Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.4 Einnahmen-Überschußrechnung

10.3.4.1 Werden die Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist der Gewinn der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Diese Art der Gewinnermittlung kann nur für die Einkünfte aus passivem Erwerb insgesamt gewählt werden. Das gesamte dem passiven Erwerb dienende Vermögen der ausländischen Gesellschaft ist als ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.34 Einnahmen-Überschussrechnung

10.34.1 Werden die Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist der Gewinn der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Diese Art der Gewinnermittlung kann nur für die Einkünfte aus passivem Erwerb insgesamt gewählt werden. Das gesamte dem passiven Erwerb dienende Vermögen der ausländischen Gesellschaft ist als n...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.31.1 Gewinnermittlungsarten

Der Hinzurechnung unterliegende Gewinne können nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG, oder 2. eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 18 AStG auszuüben. Üben die Inlandsbeteiligten das Wahl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.1 Gewinnermittlungsarten

10.3.1.1 Außerhalb des Bereichs vermögensverwaltender Zwischengesellschaften (vgl. Tz. 10.1.1.2) können die der Hinzurechnung unterliegenden Gewinne nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG oder 2. eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Negativbetrag (Absatz 3 Satz 6)

Rz. 401 [Autor/Stand] Abzug der Steuern nach Absatz 1. Zum besseren Verständnis der Regelung in § 10 Abs. 3 Satz 6 sollte man von § 10 Nr. 2 KStG ausgehen. Danach sind die Steuern vom Einkommen und andere Personensteuern als nicht abziehbare Betriebsausgaben zu behandeln. Die Vorschrift findet wegen § 10 Abs. 3 Satz 1 auf die Ermittlung der Zwischeneinkünfte entsprechende An...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.1 Gewinnermittlungsarten

10.3.1.1 Der Hinzurechnung unterliegende Gewinne können nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG oder 2. eine Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 18 AStG auszuüben. Üben die Inlandsbeteiligten das W...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

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FF 03/2019, Absetzbarkeit von Scheidungskosten wieder in der Diskussion

Zur Erinnerung: Die Neuregelung des § 33 EStG im Jahr 2013, nach der Prozesskosten grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wurde für Scheidungskosten bestätigt. Die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG, nach der das Abzugsverbot nur dann nicht greift, wenn der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Negativbetrag (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Systematische Stellung des § 10 Abs. 1 Satz 4. Die Stellung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ist systematisch verfehlt. Ihrem Inhalt nach betrifft die Bestimmung weder den Abzug der Steuern von den Zwischeneinkünften noch den HZB i.S. von § 10 Abs. 1. Vielmehr entfällt die Hinzurechnung nur, wenn der sog. anzusetzende HZB i.S. von § 10 Abs. 2 negativ ist. § 10 Ab...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.1 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb

10.1.1.1 Für die Hinzurechnungsbesteuerung sind die gesamten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft zu ermitteln, die aus passivem Erwerb stammen. Für die Ermittlung der Einkünfte gelten die Vorschriften des deutschen Steuerrechts entsprechend (§ 10 Abs. 3 AStG). Dabei ist § 8 a KStG nicht anzuwenden. Auf die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt

Rz. 61 [Autor/Stand] Technische Ermittlung der Zwischeneinkünfte. Während die §§ 7 bis 9 sozusagen die materiellen Voraussetzungen der Zwischeneinkünfte betreffen, regelt § 10 deren technische Ermittlung. Die Bestimmung schlägt die Brücke zwischen den Verhältnissen der ausländischen Zwischengesellschaft und dem einzelnen inländischen Anteilseigner. Die Vorschrift ist jedoch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zeitpunkt der Steuerabsetzung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Zeitliches Auseinanderfallen von Erhebungszeitraum und Entrichtungszeitpunkt. Im Umkehrschluss aus § 10 Abs. 1 Satz 2 folgt, dass schon nach Satz 1 jede abziehbare Steuer erhoben und entrichtet sein muss. Während Satz 1 von dem Normalfall ausgeht, dass die Steuer noch in dem Jahr entrichtet wird, für das sie erhoben wird, regelt Satz 2 das zeitliche Aus...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.1 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb

10.1.1.1 Für die Hinzurechnungsbesteuerung sind die gesamten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft zu ermitteln, die aus passivem Erwerb stammen. Für die Ermittlung der Einkünfte gelten die Vorschriften des deutschen Steuerrechts entsprechend (§ 10 Abs. 3 AStG). Auf die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte findet § 1 AStG keine Anwen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.33 Eröffnungsbilanz

10.33.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 7 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags zu be...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder H...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. FinSen. Berlin, Erlass v. 6.1.2016 – III A - S 2745a - 3/2013, (Anwendung des § 8c KStG auf Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG)

Die KSt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörterten, ob Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG in den Anwendungsbereich des § 8c KStG fallen. Sie haben beschlossen, dass § 8c KStG im Rahmen der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach dem AStG sowohl auf einen laufenden Verlust als auch auf einen festgestellten ver...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 19.2.1980 – S 1345 - 10 - V B 5,StEK AStG § 7 Nr. 2 = FR 1980, 147

Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an einer ausländischen Zwischengesellschaft, so dürfen deren Vorjahresverluste aus passivem Erwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern nur insoweit berücksichtigt werden, als sie auf ihre Beteiligung im maßgeblichen Zurechnungszeitpunkt entfallen. Beispiel: An der ausländischen Zwischengesellschaft X, die 1977 ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. FinMin. Nds., Erlass v. 10.6.1986 – S 1359 - 4 - 33 2,StEK AStG § 13 Nr. 4

Bezug: Mein Erlaß vom 15.2.1982 S 1359 - 4 - 33 2 (= Erlaß FinMin. NW vom 22.12.1981 S 1359 - 2 - VB 4, StEK AStG § 10 Nr. 13). Aufgrund einer erneuten Erörterung der Angelegenheit durch die Außensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder bitte ich die Auffassung zu vertreten, daß die Vorschrift des § 13 Abs. 3 AStG gegenüber den einkommensteuerrechtlichen Regelu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.35 Verluste

10.35.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste früherer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden, deren positive Einkünfte der Zugriffsbesteuerung unterlegen hätten. Der Verlustabzug ist vor Abzug der Steuern, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diese...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 7 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei der Hinz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. FinMin. Bremen, Erlass v. 10.12.1975 – S 1345 - 100, StEK AStG § 10 Nr. 6 = BB 1975, 1563(Verzeichnis der bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages gem. § 10 Abs. 3 AStG zu berücksichtigenden steuerlichen Vergünstigungen und Vorschriften)

Nach § 10 Abs. 3 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Dabei bleiben steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebstätte anknüpfen, unberücksichtigt. Bei der ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. Nds., Erlass v. 7.3.1980 – S 1354 - 11 - 332,StEK AStG § 10 Nr. 9 = FR 1980, 243(Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG; Verlustabzug bei wechselnden Beteiligungsverhältnissen)

Zu der Frage, in welcher Weise ein im Vorjahr ermittelter negativer Hinzurechnungsbetrag aus passivem Erwerb mit einem positiven Hinzurechnungsbetrag im Folgejahr zu verrechnen ist, wenn die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an der Zwischengesellschaft sich im Laufe der beiden Jahre verändert haben, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: Nach § 10 Abs. 3 Sa...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

Inhaltsübersicht 10. Hinzurechnungsbetrag 10.11 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb 10.12 Abzug ausländischer Steuern 10.3 Gewinnermittlung bei reinen Zwischengesellschaften 10.31 Gewinnermittlungsarten 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG 10.33 Eröffnungsbilanz 10.34 Einnahmen-Überschussrechnung 10.35 Verluste 10.4 Gewinnermittlung bei Gesellschaften mit gemischten ...mehr

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Anhang 3: Stand der Doppelb... / I. Geltende Abkommen

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Voraussetzungen für ein die Anwendung der Abgeltungssteuer ausschließendes Näheverhältnis im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Leitsatz Die Einstufung als nahestehende Personen im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt im Regelfall ein Beherrschungsverhältnis voraus. Die Einflussmöglichkeiten von Ehegatten sind dafür nur dann zusammenzurechnen, wenn der eine ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. Sachverhalt Die Ehegatten waren je zur Hälfte ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Teilnahme eines Mitarbeiters an Mandantenbesprechungen ist abrechenbar. Ob für ihn allerdings die Hälfte des Zeitaufwands angemessen ist oder sogar mehr, ist im Einzelfall streitig. Geht es um mehr, müssen Sie auf jeden Fall vortragen, weshalb auch das fachliche Know-how des an der Besprechung teilnehmenden Mitarbeiters für den Mandanten von Nutzen ist. Frau Ge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.8 § 6 Abs. 5 EStG bei Körperschaften (Körperschaftsklausel)

Rz. 106 Mitunternehmer einer Personengesellschaft kann auch eine Kapitalgesellschaft (Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) sein. Überträgt sie ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem (Sonder-)Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, hat die Übertragung grundsätzlich zum ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.6 Sperrfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Rz. 99 Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG begründet den rückwirkenden Teilwertansatz für nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst ertragsteuerneutral übertragene Wirtschaftsgüter, wenn sich im Anschluss an den Übertragungsakt der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem betreffenden Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet oder ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6 Arten der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

4.6.1 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthandsvermögen Rz. 70 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG regelt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und umgekehrt und damit den Grundfall der steuer...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

4.1 Grundsätzliches Rz. 43 Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kommt es zu einem Rechtsträgerwechsel mit Übergang des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an dem übertragenen Wirtschaftsgut.[1] Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3 Überführung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG

3.1 Grundsätzliches Rz. 18 vorläufig frei Rz. 19 Zuletzt wurde der § 6 Abs. 5 EStG durch das Jahressteuergesetz 2010[1] geändert. Zu Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben[2] ausführlich Stellung genommen. Rz. 20 Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts nach §...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.3 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer

Rz. 76 Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG gilt § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend, wenn ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut seines Sonderbetriebsvermögens auf einen anderen Mitunternehmer überträgt, der das Wirtschaftsgut, wie vorher der Veräußerer, der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt oder bei dem das Wirtschaftsgut wie beim Veräußerer der Beteiligung dient. Auf...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 43 Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kommt es zu einem Rechtsträgerwechsel mit Übergang des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an dem übertragenen Wirtschaftsgut.[1] Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gege...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 21 Als Überführender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG kommt grundsätzlich jede unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält, in Betracht. Dabei setzt das Merkmal "desselben Steuerpflichtigen" voraus, dass die Person, der das Betriebsvermögen des abgehenden Betriebs und die Person, der das Betriebsvermögen des aufnehmenden...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.4 Rechtsfolgen einer Sperrfristverletzung

Rz. 87 Kommt es innerhalb der Sperrfrist zu einer schädlichen Veräußerung oder Entnahme i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert des Wirtschaftsguts anzusetzen. Damit sind die in dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven aufzudecken. Der mit der Sperrfristverletzung verbundene rückwirkende Ansatz des Teilwerts für ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 49 Von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG werden folgende Übertragungsvorgänge erfasst: Aus dem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich (Nr. 1); aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG die Buchwerte fortzuführen,sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Eine gewinnrealisierende Entnahme liegt somit nicht vor, wenn ein Wirtschaftsgut von einem Betrieb in einen anderen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 18 vorläufig frei Rz. 19 Zuletzt wurde der § 6 Abs. 5 EStG durch das Jahressteuergesetz 2010[1] geändert. Zu Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben[2] ausführlich Stellung genommen. Rz. 20 Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts nach § 6 Abs. 5 Satz 1 un...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.2 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 73 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG regelt die Buchwertfortführung für die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern innerhalb des Sonderbetriebsvermögens und des Gesamthandsvermögens derselben Mitunternehmerschaft. In diesen Fällen hat die Vorschrift jedoch nur deklaratorischen Charakter, denn Übertragungen innerhalb derselben Mitunternehmerschaft stellen auch ohne gesetzlich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.1 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthandsvermögen

Rz. 70 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG regelt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und umgekehrt und damit den Grundfall der steuerneutralen Übertragung.[1] Die Vorschrift erfasst die Fälle, in denen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.1 Grundsätzliches

Rz. 81 Zur Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen ist der zwingende Buchwertansatz bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG beim Übernehmer mit einer Sperrfrist i. S. d. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG verknüpft. Ziel der Regelung ist es, die Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern mit Rechtsträgerwechsel ausschließlich zum Zwe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.2.3 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 122 Die Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts (von einem Betriebsvermögen) in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen ist unentgeltlich, wenn der Empfänger für das Wirtschaftsgut keine konkrete Gegenleistung gewährt. Die Erwartung von positiven Folgen für die weitere Geschäftsbeziehung, die im geschäftlichen Verkehr mit der Hingabe von Geschenken üblic...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.2 Sperrfrist

Rz. 213 Der gemeine Wert ist rückwirkend anzusetzen, soweit bei einer Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter zum Buchwert übertragen worden sind, wenn innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung bestimmte Wirtschaftsgüter veräußert oder entnommen werden. Zur Nachversteuerung der stillen Reserven kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG bei der Veräußerung oder Entnahme von Gr...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 34 Die Fortführung des Buchwertansatzes ist nur möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven auch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung gewährleistet bleibt und zusätzlich diejenigen stillen Reserven umfasst, die s...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.2 Entgeltliche Übertragungsvorgänge

Rz. 149 Eine entgeltliche Veräußerung liegt vor, wenn der Mitunternehmer das Eigentum an dem Wirtschaftsgut auf Grund eines Kaufvertrages auf die Personengesellschaft (Gesamthandsvermögen) gegen Entgelt überträgt. Das bisher zum Privatvermögen des Mitunternehmers gehörende Wirtschaftsgut wird steuerlich zu Betriebsvermögen der Personengesellschaft. Rz. 150 Bei dem an die Pers...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.5 Rechtsfolgen

Rz. 41 Sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG erfüllt, ist bei der Überführung die Buchwertfortführung zwingend. Dies bedeutet Ausbuchung mit dem Buchwert bei dem einen Betriebsvermögen und Einbuchung mit dem Buchwert bei dem anderen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen. Bei der Überführung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlageverm...mehr