Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5 Steuerpflichtiger Gewinn bei einem Termingeschäft mit Differenzausgleich (S. 5)

5.5.1 Allgemeines Rz. 305 § 20 Abs. 4 S. 5 EStG definiert den Gewinn bei einem Termingeschäft als den Differenzausgleich oder den durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Je nachdem, ob der Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vortei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11 Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (Nr. 10)

2.11.1 Überblick Rz. 201 § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG enthält zwei Tatbestände: Buchst. a erfasst Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit. Buchst. b besteuert Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.12 Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften (Nr. 11)

2.12.1 Überblick Rz. 207 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden. Schließt der Stpfl. ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 2 EStG um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20 Kapitalvermögen

1 Grundlagen 1.1 Überblick Rz. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG unterwirft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der ESt, die der Stpfl. während seiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), seiner erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG) oder als inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG während seiner fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1 Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen (S. 1)

10.1.1 Allgemeine Zuordnungsgrundsätze Rz. 384 Bei § 20 Abs. 8 S. 1 EStG handelt es sich um eine Konkurrenznorm, die keinen eigenen Besteuerungstatbestand enthält, sondern lediglich das Verhältnis der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG, aus selbstständiger A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2 Verhältnis zu den Gewinneinkünften

10.1.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG Rz. 386 Im Fall der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG verwirklicht der Stpfl. zunächst alle Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. In Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nutzt der Stpfl. bei der Erzielung von Einkünften aus Land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1 Die einzelnen Besteuerungstatbestände (S. 1)

3.1.1 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften (S. 1 Nr. 1) Rz. 214 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG stellt klar, dass zu den Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2 Einnahmen aus stillen Gesellschaften (S. 1 Alt. 1)

2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2 Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen (S. 1 Nr. 2)

3.1.2.1 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen (Buchst. a) Rz. 219 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6 Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden (Nr. 5)

2.6.1 Überblick Rz. 152 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden der Besteuerung unterwirft. 2.6.2 Zinsen aus Hypotheken und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7 Rentenversicherungen, Kapitalversicherungen (Nr. 6)

2.7.1 Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag (S. 1) Rz. 162 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG unterwirft den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2 Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen (Buchst. b)

3.1.2.2.1 Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b S. 1) Rz. 225 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldvers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1 Durchführung von Termingeschäften (Buchst. a)

3.1.3.1.1 Besteuerungstatbestand Rz. 232 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.[1] 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3 Gewährung von partiarischen Darlehen (S. 1 Alt. 2)

2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Dar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1 Anteile an Körperschaften (S. 1)

2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.1 Systematik der Verlustverrechnung

8.1.1.1 Vorrang der Verlustverrechnung im Steuerabzugsverfahren Rz. 355 Die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ist seit der Einführung der Abgeltungsteuer an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes geregelt. Im Regelfall sollen Gewinne und Verluste bereits bei Einbehalt der KapESt durch die Kreditinstitute ausgeglichen werden. Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1 Grundregel für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns (S. 1)

5.1.1 Allgemeines Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2 Steuerpflichtige Bezüge (S. 1)

2.1.2.1 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge Rz. 106 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Rz. 107 einstweilen frei Rz. 108 Zu den Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3 Ausübung von Gestaltungsrechten bei Kapitalforderungen (S. 3)

6.3.1 Allgemeines Rz. 329 § 20 Abs. 4a S. 3 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit einem Gestaltungsrecht ausgestattet ist, das dem Gläubiger oder dem Schuldner das Recht einräumt, statt der Rückzahlung des Nennbetrags die Lieferung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu verlangen oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5 Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen (Nr. 4)

2.5.1 Überblick Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1 Einschränkung der Verlustberücksichtigung (S. 1)

9.1.1 Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG Rz. 377 § 20 Abs. 7 S. 1 EStG bestimmt, dass die Regelungen über Steuerstundungsmodelle i. S. d. § 15b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG sinngemäß anzuwenden sind. § 15b EStG geht auf § 2b EStG a. F. zurück, der mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] eingef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3 Verhältnis zu den Überschusseinkünften

10.1.3.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG Rz. 397 Den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG liegt eine Tätigkeit als Arbeitnehmer zugrunde. Arbeitnehmer sind alle Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst beschäftigt sind oder waren und die aus diesem oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Ein Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3 Durchführung und Veräußerung von Termingeschäften (S. 1 Nr. 3)

3.1.3.1 Durchführung von Termingeschäften (Buchst. a) 3.1.3.1.1 Besteuerungstatbestand Rz. 232 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.[1] 3.1.3.1.2 Eig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1 Bezüge aus Anteilen an Körperschaften (Nr. 1)

2.1.1 Anteile an Körperschaften (S. 1) 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1 Anteilstausch aufgrund gesellschaftlicher Maßnahmen (S. 1)

6.1.1 Allgemeines Rz. 318 § 20 Abs. 4a S. 1 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es zum Tausch von Anteilen an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung kommt. Hintergrund eines Anteilstauschs können die unterschiedlichsten gesellschafts- und wertpapierrechtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2 Tatbestand der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1)

2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1) Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8 Sonstige Kapitalforderungen (Nr. 7)

2.8.1 Überblick Rz. 187 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften

Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.6 Veräußerung von Renten- und Kapitalversicherungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 252 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG verpflichtet die Versicherungsunternehmen nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich das Wohnsitz-FA des Stpfl. zu unterricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.3 Beschränkung der Besteuerung auf bestimmte Termingeschäfte

Rz. 237 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG unterwirft nicht alle Gewinne, die der Stpfl. im Zusammenhang mit Termingeschäften erzielt, der Besteuerung, sondern erfasst nur Gewinne aus Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Von einem Differenzausg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.4 Spezial-Investmenterträge (Nr. 3a)

Rz. 136d Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Erträge aus Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 34 InvStG . Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Die zeitliche Anwendung ist in § 52 Abs. 28 S. 21 EStG i. d. F. des InvStRefG geregelt. Danach ist die Vorschrift erstmals ab dem 1.1.2018 anzuwenden. Rz. 136e Das InvS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.2 Definition des Anteilseigners im Steuerrecht (S. 2)

Rz. 348 § 20 Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG der Anteilseigner erzielt. Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem die Anteile nach § 39 AO im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. § 39 Abs. 1 AO rechnet Wirtschaftsgüter für steuerliche Zwecke grundsätzlich dem zivilre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.2 Zweifelhafte Einzelfälle steuerpflichtiger Bezüge

Rz. 111 Als Vorabausschüttungen werden Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahrs bezeichnet. Bei der AG sind Vorabausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr grundsätzlich unzulässig und als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.[1] Dagegen werden bei der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.4 Anordnung der Steuerpflicht von Erstattungs- und Prozesszinsen (S. 3)

Rz. 195 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG gehören auch die vom FA an den Stpfl. gezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO zu den steuerpflichtigen Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. Der BFH hatte zwar entschieden, dass Zinsen, die das FA an den Stpfl. aufgrund von Steuererstattungen zu zahlen hat, nicht der ESt unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.6 Mindeststandards für den Todesfallschutz (S. 6)

Rz. 183 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 6 EStG sieht vor, dass die Steuerbegünstigung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG bei Kapitallebensversicherungen, die beim Todesfallschutz nicht bestimmte Mindeststandards erfüllen, keine Anwendung findet. Die Möglichkeit einer lediglich hälftigen Besteuerung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2.1 Kapitalvermögen als Betriebsvermögen

Rz. 389 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG sind die in § 20 EStG genannten Einkünfte nach § 20 Abs. 8 S. 1 EStG zunächst dann zu rechnen, wenn das Vermögen, das diese Einkünfte abwirft, zum Betriebsvermögen des Stpfl. zählt.[1] Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Ob dies der Fall ist, lässt sich ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.5 Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (S. 1 Nr. 5)

Rz. 250 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG. Rz. 251 Bei Hypotheken handelt es sich um Belastungen von Grundstücken in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.1 Steuerabzugsverfahren

Rz. 91 Nach der Konzeption der Abgeltungsteuer sollen die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG grundsätzlich einer abschließenden Besteuerung im Steuerabzugsverfahren unterworfen werden. Zu diesem Zweck sind die Kreditinstitute verpflichtet, KapESt einzubehalten und an das FA abzuführen, falls die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht ausnahmsweise keinem KapESt-Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.5 Vermögensverwaltende Versicherungsverträge (S. 5)

Rz. 176 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 5 EStG bestimmt, dass bei vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen keine Besteuerung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 bis 4 EStG erfolgt. Vielmehr sind die vom Versicherungsunternehmen erzielten Erträge im Rahmen einer transparenten Beste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2.2 Gewerbliche Tätigkeit des Kapitalanlegers

Rz. 391 Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG liegen nach § 20 Abs. 8 S. 1 EStG auch dann vor, wenn sich die Tätigkeit, mit deren Hilfe die in § 20 EStG genannten Kapitalerträge erzielt werden, als gewerbliche Betätigung i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG darstellt.[1] Die bloße Umschichtung von Wertpapieren, auch in erheblichem Umfang, führt allerdings noch nicht dazu, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.2 Begünstigung bestimmter Versicherungen (S. 2)

Rz. 169 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG bestimmt, dass lediglich die Hälfte des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG der Besteuerung unterliegt, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Stpfl. und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Bei Versicherungsverträgen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.1.2 Managementbeteiligungen: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 401 Bei der Abgrenzung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG und Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG im Zusammenhang mit Managementbeteiligungen hat in jüngerer Zeit auch der Aspekt des wirtschaftlichen Eigentums zunehmend Bedeutung erlangt. Wirtschaftsgüter sind für steuerliche Zwecke nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.1 Besteuerungstatbestand

Rz. 232 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2 Einzelfälle

1.4.2.2.1 Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum Rz. 66 Zivilrechtlicher Eigentümer einer Kapitalanlage ist diejenige Person, der die infrage stehende Kapitalanlage nach Maßgabe des Zivilrechts zuzurechnen ist. Bei zivilrechtlichen Fragestellungen wird es häufig darauf ankommen, ob das der betreffenden Kapitalanlage zugrunde liegende materielle Recht in einem Wertpapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6 Besteuerungsverfahren

1.6.1 Steuerabzugsverfahren Rz. 91 Nach der Konzeption der Abgeltungsteuer sollen die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG grundsätzlich einer abschließenden Besteuerung im Steuerabzugsverfahren unterworfen werden. Zu diesem Zweck sind die Kreditinstitute verpflichtet, KapESt einzubehalten und an das FA abzuführen, falls die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

1.3.1 Überblick über verfassungsrechtliche Zweifelsfragen Rz. 40 Die Regelung der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte durch die Einführung der Abgeltungsteuer wirft eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Zweifelsfragen auf. Problematisch ist vor allem die Vereinbarkeit der prägenden Systemmerkmale der Neuregelung (besonderer proportionaler Steuertarif, Abzugsverbot für Werbun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4 Besteuerungstatbestand

1.4.1 Tatbestand der Einkünfte aus Kapitalvermögen 1.4.1.1 Überblick Rz. 58 Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erzielt derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen knüpft.[1] U. E. beschreiben die in den einzelnen Einkunftsarten des EStG enthaltenen Tatbestände bestimmte steuerbare Tätigkeiten (obje...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5 Besteuerungsumfang

1.5.1 Einkünfteermittlung Rz. 81 Im Hinblick auf die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte ist zwischen der Ermittlung der laufenden Erträge des Kapitalvermögens i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG (z. B. Zinserträge) und der Ermittlung der Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG (z. B. Aktiengewinne) zu differenzieren. Für beide Arten der Einkünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1 Grundlagen

1.1 Überblick Rz. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG unterwirft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der ESt, die der Stpfl. während seiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), seiner erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG) oder als inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG während seiner fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.5 Doppelbelastung von Beteiligungserträgen

Rz. 53 Eine weitere Besonderheit der Abgeltungsteuer ist die Gleichbehandlung von Dividenden und Zinserträgen. Diese unterwirft der Gesetzgeber gleichermaßen dem besonderen Proportionaltarif i. H. v. 25 % nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG, obwohl Dividenden bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft im Regelfall mit KSt vorbelastet sind, während Zinserträge beim Schuldner der Zins...mehr