Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.5 Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid

Rz. 16 Unterhalten steuerbefreite Körperschaften einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Freibeträge und Freigrenzen überschreitet, sind sie jährlich zur KSt zu veranlagen.[1] In diesen Fällen ist die Steuerbefreiung nach § 5 KStG für den steuerbegünstigten Bereich in Form einer Anlage zum KSt-Bescheid zu bescheinigen. Die Abstandnahme vom KapESt-Abzug ist zulässig ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.3 Steuerabzug bei der Rückgabe oder Veräußerung von "Steuer-Spar-Fonds" (§ 21 Abs. 2b InvStG)

Rz. 161 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 2b in § 21 InvStG eingefügt, wonach auch vor dem 1.1.2009 erworbene Fondsanteile im Fall der Veräußerung dem Steuerabzug unterliegen. Betroffen sind Fonds, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet ist und deren Erträge überwiegend aus einer Kombination von Termingeschäfts- und Wertpapier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Ausschüttungen gem. § 2 Abs. 11 InvStG

Rz. 161n Ausschüttungen sind nach § 2 Abs. 11 InvStG die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Somit führt das InvStRefG zu keiner Änderung des Begriffs der Ausschüttungen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.1 Allgemein

Rz. 161o Anleger müssen zukünftig während der Haltedauer eine sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern, die an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge tritt.[1] Die Vorabpauschale ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 InvStG der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kj. den Basisertrag für dieses Kj. unterschreiten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten Investmentfonds ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.3 KapESt bei Pauschalbesteuerung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 141 Werden die Bekanntmachungspflichten gem. § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllt, so unterliegen sämtliche Ausschüttungen ungekürzt der KapESt. Diese umfassen bei ausl. Investmentfonds auch die im Ausland einbehaltenen ausl. Quellensteuern. Die anderen Bestandteile der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG, d. h. der Zwischengewinn und der anteilige Mehrbetrag, unterliegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.5 Steuerabzug auf den Zwischengewinn (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 146 Die auszahlende Stelle hat bei der Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils auch auf den Zwischengewinn KapESt einzubehalten, abzuführen und anzumelden. Die Definition des Zwischengewinns in § 1 Abs. 4 InvStG ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] an die Neudefinition der ausschüttungsgleichen Erträge angeglichen worden, um einen möglichst weitreichenden Gle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Allgemein

Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spe...mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 [3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.4.3 Vornahme einer AfaA

Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG ist über die normale AfA hinaus eine AfA für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) zulässig. Die AfaA ergänzt die normale AfA, sodass in dem betreffenden Jahr die normale AfA und sodann die AfaA geltend gemacht werden können. Eine AfaA ist z. B. dann gegeben, wenn aufgrund bestimmter Ereignisse feststeht, dass die frühe...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 4 Einnahmenüberschussrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.2 Vorbereitungsarbeiten für einzelne Bilanzpositionen

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Abschreibung: Änderung des ... / 3 Anlass einer freiwilligen Planänderung

Freiwillige Änderungen der Abschreibungsmethode sind als Durchbrechungen des Gebots der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) nach § 252 Abs. 2 HGB nur in be­gründeten Ausnahmefällen erlaubt. Zum Zwecke der (bilanzpolitisch motivierten) Ergebnisgestaltung sind solche Plan­änderungen nicht zulässig. Häufigster Anlass einer freiwilligen Planänderung ist der Übergang von...mehr

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Teilzeitausbildung / 2.5 Weitere steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weitere Leistungen, wie z. B. Inflationsausgleichsprämie [1], Kindergartenzuschuss [2] und Internetpauschale[3] (50 EUR monatlich; pauschale Lohnsteuer von 25 %) sind nur begünstigt, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[4] Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers an...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

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Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % zuzüglich...mehr

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Entgelt / 1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkommensteuerpflichtig sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.[1] Zu diesen gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht.[3] Be...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.3 Exkurs: Wahl der degressiven Gebäude-AfA ist bindend und ein Wechsel nicht möglich

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Steuerpflichtige steuerlich an die einmal getroffene Wahl für die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich gebunden. Der spätere Wechsel zu einer anderen AfA-Methode ist damit – auch im Hinblick auf die Grundsätze der Planmäßigkeit und Kontinuität der AfA – grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Insbesondere ist ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Abschreibung: Änderung des ... / Zusammenfassung

Überblick Abschreibungen können handelsrechtlich planmäßig oder außerplanmäßig sein. Planmäßige Abschreibungen gibt es nur für Anlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist (abnutzbares Anlagevermögen). § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB ordnet an, dass bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder die Herstellungskost...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.4.2 Steuerrecht

Auch das Steuerrecht kennt außerplanmäßige Abschreibungen, die hier mit den Begriffen "Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" (AfaA, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG), "Teilwertab­schreibung" (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), "erhöhte Absetzungen" oder "Sonderabschreibungen" bezeichnet werden. Den AfaA begegnet man nur bei abnutzbaren Wirtschaftsgüte...mehr

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Entgelt / Zusammenfassung

Begriff Als Entgelt wird die Vergütung des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeit bezeichnet. Hierzu gehören alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers. Im Lohnsteuerrecht wird anstelle des Begriffs "Entgelt" die Bezeichnung "Arbeitslohn" verwendet. Im Sozialversicherungsrecht spricht man stets von "Arbeitsentgelt". Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung A...mehr

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Entgelt / 4 Form des Arbeitslohns

Für die Beurteilung von Einnahmen als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form sie gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören deshalb alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen.[1] Arbeitslohn ist deshalb nicht nur der Barlohn, sondern z. B. auch Sach- und Dienstleistungen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden....mehr

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Teilzeitausbildung / 3 Elterngeld

Auch Auszubildende können Elterngeld erhalten. Wird die Teilzeitausbildung in vollem Umfang fortgesetzt und die Ausbildungsvergütung unverändert fortgezahlt, erhält der Elternteil auf jeden Fall den Mindestbetrag an Elterngeld i. H. v. 300 EUR. Entgeltersatzleistungen[1], "die nach ihrer Zweckbestimmung das Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen", werden...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.5.2 Wertaufholung in der Steuerbilanz

In der Steuerbilanz ist beim abnutzbaren Anlagevermögen, auf das im Vorjahr eine Teilwertabschreibung oder AfaA vorgenommen wurde, eine spätere Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 bzw.§ 7 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 EStG zwingend, soweit der Grund für die Teilwertabschreibung bzw. AfaA weggefallen ist. Bei einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung kommt es alle...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.7 Haftung

Auch etwaige Haftungsfragen hinsichtlich des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb sind zu bedenken. Diese sollten ebenfalls im Überlassungsvertrag ebenfalls einer geeigneten Regelung zugeführt werden. Zitat Der Verleiher verpflichtet sich, die zu überlassenden Arbeitnehmer entsprechend der vereinbarten Tätigkeit ordnungsgemäß auszuwählen und nur persönlich und fachlich geeign...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.2 Nutzungsdauer zu kurz geschätzt

Waren die Abschreibungen in der Vergangenheit zu hoch, weil die Nutzungsdauer zu kurz geschätzt wurde, wird nur in Ausnahmefällen eine Planänderung erforderlich sein. Sie ist nur dann zwingend erforderlich, wenn – bei Kapitalgesellschaften – die Beibehaltung des ursprünglichen Plans ein falsches Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geben würde.[1...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Entgelt / 6.3 Besonders geförderte Leistungen

Eine besondere Förderung kann z. B. bei den folgenden Leistungen möglich sein, wobei die Förderung jeweils an bestimmte Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Höchstgrenzen geknüpft sein kann: Vorläufige Nichtbesteuerung bei Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers[1], BAV-Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung[2], Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksa...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.5 Bewertungsvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Teilzeitausbildung / 2.3 Steuerfreier Tank-/Benzingutschein

Auch für den Auszubildenden kann der Ausbildungsbetrieb lohnsteuerfrei einen Benzingutschein i. H. v. 50 EUR monatlich zur Verfügung stellen, sofern dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.[1]mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.4.4 Vornahme einer Teilwertabschreibung

Mit einer außerplanmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bzw. der ihr entsprechenden Teilwertabschreibung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG wird ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung abgeschrieben. Eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. Teilwertabschreibung hat demnach zur Folge, dass nur noch der um di...mehr

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Teilzeitausbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit bei berechtigtem Interesse des Auszubildenden auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden verkürzt. Im Regelfall führt diese Verkürzung nicht zu einer verlängerten kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Teilzeitauszubildende haben die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen w...mehr

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Solidaritätszuschlag / 3.3 Solidaritätszuschlag bei Minijobs

Wird der Arbeitslohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % versteuert, ist neben der Lohnsteuer kein gesonderter Solidaritätszuschlag zu berechnen, denn hier gilt die Besonderheit, dass in dem einheitlichen Pauschsteuersatz der Solidaritätszuschlag mit einem Anteil von 5 % bereits enthalten ist.[1] Wird hingegen der Ar...mehr

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Solidaritätszuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Personen (und Körpersc...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Entgelt / 6 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

In bestimmten Fällen kann es zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass Bestandteile des Arbeitslohns unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden können. Zusätzlichkeitserfordernis In einigen Fällen ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit oder die pauschale Beste...mehr

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Teilzeitausbildung / 2.4 Betriebliche Gesundheitsförderung

Bis zu einem Freibetrag von 600 EUR im Jahr sind entsprechende Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn steuerfrei.[1]mehr

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Entgelt / 2 Steuerlicher Arbeitslohnbegriff

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht.[1] Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. Er ist ein eigenständiger steuerlicher Begriff und kann von dem in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriff des Arbeitslohns, z. B. i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 3.2 Sonstige Bezüge

Die sonstigen Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet. Denn Grundlage ist die Jahreslohnsteuer. Prüft der Arbeitgeber, ob die Freigrenze überschritten wird, hat dieser auf die Jahreslohnsteuer abzustellen.[1] Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber von geringeren oder durchschnittlichen Arbeitslöhnen unterjährig keinen Solidaritätszuschlag ein...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.2 Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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