Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Kapitalertragsteuer für vGA einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

Leitsatz 1. Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. 2. Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass...mehr

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Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung mit paralleler Erwerbstätigkeit und berufsbegleitender Zweitausbildung

Leitsatz 1. Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ­ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgefüh...mehr

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Veräußerung einer bis ins Jahr der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung

Leitsatz Wird eine innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Kauf wieder verkaufte Wohnung bis in das Jahr der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt und erst beginnend während des Jahres der Veräußerung bis zum Zeitpunkt der Veräußerung (im Streitfall: von April bis Dezember) vermietet, so ist der Gewinn aus der Veräußerung nicht steuerbar. Sachverhalt Im Strei...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Übertragung auf eine Stiftung

Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b A...mehr

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Kindergeldanspruch und zeitlicher Zusammenhang bei mehraktiger Berufsausbildung

Leitsatz Im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG kommt es auf das angestrebte Berufsziel des Kindes an, sodass der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung nicht bereits mit dem ersten berufs-qualifizierenden Abschluss erfüllt sein muss. Vielmehr kann bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang ...mehr

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Sammelpunkt als typischerweise arbeitstäglich aufgesuchter Ort i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG

Leitsatz Fährt ein Bauarbeiter entsprechend der Weisung des Arbeitgebers jeweils von der Wohnung zum Betriebssitz des Arbeitgebers und von dort mit einem Sammelfahrzeug zu den jeweiligen Baustellen und kehrt er wegen des Einsatzes auf weit entfernten Baustellen nicht jeden Tag nach Hause zurück, sodass auch die Fahrten zum Betriebssitz nicht arbeitstäglich durchgeführt werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu § 50e EStG u § 50b EStG

Rn. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 50e EStG sanktioniert ua die vorsätzliche oder leichtfertige Nichtbeachtung der den Kreditinstituten auferlegten Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen. Ein Verstoß gegen die Meldepflichten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der sachliche und betragsmäßige Rahmen des § 28 FKAustG ist allerdings weiterreichend. § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mindestbeitrag (§ 79 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Der mittelbar Zulageberechtigte muss einen Mindestbeitrag von 60 EUR (§ 79 S 2 Nr 4 EStG) in jedem Veranlagungsjahr zahlen, für das er einen Anspruch auf Altersvorsorgezulage geltend machen will. Der Mindestbeitrag wird damit zur materiellen Tatbestandsvoraussetzung. Die Anbieter der Altersvorsorgeprodukte waren nach § 52 Abs 63a EStG aF geh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die Regelung des § 45e EStG

Rn. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 45e S 1 EStG ermächtigt die Bundesregierung zur Umsetzung der ZinsRL in der jeweils geltenden Fassung. Für die Umsetzung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Die Bundesregierung hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht u am 26.01.2004 die ZIV erlassen (BGBl I 2004, 128). Da die RL 2003/48/EG mit Wirkung v 01.01.2016 durch Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Mittelbare Zulageberechtigung (§ 79 S 2 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Eine mittelbare Zulageberechtigung liegt vor, wenn beide Ehegatten jeweils einen auf ihren Namen lautenden nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben oder der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte über eine förderbare Versorgung iSd § 82 Abs 2 EStG bei einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder über eine na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 52 Abs 63b EStG aF (Nachzahlungsmöglichkeit)

Rn. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die Übergangsregelung des § 52 Abs 63b EStG aF lautete wie folgt: Zitat (63b) 1Der Zulageberechtigte kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr bis zum Beitragsjahr 2011 Altersvorsorgebeiträge auf einen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag leisten, wenn der Anbieter des Altersvorsorgevertrages davon Kenntnis erhält, in welcher Höhe und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 52 Abs 63a EStG aF

Rn. 32 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Eine der Übergangsregelungen war in § 52 Abs 63a EStG aF normiert und lautete wie folgt: Zitat (63a) 1 § 79 S 1 EStG gilt entsprechend für die in § 52 Abs 24c S 2 u 3 EStG genannten Personen, sofern sie unbeschränkt stpfl sind oder für das Beitragsjahr nach § 1 Abs 3 als unbeschränkt stpfl behandelt werden. 2Der Anbieter eines Altersvorsorgever...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 79 S 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gehören beide Ehegatten zum zulageberechtigten Personenkreis, steht jedem Ehegatten ein eigener Zulageanspruch nach § 79 S 1 EStG zu. Das ist systemkonsequent, da beide Ehegatten von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben (s § 26 Rn 38ff (Schneider)), und von denen ein Ehegatte unmittel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zu § 43 Abs 1 Nr 7 EStG

Rn. 38 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die KapSt sichert die Besteuerung der Zinserträge im Inl, wohingegen die ZIV die Erfassung der Zinserträge u das FKAustG Vermögensbestände u Vermögenszuwächse durch den automatischen Informationsaustausch im Ansässigkeitsstaat sicherstellen will.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 2b (weggefallen)

Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 2b EStG "Negative Einkünfte aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen" (eingefügt durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999, BGBl I 1999, 402) sollte dazu beitragen, dass unerwünschte Steuersparmodelle beseitigt werden, indem Verluste aus Beteiligungen an Verlustzuweisungsgesellschaften u ähnlichen Modellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26c (weggefallen)

Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 26c EStG "Besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung" (im VZ 1970 eingeführt, ab VZ 1975 gestrichen, dann wieder eingeführt durch StSenkG 1986/88, BGBl I 1985, 1153 mit Wirkung vom VZ 1986) sollte mögliche Divergenzen zwischen dem LSt-Abzugsverfahren und dem ESt-Veranlagungsverfahren ausschließen. Durch das StVereinfG 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

Schrifttum: Bülte, Die AbgSt bei EU-quellenbesteuerten KapErtr als probates Mittel zur Vermeidung von Steuerstraftaten o als Folge eines Rückzugsgefechts des Steuerstrafrechts?, BB 2008, 2375; Zipfel, Und sie bewegen sich doch, Steuerlicher Informationsaustausch in der EU wird ausgeweitet – neuer OECD-Standard wird kommen, www.dbresearch.de v 09.05.2014; Czakert, Die gesetzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 79 Zulageberechtigte

Schrifttum: Risthaus, Anmerkung zu BFH v 21.07.2009, X R 33/07 (Erstes BFH-Urt zur Riesterrente; Mittelbare Förderberechtigung nur mit zertifiziertem Altersvorsorgevertrag), DB 2009, 2185; Förster, Anmerkung zu BFH v 21.07.2009 (Riesterrente bei nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten), BFH/PR 11/2009, 421. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Anwendung für Lebenspartnerschaften

Rn. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Das BVerfG hat am 07.05.2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist (BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BFH/NV 2013, 1374). Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allg Gleichheitssatz, da es an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zulageberechtigter Personenkreis

Rn. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 In der Vorschrift des § 79 EStG entfällt durch das G zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386) – zur Umsetzung eines EuGH-Urt – die bisherige Voraussetzung der unbeschränkten StPfl (s Rn 2). Rn. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Für die Zulageberechtigung ist es nunmehr erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Von der ZIV werden ausschließlich grenzüberschreitende Zinszahlungen erfasst. Der materielle Zinsbegriff der ZIV ist in § 6 ZIV geregelt. Bis zum Kj 2008 entsprach der materielle Zinsbegriff der ZIV dem Begriff der Kapitaleinkünfte iSv § 20 Abs 1 Nr 4, 5 u 7, Abs 2 EStG mit Ausnahme § 20 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG. Nach Einführung der AbgSt sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rn. 21 Stand: EL 132 – ET: 12/2018Stand: Das Besteuerungsrecht Deutschlands als Ansässigkeitsstaat des wirtschaftlichen Eigentümers wird durch den Quellensteuerabzug nicht beeinflusst (Art 11 Abs 4 ZinsRL; § 11 ZIV). Über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer wird eine Steuergutschrift erteilt. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (s Rn 4) regelt § 14 ZIV, dass die im Za...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt; in dieser Fassung war aber die Vorschrift gegenstandslos. Durch das G zur Änderung steuerlicher Vorschriften (SteueränderungsG 2001 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wegfall der mittelbaren Zulageberechtigung

Rn. 29 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die mittelbare Zulageberechtigung endet, wenn der mittelbar Zulageberechtigte unmittelbar zulageberechtigt wird oder der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört oder die Ehegatten dauernd getrennt leben oder mindestens ein Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Abschließende Bemerkungen

Rn. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Nur bei der Geldanlage im Inl braucht der StPfl seine privaten KapErtr grds nicht in der Steuererklärung zu deklarieren, weil die inl AbgSt – anders als die EU-Quellensteuer (s Rn 21) – abgeltende Wirkung hat. Die Geldanlage im Ausl führt dagegen zur Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG. Damit findet in allen Fällen der besondere Steuersa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Identitäts- u Wohnsitzermittlung (§ 3 ZIV)

Rn. 13 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Bei vor dem 01.01.2004 begründeten Vertragsbeziehungen ermittelt die Zahlstelle die Identität u den Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers anhand der Informationen, die ihr aufgrund der geltenden Bestimmungen vorliegen. Dies sind nach den Vorschriften des GeldwäscheG insb die aus dem Personalausweis oder Pass ersichtlichen Angaben (Name, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sanktionsrahmen (§ 28 Abs 1 FKAustG)

Rn. 36 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Das Unterlassen o die verspätete o unvollständige Abgabe einer Meldung gem § 8 FKAustG sollte nach dem Gesetzentwurf der BReg ursprünglich – in Übereinstimmung mit § 50e Abs 1 S 2 EStG – mit einem Bußgeld von 5.000 EUR geahndet werden, vgl BR-Drucks 352/15, 35. Die BT-Abgeordneten der Regierungskoalition sind dann aber zu der Einsicht gelang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Es handelt sich um eine für den Zulageberechtigten zentrale materiell-rechtliche Regelung, denn diese Regelung erläutert, wer in den Genuss der steuerlichen Förderung kommt. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit der Vorschrift § 10a EStG. Dort finden sich die Detailregelungen zu der Frage, wer zum zulageberechtigten Personenkre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Wirtschaftlicher Eigentümer (§ 2 ZIV) Rn. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gem § 2 Abs 1 ZIV ist die ZIV nur für Zinszahlungen an natürliche Personen anwendbar, weil wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 2 Abs 1 ZIV nur eine natürliche Person sein kann. Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Empfänger der Zinszahlung, es sei denn, er weist nach, dass er die Zahlung nicht für ihn sel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Das Finanzkonten-InformationsaustauschG (FKAustG)

A. Rechtsentwicklung Rn. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts mit der Aufdeckung von systematischer grenzüberschreitender Steuerhinterziehung, die ua durch die angekauften Steuer-CDs immer offensichtlicher wurde, haben den öffentlichen Druck zu einer Regelung des verstärkt. Der Bericht des Finanzausschusses des BT spricht in diesem Zusammenhang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Übergangsregelungen

A. § 52 Abs 63a EStG aF Rn. 32 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Eine der Übergangsregelungen war in § 52 Abs 63a EStG aF normiert und lautete wie folgt: Zitat (63a) 1 § 79 S 1 EStG gilt entsprechend für die in § 52 Abs 24c S 2 u 3 EStG genannten Personen, sofern sie unbeschränkt stpfl sind oder für das Beitragsjahr nach § 1 Abs 3 als unbeschränkt stpfl behandelt werden. 2Der Anbieter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verhältnis zu anderen Vorschriften

A. Verhältnis zu DBA Rn. 37 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hinsichtlich der von Belgien (bis 2009), Luxemburg u Österreich einbehaltenen Quellensteuer (s Rn 4) enthielt die ZIV in § 14 ZIV Sonderregelungen, die den in den jeweiligen DBA enthaltenen Vorschriften ausdrücklich vorgingen (s Rn 21ff). Das FKAustG ist anwendbar iRd § 1 FKAustG, nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt u Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ZinsRL; ABl EU Nr L 157, 38) wurde § 45e EStG durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) in das Gesetz eingefügt. Die ZinsRL ist am 01.07.2005 in Kraft getreten. Ziel der ZinsRL ist es, die effektive Besteuerung von Zinser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bescheinigung zur Abstandnahme vom Quellensteuerabzug (§ 13 ZIV)

Rn. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die ZinsRL enthält in Art 13 ZinsRL zwei Verfahren, die es der Zahlstelle ermöglichen, auf Antrag des wirtschaftlichen Eigentümers vom Quellensteuerabzug Abstand zu nehmen (s Rn 5). Ob im Staat der Zahlstelle beide Verfahren oder nur eines der beiden angewandt wird, kann bei der ausl Zahlstelle erfragt werden. Rn. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Räumlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die ZIV ist gem § 7 ZIV nur auf Zinszahlungen einer inl Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentümer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat anwendbar. § 16a ZIV erweitert den Anwendungsbereich auf die in s Rn 6 genannten Staaten oder abhängigen oder assoziierten Gebiete. Unerheblich ist, wo der eigentliche Schuldner der Zinsen niedergelasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wirtschaftlicher Eigentümer (§ 2 ZIV)

Rn. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gem § 2 Abs 1 ZIV ist die ZIV nur für Zinszahlungen an natürliche Personen anwendbar, weil wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 2 Abs 1 ZIV nur eine natürliche Person sein kann. Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Empfänger der Zinszahlung, es sei denn, er weist nach, dass er die Zahlung nicht für ihn selbst bestimmt ist. Das ist der Fall, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Überprüfungsverfahren durch die ZfA

Rn. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geht bei der Gewährung der Altersvorsorgezulagen von der Korrektheit der Angaben des Zulageberechtigten aus. Die Angaben des Zulageberechtigten werden im Nachhinein überprüft. Ist die Altersvorsorgezulage aufgrund der Ergebnisse des Überprüfungsverfahrens zu Unrecht gewährt oder in unzutreff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verhältnis zu DBA

Rn. 37 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hinsichtlich der von Belgien (bis 2009), Luxemburg u Österreich einbehaltenen Quellensteuer (s Rn 4) enthielt die ZIV in § 14 ZIV Sonderregelungen, die den in den jeweiligen DBA enthaltenen Vorschriften ausdrücklich vorgingen (s Rn 21ff). Das FKAustG ist anwendbar iRd § 1 FKAustG, nach § 1 Abs 1 Nr 4 FKAus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bülte, Die AbgSt bei EU-quellenbesteuerten KapErtr als probates Mittel zur Vermeidung von Steuerstraftaten o als Folge eines Rückzugsgefechts des Steuerstrafrechts?, BB 2008, 2375; Zipfel, Und sie bewegen sich doch, Steuerlicher Informationsaustausch in der EU wird ausgeweitet – neuer OECD-Standard wird kommen, www.dbresearch.de v 09.05.2014; Czakert, Die gesetzliche Umsetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich (§ 1 FKAustG)

Rn. 32 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Das FKAustG begründet die Verpflichtung für inl Finanzinstitute, die Daten ausl Konteninhaber dem BZSt zu melden, wenn dieser in einem Staat ansässig ist, der zu dem Anwendungsbereich nach § 1 FKAustG zählt. Dies sind die Mitgliedsstaaten der EU, Drittstaaten, die Vertragsparteien der "Mehrseitigen Vereinbarung" v 29.10.2014 sind, Drittstaat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Anmerkung zu BFH v 21.07.2009, X R 33/07 (Erstes BFH-Urt zur Riesterrente; Mittelbare Förderberechtigung nur mit zertifiziertem Altersvorsorgevertrag), DB 2009, 2185; Förster, Anmerkung zu BFH v 21.07.2009 (Riesterrente bei nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten), BFH/PR 11/2009, 421. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sorgfaltspflichten (§§ 9–17 FKAustG)

Rn. 35 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Bei den Bestandskonten richtet sich die Identifizierung meldepflichtiger Konten natürlicher Personen nach den §§ 11 u 12 FKAustG. Bei Konten von hohem Wert gelten dabei erweiterte Überprüfungsverfahren. Ein Konto von hohem Wert ist nach der Definition des § 19 Nr 32 FKAustG ein Konto mit einem Gesamtsaldo von mehr als 1 Mio US-Dollar zum 31....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Zinsinformationsverordnung (ZIV)

Rn. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Der automatische Auskunftsaustausch erfolgt in Deutschland über das BZSt. Die ausl Steuerbehörde übermittelt Informationen über Zinszahlungen von im Ausl niedergelassenen Zahlstellen an in Deutschland ansässige StPfl (s Rn 3). Das BZSt leitet diese Informationen an die Landes-FinBeh bzw die Wohnsitz-FA weiter. Umgekehrt müssen inl Zahlstellen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inl Zahlstelle (§ 4 ZIV)

Rn. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gem § 4 Abs 1 ZIV ist Zahlstelle jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem wirtschaftlichen Eigentümer Zinsen zahlt oder eine Zinszahlung zu dessen unmittelbaren Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs oder ihres Gewerbes Zinszahlungen tätigt. IdR handelt es sich hierbei um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts mit der Aufdeckung von systematischer grenzüberschreitender Steuerhinterziehung, die ua durch die angekauften Steuer-CDs immer offensichtlicher wurde, haben den öffentlichen Druck zu einer Regelung des verstärkt. Der Bericht des Finanzausschusses des BT spricht in diesem Zusammenhang von "einer erheblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Vorgaben der ZinsRL

Rn. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Im Falle grenzüberschreitender Zinszahlungen sieht die ZinsRL als Regelfall einen automatischen Informationsaustausch zwischen dem Mitgliedstaat, in dem der wirtschaftliche Eigentümer der Zinsen ansässig ist (Ansässigkeitsstaat), u dem Mitgliedstaat, in dem die Zahlstelle niedergelassen ist (Zahlstellenstaat), vor. Ist der wirtschaftliche Eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Meldepflichten (§§ 2 u 8 FKAustG)

Rn. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Meldepflichtige inl Finanzinstitute sind in Deutschland ansässige Finanzinstitute oder inl Niederlassungen ausl Finanzinstitute. Das FKAustG enthält dazu in § 19 FKAustG eine weitgefasste Definition: Danach erstreckt sich der Anwendungsbereich weit über das Bankensystem hinaus. Die Begriffsbestimmungen knüpfen vielmehr an die konkrete Funkti...mehr

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Bekanntgabe an Eheleute bei besonderer Veranlagung

Leitsatz Bei einem Antrag auf eine besondere Veranlagung hat keine gemeinsame Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden zu erfolgen. Sachverhalt Der Kläger heiratete im Jahr 2000 und beantragte wie seine Ehefrau für dieses Jahr die besondere Veranlagung nach § 26c EStG. Das Finanzamt führte allerdings zunächst eine Zusammenveranlagung durch, der Bescheid wurde beiden Eheleute...mehr

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FoVo 12/2018, Zuschläge für... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige und teilweise begründete Beschwerde Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach § 567 Abs. 1, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie insoweit Erfolg, als die ...mehr

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FoVo 12/2018, Zuschläge für... / Leitsatz

1. Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. 2. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit. BGH, Beschl. v. 20.9.2018 – IX ZB 41/16mehr