Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.1 Zweck und Reichweite der Regelung

Rz. 528 Für die Prüfung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht bzw. dem Recht der DBA sind Regelungsgrund und Reichweite der Vorschrift zu bestimmen. Hinsichtlich des Zwecks der Regelung besteht eine überraschende Diskrepanz zwischen der Begründung der Gesetzentwürfe und dem Wortlaut der Vorschrift, wie er schließlich vom Parlament verabschiedet worden ist....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 477 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt und durch das Gesetz v. 20.2.2013[2] erweitert. Nach der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wurde ein negatives Einkommen des Organträgers nicht berücksichtigt, soweit es in einem ausl. Staat im Rahmen einer der deutschen Besteuerung des Organträgers entsprechende...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.2 Abführung von vorvertraglichen Rücklagen

Rz. 418 Für vorvertragliche Rücklagen gelten bei Organgesellschaften, die keine eingegliederten Gesellschaften sind, gegenüber der handelsrechtlichen Regelung[1] keine Besonderheiten. Da die Abführung vorvertraglicher Rücklagen schon handelsrechtlich zur Nichtdurchführung des Ergebnisabführungsvertrags führt, zerstört sie auch die steuerrechtliche Wirksamkeit der Organschaft...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.1 Weiterverarbeitung in einem Verfahren in Steuersachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Regelung des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sichert im Kern den Fortbestand des komplexen und in sich verbundenen Besteuerungsverfahrens (vgl. z. B. das Feststellungsverfahren) und des steuerfallübergreifenden Verifikationsverfahrens (vgl. z. B. Kontrollmitteilungen, Auskünfte Dritte) in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Bei den genannten Verfahren handelt es sich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.6 Gewerblicher Hauptzweck

Rz. 591 Der Freibetrag von 15 % ist seit dem 1.7.2016 nur noch anwendbar, wenn das begünstigungsfähige Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) "des Betriebes oder der nachgeordneten Gesellschaften nach seinem Hauptzweck" einer "Tätigkeit im Sinne des (…) § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (…) dient" (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 4 ErbStG). Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn die T...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 72 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert. Rz. 72a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.2 Beibehaltung des Verwaltungsvermögenstests

Rz. 259 Das seit 2009 bestehende Konzept eines Verwaltungsvermögenstests wurde allerdings beibehalten. Das begünstigte Vermögen wird daher weiterhin nicht positiv, sondern negativ bestimmt. Begünstigtes Vermögen ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, jedoch mit Ausnahme des schädlichen Verwaltungsvermögens....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die Regelung zum begünstigten Vermögen wurde in ihrer jetzigen Form erstmals durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [1] eingeführt. Neu war damals vor allem das Konzept des Verwaltungsvermögenstests.[2] Rz. 22 Der Gesetzgeber hat für die Abgrenzung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen eine eigene Regelung für Zwecke des ErbStG geschaffen. Ziel war e...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 17 Übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG)

Die am häufigsten vorkommende Befreiungsvorschrift dürfte wohl die für übliche Gelegenheitsgeschenke gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sein. Als Gelegenheitsgeschenke sind hierbei Geschenke anzusehen, welche aus einem bestimmten Anlass gemacht werden. Ein solcher Anlass kann dabei z. B. zum Geburtstag, zu einer abgeschlossenen Prüfung oder auch zur Hochzeit gegeben sein. Die Be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.4 Nutzungsüberlassung im Konzern (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG)

Rz. 406 Steuerunschädlich ist die Nutzungsüberlassung von Grundstücken auch dann, wenn "sowohl der überlassende Betrieb als auch der nutzende Betrieb zu einem Konzern i. S. d. § 4h EStG gehören, sofern keine Nutzungsüberlassung an einen weiteren Dritten erfolgt".[1] Die Regelung gilt seit dem 1.1.2009 unverändert.[2] Rz. 407 Der Begriff des "Dritten" ist vom Gesetzgeber nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Schwebende und mit dem Erbfall entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 140 Zivilrechtlich liegen Erblasserschulden auch bei den mit oder nach dem Erbfall entstehenden Verpflichtungen vor, sofern ihr Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers gegeben war. Die Abzugsfähigkeit derartiger Verbindlichkeiten i. R. d. § 10 Abs. 5 ErbStG folgt nicht strikt dem Zivilrecht, sondern nur unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips (§§ 9, 11 ErbS...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.3 Kunstgegenstände und Oldtimer (§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 500 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, 1. Aufl., 2021; Boll, Die Kunst als Instrument schenkungsteuerrechtlicher Gestaltung, DStR 2016, 1137; Boving/Reiners, Kunst im Nachlass, ZErb 2019, 60; Crezelius, Kunst im Nachlass – Ertrag- und erbschaftsteuerrechtliche Probleme, ZEV 2014, 637; Elmenhorst/Wargalla, Die Kunst d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.2.2 Sonderbetriebsvermögen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a Fall 2 ErbStG)

Rz. 376 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Sonderbetriebsvermögen und erbschaftsteuerlicher Verschonungsabschlag – ein schwieriges Verhältnis, in Festschrift für Georg Crezelius, 2018, S. 541 ff.; Geck, Erbschaftsteuer und Sonderbetriebsvermögen, kösdi 2022, 22569; Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 71 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Abendschein, Tim, Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen, Berlin 2021; Bodden, Atypische Unterbeteiligung am Mitunternehmeranteil mit Sonderbetriebsvermögen, ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.3 Betriebsverpachtungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 383 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung des BFH, MittBayNot 2022, 417; Kowanda, Übertragung eines an den Erwerber verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleiistungen gemäß Rentenerlass, DStR 2022, 1737,Teil I und DStR 2022, 1791, Teil II; Zanto...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.4 Mindestbeteiligung von mehr als 25 % (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG)

Rz. 121 Der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften gehört nur dann zum begünstigungsfähigen Vermögen, wenn der Erblasser bzw. Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) unmittelbar zu mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt war.[1] Rz. 122 Der Gesetzgeber hat (trotz wiederholter Kritik im Schrifttum) davon abgesehen, die Mindestbeteiligung ganz aufzuhe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.3 Voraussetzungen der 90-%-Grenze

Rz. 279 Für die Ermittlung der 90-%-Grenze ist der gemeine Wert des Verwaltungsvermögens[1] ins Verhältnis zu setzen zum gemeinen Wert des begünstigungsfähigen Vermögens.[2] Rz. 280 Beträgt die Quote 90 % oder mehr, ist der Erwerb insgesamt nicht begünstigt. Bei einer Quote von weniger als 90 % kommt der (normale) Verwaltungsvermögenstest nach § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG zur Anw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.1 Entstehungsgeschichte und Übersicht

Rz. 331 Der Gesetzgeber steht seit langem vor der Aufgabe, das begünstigungswürdige (unternehmerische) Vermögen von dem sonstigen Vermögen abzugrenzen. Die Abgrenzung muss dabei nicht nur klar und eindeutig, sondern vor allem auch zielgenau sein. Private vermögensverwaltende Gesellschaften sollen grundsätzlich nicht begünstigt sein. Rz. 332 Bis zum Jahr 2008 hat sich der Gese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Überblick

Rz. 102 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn "der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung)"[1] Die Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 inhaltlich weitgehend unverändert. Rz. 103 Die Regelung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Altersversorgungsvermögen

Rz. 310 Das Altersversorgungsvermögen wird im Gesetz umschrieben als die "Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind".[1] Rz. 311 Der Begriff des Alt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuererstattungsansprüche (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 40 § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist durch Art. 34 Jahressteuergesetz 2020[1] neu gefasst worden. Während Einkommensteuerschulden aus dem Todesjahr des Erblassers stets als abzugsfähige Erblasserschulden i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG eingestuft worden sind, sah der BFH die Erstattungsforderung für das Todesjahr des Erblassers nicht als steuerbar an, da der Erstattungsanspr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.1 Überblick

Rz. 532 Im Rahmen des Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetzes 2013 [1] wurde der Begriff des Verwaltungsvermögens u. a. um Finanzmittel (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG) erweitert. Der Gesetzgeber hat damit vor allem auf das weit verbreitete Gestaltungsmodell der Cash-GmbH reagiert. Rz. 533 Nach der damaligen Neuregelung gehörte zum Verwaltungsvermögen auch "der gemeine Wert de...mehr

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Vermittler / 10 Haftung von Internet-Plattform-Betreibern

§ 25e UStG regelt die Haftung, verbunden mit entsprechenden Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG für Betreiber elektronischer Schnittstellen(elektronische Marktplätze), über die Unternehmer Waren an ihre Kunden liefern, wenn der Betreiber mittels der elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstands (nicht: sonstige Leistung) unterstützt. Eine elektronische Schn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.2 Nießbrauchsgestaltungen bei Betriebsvermögen

Rz. 83 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Altendorf/Köcher, Nießbrauch an (mitunternehmerischem) Personengesellschaftsanteil, GmbH-StB 2013, 13; Baßler, Nießbrauchsbelastete Anteile in der Umstrukturierung von Familiengesellschaften, Ubg. 2011, 863; Bossmann, Die Existenz der doppelten Mitunternehmerstellung. Bedeutung des Obiter Dictums im BFH-Urteil vom 19....mehr

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Auslandsreisekosten / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzliche Festlegung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden (§ 9 Abs. 4a EStG). Für die steuerliche Behandlung von Auslandsreisen gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Dienstreisen. Die Regelungen machen keinen Unterschied zwischen inländischen un...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Europatauglichkeit

§ 1 AStG 2008/2022 regelt wie die Vorfassungen nur grenzüberschreitende Einkunftskorrekturen. Insoweit stellt sich die Frage der sog."Europatauglichkeit". Der EuGH hat in seinem Urteil v. 21.1.2010[1] erstmals zu nationalen Verrechnungspreiskorrekturvorschriften entschieden, dass Gewinnkorrekturvorschriften, die wie Art. 26 des belgischen Einkommensteuergesetzes nur bei Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Auslandsreisekosten / 2.2 Welches Land ist maßgebend?

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der Tabelle abgelesen werden. Die Auslandstagegelder sind nicht nur nach Ländern gegliedert, daneben sind für besonders teure Städte, z. B. Paris (Frankreich) oder Neu Delhi (Indien), eigene Spesensätze festgelegt. Wenn einzel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Charakter und Wirkungsweise der Norm

Die Regelung über die Besteuerung von Funktionsverlagerung erfolgte nicht im Bereich der steuerbilanziellen Vorschriften des § 6 ff. EStG, sondern ausschließlich in § 1 Abs. 3 AStG bzw. ab 2022 in § 1 Abs. 3b AStG als steuerliche Korrekturvorschrift. Hieraus ergeben sich folgende Problemfelder: 2.1 Beschränkung auf sog. Outbound-Fälle? Obwohl § 1 AStG nur gewinnerhöhend für Ste...mehr

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Auslandsreisekosten / 2.1 Zeitlich gestaffelte Auslandstagegelder

Die Länderübersicht macht deutlich, dass zeitlich gestaffelte Auslandstagegelder zu beachten sind. Die Zweistufigkeit der Verpflegungspauschbeträge gilt auch hinsichtlich der Auslandstagegelder. Die Auslandsreisekosten für Verpflegung berechnen sich mit von 120 % und 80 % der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz.[1] Die Höhe der steuerlichen Verpflegungssätze ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten für die VZ 2008 – 2012 nur im Verhältnis zu verbundenen Kapitalgesellschaften. Erst mit der Aufnahme des sog. AOA-Konzepts der OECD in das AStG sind die Grundsätze ab 2013 auch für Funktionsübertragungen auf Personengesellschaften und Betriebsstätten anwendbar. Dies bedeutet aber nicht, dass in Vorjahren kein Aufgriff erfolgt. Di...mehr

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Auslandsreisekosten / 4 Vorsteuerabzug

Bei Auswärtstätigkeiten im Ausland sind Vorsteuern auch dann nicht abziehbar, wenn sie unter den Reisekostenbegriff fallen. Bei grenzüberschreitenden Reisen kann der Arbeitgeber aus den seinen Arbeitnehmern ersetzten Reisekosten oder der Unternehmer aus den Betriebsausgaben für seine eigenen Geschäftsreisen Vorsteuern für den auf das Inland entfallenden Teil der Reise in Ans...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass und Entstehungsgeschichte

Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird häufig auch als betriebliche Wegzugsbesteuerung bezeichnet, denn sie betrifft die Besteuerung der Auslagerung von Aktivitäten sowohl durch internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen, die betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung oder Vertrieb bei ausländischen Tochter- und Enkelgesells...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

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Auslandsreisekosten / 3 Übernachtungskosten

Bei dienstlichen Reisen ins Ausland kann der Arbeitnehmer nicht mehr zwischen Auslandspauschbeträgen und dem Einzelnachweis wählen. Der Arbeitnehmer muss wie bei Inlandsreisen die im Ausland anfallenden Übernachtungskosten durch geeignete Belege nachweisen. Der Abzug Auslandsübernachtungsgelder bei den Werbungskosten ist nicht zulässig. Die in Spalte 3 der Übersicht aufgefüh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Sowohl aus Gründen der Zentralisierung ("Spezialwissen") als auch Rationalisierung ("Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen") ist der Bereich der Dienstleistungen, seien es Managementdienstleistungen oder technische Dienstleistungen, ein weiter Praxisbereich der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. So sind vor allem Kostenverrechnungen durch sog. Shared-Serv...mehr

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Auslandsreisekosten / 2.3 Arbeitgeberbewirtung bei Auslandsreisen

Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit übliche Mahlzeiten (Gesamtwert bis 60 EUR) vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten, und ist hierfür ein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Werbungskosten hat. Im Rahmen der 60-EUR-Grenze ist die Arbeitgeberbewirtung mit dem amtlichen Sachbezugswe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.7 Beiträge in den Grenzen des § 10a EStG

Rz. 19 Förderungsfähig sind die Beiträge nur bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG genannten Höchstbetrag von 2.100 EUR. Vor dem Vz 2008 galten gestaffelte Höchstbeträge: Rz. 19a Da der in § 10a EStG genannte Höchstbetrag die höchstmögliche Eigenleistung "zuzüglich" – also auch "einschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 6 Elektronische Bescheinigung (§ 92 S. 4 EStG)

Rz. 16 Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz[1] wurde die zuvor in § 92 S. 3 EStG enthaltene Regelung inhaltlich unverändert in § 92 S. 4 EStG übernommen. Rz. 16a Hat der Zulageberechtigte sein Einverständnis erteilt, so genügt der Anbieter seiner Bescheinigungspflicht, wenn er die Bescheinigung dem Zulageberechtigten elektronisch bereitstellt. Sie muss lediglich zum A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.9 Weitere Einzelfälle

Rz. 104 Abschlagszahlungen (§ 11 EStG Rz. 70) Abtretung (§ 11 EStG Rz. 70) Aktienüberlassung (§ 19 EStG Rz. 124a) Angehörige (§ 11 EStG Rz. 70) Arbeitslohn (§ 11 EStG Rz. 70) Arzthonorare (§ 11 EStG Rz. 45 und Rz. 70) Aufrechnung (§ 11 EStG Rz. 14 und Rz. 70) Belegschaftsaktien (§ 11 EStG Rz. 70) Beherrschender Gesellschafter (§ 11 EStG Rz. 70) Damnum (§ 11 EStG Rz. 70) Einschaltung D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3 Inhalt der Unterrichtungspflicht (§ 92 S. 1 EStG)

Rz. 5 Die Bescheinigung ist für jeden Altersvorsorgevertrag getrennt zu erstellen. Zu unterrichten ist über die Leistungen des Zulageberechtigten auf diesen Vertrag, also über die von ihm erbrachten Altersvorsorgebeiträge, und zwar in zweifacher Hinsicht: zum einen über die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr (§ 88 EStG) erbrachten Beiträge (Nr. 1), zum anderen über die insg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 5 Ausnahmen von der Bescheinigungspflicht (§ 92 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 14 Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz[1] wurden die bis dahin lediglich in § 92 S. 2 EStG erhaltenen Regelungen mit Wirkung ab 2014 durch § 92 S. 2 und S. 3 EStG ersetzt. Hintergrund ist die alleinige und dauerhafte Übernahme der Führung des Wohnförderkontos durch die zentrale Stelle (Rz. 10). Rz. 15 Voraussetzung für die Befreiung von der jährlichen Bescheinigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8 Geltungsbereich des § 8 Abs. 2 EStG

8.1 Grundsatz und Allgemeines Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14 Belegschaftsrabatte (§ 8 Abs. 3 EStG)

14.1 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG Rz. 199 Gegen § 8 Abs. 3 EStG werden unter folgenden Gesichtspunkten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben[1]: Begünstigung der Bezieher von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegenüber den Beziehern anderer Einkünfte. Diese Ungleichbehandlung ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, da der bei Gewinneinkünften anzusetzende Teilwert keine...mehr