Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.1.1 Managementbeteiligungen: Steuerlicher Veranlassungszusammenhang

Rz. 398 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG von den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erlangt insbesondere im Zusammenhang mit Managementbeteiligungen Bedeutung. Entscheidend ist insofern, dass zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch andere Bezü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.1 Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 66 Zivilrechtlicher Eigentümer einer Kapitalanlage ist diejenige Person, der die infrage stehende Kapitalanlage nach Maßgabe des Zivilrechts zuzurechnen ist. Bei zivilrechtlichen Fragestellungen wird es häufig darauf ankommen, ob das der betreffenden Kapitalanlage zugrunde liegende materielle Recht in einem Wertpapier verbrieft ist. Für Zwecke der Besteuerung hat die Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft

Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält, den das Handelsgewerbe abwirft (§ 230 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.1 Tatbestand der Einkünfte aus Kapitalvermögen

1.4.1.1 Überblick Rz. 58 Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erzielt derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen knüpft.[1] U. E. beschreiben die in den einzelnen Einkunftsarten des EStG enthaltenen Tatbestände bestimmte steuerbare Tätigkeiten (objektiver Tatbestand), die mit Einkünfteerzielungsabs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2 Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

1.4.2.1 Grundlagen Rz. 63 Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erzielt derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen knüpft.[1] Entsprechend ist die Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in Abhängigkeit vom jeweils verwirklichten Steuertatbestand differenziert zu beurteilen. Rz. 64mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.4 Beschränkung der Verlustverrechnung

1.3.4.1 Allgemeines Verlustverrechnungsverbot Rz. 46 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist die Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Gesetzgeber einen Verlustausgleich mit den Einkünften der anderen Einkunftsarten künftig ausschließt (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG), während Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.1 Überblick über verfassungsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 40 Die Regelung der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte durch die Einführung der Abgeltungsteuer wirft eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Zweifelsfragen auf. Problematisch ist vor allem die Vereinbarkeit der prägenden Systemmerkmale der Neuregelung (besonderer proportionaler Steuertarif, Abzugsverbot für Werbungskosten, Beschränkung der Verlustverrechnung, Doppelbela...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1 Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts (ab 1.1.2025 0,11 % des Grundsteuerwerts) vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass für den Grundbesi...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 2 Voraussetzungen für die Istversteuerung

Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet, wenn er eine der drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt: Der Gesamtumsatz [1] hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR (bis 31.12.2023: 600.000 EUR, bis 31.12.2019: 500.000 EUR)[2] betragen, oder der Unternehmer ist von der Verpflichtung Büc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 6 Übertragung des Guthabens bei Beendigung der Beschäftigung

Bei Beendigung einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit, ein in diesem Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Guthaben zu erhalten und nicht auflösen zu müssen. Bei der Übertragung des Guthabens an den neuen Arbeitgeber tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers und übernimmt im Weg der Schuldübernahme die Verpflichtungen aus der Zeitwertkontenvereinbaru...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 13 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer nochmals gesenkt. Als ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.2 Nicht erfasste Dividenden und gleichgestellte Bezüge

Durch die Erfassung der Dividenden im Teileinkünfteverfahren sowie der Regelung des § 8b KStG ist die vollständige Erfassung von Dividenden und gleichgestellter Bezüge beim Gewerbeertrag nicht mehr gewährleistet. Der Gesetzgeber hat daher eine ergänzende Hinzurechnungsregelung aufgenommen. Die Hinzurechnungsvorschrift in § 8 Nr. 5 GewStG umfasst die nach § 3 Nr. 40 EStG oder ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.3 Verlustanteil an Personengesellschaften

Maßgebend für die Hinzurechnung ist der aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugerechnete Verlustanteil. Der Grund für die Hinzurechnung liegt in der selbstständigen Besteuerung der Personengesellschaften für die Gewerbesteuer (Objektcharakter der Gewerbesteuer). Ein Verzicht auf die Hinzurechnung würde zu einer doppelten Erfassung der Verluste für die Gewerbesteuer führen.mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6 Gewerbeverluste

Ein Verlustrücktrag entsprechend der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist bei der Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Die Verluste sind aber zeitlich unbeschränkt vortragsfähig, was eine gesonderte Feststellung der Verluste auch für die Gewerbesteuer erforderlich macht. Nur festgestellte Verlustvorträge können in folgende Verlustfeststellungen vorgetragen werden. Maßgebend für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 1.1 Flexi- oder Gleitzeitkonten

Sog. Flexi- oder Gleitzeitkonten, mittels derer die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet oder betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen ausgeglichen werden, sind steuerlich unbedeutend. Sie dienen lediglich dazu, Mehr- oder Minderarbeitszeiten anzusammeln, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen. Zuflusszeitpunkt des Arbeitsloh...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 5.2 Beendigung des Dienstverhältnisses vor oder während der Freistellungsphase

Eine planwidrige Verwendung liegt im Übrigen vor, wenn das Dienstverhältnis vor Beginn oder während der Freistellungsphase beendet wird (z. B. durch Erreichen der Altersgrenze, Tod des Arbeitnehmers, Eintritt der Invalidität, Kündigung) und der Wert des Guthabens an den Arbeitnehmer oder seine Erben ausgezahlt wird. Lohnsteuerlich gelten dann die allgemeinen Grundsätze, d. h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG geregelt (vgl. dazu unten, Rz. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/Stand] Die Anwendung des § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Rz. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Rz. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämiss...mehr

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ZErb 05/2024, Kein anteilig... / 2 Anmerkung

Rechtsprechungskehrtwende Mit diesem Urteil weicht der IX. Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. v. 20.4.2004 – IX R 5/02, BStBl II 2004, 987) und der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 14.3.2006 – IV B 2 – S 2242 – 7/06, ZEV 2006, 154 Rn 37, 41–43) ab und gleicht seine Rechtsprechung für die Erbengemeinschaft an die in den Urteilen des X. Senats ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens von freiberuflichen Einzelunternehmen

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einem Gewerbebetrieb gleich. Die unter Rz. 76 ff. für den Gewerbebetrieb dargestellten Grundsätze zum Begriff und Umfang des Betriebsvermögens gelten daher für den freiberuflichen Betrieb entsprechend. Demnach gelten auch für den freiberuflichen Betrieb der Grundsatz de...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 13 Steuerrecht

BFH, Urt. v. 18.10.2023 – X R 7/20 1. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1a EStG dar. 2. Erst der mit Zustimmung des Empfängers gestellte Antrag des Gebers gemäß § 10 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 EStG bewirkt eine Umqualifizierung der Unter...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mit im Spiel: Das Bundesverfassungsgericht

Rz. 7 [Autor/Stand] Am 12.1.2024 wurde publik, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 28.11.2023 und damit vor der Umverpackung des Gesetzentwurfs in das KrZwMG (s. Rz. 4) einen dicken Brocken von der Seite in den "stetigen Fluss" des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts[2] geworfen hatte.[3] Ob dies den Initiatoren des § 2a ErbStG in der Steuerabteilung des BMF bekann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines; grundsätzliche Anknüpfung des Bewertungsrechts an die ertragsteuerrechtliche Sichtweise

Rz. 76 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 Satz 1 BewG verweist zur Frage der Zuordnung von einzelnen Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven und passiven Positionen zum (bewertungsrechtlichen) Betriebsvermögen auf § 95 BewG, der seinerseits auf § 15 Abs. 1 und 2 EStG rekurriert. So heißt es in § 95 Abs. 1 BewG, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] § 384 AO enthält eine eigenständige Regelung der Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378–380 AO. Die Norm geht als lex specialis der allgemeinen Bestimmung über die Frist der Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 31 Abs. 2 OWiG) vor, wonach sich die Verjährungsfrist nach der Höhe der Bußgeldandrohung des jeweil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines und Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 375 Abs. 1 AO betrifft die Statusfolgen des § 45 Abs. 2 StGB (Amtsunfähigkeit und Verlust der passiven Wahlfähigkeit), nicht aber die Aberkennung des aktiven Wahlrechts gem. § 45 Abs. 5 StGB. Die Dauer, den Beginn und die Wirkung des Verlustes der Fähigkeiten und der damit verbundenen Rechtsstellungen sowie die Möglichkeiten zu Wiedererlangung der Fähi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 383 AO erfasst den geschäftsmäßigen und gem. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO unzulässigen Erwerb von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen und verfolgt den Zweck, bestimmten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, insbesondere den Missbräuchen bei der Koppelung von steuerlicher Beratung und Kreditgeschäften, vorzubeugen. Nach der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Folgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Geldbußen gem. § 30 OWiG können steuerlich grds. nicht (auch nicht teilweise) als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 10 Nr. 3 KStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG).[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Etwas anderes gilt jedoch, soweit durch die Geldbuße auch eine Gewinnabschöpfung erfolgt (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG, s. Rz. 78 sowie näher § 377 Rz. 90 ff.,...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Allgemeine Einstellungsvorschriften und Verhältnis zu § 398 AO

Rz. 12 [Autor/Stand] Gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO kann die StA bzw. die Finanzbehörde mit Zustimmung des Gerichts von der weiteren Strafverfolgung absehen, wenn die individuelle Schuld – im Vergleich zu entsprechenden Taten – als gering anzusehen wäre und keine überindividuellen Belange die Verfolgung im öffentlichen Interesse gebieten. Auf die Zustimmung des Gerichts komm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 86 [Autor/Stand] Zum gewillkürten Betriebsvermögen werden üblicherweise solche Wirtschaftsgüter gerechnet, die objektiv geeignet und (subjektiv) dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern[2] und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind.[3] Das Merkmal des "Förderns" soll eine weniger intensive Bindung an den Betrieb ausdrücken als das "Dien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Notwendiges Privatvermögen

Rz. 89 [Autor/Stand] Zum (notwendigen) Privatvermögen gehören sämtliche Wirtschaftsgüter, die weder unmittelbar noch mittelbar einen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, die mithin weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. Hierzu rechnen insbesondere das durch den Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzte Einfamilienhaus, private (bürgerliche)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) § 13 Abs. 5 Satz 1 Alt. 3 ErbStG

Rz. 71 [Autor/Stand] Danach sind schuldbefreiende Sanierungszuwendungen schenkungsteuerfrei. Sie müssen das passive Gesellschaftsvermögen reduzieren und die Notlage der rechtsfähigen Personengesellschaft darf dadurch nicht beseitigt werden (s. § 13 ErbStG Rz. 32 ff.). Weitere Zuwendungen an die Gesellschaft können in Höhe ihres hälftigen Werts zu einer Kürzung der Steuerbefr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Beginn der Verfolgungsverjährung

Rz. 9 [Autor/Stand] Gemäß § 31 Abs. 3 OWiG beginnt die Verfolgungsverjährung bei einer Ordnungswidrigkeit mit der Beendigung der Handlung, d.h. grds. bei Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs (Tatvollendung), oder danach, wenn erst dann das gesamte Handlungsgeschehen seinen Abschluss gefunden hat.[2] Die Regelung entspricht § 78a StGB (s. dazu § 376 Rz. 66 ff. sowie zu den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Rz. 74 [Autor/Stand] Grundsätzlich können danach auch unmittelbare Zuwendungen an hilfsbedürftige Personen schenkungsteuerfrei erfolgen. Insb. nach sog. Katastrophenfällen wird dies regelmäßig durch offizielle Weisungen wiederholt und, meist am Ende, ausdrücklich erwähnt.[2] Insb. (Sach-)Zuwendungen an durch ein tragisches Ereignis geschädigte Geschäftspartner sollen – aus B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Pensionsverpflichtungen und Geldschulden

Rz. 278 [Autor/Stand] Geldschulden und Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 232 Abs. 4 Nr. 4 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes berücksichtigt werden. Rz. 279 [Autor/Stand] Zahlungen, die im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an den Übergeber geleistet werden, sind keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendende/Schenker sind alle Gesellschafter

Rz. 92 [Autor/Stand] Ebenso wie sie nach Satz 2 im umgekehrten Fall des steuerbaren Erwerbs einer rechtsfähigen Personengesellschaft als Erwerber fingiert werden (s. Rz. 38 ff.) macht Satz 3 "deren", d.h. alle Gesellschafter zu Zuwendenden und damit grundsätzlich zu Schenkern, wenn die Gesellschaft selbst den Tatbestand einer steuerbaren Schenkung verwirklicht (s. Rz. 88 ff....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vergütungsansprüche

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen an denjenigen, der die Steuer, ohne ihr Schuldner zu sein, infolge Überwälzung getragen hat.[2] Wie der Erstattungsanspruch ist somit auch der Vergütungsanspruch ein umgekehrter Leistungsanspruch. Allerdings steht der Vergütungsanspruch nicht dem zur Steuerentrichtung Verpfli...mehr