Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 250 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine einheitliche Auff besteht zu der Frage, ob die StPflicht nach § 17 EStG objektbezogen ist. Das ist die Frage nach dem Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach § 17 EStG. Dürfen im VG nach § 17 EStG nur diejenigen stillen Reserven in der veräußerten Beteiligung besteuert werden, die in der Zeit angewachsen sind, als die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Gewinn bzw Verlust aus der Veräußerung von zum PV gehörenden Anteilen an einer Kap-Ges ist nur dann gem § 17 EStG stpfl, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kap der Gesellschaft iSd § 17 EStG beteiligt war (s § 17 Abs 1 S 1 EStG; früher: § 17 Abs 1 S 4 EStG 1999). Nach Inkrafttreten des SEStEG werden Anteile, die aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 200 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges nur dann stpfl, wenn der Veräußerer – oder sein Rechtsvorgänger (s § 17 Abs 1 S 4 EStG) – zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung iSd § 17 EStG, dh zu mind 1 % (vor Inkrafttreten des StSenkG: zu mind 10 %; bis VZ 1998: zu mehr al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 2 S 4 EStG, der durch das SEStEG zu S 6 geworden ist, ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab dem VZ 1999 (s § 52 Abs 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002) neugefasst worden. Wegen des Zeitpunkts der Verlustrealisierung s Tz 235 und s Tz 515 ff. Wegen der Anwendung des § 17 Abs 2 S 4 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 363 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schuldzinsen, die mit der Tilgung der Bürgschaft in Zusammenhang stehen, führen nicht zu nachträglichen AK. Hierzu s Urt des FG Köln v 25.06.2009 (EFG 2009, 1744) und s Tz 387. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um WK iRd Eink aus KapV. Der BFH (s Urt des BFH v 05.10.2004, BFH/NV 2005, 54) hat klargestellt, dass nur Schuldzinsen für EK-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Der Veräußerungspreis

Tz. 238 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 13.12.1961, BStBl III 1962, 85; v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693) ist Veräußerungspreis iSd § 17 EStG alles, was der Veräußerer aus dem Anteilskauf als Gegenleistung erlangt; maßgeblich ist der Wert der Gegenleistung am maßgeblichen Stichtag (Barwert bzw bei Sachle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 102 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei der Übertragung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung auf eine MU-Schaft ist zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 571 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des SEStEG stellten Genossenschaftsanteile keine Anteile iSd § 17 Abs 1 EStG dar (s Tz 167). Nach § 17 Abs 7 EStG gelten nach Inkrafttreten des SEStEG auch Anteile an einer Genossenschaft einschl der Europäischen Genossenschaft (SCE) als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Dh § 17 Abs 1 S 1 EStG erfasst nicht nur Anteile an Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelung des § 17 EStG geht bis auf das EStG 1925 zurück (damals § 30 Abs 3 EStG). In einer eigenen Gesetzesvorschrift wurde die VG-Besteuerung erstmals im EStG 1934 (§ 17 EStG) geregelt. Im StÄndG v 14.05.1965 (BGBl I 1965, 377) hat der Gesetzgeber trotz der massiven Kritik die Regelung des § 17 EStG aufrechterhalten, aber sie auch in wich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Eigene Anteile, Anwartschaften, Genussscheine und ähnliche Beteiligungen

Tz. 186 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eigene Anteile, die die Kap-Ges selbst hält, sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Nenn-Kap, auf das die Beteiligung des einzelnen AE bezogen wird, nicht zu berücksichtigen, dh sie sind von der Summe des tats Nenn-Kap abzuziehen. Dadurch ist die stlich maßgebliche Beteiligung höher als die nominelle (s Urt des BFH v 24.09.1970, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Veräußerungskosten

Tz. 386 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.10.2013, BStBl II 2014, 102; v 02.04.2008, BFH/NV 2008, 1658 zu § 17 EStG; weiter s Urt des BFH v 25.01.2000, BStBl II 2000, 458; v 18.10.2000, BFH/NV 2001, 440 und v 31.03.2004, BStBl II 2004, 830 zu § 16 EStG) sind Veräußerungskosten die durch die Veräußerung wirtsch veranlassten Aufwendungen. Ebenso s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rechtsfolgen

Tz. 565 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Liegen die in § 17 Abs 6 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vor (s Tz 562 ff), gelten die Anteile – ohne zeitliche Befristung – als solche iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Durch die Gleichstellungsfiktion mit Anteilen iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG sind uE auch alle Vorschriften, die auf Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG verweisen, auf Anteile iSd § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Veräußerung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums an einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58; v 12.02.1980, BStBl II 1980, 494; v 10.03.1988, BStBl II 1988, 832 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693). De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Die Tatbestände der Auflösung, der Kapitalherabsetzung und der Einlagerückzahlung

Tz. 475 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch § 17 Abs 4 EStG wird der Gewinn, den der AE bei der Auflösung der Gesellschaft und der Einlagerückzahlung bei einer Kap-Herabsetzung oder anlässlich der Einlage-Rückzahlung (Leistung aus dem stlichen Einlagekonto) erzielt, stlich dem Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kap-Ges gleichgestellt. § 17 Abs 4 EStG stellt damit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwachsbesteuerung, FR 1999, 1044; Dötsch/Pung, Die Änderung des § 17 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, BB 1999, 1352; Herzig/Förster, StEntlG 1999/2000/2002: Die Änderung von § 17 und § 34 EStG mit ihren Folgen, DB 1999, 711; Landsittel/Haug, Die verfassungswidrige Absenkung der wes Beteiligung an Kap-Ges nach § 17 Abs 1 EStG 1999, BB 1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.2 Forderungsverzicht

Tz. 306 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der I. Senat des BFH, der die stliche Beurteilung von Gesellschafterdarlehen auf der Gesellschaftsebene zu beurteilen hatte, lehnt es für die Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG ab, ek-ersetzende Darlehen iSd §§ 32a, 32b GmbHG aF für stliche Zwecke wie Nenn-Kap zu behandeln (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532). SE stellen kap-ersetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.7 Veräußerungsgleicher Gewinn aus Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 504 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das JStG 1997 wurde § 17 Abs 4 S 1 dahingehend erweitert, dass mit erstmaliger Wirkung ab dem VZ 1997 auch die Vereinnahmung einer aus dem stlichen Einlagekonto finanzierten Ausschüttung beim AE die Rechtsfolgen des § 17 EStG auslösen kann. Ob eine Ausschüttung aus dem stlichen Einlagekonto finanziert worden ist, ergibt sich für den AE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 81 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Im Regelfall ist die Nichtteilnahme (Verzicht) eines bisher iSd § 17 EStG beteiligten AE an einer Kap-Erhöhung stlich nicht als Veräußerung eines Teils seiner nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung zu werten. Hahne/Seiler/Rath (Corporate Finance law 2013, 171, 178) gehen in diesem Fall des unentgeltlichen Verzichts von einer Verminderung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 235 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der sich nach § 17 Abs 2 EStG ergebende VG oder Veräußerungsverlust wird, obwohl die Anteile zum PV gehören, den Eink aus Gew zugeordnet (s § 17 Abs 1 S 1 EStG); die lfd Erträge aus den Anteilen sind Eink aus KapV. § 17 EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 428 mwNachw). Das Zufluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 1820; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Felix/Strahl, Beschr Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs 2 S 4 EStG, BB 1996, 1582; Gerl/Sturm, Der neue § 17 Abs 2 S 4 EStG – Eine verunglückte Formulierung oder eine beabsichtigte Verschärfung weit über die Ges-Begr hinaus? DB 1996, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 207 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das StSenkG ist mit erstmaliger Wirkung für Veräußerungen von Inl-Beteiligungen nach Ablauf des ersten Wj der Kö, deren Anteile veräußert werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist (s § 52 Abs 34 a EStG), bei kj-gleichem Wj der Kö also erstmals für Anteilsveräußerungen in 2002, die in § 17 Abs 1 S 1 EStG enthalten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.2.2 Erstmalige Anwendung auf Auflösungsgewinne/-verluste

Tz. 494 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Innerhalb des KStG hatte der Gesetzgeber des StSenkG zunächst Sonderregelungen für die Liquidation einer Kap-Ges vergessen (s Jünger, BB 2001, 69). Diese hat er – bezogen auf die aufgelöste Kö – durch das UntStFG nachgeholt (s § 40 Abs 4 KStG aF; s § 28 Abs 2 KStG; s § 34 Abs 14 KStG; s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 434 und s Döts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.2 Rückbeziehung der abgesenkten Beteiligungsgrenze

Tz. 213 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zum ersten geht es darum, ob für die Prüfung der durch das StSenkG von 10 % auf 1 % und der durch das StEntlG 1999/2000/2002 von mehr als 25 % auf 10 % abgesenkten Beteiligungsgrenze auf die im Veräußerungszeitpunkt geltende Gesetzesfassung abzustellen ist (so die Fin-Verw) oder ob auf die in dem jeweiligen VZ geltende Beteiligungsgrenze (so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 545 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der durch das SEStEG eingefügte Abs 5 enthält Regelungen zur Besteuerung nach § 17 EStG, wenn eine Kap-Ges ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung ins Ausl verlegt und dadurch das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen eingeschr oder ausgeschlossen wird:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 155 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 221 Abs 3 AktG unterscheidet zwischen verbrieften und nicht verbrieften Genussrechten. Diese Rechte sind keine Mitglieder-, sondern Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (RGZ 155, 230; 132, 206). § 8 Abs 3 S 2 KStG behandelt Ausschüttungen der Kap-Ges auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligungen am Gewinn und am Liquidationserlös...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

(allgemein zu § 17 EStG; weitere Hinw s bei den Einzelthemen) Thiel, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – der systematische Gehalt des § 17 EStG, BB 1965, 452; Uelner, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung – die Neufassung des § 17 EStG, DStZ/A 1965, 136; Littmann, Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung bei wes Beteiligungen nach § 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ermäßigter Steuersatz

Tz. 441 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des StSenkG zählte der nach § 17 EStG stpfl VG zu den außerordentlichen Eink iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1999 und unterlag damit dem ermäßigten St-Satz (s § 34 Abs 1 EStG 1999). Die St-Ermäßigung gem § 34 EStG 1999 greift nur, wenn die veräußerten Anteile zum PV gehörten, wenn eine zum BV gehörende 100%ige Beteiligung veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.2.1 Grundsätzliches

Tz. 493 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 52 EStG spricht die Abgrenzung von altem und neuem Recht in Bezug auf § 17 EStG in zwei vd Abs an. § 52 Abs 4 b EStG regelt die erstmalige Anwendung der Halb-Eink-Besteuerung. § 52 Abs 34 a EStG regelt die erstmalige Anwendung des geänderten Gesetzeswortlauts des § 17 EStG, was im Wesentlichen die erstmalige Geltung der abgesenkten Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 606 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das SEStEG wurde § 10 der VO, der durch das StBereinG 1999 eingefügt worden war, aufgehoben. Lt der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/3369) ist die Regelung auf Grund der ausdrücklichen ges Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG entbehrlich. UE rechtfertigt § 22 Abs 7 UmwStG die Aufhebung des § 10 der VO nicht. § 22 Abs 7 UmwStG regelt das Entstehen ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Teil-/Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Tz. 447 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen, weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, die gleichen stlichen Wirkungen wie die Vereinnahmung einer Dividende aus. Dh vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 EStG zu versteuern ist auch der Gewinn aus der Veräußerung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung an einer ausl Kap-Ges (s Tz 160). Voraussetzung dafür ist, dass die Rechtsform der ausl Gesellschaft derjenigen einer dt Kap-Ges vergleichbar ist (sog Typenvergleich; hierzu s § 1 KStG Tz 87 a und Tz 93, weiter s § 1 UmwStG Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.6 "Umfärben" von Verlusten und steuerfreien Einnahmen

Tz. 503 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Liquidationsgewinn auf AE-Ebene verringert sich bzw ein Liquidationsverlust erhöht sich um Verluste, die die Kap-Ges ihrerseits stlich nicht oder nur eingeschr nutzen kann, insbes ummehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Höhn, Die Besteuerung der privaten Gewinne, 1955; Barth, Systemwidrigkeit der StPflicht bei Veräußerung wes Beteiligungen – Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Begriffs der wes Beteiligung iSd § 17 EStG, DB 1964, 455, 492; Loos, Systembrüche bei Anteilsveräußerungen im KStG/EStG 1977 und daraus folgende Verhaltensregeln, DB 1976, 1882; Mannhold, Probleme der Anteilsveräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.6 Nicht unter den Begriff "ähnliche" Beteiligungen fallende Anteile

Tz. 167 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Unter § 17 Abs 1 S 3 EStG fallen nur Anteile an einer Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Nicht darunter fallen demnachmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 331 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fraglich ist welche Auswirkungen das MoMiG auf die Höhe der nachträglichen AK bei Darlehensverlusten hat. Durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sind die zivilrechtlichen Regelungen des EK-Ersatzrechts grundlegend geändert worden. Die bisherigen Regelungen zum EK-Ersatzrecht im GmbHG wurden abgeschafft. Die Vorschriften wurden in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 561 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 6 EStG gelten als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG auch Anteile an einer Kap-Ges, an der der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre nicht zu mind 1 % beteiligt war, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Eilers/Wienands, Gestaltungsmöglichkeiten und Fall-Bsp zur Veräußerung von GmbH-Anteilen – Erneute Verschärfung des § 17 EStG durch den Entw eines "StSenkG", GmbHR 2000, 405; Korezkij, EStliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen iSd § 17 EStG nach dem Entw des StSenkG, BB 2000, 1273; Schulte, Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG im System des ESt-Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Wortlaut des § 17 EStG benutzt nebeneinander die Bezeichnungen "Anteil" und "Beteiligung" (ebenfalls hierzu s Felix/Strahl, BB 1996, 1582). Von stlicher Relevanz kann die unterschiedliche Wortwahl uU für die Beantwortung der Frage sein, ob § 17 EStG bei dem Zusammentreffen von Gewinnen und Verlusten in einem VZ eine zusammengefasste oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Exkurs: Liquidation einer Kapitalgesellschaft, an der der Anteilseigner beteiligt ist, wenn die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört

Tz. 534 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für Beteiligungen an Kap-Ges, die der AE in seinem BV hält, bestehen im Fall der Beteiligungsveräußerung keine Besteuerungsunterschiede zwischen Beteiligungen iSd § 17 EStG und Beteiligungen, die nicht die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG erreichen. Lediglich bei der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges, die gem § 16 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Die teilentgeltliche Übertragung

Tz. 74 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch den Beschl des GrS des BFH (s Beschl des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847) hat die frühere Unterscheidung zwischen Schenkung unter Auflage (hM: voll unentgeltlicher Erwerb) und gemischter Schenkung (Aufspaltung in einen voll entgeltlichen und in einen voll unentgeltlichen Teil) an Bedeutung verloren. Die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 05....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999

Tz. 112 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002führt der Tausch einzelner WG, dazu gehören auch im PV gehaltene Kap-Beteiligungen, zwingend zur Gewinnrealisierung. Die bisherigen Tauschgrundsätze sind nicht mehr anzuwenden. Die Regelung gilt für WG, die nach dem 31.12.1998 erworben worden sind (s Tz 370). Nach Ansicht von Dautel (BB 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Paus, Auslegung des § 17 EStG gegen seinen Wortlaut? FR 1994, 350; Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300; Crezelius, Der Verstrickungswert bei § 17 EStG, DB 1997, 195; Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1 Allgemeines

Tz. 492 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 4 S 1 EStG ist durch das SEStEG neu gefasst worden (s Tz 475). § 17 Abs 4 S 1 EStG stellt die dort genannten Vorgänge einer Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG gleich. Im Ergebnis sind durch diese Veräußerungsfiktion – wie bisher – die Abs 1 bis 3 des § 17 EStG entspr anzuwenden. Ebenso s Früchtl/Prokscha (BB 2007, 2147, 2148). Darüber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Übergang von WG aus dem PV in ein BV oder aus einem BV in ein anderes BV wirft generell Fragen zur Aufdeckung der stillen Reserven sowie auf der übernehmenden Seite Fragen nach dem Wertansatz der Zugänge auf. Das gilt insbes für stverhaftete Beteiligungen iSv § 17 EStG, da diese – anders als alle übrigen WGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Erwerb von Todes wegen und Erbauseinandersetzung

Tz. 70 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Erwerb einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung durch Erbfall löst nach ständiger Rspr eine Besteuerung nach § 17 EStG nicht aus (zB s Urt des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Das gilt auch, wenn der Erbe mit Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteils- oder Erbersatzansprüchen belastet ist (s Urt des BFH v 17.10.1991, BStBl II 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Allgemeines

Tz. 171 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Ansicht des BFH (s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505) hat die ausdrückliche Erwähnung der Anwartschaften in § 17 Abs 1 S 3 EStG nur deklaratorische Bedeutung, da sie bereits unter den Begriff der Anteilsrechte fallen. Ohne rechtlich oder wirtsch bereits Eigentümer zu sein, muss der "Anwärter" bereits im wes unbehelligt von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 197 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der AE einer Kap-Ges ist auch dann Beteiligter iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG, wenn sich die Beteiligungsgrenze erst durch – anteilige – Hinzurechnung von Beteiligungen an der Kap-Ges ergibt, welche unmittelbar oder mittelbar von einer (gew tätigen) Pers-Handels-Ges gehalten werden, an welcher der Gesellschafter der Kap-Ges als MU beteiligt ist (s ...mehr