Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Nach § 1 KapErhStG gehört der Wert der neuen Anteilsrechte bei den Anteilseignern nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG, wenn die Kapitalerhöhung nach den Vorschriften des KapErhG durchgeführt wurde. Eine Ausschüttung und Wiedereinlage wird folglich nicht fingiert. Die Anschaffungskosten der bisherigen Anteile verteilen sich nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapi...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln hat auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft ebenfalls keine Auswirkung. Es ändert sich lediglich die Zusammensetzung des Eigenkapitals, Rücklagen werden in Nennkapital umgewandelt. Bei den Rücklagen kann es sich um Rücklagen aus Einlagen der Anteilseigner sowie um Rücklagen aus versteuerten Gewinnen handeln. Soweit Rücklagen in N...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.3.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Ein Zufluss von Kapitalerträgen ergibt sich bei den Anteilseignern nicht. Befinden sich die Anteile im Betriebsvermögen, ist eine Teilwertabschreibung aufgrund eines niedrigeren Teilwerts nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG außerbilanziell wieder hinzuzurechnen, wenn Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft ist. Bei Personenunternehmen ist die Teilwertabschreibung nach § 3c Abs. 2 Sa...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Die Kapitalerhöhung stellt ebenso wie die Kapitalherabsetzung eine Maßnahme dar, bei der das Grund- bzw. Stammkapital angepasst wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer effektiven und einer nominellen Kapitalveränderung. Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird der Kapitalgesellschaft neues Eigenkapital zugeführt, bei der Kapitalerhöhung gegen Gesellschaf...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.5 Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft

Eigene Anteile sind in Höhe des Nennbetrags auf der Passivseite separat vom gezeichneten Kapital auszuweisen.[1] Eine Aktivierung der eigenen Anteile ist seit Inkrafttreten des BilMoG nicht mehr zulässig. Zuvor wurden eigene Anteile als Vermögensgegenstand aktiviert. Bei einer Veräußerung ergab sich dann entsprechend ein Gewinn oder Verlust in der GuV. Wirtschaftlich gesehen...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.3.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Auswirkungen auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft ergeben sich nicht. In der Bilanz wird das Nennkapital entsprechend vermindert. Gleichzeitig kommt es zu einer Verringerung des Bilanzverlustes bzw. des Jahresfehlbetrags und/oder zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage. Der steuerliche Verlust der Kapitalgesellschaft bleibt erhalten und kann nach den Grundsätzen des § 10d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.5 Qualität der Anteile, Abgrenzung zu § 20 Abs. 4a EStG

Rz. 8 § 13 UmwStG erfasst nur Anteile an der übertragenden Körperschaft, die (i) im Betriebsvermögen gehalten werden, (ii) unter § 17 EStG fallen (d. h. zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verschmelzungszeitpunkt (Rz. 20) als "wesentliche" Beteiligung qualifizierten) oder (iii) alt-einbringungsgeboren i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG 1995 sind.[1] Für...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Ausgewählte Folgen

Rz. 63 Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft teilen ein Schicksal der untergehenden Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen; stellen die neuen Anteile tatsächlich kein (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen dar, schließt sich nach dem BFH eine gewinnrealisierende Entnahme gem. §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG an.[1] Rz. 64 Eine latente Wertaufholungspflicht gem....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Rz. 21 Die Besteuerung des "Anteilstauschs" richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen[1], d. h.: Untergehende Anteile des Betriebsvermögens sind (bei Bilanzierenden) aus- und die Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit dem gemeinen Wert der untergehenden Anteile einzubuchen (s. a. Rz. 22a und zur Abwicklung der Seitwärtsverschmelzung Rz. 70f.). Ein daraus resultierender...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.8 Auslandsbezüge

Rz. 13 Der Anwendungsbereich von § 13 UmwStG ist eröffnet, wenn die untergehenden Anteile in Deutschland steuerverstrickt sind oder (nach m. E. zutreffender Auffassung) zumindest die Anteile an der übernehmenden Körperschaft es werden.[1] Zur Steuerverstrickung Rz. 14. Die Ansässigkeit der Anteilseigner ist ebenso irrrelevant wie eine (beschränkte) KSt-Pflicht von übertragen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG ist der Buchwert- bzw. Anschaffungskostenansatz zulässig, wenn ein vor der Verschmelzung – wenn auch nur eingeschränkt (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – bestehendes deutsches Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bzgl. der untergehenden Anteile nach der Verschmelzung bzgl. der (an deren Stelle tretenden) Anteile an der übernehm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von Art. 8 FRL (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 56 Unabhängig vom Fortbestand eines Besteuerungsrechts (Rz. 42ff.) sieht Art. 8 Abs. 1 FRL für grenzüberschreitende Verschmelzungen von EU-ausl. Körperschaften, die in Anhang I Teil A der FRL gelistet sind, generell Steuerneutralität auf Anteilseignerebene vor. In diesem Anwendungsbereich erweitert § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG die Möglichkeit der Buchwert- bzw. Anschaff...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Steuerliche Folgen bei einer nicht in Anteilen bestehenden Gegenleistung

Rz. 73 Soweit ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Verschmelzung neben/statt Anteilen an der übernehmenden Körperschaft Bar- oder Sachleistungen von der übernehmenden oder übertragenden Körperschaft oder von anderen Anteilseignern erhält, gilt § 13 UmwStG nicht.[1] Rz. 74 einstweilen frei Rz. 75 Erbringt die übertragende Körperschaft eine Leistung an ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 30 Gem. § 13 Abs. 2 UmwStG darf jeder Anteilseigner auf Antrag (Rz. 35ff.) den Buchwert (bzw. bei Privatvermögen die Anschaffungskosten) seiner untergehenden Anteile (Rz. 31) als Anschaffungskosten seiner Anteile an der übernehmenden Körperschaft fortführen und damit seinen "Anteilstausch" ohne Gewinnrealisierung abwickeln, wenn alternativ die Voraussetzungen von Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.2 Inlandsverschmelzungen

Rz. 45 Damit ist für den inl. Anteilseigner die rein inl. Verschmelzung (bei der auch übertragende und übernehmende Körperschaft unbeschränkt stpfl. sind) grds. steuerneutral möglich. Rz. 46 War ausnahmsweise der ausl. Anteilseigner mit den untergehenden Anteilen in Deutschland steuerverstrickt (hierzu Rz. 14), bleibt dieses Besteuerungsrecht in Bezug auf die Anteile an der ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Auslandsbezüge

Rz. 28 Generell zum deutschen Besteuerungsrecht bei Auslandsbezug Rz. 14. Im DBA-Fall ist das Besteuerungsrecht an den untergehenden Anteilen beim (steuer-)inl. Anteilseigner regelmäßig Deutschland zugewiesen, es sei denn, (i) sie sind einer ausl. Betriebsstätte zuzuordnen (dann regelmäßig Freistellung) oder – falls das DBA einen entsprechenden Art. vorsieht – (ii) die übertr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.5 Anteile im Privatvermögen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 69 Gehören die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zu einem Betriebsvermögen des Anteilseigners, sondern handelt es sich um im Privatvermögen gehaltene Anteile i. S. d. § 17 EStG oder § 21 UmwStG 1995, treten an die Stelle des Buchwerts der Anteile ihre Anschaffungskosten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Ermächtigung zur Neufassung des Gesetzes und der Durchführungsverordnung

Rz. 86 Eine Ermächtigung, das Gesetz und die dazu gehörenden Verordnungen neu bekanntzumachen, ergab sich schon aus § 28 Abs. 2 Nr. 7 UStG 1951 sowie aus § 26 Abs. 5 UStG 1973. Im UStG 1980 war dann aber eine entsprechende Regelung nicht mit enthalten. Die Regelung wurde dann wieder in § 26 Abs. 6 UStG mWv 1.1.1982[1] mit aufgenommen. Rz. 87 Nach der zum 1.1.1982 erneut in da...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.7 Nicht verhältniswahrende Verschmelzung (Wertverschiebung in Anteilen)

Rz. 10 § 13 UmwStG ist ebenfalls nicht anzuwenden, soweit die Verschmelzung zu einer Wertverschiebung zwischen verschiedenen Anteilseignern führt, ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft also nicht wertadäquat/-verhältniswahrend an der übernehmenden Körperschaft beteiligt wird.[1] Ohne Ausgleichsleistung (Rz. 9) kann je nach Konstellation insoweit eine vGA oder verd...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Allgemeines

Rz. 18 Gem. § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die untergehenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert und korrespondierend die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit diesem Wert angeschafft. Umstritten ist, ob diese Regelung (i) eine Fiktion ist, da die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht – wie nach allge...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verluste nach § 17 Abs. 4 EStG und aus § 20 EStG im Zusammenhang mit Auflösung einer GmbH

Sachverhalt: A und B waren mit 50 % Gesellschafter der AB-GmbH. In den ersten Jahren nach Gesellschaftsgründung wurden verschiedene Bankdarlehen der AB-GmbH durch selbstschuldnerische Bürgschaften des A besichert. Nachdem über das Vermögen der AB-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, trafen A und B mit den Gläubigern der GmbH diverse Zahlungs- und Verzichtsvereinb...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / a) Gewinnanteile als Gewinnausschüttung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Um die Besteuerung der Gewinnentnahmen durch die Gesellschafter dem Grunde nach sicherzustellen, wurden zwei Dinge gesetzlich geregelt: Zum einen wurden in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG die Gewinnanteile von optierenden Gesellschaften i.S.d. § 1a KStG als steuerpflichtige Bezüge aufgenommen. Zum anderen wurde durch § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG klargestellt, dass "durch das Gesell...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine Anwendbarkeit des § 8c KStG auf Verluste nach § 15a EStG

Nach § 15a EStG nicht abziehbare Verluste fallen nicht unter die nach § 8c KStG bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht mehr abziehbaren Verluste. FG Köln v. 28.10.2021 – 1 K 2563/17, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 27/21mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übernommene Pensionsverpflichtung: Bildung einer Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG?

Kann eine Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG für einen Gewinn aus einer übernommenen Pensionsverpflichtung gebildet werden? R wechselte von der A-GmbH zur K-GmbH als neuem Arbeitgeber. Die K-GmbH übernahm die durch die A-GmbH dem R erteilte Versorgungszusage. Als Gegenleistung wurden Vermögenswerte (Lebensversicherung sowie Forderungen gegenüber R) in Gesamthöhe von 512.052 EUR üb...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Passivierung von Drohverlustrückstellungen i.S.d. § 5 Abs. 4a EStG

Übernimmt ein Kreditinstitut zur Absicherung eines Fremdwährungskredites eine Garantie und erhält es von dem Kreditgeber hierfür als Gegenleistung eine Provision, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft i.S.d. § 5 Abs. 4a EStG. Wegen des Risikos, dass aus dem Garantieversprechen ein Verlust entsteht, weil der Wert der Verpflichtung des Kreditinstitutes den Wert des Anspr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG

Ein Auflösungsverlust nach § 17 EStG kann erst in dem Jahr erfasst werden, in dem der Auflösungsverlust der Höhe nach feststeht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens einerseits und die Liquidations- und Anschaffungskosten des Gesellschafters andererseits feststehen. Gleiches gilt, wenn sich...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 10. Zufluss von Gewinnanteilen

Gewinne von Kapitalgesellschaften gelangen insbesondere durch Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner. Diese stellen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (Ausschüttungsbesteuerung). Personengesellschaften können ihre Gewinnanteile jedoch nicht ausschütten. Die Gewinne werden vielmehr auf handelsrechtlicher oder gesellschaftsvertraglicher Grundl...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 12. Geschäftsführervergütungen

Gesellschafter erzielen mit ihren Einnahmen für eine Tätigkeit "im Dienst der Gesellschaft" von der optierenden Gesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG (§ 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG). Es sind nicht jegliche Entgelte für Dienstleistungen gemeint, sondern nur solche für eine Tätigkeit "im Dienst" der Gesellschaft, die auch bei dem Gesellschafter ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 13. Betriebsaufspaltung

Im Falle einer Betriebsaufspaltung zwischen der optierenden Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern sind die allgemeinen Grundsätze der Betriebsaufspaltung vollumfänglich anzuwenden (BMF Rz. 84). Beispiel 10 Die A-GmbH & Co. KG optiert ab dem 1.1.2023 nach § 1a KStG. Neben der vermögensmäßig nicht beteiligten A-GmbH (Komplementärin) ist B die alleinige Kommanditi...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 1. Anwendungsbereich der optierenden Gesellschaften

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a Abs. 1 S. 1 KStG können Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden (Option zur Körperschaftsteuer). Optionsberechtigt sind nach BMF Rz. 2[1] insbesondere die OHG KG (auch: GmbH & Co. KG) PartG (auch: PartGmbB). Ausgeschlossen sind nach BMF Rz. 2 demgegenüber Einzelunternehmen GbR[2]...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 5. Ende der Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG bei optierenden Gesellschaften nicht (mehr) zulässig. Dies betrifft vor allem Partnerschaftsgesellschaften. Wird ein Wechsel zum BV-Vergleich erforderlich, entsteht ein Übergangsgewinn in dem WJ, das dem WJ der erstmaligen Ausübung der Option vorangeht (BMF Rz. 24). Beispiel 5 Die Rechtsanwalts-...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / bb) Folgen bei (späterer) Entnahme/Auszahlung der Gewinnanteile

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verwaltungs-GmbH: Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Streitig ist der Vorsteuerabzug einer Verwaltungs-GmbH aus dem Erwerb sog. Luxusfahrzeuge. Einer unternehmerisch – gegen eine Festgebühr sowie einen Aufwendungsersatz als geschäftsführende Komplementärin einer GmbH & Co. KG – umsatzsteuerpflichtig tätigen GmbH, die daneben hochpreisige, in ihrer Stückzahl limitierte Luxusfahrzeuge mit Weiterverkaufs- und Gewinnerzielungsabsic...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 3. Option nach Gründung

Der Optionsantrag darf nach Auffassung des BMF (BMF Rz. 18) nur von einer schon rechtlich existenten Gesellschaft gestellt werden. Daher ist das mit der Gründung der Gesellschaft beginnende erste Wirtschaftsjahr (WJ) für die Optionsbesteuerung verloren. Beraterhinweis Hier kann die Neugründung einer Gesellschaft mit einem abweichenden WJ weiterhelfen, bei der unmittelbar nach...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) AK für im Wege einer Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital hinzuerworbene Genossenschaftsanteile

Streitig ist die Höhe von Verlusten aus der Veräußerung von Genossenschaftsanteilen, insbesondere die Anschaffungskosten für die veräußerten Anteile. Veräußerung mehrerer Anteile: Ist ein Steuerpflichtiger Inhaber mehrerer Anteile an einer unter die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 und Abs. 7 EStG fallenden Genossenschaft, die er zu verschiedenen Zeiten und/oder zu unterschiedliche...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / d) Behandlung laufender Verluste?

Im BMF-Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, wie laufende Verluste zu behandeln sind. Durch das Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften sind laufende Verluste der optierenden Gesellschaft grundsätzlich ohne steuerliche Auswirkung auf die Gesellschafter. Wenn Verluste auf einem Eigenkapitalkonto (z.B. Verlustvortragskonto) verbucht werden, hat dies m.E. daher keine Einl...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 4. Übergang zur Körperschaftsteuer

Die Option führt handelsrechtlich zu keiner Änderung der Unternehmensform. Jedoch werden ertragsteuerrechtlich ein Formwechsel und damit die Einbringung des Vermögens aus der Personengesellschaft in eine Körperschaft (optierenden Gesellschaft) fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 UmwStG). Einbringungsgegenstand sind jeweils die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung von GmbH-Anteilen: Teleologische Reduktion des sog. Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG

Der sog. "Einstiegstest" (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG) ist im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen, dass er nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende GmbH ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i.S.d. § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. Missbrauchsvermeidungstatbestand: Bei dem "Einstiegstest" ha...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / c) Zuflussfiktion nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG

Werden Gewinnanteile auf Fremdkapitalkonten gutgeschrieben, ist ein Zufluss als Gewinnausschüttung unvermeidlich. Durch das bei der optierenden Gesellschaft anzuwendende Trennungsprinzip kann sich Gewinn (Eigenkapital) einer Kapitalgesellschaft nicht in Fremdkapital wandeln, ohne dem Gesellschafter (Anteilseigner) zugeflossen und danach der optierenden Gesellschaft als Darle...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Pensionszusage durch Entgeltumwandlung: Relevanz der Prüfungskriterien Erdienbarkeit, Probezeit und Wartezeit

Die steuerliche Anerkennung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Pensionszusage, bei der sämtliche Versorgungsansprüche mit einer garantierten 3%igen Verzinsung auf die umgewandelten Beträge begrenzt sind, ist nicht davon abhängig, ob die Kriterien der Erdienbarkeit und Probezeit erfüllt werden bzw. die Pensionszusage unmittelbar nach Gründung des Unternehmens erteilt ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 14. Rückoption

Die optierende Gesellschaft darf zu Beginn jedes folgenden WJ die Option beenden und in die transparente Besteuerung zurückwechseln (Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1-3 KStG). Nach BMF Rz. 90 gelten dafür die Rz. 9–11 und die Rz. 13–22 entsprechend. Daher sind die Form- und Fristvorschriften für die "Hinoption" auch bei der Rückoption anzuwenden. Beraterhinweis Damit ist vor a...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / aa) Folgen durch Gewinnanteile bei Feststellung des Jahresabschlusses

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 16. Umwandlungen

Die optierende Gesellschaft kann neben ihrer "eigenen" Umwandlung auch in andere Umwandlungen eingebunden sein.[23] In BMF Rz. 100 werden einige Fälle erwähnt. Allen dort genannten Fällen ist gemein, dass die optierende Gesellschaft auch bei Umwandlungen konsequent wie eine Körperschaft behandelt wird. Beispiel 15 Herr Müller bringt seinen Betrieb (Einzelunternehmen) in die g...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / b) Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

Einlagen müssen von den Gewinnanteilen abgegrenzt werden, da die spätere Entnahme dieser Einlagen zu einer Einlagenrückgewähr führt. Im Gegensatz dazu führen die durch die optierende Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne zu Gewinnausschüttungspotential. Durch die Gleichstellung der optierenden Gesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft sind die Grundsätze des steuerlichen Ei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Beispielsfälle

Praxis-Beispiel Unentgeltliche Lieferung an den Gesellschafter Die X-GmbH liefert Waren an ihren Gesellschafter X unentgeltlich. Der gemeine Wert der Ware beträgt 14.280 EUR; der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes 7.500 EUR netto. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe.[1] Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis im...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt.[1] Da die Vorsteuer aus der Mindestbemessungsgrundlage grundsätzlich abzugsfähig ist, stellt sich die Frage, ob die im Wege einer vGA gewährte Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld; Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufs­begleitenden Zweitausbildung

Leitsatz 1. Für die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durchzuführende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist das Berufsziel des Kindes nur im Rahmen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu würdigen. Für d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.6 VGA als Korrekturregelung

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] dient das Instrument der verdeckten Gewinnausschüttung der Gewinnkorrektur, die außerhalb der Steuerbilanz vorzunehmen ist. Die Einkommensermittlung einer Kapitalgesellschaft erfolgt in zwei Stufen: Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG Außerbilanzielle Korrekturen. Auf der ersten Stufe wird der Gewinn nach den Grundsätzen des Bilanzr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr