Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12 Wechselkurssicherung und Termingeschäfte

4.3.12.1 Allgemeines Rz. 142 Wechselkurssicherung wird regelmäßig durch Termingeschäfte betrieben. Dabei wird, wenn eine Fremdwährungsforderung besteht, der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag der Forderung verkauft. Wenn eine Fremdwährungsverbindlichkeit besteht, wird der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag gekauft. Das Wechselkursrisiko für die Zeit bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2 Betriebliche Veranlassung

6.5.2.1 Allgemeines Rz. 472 Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie zum Betriebsvermögen gehören. Ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört, ist grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden, die bei der Abgrenzung des aktiven Betriebsvermögens vom Privatvermögen gelten, vgl. § 4 Rz. 18ff. Verbindlichkeiten gehören zum Betriebsvermögen, wenn der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.3 Rücklage nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung

2.3.1 Allgemeines Rz. 14 Nach §§ 238, 243 HGB müssen Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen; nach § 5 Abs. 1 EStG ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht müssen daher Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2 Inventur

2.3.2.1 Inventurgrundsätze Rz. 15 Eine ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzierung setzen eine ordnungsmäßige Inventur voraus.[1] Nach § 240 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach für den Schluss jedes Geschäftsjahrs seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag des Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3 Sachanlagen

5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5 Bilanzausweis

6.5.5.1 Passivierungspflicht Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4 Allgemeine Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung

2.3.4.1 Allgemeines Rz. 25 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung haben sich in Regeln niedergeschlagen, die z. T. gesetzlich kodifiziert, z. T. von Rspr. und Lehre herausgearbeitet worden sind. Gesetzlich kodifiziert sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in §§ 238ff. HGB. Ungeschriebene Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind etwa das Reali...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.9 Steuerliche Sonderregelungen für Verbindlichkeitsrückstellungen

6.4.2.9.1 Steuerliche Ansatzverbote Rz. 438 § 5 Abs. 3 bis 4b EStG enthält einige Regelungen, in denen das Steuerrecht von den handelsrechtlichen Regelungen abweicht. Diese Vorschriften stellen gesetzlich zugelassene Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz dar und durchbrechen daher den Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3 Die Steuerbilanz und ihr Verhältnis zur Handelsbilanz

3.1 Begriff der Steuerbilanz Rz. 35 Eine Steuerbilanz i. S . einer eigenständigen Bilanz gibt es nicht. Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist Grundlage der Besteuerung grundsätzlich die Bilanz, die aus der (ordnungsmäßigen) Buchführung abgeleitet ist, und damit die Handelsbilanz. Lediglich für die Fälle, in denen die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2 Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

3.2.1 Allgemeines Rz. 37 Für die steuerliche Gewinnermittlung ist nach § 5 Abs. 1 EStG das Vermögen in der Bilanz anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) ergibt. Damit sind diese Grundsätze, und die nach diesen Grundsätzen aufgestellte Handelsbilanz, für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend (Maßgeblichk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Einlagen[1], Aufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3 Bilanzierung und Gewinnverwirklichung nach dem Realisationsprinzip bei den einzelnen Rechtsverhältnissen

4.3.1 Kaufverträge Rz. 88 Ist der zur Gewinnrealisierung führende Umsatzakt ein Kaufvertrag[1], so hat der Verkäufer die Forderung auf die Gegenleistung mit der Folge der Gewinnverwirklichung zu bilanzieren, wenn er das seinerseits zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche getan hat.[2] Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Eigentum an der veräußerten Sache auf den Käufer übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5 Verbindlichkeiten

6.5.1 Allgemeines 6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG) Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3 Eigenkapital bei Personengesellschaften

6.2.3.1 Offene Handelsgesellschaft Rz. 269 Für den Ausweis des Eigenkapitals bei der OHG gilt grundsätzlich das Gleiche wie für den Kapitalausweis bei einem Einzelgewerbetreibenden. Dagegen ist die Regelung des § 266 Abs. 3 HGB über den Ausweis des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. I. d. R. hat jeder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2 Gewinnverwirklichung nach dem Realisationsprinzip

4.2.1 Das Realisationsprinzip Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.14 Sonstige Vertragsverhältnisse

Rz. 147 Zur Bilanzierung bei Leasingverhältnissen vgl. § 4 Rz. 146ff., zur Bilanzierung von Nießbrauchsverhältnissen vgl. Anhang 1 zu § 2, zur Bilanzierung von Renten vgl. § 22 Rz. 17ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.4 Rücklage nach § 6b

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

6.4.2.1 Systematik Rz. 335 Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden. Lediglich für die in § 249 Abs. 2 HGB genannten Aufwandsrückstellungen besteht handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht (Rz. 456). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten haben Schuldcharakter (vgl. Rz. 338); sie stellen also, wenn auch nach Grund und/oder Höhe ungewisse, Verbindlichkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 512 Zu den Posten der passiven Rechnungsabgrenzung vgl. Rz. 246ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7 Bilanzierung von obligatorischen Nutzungsrechten

4.3.7.1 Allgemeines Rz. 118 Obligatorische Nutzungsrechte (Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Lizenzen usw.) sind grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter und daher dem Grundsatz nach bilanzierungsfähig.[1] Allerdings beruhen diese Nutzungsrechte regelmäßig auf schuldrechtlichen Verträgen und begründen Dauerschuldverhältnisse (z. B. Miete, Pacht). Für diese gilt der Grundsat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2 Bilanzierung nach Handelsrecht

2.1 Grundlagen der Bilanzierung nach Handelsrecht Rz. 10 Nach § 5 EStG sind bei der Gewinnermittlung nach dieser Vorschrift die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (und Bilanzierung) zu beachten. Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften sind in den §§ 238ff. HGB enthalten. Dabei gelten die §§ 238-263 HGB für alle Kaufleute. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.3 Materielle Grundsätze

Rz. 29 Materielle Grundsätze der Buchführung enthält § 239 Abs. 2 HGB [1] mit der Bestimmung, dass die Eintragungen vollständig und richtig sein müssen. Im Einzelnen sind daraus folgende Regeln abzuleiten: Vollständigkeit bedeutet die lückenlose Aufnahme aller Wertbewegungen mit den notwendigen Angaben (Datum, Gegenstand, Betrag, angesprochene Konten, Hinweis auf Belege). Sachl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.3 Wirtschaftliche Verursachung

Rz. 352 Maßgebend für die Zulässigkeit der Rückstellung am Bilanzstichtag ist, dass die selbstständig bewertbare wirtschaftliche Last zum Bilanzstichtag nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr oder früheren Zeiträumen ihre wirtschaftliche Verursachung hat.[1] Die Frage der wirtschaftlichen Verursachung ist in besonderem Maß mit dem Theorienstreit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung

Rz. 399 Ist die Verbindlichkeit, die durch die Rückstellung berücksichtigt wird, erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in nähe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.3 Zeitpunkt der Passivierung ("wirtschaftliche Verursachung")

Rz. 498 Da in der zu passivierenden Verbindlichkeit die Vermögensminderung zum Ausdruck kommen soll, ist sie zu passivieren, sobald die Vermögensminderung wirtschaftlich verursacht ist. Wirtschaftlich verursacht ist eine Belastung, wenn sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (vgl. Rz. 352; BFH v. 3.7.1997, IV R 49/96, BStBl II 1998, 244, BFH/NV 1997, 480 – Druck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.3 Buchführungssysteme

Rz. 22 Eine Buchführung ist nur ordnungsgemäß, wenn die nach den Grundsätzen des Handelsrechts erforderlichen Bücher geführt werden. Ein bestimmtes System ist dabei nicht vorgeschrieben. Wenn in der Praxis auch das System der doppelten Buchführung vorherrscht, ist grundsätzlich auch eine einfache Buchführung (bei der lediglich Bestandskonten, keine Erfolgskonten, geführt wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.15 Sanierungsgewinne

Rz. 147a Sanierungsgewinne entstehen, wenn sich das Betriebsvermögen aufgrund eines Schuldenerlasses zum Zwecke der Sanierung erhöht. Durch Ausbuchung der Verbindlichkeiten, auf die der Gläubiger im Zuge von Sanierungsmaßnahmen verzichtet, realisiert das Unternehmen grundsätzlich einen Gewinn,[1] dessen steuerliche Behandlung längere Zeit strittig war. Nach der Abschaffung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3.1 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 269 Für den Ausweis des Eigenkapitals bei der OHG gilt grundsätzlich das Gleiche wie für den Kapitalausweis bei einem Einzelgewerbetreibenden. Dagegen ist die Regelung des § 266 Abs. 3 HGB über den Ausweis des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. I. d. R. hat jeder Gesellschafter eine Vermögenseinla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 236 Schließlich sieht das Gliederungsschema den Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" vor. Hier sind alle bilanzierungsfähigen und bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht unter die bereits aufgeführten Gliederungspunkte fallen, insbesondere kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Steuererstattungsansprüche, Schadensersatzansprüche, R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.2 Tausch

Rz. 100 Tausch (§ 515 BGB) ist ein Umsatzakt, bei dem als Gegenleistung für die hingegebene Sache nicht Geld, wie beim Kauf, vereinbart ist, sondern eine andere Sache. Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn nicht Sache gegen Sache getauscht wird, sondern Sache gegen sonstige Leistung (z. B. Dienstleistung) oder sonstige Leistung gegen sonstige Leistung.[1] Rz. 100a Tausch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.1 Systematik

Rz. 335 Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden. Lediglich für die in § 249 Abs. 2 HGB genannten Aufwandsrückstellungen besteht handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht (Rz. 456). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten haben Schuldcharakter (vgl. Rz. 338); sie stellen also, wenn auch nach Grund und/oder Höhe ungewisse, Verbindlichkeiten dar. Nach § 242...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.7 Passive Ausgleichsposten

Rz. 513 Ein weiterer in der Steuerbilanz anzusetzender Posten ist der passive Ausgleichsposten. Zu aktiven Ausgleichsposten vgl. Rz. 265a. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Pos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.5 Angeschaffte Drohverlustrückstellungen

Rz. 452d Übernimmt der Steuerpflichtige im Rahmen eines Kaufvertrags Verpflichtungen, die aus einem schwebenden Geschäft stammen und die bei dem Veräußerer als drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht passiviert werden durften, liegt bei dem Erwerber ein Anschaffungsgeschäft vor, das mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren ist. Das wurde in einem ersten Verfahren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.11 Fremdwährungsgeschäfte

Rz. 141 Gegenstände, deren Anschaffungspreis in fremder Währung vereinbart ist, sind grundsätzlich mit dem Kurs desjenigen Tages umzurechnen, zu dem sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung in der Buchführung zu erfassen sind, d. h. mit dem Kurs des Tages der Lieferung (§ 6 EStG Rz. 32ff.).[1] Ist die Zahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig, und ändert sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.6 Berücksichtigung von Gegenansprüchen und Vorteilen

Rz. 419 Es gilt die folgende handelsrechtliche Regelung: Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung[1] folgt, dass nur die Verhältnisse des einzelnen Risikos in die Bewertung einbezogen werden dürfen; andere Rechtsgeschäfte, die u. U. eine gegenläufige Entlastung bringen, dürfen nicht einbezogen werden. Anderenfalls würde gegen den Imparitätsgrundsatz und das Verbot des Ausweises...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.2 Bewertungseinheiten bei Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken, Abs. 1a

Rz. 143 Bei Termingeschäften, die der Kurssicherung dienen ("geschlossene Positionen"; Hedges), ist die wesentliche Frage, ob das Kurssicherungsgeschäft mit dem gesicherten Geschäft bzw. Wirtschaftsgut hinsichtlich der Bewertung des Kursrisikos (Währungsrisikos) zu einer "Bewertungseinheit" zusammengefasst werden kann. Geschieht dies nicht, führen Kursänderungen nach dem Imp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.2 Formelle Grundsätze

Rz. 26 Formelle Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung sind solche Grundsätze, die ein ordnungsmäßiges Verfahren der Buchführung und Bilanzierung sowie eine Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen sollen. Das Gesetz geht von der Überlegung aus, dass bei Einhaltung der formellen, verfahrensrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 242 Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in der Bilanz dient der Verlagerung von Aufwand und Erträgen in andere Wirtschaftsjahre als die ihrer Entstehung zum Zweck einer richtigen Periodenabgrenzung. In welchem Umfang Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden dürfen oder müssen, hängt deshalb wesentlich von der jeweiligen Bilanzauffassung ab. Die Ansicht d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.5 Einzelfälle der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 257a In folgenden weiteren Fällen sind RAP zu bilden: Bei "Koppelungsgeschäften" wird ein verbilligtes Wirtschaftsgut hingegeben, um eine langfristige Kundenbindung zu erreichen (verbilligte Überlassung von Mobilfunkgeräten bei Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrags; verbilligte Lieferung eines Receivers bei Abschluss eines Pay-TV-Vertrags; verbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.4 Gesichtspunkt der Wesentlichkeit

Rz. 361 Der Kaufmann kann nach seinem Ermessen auf die Bildung von Rückstellungen verzichten, wenn sie eine nicht nur unwesentliche Auswirkung auf das Bilanzergebnis haben. Wenn die Verpflichtungen sich bald ausgleichen und das Wirtschaftsergebnis nicht wesentlich beeinflussen, sind Rückstellungen nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit nicht erforderlich.[1] Allerdings handel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.1 Begriff und Zulässigkeit der Rückstellungen

Rz. 325 Nach der statischen Bilanzauffassung (vgl. Rz. 12) hat die Bilanz in erster Linie die Aufgabe, die zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schuldpositionen vollständig und mit dem richtigen (d. h. vorsichtig angesetzten) Wert aufzuführen. Dabei kommt der Bildung der Rückstellungen die Aufgabe zu, auch die Schulden richtig und vollständig zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 283 Das Steuerrecht gestattet in bestimmten Fällen die Bildung gewinn- und damit steuermindernder Rücklagen, die erst bei ihrer Auflösung versteuert werden müssen. Die Bildung dieser steuerfreien Rücklagen bedeutet keine endgültige Steuerersparnis, sondern nur einen zeitlichen Steueraufschub. Der Betrag der Rücklage ist zu versteuern, wenn sie aufgelöst wird und sich dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.1 Grundlagen der Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 10 Nach § 5 EStG sind bei der Gewinnermittlung nach dieser Vorschrift die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (und Bilanzierung) zu beachten. Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften sind in den §§ 238ff. HGB enthalten. Dabei gelten die §§ 238-263 HGB für alle Kaufleute. Daneben enthalten die §§ 264–283 HGB Sondervorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 221 Die bereits in der Produktion befindlichen Erzeugnisse sind hier auszuweisen, soweit sie am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt, d. h. verkaufs- oder versandfähig, waren. Wann Fertigstellung eintritt, hängt nicht von der Beendigung des technischen Herstellungsprozesses ab, sondern von der Vorgabe des Unternehmers. Nach seiner Vorstellung von der Verkaufs- oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.7 Nicht ordnungsmäßige Buchführung bzw. Bilanzierung

Rz. 32 Für die Folgen einer nicht ordnungsmäßigen Buchführung bzw. Bilanzierung ist zu unterscheiden: Bei formellen Mängeln, die das Ergebnis der Buchführung sachlich nicht beeinträchtigen, ist die Buchführung steuerlich nicht zu beanstanden. Solche formellen Mängel sind etwa geringfügige Verstöße gegen den Grundsatz der zeitgerechten Buchung. Bei materiellen Mängeln, die das ...mehr