Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.7 Übungsleiterpauschale und andere Freistellungen

Rz. 71 Abs. 2 Satz 3, 4 a. F. stellte steuerliche Freibeträge nach einigen konkret in Bezug genommenen Vorschriften des § 3 EStG , nämlich bestimmte Aufwandsentschädigungen und Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, auch von der Berücksichtigung als Einkommen beim früheren Alg II bzw. Sozialgeld frei. Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.7.2023 nach § 11a Abs. 1 Nr. 5 mit ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 70 Die Abzugsbeschränkung gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern für alle juristischen Personen, die Vergütungen an Personen zahlen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestellung des Überwachungsorgans auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, oder ob es sich um ein freiwillig oder aufgrund der Sat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hinsichtlich der Geldbuße...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.2 Einkommenskomponente

Rz. 60 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO sind bis zur Höhe von 20 % des Einkommens abziehbar. Rz. 61 Als Einkommen gilt nach der Legaldefinition des Abs. 2 das Einkommen vor Abzug der Zuwendungen und des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Dadurch wird im Wesentlichen eine Gleichstellung mit natürlichen Personen erreicht, bei denen der Höchst...mehr

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Jung, AsylbLG § 19 Einmalza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Vorschrift wird minderjährigen Leistungsberechtigten eine einmalige Zahlung in Höhe von 100,00 EUR gewährt. Dadurch wird ein Gleichlauf mit den anderen sozialen Mindestsicherungssystemen erreicht, da die leistungsberechtigten Personen zur Abfederung spürbarer Mehrbelastungen im Jahr 2022 eine Zusatzzahlung in Höhe von 100,00 EUR erhalten, wenn ein Anspruch auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.3 Umsatz- und Lohnkomponente

Rz. 62 Zuwendungen sind alternativ abziehbar bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter. Rz. 63 Begriff und Höhe der Umsätze i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG richten sich nach dem UStG; maßgebend sind daher die Entgelte.[1] Zu den Umsätzen i. S. d. Vorschrift gehören neben den steuerpflichtigen Umsätzen au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.6 Zwangsgelder

Rz. 57 Nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fallen Zwangsgelder, z. B. auch Zwangsgelder, die nach § 329 AO festgesetzt werden. Diese sind grundsätzlich abziehbare Ausgaben, es sei denn, dass sie eine Nebenleistung zu einer nichtabziehbaren Ausgabe sind, sodass sich ein Abzugsverbot aus einer anderen Vorschrift herleiten lässt.mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2023 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. des 12. SGB II-ÄndG v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die Er...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen kommen nur alternativ zur Anwendung. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsätze, die Entnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Das Abzugsverbot der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, bezieht sich m. E. ausschließlich auf § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Es handelt sich dabei um Fälle der Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie werden umsatzsteuerlich als fiktive Lieferungen behandelt. § 3 Abs. 1b Nrn. 2, 3 UStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG)

Rn. 1370 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG ist im Bereich des Teileinkünfteverfahrens die wohl praktisch am wichtigsten. Rn. 1370a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Einführung der AbgSt für nicht-betriebliche KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (insbesondere Dividenden) und § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ergibt sich ab VZ 2009 Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 3 Nr 11a EStG (§ 3 Nr 11b S 4 EStG)

Rn. 409n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist nicht auf Leistungen nach § 3 Nr 11b EStG anwendbar (§ 3 Nr 11b S 4 EStG), dh, beide Freibeträge bestehen nebeneinander (glA Bergan, DStR 2022, 1233; aA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 5: § 3 Nr 11b EStG ist lex specialis gegenüber § 3 Nr 11a EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) § 3 Nr 40 S 1 Buchst h EStG (Gewinn aus Abtretung von Dividendenansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 1410 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cob) Mit § 3 Nr 1 EStG vergleichbare Leistungen (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG)

Rn. 119g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) nimmt auf die in § 3 Nr 1–2 Buchst d EStG genannten Leistungen Bezug. Mit Wirkung ab VZ 2021 erweiterte Art 2 Nr 1a, Art 50 Abs 4 JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) diese Bezugnahme auch auf mit dem Elterngeld vergleichbare Leistungen der Länder und vergleichbare Leistungen ausländischer (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) § 3 Nr 40 S 1 Buchst f EStG (besondere Entgelte oder Vorteile iSd § 20 Abs 3 EStG)

Rn. 1390 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachprämien iSd § 37a Abs 1 EStG (§ 37b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 54a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 37b Abs 2 S 3 EStG bleibt § 37a Abs 1 EStG "unberührt". § 3 Nr 38 EStG gewährt einen Steuerfreibetrag von 1 080 EUR, die einem StPfl aus sog Kundenbindungsprogrammen gewährt werden; ergänzend dazu bestimmt § 37a EStG, dass das die Sachprämien gewährende Unternehmen die auf solche für private Zwecke verwendete Sachprämien entfallende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) § 3 Nr 40 S 1 Buchst e EStG (Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 1380 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG (Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 EStG

Rn. 1360 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt fernermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) § 3 Nr 40 S 1 Buchst g EStG (Gewinn aus Veräußerung von Dividendenscheinen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rn. 1400 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Entsprechende Anwendung des § 32 Abs 3–5 EStG (§ 63 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch die Verweisung auf § 32 Abs 3–5 EStG gelten die Voraussetzungen, unter denen minderjährige Kinder nach § 32 Abs 3 EStG sowie volljährige Kinder nach § 32 Abs 4 S 1 EStG zu berücksichtigen sind, entsprechend. Ferner gelten die Verlängerungstatbestände des § 32 Abs 5 EStG auch für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Funktion der Vorschrift, Zusammenhang mit § 3c Abs 1 EStG, Konkurrenz zu § 3 Nr 12 EStG

Rn. 555 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG nF ist (ebenso wie aF) ein Fall des WK-Ersatzes (FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr), s Rn 491, 492 gelten entsprechend. Soweit tatsächlich WK ersetzt werden, ist die Vorschrift konstitutiv, im Übrigen deklaratorisch. Ob es sich bei dem Ersatz um eine Geld- oder Sachleistung handelt, spielt keine Rolle (R 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 3 EStG bei der Abzugsteuer nach § 50a EStG

Rn. 22 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 50a EStG wurde durch Art 1 Nr 36, 41 Buchst x JStG 2009 (vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) für nach dem 31.12.2008 zufließende Vergütungen grundlegend wegen europarechtlicher Bedenken geändert (s § 50a Rn 1 (Loose). Zur Neuregelung s H 50a.2 EStH 2021 iVm BMF vom 25.11.2010, BStBl I 2010, 1350. § 50a Abs 2 EStG sieht eine sog Bruttobesteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG (§ 52 Abs 14a S 1 EStG aF)

Rn. 351 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG enthielt § 52 Abs 14a S 1 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung. Er besagte, dass § 5 Abs 7 EStG wie beim übertragenden Unternehmen (s Rn 350) erstmals für Wj anzuwenden war, die nach dem 28.11.2013 endeten. Folglich war eine im Januar 2013 stattgefundene Übernahme de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / co) Mit den in § 3 Nr 1, Nr 2 Buchst a-d EStG nF genannten Leistungen vergleichbare Leistungen EU-/EWR-ausländischer/schweizerischer Rechtsträger (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG nF ab VZ 2015)

coa) Allgemeines Rn. 119f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) stellt die unionsrechtlich gebotene Gleichbehandlung solcher vergleichbarer Leistungen her. Ob die Leistungen "vergleichbar" sind, dürfte sich anhand des Leistungsumfangs der entsprechenden inländischen Leistung bestimmen (BFH BFH/NV 2009, 1625 zu § 3 Nr 1 Buchst a EStG). cob) Mit § 3 N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Keine Gewinnermittlung bei nur steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr 72 S 1 EStG (§ 3 Nr 72 S 2 EStG)

Rn. 2600m Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von nach § 3 Nr 72 S 1 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, bedarf es keiner Gewinnermittlung mehr (und damit entfällt auch die Abgabe der Anlage "EÜR") (BT-Drucks 457/22, 99). Konsequenz ist dann natürlich auch, dass Verluste sich nicht steuermindernd auswirken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beantragung der Anwendung von § 5 Abs 7 EStG für frühere Wj (§ 52 Abs 14a S 2 EStG aF)

Rn. 353 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das übernehmende Unternehmen konnte die Anwendung der Regeln des § 5 Abs 7 EStG auch für Wj beantragen, die vor dem 29.11.2013 endeten (§ 52 Abs 14a S 2 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung). Das Gesetz sah keine zeitliche Schranke für die rückwirkende Anwendung vor. Allerdings hätte sie nur insoweit zulässig sein können, als für frü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Das Erziehungsgeld nach dem BErzGG (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 1 = § 3 Nr 67 Buchst a EStG nF Fall 1)

Rn. 2440g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 67 EStG war durch das BundeserziehungsgeldG (BErzGG) vom 06.12.1985 (BGBl I 1985, 2154, neu bekannt gemacht idF vom 09.02.2004, BGBl I 2004, 206) in das EStG eingefügt worden. Aufgrund der Aufhebung des KindererziehungszuschlagsG ab 01.01.2002 durch die Neuregelung in §§ 50a–50e BeamtenversorgungsG bzw §§ 70–74 SoldatenversorgungsG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) § 3 Nr 40 S 1 Buchst i EStG (Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 1420 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die 40 %ige Steuerbefreiung des Teileinkünfteverfahrens erstreckt sich auch auf Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG, soweit diese von einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Ähnliches stammen. Zu Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG s § 22 Rn 30ff (Mues). Rn. 1421 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG gelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Nichtanwendbarkeit des § 15 Abs 3 EStG (§ 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG)

Rn. 1521 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG ordnet an, dass § 15 Abs 3 EStG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Entsprechende Anwendung des S 1für Bezieher von Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 EStG (§ 3 Nr 45 S 2 EStG – ab VZ 2015)

Rn. 1694a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417 fügte mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen S 2 bei § 3 Nr 45 EStG an. Rn. 1694b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht s Rn 1673. Rn. 1694c Stand: EL 170 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die den Zukunftssicherungsleistungen gleichgestellten ArbG-Zuschüsse (§ 3 Nr 62 S 2–3 EStG nF bzw S 2–4 EStG aF)

fa) Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 2150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetz (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) der S 4 aufgehoben. Die Regelung (eingefügt 1979) sollte eine Bena...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 nach den §§ 294–299 SGB VI, sog Trümmerfrauen (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 5 = § 3 Nr 67 Buchst c EStG nF)

ha) Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 Rn. 2442 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das KindererziehungsleistungsG vom 12.07.1987 (BGBl I 1987, 1585) sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 (sog "Trümmerfrauen") Leistungen gewähren und ihre Benachteiligung beseitigen. Ihnen soll für die Kindererziehung eine Leistung gewährt werden, die der Höhe nach dem entspricht, was die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die nach § 9 Abs 5 EStG abziehbaren Aufwendungen

Rn. 543 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Um die Einkünfte nach § 19 EStG (Überschussermittlung) mit den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) insoweit gleich zu behandeln, ordnete § 9 Abs 5 EStG eine Verweisung auf bestimmte Vorschriften an. Dort sind BA aufgeführt, die jedoch nicht abzugsfähig sind. Anwendbar iR des WK-Ersatzes nach § 3 Nr 13 EStG aF waren per Verweisung:mehr