Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 7 Gleichstellung von Ehegatten mit Lebenspartnern, Abs. 8

Rz. 106 Durch das G. v. 15.7.2013[1] ist Abs. 8 in § 2 EStG eingefügt worden, wonach die Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen auch auf (eingetragene) Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Das BVerfG[2] hat die §§ 26, 26b und 32a EStG für gleichheits- und deshalb verfassungswidrig angesehen, soweit Verheiratete und eingetragene Lebenspartner unterschie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1 Begriff des Einkommens

Rz. 31 Der Begriff des Einkommens ist im EStG nicht definiert. Er wird nach allgemeiner Auffassung als ökonomischer Begriff angesehen[1], der aber in § 2 Abs. 3 EStG als "Summe der Einkünfte" längst zu einem Rechtsbegriff transformiert worden ist.[2] Welchen Inhalt der ökonomische Einkommensbegriff hat, ist strittig und in der Rechtsgeschichte unterschiedlich beurteilt worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.1 Verlustausgleich

Rz. 68 Zu den Einkünften gehören nicht nur positive Ergebnisse, vielmehr können Einkünfte auch negativ sein, weil bei den Gewinneinkünften das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahrs kleiner ist als zu Beginn, Entnahmen zu Verlusten führen, oder weil bei den Überschusseinkünften die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Diese negativen Ergebnisse (Verlust oder Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.3 Nicht steuerbare Vermögensmehrungen

Rz. 53 Nach den in Rz. 22ff. dargestellten Grundsätzen unterliegen Vermögensmehrungen, die nicht unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, nicht der ESt, selbst wenn die Vermögensmehrung zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führt. Einmalige Vermögensmehrungen sind regelmäßig nicht stpfl. (vgl. aber § 18 Abs. 2 EStG). Hierunter fallen Schenkungen, Erbscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2 Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 77 Die Einkunftserzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, somit ein subjektives Tatbestandsmerkmal.[1] Da die Absicht als innere Tatsache kaum feststellbar ist, kann ihr Fehlen oder Vorliegen allein anhand objektiver Tatsachen beurteilt werden, was insoweit dem FG obliegt. Der BFH lässt zum Beweis die Parteivernehmung nicht zu, sondern entscheidet unter Zuhilfenahme des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das EStRG 1974 v. 5.8.1974[1] ist § 2 EStG neu gefasst worden und hat im Wesentlichen seine heutige Form erhalten. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[2] ist Abs. 3 um die Sätze 2 bis 8 erweitert worden, Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs, Mindestbesteuerung. Das FamFördG v. 22.12.1999[3] wurde an die Änderungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1.1 Quellen- und Reinvermögenszugangstheorie

Rz. 32 Zu den klassischen Einkommenstheorien gehört zunächst die sog. Quellentheorie [1], wonach Einkommen eine ständig fließende Quelle voraussetzt. Einkommen ist danach die "Gesamtheit aller Sachgüter, die dem Einzelnen innerhalb einer bestimmten Periode als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung … zur Verfügung steht". Demgegenüber führt eine Vermögensveränderung an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.2 Überschusseinkünfte

Rz. 79 Der in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG für die Gewinneinkünfte positiv geregelte Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch für die Überschusseinkünfte, selbst wenn er nicht ausdrücklich im Gesetz niedergelegt ist (Überschusserzielungsabsicht).[1] Rz. 80 Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Vermögensnutzung. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.2 Einkünfte aus unsittlicher oder verbotener Tätigkeit

Rz. 49 Der Begriff des Einkommens ist wertneutral. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Einkünfte im Rahmen eines von der Rechtsordnung gebilligten Vertrags zufließen oder ob überhaupt ein wirksamer Vertrag vorliegt. Dazu bestimmt § 40 AO, dass es für die Besteuerung unerheblich ist, ob ein steuerlich bedeutsames Verhalten gegen die guten Sitten oder gegen ein gesetzliches...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 75 Steuerbare Einkünfte setzen nach § 2 Abs. 1 EStG voraus, dass der Stpfl. sie im Rahmen einer der 7 Einkunftsarten durch eine Erwerbstätigkeit durch Beteiligung am allgemeinen Markt[1] (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erzielt.[2] Rz. 76 Als subjektiver Tatbestand ist erforderlich, dass die Tätigkeit von der Absicht getragen ist,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das EStRG 1974 v. 5.8.1974[1] ist § 2 EStG neu gefasst worden und hat im Wesentlichen seine heutige Form erhalten. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[2] ist Abs. 3 um die Sätze 2 bis 8 erweitert worden, Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs, Mindestbesteuerung. Das FamFördG v. 22.12.1999[3] wurde an die Änderungen des § 32 EStG angepasst. Durch das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.1 Ist-Einkünfte

Rz. 47 Das ESt-Recht knüpft für die Besteuerung an das tatsächlich erzielte Einkommen an, nicht an das Einkommen, das ein Stpfl. hätte erzielen können oder sollen.[1] Die Soll-Leistungsfähigkeit, die z. B. im zivilrechtlichen Unterhaltsrecht angewandt wird, kann für die ESt keine Bemessungsgrundlage sein. Sie würde zu einer Pflicht zur Tätigkeit führen, die Art. 12 GG nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.3 Rückwirkung von Steuergesetzen (Art. 20 Abs. 3 GG)

Rz. 22 Die Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantieren im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen. Der Gesetzgeber ist daher grundsätzlich gehindert, in Nachhinein andere, belastendere Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das EStRG 1974 v. 5.8.1974[1] ist § 2 EStG neu gefasst worden und hat im Wesentlichen seine heutige Form erhalten. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[2] ist Abs. 3 um die Sätze 2 bis 8 erweitert worden, Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs, Mindestbesteuerung. Das FamFördG v. 22.12.1999[3] wurde an die Änderungen des § 32 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2 Wesen der Einkommensteuer

2.1 Allgemeines Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5 Verluste

3.2.5.1 Verlustausgleich Rz. 68 Zu den Einkünften gehören nicht nur positive Ergebnisse, vielmehr können Einkünfte auch negativ sein, weil bei den Gewinneinkünften das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahrs kleiner ist als zu Beginn, Entnahmen zu Verlusten führen, oder weil bei den Überschusseinkünften die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Diese negativen Erg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.3 Zurechnung von Einkünften im Familienverband

Rz. 93 Wird in einer Familie das gesamte Familieneinkommen von einer Person erzielt, muss diese allein ihre Einkünfte versteuern, bei Ehegatten ergibt sich allenfalls ein Vorteil aus der Anwendung des Splittingverfahrens. Besteht die Familie z. B. aus 5 Köpfen, wäre eine mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung auf alle Köpfe steuerlich günstiger, da regelmäßig eine Progres...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.1 Art. 3 GG

Rz. 9 Das BVerfG misst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Steuergesetzen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Hieraus folgt, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Dies gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen.[1] Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.1 Gewinneinkünfte

Rz. 78 Bei den Gewinneinkünften bedarf es des Strebens nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns, der sich in der Zeit von der Gründung des Betriebs bis zu dessen Ende durch Aufgabe oder Veräußerung ergibt. Der Totalgewinn muss ein positives, über den Eigenkapitaleinsatz hinausgehendes Ergebnis bringen, eine nur beabsichtigte Selbstkostendeckung ist nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1.2 Kompetenz

Rz. 2 Die Gesetzgebungskompetenz für die ESt steht im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung dem Bund zu (Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 3 GG). Die ESt gehört zu den Gemeinschaftsteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern je zur Hälfte zusteht (Ertragskompetenz). Daneben haben die Gemeinden nach Art. 106 Abs. 5 GG einen Anspruch i. H. v. 15 % an LSt und veranlagter ESt sowie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4 Zurechnung der Einkünfte

4.1 Allgemeines Rz. 84 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 EStG sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen und von demjenigen zu versteuern, der sie erzielt. Das ist derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft (persönliche Zurechnung der Einkünfte).[1] Da Einkommen das Ergebnis einer entgeltlichen Teilnahme durch Verwertung von Leistungen am Markt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.4 Einkommen – zu versteuerndes Einkommen

3.2.4.1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Rz. 64 Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG, erbringt den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um einen etwaigen Verlustabzug, die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3 Einkommensteuerobjekt und Bemessungsgrundlage

3.1 Begriff des Einkommens Rz. 31 Der Begriff des Einkommens ist im EStG nicht definiert. Er wird nach allgemeiner Auffassung als ökonomischer Begriff angesehen[1], der aber in § 2 Abs. 3 EStG als "Summe der Einkünfte" längst zu einem Rechtsbegriff transformiert worden ist.[2] Welchen Inhalt der ökonomische Einkommensbegriff hat, ist strittig und in der Rechtsgeschichte unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 5 Ermittlung der Einkommensteuer

5.1 Tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer Rz. 98 Bei der Steuerfestsetzung wird zwischen der tariflichen und festzusetzenden ESt unterschieden. Die tarifliche ESt ist diejenige, die sich für das einzelne zu versteuernde Einkommen ergibt. Sie folgt aus der Summe der ESt, die sich aus der Steuer nach § 32a EStG vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c EStG er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3 Steuerbare Einkünfte – Liebhaberei

3.2.5.3.1 Allgemeines Rz. 75 Steuerbare Einkünfte setzen nach § 2 Abs. 1 EStG voraus, dass der Stpfl. sie im Rahmen einer der 7 Einkunftsarten durch eine Erwerbstätigkeit durch Beteiligung am allgemeinen Markt[1] (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erzielt.[2] Rz. 76 Als subjektiver Tatbestand ist erforderlich, dass die Tätigkeit von der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

2.2.1 Art. 3 GG Rz. 9 Das BVerfG misst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Steuergesetzen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Hieraus folgt, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Dies gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begüns...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.2 Art. 6 GG

Rz. 20 Zusätzlich ist Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten, der gebietet, bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen.[1] Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz, der verbietet, Ehe und Familie gegenüber Kinderlosen und anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieser verbietet ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.4 Nominalwertprinzip

Rz. 58 Die Ermittlung der Einkünfte ist eine Geldrechnung. Tragender Grundsatz ist dabei das Nominalwertprinzip (1 EUR = 1 EUR). Dieser Grundsatz verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip, wenn die Rechnungsgrößen durch Inflation verfälscht werden. Zum einen kann es zu nominellen Wertsteigerungen kommen, die im Falle der Veräußerung zu Scheingewinnen führen, zum anderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 91 Für die Zurechnung der Einkünfte im Rahmen von Treuhandverhältnissen ist es ohne Bedeutung, wem das Wirtschaftsgut nach § 39 AO zuzurechnen ist. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO sind bei Treuhandverhältnissen die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen. Ein Treugeber kann Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen erzielen, wenn für ihn ein Treuhänder im eigene...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Neue Ländererlasse zur Überlassung von Dienstfahrrädern im Fokus

Kommentar In neuen gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder nun die Regeln zur Vorteilsbewertung überarbeitet, die für die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer gelten. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnversteuerung kann demnach in bestimmten Fällen halbiert werden. Privatnutzung betrieblicher Fahrräder Die private Nutzung von bet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

Leitsatz Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die auf der Grundlage eines Transfer-Arbeitsverhältnisses und mit Rücksicht auf dieses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind regelmäßig keine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern laufender Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs

Leitsatz 1. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erhöht nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG). 2. Die Hinzurechnung nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG findet auch statt, wenn sich die erstattete Zahlung im Zahlungsjahr nicht steuermindernd ausgewirkt hat. Normenkette § 10 Abs. 4b Satz 3, § 2 Abs. 3, § 10d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG Sachverh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.5 Sonstige Gründe notwendiger Hinzuziehung

Rz. 22 Beteiligte am Zerlegungsverfahren sind, soweit ihre rechtlichen Interessen berührt werden, notwendig hinzuzuziehen.[1] Zum Einspruch des Erwerbers bzw. Veräußerers hinsichtlich der GrESt [2] ist der nicht einspruchsführende Teil nicht notwendig hinzuzuziehen.[3] Im Streit über den Einheitswert eines einer GbR gehörenden Grundstücks sind, wenn kein vertretungsbefugter Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Leitsatz Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.4 Ehegattenbesteuerung

Rz. 20 Auch in Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten kann eine Hinzuziehung notwendig sein, wenn nämlich die Frage, ob eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden muss, selbst streitig ist.[1] Diese Frage kann für beide Ehegatten nur einheitlich entschieden werden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt allerdings dann, wenn der betreffende Ehegatte keine nennenswerten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage der ESt. Über § 8 Abs. 1, 2 KStG bildet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.4 Besondere aktive Abgrenzung (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 258 Nach § 5 Abs. 5 S. 2 EStG sind in der Steuerbilanz als Aktivposten anzusetzen: als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen, als Aufwand berücksichtigte USt auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen. Die die Zölle und Verbrauchsteuern betreffende Vorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.5 Saldierungsverbot (§ 5 Abs. 1a S. 1 EStG)

Rz. 30a Durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] wurde in Abs. 1a S. 1 eine besondere Regelung über das Saldierungsverbot eingefügt (allgemein zum Saldierungsverbot vgl. Rz. 27). Grund für diese Änderung war die Lockerung des in § 246 Abs. 2 S. 1 HGB verankerten Saldierungsverbots, die steuerlich nicht nachvollzogen werden sollte. Soweit dieses besondere steuerliche Saldierungsverbo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.4 Bildung von Drohverlustrückstellungen bei Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken (§ 5 Abs. 4a S. 2 EStG)

Rz. 452b Durch Gesetz v. 28.4.2006[1] wurden in § 5 Abs. 4a S. 2 EStG Drohverlustrückstellungen bei der Bildung von Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken wieder zugelassen. Die Regelung gilt ab Vz 2006, also bei dem Kj. entsprechendem Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 2006, bei abweichendem Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 2005/2006....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.3 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz außerhalb von Wahlrechten

Rz. 63 § 5 Abs. 6 EStG enthält eine Generalklausel, wonach für die Steuerbilanz bestimmte Vorschriften gelten; insoweit ist die Handelsbilanz also nicht maßgebend. § 5 Abs. 6 EStG enthält damit die Grundlage für die Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes.[1] Anwendbar sind danach folgende steuerrechtliche Vorschriften, die den handelsrechtlichen Regelungen vorgehen: Ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.9.1 Steuerliche Ansatzverbote

Rz. 438 § 5 Abs. 3 bis 4b EStG enthält einige Regelungen, in denen das Steuerrecht von den handelsrechtlichen Regelungen abweicht. Diese Vorschriften stellen gesetzlich zugelassene Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz dar und durchbrechen daher den Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die steuerlichen Regelungen enthalten Passiv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.1 Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag

Rz. 247 Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag unterliegen der Rechnungsabgrenzungspflicht. Es kommen also nur solche Buchführungsvorgänge infrage, die Einnahme- oder Ausgabecharakter haben, also Zugänge und Abgänge des Betriebsvermögens, und sich – ohne Rechnungsabgrenzung – gewinnmäßig auswirken würden. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um Vorgänge des Geld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.4 Höhe der Rechnungsabgrenzung

Rz. 257 Die Bewertung der RAP hat nach der Rechtsprechung nicht nach den Grundsätzen des § 6 EStG zu erfolgen. Vielmehr ist der auszuweisende Betrag aus dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur Gesamtleistung zu errechnen.[1] Praxis-Beispiel Der Kreditnehmer zahlt als Kreditgebühr einen Teil der Zinsen für die gesamte Darlehenszeit im Vorweg (Rz. 255). Der davon...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.3 Umgekehrte Maßgeblichkeit (bis Vz 2009/2010)

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG setzt die Ausübung von steuerlichen Wahlrechten bei der Gewinnermittlung voraus, dass auch in der Handelsbilanz entsprechend bilanziert wird. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG ist auf alle Stpfl. anwendbar, die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermitteln (Rz. 3f.). Allerdings kann die Bindung an die Handelsbilanz nur bei solchen Stpfl. eintreten, die verpflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.2 Regelung im Überblick

Rz. 243 Handels- und Steuerrecht regeln die Rechnungsabgrenzung somit (vgl. Rz. 242) heute, mit Ausnahme der steuerlichen Abgrenzung nach § 5 Abs. 5 S. 2 EStG, im Wesentlichen gleich lautend. Auszuweisen sind transitorische Posten i. e. S., nämlich auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, au...mehr