwischengesellschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / j) Antragsfrist (Satz 9)

Rz. 151 [Autor/Stand] Regelung. Satz 9 (vormals: Satz 7 a.F.) regelt die Frist zur Einreichung des Antrags.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veranlagungszeitraum

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Zeitraum für den die KSt festgesetzt wird (VZ) ist das Kj (s § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm § 25 Abs 1 EStG); nicht das Wj. Der VZ ist auch dann das Kj, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (zB im Fall der Errichtung oder Löschung der Kö im Laufe des Kj). Eine Umrechnung des während der Dauer der St-Pflicht erzielten Erg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen (Satz 1)

1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a) a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung (Satz 4 Halbs. 1 und 2)

aa) Allgemeines Rz. 296 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beginnt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht (Satz 4 Halbs. 1). Sie beträgt mindestens ein Jahr und darf drei Jahre nicht überschreiten (Satz 4 Halbs. 2). Der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen ist verpflichtet, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.2 Das Beispiel der US-LP

Tz. 1694 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatzprobleme einer hybriden Struktur sollen anhand des in der Praxis häufigen Bsp der US-LP erläutert werden. Beispiel: Die A-GmbH hält wes Beteiligungen an in den USA ansässigen LP. Diese LP werden kraft US-amerikanischer StR-Vorschriften in ihrem Sitzstaat wie Kap-Ges besteuert, während sie nach den Wertungen des dt ZivR und StR a...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3 Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat

In einigen DBA hat die Bundesrepublik Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auf ihr Besteuerungsrecht für diese Einkünfte verzichtet, d.h., das Besteuerungsrecht verbleibt dann beim Wohnsitzstaat des Künstlers/Sportlers. Es handelt sich um die folgenden drei Fallgruppen (die Einteilung gibt nur ein grobes Schema vor - im Einzelfall ist der Text des jeweiligen DBA maßge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.2 Problemfelder der Betriebsstättenbesteuerung

Tz. 1052 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Gegensatz zur (ausschl) Problematik der Verrechnungspreisabgrenzungen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen ergeben sich bei der BetrSt-Besteuerung folgende Problembereiche:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlußempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – v. 14.6.1989 (BT-Drucks. 11/4775)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.3 Zeitliche Erfassung des Gewinns eines abweichenden Wirtschaftsjahrs (§ 7 Abs 4 S 2 KStG)

Tz. 41 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eink aus Gew gelten bei einem abw Wj nach § 7 Abs 4 S 2 KStG als in dem Kj bezogen, in dem das Wj endet. Auf Grund der Fiktion des § 7 Abs 4 S 2 KStG kommt es zu einer zeitlichen Verschiebung bei der stlichen Erfassung des Gewinns. Durch die zeitlich verschobene Erfassung des Ergebnisses eines abw Wj kommt bei einer Änderung des Abschlussstic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Änderung gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis)?

Rz. 303 [Autor/Stand] Frage der Qualifizierung der nachträglichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Es erscheint fraglich, ob eine nachträglich erteilte Bescheinigung ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Hinblick auf eine vorangegangene Steueranmeldung oder (Entrichtungs-)St...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.2 Die zeitliche Anwendung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Antragsberechtigung

(1) Grundsatz Rz. 107 [Autor/Stand] Grundsätzliche Antragsberechtigung des Vergütungsgläubigers. Grundsätzlich ist nur der Vergütungsgläubiger, also der Steuerschuldner berechtigt, den Antrag auf Erstattung zu stellen.[2] Er kann allerdings auch den Antrag über einen Bevollmächtigten einreichen. Dies kann auch der Vergütungsschuldner sein.[3] In diesen Fällen ist dem Antrag e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.4 Nachweis der Förderung aus öffentlichen Mitteln und Nachweis des Kulturaustauschs

Es ist durch eine Bescheinigung einer staatlichen Institution (bzw. im Falle der Förderung aus öffentlichen Mitteln: der Förderungsbehörde) oder der diplomatischen oder einer konsularischen Vertretung des Herkunftslandes des Künstlers/Sportlers nachzuweisen, in welchem Umfang der konkrete Auftritt aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder dass der Auftritt im Rahmen des K...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 160 [Autor/Stand] Kein Verstoß der Antragsfrist gegen Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Antragsfrist gem. § 50d Abs. 1 Sätze 7 und 8 EStG verletzt weder die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, ex-Art. 43 EGV) noch die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV, ex-Art. 56 EGV). Rz. 161 [Autor/Stand] Keine Diskriminierung ausländischer Muttergesellsc...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.2 Quellensteuermodelle (zB Fälle nach dem DBA-Schweiz)

Tz. 1594 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen einer Schweizer AG und in der B-Rep ansässigen Kap-Ges, die wiederum Aktionäre der AG sein können, wird eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. Die Qualifikation der Gewinnanteile der natürlichen Person ist nach dt bzw nach schweizerischem StR unterschiedlich. Nach dt StR liegt eine MU-Schaft vor, die Gesellschafter erzielen g...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4 Behandlung von Sondervergütungen in den DBA

5.3.4.1 Allgemeines Tz. 1635 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 2. Hs EStG werden ausdrücklich den abkommensrechtlichen Unternehmensgewinnen zugeordnet, sofern das DBA keine spezifischen Regelung bzgl dieser Vergütungen enthält. Die Regelung ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden (§ 52 Abs 59a S 8 EStG). Nach der Ges-Begr soll ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 270 [Autor/Stand] Verpflichtungsklage und einstweilige Anordnung bei Ablehnungsbescheid. Wird der Freistellungsantrag abgelehnt, so ist gegen den Ablehnungsbescheid – nach Durchführung eines Einspruchsverfahrens – die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO) statthaft. Vorläufiger Rechtsschutz kann nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) erstritten werden. Eine Ausse...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.3 Betroffene Steuerpflichtige

Tz. 515 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Es gelten die allgemeinen Grundsätze, s Tz 20ff. Bei der Verlagerung von Funktionen (Betriebsteilen) in eine ausl Niederlassung oder Pers-Ges ist daher bis einschl 2012 vorrangig die Entstrickungsregelung im EStG/KStG zu prüfen, s Tz 64ff. Ab 2013 sind auch Verlagerungen von Kö in ausl BetrSt oder über Pers-Ges betroffen (s Tz 95ff, 109ff).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. In diesem Urt hatte de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.5 Die Rechtsprechung

Tz. 1610 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH ist der Auff der Fin-Verw gefolgt, s Urt des BFH v 04.06.2008 (BStBl 2008 II, 793). Es besteht damit kein Bedarf zu prüfen, ob auch § 50d Abs 9 EStG greift.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf des Freistellungszeitraums

Rz. 273 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Eintritt der objektiven Gegenstandslosigkeit insb. nach Ablauf des Freistellungszeitraums. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Freistellungsbescheinigung objektiv gegenstandslos geworden ist und dem Kläger/Rechtsbehelfsführer unter keinem denkbaren Gesichtspunkt einen Vorteil zu verschaffen vermag. Dieser Aspekt k...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (aa) Noch nicht erfolgte Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer

Rz. 277 [Autor/Stand] Rechtsschutzbedürfnis in unproblematischer "Grundkonstellation". Unproblematisch gegeben ist das Rechtsschutzbedürfnis in den Fällen, in denen Abzugsteuern noch nicht einbehalten und abgeführt wurden. Soweit die Abzugsteuern noch nicht einbehalten und abgeführt wurden, dienen die begehrten Freistellungsbescheinigungen als Rechtsgrundlage zur Unterlassun...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.2 Überführung von Wirtschaftsgütern an (nachgeschaltete) Personengesellschaften

Tz. 1729 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Für die BetrSt-Besteuerung gelten allgemein die Grundsätze der sog aufgeschobenen Gewinnverwirklichung, dh stille Reserven sind erst mit "Außenrealisierung" zu erfassen (s Tz 1186). Gewinnchancen aus Geschäftschancen können damit ohne sofortige stliche Belastung (unzulässige Lizenz) verlagert werden. Die BetrSt-Verw-Grds – Rn 2.6.4 – (dazu a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.4 BFH-Urteil vom 5.2.2014 – I R 48/11

Tz. 2124 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Mit diesem Urt v 05.02.2014 (DB 2014, 931) hat der BFH seine Rspr bestätigt. Die Leitsätze lauten verkürzt: Der Senat hält … daran fest, dass D für (lfd und Veräußerungs-) Verluste, die ein in D ansässiges Unternehmen in seiner in Belgien belegenen BetrSt erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht hat (sog Symmetriethese). Ein Verlustabzug kommt ...mehr